Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis/Anmerkungen 5
1. Einleitendes 6
1.1 Thema und Problematik 7
1.2 Theorie, Forschungsfrage und Forschungshypothesen 11
1.3 Überblick und Stand der Forschung 12
1.4 Methodisches Vorgehen und Aufbau der Arbeit 14
2. Europapolitische Finalitätsleitbilder im Wandel 17
2.1 Der Begriff des europapolitischen Leitbildes 17
2.1.1 Funktionen und Pluralität europapolitischer Leitbilder 19
2.1.2 Kontextueller Raum 21
2.2 Finalitätsleitbildmodelle und -merkmale 22
2.3 Zusammenfassung 24
3. Die Erklärungskraft von Lernprozessen im sozialkonstruktivistischen Ansatz 26
3.1 Der Begriff des Lernens 26
3.2 Bedingungen für Lernprozesse 27
3.3 Faktoren transnationaler Lernprozesse 29
3.4 Zusammenfassung 30
4. Europapolitische Rahmenbedingungen in Großbritannien und Deutschland 31
4.1 Politisches System und Grundlinien der Europapolitik 31
4.1.1 Großbritannien 32
4.1.2 Bundesrepublik Deutschland 36
4.2 Das Akteur-Struktur-Verhältnis 39
4.3 Britische und deutsche Finalitätskonzeptionen um 2000 41
4.4 Zusammenfassung 43
5. Zusammenfassung zum theoretischen Hintergrund der Analyse 45
3
6. Positionen zur Finalität des europäischen Integrationsprozesses in Deutschland und
Gro ßbritannien 46
6.1 Leitbilder und Leitbildmerkmale 47
6.2 Reden 2000/2001 - Zeitpunkt 1 48
6.2.1 Bundeskanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer 48
6.2.2 Zusammenfassung 50
6.2.3 Premierminister Tony Blair und Außenminister Jack Straw 51
6.2.4 Zusammenfassung 53
6.3 Reden 2008/2009 - Zeitpunkt 2 53
6.3.1 Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier 53
6.3.2 Zusammenfassung 55
6.3.3 Premierminister Gordon Brown und Außenminister David Miliband 55
6.3.4 Zusammenfassung 57
6.4 Analyseraster 58
7. Die soziale Konstruktion britischer und deutscher Finalitätsleitbilder
in Regierungsreden 59
7.1 Ergebnisse der Arbeit 59
7.2 Ausblick 61
8. Zusammenfassung/Abstract 62
9. Literaturverzeichnis 63
4
Abkürzungsverzeichnis/Anmerkungen
BRD Bundesrepublik Deutschland EEA Einheitliche Europäische Akte EG Europäische Gemeinschaft(en) EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EU Europäische Union EUV Vertrag über die Europäische Union EVV Vertrag über eine Verfassung für Europa - Europäischer Verfassungsvertrag EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft PM Prime Minister WWU Wirtschafts- und Währungsunion
Zur Interpunktion: Alle Wörter, die von der Verfasserin dieser Arbeit selbst hervorgehoben sind, sind mit einfachen, hochstehenden ‘Anführungsstrichen’ versehen. Ansonsten wird nach den üblichen Zitierregeln verfahren.
