Interessensdurchsetzung in Österreich am Beispiel der Verkehrsclubs ÖAMTC, ARBÖ und VCÖ


Seminararbeit, 2010

41 Seiten, Note: 2


Leseprobe


2.] Inhaltsverzeichnis

- 1.] Plagiatserklärung

- 2.] Inhaltsverzeichnis

- 3.] Einleitung
3.1. | Themenstellung und forschungsleitende Fragestellung
3.2. | Fragestellungen
3.3. | Hypothese
3.4. | methodische Umsetzung

- 4.] Interessensdurchsetzung
4.1. | Interesse – der Begriff
4.2. | Interessenspolitik
4.3. | Einzelinteressen vs. Gemeinwohl
4.4. | Interessenkanalisierung
4.5. | Probleme pluralistischer Interessenvermittlung

- 5.] Das Interesse im Handlungskonzept der österreichischen Verkehrsclubs
5.1. | Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) .
5.2. | Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ)
5.3. | Verkehrsclub Österreich (VCÖ)

- 6.] Resümee

- 7.] Literatur

1.] Plagiatserklärung

- Persönliche Erklärung

Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende schriftiche Arbeit selbständig verfertigt habe und dass die verwendete Literatur bzw. die verwendeten Quellen von mir korrekt und in nachprüfbarer Weise zitiert worden ist. Mir ist bewusst, dass ich bei einem Verstoß gegen diese Regeln mit Konsequenzen zu rechnen habe (negative Beurteilung bzw. spätere Aberkennung der Lehrveranstaltung und ev. auch des akademischen Grades).

Diese Erklärung ist im elektronischen Versand auch ohne Originalunterschrift gültig.

Salzburg, 16. Jänner 2010 Mag. Stephan R. Kuttner

3 .] Einleitung

- 3.1. | Themenstellung und forschungsleitende Fragestellung

In der vorliegenden Arbeit soll die Frage nach Möglichkeiten für eine Durchsetzung von Interessen im politischen Willensbildungsprozess zunächst theoretisch an Hand einer detaillierten Darstellung des Begriffes Interesse sowie im Anschluss im praktischen Beispiel an der Interessensarbeit der Verkehrsclubs ÖAMTC, ARBÖ und VCÖ untersucht werden.

Die gegenständliche Analyse untersteht folgender forschungsleitender Fragestellung: Was versteht man unter Interesse und inwiefern ist die Durchsetzbarkeit von Interessen in einer Gesellschaft eine politisch zentrale und entscheidende Frage? Welche entscheidenden Faktoren sind bei einer Betrachtung des Begriffes Interesse zu beachten?

Die anschließende praktische Auseinandersetzung mit dem Thema beleuchtet die Frage: Wie setzen österreichische Verkehrsclubs ihre Interessen durch?

Zu diesem Zweck wird zunächst der Begriff des Interesses in seinen verschiedenen Ausprägungen untersucht, sowie in weiterer Folge auf die entsprechenden Auswirkungen auf einzelne Personen sowie auf eine Gesellschaft als gesamte Einheit eingegangen. Das Verhalten Einzelner, jene darauf basierende entsprechende Auswirkung, sowie mögliche Beeinflussungen des politischen Willensbildungsprozesses sollen ebenfalls Erwähnung finden. Die theoretische Problemstellung wird anschließend anhand dreier ausgewählter österreichischer Verkehrsclubs praktisch veranschaulicht.

