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1. Einleitung
Mehr als ein Viertel aller Menschen lebt heute unter der Armutsgrenze. Für sie ist der Zugang zu Nahrung, gesundheitlicher Versorgung, Bildung und anderen lebenswichtigen Gütern nur bedingt bis gar nicht möglich. Wie viele Menschen weltweit an den Folgen von Unterernährung und mangelnder Hygiene sterben, wurde bisher noch nicht eindeutig erfasst, doch die Welthungerhilfe geht von 24.000 Opfern täglich aus. 1 Neben starken wirtschaftlichen Problemen prägt diese Menschen die Problematik, dass sie in Staaten leben, in denen Menschenrechte sowie Menschenwürde für die meisten inhalts- und bedeutungslose Begriffe darstellen. Durch ihre schlechte wirtschaftliche Lage und der daraus resultierenden Aufgabe, sich tagtäglich um die Sicherung ihres Lebensunterhaltes zu kümmern, sind sie nicht in der Lage, für ihre Menschenrechte einzutreten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die
Entwicklungshilfeprojekte der Industrienationen ausreichend sind und effektiv dazu beitragen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Probleme in den betroffenen Ländern zu mildern. Auch stellt sich die Frage, ob Geld als Entwicklungshilfe alleine ausreichend ist, oder ob es grundlegenderer Hilfe bedarf. Im Jahr 2005 verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs der EU in einem gemeinsamen Stufenplan, die Entwicklungshilfe im EU-Durchschnitt bis zum Jahr 2010 auf 0,56 % und bis 2015 auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Betrachtet man jedoch die Ausgabenstatistik der 22 Geberländer von 2007 wird deutlich, dass sie mit bisher 0,28 % Ausgaben für Entwicklungshilfe von ihren selbstgesetzten Zielen weit entfernt sind. 2 Die von den Industrienationen geleistete Entwicklungshilfe in Form von einem Einsatz des eigenen nationalen Einkommens findet als freiwillige Entscheidung statt und unterliegt somit keinen auferlegten moralischen oder rechtlichen Verpflichtungen.
Der politische Philosoph John Rawls hat sich in seinen Werken mit der Frage beschäftigt, ob nicht doch moralische Zwänge gegenüber der globalen Bevölkerung existieren, sich um das Wohlergehen aller Menschen, ungeachtet ihrer sozialen, ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit zu sorgen und zu kümmern. Dabei kommt
1 Vgl. URL vom 17.01.09: http://www.welthungerhilfe.de/was-ist-hunger.html.
2 Vgl. URL vom 17.01.09: http://www.welthungerhilfe.de/infomaterial.html?&no_cache=1.
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der Gerechtigkeit, wie schon bei Platon und Aristoteles, die Bedeutung einer ersten Tugend sozialer Institutionen zu. Gerechtigkeit gilt bei Rawls als notwendige Bedingung mit absoluter Priorität. Für ihn lassen sich Gerechtigkeitsprinzipien unter bestimmten idealen Bedingungen aus dem rationalen Selbstinteresse der Individuen bzw. Völker ableiten. Er versucht, das Konzept der Gerechtigkeit möglichst zu vereinfachen, um eine Einigkeit aller Beteiligten zu erreichen. Dabei geht er davon aus, dass verschiedene Menschen verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit haben, die Grundsätze der Gerechtigkeit jedoch immer gleich sind.