5
1. Einleitendes
Seit den Anfängen der europäischen Integration mit ihrer sukzessiven Weiterentwicklung wurde parallel auch stets die Frage nach einem Zielzustand der Europäischen Gemeinschaften (EG) bzw. der Europäischen Union (EU) diskutiert; kurz: Die Frage nach ihrer Finalität, über die es in der EU sowohl zwischen als auch in den Mitgliedstaaten selbst kontroverse Meinungen gibt (vgl. Hillenbrand 2009: 427). 1 Dabei kann es aufgrund der Dynamik der Europäischen Integration und ihrer bewusst angelegten Offenheit 2 einen tatsächlichen Endzustand nicht geben. Eine erfolgreiche Debatte um eine europapolitische Finalität muss vielmehr als Möglichkeit verstanden werden, dem europäischen Einigungsprozess eine verbindliche Richtung zu geben. Philosophisch ausgedrückt, ist der Weg selbst das Ziel der Integration und zugleich ihr kritischer Punkt. Die Gründe für die gegenwärtig geführte Finalitätsdebatte sind zum einen der erreichte Umfang der europäischen Integration mit derzeit 27 Mitgliedstaaten. Zum anderen lösen sogenannte Integrationskrisen, wie die abgelehnten Referenden zum Europäischen Verfassungsvertrag (EVV) in Frankreich und den Niederlanden 2005 und die daraufhin angeordnete „Reflexionsphase“ (Weidenfeld 2009: 49), rege Debatten um das Ziel des europäischen Integrationsprozesses aus. Somit steht die Finalitätsfrage in direktem Zusammenhang mit der Diskussion um einen europäischen Verfassungsvertrag, soll doch eine konstitutionelle Grundlage der EU eine politisch stabile Struktur geben (vgl. Jopp/Matl 2006: 216, vgl. auch Janning 2006: 304). Allerdings ist der stagnierende EU-Vertragsreformprozess symptomatisch für die kontrovers geführte Debatte, wohin die EU steuern soll. Zuletzt sorgte Irland bei der Ratifizierung des 2007 von den EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichneten Vertrags von Lissabon (bzw. des Vertrags über die Europäische Union (EUV) als Reformvertrag zum gescheiterten EVV) durch ein negatives Referendum im Juni 2008 für einen gut einjährigen Stillstand des Reformprozesses, bevor es in einem zweiten Referendum im Oktober 2009 dem Vertrag zustimmte und diesen ratifizieren konnte.
1 Unterschiedliche Zielvorstellungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zeigen sich z.B. in der Bevölkerungsmeinung sowie im
Diskurs politischer Entscheidungsträger (Parteien, Regierung).
2 Weidenfeld führt diese Offenheit des Einigungsprozesses auf die Römischen Verträge (1957) zurück, die künftigen politischen
Herausforderungen einen „möglichst großen Spielraum“ gewährleisten sollten (Weidenfeld 2009: 52).
6
Hier spielten allerdings konkrete Inhalte des Vertrages - die von pro- und anti-europäischen Kampagnen in Irland opportun verzerrt wurden - eine Rolle und nicht ideelle Zielkonflikte mit anderen EU-Mitgliedstaaten (vgl. Leinen/Kreutz 2008: 307). Dennoch steht die Finalitätsfrage weiterhin offen im Raum, deren Lösung wohl auch von einem erfolgreich ratifizierten Vertrag von Lissabon abhängt. Angesichts der strukturellen Orientierungslosigkeit und des politischen Spannungsverhältnisses vor dem Hintergrund des aktuellen Reformstaus wird gar von einer „zweiten Eurosklerose“ gesprochen (Weidenfeld 2009: 53). 3 Gestützt wird dieser Befund, wie oben bereits angeführt, nicht zuletzt durch die Tatsache unterschiedlich bevorzugter Finalitätsleitbilder 4 , d.h. dass die Pluralität der Zielvorstellungen zum Integrationsprozess eine Konsensbildung eher erschwert denn erleichtert. Dies wirft die Frage auf, ob und inwiefern eine Annäherung gegensätzlicher Finalitätskonzeptionen zur EU zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten möglich ist, damit einer gemeinsamen Zielperspektive der Weg geebnet werden kann. Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, einen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage zu leisten.
