Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Demokratie in Mexiko:
Mehr Schein als Sein?
(Die Bedeutung der Wahlen
im politischen System Mexikos)
Autor: Björn-Christian Schüssler
(M.A., 6. Semester)
Inhalt
1. Einleitung 03
2. Was ist Demokratie? 04
3. Die Mexikanische Verfassung - Theorie der Demokratie Mexikos 04
4. Verwirklichung der Demokratiekomponenten in Mexiko 07
4.1. Volkssouveränität 07
4.2. Parteienpluralismus - Chancengleichheit - Minderheitenschutz 08
4.3. Menschenrechte - Grundrechte - Gerechtigkeit 09
4.4. Rechtsstaatlichkeit 10
4.5. Herrschaftslimitierung - Machtwechsel 10
4.6. Gewaltenteilung 11
5. Wahlen in Mexiko - Symbol der Demokratie? 12
5.1. Wahltradition und Wahlgesetzreformen 12
5.2. Funktion der Wahlen 16
5.2.1. Perspektive der Partido Revolucionario Institucional (PRI) 16
5.2.2. Perspektive der Opposition 17
5.2.3. Perspektive der wählenden Bevölkerung 18
5.3. Das „Gerücht“ der Wahlmanipulation 19
6. Die Demokratisierung läuft 21
7. Mexiko 2000 22
7.1. Fakten 22
7.2. Erwartungen und Hoffnungen 23
7.3. Ist Mexikos Transition vom Autoritarismus zur Demokratie abgeschlossen? 23
8. Schlussbetrachtung 24
Literaturverzeichnis 25
2
Einleitung 1 1.
Warum existieren in einer sich als demokratisch deklarierenden Gesellschaft überhaupt Wahlen, wenn die amtierende Regierung die Ergebnisse nicht anerkennt, verfälscht oder annuliert? In den letzten Monaten stellte sich diese Frage vermehrt beim Blick in die Tagesnachrichten. In Peru gibt es nach den Präsidentschaftswahlen Demonstrationen und Aufstände gegen die gefälschten Wahlergebnisse, in Jugoslawien siegt zwar die demokratische Opposition, doch dauert es zwei Wochen, bis der amtierende Präsident Slobodan Milosevic seine Niederlage akzeptiert und eine annehmbare friedliche Lösung gefunden wird. Diese Ereignisse werden Ende dieses Jahres wieder zu erwarten sein. Denn am 1. Dezember wird in Mexiko das Amt des Staatspräsidenten übergeben. Erstmals seit 83 Jahren wird der Präsident nicht aus der Partei der mexikanischen institutionalisierten Revolution (PRI) kommen. Diesmal war der Kandidat der Opposition siegreich. Das ist ein Umstand, der nach den Erfahrungen, die die Mexikaner und allen voran die Oppositionspartei Partido Acción Nacional (PAN) gemacht haben, möglicherweise nicht von allen PRI-Mitgliedern so teilnahmslos hingenommen wird. Betrachtet man die lange Tradition der PRI als Interessengruppe, die den Präsidenten rekrutierte, und zusätzlich die zahlreichen Gerüchte um Wahlbetrug, darf an der Wirksamkeit der Wahlen und der Demokratie als Ganzes gezweifelt werden. Die Madero-Revolution begann 1910 mit der Forderung authentischer Wahlen 2 und führte schließlich zum mexikanischen Verfassungsstaat im Jahre 1917. Die Mexikaner verankerten demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien in der Verfassung, die heute für fast 100 Millionen Mexikaner Gültigkeit besitzt. In Anbetracht der Vorkommnisse um Wahlbetrug und PRI-Kontinuität muss aber die Frage erlaubt sein, inwiefern diese Prinzipien das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben stehen? Machen demokratische Wahlen in einem System der Machtsicherung überhaupt Sinn? Und welche Bedeutung haben die Ergebnisse der letzten Präsidentschaftswahl für die scheinbar funktionierende mexikanische Demokratie? Im Folgenden sollen Theorie und Praxis des mexikanischen Demokratieverständnisses gegenübergestellt werden. Eine Analyse der Funktion von Wahlen in Mexiko in Vergangenheit und Gegenwart wird zeigen, welche Bedeutung den Wahlen als demokratischem Element in Mexiko zukommt und inwieweit Mexiko wirklich zu den Demokratien zu zählen ist oder nur scheinbar zu dieser Kategorie gehört und besser in die Autoritarismus-Schublade gehörte.
