Seminartitel: Vergleichende Regierungslehre SS 1998 vorgelegt am 17.08.1998
Das parlamentarische Regierungssystem
und der Präsidentialismus.
an Beispielen praktischer Umsetzung.
Autor: Björn-Christian Schüssler
(M.A., 2. Semester)
Inhalt
1. Einleitung 03
2. Merkmale des parlamentarischen Regierungssystems 04
3. Merkmale des präsidentiellen Regierungssystems 11
4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede (Zusammenfassung) 17
5. Schlußbetrachtung 19
Literaturverzeichnis 20
2
1. Einleitung
Ein Blick auf die politische Landkarte zeigt, daß sich das demokratische Prinzip nicht nur in Europa nach Osten ausgebreitet hat, sondern Demokratisierungswellen die ganze Welt beeinflussen. Die politisch stabilen und einflußreichen Staaten sind allesamt Demokratien. Der Theorie nach hat das demokratische Prinzip einen hohen Grad politischer Gerechtigkeit.
Der Begriff Demokratie stammt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich Volksherrschaft. Unter Voraussetzung der Freiheit und Gleichheit aller Bürger regieren alle Mitglieder des Volkes alle und agieren damit nach dem Willen des gesamten Volkes. Grundlage der Demokratie ist das Vorhandensein einer Verfassung, in der Volkssouveränität niedergelegt ist. Das Volk gilt als Inhaber aller Staatsgewalt. In Ausübung dieser erfüllt es die Hauptaufgaben der Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung. Geschieht das unmittelbar durch alle, so heißt diese Form direkte Demokratie. Ab einer bestimmten Größe des Volkes ist eine derartige Regierbarkeit allerdings nicht mehr zu gewährleisten. „Um in der Volksherrschaft die Herrschaft des Volkes sicherzustellen, muß man aus praktischen Gründen die direkte Demokratie der repräsentativen opfern.“ 1 Das Volk überträgt seine Gewalt an eine von ihm allgemein, gleich, frei, geheim und unmittelbar gewählte Volksvertretung zur Vollziehung einer repräsentativen Demokratie. Durch die Verteilung der drei Hauptaufgaben (Gewalten) auf voneinander unabhängige Organe wird das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung vollzogen. Die Politiktheorie kennt eine Grobgliederung in zwei Richtungen der repräsentativen Demokratieform verfassungsstaatlicher Prägung: Die parlamentarische und die präsidentielle Demokratie.
Parlamentarische und präsidentielle Systeme haben jeweils ihre eigenen Regeln und Merkmale. Wenngleich Markanzen allen parlamentarischen Systemen gleich sind, gibt es sehr unterschiedliche Umsetzungen dieser theoretischen Strukturen. Selbiges gilt für den Präsidentialismus. Steffani 2 zeigt eine strukturelle Gliederung der zentralen Umsetzungsmöglichkeiten: Die parlamentarischen Regierungssysteme teilen sich in diejenigen der monarchischen Form und die der republikanischen. Monarchisch parlamentarisch sind das britische Zweiparteiensystem mit Premierministerhegemonie und die skandinavischen
1 Gottfried Dietze; Amerikanische Demokratie. Wesen des praktischen Liberalismus, München 1988, S. 203.
2 Vgl. Winfried Steffani: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie. Strukturelle Aspekte westlicher Demokratien,
Opladen 1979, S. 44.
3
Mehrparteiensysteme zu nennen, in denen die Königshäuser am politischen Prozeß beteiligt sind. Zu den parlamentarischen Republiken zählen vier Varianten: Systeme mit Exekutivkooperation, in denen die exekutive Macht ausgeglichen auf Regierungschef und Staatsoberhaupt liegt, Systeme mit Hegemonie der Regierungschefs wie die Kanzlerdemokratie der Bundesrepublik Deutschland (BRD), Präsidialhegemonien mit Schwerpunkt auf dem Staatsoberhaupt wie in Finnland und der V. französischen Republik, und Systeme mit Versammlungshegemonien. Auch die präsidentiellen Systeme werden in monarchische und republikanischen Form strukturiert. Zur monarchischen Variante gehört die konstitutionelle Monarchie des Wilhelminischen Kaiserreiches. Republikanisch sind die USA mit einem unabhängigen Präsidenten, und lateinamerikanische Systeme, bei denen der Präsident einen Ministerrat um sich hat. Hinzu kommt mit der Schweiz ein Kollegialsystem, das im Bundesrat als Regierung einige präsidentielle Merkmale zeigt.