1.1 Thema und Problematik
Durch die nahezu vollständige Vollendung 5 europapolitischer Aufgaben wie der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), 1985 begonnen mit der Unterzeichnung der die Römischen Verträge modifizierenden Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), über die Inkraftsetzung des Maastrichter Vertrages 1993 bis zur Einführung des Euro am 1. Januar 1999, kam 1999 eine bis heute aktuelle ,neue Europadebatte‘ auf (Marhold 2001: 9, zitiert nach Rau). In dieser präsentieren Entscheidungsträger der Europapolitik „Entwürfe für das Europa der Zukunft“ in Form von Finalitätsleitbildern, bei denen es sich im Kern um verschiedene Reformvorschläge zu bestehenden Herausforderungen und Problemen des europäischen Integrationsprozesses handelt (Marhold 2001: 10). Die wichtigsten Herausforderungen und Probleme liegen laut Marhold im institutionellen Funktionsdefizit der Europäischen Union,
3 Zum ersten Mal kam der Begriff der „Eurosklerose“ Mitte der 1970er Jahre auf, als sich die EG in einer Wirtschaftskrise und
Stagnationsphase befand und sich Interessenkonflikte zwischen der EG und den Mitgliedstaaten herausbildeten (Weidenfeld
2006: 27).
4 Synonyme: Leitbilder, Konzeptionen, Zielvorstellungen, -bestimmungen, -perspektiven, Ideen, Denk-, Grund-, Makromodelle,
Leitprogramme. Zur begrifflichen Definition siehe Abschnitt 2.1.
5 Die innerhalb der EU-Forschung angewendeten Begriffe wie Vollendung und Finalität sind angesichts des dynamischen
Prozesscharakters der europäischen Integration nicht wortwörtlich aufzufassen.
7
in der Währungsunion „als ungleichgewichtiger Integrationsstand“, in der Osterweiterung, der Globalisierung und schließlich in einer mangelnden Transparenz und Legitimität der Europäischen Union (Marhold 2001: 10-14). Der deutsche ‘Grünen-Politiker’ Joschka Fischer kritisierte diese Probleme bereits in einer Rede im Juni 1998, damals noch als Oppositionspolitiker, in der er angesichts eines fehlenden Konsens über eine gemeinsame Idee von Europa die Notwendigkeit einer europapolitischen Finalitätsdebatte beschwor, die die Frage nach einer europäischen Verfassung mit einbeziehen und so gleichzeitig zur Verfassungsdebatte werden müsse (vgl. Schneider 2002: 70). Besonders in seiner Funktion als Bundesaußenminister galt Fischer zwei Jahre später als einer der hervorstechenden Debattiere zur EU-Finalität. Der zeitlichen Verortung der „neuen Europadebatte“ schließt sich auch Janning an: „Angesichts der ungemein zäh verlaufenden Versuche einer institutionellen Stärkung der Europäischen
Union zur Vorbereitung auf das ‚große Europa‘ nach der Erweiterung [um zehn osteuropäische Staaten
2004] entstand 2000/2001 unter den politischen Akteuren mit europäischem Führungsanspruch
eine Grundsatzdebatte zur Finalität, wie es sie lange nicht gegeben hat“ (Janning 2002: 280).
Damit sieht Janning als wesentliches Motiv der aktuellen Finalitätsdebatte die Osterweiterung an, an die sich zugleich die Problematik einer Vertiefung anschließt. Zurückliegende Debatten um Finalitätsleitbilder des Integrationsprozesses und die seit 2000 geführte neue Leitbilddiskussion unterscheiden sich in erster Linie durch den Situationskontext, in dem sich die europäische Integration befindet, und durch die formulierten Leitbilder, die diesen Kontext abbilden. Handelte es sich bei Finalitätsdebatten in den 1950er Jahren noch um die klassische Kontroverse zwischen föderativen und konföderativen Leitbildmerkmalen, die sich in den Organisationsmodellen Bundesstaat und Staatenbund positionierten, lösten bald andere Leitbilder, wie zum Beispiel das des „Staatenverbunds“ 6 , deren Orientierungsfunktion ab (Janning 2006: 305). Janning sieht die Rede des deutschen Außenministers Joschka Fischer vom Mai 2000 als Ausgangspunkt der „neuen Europadebatte“, in der der Politiker das zu diesem Zeitpunkt bereits ‘überholte’ Zielbild eines Staatenverbunds 7 zur Grundlage für weiterführende Zielvorstellungen nahm (vgl. Janning 2006: 306). Dieselbe Rede repräsentiert für Marhold bereits den „einstweiligen Höhepunkt der Debatte“ (Marhold 2001: 10). Diese recht verschiedenen Sichtweisen resultieren aus Marholds ein Jahr früher bestimmtem Beginn der „neuen
6 Geprägt wurde der Begriff des „Staatenverbunds“ 1993 vom Bundesverfassungsgericht, das im Rahmen einer
Verfassungsbeschwerde angerufen wurde, die die deutschen Grundrechte durch den europäischen Maastricht-Vertrag
(1992) verletzt sah. Im Urteil wurde die EU als „Staatenverbund“ bezeichnet, die damit weder als Bundesstaat noch
als Staatenbund galt (Nuscheler 2006: 100).
