INHALTSVERZEICHNIS
I. Einleitung 1
II. Begriffliche Problematisierung 2
III. Das Theaterpublikum im antiken Rom : Strukturen im historischen Wandel 4
1. Spuren im Kolosseum - Hinweise auf eine Publikumsstruktur 4
2. Theater und Gesetzgebung -
Die historische Entwicklung der Sitzordnung im Theater. 5
2.1. Die lex Iulia theatralis des Augustus (Suet.Div.Aug.44) 5
2.2. Frühere und spätere Verordnungen 6
3. Problematisierung der Publikumsstruktur 7
IV. Das Theaterpublikum - ein gesellschaftlicher Mikrokosmos? 8
1. Die römische Gesellschaft unter Augustus 8
2. Ein gesellschaftlicher Mikrokosmos: Ansätze und Grenzen 10
V. Schlusswort 13
VI. Literaturverzeichnis 15
1
I. Einleitung
„Sehen und gesehen werden“ - diese Maxime gilt bis heute dort, wo Menschen sich aus Anlass eines kulturellen Ereignisses oder Festes versammeln. Ob die private Dinnerparty, ein Theaterbesuch oder eine Opernpremiere: die Gäste oder Zuschauer sind für einander nicht weniger brisant als das gebotene Spektakel selbst. Denn derartige Veranstaltungen haben neben ihrer kulturellen auch immer eine gesellschaftliche Funktion gehabt. Während diese heute in erster Linie darin besteht, materiellen Status zum Ausdruck zu bringen, wurden im antiken Rom bei gesellschaftlichen Anlässen viel stärker soziale Strukturen kommuniziert. Denn kennzeichnend für die römische Gesellschaft war seit jeher eine differenzierte Gliederung und Rangordnung, die in der Öffentlichkeit durch zahlreiche Faktoren zum Ausdruck gebracht wurde. Schon auf dem Forum wurden soziale Unterschiede
auf den ersten Blick durch die Kleidung und andere Statussymbole deutlich. 1 Darüber hinaus zeigte sich eine Rangordnung bei der Sitzplatzverteilung beim Gastmahl 2 oder bezüglich der Rederechte im Senat. 3
Anders als im Senat oder beim Gastmahl versammelten sich zu den römischen Theaterspielen Menschen aus allen sozialen Milieus der Stadt. Die gesamte Bandbreite der Gesellschaft war hier vertreten, so dass das Theaterpublikum sehr geeignet erscheint, um es auf soziale Strukturen hin zu untersuchen und somit möglicherweise Erkenntnisse über die römische Gesellschaftsordnung generell zu erzielen. Zeichneten sich ordnende Strukturen im Publikum ab oder saß man in einer bunten Menge zusammen? Wurden hier soziale Rangunterschiede sichtbar und wie äußerten sie sich? Gab es Veränderungen hinsichtlich der Publikumsstruktur im Verlauf der Geschichte? Sind diese auf persönliche Bedürfnisse einzelner Personen oder Personengruppen zurückzuführen oder durch politische Maßnahmen hervorgerufen worden?
Ein Blick auf die räumliche Zusammensetzung der Zuschauerschaft, auf die Sitzplatzverteilung bei den ludi scaenici, soll diese Fragen klären. In einem weiteren Schritt soll der Frage auf den Grund gegangen werden, ob und inwiefern das Theaterpublikum als repräsentativ für die gesellschaftliche Ordnung gelten kann und soziale Funktionen übernommen hat. Kann man das Theaterpublikum als einen gesellschaftlichen Mikrokosmos ansehen?
1 Vgl. Kolb, Frank: Zur Statussymbolik im antiken Rom. In: Chiron 7, 1977, S.239-259.
2 Vgl. Marquardt, Joachim: Das Privatleben der Römer, Bd.I (ND Darmstadt 1980, Leipzig 1886), S.303.
3 Vgl. Rilinger, Rolf: Moderne und zeitgenössische Vorstellungen von der Gesellschaftsordnung der römischen Kaiserzeit. In: Saeculum 36, 1985, S.315ff.
2
Da sowohl Publikum als auch Gesellschaft relative Größen sind, die von unzähligen Faktoren abhängen, kann diese Frage als solche nicht beantwortet werden, sondern bedarf sowohl zeitlicher als auch begrifflicher Eingrenzung. Letztere soll in einem Kapitel dieser Arbeit gesondert vorgenommen werden.
