Einen nicht unbedeutenden Platz in der römischen Literatur nimmt die Geschichtsschreibung
ein. Neben Annalen und sogenannten Commentarii findet sich eine weitere Gattung der
Historiografie: Die Monografie behandelt ausgewählte Ereignisse der Geschichte. Einer der
bekanntesten Verfasser derartiger Einzeldarstellungen aus der Spätzeit der Republik ist Gaius
Sallustius Crispus. Mit seinen beiden Werken De coniuratione Catilinae und Bellum
Iugurthinum hinterließ er für die heutige Zeit bedeutende Monografien, durch welche vor
allem sein persönliches Geschichtsbild deutlich wird.
Auch in der Forschung werden die Ausführungen über den Krieg gegen Jugurtha und die
Verschwörung des Catilina immer wieder thematisiert. Neben den bekannten und für die
Interpretation wichtigen Proömien werden vor allem die in die Werke eingefügten Exkurse
detailliert untersucht, um so die Geschichtsauffassung des Sallusts zu analysieren.
Im Rahmen der vorliegenden Hausarbeit Die Geschichtssicht des Sallust. Eine Analyse
ausgewählter Exkurse in den Werken De coniuratione Catilinae und Bellum Iugurthinum. soll
zum einen der Exkurs über den Staat im Catilina (c.5,9-13), zum anderen der Parteienexkurs
im Bellum Iugurthinum (c.41-42) untersucht werden. Dabei wird der Versuch unternommen,
eine mögliche Geschichtssicht des Verfassers Sallust darzulegen. Als Grundlage für die
folgende Darstellung werden vor allem die Beiträge BÜCHNERS und LEDWORUSKIS
herangezogen. Daneben wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Schwerpunkt der
Analyse auf den Exkurs im Catilina gelegt wird, die Unterbrechung im Bellum Iugurthinum
wird ergänzend hinzugefügt. Dies geschieht auch aus Gründen des vorhandenen
Quellenmaterials, da die letztere Monografie im Vergleich zum Catilina weniger erforscht ist.
Zunächst wird kurz auf den Begriff des Exkurses eingegangen, anschließend werden die oben
genannten Textstellen - nach einer kurzen Einordnung in den Werkkontext – einzeln in
Hinblick auf ihre Funktion im Gesamtwerk und ihre Sprache untersucht. Hierbei wird
hauptsächlich versucht, die Geschichtsauffassung Sallusts herauszuarbeiten. In einer
Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse der einzelnen Analysen noch einmal kurz
aufgegriffen und zudem verglichen. Überdies soll eine kurze kritische Bewertung am Ende der Ausführungen abgegeben werden. Aus Gründen des Umfangs werden jedoch nicht
Sallusts Biografie und die Inhaltswiedergabe der Werke dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Vorbetrachtungen
1.1 Definition des Exkurses allgemein und bei Sallusts Geschichtsschreibung
1.2 Überblick der Exkurse in Sallusts Monografien
2. Exkurs über den Staat (c.5,9-13) in De coniuratione Catilinae
3. Parteienexkurs (c.41-42) im Bellum Iugurthinum
4. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Einleitung
Einen nicht unbedeutenden Platz in der römischen Literatur nimmt die Geschichtsschreibung ein. Neben Annalen und sogenannten Commentarii findet sich eine weitere Gattung der Historiografie: Die Monografie behandelt ausgewählte Ereignisse der Geschichte.[1] Einer der bekanntesten Verfasser derartiger Einzeldarstellungen aus der Spätzeit der Republik ist Gaius Sallustius Crispus. Mit seinen beiden Werken De coniuratione Catilinae und Bellum Iugurthinum hinterließ er für die heutige Zeit bedeutende Monografien, durch welche vor allem sein persönliches Geschichtsbild deutlich wird.
Auch in der Forschung werden die Ausführungen über den Krieg gegen Jugurtha und die Verschwörung des Catilina immer wieder thematisiert. Neben den bekannten und für die Interpretation wichtigen Proömien werden vor allem die in die Werke eingefügten Exkurse detailliert untersucht, um so die Geschichtsauffassung des Sallusts zu analysieren.