7 Nach Meinung von Janning führte dieses Zielbild zwar weg von der Debatte um die obsolet gewordene Dichotomie
Bundesstaat/Staatenbund, war jedoch selbst zu statisch und daher wenig zukunftsgeeignet (Janning 2006: 305f.).
8
Europadebatte“. Die vorliegende Arbeit richtet sich aus pragmatischen Gründen nach den Vorstellungen von Janning, da der Vertrag von Nizza, der bis heute (Oktober 2009) die juristische Grundlage für die EU bildet, in dasselbe Jahr fällt und beides zusammen als Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums genommen wird. Die neue Finalitätsdebatte steht vor allem im Kontext integrationspolitischer Ereignisse wie den gescheiterten Referenden zum Verfassungsvertrag und den damit verbundenen Problemen, d.h. der Stagnation des EU-Vertragsreformprozesses. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen können auf Konsens basierende Leitbilder einen zentralen Stellenwert einnehmen, da sie die „Grundlagen für politische Ziele und Aufgaben“ bilden. Denn: Einigt man sich über die Grundlagen und klärt damit die Frage, „wozu man ein vollendetes Europa wolle“, wäre damit eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um über eine Struktur für die EU nachzudenken, die das gegenwärtige Vertragswerk der EU reformieren kann (Marhold 2001: 14f.). Die Bedeutung von Leitbildern liegt somit vor allem in deren Orientierungsfunktion und Stabilisierungspotential für den Integrationsprozess (vgl. Janning 2006: 280). Die Frage nach Finalitätsleitbildern im europäischen Integrationsprozess wird nicht durchweg behandelt, sondern kommt in der Regel dann auf, wenn die Integrationspolitik ins Stocken gerät und wichtige Entscheidungen darüber anstehen, welche Richtung eingeschlagen werden soll (vgl. Schneider 1992: 3). Ein akuter Bedarf an orientierenden Leitbildern wurde beispielsweise Mitte der 1970er Jahre vom damaligen belgischen Regierungschef Leo Tindemans ausgesprochen: Damals geriet der erste Anlauf zu einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion aufgrund einer fehlenden Integrationsstrategie ins Stocken (vgl. Schneider 2001: 75f., vgl. ders. 1977: 7). Führt man sich indes den Verlauf des Integrationsprozesses seit dem Nizza-Vertrag (2000) mit dessen gescheiterten Referenden, Aussetzungen und Reformversuchen vor Augen, dann wird deutlich, dass eine Einigung über die von Marhold vorangestellten Grundlagen zu den europapolitischen Zielen nicht oder zumindest nur teilweise besteht.
In diesem Zusammenhang konstatiert Schneider, dass die mit dem Vertrag von Nizza erreichte Reform der EU gezeigt habe, dass „die 15 Mitgliedstaaten außerstande waren, sich auf ein gemeinsames Leitbild für die Zukunft der Europapolitik zu einigen, und erst recht nicht zu einem klaren Einvernehmen über die Finalität des Integrationswerkes fanden“ (Schneider 2001: 111). Diese Ansicht teilt auch Janning, der in der Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages im Mai und Juni 2005 durch die Niederlande und Frankreich einen Beleg dafür sieht, dass der Integrationsprozess ohne die Beantwortung der Finalitätsfrage erfolglos bleiben wird (vgl.