Zeitlich bietet sich für die Untersuchung die Gesellschaft unter Augustus an, da die Spiele in dieser Zeit besonders politische Bedeutung erlangt haben und die römische
Gesellschaftsordnung unter Augustus und seinen Nachfolgern für große Debatten in der althistorischen Forschung gesorgt hat. Die jüngsten repräsentativ kontroversen Positionen zur Struktur der kaiserzeitlichen Gesellschaft sollen dazu unterstützend in die Untersuchung mit einbezogen werden. Da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, sich auf alle Modelle zur Gesellschaftsbeschreibung zu berufen, um Bezüge zur Publikumsstruktur zu erstellen, werde ich mich im Wesentlichen auf die Forschungsposition Winterlings beziehen. 4 Denn hierbei handelt es sich um das aktuellste Modell, das die Aspekte älterer Modelle berücksichtigt bzw. korrigiert hat.
II. Begriffliche Problematisierung
In den folgenden Untersuchungen werden einige Grundtermini der Sozial- und Geschichtsphilosophie verwendet werden, die einer Eingrenzung und näheren Bestimmung bedürfen, da sie in einem weiten historisch-philologischen Spannungsfeld stehen. Wenn in dieser Arbeit, wie bereits im Titel, von der „Gesellschaftsordnung“ oder „Gesellschaft“ die Rede ist, so meint „Gesellschaft“ zunächst die „bürgerliche Gesellschaft“ als Lehnübersetzung aus der griechisch-römischen Tradition. Die Bezeichnung geht zurück
auf Aristoteles´ Begriff der und meint immer die „politische Gesellschaft“, die bzw. civitas und ihre öffentlich-politische Verfassung, das gemeine Wesen, bzw. res publica, den staatlichen Bereich. Im modernen Sprachgebrauch ist der Terminus „Gesellschaft“ als „staatsfreier Raum“ definiert und steht daher in Abgrenzung zum Begriff
“Staat“. 5
Des Weiteren soll auf die Problematik des nachfolgend verwendeten Begriffs „Stand“
aufmerksam gemacht werden. 6 Dem deutschen Begriff „Stand“ entspricht in den lateinischen
4 Ausführliche Literaturangabe siehe Kap.IV,1 dieser Arbeit.
5 Definition nach Riedel, Manfred: Art. “Gesellschaft, bürgerliche”. In: GG. Historisches Lexikon zur politischsozialen Sprache in Deutschland, Bd. 2, 3.Aufl., Stuttgart 1992, S.719-800.
6 Vgl. Oexle, Otto Gerhard: Art.“Stand, Klasse“. In: GG. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd.6, Stuttgart 1990, S.155-200.
3
Quellen der Begriff ordo. Dem antiken Ständebegriff liegt ein vom modernen Verständnis abweichendes Denksystem zugrunde. Der römische ordo steht in metaphysischem Kontext, im Zusammenhang mit der Reflexion über die Ordnung des Weltganzen (). Anders als nach heutigem Verständnis war in der Antike mit der Reflexion über Ordnung der Grundgedanke der Ungleichheit verbunden, die als natürlich empfunden wurde, sowie der Gedanke des harmonischen Zusammenwirkens der einzelnen Stufen und Stände 7 . Heute knüpft sich der Begriff „Stand“ an die Vorstellung einer illegitimen und ungerechten Ordnung, das Ungleichheitsprinzip wird nicht mehr als gerecht empfunden. Der römische ordo-Begriff nahm im politisch-sozialen Denken der Römer eine zentrale Stellung ein. Als Idealzustand der res publica strebte man die concordia ordinum an. Hinsichtlich der ordines unterschied man in republikanischer Zeit sowie zu Beginn des Prinzipats drei Stände: den ordo senatorius, den ordo equester und die plebs. Die ersten beiden Stände bildeten die gesellschaftliche und politische Führungselite und waren ursprünglich jeweils mit dem entsprechenden Amt des Senators oder Ritters verknüpft, während unter die Bezeichnung plebs viele unterschiedliche soziale Gruppen fielen. Dies deutet auf die Problematik hin, die mit dem Begriff „Stand“ verknüpft ist. „Stand“ im modernen Sinne impliziert die Vorstellung einer in sich geschlossenen, durch gemeinsame Ehr- und Ordnungssätze gefestigten Gruppe, was auf die römischen Stände nicht zutrifft. Deshalb wird der Begriff „Stand“ oder ordo im Sinne von „ gesellschaftlicher Schicht“ verwendet.
7 Hingewiesen sei hier auf die antike Körpermetapher, die Vorstellung vom Leib und seinen Gliedern, die -zugrunde gelegt bei Platon - sowohl in der Antike als auch im Mittelalter immer wieder als Erklärung und Rechtfertigung einer ständischen Gesellschaftsordnung gedient hat.
4
Arbeit zitieren:
Katharina Tiemeyer, 2003, „Sehen und gesehen werden“: Das Theaterpublikum im antiken Rom – ein Mikrokosmos der römischen Gesellschaftsordnung?, München, GRIN Verlag GmbH
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