Das Gesicht nach Mekka - der Körper in Deutschland

Die Beerdigung nach islamischem Ritus und die Frage nach seiner Umsetzbarkeit im deutschen Rechtssystem


Hausarbeit, 2009

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Leben als ubergeordneter Wert und die Unausweichlichkeit 3 des Todes

3 Der islamische Beerdigungsritus
3.1 Der Dienst am Toten als religiose Pflicht
3.2 Vorgaben zur Grablegung und Grabstatte

4. In fremder Erde - Beschrankung islamischer Beerdingungsriten
4.1 Gibt das Gebot der rituellen Waschung ein Recht auf Infrastruktur?
4.2 „Die Zeit befiehlt’s, ihr sind wir Untertan“
4.3 Sargzwang als Schutz fur Gesundheit und Umwelt
4.4 Ewig eigene Friedhofe

5. Schlussbetrachtung

6. Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Literatur

1 Einleitung

Diese Arbeit will anhand vier ausgesuchter Aspekte des islamischen Bestattungsritus der Frage nach seiner Umsetzbarkeit in Deutschland nachgehen. Um in den viel- schichtigen Themenbereich der islamischen Eschatologie, die damit einhergehenden Riten und ihre herausragende Bedeutung im muslimischen Glauben einzufuhren, bedarf es einer umfangreichen Einleitung. Demnach macht die Beschreibung der islamischen Glaubensgrundlagen etwa die Halfte des Umfangs dieser Arbeit aus (Kapitel 2-3).

Zu Beginn werden die anthropologischen Grundannahmen des Islams umrissen, die die Basis und den Ausgangspunkt fur die religiosen Einstellungen zu Tod und Be- stattung bilden. Im dritten Kapitel folgt eine allgemeine Darstellung der religiosen Riten, die mit der Beerdigung einhergehen. Zu Gunsten der Ubersichtlichkeit wurde dieser Themenbereich noch einmal in zwei Kapitel unterteilt, wobei zuerst die gan- gigen Riten zur Vorbereitung auf die Grablegung und in Kapitel 3.2 anschliefiend die Beerdigungsriten an sich erlautert werden. Diese Vorausnahmen sind unerlasslich fur das vierte und letzte Kapitel des Hauptteils. Denn, um die Einschrankung der Aus- ubung muslimischer Riten in Deutschland juristisch begrunden zu konnen, ist zum einen die Darstellung dieser Riten und des Weiteren deren Bedeutung sowie deren eindeutige Zuordnung zum Islam von grofiem Gewicht. Das vierte Kapitel ist in vier Unterpunkte geteilt, die die erwahnten, auf ihre Umsetzbarkeit zu prufenden Aspekte prasentieren. Die Gebote der Totenwaschung (Kapitel 4.1), der Grablegungsfrist (Kapitel 4.2), des Sargverzichts (Kapitel 4.3) und der ewigen Totenruhe (Kapitel 4.4) wurden auf Grund ihrer Konformitat innerhalb der islamischen Welt ausgewahlt. Sie gelten in nahezu allen Rechtsschulen und religiosen Ausrichtungen des Islam als allgemein verbindlich.

Die Relevanz dieses Themas ergibt sich aus den zahlreichen nationalen wie interna- tionalen Diskussionen zur Integration von muslimischen Migranten verschiedener Nationen in mehrheitlich nicht-muslimischen Landern. Der Themenbereich Bestat- tung und Tod muslimischer Burger scheint vor allem fur Deutschland von besonderer Bedeutung zu sein. Denn mit dem Altern der Menschen, die Mitte des 20. Jahrhun- derts als „Gastarbeiter“ nach Deutschland kamen und wahrscheinlich heute noch den grofiten Teil der Muslime in Deutschland ausmachen, werden auch die Forderungen nach Friedhofen lauter, die nicht nur den Bedingungen des islamischen Glaubens und Ritus genugen, sondern auch seine Durchfuhrung uneingeschrankt moglich machen.[1]

2 Das Leben als ubergeordneter Wert und die Unausweichlichkeit des Todes

Um muslimische Einstellungen zu den Themen Sterben und Tod nachvollziehen zu konnen, ist es unumganglich, die Glaubensgrundsatze des Islams zur Belebung des Menschen und zur Anthropologie zu erlautern.

