Literaturverzeichnis
„Insiderrecht und Kreditwirtschaft“ Assmann, Heinz-Dieter
Rechtsanwendungsprobleme des Insiderrechts in Bezug auf die Organisation und die Geschäfte von Kreditinstituten WM 1996 S. 1337-1356 (zitiert: Assmann, WM 1996)
Wertpapierhandelsgesetz Assmann, Heinz-Dieter Kommentar Schneider, Uwe H.
5. neu bearbeitete und erweiterte Auflage Köln 2009
(zitiert: Bearbeiter in Assmann/Schneider)
Handelsgesetzbuch Ebenroth, Carsten Thomas Kommentar Boujong, Karlheinz
2. Auflage Joost, Detlev München 2009
(zitiert: Bearbeiter in Ebenroth u.a. HGB)
„Scalping - Ein Insiderdelkt?“ Eichelberger, Jan WM 2003 S. 2121-2126 (zitiert: Eichelberger, WM 2003)
Strafgesetzbuch und Nebengesetze Fischer, Thomas
57. Auflage München 2010 (zitiert: Fischer StGB)
II
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Fuchs, Andreas Kommentar Stand: Frühjahr 2008 München 2009 (zitiert: Bearbeiter in Fuchs WpHG)
Wirtschaftsstrafrecht Hellmann, Uwe Studienbuch Beckemper, Katharina 2. völlig neu bearbeitete Auflage Stuttgart 2008 (zitiert: Hellmann/Beckemper)
„Straf- und bußgeldrechtliche Regelungen im Entwurf eines Moosmayer, Klaus vierten Finanzmarktförderungsgesetzes“ wistra 2002 S. 161 - 170 (zitiert: Moosmayer, wistra 2002)
„Zur Abgrenzung von Insidertatsache und ad-hoc- Pananis,Panos publizitätspflichtigem Sachverhalt bei mehrstufigen Entscheidungsprozessen“ WM 1997 S. 460-464 (zitiert: Pananis, WM 1997)
Kapitalmarktstrafrecht Park, Tido Handkommentar 2. Auflage Baden-Baden 2008 (zitiert: Bearbeiter in Park HK)
III
„Scalping als Insiderstraftat“ Schneider, Uwe H. ZIP 1999 Burgard, Ulrich S. 381-390
(zitiert: Schneider/Burgard, ZIP 1999)
Handbuch Kapitalmarktstrafrecht Schröder, Christian 1. Auflage Köln, Berlin, München 2007 (zitiert: Schröder, Kapitalmarktstrafrecht)
Kapitalmarktrechtskommentar Schwark, Eberhard 3. Auflage München 2004 (zitiert: Bearbeiter in Schwark KMRK)
„Zum Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation nach Sorgenfrei, Ulrich dem 4- Finanzmarktförderungsgesetz“ wistra 2002 S. 321 - 331 (zitiert: Sorgenfrei, wistra 2002)
„Scalping als Kurs- und Marktmanipulation - Besprechung Vogel, Joachim
vom BGH, Urteil vom 6.11.2003 - 1 StR 24/03“ NStZ 2004 S. 252 - 256 (zitiert: Vogel, NStZ 2004)
Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts Wabnitz, Heinz-Bernd 3., neu bearbeitete Auflage Janovsky, Thomas München 2007
(zitiert: Bearbeiter in Wabnitz/Janovsky)
IV
„Scalping - Erfindung und Folgen eines Insiderdelikts“ Weber, Martin NJW 2000 S. 562 - 564 (zitiert: Weber, NJW 2000)
Strafrecht Besonderer Teil 2 Wessels, Johannes Straftaten gegen Vermögenswerte Hillenkamp, Thomas 32., neu bearbeitete Auflage Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg 2009 (zitiert: Wessels/Hillenkamp)
V
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung 1
I. Begriffsdefinition. 1
B Strafrechtliche Einordnung 2
I. Strafbarkeit gem. §§ 38 I Nr.1, 14 I Nr. 1 WpHG 2
1. Vorbemerkungen 2
2. Verwendung einer Insiderinformation. 2
a) Rechtsentwicklung und grundlegende Definitionen. 3
(1) Insidertatsache und Insiderinformation 3
(2) Änderung von „ausnutzen“ zu „verwenden“ 4
(3) Gleichstellung von Primär- und Sekundärinsidern. 6
b) Empfehlungsabsicht als Insiderinformation 6
(1) Früher herrschende Meinung der Literatur. 6
(2) Meinung des BGH 6
