Gliederung
A. Einleitung 1
1) Der Arbeitnehmerdatenschutz in der öffentlichen Debatte 1
2) Notwendigkeit und Entwicklung des Arbeitnehmerdatenschutzes 2
B. Der § 32 BDSG - Kodifizierung des Richterrechts oder weitreichende 3
Rechtslage änderung?
1) Normentstehung 3
2) Inhalt der Norm 4
a) § 32 I BDSG 4
aa) Voraussetzungen des Umgangs mit Daten, § 32 I S. 1 BDSG 4
(1) Merkmal der Erforderlichkeit 5
(2) Zweckbestimmung 5
bb) Aufdeckung von Straftaten, § 32 I S. 2 BDSG 6
b) Geltung für Nichtdateien, § 32 II BDSG 7
c) Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen, § 32 III BDSG 8
3) Kritik am § 32 BDSG 8
a) Allgemeine Kritik 8
b) Verhinderung von Compliance-Bemühungen 9
c) Unklares Verhältnis zum § 28 BDSG 9
C. Ausgewählte ungeklärte Probleme des bundesdeutschen 11
Arbeitnehmerdatenschutzrechts
1) Die Datenübermittlung innerhalb von Konzernen 11
a) Problemdarstellung 11
b) Änderung der Rechtslage durch § 32 I BDSG? 11
2) Die Anwendbarkeit des TKG auf das Verhältnis zwischen 13
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
a) Problemdarstellung 13
b) Konsequenzen 14
D. Der Arbeitnehmerdatenschutz - Aktueller Stand und Ausblick auf die 15
Zukunft
1) Aktueller Stand und Bewertung 15
a) § 32 BDSG 15
b) Ungeklärte Probleme des Arbeitnehmerdatenschutzrechts 17
2) Ausblick auf die Zukunft des Arbeitnehmerdatenschutzrechts 19
II
Literaturverzeichnis
Altenburg , Stephan / Telekommunikation am Arbeitsplatz, v. Reinersdorff, Wolfgang / in: MMR 2005, S. 135 ff. Leister, Thomas
Arndt, Hans Wolfgang / Telekommunikationsgesetz, Kommentar, Berlin 2008 (zit.: Arndt/Fetzer/Scherer-Bearbeiter). Fetzer, Thomas / Scherer, Joachim [Hrsg.]
Büchner, Wolfgang / Beck’scher TKG-Kommentar, 3. Auflage, München 2006 (zit.: Beck-TKG-Komm-Bearbeiter). Ehmer, Jörg / Geppert, Martin u.a. [Hrsg.]
Däubler, Wolfgang Gläserne Belegschaften? Datenschutz für Arbeiter, Angestellte und Beamte, 2. Auflage, Köln 1990 (zit.: Däubler, Gläserne Belegschaften).
Däubler, Wolfgang / Arbeitsrecht, Handkommentar, 1. Auflage, Baden-Baden 2008 (zit.: Däubler-Bearbeiter). Hjort, Jens Peter / Hummel, Dieter / Wolmerath, Martin [Hrsg.]
Deutsch, Markus / „Die geplante Neureglung des Diller, Martin Arbeitnehmerdatenschutzes in § 32 BDSG“, in: BB 2009, 1462 ff.
Erfurth, René „Der ‚neue‘ Arbeitnehmerdatenschutz im BDSG“, in: NJOZ 2009, 2914 ff.
Gola, Peter / Bundesdatenschutzgesetz, Kommentar, 9. Auflage, Schomerus, Rudolf München 2007.
Griese, Thomas Zur Notwendigkeit und Effektivität eines verbesserten datenrechtlichen Persönlichkeitsschutzes im Arbeitsrecht, Berlin 1987.
Grobys, Marcel „Wir brauchen ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz!“, in: BB 2003, 682 ff.
Hanau, Peter / Private Internetnutzung durch Arbeitnehmer, Hoeren, Thomas München 2003.
III
Hanloser, Stefan „Die BDSG-Novelle II: Neuregelungen zum Kunden-und Arbeitnehmerdatenschutz“, in: MMR 2009, 594 ff.