Wie Petra Dimler-Wittleder ausfuhrt, gelten „Leben und Tod [...] im Koran[2] als gottgegeben“.[3] Die theozentrische Anthropologie des Islams sieht den Menschen als von Gott (arab. all_h) geschaffenen und in seiner ganzen Existenz von ihm abhangi- gen Wesen. So hat Gott dem Menschen das Leben eingehaucht und damit gleichzei- tig seinen Tod, aber auch seine Auferstehung festgelegt. Im Koran heifit es dazu:

„12 Wir haben doch den Menschen (ursprunglich) aus einer Portion (?)

Lehm (oder: aus einem Extrakt (?) aus Lehm) geschaffen. [...] Hierauf liefien wir ihn als neues (w. anderes) Geschopf entstehen. [...] 15 Hier­auf, nachdem dies (alles) vor sich gegangen ist (und ihr ins Leben geru- fen worden seid), habt ihr zu sterben. 16 Hierauf, am Tag der Auferste­hung, werdet ihr (vom Tod) erweckt werden.“ (Sure 23, 12-16)[4] Der Tod ist damit nicht nur „die existenzielle allgemeinmenschliche Erfahrung schlechthin“[5], er beschreibt daruber hinaus den Ubergang von der einen Existenz im Diesseits, dem Leben, zu einer anderen im Jenseits. Jamal J. Elias behauptet sogar, dass „Muslime [...] den Tod als Hohepunkt des Lebens an[sehen], da die Menschen zu Gott zuruckkehren“.[6]

Trotz ahnlicher eschatologischer Grundlagen in anderen monotheistischen Religio- nen, ist im Islam der Tod, anders als beispielsweise in Darstellungen der Bibel, keine

Folge von Sunde (vgl. Rom 5,12 oder Gen 2,17).[7] Das Lebensende ist vielmehr die Heimkehr zu Gott, deren Zeitpunkt ausschliefilich von ihm bestimmt werden soil und kann.[8] Im Koran ist demnach nicht nur die Unausweichlichkeit des Todes manifes- tiert, sondern ebenso die Todesstunde, die Frist (arab. ag_al, Pl. g l) genannt wird, und sogar der Todesort,

„ und niemand weifi, in welchem Land er sterben wird. Gott weifi Be- scheid und ist (uber alles) wohl unterrichtet.“ (Sure 31, 34)[9] „2 Er ist es [Gott], der euch aus Lehm geschaffen undhierauf (fur euer Leben) eine Frist bestimmt hat. Eine bestimmte Frist ist bei ihm (unab- anderlich festgelegt).“ (Sure 6, 2)[10]

Dabei bestimmt die Achtung und Befolgung der Gebote im Diesseits, die Existenz in der Zwischenzeit und im Jenseits. Das Lebensende ist endgultig und unwiderruflich. Den Gedanken an Wiedergeburt oder gar an ein Weiterleben des menschlichen Geis- tes (arab. r , Pl. _arw ) in Tiergestalt, den es in einigen Provinzen der Turkei ge- ben soll,[11] kennt der orthodoxe Islam nicht (vgl. Sure 23, 100).[12] Nach Idleman Smith und Yazbeck Haddad soll die Mehrheit der Muslime glauben, dass die Seele mit dem Korper stirbt und bis zum Jungsten Gericht im Grab verweilt (Zwischenzeit), um mit ihm wieder aufzuerstehen.[13]

Die „Betonung des Lebens als ubergeordnetem Wert“[14] und die Unausweichlichkeit des Todes stellen keinen Gegensatz dar. Denn, Leib und Seele sind ein von Gott an- vertrautes Gut, dass voll bejaht und im besonderen Mafie vom Menschen geschutzt werden soll. Doch ist dieses Gut zeitlich begrenzt und allein zum Zweck der Prufung gewahrt (vgl. Sure 67, 2).[15] Resumierend scheint die diesseitige Einheit von Korper und Seele im Islam lediglich eine Art Aushandlungszone zwischen Gott und dem Menschen im Hinblick auf das Jenseits zu sein.[16]

