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Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung 3
2 Sachanalyse 4
2.1 Der Deutsche Kinderschutzbund 4
2.2 Die Geschichte des DKSB und seine heutige Struktur 4
2.3 Das Kinder- und Jugendtelefon (KJT) 5
2.3.1 Einige Grundsätze des Kinder- und Jugendtelefons 6
2.3.2 Themen der Beratungsgespräche 8
Verliebtsein 9
Schikaniert werden 10
Sexualit ät 12
Sexueller Missbrauch 14
Problematische Eltern-Kind-Beziehung 16
Drogen , Sucht, Kriminalität 18
Selbstt ötung 18
3 Lernvoraussetzungen der Schüler 19
3.1 Lernbehinderung als Folge sozialer Milieuschädigung 20
3.2 Lernbehinderung aus soziologischer und sozialpsychologischer Sicht 25
4 Richtlinienabgleich und Zielsetzungen 28
5 Verlaufsplanung der Doppelstunde 30
Literatur 35
Informationsmaterialien 36
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1 Vorbemerkung
Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des Lernens haben erfahrungsgemäß häufig eine sehr hohe Hemmschwelle, Hilfsangebote anzunehmen, die ihre Eigeninitiative voraussetzen. Das Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes ist zwar ein Hilfsangebot, das bewusst niederschwellig organisiert ist. Gleichwohl sind die Anrufer gefordert: sie müssen sich zutrauen, selbstständig zu einer solchen Stelle Kontakt aufzunehmen und ihr Problem zu schildern. Zunächst müssen sie sich von dieser Form der Hilfestellung überhaupt einen möglichen Effekt versprechen. Der folgende Unterrichtsentwurf verfolgt das Ziel, Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des Lernens Informationen über das Kinder- und Jugendtelefon an die Hand zu geben, die es ihnen erleichtern, die Hilfestellungen anzunehmen, die die Telefonberatung ihnen bieten kann. Lernbehinderte Kinder und Jugendliche sind hier ganz besonders auf persönliche Ansprache und auf konkrete Anschauung angewiesen. Sie müssen mit einem vergleichsweise abstrakten Hilfsangebot etwas verbinden können, sei es zunächst auch nur eine Person, die das Telefon vorgestellt hat. Auch das Hilfsangebot an sich muss ihnen deutlich sein.
Die zahlreichen spezifischen Hintergrundinformationen, die je nach dem Verlauf der Unterrichtsstunden in Orientierung an den Interessen der Schüler Gegenstand des Unterrichts sein können, sowie die Vorstellung des Deutschen Kinderschutzbundes, der Institution, die dieses Angebot bereitstellt, fordern eine umfänglichere Sachanalyse (vgl. Kap. 2). Die Informationen der Sachanalyse repräsentieren den Informationsstand von 1996. Die Lernvoraussetzungen der Schüler werden in Kap. 3 erörtert. In Kap. 4 findet ein Abgleich mit den Richtlinien statt, dort werden auch Ziele der Unterrichtsstunden formuliert. Der geplante Verlauf der Doppelstunde wird in Kap. 5 dargestellt.
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2 Sachanalyse
Die Informationen, die dem folgenden Text zugrunde liegen, beziehen sich auf die im Literaturverzeichnis angegebenen Quellen; sie spiegeln im wesentlichen den Stand bis ca. 1996 wieder.
2.1 Der Deutsche Kinderschutzbund
2.2 Die Geschichte des DKSB und seine heutige Struktur
Die folgenden Angaben habe sind im wesentlichen aus den beiden Broschüren "Kindsein in Düsseldorf" (1994) und "Düsseldorfer Kinder - 25 Jahre Deutscher Kinderschutzbund in Düsseldorf" (1990) des Kreisverbandes Düsseldorf e. V. entnommen worden. Der Deutsche Kinderschutzbund wurde 1953 von dem Arzt Fritz Lejeune gegründet. Ein Arbeitsschwerpunkt des Vereins war der Einsatz gegen körperliche Misshandlung und sexuellen Missbrauch von Kindern. In den folgenden Jahren hat sich die Schwerpunktsetzung entsprechend der beruflichen Qualifikation der jeweiligen Präsidenten gewandelt. 1964 änderte sich die Ausrichtung der Arbeit des DKSB, die bis dahin eher defensiv orientiert gewesen war. Präventive Ziele standen seitdem stärker im Vordergrund. Ab 1965 bildeten zudem familienrechtliche Fragen einen Schwerpunkt der Arbeit des DKSB. Das Selbstverständnis des Verbandes wandelte sich besonders tiefgreifend seit dem Jahr 1973. Von dort an standen besonders Fragen der erzieherischen, psychologischen und sozialen Betreuung des Kindes im Vordergrund.
