Gliederung
1. Einleitung. 3
2. Definition der zentralen Begriffe. 4
2.1 Definition Europaschule. 4
2.2 Definition Mehrsprachigkeit. 5
3. Herleitung der Forschungsfrage. 6
4. SESB als Beispiel in Berlin. 8
4.1 Konzepte. 9
4.2 Unterricht und Lehrer. 12
4.3 Außerunterrichtliche Programme. 14
4.4 Kritik. 15
5. Beantwortung der Forschungsfrage. 17
6. Zusammenfassung und Ausblick. 20
7. Literaturverzeichnis. 21
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1. Einleitung
Innerhalb der Europäischen Union leben circa 175 Nationalitäten, was eine ungemein große sprachliche und kulturelle Vielfalt bedingt. Die EU reagiert darauf mit der Forderung nach M+2 als Beitrag zum interkulturellen Dialog, zum sozialen Zusammenhalt, zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu umfangreichen Beschäftigungsmöglichkeiten für die Bürger der EU. (vgl. Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung) Durch den dadurch wachsenden Bedarf an Fremdsprachen werden diese zu elementaren Kulturtechniken und die individuelle Mehrsprachigkeit wird zur zentralen Aufgabe für Ausbildung, Beschäftigung, kulturellen Austausch und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. (vgl. Zydatiß 2000, S. 152 ff.) Bedingt durch den Globalisierungsprozess und anwachsende Migrationsströme entstehen internationale Kooperationen und der Arbeitsmarkt wird räumlich entgrenzt. Sprachenkenntnisse und das Verständnis für fremde Kulturen werden damit zu unerlässlichen Kompetenzen. (vgl. Schiersmann 2008, S. 19 f.) Weiterhin werden durch die demografische Entwicklung und sich verändernde Familienstrukturen vorhandene Humanressourcen knapp. Das heißt, dass vorhandene Ressourcen effektiver genutzt werden müssen. Damit wird Bildung die Voraussetzung für Beschäftigung und somit auch für den Wohlstand der EU. (vgl. Mattern/Münk 2008, S.19 ff.)
Die Bundesregierung sieht die kulturelle und sprachliche Vielfalt als selbstverständlichen Teil der deutschen Schule an. Eine Erziehung zu Mehrsprachigkeit sollte deshalb der Auftrag an die deutsche Schule sein. Europaschulen können für die Erfüllung dieser Aufgabe gute Hinweise geben. (vgl. Mehrsprachigkeit an deutschen Schulen 2001, S. 38 ff.)
Diese Studienarbeit beschäftigt sich mit der Forderung nach Mehrsprachigkeit im europäischen Rahmen und versucht zu zeigen, dass die Europaschulen eine geeignete Möglichkeit sind, diese Forderung zu erfüllen.
Dazu werden zunächst die zentralen Begriffe Mehrsprachigkeit und Europaschule erläutert. Daran anschließend erfolgt die Herleitung der forschungsleitenden Fragestellung. Informationen über die SESB, der Europaschule zugrundeliegende Sprachlernkonzepte, den Unterricht sowie über außerunterrichtliche Programme
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werden gegeben. Im Anschluss daran werden einige kritische Punkte der Europaschule benannt. Zum Schluss werden die Forschungsfrage beantwortet und eine Zusammenfassung der Arbeit gegeben.
2. Definition der zentralen Begriffe
2.1 Definition Europaschule
Die deutsche Gesellschaft sieht sich in der Situation einer zunehmenden internationalen Wanderungsverflechtung. Die Europaschulen sind die institutionelle Reaktion auf die Anwesenheit von Menschen aus anderen Staaten. Man unterscheidet dabei echte und unechte Europaschulen.
Die echte Europaschule, auch Europäische Schule genannt, gibt es für die Kinder der Bediensteten von europäischen Institutionen. Es ist ein hohes Schulgeld zu bezahlen. Sie ist in Sprachabteilungen organisiert und der Unterricht erfolgt in der entsprechenden Sprache. Ab der dritten Jahrgangsstufe beginnt der Unterricht in einer Ergänzungssprache, die in der Oberstufe als zweite Unterrichtssprache benutzt wird. Diese Schule ist durch europäische Regelungen bestimmt und führt zum europäischen Abitur. (vgl. Hansen/Wenning 2005, S.113 ff.) Die unechte Europaschule, die Gegenstand dieser Arbeit sein wird, ist eine reguläre Schule mit bestimmten Projekten und Maßnahmen sowie mit einem besonderen Schulprofil. Darunter fallen bilinguale Klassen, internationale Beziehungen zu Schulen in anderen Staaten, die Teilnahme an multinationalen Projekten sowie die Ausrichtung der Lehrpläne an der europäischen Dimension. Die Europaschule steht unter der Schulaufsicht des jeweiligen Bundeslandes und die Unterrichtsgestaltung ist an den geltenden Rahmenlehrplänen orientiert. Das Stundenvolumen ist im Gegensatz zu Regelschulen erhöht und die Anzahl der Schüler pro Klasse geringer. (vgl. Hansen/Wenning 2005, S.113 ff.)