3 Der islamische Beerdigungsritus

Anders als bei dem zuvor bearbeiteten Komplex der islamischen Einstellungen zum Tod, kann der Koran bei den Themen Bestattung und Friedhof nicht als Hauptquelle dienen. Hier wird vor allem die sunna - die Sammlung der Taten und Ausspruche Mohammeds[17] und seiner Gefahrten - herangezogen.

Eine Vielzahl der Rituale, die mit dem Tod eines Muslims einhergehen, haben erlo- sende und Heil versprechende Wirksamkeit sowohl fur den Verstorbenen, als auch fur den, der sie ausfuhrt.[18] Die Gebote der rituellen Totenwaschung, der Bestattungs- frist innerhalb von 24 Stunden, der Beisetzung im Tuch und der ewigen Totenruhe unterscheiden sich in den unterschiedlichen islamischen Traditionen, Rechtsschulen oder Regionen kaum. Dagegen besteht eine Vielfalt vor allem die Trauerfristen und die Art der Totenklagen betreffend, bis hin zur Beigesellung eigener, kulturgepragter Bestattungsrituale.[19] Fur die Behandlung der Fragestellung reicht es jedoch, sich auf die vier oben genannten wichtigsten und weitgehend konformen Bestattungsrituale zu beschranken.

3.1 Der Dienst am Toten als religiose Pflicht

Die Waschung stellt eine fur alle Muslime verbindliche rituelle Pflicht dar, von der ausschliefilich tote Fruhgeburten, verstummelte Leichen und im Kampf gefallene Martyrer ausgenommen sind. Auch Obduktionen werden als Verstummelungen be- trachtet und daher moglichst vermieden. Bevor die rituelle Waschung des Toten be- ginnt, werden ihm die Augen geschlossen, das Kinn wird hoch gebunden und ein angemessen schwerer Gegenstand wird auf den Bauch gelegt, um das Anschwellen des Korpers zu verhindern.[20] Die Waschung soil nach Moglichkeit eine Person glei- chen Geschlechts wie der/die Tote durchfuhren. 1st das nicht moglich kommen zuerst die nachsten Verwandten und Eheleute in Frage, wenngleich die Waschung seiner Amme durch einen Mann, wegen der Milchverwandtschaft die sie bindet, ebenso erlaubt ist.[21]

Der Leichnam muss dabei auf einen Waschtisch gelegt werden, da die Waschung auf dem Boden nicht zulassig ist. Er wird entkleidet, wobei die sexuellen Merkmale, d.h. die Scham und bei Frauen zusatzlich die Brust, bedeckt bleiben mussen.[22] Waschungen erfolgen im Islam, sowohl in Verbindung mit religiosen Handlungen und als religiose Handlung selbst, ausschliefilich nach festgelegtem Ritus. So wird bei der Totenwaschung erst der Darm durch sanften Druck entleert und abgewa- schen. Anschliefiend werden Nase und Mund, dann das Gesicht, der Nacken, die Hande, Unterarme und die Fufie wenigstens dreimal mit klarem, warmen Wasser gereinigt, was der so genannten kleinen Waschung entspricht. Diese wird beispiels- weise vor den funfmaligen taglichen Gebeten zur Reinigung von Handlungen, die Verunreinigungen hervorrufen, wie Husten, Essen, Rauchen etc., vollzogen.