1 Diese Arbeit wurde in neuer Rechtschreibung verfasst. Zitate wurden entsprechend angepasst.
2 Vgl. Manfred Mols: Mexiko im 20. Jahrhundert: politisches System, Regierungsprozess und politische Partizipation,
Paderborn-München-Wien-Zürich 1981, S. 321.
3
2. Was ist Demokratie?
Die Grundbedeutung dieses aus dem griechischen stammenden Begriffs ist Volksherrschaft (demos = Alle, Volk; kratein = herrschen). Nach westlichem Demokratieverständnis wird dann ein Staat oder System als demokratisch bezeichnet, wenn die Macht vom Volke ausgeht, d.h. das Volk der Souverän ist, der die Regierungsgewalt direkt ausübt oder per Abstimmung an Repräsentanten übergibt, die dann dem Volk gegenüber in ihrem Handeln ver-antwortlich sind. „In Demokratien hängt das politische System vom Individuum ab.“ 3 Bei der Kategorisierung der Staaten der Welt kommen zur Volkssouveränität noch einige weitere Faktoren hinzu, die eine Demokratie ausmachen und die zahlreiche Demokratien gemeinsam haben. Die Komponenten „geheime, freie und regelmäßige Wahlen, allgemeines Stimmrecht, Organisations- und Versammlungsfreiheit, Parteienwettbewerb [und] Verant-wortlichkeit und Kontrolle der Exekutive“ 4 gelten als demokratisches Minimum. Außerdem werden in Demokratien westlicher Prägung Gewaltenteilung, Herrschaftslimitierung, Möglichkeit zum Regierungswechsel per Wahl, Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit, Partizipationsmöglichkeiten der Bürger an Wahlen und Grund- und Menschenrechte garantiert. Je mehr dieser Faktoren erfüllt sind und ohne Defekte funktionieren, desto demokratischer ist das System. 5
Die Mexikanische Verfassung 6 - Theorie der Demokratie Mexikos 3.
„Die geltende mexikanische Verfassung ist nicht zu verstehen ohne die Mexikanische Revolution, die 1910 begann. Sie ist das Werk der verfassungsgebenden Versammlung von Querétaro.“ 7 Dorthin berief der damalige Anführer der Revolution, Venustiano Carranza, zufällig ausgewählte Mexikaner, um dem neuen freien politischen System eine Verfassung zu geben. In Mexiko-Stadt waren die Uunruhen zu groß dafür. Die in Querétaro ausgearbeitete Verfassung von 1917 bildete die „unangefochtene Grundlage des politischen Lebens“ 8 im postrevolutionären Mexiko.
Der Aufbau des Verfassungsdokuments verwirrt im ersten Moment durch eine scheinbare Ungeordnetheit. Dennoch beinhaltet die Verfassung eine deutliche und gradlinig demokrati-
3 UlrichDruwe: Politische Theorie, 2. Auflage Neuried 1995, S. 230.
4 Hans-Joachim Lauth: Perspektiven der Demokratisierung, in: Hans-Joachim Lauth/ Hans-Rudolf Horn (Hg.): Mexiko im
Wandel: Bilanz und Perspektiven in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur, Frankfurt/Main 1995, S. 204.
5 Vgl. Dieter Nohlen (Hg.): Wörterbuch Staat und Politik, 4. Auflage, München 1996, S. 80-90; Druwe 1995, S. 231ff.
6 http://getnet.com/~wishwell/Main.htm, The political constitution of the United Mexican States, zuletzt abgerufen am
20.10.2000, 21:30 Uhr. - Die Verfassungsbelege werden im fortlaufenden Text geliefert.
