Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Wohlfahrtsstaatliche Wohnungspolitik in Deutschland. 5
3. Situation und Trend am Wohnungsmarkt. 11
4. Staatsverständnis im Wandel 12
5. Schlussfolgerung 14
Literaturverzeichnis 17
2
1. Einleitung
Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Ein gutes Wohnniveau ist ein wesentlicher Indikator für den Lebensstandart des Einzelnen. Nicht nur aus diesen Gründen war die Wohnungspolitik schon relativ früh ein wichtiges Politikfeld in Deutschland. Sie tragen darüber hinaus auch wesentlich zu einem guten sozialen Klima in unserer Gesellschaft bei. Schon vor, aber spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte eine große Wohnraumknappheit. Von den 10.6 Mio. Wohnungen, die es 1939 auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik gab, wurden im Krieg 2,25 Mio. (entsprechend 21%) total zerstört oder so stark beschädigt, dass sie nicht nutzbar waren. 1 Infolgedessen wurde von der staatlichen Wohnungspolitik primär eine Bewältigung der Kriegsschäden gefordert. Schon immer war die deutsche Wohnungspolitik auch ein Kernstück des wohlfahrtsstaatlichen Systems. Aus einer Tradition der Woh-nungsreform und des öffentlichen Wohnungsbaus der Weimarer Republik und seinen hohen qualitativen Ergebnissen des modernen Bauens, entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg zwei Entwicklungsstränge. Ein staatlicher Massenwohnungsbau in der DDR und der soziale Wohnungsbau der Bundesrepublik. Der soziale Wohnungsbau war durch ein Nebeneinander von Miet- und Genossenschaftswohnungen und der Förderung des Wohnungseigentums für gesetzlich definierte Bevölkerungsgruppen gekennzeichnet. Rechtliches Fundament hierfür war über Jahrzehnte das I und II. Wohnungsbaugesetz (WoBauGe). Dieses hatte als Wirkungsziel Wohnungen zu schaffen, die nach Fläche, Ausstattung und finanzieller Belastung für breite gesellschaftliche Schichten bestimmt und geeignet waren. 2 Neben der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum wurde der Erwerb von selbstgenutztem Immobilieneigentum für einen großen Bevölkerungskreis gefördert. Die Wohnraumförderungspolitik der Bundesrepublik kann bis 2001 als Objektförderung bezeichnet werden. 2001 wurde das II. WoBauG reformiert und die öffentliche Wohnungsbauförderung auf eine Subjektförderung umgestellt. Diese Reform ging einher mit einer Reduzierung von Finanzmitteln, der Privatisierung öffentlicher Bestände und der Schwerpunktverschiebung vom Wohnungsbau zu integrierten Stadtentwicklungsstrategien. Spätestens seit der Umbenennung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) zum Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) 2005 konstatieren viele Experten einen Bedeutungsverlust der sozialen Wohnungspolitik für die bundesstaatliche Agenda. Sie interpretieren die Entwicklungen als
1 Kirchner, Joachim 2006: Wohnraumversorgung für Unterstützung bedürftiger Haushalte. Deutsche Wohnungspolitik im europäischen Vergleich, Wiesbaden: VS Verlag, S. 97.
2 § 1 Abs. II WoBauG.
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ersatzlosen Rückzug des Bundesstaates aus diesem Politikfeld. 3 Diese Hausarbeit untersucht anhand von ausgewählten Faktoren, ob es tatsächlich zu einem signifikanten Rückzug des Bundesstaates gekommen ist und welche Ursachen diesen Policy-Wandel begründet haben. Im besonderen Fokus steht dabei der soziale Aspekt der Wohnungspolitik. Dazu wird im ersten Abschnitt die staatliche Wohnraumförderung vor und nach der Reform des II. WoBauGe kurz beschrieben, um die Unterschiede und Akzente zwischen den Ausrichtungen der Gesetzeswerke zu verdeutlichen. Es wird zudem exemplarisch auf das Bund-Länder Programm „Soziale Stadt“ eingegangen. 