Es folgt die Ganzkorperwaschung, bei der von rechts nach links mit Seife und Schwamm der gesamte Korper mindestens dreimal gewaschen und dann mit klarem Wasser ubergossen wird. Beendet wird sie durch einen Wasserguss mit darin gelos- tem Kampfer, Rosenwasser oder Parfum.[23]

Die Anzahl der Waschungen sowie der Verweis auf eine grundliche und mehrmalige Waschung sind in verschiedenen _ad_ten zu finden. Dort heifit es:

„Der Gesandte Gottes (S) trat zu uns, als wir gerade den Leichnam sei­ner Tochter wuschen. Er sagte: ,Wascht sie dreimal, funfmal oder ofter grundlich mit Wasser und Lotos [!] und streut anschliefiend etwas Kampfer uber sie!’“[24]

Zuletzt wird der Korper getrocknet, alle Korperoffnungen zum Erhalt der rituellen Reinheit geschlossen und in neue, unverzierte, saumlose und ungefarbte Tucher ge- kleidet. Wie die Waschung, ist auch das Einkleiden der Manner in drei, der Frauen in funf, meist weifie Baumwoll- oder Leinentucher rituell festgelegt. Mit dieser Hand- lung endet die rituelle Totenwaschung. Nun ist der Verstorbene vorbereitet, gereinigt vor das Angesicht Gottes zu treten.[25]

Nach islamischem Brauch soll der Leichnam schnell, am besten noch am Todestag, spatestens jedoch am folgenden, in der Region in der er gestorben ist, beerdigt wer- den. Er wird zum Totengebet, welches ebenfalls eine kollektive Pflicht darstellt, auf einem freien Platz oder vor der Moschee aufgebahrt. Frauen durfen grundsatzlich am Totengebet teilnehmen. Ihre Teilnahme am Trauerzug und der Grablegung ist jedoch nicht in allen Regionen und religiosen Ausrichtungen erlaubt.[26]

[...]


[1] Zacharias, Diana: Islamisches und deutsches Bestattungsrecht im Widerstreit, in: Zeitschrift fur evangelisches Kirchenrecht, 48 (2003), S. 149.

[2] Der Koran ist nach muslimischem Glauben das dem Propheten geoffenbarte Wort Gottes, die heilige Schrift des Islams, der Mafistab des Glaubens und die wichtigste Quelle des muslimischen Rechts (arab. s_ar__ a).

[3] Dimler-Wittleder, Petra: Der Umgang mit dem Tod in Deutschland. Ein Vergleich des judischen, christlichen undmoslemischen Glaubens, Munster 2005, S. 63.

[4] Ubersetzt nach Paret, Rudi: Der Koran, 10. Auflage, Stuttgart 2007, S. 238.

[5] _lkilic_, _lhan: Das muslimische Glaubensverstandnis von Tod, Gericht, Gottesgnade und deren Bedeutung fur die Medizinethik, in: 126 (2000), S. 1.

[6] Elias, Jamal J.: Islam, Freiburg im Breisgau 2000, S. 120.

[7] Vgl. Rom 5,12: „Durch einen einzigen Menschen kam die Sunde in die Welt unddurch die Sunde der Tod, und auf diese Weise gelangte der Tod zu allen Menschen, weil alle sundigten.“ Gen 2,17: „doch vom Baum der Erkenntnis von Gut und Bose darfst du nicht essen; denn sobald du davon ifit, wirst du sterben!1 Siehe Frohnhofen, Herbert: Wie gut ist der Mensch wirklich? Die Rede von Sunde undErbsunde heute. http://www.theologie-beitraege.de/suende.pdf (17.02.2009).

[8] Hagemann, Ludwig: Tod, in: ebd. u.a. (Hrsg.): Islam-Lexikon. Geschichte - Ideen - Gestalten, Bd. 2, Freiburg im Breisgau 1991, S. 717.

[9] Paret: S. 242.

[10] Ebd.: S. 92-93.

[11] Eisingerich, Astrid: Der Tod als Ruckkehr zur Gott, der Quelle allen Lebens - Sterben, Tod und Trauer im Islam, in: Heller, Birgit (Hrsg.): Aller Einkehr ist der Tod. Interreligiose Zugange zu Sterben, Tod und Trauer, Freiburg im Breisgau 2003, S. 123.