Die vorliegende Arbeit thematisiert John Rawls Ausführungen zur transnationalen Gerechtigkeit aus seiner letzten Arbeit „Das Recht der Völker“. Es soll der Frage nachgegangen werden, ob seine globale Gerechtigkeitskonzeption in der Lage ist, die Verpflichtungen gegenüber der globalen Bevölkerung theoretisch angemessen zu begründen und ob dadurch auch faktisch globale Gerechtigkeit erreicht werden kann. Um die vorgestellte Fragestellung bearbeiten zu können, ist es notwendig, die „Theorie der Gerechtigkeit“, welche als Grundlage aller weiteren Arbeiten von John Rawls dient, sowie seine Ausführungen zum politischen Liberalismus, im ersten Kapitel inhaltlich darzustellen. Darauf aufbauend kann das Rawlssche Konzept internationaler Gerechtigkeit beschrieben werden. Hierbei kommt der Darstellung der Entwicklung von einer nationalen Gerechtigkeitstheorie hin zur Theorie globaler Gerechtigkeit und dessen Veränderung besondere Bedeutung zu. In einem zweiten Schritt kommen ausgewählte Kritiker mit ihren Argumenten zu Wort. Ihre Einwände gegen Rawls Theorie des Völkerrechts müssen auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden. In diesem Zusammenhang können sowohl die Argumentation der Kritiker, als auch Rawls Theorie des Völkerrechts auf ihre inhaltliche Stichhaltigkeit und Konsequenz untersucht werden. Auf diese Weise kann eine eventuell bestehende Inkonsistenz in Rawls Gedankenmodell ausgemacht werden und geprüft werden, ob er seinen eigenen Ansprüchen gerecht wird. Rawls Kritiker sind ebenso zahlreich wie ihre Argumente. Daher werden in der vorliegenden Arbeit ausgewählte und für die Fragestellung relevante Kritikpunkte untersucht. Die dargestellte Kritik reduziert sich dabei auf die zentralsten Kritikpunkte an seiner Theorie eines Völkerrechts und lässt die Kritik an den von Rawls formulierten Idealbedingungen weitestgehend unberücksichtigt. Die Auseinandersetzung mit Rawls Grundannahmen, die für ihn unveränderbare
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Prämissen seiner Theorie sind und ohne deren Akzeptanz seine Theorie nicht zu verstehen ist, würde keine grundsätzlichen Erkenntnisse für die Beantwortung der hier zu untersuchenden Fragestellung erlauben. Sie würde vielmehr zu einer Grundsatzfrage über die Plausibilität von Rawls Theorie der Gerechtigkeit führen, die er in seinen vielen Werken entwickelt und weiterentwickelt hat. Um die Frage zu untersuchen, ob Rawls Überlegungen für eine Verbesserung globaler Gerechtigkeit geeignet sind, genügt es, sich mit zentralen Kritikpunkten an eben jener Theorie von Rawls, die er in seinem letzten Werk „Das Recht der Völker“ entwickelt hat zu beschäftigen.
Abschließend wird auf Basis der so gewonnen Erkenntnisse die Eingangs gestellte Frage geklärt werden können.
2. Von der Theorie der Gerechtigkeit zum Recht der Völker
2.1 Eine Theorie der Gerechtigkeit und der Schleier des Nichtwissens John Rawls hat 1971 mit „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ eine systematische Theorie der politischen und sozioökonomischen Gerechtigkeit entworfen, die bis heute interdisziplinär stark diskutiert wird. Er hat die in ihr entwickelten Ideen in seinen folgenden Arbeiten weiterentwickelt. Hierbei reagierte er auf die ihm entgegengebrachte Kritik, blieb aber seinem Grundgedanken immer treu. Alle seine Arbeiten basieren auf dem im ersten Buch entworfenen Begriff der Gerechtigkeit. -
ImGegensatz zu anderen Vertragstheorien geht Rawls nicht von einem Naturzustand aus, in dem sich die Menschen in einem Kriegszustand befinden, sondern vielmehr von einer gerecht geordneten Gesellschaft die zu Kooperation fähig ist. . Er geht von einem Ausgangszustand aus, der die Gesellschaft als kooperatives System begreift, in der einerseits Interessenübereinstimmungen und andererseits Interessengegensätze existieren. Diese Interessengegensätze bestehen vor allem im Hinblick auf die Frage der Güterverteilung, da jedes Individuum seine Nutzenmaximierung als Ziel anstrebt. Gegen diese Art der Interessengegensätze müssen Normen etabliert werden, welche die Ansprüche auf bestimmte Güter und die Güterverteilung verbindlich regeln. / Die Gesellschaft die sich auf diese Grundsätze einigt bezeichnet Rawls als „wohlgeordnet“. Eine Gesellschaft ist demnach dann „wohlgeordnet“, wenn sie