4 Im zweiten Teil werden wichtige wohnungspolitische Kennzahlen herangezogen, um die aktuellen Problemlagen zu skizzieren und daraus den objektiven Problemdruck abzuleiten, welcher zum Policywechsel beigetragen hat. Dazu werden die Wohnungsmarktsituation und zukünftige Entwicklungen beschrieben. Zudem werden im dritten Kapitel der Wandel des bundesstaatlichen Leitbildes vom sozialen Wohlfahrtsstaat zum aktivierenden Gewährleistungsstaat untersucht. Daraus lassen sich wichtige Erkenntnisse über die veränderte Rolle des Bundesstaates in der Wohnungspolitik ableiten und dessen zugedachte Position in diesem Politikfeld. Die Ergebnisse sind im letzen Teil der Arbeit zusammengeführt und sollen die These vom neoliberalen Rückzug des Bundesstaates aus der Wohnungspolitik noch einmal kritisch reflektieren. Andere Gründe, die für einen Politikfeldwechsel sprechen, aber im Rahmen dieser Hausarbeit nicht geleistet werden kann, sind zum Beispiel das Streben der Bundesländer nach stärkerer Autonomie, die hohen Kosten der Förderung oder eine veränderte Akteursstruktur im Politikfeld. Für die Recherche zur Hausarbeit wurden Drucksachen des Deutschen Bundesrat und Bundesrat sowie zahlreiche Stellungnahmen verschiedenster Fachexperten für diverse Institutionen, wie dem Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung herangezogen. Zudem wurde das von der Schader Stiftung herausgegeben Fachbuch „Wohnungspolitik in Deutschland - Positionen. Akteure. Instrumente“ von Björn Egner, Nikolaos Georgaksi, Hubert Heinelt und Rainhard C. Bartholomäi und die 2006er Monografie von Joachim Kirchner „Wohnraumversorgung für Unterstützung bedürftiger Haushalte. Deutsche Wohnungspolitik im europäischen Vergleich“ viel zitiert, welches die momentan fundiertesten Publikationen zur Wohnungspolitik in Deutschland sind. Für den Wandel staatlicher Leitbilder wurden vor allem die Schriften von Jörg Bogumil, Werner Jann und Irene Dingeldey herangezogen.
3 Holm, Andrej 2006: Der Ausstieg des Staates aus der Wohnungspolitik. In: Altrock, Uwe u.a.: Planungsrund schau, S. 103.
4 Das Bund-Länderprogramm „Stadtumbau Ost - für Lebenswerte Städte und attraktive Wohnen“ kann aufgrund des begrenzten Seitenumfangs keine Berücksichtigung finden.
4
2. Wohlfahrtsstaatliche Wohnungspolitik in Deutschland
Die insgesamt gute Wohnungsversorgung in Deutschland ist das Produkt des Zusammenspiels von Wohnungsmarkt und der öffentlichen Wohnungspolitik von Bund, Ländern und Kommunen, insbesondere bei Investitionen. Der soziale Wohnungsbau war von Anfang an durch ein Nebeneinander von Miet- und Genossenschaftswohnungen und der Förderung des Wohnungseigentums für die im Gesetz beschriebenen Gruppen gekennzeichnet. Zum Ausbau und zur Sicherung einer bedarfsgerechten Wohnraumversorgung wurden neben ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Wohnungsmärkte verschiedene Förderinstrumente implementiert:
1. zur sozialen Absicherung des Wohnens,
2. zur Unterstützung der Wohneigentumsbildung und Altersvorsorge, 3. zur Verbesserung der ökologischen Bilanz des Wohnens sowie 4. Bemühungen um die Kostensenkung im Wohnungsbau.
Von besonderer Bedeutung ist dabei Punkt 1. Die soziale Absicherung des Wohnens als existenzielles Grundbedürfnis ist eine wohlfahrtsstaatliche Kernaufgabe. Das bis Ende 2001 hierfür gültige II. WoBauG stellte nicht nur auf die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum ab, sondern sollte den Erwerb von selbstgenutztem Immobilieneigentum für einen breiten Bevölkerungskreis ermöglichen. Die Wohneigentumsbildung war seit Mitte der 80er Jahren primäres Ziel des sozialen Wohnungsbaus, denn bereits seit 1986 stellte der Bund keine Fördermittel für Mietwohnungen zur Verfügung und Übertrug diese Leistung auf die Länder und Gemeinden. Vorrangiges Instrument für die private Wohnraumbildung war die staatliche Eigenheimzulage, welche zum 1. Januar 2006 ohne Ersatz ausgelaufen ist. Grundlage war lange das II. WoBauG aus dem Jahre 1956, welches am 1. September 2002 durch das Gesetz zur Re-form des Wohnungsbaurechts abgelöst wurde, welches das hierfür relevante Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) über die soziale Wohnraumförderung beinhaltet. Es regelt den Wohnungsbau und andere Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten mit Mietwohnungen, einschließlich genossenschaftlichen Wohnraums und die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum für Haushalte, die am Markt benachteiligt sind (soziale Wohnraumförde-
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Arbeit zitieren:
Bachelor of Arts Sebastian Herlt, 2009, Die soziale Wohnungspolitik des Bundes, München, GRIN Verlag GmbH
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