- 3.2. | Fragestellungen

Zur Interessensdurchsetzung

- Wie kann der Begriff Interesse definiert werden?
- Welche Aspekte bei dieser Bestimmung sind zu beachten?
- Welches Konfliktpotential ist vorhanden?
- Wie können Interessenskonflikte beigelegt werden?
- Wie ist mit individuellen Bedürfnissen in einer freien Gesellschaft umzugehen?
- Gibt es ein kollektives Verlangen?
- Wo können Organisationen und Parteien positioniert werden?
- Wie läuft Interessenspolitik ab?
- Wie wird das Wohlergehen der Allgemeinheit sichergestellt?
- Auf welche Aspekte wird dabei abgestellt?
- Wodurch können diverse Organisationsstrukturen den politischen Willensbildungsprozess beeinflussen?
- Spielt dabei die Mitgliederanzahl eine Rolle?
- Wie spielen diese Strukturen zusammen?
- Was ist Pluralismus?
- Welche Idee steckt hinter der „pluralistischen Demokratietheorie“?
- Welche Rolle spielt die jeweilige Bedeutung eines Interesses?

Zu den österreichischen Verkehrsclubs ÖAMTC, ARBÖ und VCÖ

- Welchen geschichtlichen Hintergrund haben die gegenständlichen Verkehrsclubs?
- Welche Orientierung, Ziele und Aufgaben haben sich diese Verkehrsclubs gegeben?
- Wie viele Personen sind in diesen Clubs Mitglied?
- Wie wird das Club-Geschehen finanziert?
- Mit welchen Methoden artikulieren sich diese Clubs?
- Wessen Interessen werden durch die Verkehrsclubs vertreten?
- Auf welche Weise geschieht dies?
- Welche strukturellen Einrichtungen unterstützen dabei?
- Auf welchen Bereich wird derzeit besonders Wert gelegt?
- Mit welchen Mitteln wird dieses Interesse erreicht?
- Mit welchen Instrumenten können ÖAMTC, ARBÖ und VCÖ in das Allgemeininteresse im Bereich Verkehr einwirken?

- 3.3. | Hypothese

Hypothese: Aufgrund der Anzahl der Mitglieder ist es den beiden Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ sowie dem VCÖ möglich deren Interessen in das Allgemeininteresse einfließen zu lassen

Begründung: Ca. 2,35 Millionen Personen, also etwa ein Viertel aller Österreicherinnen und Österreicher, sind in den beiden Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ sowie im VCÖ eingetragene Mitglieder. Über spezielle Familienpakete werden sogar noch mehr Personen zumindest indirekt vertreten. Diese große Anzahl an Mitgliedern kann bei der Erreichung eines Zieles, der Durchsetzung eines den Verkehrsclubs wichtigen Interesses, durchaus entscheidend sein, weswegen in dieser Arbeit behauptet wird, das Allgemeininteresse in Hinsicht auf das Verkehrswesen wird in Österreich von den Begehren, Forderungen und Initiativen der Verkehrsclubs ÖAMTC und ARBÖ im Schwergewicht und ergänzend vom VCÖ geprägt.

- 3.4. | methodische Umsetzung

Die in dieser Seminararbeit aufgeworfenen Fragestellungen werden vor allem unter Zuhilfenahme jener Literatur bearbeitet, welche in der Universitätsbibliothek Salzburg zum gegenständlichen Thema verfügbar ist. Ebenso von Bedeutung sind im Internet veröffentlichte Quellen: Während sich die Erläuterungen zur Interessensdurchsetzung allgemein vor allem auf die Bibliotheksliteratur stützt, ist der Hintergrund zu den konkret betrachteten Verkehrsclubs sowohl in Texten der einschlägigen Vereinszeitschriften, als auch topaktuell auf den Online-Präsenzen der Vereine im Internet verfügbar.

Da diese Seminararbeit ganz generell eine Vertiefung bzw. Fortführung jenes Referats bildet, welches der Autor im gegenständlichen Seminar gehalten hat, wird der wichtigste Ausgangspunkt der folgenden Darstellungen zur Thematik „lnteresse“ sicherlich das Skriptum zu dieser Lehrveranstaltung sein.

