1 Einleitung
Die momentane Lage auf dem Arbeitsmarkt ist schlecht, nicht erst seit der Weltwirtschaftskrise. Dies bekommen auch die Hochschulabsolventen zu spüren. War früher ein Universitätsabschluss noch häufig ein Garant für einen sofortigen Arbeitsplatz mit hohem Einstiegsgehalt, müssen sich heutige Hochschulabgänger jeglicher Fachrichtung oft mit Praktika und zeitlich befristeten Jobs behelfen. Im folgenden Termpaper soll erörtert werden, ob es gerecht ist, dass eine Vielzahl von Hochschulabsolventen lediglich Praktika angeboten bekommt, jedoch keine feste Anstellungen mehr. Dies wird in Anlehnung an die zwei Gerechtigkeitsgrundsätze von John Rawls geschehen. Abschließend soll die Frage geklärt werden, ob ein derartiges Praktikum als prekär bzw. als Einstieg ins Prekariat gewertet werden muss. Zunächst folgt nun ein kurzer Überblick über den momentanen Stand von Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt.
2 Aktuelle Situation der Hochschulabsolventen
Wie viele Absolventen tatsächlich ein Praktikum nach ihrem Studium absolviert haben oder zurzeit absolvieren, ist kaum hinreichend festzustellen. Von der Arbeitsagentur werden nur solche Praktika verzeichnet, die sozialversicherungspflichtig sind; Praktika ohne Vergütung oder sogar vollständig ohne Vertrag tauchen nirgendwo auf. Dennoch wird anhand von aktuellen Studien deutlich, dass immer mehr Absolventen ein Praktikum machen. Zum Beleg eine Befragung aus dem Jahr 2003, die an der Freien Universität Berlin sowie der Universität zu Köln durchgeführt wurde. Dort gaben rund 40 % der Hochschulabgänger an, nach ihrem Abschluss ein Praktikum gemacht zu haben; im Vergleich zum Abschlussjahrgang von 2003 an den selben Hochschulen eine Steigerung von 16 %. Vor diesem Phänomen schützt auch eine bestimmte Fächerwahl nicht mehr: zwar führten häufiger Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaftler Praktika durch, doch auch ehemalige Studenten der Wirtschaftswissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften sahen sich gezwungen, zunächst als Praktikant tätig zu werden (vgl. Grühn/Hecht 2008: 7f.). Selbst Absolventen, die bereits während des Studiums
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Praktika durchgeführt haben, waren nicht vor einem solchen nach Abschluss des Studiums gefeit (vgl. Grühn/Hecht 2008: 27f.).
3 Sind Praktika von Hochschulabsolventen gerecht? Laut John Rawls gibt es zwei Gerechtigkeitsgrundsätze: Ä-HGHUPDQQVROOJOHLFKHV5HFKWDXIGDVXPIDQJUHLFKVWH6\VWHPJOHLFKHU*UXQGIUHLKHLWHQ
haben, das für alle möglich ist.
2. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:
(a) sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am
wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und
(b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer
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Der erste Grundsatz ist für die Absolventen offensichtlich erfüllt: sie werden während bzw. aufgrund ihrer Praktika nicht in ihren Grundfreiheiten eingeschränkt, wie z.B. Glaubensfreiheit und Versammlungsfreiheit. Aber wie sieht dies bei dem zweiten Grundsatz aus? Nehmen wir an, dass bei einem Praktikumsverhältnis der Praktikant mit Hochschulabschluss der am wenigstens Begünstigte ist, da er für wenig oder gar kein Geld arbeitet. Der Praktikumsgeber wäre in dieser Situation der am meisten Begünstigte, denn er hat billige Arbeitskräfte, wie auch immer er sie einsetzt. Gerecht wäre diese Situation nach Rawls dann nur, wenn sie dem Praktikanten einen größtmöglichen Vorteil brächte. Um entscheiden zu können, was für den Praktikanten einen Vorteil darstellt, ist es wichtig zu wissen, was seine Gründe für die Aufnahme eines Praktikums sind.