1993 hat die Mitgliederversammlung beschlossen, das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur Grundlage der Arbeit des DKSB zu machen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kinderschutzbund damit, für die Versorgungs-, Schutz- und Partizipationsrechte von Kindern einzutreten. Im gleichen Jahr wurde ein umfangreiches mehrjähriges Arbeitsprogramm mit dem Titel "Reiches Land - Arme Kinder" verabschiedet. Die steigende Armut mindert in besonders schwerwiegender Weise die Entwicklungs- und Lebenschancen von Kindern. Der Kinderschutzbund wendet sich insbesondere gegen die Ausgrenzung benachteiligter Familien und gegen Einsparungen im sozialen Bereich (vgl. DKSB, Kreisverband Düsseldorf, 1994, 5).
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Die Arbeitsbereiche der DKSB sind in letzter Zeit zunehmend vielfältiger geworden. Am Kreisverband Düsseldorf kann dies verdeutlicht werden. Seine Arbeit erstreckt sich derzeit (Stand: o. J.; wahrscheinlich Mitte der 1990er Jahre) auf elf Bereiche. In der vom DKSB herausgegebenen Broschüre „Wer wir sind und was wir wollen“ beschreibt sich der Verband wie folgt. „Der Bundesvorstand des Kinderschutzbundes besteht aus sieben Mitgliedern. Wie auch die Vorstandsmitglieder in den Landes- und Ortsverbänden arbeiten sie ehrenamtlich für den Kinderschutzbund. Der Kinderschutzbund finanziert seine Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und Ortsebene durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Bußgelder und in unterschiedlichem Maße durch Zuschüsse der öffentlichen Hand.[...] Der Kinderschutzbund ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge und des International und European Forum for Child Welfare.“
Der Bundesvorstand wählt die Bundesgeschäftsstelle und Bundesfachausschüsse und wird selbst durch Abstimmungen bei der Bundesmitgliederversammlung ernannt. Die Bundesmitgliederversammlung wird von Vertretern der Landes- Orts- und Kreisverbände besucht. Die einzelnen Landesverbände bilden analog zur Organisation des Bundesvorstandes Landesgeschäftsstellen und Landesarbeitskreise. In den Landesverbänden sind insgesamt ca. 400 Orts- und Kreisverbände vertreten. Diese werden ebenfalls wieder durch Orts- bzw. Kreisgeschäftsstellen vertreten und bilden auch Arbeitskreise auf örtlicher bzw. Kreisebene. Der Deutsche Kinderschutzbund hat insgesamt 40000 Mitglieder. Seine Struktur kann durch die folgende Zeichnung, die ich aus der oben zitierten Broschüre entnommen habe, nochmals verdeutlicht werden.
2.3 Das Kinder- und Jugendtelefon (KJT)
Das Düsseldorfer Sorgentelefon wurde 1973 gegründet und 1993 nach dem bundesweit einheitlichen Modell "Kinder- und Jugendtelefon" (KJT) des DKSB umstrukturiert. Es ist montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr unter der zeittaktfreien Sondernummer 11103 erreichbar. Zur Zeit arbeiten ca. 20 ehrenamtliche Berater und Beraterinnen beim KJT in Düsseldorf.
Bundesweit existieren zur Zeit ca. 60 Kinder - und - Jugend - Telefone. 1980 wurde die "Bundesarbeitsgemeinschaft KJT des Deutschen Kinderschutzbundes" (BAG) als
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Dachorganisation gegründet. Die BAG organisiert bundesweit Fort-und
Weiterbildungsveranstaltungen, knüpft Kontakte zu anderen sozialen Organisationen und betreibt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Eine weitere Aufgabe der BAG ist die Erweiterung des Netzes der Kinder- und Jugendtelefone und die Förderung des Erfahrungsaustauschs der einzelnen Telefonberatungsstellen.