[12] „Hinter ihnen (d.h. den Verstorbenen) ist eine Schranke (die ihnen den Ruckweg ins Leben verwehrt) bis zu dem Tag, da sie (allesamt vom Tod) erweckt werden.“ Siehe Paret: S. 243.

[13] Idleman Smith, Jane und Yazbeck Haddad, Yvonne: The Islamic Understanding of Death and Resurrection, New York 1981, S. 17-21.

[14] Krawietz, Birgit: Der Korper zwischen Gott und Mensch im Islam, in: Menke, Christoph und van der Walt, Sibylle (Hrsg.): Die Unversehrtheit des Korpers. Geschichte und Theorie eines elementaren Menschenrechts, Frankfurt a. M. 2007, S. 123.

[15] „2 (Er) der den Tod und das Leben geschaffen hat, um euch (Menschen) auf die Probe zu stellen (und zu sehen), wer von euch am besten handelt. Er ist der, der machtig ist und bereit zu verge- ben.“ Paret: S. 400.

[16] Krawietz: Korper, S. 118, 123, 126.

[17] Der Religionsstifter des Islam, mit dem der Koran herabgesandt sein soll. Er ist nach muslimischem

Glauben der Letzte in der Reihe der Propheten, das Siegel der Propheten und dient als Vorbild und hohe Autoritat in Gesetzesfragen und Rechtsbestimmungen. Seine Taten und Ausspruche (arab. _ad_t Pl. ad t, _idt_n) und die verschriftliche Sammlung dieser (arab. sunna), stellen die wichtigste Rechtsquelle in der s_ar a nach dem Koran dar.

[18] Fortier, Corinne: La mort vivante ou le corps intercesseur (societe maure-islam malekite), in: Mayeur-Jaouen, Catherine und Heyberger Bernard (Hrsg.): Le corps et la sacre en Orient musulman, Aix-en-Provence 2006, S. 229-230.

[19] Eisingerich: S. 131.

[20] Zur Tradition der Waschung siehe ausfuhrlich Halevi, Leor: Muhammad’s Grave. Death Rites and the Making of Islamic Society, New York 2007, S. 65.

[21] Fortier: S. 231.

[22] Chaumont, Eric: La notion de _awra selon Ab_ l-Hasan _Al_ b. Mu_ammad b. al-Qa_ n al-F_s_ (m.

628/1231), in: Mayeur-Jaouen, Catherine und Heyberger Bernard (Hrsg.): Le corps et la sacre en Orient musulman, Aix-en-Provence 2006, S. 111,118.

[23] Dimler-Wittleder: S. 65.

[24] a al-Bul r : S. 174.

[25] Reintjens-Anwari, Hortense: Der Tod aus islamischer Sicht, in: Der Tod in den Weltkulturen und Weltreligionen, Constantin von Barloewen (Hrsg.), Munchen 1996, S. 194.

[26] Gartner, Barbara: Der Islam im religionsneutralen Staat. Die Problematik des muslimischen Kopftuchs in der Schule, des koedukativen Sport- und Schwimmunterrichts, des Gebetsrufs des Muezzins, des Schachtens nach islamischem Ritus, des islamischen Religionsunterrichts und des muslimischen Bestattungswesens in Osterreich und Deutschland, (Islam und Recht, Bd 4) Frankfurt a. M. 2006, S. 262-263.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Das Gesicht nach Mekka - der Körper in Deutschland
Untertitel
Die Beerdigung nach islamischem Ritus und die Frage nach seiner Umsetzbarkeit im deutschen Rechtssystem
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Institut für Religionswissenschaft)
Veranstaltung
Umgang mit Sterben und Tod (Ein Epochenüberblick)
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
21
Katalognummer
V149246
ISBN (eBook)
9783640596720
ISBN (Buch)
9783640596799
Dateigröße
445 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Tod, Islam, Friedhof, Jenseitsvorstellung, Sterben, Beerdigung, Recht, Scharia, Deutschland, Integration, Eschatologie, Migration, Muslime
Arbeit zitieren
Katharina Fülle (Autor:in), 2009, Das Gesicht nach Mekka - der Körper in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149246

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