9
Janning 2006: 304). Die unterschiedlichen Ergebnisse im Ratifizierungsablauf führen zu einer Stagnation des EU-Vertragsreformprozesses, weil die Vorstellungen der Mitgliedstaaten zur Europäischen Union äußerst heterogen sind: Was sie sein und was sie nicht sein soll, welche Funktionen sie zu erfüllen hat und wie weit ihre Kompetenzen gehen dürfen. Diese heterogenen Vorstellungen unter den EU-Mitgliedstaaten werden in der Leitbild-Forschung oft mit differierenden Welt- und Geschichtsbildern, Grundverständnissen und Denktraditionen begründet, die auf die verschiedenen politischen und kulturellen Hintergründe der Nationalstaaten zurückzuführen sind (vgl. Schneider 1998: 43). Aus dieser Darstellung ergibt sich nun insofern ein Leitbild-Problem für die EU, als ohne ein gemeinsames europapolitisches Finalitätsleitbild vermutlich nur schwer Integrationsfortschritte erzielt werden können. Im Gegenteil: Der Einigungsprozess könnte auf unabsehbare Zeit stagnieren, herrscht nicht bald Einstimmigkeit zur Zielrichtung und Organisationsform der EU und damit auch zur Verfassungsfrage unter den EU-Mitgliedsländern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Oktober 2009) ist es angesichts des nun erfolgreich durchgeführten Referendums in Irland zumindest wahrscheinlicher geworden, dass bis Anfang 2010 alle 27 Mitgliedstaaten den Vertrag von Lissabon ratifizieren werden. 8 Was diese Forschungsarbeit leisten will, ist eine Analyse des Kausalzusammenhangs zwischen differierenden Finalitätsleitbildern und sozialen Lernprozessen: Es soll untersucht werden, ob sich trotz der Verschiedenheit national maßgeblicher Leitbilder zur Europapolitik durch Sozialisationseffekte bzw. Lernprozesse eine Annäherung der Sichtweisen zwischen den Verantwortlichen der nationalen Europapolitik ergeben kann. Das Ergebnis könnte eine Leitbildsynthese sein, deren Aussehen bis zur Analyseauswertung allerdings offen bleibt. Eine Leitbildannäherung impliziert hier, dass es sich um einen positiven Lernprozess handeln würde, der in der normativen Frage nach einer Finalität Fortschritte erzielen könnte. Für die Untersuchung werden zwei extrem gegensätzliche Finalitätskonzeptionen ausgesucht, da für diese Arbeit angenommen wird, dass stark kontrastierende Zielvorstellungen zur EU eine Annäherung eher erschweren, als es bei weniger kontrastierenden Leitbildern der Fall wäre. 9 Diese Bedingung findet sich im Vergleich der EU-Mitgliedstaaten Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Im anschließenden Abschnitt werden neben der Begründung der Fallauswahl der theoretische Rahmen sowie die Forschungsfrage erläutert und die Hypothesen aufgestellt.
