a) Untersuchungsgegenstand
Vorliegend wird der Sachstand der Zusammenarbeit der nationalen Gerichte mit dem EuGH im Vorabentscheidungsverfahren untersucht.
Dieser Betrachtung liegt ein Aufsatz des Präsidenten den EuGH, Rodriguez Iglesias, zugrunde. In diesem Aufsatz beschäftigt sich der Verfasser mit der Funktionstüchtigkeit des Vorabentscheidungsverfahrens sowie mit Reformvorschlägen.
b) Rechtliches Umfeld
Anknüpfungspunkt für die Untersuchung des Sachstands ist der Umstand, dass die Struktur der EU nicht dem klassischen Modell des Staates entspricht, da das Europäische Parlament nicht die klassischen legislativen Befugnisse nationaler Parlamente besitzt.
Im Gegensatz hierzu steht die auf europäischer Ebene ausgeübte richterliche Gewalt, welche sich der EuGH vor allem mit den Gerichten sämtlicher Mitgliedsstaaten teilt.
Da diese Teilung eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Gemeinschaftsvorschriften bedeutet, ist das Verfahren der Vorabentscheidung das Instrument zur Kooperation zwischen den Richtern des EuGH und den nationalen Richtern. Diese haben Gemeinschaftsrecht umzusetzen, sind also Richter des Gemeinschaftsrechts und setzen innerstaatlich um.
c) Ansichten des Autors und deren Herleitung
Dies alles ergibt sich laut Rodriguez aus grundlegenden Prinzipien. Es sind dies das Prinzip der unmittelbaren Wirkung, das Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts sowie das Prinzip des Grundsatzes der staatlichen Haftung für Schäden, die Einzelnen als Folge eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen.
Das Prinzip der unmittelbaren Wirkung sei ein technisches Instrument zur Eingliederung einer Gemeinschaftsvorschrift in eine innerstaatliche Rechtsordnung genauso wie das Ergebnis einer Ordnung, die für den Einzelnen als Träger von Rechten und Pflichten gelte. Das gleichfalls zur Anwendung kommende Prinzip des Vorrangs beinhalte die Verpflichtung aller nationalen Gerichte zur uneingeschränkten Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie zur Außerachtlassung etwaiger entgegenstehender nationalen Normen.
Aufgabe der nationalen Gerichte sei es auch, einen etwaigen Schadenersatz festzustellen, der sich aus dem Grundsatz der Haftung des Staates für solche Schäden ergibt, die dem Einzelnen als Folge eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrechts entstanden sind. Letzteres kann jedoch nur dann Raum greifen, wenn die entsprechenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sind (Vorschrift verleiht dem Einzelnen Rechte/ Verstoß hinreichend qualifiziert/ kausaler Zusammenhang). Die Anwendung der genannten Prinzipien kollidiert oftmals mit der jeweiligen nationalen Rechtsordnung,
2
insbesondere in den Ländern, die eine dualistische Auffassung von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht pflegen.
Bzgl. der Trennung der Aufgaben des EuGH und der nationalen Richter handele es sich um eine gleichberechtigte Zusammenarbeit, hierbei stehe im Vordergrund, dass Auslegung und Gültigkeitsprüfung Sache des EuGH sei, während die Anwendung der Normen in den Händen des nationalen Richters liege.
Gleichwohl sei diese Aufgabenteilung nicht immer eindeutig, was insbesondere an der Vorlage deutlich werde, in der es um das Verbot des Sonntagsverkaufs in Großbritannien ging (nationale gesetzliche Regelung, welche dem EuGH vorgelegt wurde). Dieser stellte fest, dass eine auf nationaler Ebene zu erfolgende Tatsachenfeststellung erforderlich sei. Der EuGH hat zu den divergierenden Ergebnissen dergestalt Stellung genommen, dass diese nationale Regelung mit Gemeinschaftsrecht vereinbar sei. Jedoch hat der EuGH in anderen Fällen diese rechtliche Beurteilung selbst übernommen, so z. B. British Telecom (kein Verstoß gegen die RL 95/531 EWG) oder Rechberger (Bejahung Verstoß gegen RL 90/314 EWG Pauschalreisen). Daher ist der Autor letztendlich der Auffassung, dass eine abstrakte Aufgabentrennung EuGH/ nationale Gerichte nicht möglich sei.
Darüber hinaus vertritt er die Auffassung, dass es den nationalen Gerichten gestattet sei, Auslegungsfragen erneut vorzulegen, wenn das durch das jeweilige Gericht für angebracht gehalten wird. Die Rechtsprechung des EuGH sei trotz der Verpflichtung zur Beachtung der Auslegungsregeln nicht unumstößlich, was daran deutlich wird, dass der EuGH durchaus bereit sei, von früheren Entscheidungen abzurücken.
Er begründet dies mit einer Vorlage des BFH bzgl. der Voraussetzungen, die an ein Verwaltungsverfahren gestellt werden, welches i. R. der Zollbefreiung von aus Drittländern eingeführten wissenschaftlichen Geräten durchzuführen war. Im Urteil vom 21.11.1991 lehnte der EuGH die uneingeschränkte rechtliche Überprüfung der die Zollbefreiung verneinenden Kommissionsentscheidung ab. Hierbei griff der EuGH Anregungen des BFH auf, wonach der EuGH nicht nur Kompetenzen im Falle offensichtlicher Begutachtungsfehler, sondern generell haben sollte.
Zu beachten sind nach seiner Auffassung auch die rechtlichen Mindestvoraussetzungen für diese Kooperation. Da die Vorlagen hinsichtlich der Darstellung sehr unterschiedlich gestaltet sind und sich der Mindestumfang immer an den Besonderheiten des Falles orientiert, ist für die Frage der Zurückweisung immer auch der Umfang der Sachverhaltsdarstellung entscheidend. Der EuGH weist daher solche Vorlagen zurück, deren Darstellung unzureichend ist oder die offensichtlich keinen Zusammenhang zwischen der gewünschten Auslegung des Gemeinschaftsrechts, bzw. der Prüfung der Gültigkeit des Gemeinschaftsrechts und der Wirklichkeit aufweist.
3
Arbeit zitieren:
Michael Adt, 2009, Der EuGH und die Gericht der Mitgliedsstaaten-Komponenten der richterlichen Gewalt in der Europäischen Union, Iglesias, NJW 2000, 1889 ff., München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Michael Adt hat einen neuen Text hochgeladen
Bundesstaat und Europäische Union zwischen Konflikt und Kooperation. A...
Berichte und Diskussionen auf ...
Stefan Kadelbach, Christian Tietje, Eckhard Pache, Thomas Groß
Die Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen in der Europäischen Union
Eine Untersuchung vor dem Hind...
Claas F. Germelmann
Vertrag über die Europäische Union und Vertrag zur Gründung der Europä...
Artikel 98 - 188 EGV
Hans von der Groeben, Jürgen Schwarze
Flexible Integration in der Europäischen Union
Neue Dynamik oder Gefährdung d...
Veronika Grieser, Siegfried Magiera, Detlef Merten
Entwicklung und Perspektiven der Europäischen Union
Festschrift für Professor Dr. ...
Bodo Knoll, Hans Pitlik
0 Kommentare