Im Rahmen der vorliegenden Hausarbeit Die Geschichtssicht des Sallust. Eine Analyse ausgewählter Exkurse in den Werken De coniuratione Catilinae und Bellum Iugurthinum. soll zum einen der Exkurs über den Staat im Catilina (c.5,9-13), zum anderen der Parteienexkurs im Bellum Iugurthinum (c.41-42) untersucht werden. Dabei wird der Versuch unternommen, eine mögliche Geschichtssicht des Verfassers Sallust darzulegen. Als Grundlage für die folgende Darstellung werden vor allem die Beiträge BÜCHNERS[2] und LEDWORUSKIS[3] herangezogen. Daneben wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Schwerpunkt der Analyse auf den Exkurs im Catilina gelegt wird, die Unterbrechung im Bellum Iugurthinum wird ergänzend hinzugefügt. Dies geschieht auch aus Gründen des vorhandenen Quellenmaterials, da die letztere Monografie im Vergleich zum Catilina weniger erforscht ist.
Zunächst wird kurz auf den Begriff des Exkurses eingegangen, anschließend werden die oben genannten Textstellen - nach einer kurzen Einordnung in den Werkkontext – einzeln in Hinblick auf ihre Funktion im Gesamtwerk und ihre Sprache untersucht. Hierbei wird hauptsächlich versucht, die Geschichtsauffassung Sallusts herauszuarbeiten. In einer Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse der einzelnen Analysen noch einmal kurz aufgegriffen und zudem verglichen. Überdies soll eine kurze kritische Bewertung am Ende der Ausführungen abgegeben werden. Aus Gründen des Umfangs werden jedoch nicht Sallusts Biografie und die Inhaltswiedergabe der Werke dargestellt.
1. Vorbetrachtungen
Im folgenden Kapitel wird zunächst eine allgemeine Definition des Begriffes Exkurs herausgearbeitet. Anschließend werden die vorhandenen Exkurse in Sallusts Werken De coniuratione Catilinae und Bellum Iugurthum kurz vorgestellt.
1.1 Definition des Exkurses allgemein und bei Sallusts Geschichtsschreibung
Begrifflich leitet sich der Exkurs vom lateinischen Verb ex-currere „herauslaufen“ ab und bezeichnet eine „Erörterung in Form einer Abschweifung“ in einem Werk.[4] Es handelt sich also um ein Zwischenkapitel, das dem Leser zusätzliche Informationen liefert und dennoch auf bestimmte Weise mit der eigentlichen Darstellung zusammenhängt.
BÜCHNER führt an, dass in Sallusts Schriften diese Unterbrechungen von hoher Relevanz für die Verständlichkeit des Gesamtwerkes sind.[5] Seiner Ansicht nach müssen die „Abschweifungen“ bei Sallust immer gesondert betrachtet werden. Zudem gibt er eine umfassendere Definition des Begriffes – vor allem bezogen auf die römische Geschichtsschreibung und somit auch auf Sallusts Monografien – an:[6] Der Verfasser verfolgt in seinen Ausführungen stets das Ziel, die Geschehnisse der Zeit in eine verständliche und nachvollziehbare Ordnung zu setzen. Dennoch finden sich immer bestimmte Punkte, welche an keiner Stelle in das Gesamtkonzept passen, da diese häufig „den dramatischen Zusammenhang“ unterbrechen“.[7] Auch die Rolle des Geschichtsschreibers ändert sich in den Exkursen, da er als Belehrender, Teilnehmer oder gar Unterhalter fungiert.[8]
Die Übergänge von der Erzählung zum Exkurs und zurück zur Erzählung variieren stark. Zum einen wird oftmals der Beginn einer Abschweifung „überlesen“, da er an keiner Stelle deutlich gemacht wird, an anderer Stelle schreibt Sallust ganz klar, dass er jetzt mit einer Abhandlung beginnt beziehungsweise aufhört. So kündigt der Verfasser des Bellum Iugurthinum im Kapitel 17 mit den Worten res postulare videtur Africae situm paucis exponere (c.17,1) deutlich an, dass nun ein Exkurs erfolgt.