4 .] Interessensdurchsetzung

- 4.1. | Interesse – der Begriff

Der Mensch in der sozialwissenschaftlichen Forschung ist ein Mängelwesen, welches ständig nach einer individuellen Bedürfnisbefriedigung sowie einer einzutreffenden Erwartungserfüllung sucht. Er hat bei diesem Streben nach Sättigung immer den Drang diese Zufriedenstellung mit für ihn wert- und bedeutungsvollen Utensilien zu erreichen.

Nohlen definiert daher das Interesse als eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl an „Neigungen, Ziele[n] und Absichten von individuellen oder kollektiven Akteuren“[1]. Auch die Bezeichnungen „Streben, […] Lust, Aufmerksamkeit, Wille und Wohlgefallen“[2] können gleichbedeutend für diese Verlangen eingesetzt werden. Jenen Synonymen gemeinsam ist jedenfalls der Umstand, dass sie allesamt auf das Erreichen bestimmter Vorteile in wirtschaftlichen oder politischen Belangen ausgerichtet sind.[3]

Interessen bestimmen sohin also im Kleinen das Handeln einer Person bzw. im Großen das einer ganzen Gesellschaft. Holtmann sieht hierbei sogar „eine Art unsichtbares Kräftefeld [entfaltet], in dem Wünsche und Ziele, aber auch Ideen in Konkurrenz zueinander treten oder sich wechselseitig verstärken.“[4]

Um menschliches Handeln genauer zu erklären kann durchaus zwischen „objektiven und subjektiven (eventuell unbewussten)“[5] bzw. „manifesten und latenten lnteressen“[6] unterschieden werden.

Die Ausprägungen der gesellschaftlichen lnteressen sind „nicht statisch, sondern verändern sich im historischen Kontext und nach der gesellschaftlichen Stellung der lndividuen“[7], passen sich also den jeweiligen persönlichen Werten und Bedürfnissen an und können sich in weiterer Folge durchaus überschneiden oder gar verdrängen. Selbstredend, dass bei jener Vielfalt an Tugenden und Forderungen natürlich auch die jeweilige Lebenssituation eines Menschen starken Einfluss auf dessen aktuelle Interessen nimmt.[8]

Die Artikulierung von Interessen basiert stets auf „der Basis von Annahmen über Bedürfnisse und Bedürfnishierarchien“[9] bzw. auf aktuell präsenten Problemstellungen. Durch diese konkreten realen Probleme innerhalb einer Gesellschaft wird die jeweilige Interessenslage sämtlicher Akteure bestimmt, entsprechend gestaltet und herausgearbeitet. In der Folge ergibt sich auf diese Weise eine entsprechende spezielle Strategie auf deren Basis das folgende Handeln basiert sowie eine spezifische Problemlösung entwickelt wird. Hinzukommt nun als weitere Komponente, quasi als Intensitätsfaktor, die jeweilige Bedeutung des Problems für die Gesellschaft und der damit einhergehenden angestrengten bzw. weniger angestrengten Auseinandersetzung mit Selbigem.[10]

Der Sinn, seinen Blick auf ein konkretes Interesse zu richten, besteht darin, einen persönlichen Vorteil zu ziehen: „lnteressen zielen […] im weitesten Sinn auf materielle oder immaterielle Nutzen- und Vorteilsmehrung, auf Erhaltung oder Verbesserung einer Vorteils- oder Wertposition“[11]. Wenn allerdings jede Person in einer Gruppe oder Gesellschaft danach trachtet so viel Vorteil wie möglich aus einer Situation zu ziehen, ist ein gewisses Konfliktpotential durchaus gegenwärtig. Bei diesen Konflikten geht es einerseits darum, wie viel Verteilbares auf wie viele Begehrer dividiert werden kann bzw. andererseits darum, in welcher Intensität und an welcher Stelle die unterschiedlich ausgeprägten (oben dargestellten) Handlungsstrategien aufeinander treffen.[12]

