Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1 Begriffsbestimmung nach Dolf Sternberger. 1
1.1 Patriotismus 2
1.2 Verfassung: Gesetz oder Grundordnung? 3
1.3 Kritik 4
2 Begriffsbestimmung nach Jürgen Habermas 5
2.1 Verständnis des Verfassungspatriotismus 5
2.2 Bezugspunkte des Verfassungspatriotismus. 6
2.3 Postnationale Identitätsbildung 8
2.4 Kritik 9
3 Zusammenfassung 9
1
Einleitung
Alle Entwürfe eines Verfassungspatriotismus verstehen sich als Konzepte einer sogenannten „zivilen Gesellschaft“, einer Bürgerdemokratie auf demokratischer Grundlage. Ihre Abwendung von Despotie und Diktatur, aber auch von allen nationalistischen oder ethnozentristischen Regimen stellt ihren gemeinsamen Nenner dar. Auf dessen Basis freilich kommen sie zu den unterschiedlichsten Konsequenzen (Lietzmann 2000, 221). Die Diskussionen um den Begriff bzw. um seine inhaltliche Ausgestaltung und auch seine Geltungsberechtigung kommen seit Jahrzehnten immer mal wieder auf. Die geäußerten Meinungen in diesem Diskurs gehen dabei weit auseinander, dies hat nicht nur der „Historikerstreit“ 1986/87 gezeigt.
Stellvetretend soll im Folgenden das Konzept von Dolf Sternberger dem vom Jürgen Habermas vergleichend gegenübergestellt werden. Ist der Begriff Verfassungspatriotismus nur ein Notbehelf für das geteilte Deutschland gewesen, um den Patriotismus vom integralen Nationalismus abzugrenzen und dem „verwundeten“ Nationalgefühl der Deutschen nach jener Zeit einen passenderen Rahmen zu geben, und damit überholt, oder kann er ein tragfähiges Konzept sein, um dem modernen, reflektierenden Staatsbürger die politische Identitätsbildung postnational zu ermöglichen?
1 Begriffsbestimmung nach Dolf Sternberger
Der Politologe Dolf Sternberger hatte den Begriff des Verfassungspatriotismus kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in die Diskussion eingeführt, um so ein neues geistiges Fundament der Gesellschaft aufzuzeigen. Er arbeitete sein hinter dieser Begrifflichkeit verborgenes Politikmodell unter verschiedenen Überschriften aus: mal (1949) unter dem Etikett der „Vaterlandsliebe“, dann (1959) als „Vaterländische Gesinnung“ im Verfassungsstaat und 1963 als „Staatsfreundschaft“. Es ging Sternberger jedoch nicht um eine wissenschaftlich-historische Herleitung des Begriffes, sondern vielmehr um die Bestimmung der Normen für das neue deutsche Staatswesen.
Sternberger interessierte, welches politische Zugehörigkeitsgefühl die Westdeutschen nach der deutschen Teilung charakterisiere. Aufgrund der staatlichen Teilung bleibe das herkömmliche Nationalgefühl „verwundet“ und reiche daher für die politische Identitätsbildung der Deutschen nicht aus. Verfassungspatriotismus scheint hier also eher ein Kompensationsbegriff zur Beschreibung des politischen Zugehörigkeitsgefühls der Deutschen im bundesdeutschen Provisorium zu sein. Jedoch wollte Sternberger seinen Verfassungspatriotismus ausdrücklich nicht als bundesrepublikanischen „Notbehelf“ verstanden wissen (Rilinger 2002, 46; Molt 2006, 30).
Die BRD hatte ein „Grundgesetz“, das eben deshalb nicht Verfassung genannt worden war, weil seine Autoren mit ihrem Entwurf den Gedanken an eine nur vorläufige Ordnung verbunden hatten. Für eine endgültige, eine richtige Verfassung hatten sie sich nicht legitimiert gesehen. Diese Verfassung sollte sich das geteilte Land und sein Staatsvolk dann geben, wenn es seine Einheit in Freiheit wieder gefunden haben würde. Sternberger hatte schon 1947, also zwei Jahre vor dem Grundgesetz, verfas- sungspatriotische Gedanken geäußert und wiederholte später seine Idee vom Verfassungspatriotismus
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als einer Vaterlandsliebe, die sich auf eine rechtsstaatlich verfasste Republik fixiert und nicht auf die völkische Nation. Letztlich beschreibt der Verfassungspatriotismus Sternbergers die Gegenposition zu dem im Wilhelminischen Deutschland entstandenen hypertrophen Verständnis von Nation und erst recht zum völkisch begründeten Nationalismus der radikalen Rechten (Blänkner 2003, 29; Simon 2007, 2).