(3) Stellungnahme 7
3. Ergebnis 9
II. Strafbarkeit gem. §§ 38 II, 20a I Nr. 1 WpHG. 9
1. Rechtsentwicklung. 9
a) Verfassungsrechtliche Bedenken. 10
b) Umsetzung europarechtlicher Vorgaben 11
2. Tatbestand. 12
a) Verschweigen von Umständen 13
b) Machen unrichtiger Angaben über Umstände 13
c) Bewertungserheblichkeit 15
3. Ergebnis 15
III. Strafbarkeit gem. §§ 38 II, 20a I 1 Nr. 3 WpHG. 16
1. Tatbestand. 16
a) Vornahme einer sonstigen Täuschungshandlung 16
b) Preiseinwirkungseignung. 18
c) Subjektiver Tatbestand 19
d) Ergebnis 19
VI
IV. Strafbarkeit gem. § 263 StGB 20
1.) Täuschung 20
2.) Schaden 20
3.) Ergebnis. 21
C. Praktische Bedeutung. 21
E. Zusammenfassung 22
VII
A Einleitung
Die Versuchung, den Kapitalmarkt im Rahmen seiner eigenen Möglichkeiten zu manipulieren ist groß. Zur Veranschaulichung der im folgenden zu besprechenden Problematik soll der noch relativ junge Fall des ehemaligen N24-Börsenspezialisten Markus Frick dienen. Frick hatte zwischen September 2005 und Juni 2007 über kostenpflichtige E-Mail-Rundschreiben Kaufempfehlungen für Wertpapiere ausgesprochen. Hierbei soll er jedoch in 49 Fällen vor allem eigene Interessen verfolgt haben. Denn Frick selbst hatte schon vor seiner Empfehlung die besagten Wertpapiere zu einem niedrigen Preis eingekauft und nutzte dann den durch seine Empfehlung hervorgerufenen Kursanstieg aus, um seine Aktien wieder gewinnbringend zu verkaufen. In 23 Fällen erwiesen sich die empfohlenen Wertpapiere sogar als völlig wertlos. Hinter den hier empfohlenen Wertpapieren steckten Scheinfirmen mit gehaltvollen Namen wie „Star Energy Corp.“, „StarGold Mines Inc.“ und „Russoil Corp.“. Infolge der Empfehlung stiegen diese Aktien auf Höchstwerte, bevor sie dann kurz darauf fast auf null sanken. Frick selbst bestreitet, von den internationalen Börsenmachenschaften rund um diese Firmen gewusst zu haben. Der Verlust bei den Anlegern, die Fricks Empfehlung gefolgt sind, wird auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt. 1 Die von Frick angewandte Methode wird als „Scalping“ bezeichnet.
I. Begriffsdefinition
Unter Scalping versteht man gemeinhin den Erwerb von Wertpapieren in der Absicht, diese später zum Kauf zu empfehlen, um sie dann zum - infolge der Empfehlung - gestiegenen Kurs mit Gewinn wieder zu verkaufen. 2 Zwar ist es grundsätzlich gleichgültig, wer die Empfehlung ausspricht, doch handelt es sich in der Praxis bei den Tätern (im folgenden Scalper) meist um Wirtschaftsjournalisten, Wertpapieranalysten oder selbsternannte Börsengurus. 3 Das Scalping befand sich insbesondere in den letzten Jahren intensiv im rechtlichen Diskurs. Auch der Gesetzgeber hatte sich, vor allem bei der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Bekämpfung der Manipulation an der Börse, mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Besondere Prägung erfuhr die Thematik infolgedessen durch eine höchstrichterliche Entscheidung im Jahr 2003 4 , sowie durch mehrere Änderungen des WpHG 5 .
1 vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Markus_Frick
2 vgl. BGH NJW 2004, S. 302ff., [302]
3 vgl. Zischang in Park HK, § 263 StGB, Rn 147
4 durch BGH, NJW 2004, S. 302 ff.
1
Arbeit zitieren:
Christopher Sens, 2010, Strafbarkeit von Scalping, München, GRIN Verlag GmbH
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