3 Vgl. Kersting, Wolfgang (2008): John Rawls zur Einführung, Dresden, S. 1ff.
4 Ebd. S. 38.
5 Ebd. S. 33-34. //
neben dem Wunsch nach dem Wohl der einzelnen Mitglieder auch von einer gemeinsamen Gerechtigkeitsvorstellung gesteuert ist. 0
Rawls geht davon aus, das Gerechtigkeit möglich ist, wenn freie und rationale Individuen in einen Urzustand versetzt werden und vor die Aufgabe gestellt werden, die Grundstruktur und die Normen ihrer zukünftigen Gesellschaft zu bestimmen. 1 Dieser Urzustand ist nach Rawls eine wohldefinierte Ausgangssituation, in der ein Vertrag zwischen Individuen oder Gruppen geschlossen wird. Darüber hinaus ist er ein reines Gedankenexperiment, das feststellen soll, welche Prinzipien vernünftigerweise in Vertragsverhandlungen anerkannt werden würden. 2 Die Prinzipien, auf die sich die Individuen im Urzustand einigen, werden hinter einem Schleier des Nichtwissens gewählt. Das bedeutet, „dass niemand seine Stellung in der Gesellschaft kennt, seine Klasse oder seinen Status, ebenso wenig sein Los bei der Verteilung natürlicher Gaben wie Intelligenz oder Körperkraft“. 3 Weiterhin nimmt Rawls an, dass die Menschen keine explizite Vorstellung vom Guten und psychologischen Neigungen haben. +*
Der Schleier des Nichtwissens soll den Individuen die Wahl derer Prinzipien ermöglichen, welche jedem Einzelnen Nutzen bringen. Da sich hinter dem Schleier des Nichtwissens niemand bewusst ist, welche Prinzipien seinen eigenen Nutzen maximieren, einigen sich alle auf allgemein anerkennbare Grundsätze. ++ Der Schleier des Nichtwissens verdeckt somit alles Wissen, das später zu Ausgrenzung oder Diskriminierung einzelner Gruppen führen könnte. +, Den Individuen sind zwar die Grundlagen der Wirtschaft, Soziologie und Psychologie bekannt, doch darüber hinaus wissen die Menschen nicht wer sie sind oder wer sie einmal sein werden. Der Schleier des Nichtwissens gewährleistet auf diesem Weg die Unparteilichkeit der Menschen, welche für die Wahl von allgemeingültigen Prinzipien der Gerechtigkeit erforderlich ist. Nur der allen Individuen zur Verfügung stehende Gerechtigkeitssinn
6 Vgl. Rawls, John (1975): Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt am Main, S. 21-23.
7 Vgl. Kersting, Wolfgang (2008): S. 31-32.
8 Vgl. Rawls, John (1975): S. 34-36.
9 Ebd. S. 29.
10 Ebd. S. 29-30.
11 Ebd. S. 29-30.
12 Vgl. Kersting, Wolfgang (2008): S. 44. 00
führt zur Gültigkeit der Übereinstimmung im Ausgangszustand und dazu, dass die Grundsätze von allen eingehalten werden. +-
Auf dieser Grundvorstellung baut Rawls gesamte Theorie auf. Rawls zielt mit seiner Theorie somit auf eine gerechte Ordnung der Grundstruktur der Gesellschaft und damit auf Institutionen, die in irgendeiner Weise Einfluss auf die Verteilung der knappen Güter nehmen. Wie und nach welchen Prinzipien diese Institutionen die knappen Güter und Grundrechte verteilen, ist Gegenstand seiner Theorie der sozialen Gerechtigkeit. +.