Zwar gibt es eine Vielzahl von Motiven für ein Praktikum, doch haben sich in Studien vier Bereiche bzw. Gründe herauskristallisiert: 1. Gestaltung des Lebenslaufes, 2. Hoffnung auf Übernahme bzw. Anschlussbeschäftigung, 3. Knüpfen und Aufbau von .RQWDNWHQ XQG (UZHUE YRQ ÄVRIW VNLOOV³ Xl ZHLWHUIKUHQGHQ 4XDOLILNDWLRQHQ YJO Mörchen 2006: 7f.; vgl. Grühn/Hecht 2008: 28f.).
Im ersten Fall ist es also für den Praktikanten ein Vorteil, wenn sich sein Lebenslauf verbessert, indem z.B. Lücken vermieden werden und zukünftigen Arbeitgebern Interesse und Motivation bezeugt werden kann. Diese Beweggründe können sich allerdings auch zum Nachteil des Praktikanten entwickeln, wenn er diese Strategie zu
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intensiv verfolgt: Hat er zu viele Praktika in seinem Lebenslauf vorzuweisen, könnte dies für potenzielle Arbeitgeber auf mangelndes Engagement hinweisen, denn sonst wäre aus einem Praktikum doch ein Beschäftigungsverhältnis entstanden (Mörchen 2006: 13).
Im zweiten Fall ist letzteres genau die Absicht des Praktikanten, nämlich sich durch ein gutes Praktikum direkt für eine anschließende Beschäftigung zu empfehlen. Der Vorteil wäre demnach, dass das Praktikum lediglich eine Art Probezeit ist, aus welcher dann eine feste Anstellung erfolgt. Doch auch diese Strategie kann zum Nachteil werden: Wenn zu viele Absolventen nach dieser Taktik verfahren, ist es für Arbeitgeber ein leichtes, einen motivierten, unterbezahlten Praktikanten durch den nächsten zu ersetzen (Mörchen 2006: 14).
Im dritten Fall ist es vorteihaft, Kontakte zu knüpfen, sei es mit potenziellen $UEHLWJHEHUQRGHUDXFK.XQGHQXPVSlWHULP%HGDUIVIDOODXIGDVVRJHQDQQWHÄ9LWDPLQ %³ ]XUFNJUHLIHQ ]X N|QQHQ 'DIU LVW MHGRFK GHU VR]LDOH .Rntakt während des Praktikums unabdingbar; darf der Praktikant beispielsweise lediglich in einem Archiv Akten sortieren und befindet sich somit in einer sozialen Exklusion, ist dies als Nachteil zu werten (Mörchen 2006: 15).
Im letzten Fall ist es für den Praktikanten ausschlaggebend, praktische Erfahrungen und ÄVRIW VNLOOV³ ]X HUZHUEHQ ZR]X LP 6WXGLXP NHLQH 0|JOLFKNHLW EHVWDQG (QWVFKHLGHQG für die Existenz eines Vorteils ist hier, dass der Praktikant sich durch sinn- und anspruchsvolle Arbeit Neues aneignen kann und das Praktikum für ihn nicht durch stupide Beschäftigung zum Nachteil wird (Mörchen 2006: 16).
Aus den oben dargelegten Szenarien ergibt sich, dass es keine pauschale, allumfassende Antwort auf die Frage gibt, ob Praktika für Hochschulabsolventen gerecht sind. Jeder Absolvent muss sich über seine Gründe im Klaren sein und kann dann nach Abschluss des Praktikums für sich selbst entscheiden, ob das Praktikum seinen persönlichen Anforderungen gerecht geworden ist. Die Erfüllung des zweiten
Gerechtigkeitsgrundsatzes nach Rawls liegt dementsprechend im subjektiven Empfinden jedes einzelnen Praktikanten.
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Arbeit zitieren:
Jenny Beyen, 2010, Prekär und ungerecht?, München, GRIN Verlag GmbH
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