Besonders bei Sallust ist ebenfalls zu beachten, dass jede Unterbrechung in Form eines Exkurses eine genaue Funktion ausübt sowie Länge und Anlass unterschiedlich sind. Auch aus diesem Grund ist eine besondere Analyse und Interpretation des vorliegenden (Exkurs-) Materials notwendig. Auf jene Punkte wird in den Kapiteln 2 und 3 nochmals genauer eingegangen, da dort einzelne Exkurse untersucht werden sollen.
1.2 Überblick der Exkurse in Sallusts Monografien
Bestimmte Elemente, wie beispielsweise Reden, Briefe, Proömien und eben auch Exkurse sind prägend für die Gattung der römischen Geschichtsschreibung. Durch ihre besondere Eigenheit erscheinen sie zum Erfassen des Geschichtsbildes eines Autors als besonders geeignet.
Insgesamt finden sich in De coniuratione Catilinae fünf Exkurse[9] von sehr unterschiedlicher Länge:[10] Im Kapitel 18 setzt mit den Worten sed antea die Beschreibung eines zeitlich zurückliegenden Ereignisses ein, da Sallust hier in die Darstellung der Versammlung des Catilina kurz über dessen erste Verschwörung schreibt (c.18-19). Es folgt im 25. Kapitel eine knappe Charakteristik der Sempronia, einer Anhängerin des Catilina. BÜCHNER erklärt sich diese Abschweifung mit dem besonderen Auftreten der Frau. Sie faszinierte Sallust und somit wollte er sie auch dem Lesepublikum näher bringen.[11] Wie schon der zweite Exkurs beginnt auch die Beschreibung der politischen Situation in Rom (c.36,4-39,5) mit einer Zeitangabe ea tempestate. Hier betont der Geschichtsschreiber, dass es auch durch das Verhalten der Bürger zur Zerstörung der bisher bestehenden staatlichen Ordnung komme und Catilina – selbst wenn er anfangs siegen würde – von anderen machtgierigen Menschen verdrängt werde.[12] Ein letzter Exkurs (c.53,2-54) in De coniuratione Catilinae befasst sich mit der Synkrisis von Cato und Caesar. Diese beiden Staatsmänner zeigen eine sehr unterschiedliche Entwicklung auf, jedoch besitzen beide die für Sallust wichtige virtus.[13]
[...]
[1] MEHL, A.: Römische Geschichtsschreibung. Grundlagen und Entwicklungen. Eine Einführung.
Stuttgart 2001, S. 49. (Alle genutzten Quellen werden noch einmal vollständig im Literaturverzeichnis
angeführt.)
[2] BÜCHNER, K.: Sallust. Heidelberg 1982.
[3] LEDWORUSKI, G.: Historiographische Widersprüche in der Monographie Sallusts zur Catilinarischen
Verschwörung. Frankfurt am Main 1994.
[4] Dudenredaktion: Duden. Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. Band 7. Mannheim,
2001, S. 193.
[5] BÜCHNER 1982, S. 92.
[6] Ebenda, S. 131-132.
[7] Ebenda, S. 131. Insbesondere der Catilinaexkurs findet oftmals eine nicht sofort erkennbare
Unterbrechung des durchaus packenden Fließtextes.
[8] Ebenda, S. 132.
[9] Der erste Exkurs (Über den Staat) wird an dieser Stelle vernachlässigt, da er in einem gesonderten
Kapitel (2) betrachtet wird.
[10] Bei dieser Gliederung des Werkes wird auf die Ausführungen von BÜCHNER zurückgegriffen.
Vgl. BÜCHNER 1982, S. 132-143.
[11] BÜCHNER 1982, S. 134.
[12] Ebenda, S. 135-137.
[13] Auf diesen Aspekt wird in den folgenden Kapiteln noch genauer eingegangen.
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