2.1.1 Die Grundsätze der Gerechtigkeit
Die Grundsätze auf die sich die Individuen im Urzustand einigen, bestimmen einerseits die Zuweisung von Rechten und Pflichten und andererseits die Verteilung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Güter. +/ Die zwei Grundsätze der Gerechtigkeit formuliert Rawls wie folgt:
1. „Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist. 2. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, das (a) vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen, und (b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.“ +0
Rawls unterscheidet zwischen einem Grundsatz, der die gleichen Grundfreiheiten, wie Bürger und Staatsbürgerrechte, sichert und einem, der gesellschaftliche und wirtschaftliche Ungleichheiten in ihrer Ausgestaltung begrenzt bzw. regelt. +1 Er setzt die beiden Grundsätze in eine lexikalische Ordnung und legt somit fest, dass der erste Grundsatz in jedem Falle dem zweiten voraus geht, damit Verletzungen der vom ersten Grundsatz geschützten Rechte nicht durch größere ökonomische Vorteile legitimiert werden können. +2 Die Möglichkeit die Freiheiten des ersten Grundsatzes zu beschränken besteht nur, wenn sie mit anderen Grundfreiheiten in Konflikt treten.
13 Vgl. Kersting, Wolfgang (2008): S. 45-46.
14 Ebd. S. 37.
15 Ebd. S. 71-72.
16 Vgl. Rawls, John (1975): S. 81.
17 Ebd. S. 81-82.
18 Ebd. S. 82. 11
Demnach besteht für Rawls Ungerechtigkeit, wenn Ungleichheiten nicht dem Vorteil aller dienen. +3
Rawls hat mit dem zweiten Grundsatz seiner Gerechtigkeitskonzeption ein Differenzprinzip entwickelt, welches dem Kriterium der Pareto-Optimalität gegenüber steht. Pareto-Optimalität bezeichnet einen Zustand in dem es nicht mehr möglich ist den Nutzen eines Individuums zu verbessern, ohne den Nutzen eines anderen Individuums zu verschlechtern. Rawls Differenzprinzip hingegen besagt, dass die Begünstigung einzelner Individuen nur dann gerecht ist, wenn sie oder die daraus resultierenden Umstände zur Verbesserung der am wenigsten Begünstigten Individuen beiträgt. Die Bemessungsgrundlage der ungleichen Verteilungssituation stellt dabei die Position des am schlechtesten gestellten Gesellschaftsmitgliedes dar. Demzufolge ist eine Situation der Ungleichheit gerechtfertigt, solange der Schlechtestgestellte besser gestellt ist als in der Gleichheitssituation. ,* Diese, durch das Differenzprinzip entstehende Ordnung, bezeichnet Rawls als System der demokratischen Gleichheit, in dem die Verteilung natürlicher Gaben als kollektive Angelegenheit betrachtet wird und soziale und ökonomische Vorteile aufgeteilt werden. ,+
2.1.2 Das Völkerrecht in der Theorie der Gerechtigkeit
Rawls befasst sich in seiner „Theorie der Gerechtigkeit“ nur am Rande mit dem Gerechtigkeitsbegriff im Völkerrecht und den Beziehungen zwischen einzelnen Staaten. Er geht in seiner Gerechtigkeitskonzeption davon aus, dass jede Gesellschaft ein geschlossenes System darstellt und keine Verbindungen zu anderen Gesellschaften pflegt. Er konstatiert jedoch, dass die Grundsätze, welche er für diese Gesellschaften in seiner Gerechtigkeitstheorie entwickelt hat, auch für das Völkerrecht notwendig sind. Demnach werden im Urzustand zunächst Grundsätze für die Grundstruktur der Gesellschaft geschaffen und erst in einem zweiten Urzustand für das Völkerrecht. ,, Er erweitert seine Vorstellung, indem er annimmt, dass Repräsentanten verschiedener Nationen in einem Urzustand zusammenkommen, um die Grundsätze für die Regelung gegensätzlicher Ansprüche zwischen den
19 Vgl. Rawls, John (1975): S. 83.
20 Vgl. Kersting, Wolfgang (2008): S. 75-78.
21 Vgl. Rawls, John (1975): S. 96-101.
22 Ebd. S. 415 - 416. 22
Arbeit zitieren:
2008, Das Recht der Völker - Globale Gerechtigkeit bei John Rawls, München, GRIN Verlag GmbH
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