8 Aktuell stehen in Polen und Tschechien die endgültigen Ratifizierungen noch aus.
9 Es handelt sich hierbei lediglich um eine Grundannahme und nicht um eine forschungsleitende Hypothese.
10
1.2 Theorie, Forschungsfrage und Forschungshypothesen
Für diese Arbeit soll eine vergleichende Analyse für Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, da diese Länder zum einen sehr unterschiedliche nationale Historien und deshalb auch politische Traditionen und Systeme aufweisen. Zum anderen gilt der Einheitsstaat Großbritannien seit seinem EG-Beitritt 1973 als Opponent einer föderalen Ausrichtung wie auch einer Verfassungsgebung Europas. Insofern kontrastiert die britische Finalitätsorientierung zur EU mit dem föderalen Kurs der Bundesrepublik Deutschland. Mithin werden diese beiden Mitgliedstaaten auch als „Extrempole“ in Bezug auf deren Europapolitik bezeichnet (vgl. Jopp 1998: 150). Eine empirische Untersuchung hinsichtlich positiver Lernprozesse oder auch „Angleichungsprozesse“ (Jachtenfuchs 2002: 59) ist für das Vereinigte Königreich schon deshalb interessant, weil sowohl in der Wissenschaft als auch in der britischen Presse die Meinung vertreten wird, die britische Europapolitik folge „einem Pfad ‚pathologischen Lernens‘“ (Sturm 2009a: 207). Das heißt, dass durch Lernprozesse keine verbesserten Veränderungen, in diesem Sinne Annäherungen, erreicht werden und Ziele sowie Ideen keine Optimierung erfahren (vgl. Krell: 2009: 378, Csigó 2006: 155, hier Anmerkung 282). Gegen die britische Meinung argumentiert z.B. Schneider, dass angesichts kontrastierender Finalitätsorientierungen nur ein „multilateraler Lernprozess“ zu einvernehmlichen Ergebnissen führen könne und meint damit ein positives Lernen (Schneider 2002: 127). Angesichts der kontrastierenden Leitbilder zur EU-Finalität stehen sowohl die deutschen als auch die britischen Vertreter ihrer nationalen Europapolitik nicht nur vor der Aufgabe, ihre Leitbilder möglichst plausibel und realisierungswürdig zu vertreten, sondern sich auch auf andere Vorstellungen einzulassen, um zu zufriedenstellenden Ergebnissen zu gelangen (vgl. Schneider 2001: 127). Die Möglichkeit der Einigung bietet sich auf EU-Ebene z.B. in Regierungskonferenzen. Für die Untersuchung der Wirkung von Lernprozessen auf handlungsorientierende Finalitätsleitbilder spielen die unterschiedlichen Wahrnehmungen zur europapolitischen Realität der Akteure eine wesentliche Rolle. Für die Erklärung dieses Zusammenhangs wird auf sozialkonstruktivistische Ansätze der Teildisziplin Internationale Beziehungen der Politikwissenschaft zugegriffen, in denen die soziale Konstruktion der Realität ein Grundprinzip darstellt (vgl. Krell 2009: 377). Mit Hilfe dieser Ansätze lässt sich begründen, weshalb soziale bzw. kognitive Lernprozesse zentrale Erklärungsfaktoren für das Handeln von Akteuren sein können. Damit konkurrieren sozialkonstruktivistische Ansätze mit rationalistischen
11
Handlungstheorien, in denen das Handeln von Akteuren in erster Linie durch Interessen erklärt wird. Dennoch gibt es aus konstruktivistischer Perspektive keinen strengen Gegensatz zwischen Ideen und Interessen, da Interessen in einem „ideellen und normativen Kontext eingebettet sind mit daraus resultierenden Praktiken und Logiken der Angemessenheit 10 , nach denen Akteure ihr Handeln gestalten“ (Ulbert 2005: 18). Oder mit Jachtenfuchs’ Worten: Interessen stecken den Rahmen ab, innerhalb dessen die Akteure handeln, und Ideen konkretisieren diese allgemeine Orientierung. Daraus entstehen Präferenzen der Akteure in bestimmten Entscheidungssituationen (Jachtenfuchs 2002: 31). Aus den obigen Ausführungen ergibt sich nun für die vorliegende Arbeit die Forschungsfrage, ob sich durch Lernprozesse eine Annäherung kontrastierender Finalitätsleitbilder zwischen Großbritannien und Deutschland im Zeitraum 2000 bis 2009 ergeben hat. 11 Der Begriff Annäherung definiert sich hier als teilweise Abkehr bislang föderativ formulierter Leitbildmerkmale hin zu konföderativen Leitbildmerkmalen und umgekehrt. Aus den vorangegangenen Darstellungen ergeben sich die folgenden Forschungshypothesen, die im Verlaufe der Arbeit auf ihre Plausibilität überprüft werden sollen: H1) Für Deutschland gilt: Je weniger föderative und je mehr konföderative Leitbildmerkmale in Regierungsreden, desto wahrscheinlicher ein Lernprozess.