7 Hans-Rudolf Horn: 75 Jahre mexikanische Bundesverfassung, in: Dietrich Briesemeister/ Klaus Zimmermann (Hg.):
Mexiko heute: Politik, Wirtschaft, Kultur, 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Frankfurt/Main 1996, S. 32.
8 Horn 1996, S. 32.
4
sche Ausrichtung, die jedem einzelnen Bürger eine positive Zukunft in Aussicht stellt. (Artikel 1) Die staatliche und politische Gewalt gehört dem mexikanischen Volk. Es ist der alleinige Souverän. „National sovereignty resides essentially and originally in the people. All public power comes from the people, and it is instituted for their benefit.“ (Artikel 39) Zu diesem Volk gehören alle in Mexiko Geborenen oder Eingebürgerten. (Artikel 30) Mit der Verfassung von 1917 haben sich die Mexikaner das Staatssystem einer repräsentativen Bundesrepublik zugeschrieben. (Artikel 40) Die Repräsentanten müssen von den Bürgern gewählt werden. Zum wahlfähigen Bürger werden alle, die das achtzehnte Lebensjahr erreicht haben und ein unbeflecktes Polizeizeugnis vorweisen können. (Artikel 34) Sie müssen sich lediglich gemäß Artikel 36 in ein Wahlregister eintragen lassen, um an der Demokratie teilzuhaben, die „ein Lebenssystem [darstellt], das in der ständigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verbesserung des Volkes begründet ist.“ 9 Die Wahlen fungieren zusätzlich indirekt als Mittel nationaler Identitätsfindung, um den gemeinsamen Volkswillen zu bestimmen 10 , der in der Rousseauschen Demokratietheorie zu Grunde gelegt ist. Neben der Volkssouveränität ist auch die Funktion der Parteien und ihre politische Vielfalt in der Verfassung verankert. Artikel 40 bestimmt, dass „political parties have as an end to promote the participation of people in democratic life, to contribute to the integration of national representation and, as organizations of citizens, to make possible the access of the exercise of public power to them“. Diese Bestimmungen wurden 1977 in die Verfassung integriert, um die Funktion der existenten Interessengemeinschaften und Parteien näher festzulegen, die bereits existieren.
Zahlreiche Grundrechte sind im ersten Kapitel der mexikanischen Verfassung festgeschrieben. So kommen die Mexikaner in den Genuss der für Demokratien typischen Pressefreiheit, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Reisefreiheit, des Postgeheimnises und der Religionsfreiheit (Artikel 7, 9, 11, 16, 24). Während Artikel 4 die interkulturelle Homogenität aller Mexikaner toleriert - indirekt eine Implikation der Akzeptanz der Menschenrechte - und Mann und Frau vor dem Gesetz auf eine Stufe stellt, ordnen die Artikel 3 und 6 allen mexikanischen Bürgern das Recht auf Bildung und freie Informationen über die Staatsprozesse zu, wodurch den Bürgern eine freie Entfaltung im politischen Prozess ermöglicht werden soll.
Als Aspekt eines zu Grunde gelegten Rechtsstaatsprinzips wurde mit dem Amparo-Verfahren ein „umfangreiches Rechtsschutzsystem“ 11 in die Verfassung integriert, das von
9 Volker G. Lehr: Der mexikanische Autoritarismus. Parteien, Wahlen, Herrschaftssicherung und Krisenpotential, München
1981, S. 190.
10 Vgl. Lehr 1981, S. 234.
11 Horn 1996, S. 35.
5
den Bundesgerichten genutzt werden soll, um Gesetze auf ihre Verfassungstreue hin zu prüfen.
