Gliederung
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1 Einleitung
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2 Frankreich
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2.1 Entstehung
4
2.2 Finanzierung
5
2.3 Organisation
6
2.4 Reform
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2.5 Das französische Gesundheitswesen in Zahlen
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3 Deutschland
7
3.1 Entstehung
7
3.2 Organisation
8
3.3 Finanzierung
8
3.4 Reformen
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3.5 Das deutsche Gesundheitswesen in Zahlen
11
4 Schweiz
11
4.1 Entstehung
11
4.2 Organisation
11
4.3 Finanzierung
12
4.4 Franchise
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4.5 Das schweizer Gesundheitswesen in Zahlen
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5 Der Vergleich
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6 Fazit
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7 Literaturliste
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1. Einleitung
Im Rahmen der Vorlesungen im Modul 3.3 „Versorgungsstrukturen der Sozial- und Gesundheitssysteme“ begannen wir mit dem Versuch eines Vergleiches verschiedener Gesundheitswesen. Dort haben wir festgestellt, dass trotz der hohen Bedeutung, den die Gesundheitssysteme unter anderem durch den demographischen Wandel, in der modernen Politik genießen, sich noch keine theoretisch angeleitete
Gesundheitssystemforschung bis heute etabliert hat. Die Finanzierungs- und Ausgabenproblematik, die Entstehungsgeschichte und das Durchschnittsalter der in einem bestimmten Land lebenden Bevölkerung sind daher die Hauptaugenmerke bei der vergleichenden Analyse dieser Systeme. Durch den, in Europa recht ausgeprägten demographischen Wandel, kommt es zu einer Alterung dieser Gesellschaften, die volkswirtschaftlich relevant wird, da sich der Anteil der erwerbstätigen gegenüber der nichterwerbstätigen Bevölkerung kontinuierlich reduziert. Die finanzielle Tragfähigkeit von Systemen mit altersabhängigen Sicherungsleistungen, wie es zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland durch Leistungen wie Renten, Gesundheits- und Pflegeleistungen der Fall ist, wird das Gesundheitssystem auf die Prüfung gestellt. Kommen dann noch unvorhergesehene Situationen, wie zum Beispiel die Finanzkrise 2009, als zusätzliche Belastung für das System hinzu, kann dieses schnell zu einer finanziellen Durststrecke kommen.
In dieser Arbeit werde ich die Gesundheitssysteme von den EU- Ländern Frankreich, das im Jahre 2000 von der WHO als eines der weltweit besten Systeme eingestuft wurde und Deutschland und einem nicht EU- Land, der Schweiz beschreiben, die Ziele einer vergleichenden Forschung darstellen und anschließend die Problematik eines objektiven Vergleiches herausarbeiten.
2. Frankreich
2.1 Entstehung
Die Wurzeln des französischen Sozialsystems reichen bis 1883 zurück. Während der frühen Industrialisierungsphase gegen Ende des 19. Jahrhunderts kam es in Frankreich zur Gründung von Hilfskassen, den sog. Sociétés de secours mutuels, die sich gegenseitig bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Todesfällen unterstützten. Im Jahre 1927 wurde dann die „médical charte“ eingeführt, wodurch den versicherten Bürgern Frankreichs freie Arztwahl zustand, den sie aber gleich bezahlen mussten. Um eine gute Versorgung gewährleisten zu können, doch gleichzeitig die
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Gesundheitsausgaben so gering wie möglich zu halten, führte man in Frankreich eine Zuzahlung bei einer ärztlichen Behandlung ein. Diese Zuzahlungen beliefen sich zwischen 15 und 20 Prozent der Rechnung (Cook Malcom 1999; 222- 223). Die gesetzliche Versicherungspflicht, die kurz nach dem Krieg etabliert wurde und zu der Zeit nur für Angestellte galt, wurde 1961 auch für die Landwirte und 1966 für die Selbstständigen Pflicht. Bis kurz vor der Jahrtausendwende waren ca. 0,5% der Bürger Frankreichs noch nicht versichert. Dies waren die Personen, die durch die Raster der Versicherungen fielen und somit nur über die Sozialhilfe, über die lokalen Gemeinden oder über den Staat geschützt waren.