Verschiedene dieser zahlreichen Systemumsetzungen sollen in die Analyse einfließen. Dabei werden allerdings nicht die Regierungssysteme in ihrer Funktionsweise herausgestellt, sondern der Schwerpunkt liegt auf den theoretischen Merkmalen der beiden Hauptkategorien. Ziel der Analyse ist, festzustellen, welche Ausrichtung sich für weitere Demokratisierungsprozesse als Vorbild anbietet bzw. Welches Regierungssystem sich langfristig durchsetzen kann.
2. Merkmale des parlamentarischen Regierungssystems
Jeder repräsentativen Demokratie liegt eine Verfassung zugrunde. Dies gilt auch für das parlamentarische Regierungssystem, das eine Form repräsentativer Demokratie darstellt. In der BRD als einem parlamentarischen System bildet das Grundgesetz diese Verfassung. Der Ursprung des Parlamentarismus liegt in Großbritannien. Hier existiert keine schriftlich fixierte Form. „Die ungeschriebene britische Verfassung ist im wesentlichen eine praktizierte Verfassung.“ 3
Repräsentativorgan und wichtigste Institution des parlamentarischen Regierungssystems ist ein machtvolles Parlament. Als legislatives Organ wird das Parlament vom Volk als dessen Repräsentant bevollmächtigt. Es ist also so, daß „das Volk [...] sich für eine bestimmte Zeit
3 Winfired Steffani 1979, S. 307.
4
eine Vertretungskörperschaft [...wählt,...] ihr seine politischen Rechte [...überträgt...] und [...] nach Ablauf dieser Periode erneut über ihre Zusammensetzung [entscheidet].“ 4 Sowohl in Großbritannien (GB) als auch in der BRD stellt das Parlament den zentralen Kern des Regierungssystems dar. Es wird in der BRD jeweils für eine bestimmte Periode vom Volk gewählt. „Die Permanenz des Parlaments verhindert eine parlamentslose Zeit in Deutsch-land“ 5 . In GB entstehen jeweils vor Neuwahlen parlamentsfreie Löcher.
Der Akt der Parlamentswahl ist einziges ausgeprägtes plebiszitäres Element im parlamentarischen Regierungssystem. Ausnahmen bilden hier das System Österreichs und Italien. In Österreich sind Elemente der direkten Demokratie wie Volksbegehren, -abstimmung und -befragung gängige Verfassungseinrichtungen. Sie werden durch die Bevölkerung gezielt bei Reformkritiken o. ä. eingesetzt. 6 In Italien sind Referenden möglich. Bei adäquaten Wählermengen können solche Referenden zur Annullierung beschlossener Gesetze eingesetzt werden. Außerdem ermöglichen sie die Ausübung der Gesetzesinitiative durch das Volk. 7
Entscheidend für das parlamentarische Regierungssystem ist die Tatsache, daß sich die Staatsregierung aus dem Parlament rekrutiert. Bei der Wahl des Parlamentes entstehen in der Volksvertretung Mehrheitsverhältnisse. Erlangt eine Partei oder eine Koalition von Parteien eine Mehrheit, so ist sie regierunsfähig. Der Führer der Mehrheitspartei ist erster Kandidat für die Ernennung zum Regierungschef. Im parlamentarischen Regierungssystem Großbritanniens gilt der Parteiführer der Mehrheitspartei als Kandidat für das Amt der Premierministers. Er wird nicht gewählt. Seine Partei stellt im britischen Zweiparteiensystem eindeutig die Regierung. „Der Umstand, daß nicht mehr der Träger der Krone, sondern in seinem Namen ein Ministerpräsident regiert, der de jure von einer straff organisierten und kompakten Parlamentsmehrheit abhängt, deren Entscheidungen er jedoch de facto dirigiert, macht es möglich, daß in England eine eigenständige Regierungsgewalt besteht, die demokratisch legitimiert ist, trotzdem sie in ihrem Kern eine Fortsetzung und Variante
4 Gisela Riescher: Zeit und Politik. Zur institutionellen Bedeutung von Zeitstrukturen in parlamentarischen und präsiden-
tiellen Regierungssystemen, Baden-Baden 1995, S. 118.
5 Ebenda, S. 118.
6 Vgl. Herbert Schambeck: Das österreichische Regierungssystem: Ein Verfassungsvergleich, Opladen 1995.
7 Franz Lehner/ Ulrich Widmaier: Vergleichende Regierungslehre, 3. Auflage Opladen 1995.
5
Arbeit zitieren:
Björn-Christian Schüßler, 1998, Das parlamentarische Regierungssystem und der Präsidentialismus. Eine Analyse der Merkmale an Beispielen praktischer Umsetzung., München, GRIN Verlag GmbH
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