H2) Für Großbritannien gilt: Je weniger konföderative und je mehr föderative Leitbildmerkmale in Regierungsreden, desto wahrscheinlicher ein Lernprozess.
1.3 Überblick und Stand der Forschung
Für die vorliegende Untersuchung sind zwei unterschiedliche Forschungsstränge relevant: Einerseits die EU-Forschung, deren zentraler Untersuchungsgegenstand die europäische Integration sowie die Dynamik ihres Prozesses ist und sich auch mit der politischen Finalitätsdebatte auseinandersetzt; andererseits die Forschung, die sich mit den EU-Verfassungsverträgen und dem Vertragsreformprozess beschäftigt. Zwischen beiden Strängen existiert keine klare Abgrenzung, da die Fragen nach einer Finalität und einer Verfassung eng zusammenhängen. 12 Leitbilder gelten dabei als eine anerkannte Untersuchungskategorie zur
10 Siehe zur „Logik der Angemessenheit“ Abschnitt 3.2.1.
11 Dies kann sich beispielsweise in Form einer Leitbildsynthese ausdrücken.
12 So werden dieselben Reden von Joschka Fischer und Tony Blair im Jahr 2000 bei Loth vor dem Hintergrund der
EU-Verfassung und bei Marhold vor dem Hintergrund der Finalitätsdebatte analysiert, siehe Literaturverzeichnis.
12
Bestimmung nationaler Zielvorstellungen zum europäischen Integrationsprozess. Als finalitätsorientierte und, in Anlehnung an Schneider zugleich „realitätsdeutende“ Denkmodelle (Schneider 1977: 21), ermöglicht die Rekonstruktion europapolitischer Leitbilder zudem eine Identifizierung ideeller Zielkonflikte zwischen den Nationalstaaten. Darüber hinaus sehen Integrationsforscher in europapolitischen Krisenzeiten in Leitbildern auch Impulse und Orientierungshilfen für die Weiterentwicklung des Einigungsprozesses (vgl. Janning 2006: 305). Der Blick in die Forschungsliteratur zeigt, dass die Auseinandersetzung mit Leitbildern und ihre systematische Analyse überwiegend in der Weise erfolgen, dass Leitbilder bzw. Ideen als unabhängige Variable und damit als erklärende Ursache für politische Prozesse fungieren. 13 So ist denn auch die zentrale Erkenntnis in der Leitbildforschung, dass Leitbilder einen wesentlichen Einfluss auf den europäischen Integrationsprozess ausüben können. Im Hinblick auf die eingangs angesprochene Problematik des stagnierenden EU-Vertragsreformprozesses und der kontrovers geführten Debatte, welche Finalität die EU ansteuern soll und ob/inwiefern überhaupt ein gemeinsamer ideeller Weg möglich ist, stellt sich hier für eine Leitbildanalyse der Kausaleffekt neu, d.h. dass Leitbilder hier die abhängige Variable bilden. Diese Arbeit fragt demnach nicht nach der Wirkung von (Finalitäts-) Leitbildern auf den Integrationsprozess, sondern nach der Möglichkeit einer Finalitätsleitbildannäherung zwischen zwei EU-Nationalstaaten. Die Betrachtung von Leitbildern als abhängige Variable rückt somit die Frage nach einem Leitbildwandel in das Zentrum der Aufmerksamkeit.