Diese Konfliktsituationen werden nach bestimmten Regelungsmechanismen gelöst. Je nachdem wie fest derartige Mechanismen in einer Gesellschaft verankert sind ergibt sich eine bestimmte Verträglichkeit zwischen den beiden aufeinander prallenden lnteressen. Für Himmelmann sind „Wahl, Tausch, Verhandlung, autoritative Weisung oder Dialog“[13] entsprechend lösungsfähige Hilfsmittel.[14]

Sohin sind für ein umfassendes Verständnis des Begriffes Interesse zunächst stets die jeweilige Lebenssituation und die darauf basierende reale Problemstellung einer Gruppe oder einer Person in einer Gesellschaft zu betrachten. In weiterer Folge ist deren Auswirkung auf andere Mitglieder jener Organisationsform sowie dem möglichen Lösungsansatz zur Regulierung Aufmerksamkeit zu schenken.[15]

- 4.2. | Interessenspolitik

In einer freien Gesellschaft ist es jeder Person gestattet als Zeichen einer eigenen Individualität persönliche Interessen und Bedürfnisse auszuleben. Durch diese Notwendigkeiten, den individuellen Wertvorstellungen sowie dem daraus resultierenden Handeln sämtlicher Personen wird das gemeinsame Zusammenleben und somit auch die politischen Ausgestaltung einer liberalen Gesellschaftsstruktur entsprechend geprägt. Der entsprechende Balanceakt diese unterschiedlichen Anforderungen in eine wie auch immer geartete Ordnung zu bringen ist Aufgabe einer jeden Gesellschaft.[16]

Individuelle Bedürfnisse, deren Inhalt stellvertretend für eine ganze Gesellschaftsstruktur stehen, können als kollektives Verlangen angesehen werden. Oftmals sind diese persönlichen Forderungen derart komplex, dass eine Verfolgung dieser Interessen durch das einzelne Individuum kaum möglich ist und daher als Ausweg nur die gemeinsame Auseinandersetzung mit jenem Ziel dienlich ist.[17] Holtmann sieht darin die „Aufhebung der lnteressenvereinzelung, die Hervorhebung besonderer Interessen von vielen und die Privilegierung bestimmter Interessen von anderen“[18].

Als entsprechende Mittler zwischen individuellem und kollektivem Interesse können neben diversen Verbänden, Organisationen und Medien auch politische Parteien sowie die gesetzlich eingerichteten Institutionen angesehen werden.[19] Holtmann sieht ihre Aufgabe folgendermaßen:

„Sie dienen der Interessenhomogenisierung und damit der Interessenselektion. Sie dienen zugleich der Interessenaggregierung und Interessenmobilisierung sowie der Interessenartikulation und dem Interessentransport in die politischen Entscheidungsgremien. Die Interessenorganisationen sind damit die entscheidenden Träger der I[nteressenpolitik]. Sie können als Transmissionsriemen individueller Interessen in das Räderwerk der politischen Entscheidungsinstanzen angesehen werden.“[20]

Es sind vor allem personell und verwaltungstechnisch starke, sowie finanziell abgesicherte Organisationen in Schlüsselbereichen, die einen hohen Grad an politischem Durchsetzungsvermögen aufweisen und aufgrund dieser Macht in eine Entscheidungsfindung eingreifen können. Eine besondere Machtstellung haben dabei Interessensorganisationen, die eine Vetoposition einnehmen können und dadurch Entscheidungen nach ihren Vorstellungen formen.[21]

Diese Interessenspolitik kann dabei in drei Stufen ablaufen: Lobbying, also durch Fachgespräche und Informationsweitergabe Einfluss auf Entscheidungsträger nehmen, bildet die erste Stufe. Wird die Öffentlichkeit mobilisiert und so in den Entscheidungsfindungsprozess gedrängt, sowie mit Gegenmaßnahmen und Boykott gedroht, so ist dies als aktive Pressure politik zu werten. Letztlich kann durch Patronage, jenem Besetzen politisch relevanter Positionen mit eigenem Personal, Sämtliche Bezeichnungen sind selbstverständlich, wenn im Kontext nicht dezidiert auf ein Geschlecht eingegangen wird, geschlechtsneutral zu lesen. der bestehende Einfluss gefestigt und gemehrt werden.[22]