2.2 Finanzierung
Die Finanzierung des französischen Gesundheitssystems erfolgt zum einen über Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 12,8 Prozent und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 0,75 Prozent des Bruttoeinkommens. In Frankreich gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze, wie es in vielen anderen europäischen Ländern der Fall ist. Die „contribution sociale généralisée“, auch CSG abgekürzt, ist eine Art allgemeiner Sozialbeitrag, der zusätzlich von jedem Einwohner Frankreichs bezahlt werden muss. Bei diesen einkommenssteuerähnlichen Abgaben werden dem Arbeitnehmer noch einmal 5,25% von all seinen Einkünften und 3,95% der Lohnersatzleitungen abgezogen. Im Jahr 2000 trat die „Couverture maladie universelle“ (CMU) in Kraft, die besagt, dass einkommensschwache Bürger, darunter zählen Alleinlebende mit einem monatlichen Einkommen bis 530 Euro oder in einem Zweipersonenhaushalt lebende Personen mit einem Gesamteinkommen von 800 Euro, Anspruch auf allgemeinen Gesundheitsschutz haben und keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Diese Kosten werden von der CMU übernommen, die momentan über 4 Millionen Franzosen in Anspruch nehmen müssen, die sich bei einem sog. „Referenzarzt“ einzuschreiben haben und anschließend Anrecht auf Kostenübernahme nach dem sog. Sachleistungsprinzip haben. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem alle Einwohner Frankreichs, auch Arbeitslose und Ausländer mit und ohne Aufenthaltsgenehmigung, versichert sind.
Bei Zusatz- und Ergänzungsrenten werden Beiträge von einem Prozent und bei Vorruhestandsrenten von 1,7 Prozent auf die ausbezahlte Summe erhoben. Doch das ist nicht alles was die Franzosen für ihr Gesundheitssystem zahlen müssen, denn über die Sozialbeiträge hinaus müssen sie nicht bedeutungslose Zuzahlungen leisten. Die von der französischen Gesetzgebung vorgesehenen Selbstbeteiligungssätze liegen bei 30
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Prozent bei den Arzthonoraren, 25 Prozent bei ambulanter und 20 Prozent bei stationärer Krankenhausbehandlung. Bei Medikamenten reicht die Spanne der Zuzahlungen von 35% bis sogar zum vollen Preis. Die Einstufung wie viel jeder einzelne Bürger Frankreichs zuzahlen muss, liegt an der Schwere der Krankheit, so müssen z.B. chronisch Kranke keine Zuzahlungen leisten. Ein umfassendes System von Zahlungsbefreiungen und möglichen Zusatzversicherungen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, da heutzutage mehr als 90 Prozent der Franzosen eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen haben, dämpfen die Kosten der kranken Bürger Frankreichs.
1998 trat eine Steuer, die sog. „Remboursement de la dette sociale“ (RDS) mit dem Ziel der Deckung der Finanzierungsdefizite der Sozialversicherung, in Kraft. Diese soll 13 Jahre lang gelten und beträgt 0,5 Prozent auf alle Einkünfte, die der CSG unterliegen, im Gegenzug wurde der Arbeitnehmerbeitrag auf die momentanen 0,75% gesenkt. (vgl. Kaufmann 1998, 327). Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Alkohol- und die Tabaksteuer, sowie Steuern auf Mischgetränke und auf Werbung der Pharmaindustrie direkt in die Finanzierung des Gesundheitssystems einfließen.
2.2 Organisation
Die französischen Krankenkassen sind nach verschiedenen Berufsgruppen gegliedert und stark zentralisiert, sodass es im großen und ganzen vier bedeutende Kassenarten gibt: Die größte Kasse, die für lohnabhängige Arbeiter (CNAMTS), die rund zwei Drittel der Versicherten umfasst, die Kasse für Landarbeiter (MSA), die Kasse für selbständige Arbeiter
(CANAM) und verschiedene Kassen für Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors und Beamte (vgl. Hassenteufel 2003; 49).
Der französische Staat hat einen großen Einfluss auf die Krankenkassen, denn er setzt die Beitragssätze fest und benennt die Verwaltungsdirektoren für die Dachorganisationen der Krankenkassen, um nur zwei Kriterien exemplarisch zu nennen (vgl. Bode 2003; 24). Des Weiteren kann der Staat Entscheidungen der Kassen kontrollieren und ggf. aufheben. Aus diesen Gründen wird u.a. das französische Modell oft auch als Mischung des Bismarckschen und dem Beveridge-Systems bezeichnet, denn obwohl die Franzosen eine hohe Selbstentscheidung bezüglich der einzelnen Versicherungen haben, erfolgen andererseits starke staatliche Regelungen.
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Arbeit zitieren:
Andreas Fraunhofer, 2009, Internationale Gesundheitssysteme im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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