Es bleibt die Frage nach der Ursache für dieses Phänomen, welche sich fast zwangsläufig aus der einschlägigen Fachliteratur erschließt. Darin werden als mögliche Erklärungsfaktoren für eine Leitbildanalyse wiederholt Lernprozesse angeführt, jedoch nie als Explanans systematisch in die Analyse miteinbezogen. Möglicherweise liegt ein Grund hierfür darin, dass in vielen Analysen implizit von Lernprozessen ausgegangen wird, da diese aus konstruktivistischer Perspektive zur Problemlösung ‘dazugehören’. Auf diese Weise wird die Frage nach dem Wie bzw. nach den Mechanismen von Lernprozessen weitestgehend ausgeblendet. Da Lernprozesse in den Sozialwissenschaften qualitativ unterschieden werden, stellt dieser Umstand nach Meinung der Autorin dieser Arbeit ein Versäumnis in der konstruktivistisch begründeten Forschungsliteratur dar, den die vorliegende Arbeit zum Anlass nimmt, soziale Lernprozesse als unabhängige
13 Hierzu gibt es zahlreiche Beispiele, daher hier nur eine begrenzte Auswahl, die auch im Inhaltsverzeichnis
aufgeführt ist: Jachtenfuchs 2002 (Explanandum: Nationales Regierungsverhalten auf europäischer Ebene),
Brozus/Take/Wolf 2003 (Explanandum: Wandel politischer Steuerung auf innerstaatlicher, transnationaler und
internationaler Ebene).
13
Variable aufzunehmen. Diese Forschungsstudie will an ein Forschungsprojekt anschließen, das sich mit dem Wandel europapolitischer Grundverständnisse in den EU-Mitgliedstaaten zwischen 1985 und 1997 beschäftigt hat (Maurer/Grunert 1998). Erfasst wurden unter anderem Veränderungen in der Europapolitik der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, so auch in Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland, die in dieser Arbeit erläutert werden, um diese Ergebnisse als Ausgangslage beider Untersuchungsländer zu verwenden. 14
1.4 Methodisches Vorgehen und Aufbau der Arbeit
Der vorige Abschnitt zeigt, dass aktuelle Ergebnisse der Forschungsliteratur zum vorliegenden Thema im Hinblick auf jüngere Untersuchungszeiträume, die also die Jahre zwischen 2000 und 2009 einschließen, in einem entsprechenden Umfang noch ausstehen. Diese Forschungsarbeit will deshalb einen weiteren Erkenntnisfortschritt hierzu leisten, indem sie einen Untersuchungszeitraum bearbeitet, der sich von Mai 2000 bis Juni 2009 erstreckt. Dabei wird sich auf Ergebnisse in der Policy-Forschung zu Leitbildanalysen gestützt, nach denen ein Leitbildwandel nicht unvermittelt eintritt. Es wurde festgestellt, dass für solche Untersuchungen Zeiträume von mindestens zehn Jahren gewählt werden müssen, um aussagekräftige Befunde erzielen zu können (vgl. Schneider 1998: 110). Der Beginn der „neuen Europadebatte“, und hier insbesondere die Rede zur Finalität der europäischen Integration des damaligen deutschen Außenministers Joschka Fischer im Mai 2000, bildet zusammen mit dem Vertrag von Nizza (2000) den Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraumes. Das Ende des Untersuchungszeitraumes bildet die
Regierungserklärung von Frank-Walter Steinmeier zum Europäischen Rat in Brüssel im Juni 2009, zu diesem Zeitpunkt noch Bundesaußenminister der großen Koalition aus SPD und CDU. In einem Rekonstruktionsprozess soll mittels einer Auswahl zentraler Reden zur Finalität der EU von britischen und deutschen Regierungspolitikern ein jeweils britisches und deutsches Argumentationsmuster für den Untersuchungszeitraum erstellt werden. Da die mitgliedstaatlichen
14 Hier wurden anhand eines Wandels europapolitischer Grundverständnisse seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes
und der Debatte um den Maastrichter Vertrag (1992) Anzeichen und Ursachen untersucht, die eine höhere
Konzentration auf Kosten- und Nutzenerwägungen der Europapolitik und eine gleichzeitige Abnahme der
Zustimmung der EU-Bürger zur europäischen Integration begründen. Quelle: http://www.iep-berlin.de/index.php?id=181. Abruf vom 28.10.2009. Siehe auch Literaturverzeichnis.
14
Arbeit zitieren:
Melanie Baschin, 2010, Komparative Analyse der europapolitischen Finalitätsleitbilder Großbritanniens und der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des EU-Vertragsreformprozesses, München, GRIN Verlag GmbH
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