- 4.3. | Einzelinteressen vs. Gemeinwohl

Oftmals handeln Menschen nicht im und schon gar nicht zum Wohle des Ganzen, der Gemeinschaft, „sondern aus Eigeninteresse an einer reichen Lebenserfüllung“[23]. Jedoch ist es Aufgabe der Allgemeinheit, des Gemeinwesens, also der Gesamtheit aller Menschen in einem System, für das Wohlergehen der Gesamtheit zu sorgen und ist dieses Gemenge deshalb verpflichtet entsprechende Ziele zu formulieren. Diese Ziele sind als Begriffe Allgemeininteresse und Gemeinwohl bekannt und werden oftmals synonym verwendet, ein Umstand der nicht ganz korrekt ist:[24]

Politisches Agieren kann immer auf ein spezifisches Interesse zurückgeführt werden. Diese persönlichen Anliegen kumulieren in einer pluralistischen Gesellschaft in weiterer Folge und können dadurch als „kollektivierte individuelle Bedürfnisse“[25] angesehen werden. Gesamtbetrachtet zeigen diese Bedürfnisse jedoch keine allgemein gültigen Notwendigkeiten auf, sondern sind jene vielmehr Interessen unterschiedlicher Gruppen und Gruppierungen und somit potentiell konfliktträchtig.[26]

Der Idee des Begriffes Gemeinwohl hingegen liegt keine „Verabsolutierung des I[nteresses]“[27] zu Grunde. Hierbei wird zwar ebenfalls auf dargebrachte individuelle Interessen abgestellt, jedoch gleichzeitig auch eine Abwägung dieser Interessen durchgeführt. Als Maßstab bei dieser Prüfung kann jedoch dieses lnteresse nicht hergenommen werden, eher ist „an eine teleologisch verstandene menschliche Natur oder an die Würde des Menschen, mithin an metaphysisch- naturrechtliche Vorstellungen“[28] zu denken, die ein auf Erfahrung basierendes Interesse übersteigt.[29]

- 4.4. | Interessenkanalisierung

Wirken Parteien von innen auf eine Entscheidung, so bemühen sich Interessensverbände und Organisationen von außen auf den politischen Willensbildungsprozess Einfluss zu nehmen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Streben nach Erlangung der gesamten Regierungsgewalt, sondern lediglich um das Begehren an einzelnen, ganz speziellen Gesetzgebungsvorhaben teilhaben zu können: Jene Vereinigungen möchten schlicht in diesem Prozess spezielle Bedürfnisse aufzeigen, die von den Parteien momentan nicht verfolgt werden.[30]

Himmelmann sieht dazu die „Wirkungschancen dieses Typs der verbandlichen Interessenpolitik […] auf der Zahl und der Homogenität der im Verband organisierten Mitglieder, auf der Mobilisierungsfähigkeit seiner Mitglieder, auf seinem Gewicht für die Aufrechterhaltung oder Behinderung eines Produktions- und Reproduktionsprozesses, auf seiner Resonanz in der Öffentlichkeit, auf seiner Informations-, Organisations- und Finanzkraft sowie der Qualität seiner Führung und des persönlichen oder politischen Elitenkontakts“[31] beruhen.

Je mächtiger eine derartige Organisation wird, je abhängiger der Staat von der Unterstützung dieser wird, umso mehr wird eine verantwortungsbewusste Regierung versuchen mit jener eingenommenen Vetoposition durch formelle und informelle Zusammenarbeit zurechtzukommen. Dies kann von einer einfachen Anhörung über eine gemeinsame Koordination in einem gewissen Interessensbereich, über Gespräche und Kontaktpflege bis hin zu Kompromisslösungen und Vereinbarungen, ja sogar zur Überlassung von Teilkompetenzen reichen.