Schon 1987 hat die KMK in einer Empfehlung zur Europabildung in der Schule die Einführung der Europaschule empfohlen. (Beschluss der KMK vom 08.06.1978, S.10) Anfang der 90er Jahre wurde sie dann von mehreren Bundesländern eingeführt (in Berlin als Schulversuch Staatliche Europaschule Berlin, kurz SESB). Ziel ist die Entwicklung interkultureller Kompetenz durch soziales Lernen und Sprachenvielfalt.
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Das Potsdamer Papier zur Zukunft der Europaschulen in Deutschland sieht die Europaschule als geeigneten Lernort für das zentrale Bildungsziel der Integration der Lernenden in die Gesellschaft und in die Gemeinschaft Europas. (vgl. Potsdamer Papier zur Zukunft der Europaschulen in Deutschland 2008) Für die Erreichung dieses Ziels ist Mehrsprachigkeit eine unabdingbare Voraussetzung. Der Terminus wird im Folgenden näher erläutert.
2.2 Definition Mehrsprachigkeit
Früher war die Einsprachigkeit das Ziel der Gesellschafts- und Bildungspolitik, da sprachliche Vielfalt als Kommunikationshindernis galt. Heute muss sich die multikulturell zusammengesetzte Schule mit ihrem Fremdsprachenangebot auf die aus der Internationalisierung erwachsenden Anforderungen einstellen. (vgl. Hansen 2007, S. 90) Einsprachigkeit ist heute angesichts der für Wirtschaft und Arbeitsmarkt geforderten Sprachkenntnisse ein Defizit. (vgl. Wenning 2005, S. 145 f.) Mehrsprachigkeit wird definiert als die individuelle sprachliche Kompetenz in mehr als einer Sprache und als Geltung oder verbreitete Anwendung mehrerer Sprachen in einer Gesellschaft. Durch diese Koexistenz verschiedener Sprachgemeinschaften in einem geografischen Raum ist Mehrsprachigkeit heute ein Kennzeichen der sprachlichen Sozialisation aller Kinder. (vgl. Gogolin 2009, S. 4 f.) Die Bildungskommission NRW hat 1995 eine Schulpolitik für Mehrsprachigkeit mit der Forderung nach kommunikativem Fremdsprachenlernen, das Mehrsprachigkeit fördert, formuliert. Diese beinhaltet einen frühen Beginn des Fremdsprachenlernens, den Einsatz von Muttersprachlern als Lehrkräfte, ein erweitertes Sprachenangebot und die Förderung von Auslandsaufenthalten. Viele Kritiker entgegnen dem mit der Befürchtung, dass Bilingualität beziehungsweise Mehrsprachigkeit die Sprachaneignung gefährde, doch in verschiedenen Modellversuchen wurde gezeigt, dass der Unterricht so organisiert werden kann, dass die Kinder in eine Zweisprachigkeit hineinwachsen und einen normalen Schulerfolg erreichen (vgl. Wenning 2005 zitiert nach Jacoby 1994, S. 212). Nachdem an dieser Stelle die zentralen Begriffe erläutert wurden, soll die forschungsleitende Fragestellung mit ihren zugrundeliegenden Argumenten eingeführt werden.
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3. Herleitung der Forschungsfrage
Innerhalb der Europäischen Union leben mindestens 175 Nationalitäten. Die daraus resultierende sprachliche Vielfalt kann eine mögliche Kommunikationsbarriere sein und damit die Wirtschaft der EU behindern. Daher sind die Ziele der EU: Mehrsprachigkeit der Bürger, Zugang zu Kultur, Integration der Bürger in die EU sowie größere Beschäftigungsmöglichkeiten. Das zentrale Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist das Barcelona- Ziel M+2. (vgl. Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung) Bildung und Wissen spielen eine wichtige Rolle für sozioökonomische, demografische, ökologische und technologische Herausforderungen, also auch zur Erfüllung der Lissabon-Strategie. Der Europäische Rat hat dazu 2002 in Barcelona das Arbeitsprogramm „ Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ eingerichtet. Dabei erhielt unter anderem die Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse Priorität. (vgl. Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung)
Am 15. und 16. März 2002 hat der Europäische Rat in Barcelona seine Schlussfolgerungen vorgestellt. Zentrales Ziel soll die Verbesserung der Aneignung von Grundkenntnissen, insbesondere durch Fremdsprachenunterricht in mindestens zwei Sprachen vom jüngsten Kindesalter an sein (M+2), wobei auch die europäische Dimension im Unterricht gefördert werden soll. (vgl. Schlussfolgerungen des Vorsitzes Europäischer Rat (Barcelona) 15. und 16. März 2002) Da besonders die Außenbeziehungen der EU wichtig sind, sollen auch Nicht-EU-Sprachen gefördert werden. (vgl. Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung) Das Barcelona-Ziel gilt als Voraussetzung, berufliche und persönliche Möglichkeiten im Binnenmarkt ohne Grenzen zu nutzen. Das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa sowie die Verständigung der europäischen Bürger untereinander werden gestärkt. (vgl. Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung Lehren und Lernen. Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft) In der Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit wird gefordert, die Sprachenkenntnisse zu verbessern, bis alle Bürger der EU ihre Muttersprache und zwei weitere Sprachen beherrschen (M+2). Die Ziele dieser Strategie sind die Förderung der
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Arbeit zitieren:
Christin R. Müller, 2009, Die Staatliche Europaschule Berlin als Beispiel für den Umgang mit und Erziehung zu Mehrsprachigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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Die Staatlichen Europa-Schulen Berlin
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