Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 2
2. Die politische Ausgangslage im Vorfeld des Religionsfriedens 3
3. Die Aussagen des Augsburger Religionsfriedens 4
3.1. Die Notwendigkeit eines politischen Friedens 4
3.2. Die Gültigkeit und Ziele des Augsburger Religionsfriedens 5
3.3. Die Bestimmungen zur Umsetzung des Religionsfriedens. 6
3.3.1. Der Religionsfrieden auf territorialer Ebene 6
3.3.2. Bisherige Säkularisationen und Absicherung der Reichskirche 7
3.3.3. Geistliche Gerichtsbarkeit 9
4. Resümee und kurzer Ausblick. 10
5. Literaturverzeichnis 11
Quellen. 11
Literaturverzeichnis 11
1
1. Einleitung
Am Ende der langen und ereignisreichen Zeit der Reformation stand 1555 ein Frieden, der imstande war, das Alte Reich vorerst zu befrieden. Mit dem »Augsburger Religionsfrieden« ist der deutschen Geschichte ein bedeutendes verfassungsrechtliches Dokument gegeben, das das Reichsrecht erheblich und nachhaltig verändert hat. Entgegen dem Terminus „Religionsfrieden“ schloss dieses juristische Konstrukt aber nicht Frieden zwischen den unterschiedlichen religiösen Bekenntnissen, wie der Titel nahelegen könnte, sondern zog vielmehr die Konsequenz aus der krisenschweren Reformationszeit. Mit dem Reichstagsabschied wurde juristischen ein Weg eingeschlagen, über die weiterbestehende Glaubensspaltung hinweg, der politischen
Friedenswahrung im Reich Vorrang zu geben. 1
Die vorliegende Arbeit folgt mit ihrer These der allgemeinen Ansicht 2 einer politischen Lösung des Religionskonfliktes im Religionsfrieden und richtet dahingehend sein Augenmerk auf explizite und implizite Aussagen des Reichsabschiedes, die diese Annahme stützen sollen.
Bevor zu Beginn des zweiten Abschnitts der Quellentext befragt wird, inwieweit ein Frieden so dringend notwendig war und welche Einschränkungen er trifft, widmen sich die Vorbetrachtungen der politischen Ausgangslage im Alten Reich. Im Weiteren beschäftigt sich der zweite Abschnitt außerdem mit den wichtigsten Veränderungen im Reichsrecht, sprich die vorgesehene reale Umsetzung des Augsburger Religionsfriedens. Aufgrund der darin bewusst ausgeklammerten Frage nach der wahren Religion soll mit dem abschließenden Resümee ein kurzer Ausblick auf die weitere Entwicklung gegeben werden.
1 Vgl. Martin Heckel: Vom Religionskonflikt zur Ausgleichsordnung. Der Sonderweg des
deutschen Staatskirchenrechts vom Augsburger Religionsfrieden 1555 bis zur Gegenwart,
München 2007, S. 13.
2 Im Weiteren spiegelt sich an mehrfacher Stelle diese Ansicht wider, die mit entsprechenden
Verweisen auf die der Arbeit zugrunde liegende Literatur untermauert werden soll. Das Urteil
der jeweiligen Historiker wird hier repräsentativ für die wissenschaftliche Auffassung
angenommen.
2
2. Die politische Ausgangslage im Vorfeld des Religionsfriedens
Mit dem Beginn der Bemühungen um eine endgültige Lösung der innerpolitischen Konflikte und Ausschreitungen lässt sich auf mehr als drei Jahrzehnte der Reformation zurückblicken, in denen zahlreiche Ansätze zu einer Übereinkunft in theologischen Fragen gescheitert waren. Beginnend mit Martin Luthers Veröffentlichung seiner 95 Thesen, die offen die Missstände in der religiösen Praxis der katholischen Kirche zur theologischen Diskussion brachten, schlug 1517 dieses Ereignis ungeahnte und unvorhersehbare Wellen. Dabei war Martin Luther mit seiner Kritik keineswegs der Erste. Ungeachtet seiner Proklamation in lateinischer Sprache, verbreiteten sich Luthers Ansichten über den Kreis der Gelehrten hinaus weiter. In der Folgezeit zeichnete sich ab, wie wenig sich von prokatholischer, kaiserlicher Seite aus gegen das neuentstandene lutherische
Glaubensbekenntnis unternehmen ließ. Weder die Reichsacht Luthers und ein Verbot dessen Lehren, noch provisorische Anordnungen und Duldungen konnten dem konfessionell gespaltenen Reich den Frieden wiedergeben. 3 Zu blutigen Entladungen der enormen innerpolitischen Spannungen kam es in zwei „konfessionell motivierte[n] Kriege[n]“ 4 im Jahrzehnt vor dem Augsburger Reichstag 1555. Zwar war Karl V. aus dem Schmalkaldischen Krieg der Jahre 1546/47 als Sieger hervorgegangen, doch scheiterte 1548 sein Augsburger Interim, mit dem er eine umfassende Zwangsrekatholisierung anvisierte. Mit dieser eigenmächtigen und nicht unproblematischen Maßnahme durch den Kaiser bildeten sich im Alten Reich zwei politische Lager heraus, was dem Augsburger Reichsfrieden entscheidend den Weg ebnete. Der Politik des habsburgischen Kaisers gegenüber standen die Interessen der Reichsstände, die sich zunehmend in ihrer „fürstliche[n] Libertät“ 5 eingeschränkt sahen. Unter der Führung Kurfürst Moritz von Sachsens formierte sich 1551 der Torgauer
3 Vgl. Helga Schnabel-Schüle: Die Reformation 1495-1555. Politik mit Theologie und Religion,
Stuttgart 2006. - Die Autorin bietet eine sehr detaillierte Schilderung des
Ereigniszusammenhangs der Reformation auf den Seiten 58-211.
4 Axel Gotthard: Augsburger Religionsfrieden, Münster 2004, S. 5.
5 Helga Schnabel-Schüle: Die Reformation, Stuttgart 2006, S. 208.
3
Arbeit zitieren:
Kerstin Zimmermann, 2008, Der Augsburger Religionsfrieden von 1555, München, GRIN Verlag GmbH
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