Höld, Florian Die Überwachung von Arbeitnehmern, Hamburg 2006.
Moll, Wilhelm [Hrsg.] Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, 2. Auflage, München 2009 (zit.: Moll-Bearbeiter).
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Scheurle, Klaus-Dieter / Telekommunikationsgesetz, Kommentar, München 2002 (zit.: Scheurle/Mayen-Bearbeiter). Mayen, Thomas [Hrsg.]
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Simitis, Spiros [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz, Kommentar, 6. Auflage, Baden-Baden 2006 (zit.: Simitis-Bearbeiter).
IV
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Thüsing, Gregor „Datenschutz im Arbeitsverhältnis - Kritische Gedanken zum neuen § 32 BDSG“, in: NZA 2009, 865 ff.
Wohlgemuth, Hans H. / Datenschutzrecht, 3. Auflage, München 2005. Gerloff, Jürgen
ŀ
A. Einleitung
1) Der Arbeitnehmerdatenschutz in der öffentlichen Debatte
„Spitzel-Skandal“ 1 , „Datenaffäre“ 2 , „beispiellos in der deutschen Unternehmensgeschichte“ 3 - spätestens seit Bekanntwerden des „Überwachungsskandal[s]“ beim Lebensmitteldiscounter Lidl im März 2008, bei welchem Mitarbeiter gezielt durch Detektive überwacht und die Ergebnisse dieser Überwachung protokolliert wurden 4 , spart die Presse nicht an Superlativen, um (z.T. nur vermeintliche) Verletzungen von Datenschutzbestimmungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen
anzuprangern. Der vielbeachtete „Datenschutzskandal“ bei der Deutschen Bahn AG führte gar zum Rücktritt ihres Vorstands-vorsitzenden Hartmut Mehdorn. 5 Aktuell ist die Praxis des Automobilkonzerns Daimler, von Bewerbern Blutproben einzufordern, in die Kritik geraten. 6 Diese Berichterstattung hat mit dazu geführt, dass das Thema (Arbeitnehmer)-Datenschutz immer stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gelangt ist. So ist erwähnenswert, dass der deutschen Bevölkerung die Entwicklung des Missbrauchs von Daten „sehr große Sorgen“ bereitet, noch vor der Staatsverschuldung oder der eigenen finanziellen Situation. 7
Vor dem genannten Hintergrund soll Ziel der Arbeit sein, die
Reaktion der Legislative auf diese öffentliche Debatte zu
1 http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/229/437973/text/, abgerufen am 20.10.2009.
2 http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,630246,00.html, abgerufen am 20.10.2009.
3 http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bahn-spaehte-auch-krankheitsdaten-aus;2440586, abgerufen am 20.10.2009.
4 http://www.stern.de/wirtschaft/news/unternehmen/ueberwachungsskandal-lidl-gibt-bespitzelung-zu-615031.html, abgerufen am 20.10.2009.
5 http://www.focus.de/finanzen/news/bahn/ruecktritt-mehdorn-beklagt-hetzkampagne_aid_385537.html, abgerufen am 20.10.2009.
6 http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,657882,00.html, abgerufen am 30.10.2009.
7 Umfrage von Infratest Dimap im Juni 2008: „Welche der folgenden Entwicklungen in Deutschland bereiten Ihnen jeweils sehr große Sorgen?“, abgerufen über http://de.statista.com/statistik/daten/studie/760/umfrage/ entwicklungen-in-deutschland-die-sehr-grosse-sorgen-bereiten/ am 30.10.2009.
1
beschreiben und zu beurteilen; besonders soll hierbei auf den seit dem 01.01.2009 geltenden § 32 BDSG eingegangen werden. Es sollen - nach einer Darstellung der Entstehung der Norm - die wichtigsten Inhalte der Norm und ihre Bewertung in der zum aktuellen Zeitpunkt vorhandenen Literatur aufgezeigt werden. In diesem Rahmen ist auch zu thematisieren, ob und welche Änderungen der Rechtslage sich durch die Einführung des § 32 BDSG ergeben haben. Anschließend sollen ausgewählte aktuelle Probleme des bundesdeutschen Arbeitnehmerdatenschutzrechts, welche durch die Normeinführung nicht adressiert oder klargestellt wurden, beleuchtet werden; speziell soll der Frage nach der Zulässigkeit der Datenübermittlung innerhalb von Konzernen sowie die nach der Anwendbarkeit des TKG auf das Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer nachgegangen werden. Am Schluss der Arbeit sollen die Entwicklungen zusammengefasst und kritisch hinterfragt werden, bevor ein kurzer Ausblick auf weitere Entwicklungen gegeben wird.
