I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Problemstellung 1
2 Körperschaftsbesteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren 2
2.1 vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren 2
2.2 Dividendenbesteuerung auf Gesellschaftsebene 3
2.3 Dividendenbesteuerung auf Ebene des Anteilseigners 3
2.3.1 Funktionsweise des HEV auf Ebene des Anteilseigners 3
2.3.2 Beteiligung im Privatvermögen 4
2.3.3 Beteiligung im Betriebsvermögen 7
2.4 Besteuerung bei Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft 8
2.4.1 Veräußerung aus dem Privatvermögen 8
2.4.2 Veräußerung aus dem Betriebsvermögen 10
3 Kritische Betrachtung der Besteuerung der Anteilseigener nach dem HEV 11
4 Fazit 13
Literaturverzeichnis 14
Abs. Absatz a. F. alte Fassung ARV Anrechnungsverfahren Aufl. Auflage d. h. das heißt EStG Einkommenssteuergesetz ESt-Satz Einkommenssteuersatz evtl. eventuell GewStG Gewerbesteuergesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung HEV Halbeinkünfteverfahren i. V. m. in Verbindung mit KapG Kapitalgesellschaft KSt Körperschaftssteuergesetz n. F. neue Fassung S.&S. Steuer & Studium Umwandlungssteuergesetz UmwStG v. H. von Hundert (%) zvE zu versteuerndes Einkommen
Problemstellung 1
1 Problemstellung
Am 14.07.2000 trat das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung in Kraft. Dieses so genannte Steuersenkungsgesetz hat die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern grundlegend geändert, indem das bis dahin genutzte Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt wurde. Eine Anrechnung der von einer Kapitalgesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer auf der Ebene des Anteilseigners findet im Halbeinkünfteverfahren nicht mehr statt. Dafür sind beim Anteilseigner die Erträge (zum Beispiel Dividenden) zur Hälfte steuerfrei. 1
Seit dem Inkrafttreten des Halbeinkünfteverfahrens wird in der Literatur viel über die Vorteilhaftigkeit und die Nachteile des Halbeinkünfteverfahrens debattiert. Weitgehend unumstritten ist aber die Meinung, dass mit Einsatz des HEV eine wesentlich leichtere Berechnungsmethode für die Besteuerung der Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft erreicht wurde; mit der positiven Wirkung, dass Verfälschungen nicht mehr genutzt werden können. Der Preis für diese Sicherheit bei der Besteuerung ist aber ein grauer Bereich, der in der Literatur oftmals mit „akzeptierter Unschärfe“ bezeichnet wird 2 . Die Unschärfen entstehen dadurch, dass zugunsten der Vereinfachung des gesamten Verfahrens, die gezahlte Körperschaftssteuer nicht mehr in exakter Höhe auf das Einkommen des Aktionärs angerechnet wird, sondern nur noch die Hälfte seiner Bezüge aus Dividende und Veräußerung der Besteuerung unterliegen.
Somit ist auch eine immer wieder aufgeworfene Fragestellung die Gerechtigkeit des Halbeinkünfteverfahrens. Diese Frage soll in der folgenden Erläuterung zur Besteuerung der Anteilseigner von Kapitalgesellschaften durch das Halbeinkünfteverfahren diskutiert werden.
1 vgl. André Lemm. Dividendenbesteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. Steuer und Studium Heft 12/2001
2 vgl. Harle/Kulemann. Aktuelle Besteuerung der Kapital- und Personengesellschaften, 2.Auflage, 2002, nwb Verlag
Besteuerung mit dem Halbeinkünfteverfahren 2
2 Besteuerung mit dem Halbeinkünfteverfahren
2.1 vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
Die Besteuerung mit dem Halbeinkünfteverfahren hat sich durch das Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes im Kern geändert. Auf der Seite der Kapitalgesellschaft werden Gewinne nun mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 25 v. H. besteuert, 3 während beim Anrechnungsverfahren ausgeschüttete Gewinne mit 30 v. H. und thesaurierte Gewinne mit 40 v. H. der Körperschaftsteuer unterlagen. 4 Um beim Anrechnungsverfahren eine Doppelbesteuerung der durch die Körperschaft ausgeschütteten Gewinne zu vermeiden, wurde die von der Gesellschaft zu zahlende Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet. Beim Halbeinkünfteverfahren sind nun die Gewinne der Anteilseigner (Dividenden, Erträge aus Veräußerung, Entnahme) zur Hälfte steuerfrei. 5 Durch dieses sehr einfache Berechnungsschema wurde ein großer Schritt in Richtung eines vereinfachten Steuersystems getan. Denn während beim Anrechnungsverfahren viele Vorgänge zur Steuerermittlung nötig waren, wodurch das ganze Verfahren vieler Kontrollen bedurfte, kann eine Berechnung nach dem HEV einfach und leicht nachvollziehbar durchgeführt werden.
Das Halbeinkünfteverfahren ist gemäß § 34 Abs. 1 KStG erstmals im Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden. Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab (gem. § 7 Abs. 4 S. 2 KStG), ist das Halbeinkünfteverfahren erstmals für den Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden. 6 Eine Ausnahme gilt für die im Veranlagungszeitraum 2001 abgeflossenen Gewinnausschüttungen. Sie werden dann noch mit dem Anrechnungsverfahren besteuert, wenn sie gem. § 34 Abs. 10a Nr. 1 KStG a. F. „… auf einem den Gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr beruhen …“. Weiterhin ist das Anrechnungsverfahren für andere Ausschüttungen und sonstige Leistungen anzuwenden die im Wirtschaftsjahr 2000 abfließen, gem. § 34 Abs. 10a Nr. 2 KStG a. F. 7
3 vgl. Lang, Friedberg. Besteuerung von Körperschaften und ihren Anteilseignern. S. 22
4 vgl. Kießling/Pelikan/Jäger. Körperschaftsteuer. S. 28 und 29
5 vgl. Lang, Friedberg. Besteuerung von Körperschaften und ihren Anteilseignern. S. 13 und 14
6 vgl. Groels, Jürgen. Körperschaft- und Gewerbesteuer. S. 95
7 vgl. Groels, Jürgen. Körperschaft- und Gewerbesteuer. S. 95/96
Arbeit zitieren:
Danilo Jahnke, Mandy Assmann, 2003, Die Besteuerung der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft durch das Halbeinkünfteverfahren, München, GRIN Verlag GmbH
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