[...]


[1] Nohlen, Dieter [Hrsg.] (1998): Lexikon der Politik, Bd. 7, München, S. 280

[2] Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 259

[3] vgl. Nohlen, Dieter [Hrsg.] (1998): Lexikon der Politik, Bd. 7, München, S. 280

[4] Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 259

[5] Nohlen, Dieter [Hrsg.] (1998): Lexikon der Politik, Bd. 7, München, S. 280

[6] Nohlen, Dieter [Hrsg.] (1998): Lexikon der Politik, Bd. 7, München, S. 280

[7] Himmelmann, Gerhard (1983): Interesse als Paradigma der sozialwissenschaftlichen Lehre: Didaktisches Modell und Fallstudie, S. 13

[8] vgl. Himmelmann, Gerhard (1983): Interesse als Paradigma der sozialwissenschaftlichen Lehre: Didaktisches Modell und Fallstudie, S. 13

[9] Nohlen, Dieter [Hrsg.] (1998): Lexikon der Politik, Bd. 7, München, S. 280

[10] vgl. Himmelmann, Gerhard (1983): Interesse als Paradigma der sozialwissenschaftlichen Lehre: Didaktisches Modell und Fallstudie, S. 14

[11] Himmelmann, Gerhard (1983): Interesse als Paradigma der sozialwissenschaftlichen Lehre: Didaktisches Modell und Fallstudie, S. 14

[12] vgl. Himmelmann, Gerhard (1983): Interesse als Paradigma der sozialwissenschaftlichen Lehre: Didaktisches Modell und Fallstudie, S. 14

[13] Himmelmann, Gerhard (1983): Interesse als Paradigma der sozialwissenschaftlichen Lehre: Didaktisches Modell und Fallstudie, S. 14

[14] vgl. Himmelmann, Gerhard (1983): Interesse als Paradigma der sozialwissenschaftlichen Lehre: Didaktisches Modell und Fallstudie, S. 14

[15] vgl. Himmelmann, Gerhard (1983): Interesse als Paradigma der sozialwissenschaftlichen Lehre: Didaktisches Modell und Fallstudie, S. 14

[16] vgl. Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 263

[17] vgl. Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 263

[18] Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 263

[19] vgl. Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 263

[20] Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 263

[21] vgl. Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 263f

[22] vgl. Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 264

[23] Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 262

[24] vgl. Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 262

[25] Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 262

[26] vgl. Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 262

[27] Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 262

[28] Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 262

[29] vgl. Holtmann, Everhard [Hrsg.] (1994): Politik-Lexikon, 2. Aufl., München/Wien: Odlenboug-Verlag, S. 262

[30] vgl. Himmelmann, Gerhard (1983): Interesse als Paradigma der sozialwissenschaftlichen Lehre: Didaktisches Modell und Fallstudie, S. 22

[31] Himmelmann, Gerhard (1983): Interesse als Paradigma der sozialwissenschaftlichen Lehre: Didaktisches Modell und Fallstudie, S. 22

Ende der Leseprobe aus 41 Seiten

Details

Titel
Interessensdurchsetzung in Österreich am Beispiel der Verkehrsclubs ÖAMTC, ARBÖ und VCÖ
Hochschule
Fachhochschule Salzburg  (Fachbereich Politikwissenschaft und Soziologie)
Veranstaltung
Seminar: Interessensdurchsetzung in Österreich
Note
2
Autor
Jahr
2010
Seiten
41
Katalognummer
V148593
ISBN (eBook)
9783640595211
ISBN (Buch)
9783640594986
Dateigröße
796 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Interessensdurchsetzung, Beispiel, Verkehrsclubs, ARBÖ
Arbeit zitieren
Mag. Stephan R. Kuttner (Autor:in), 2010, Interessensdurchsetzung in Österreich am Beispiel der Verkehrsclubs ÖAMTC, ARBÖ und VCÖ, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/148593

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