Als weiteres demokratisches Element ist die Herrschaftslimitierung verankert. Der mexikanische Herrscher ist auf sechs Jahre direkt gewählt, darf dieses Amt zu Lebzeiten nur ein Mal ausüben. (Artikel 80-84) Durch die kontinuierlichen „Wechsel in der politischen Führung“ 12 gemäß der Verfassung steht das System in einem ständigen Wandel und bleibt somit dauerhaft demokratisch. Allerdings besteht der Nachteil, dass die Autorität des Präsidenten im Wahlkampfjahr rasant abfällt, da er nicht wieder gewählt werden kann. Der „President of the United Mexican States“ (Artikel 80) hält allein die exekutive Gewalt, während die legislative Gewalt gemäß dem Prinzip der Gewaltenteilung dem Parlament aus Abgeordnetenhaus und Senat obliegt (Artikel 49). Die Judikative hat eine Kontrollfunktion bei Gesetzesentwürfen inne, ist sonst im Hintergrund gehalten.
Artikel 49 verbietet eine Auflösung dieser Gewaltenteilung durch die Kumulierung mehrerer Gewalten auf eine Person oder Organisation. Die Gewaltenteilung als demokratisches Prinzip mündet in detaillierte Zuordnungen der Einzelkompetenzen der drei Gewaltenträger. (Artikel 73) Dabei hält der Präsident eine außerordentlich starke Position, ist gleichzeitig Staatsoberhaupt und Regierungschef. Während sowohl Exekutive als auch Legislative Gesetzesinitiativrecht haben (Artikel 71), können Gesetze allein vom Präsidenten und unabhängig vom Urteil des Parlamentes erlassen werden. (Artikel 72) Außerdem ist der Präsident nur der Verfassung gegenüber verantwortlich. Das Parlament kann nur in Zeiten, in denen der Präsident nicht bis zum Amtsantritt am 1. Dezember gewählt ist, einen „interim President“ (Artikel 85) aufstellen und kontrollieren. Ein Vizepräsident ist in der Verfassung nicht vorgesehen. 13 Somit lässt sich die Stellung des Präsidenten mit einem absolutistischen König des 18. Jahrhunderts vergleichen.
Der Präsident wird direkt gewählt. Da keine Stichwahl vorgesehen ist, reicht eine relative Mehrheit zum Wahlsieg. 14 Das Parlament wird ebenfalls vom Volk gewählt. „The Chamber of Deputies {Abgeordnetenhaus} will be made up of 300 deputies elected according to the principle of plurality vote from individual electoral districts, and two hundred deputies, who will be elected according to the System of Regional Lists, voted from multiple electoral areas.“ (Artikel 52) Grundsätzlich gilt bei den freien und geheimen Wahlen Wahlpflicht für alle in Wahlregister eingetragenen mexikanischen Bürger. (Artikel 35)
12 Dieter Nohlen: Politische Reform „a la Mexicana“ - Zur mexikanischen Wahlreform, in: Rafael Sevilla/ Arturo Azuela
(Hg.): Mexiko - die institutionalisierte Revolution? - Länderseminar des Instituts für Wissenschaftliche Zusammenarbeit
mit Entwicklungsländern, Tübingen 1993, S. 198.
13 Vgl. Horn 1996, S. 37.
14 Vgl. Wolfgang Grenz: Mexiko vor den Wahlen 2000 - Eine historische Wende?, in: Brennpunkt Lateinamerika. Politik,
Wirtschaft, Gesellschaft. Hg. v. Institut für Iberoamerika-Kunde Hamburg, Hamburg 2000 (10), S. 95.
6
Arbeit zitieren:
Björn-Christian Schüßler, 2000, Demokratie in Mexiko: Mehr Schein als Sein? (Die Bedeutung der Wahlen im politischen System Mexikos), München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Björn-Christian Schüßler hat den Text Demokratie in Mexiko: Mehr Schein als Sein? (Die Bedeutung der Wahlen im politischen System Mexikos) veröffentlicht
Björn-Christian Schüßler hat einen neuen Text hochgeladen
G Schenke
Das magische Gefühl, unverwundbar zu sein
Das Tagebuch der Lateinamerika...
Ernesto Che Guevara
Die grenzüberschreitende Besteuerung von Personengesellschaften in aus...
Die Lösung objektiver und subj...
Sebastian Birke
Die Bedeutung der "Keck"-Rechtsprechung im System der Grundfreiheiten
Ein Beitrag zur Konvergenz der...
Sonja Feiden
0 Kommentare