2) Notwendigkeit und Entwicklung des Arbeitnehmerdatenschutzes
Bereits 1972 wurde mit dem Akteneinsichtsrechts des § 83 BetrVG die erste Regelung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes kodifiziert; seit Inkrafttreten des BDSG im Jahr 1978 gelten die dort enthaltenen allgemeinen Regelungen auch im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes. 8 Diese
Bestimmungen und ihre Geltung (auch) für Arbeitnehmer trugen der aufkommenden Erkenntnis Rechnung, dass bei Arbeitgebern im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder deren Anbahnung ein gesteigertes Informationsbedürfnis herrscht wie sonst nirgends im Privatrecht 9 ; dieses müsse man einschränken, um die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer
8 Roßnagel-Büllesbach, S. 951 Rn. 2 f.
9 Griese, S. 36.
2
zu schützen. 10 Auch das vom BVerfG im Volkszählungsurteil entwickelte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) 11 und dessen mittelbare Drittwirkung auf das Privatrecht 12 hat in diesem Zusammenhang eine Rolle gespielt 13 . Allerdings fanden sich - mit Ausnahme einzelner Regelungen des BetrVG - bis zur Einführung des § 32 BDSG zum 01.09.2009 keine spezialgesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz, so dass dieses Rechtsgebiet stark kasuistisch geprägt war. 14 Dies trotz der Tatsache, dass die Arbeitnehmerdaten dem Umfang nach die größte Gruppe der im nicht-öffentlichen Bereich verarbeiteten Daten darstellen. 15
B. Der § 32 BDSG - Kodifizierung des Richterrechts oder weitreichende Rechtslageänderung?
1) Normentstehung
Bereits seit Jahrzehnten werden in Politik und Literatur Forderungen nach einem separaten Arbeitnehmerdatenschutzgesetz oder zumindest einer expliziten
Kodifizierung des Arbeitnehmerdatenschutzes vertreten. 16 Wohl insbesondere durch die unter A. 1) dargestellten „Datenschutz-skandale“ und die öffentliche Reaktion darauf wurde dieses Thema von der Politik in der vergangenen Legislaturperiode erneut aufgegriffen, nicht nur von den damaligen Oppositionsparteien 17 , sondern auch vom Innenausschuss des Bundestages 18 . Mit dem Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 14.08.2009 19 wurde jedoch kein
10 Roßnagel-Büllesbach, S. 950 Rn. 1.
11 BVerfGE 65, 1 ff. (1 ff.).
12 vgl. BVerfGE 7, 198 ff. (198).
13 Roßnagel, S. 951 Rn. 5 f.
14 A.a.O., Rn. 3.
15 Ruppmann, S. 38 m.w.N.
16 BT-Drucks. 14/5401, S. 27; Grobys, BB 2003 682 ff.; Erfurth, NJOZ 2009 2914 ff. (Fn. 13 f.) m.w.N.; Simitis-Simitis, § 28 Rn. 9 m.w.N.
17 BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, Antrag v. 07.05.2008, BT-Drucks. 16/1901 sowie Antrag v. 28.05.2008, BT-Drucks. 16/9311; FDP, Antrag v. 22.04.2009, BT-Drucks.16/12670; DIE LINKE, Antrag v. 16.12.2008, BT-Drucks. 16/11376.
18 BT-Drucks.16/4882 S. 2.
19 BGBl. I/2009 S. 2814 ff.
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Arbeit zitieren:
Boris Händel, 2009, Arbeitnehmerdatenschutz, München, GRIN Verlag GmbH
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