2.3.1 Einige Grundsätze des Kinder- und Jugendtelefons
Die Darstellung der Grundsätze für die Arbeit am Kinder- und Jugendtelefon basiert auf dem Handbuch Kinder- und Jugendtelefon, Kapitel 1, sowie auf Materialien aus der Ausbildung zum Berater am KJT und auf eigenen Erfahrungen des Autors. Anonymität
Der Grundsatz der Anonymität hat Vor- und Nachteile. Einerseits ist die Hemmschwelle, ein Gespräch zu beginnen, für Anrufer nicht so groß wie bei einer persönlichen Beratung. Zudem kann meist sofort geholfen werden. Der Anrufer entscheidet, wie lange das Gespräch dauern soll. Gegebenenfalls kann er es abbrechen. Auch den Inhalt kann der Anrufer selbst bestimmen. Es werden ihm keine Themen vorgegeben. Andererseits entstehen für viele Berater und Anrufer jedoch auch Probleme durch den Grundsatz der Anonymität - sei es, dass der Berater dem Wunsch eines Anrufers nach persönlicher Kontaktaufnahme nicht nachkommen kann, sei es, dass er selbst gerne aus Mitleid eingreifen würde, um einem Anrufer direkt und persönlich helfen zu können. Der Berater hat jedoch die Aufgabe, ein Problem gemeinsam mit dem Anrufer zu erörtern, es diesem ggf. zu verdeutlichen, auf verschiedene Handlungs- oder Lösungsmöglichkeiten hinzuweisen und ihre jeweiligen Konsequenzen zu diskutieren. Die gemeinsame Suchbewegung sollte also im Vordergrund stehen.
Das Kind und seine Probleme stehen im Vordergrund
Aufgabe des Beraters ist es, den Anrufer und seine Sicht des Problems in den Mittelpunkt des Gesprächs zu stellen. Es ist wichtig, dass der Berater Interesse an dem zeigt, was vorgefallen ist und den Gefühlen, die der Anrufer schildert. Keinesfalls sollte der Berater das, was der Anrufer äußert, relativieren oder ihn mit seiner persönlichen Meinung konfrontieren. Gibt der Berater seinen Gefühlen unreflektiert Raum, kann er nicht offen sein für die Gefühle, die der Anrufer ihm mitteilt. Der Berater sollte sich der Relativität seiner Normen und Werte bewusst
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sein und sollte wissen, dass andere Menschen, die in einer anderen Lebenssituation stehen und andere Erfahrungen gemacht haben, auch dementsprechend andere Normen und Wertvorstellungen entwickeln können. Ebenso kann der Berater auch nicht aufgeschlossen sein, wenn er das, was der Anrufer schildert, mit seinen eigenen Erfahrungen assoziiert. Die eigenen Gefühle können dem Berater aber als Anhaltspunkt für die Formulierung präzisierender Fragen dienen.
Hat der Berater eine der des Anrufers entgegengesetzte Meinung, sollte er dies im Gespräch äußern, dabei aber deutlich machen, dass er lediglich seine Meinung und keine allgemein gültige Norm vertritt (vgl. a.a.O., Kap. 1, S. 3f). Dieses Vorgehen soll u. a. verhindern, dass Anrufer und Berater schließlich ein Streitgespräch führen, bei dem es nur noch darum geht, wer recht hat. Damit ist dem Anrufer nicht gedient. Das Kind wird ernst genommen
Es kommt nicht selten vor, dass der Berater den Eindruck hat, das Kind erzähle ihm eine erfundene Geschichte. Grundsätzlich soll er aber auch in solchen Fällen davon ausgehen, dass das Kind einen tieferen Grund hat, beim KJT anzurufen. Der Anrufer sollte daher grundsätzlich das Gefühl haben, ernst genommen zu werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Berater alles glauben muss, was der Anrufer erzählt. Nur wenn der Berater die Probleme des Anrufers ernst nimmt, also nicht versucht, sie zu beschwichtigen, und diesem zutraut, selbst Möglichkeiten einer Lösung zu finden und umzusetzen, stehen beide in einer gleichwertigen Beziehung und können auf dieser Grundlage gemeinsam nach Lösungen suchen (vgl. a.a.O., Kap 1, S. 6). Dem Anrufer bleibt die Wahl zwischen verschiedenen Alternativen, die im Gespräch entwickelt worden sind. Er kann am besten entscheiden, welcher Ansatz für ihn am ehesten durchführbar ist.
Das Kind soll auf die Hilfsmöglichkeiten in seiner Umgebung hingewiesen werden Der Hinweis des Beraters auf andere Hilfsorganisationen oder die Frage nach Bekannten, Verwandten oder Freunden, mit denen der Anrufer ansonsten noch über seine Probleme sprechen könnte, kann in vielen Fällen als Desinteresse oder mangelnde Hilfsbereitschaft aufgefasst werden. In ungünstigen Fällen kann ein Anrufer auch davon ausgehen, dass es nicht gut war, über seine Probleme zu sprechen und unternimmt u. U. aufgrund dieser schlechten Erfahrung längere Zeit keinen Versuch mehr, diese erneut zur Sprache zu bringen.
Arbeit zitieren:
Alexander Wertgen, 2003, Mit wem reden? - Kinder und Jugendliche der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, machen sich mit dem Kinder- und Jugendtelefon vertraut, München, GRIN Verlag GmbH
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