Der Begriff Verfassungspatriotismus weist nach Sternberger zwei Bestandteile auf: den Rekurs auf die Verfassung und den auf den Patriotismus. Somit findet dieser Verfassungspatriotismus seine Grundlage einerseits im Recht und in der Gewährung von Freiheit, andererseits in der geschichtlichen Überlieferung, ausgebildeten Sprachkultur und dichteren ethnischen Zusammengehörigkeit.
1.1 Patriotismus
Doch was ist Patriotismus? Lässt er sich auf die begeisterte Liebe zum Vaterland, auf vaterländische Gesinnung reduzierend vereinfachen? Ist er gar nur eine andere Umschreibung für Nationalismus, für die Aufwertung der eigenen Nation im Gegensatz zu anderen? Keineswegs, nach allgemeiner Auffassung ist er mehr als das. Patriotismus bezeichnet ein sozialpolitisches Verhalten der Bürger, in dem nicht primär die eigenen Interessen im Vordergrund stehen, sondern das Gemeinwohl. Patriotismus hat nichts mit der Abwertung von anderen Völkern, nichts mit historischer Aufrechnung von Schuld zu tun, es geht nicht um rekonstruierte „Blut- und Bodenmystik“: Hitler, Goebbels oder Himmler, sie waren gerade keine deutschen Patrioten (Kronenberg 2004, 32).
Sternberger versteht Patriotismus nicht als eine vaterländische Gesinnung, als eine Geisteshaltung, die in der deutschen Erinnerung vorwiegend mit der deutschen Nation verbunden, ja geradezu verschmolzen war. Patriotismus wurde ursprünglich nicht nur als ein nationaler gedacht, sondern er hatte durchaus auch etwas mit Staat und Verfassung zu tun. Der Patriotismus ist älter als der Nationalismus, älter auch als die gesamte nationalstaatliche Organisation Europas. Schon zuvor bildete die Gewährung von bürgerlichen Freiheiten und Rechten seitens des Staates die Grundlage, um eine Gesellschaft zusammenzuhalten. Diese Freiheiten und Rechte wurden kodifiziert, also in Gesetze ausgeformt. Auf diese Gesetze rekurrierte der Patriotismus, und hierin sieht Sternberger den frühen Verfassungspatriotismus (Rilinger 2002, 46).
Zur Begründung seines Begriffs von Verfassungspatriotismus griff Sternberger darum historisch weit aus. Im Unterschied zum Nationalismus habe der Verfassungspatriotismus lange und starke historische Wurzeln in der lateinisch-humanistischen Tradition, von Cicero über den politischen Bürgerhumanismus im Florenz der Renaissance bis hin zum aufgeklärten Patriotismus im 18. Jahrhundert bei Thomas Abbt und Montesquieus „Geist der Gesetze“ (Sternberger 1990, 24; Blänkner 2003, 29). Sternberger hatte weder an eine Urkunde noch an Land und Volk gedacht, sondern er beabsichtigte, ein Gegenbild zum völkisch-nationalen Patriotismus zu entwerfen. Er versuchte, die historische Existenz eines politischen Patriotismus zu beweisen, der sich nur auf die Gesetze des Staates und die persönliche Freiheit richten sollte, lange bevor Nation und Nationalstaat die patriotische Alleinherrschaft antraten. Er strebte weg von den unheiligen, romantischen und mythologischen Emotionen. Nicht
Arbeit zitieren:
Dipl. Pol. Anke Datemasch, 2007, Verfassungspatriotismus – eine vergleichende Darstellung der Begriffsbestimmung bei Dolf Sternberger und Jürgen Habermas, München, GRIN Verlag GmbH
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