Otto-Friedrich-Universität Bamberg Lehrstuhl für Kommunikationswissenschaft/Journalistik Proseminar: Das Pressesystem der Bundesrepublik Sommersemester 2000
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1. Einleitung
„Die innere Pressefreiheit aber, das wußten schon Luther und Kant, ist dem Menschen von Gott gegeben und kann ihm von keiner äußeren Zensur geraubt werden.“ 1
Wäre die innere Pressefreiheit tatsächlich ein göttliches Gesetz, läge die Vermutung nahe, dass wir in einer blasphemischen Gesellschaft leben. Denn laut einer Umfrage der IG Medien kann von innerer Pressefreiheit „in Deutschland nicht die Rede sein. Nur jeder vierte Journalist/ jede vierte Journalistin in den Printmedien sieht sich völlig frei von Einflußnahmen des Verlegers, Herausgebers oder des Verlagsmanagements“ 2 .
Während die Pressefreiheit nach außen, die sich auf die Beziehung der Presse zum Staat und anderen äußeren Faktoren bezieht, inzwischen klar geregelt und definiert ist, fällt der Problemkomplex der inneren Pressefreiheit gewissermaßen in ein schwarzes Loch der kommunikations-und medienpolitischen Diskussion. Denn eine gesetzliche Regelung zu den Fragen der innerbetrieblichen Kompetenzverteilung und somit einen Maßstab, an dem die tatsächlichen Machtverhältnisse in Presseunternehmen gemessen werden könnte, liegt nicht vor. Obwohl die Diskussion in den 70er Jahren ihren Höhepunkt hatte, gibt es auch heute genug Beispiele, die das Dilemma zwischen Verleger und Redakteur verdeutlichen. So etwa der Konflikt innerhalb der Bildzeitung 1997: der Vorstandsvorsitzende der Springer AG, Jürgen Richter, entließ den bisherigen Leiter des Politikressorts, Kai Diekmann ohne vorherige Absprache mit dem Chefredakteur. Dieser protestierte prompt gegen diesen „Eingriff in die innere Pressefreiheit“ 3 , was der Vorstand als „Angriff auf die allein Vorstand und Aufsichtsrat zustehende Leitungsmacht“ 4 auffasste. Oder die Forderung der Verlagsgruppe des Handelsblatts, die Anfang Juni diesen Jahres von ihren Redakteuren Auskünfte über deren Vermögensverhältnisse verlangte. In bestimmten Fällen müssen die Beschäftigten künftig offen legen, ob sie Aktien besitzen und an welchen Unternehmen sie auf diese Weise beteiligt sind. Doch der Betriebsrat, der die Redakteure in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, hat Einspruch erhoben. 5 Diese Arbeit verfolgt nun das Ziel, die verschiedenen Problemfelder der Diskussion um innere Pressefreiheit, die in diesen Beispielen zum Teil bereits angeklungen sind, aufzuzeigen. Eine Begriffsbestimmung und Begriffsgeschichte soll vorab zu einer Definition von inneren Pressefreiheit im heutigen Sinne führen. Anschließend sollen die rechtlichen Grundlagen und die da-
1 Rohloff(1997), S. 1
2 zitiert nach: Fritsch (1994), S. 1.
3 Rohloff (1997), S. 1.
4 Rohloff (1997), S. 1.
5 Vgl. Gorkow (2000), S. 23.
4
raus resultierenden kontroversen Auslegungen dieser Bestimmungen, die die Grundlage der Diskussion bilden, dargestellt werden. Im darauf folgenden Kapitel liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf der Praxis und den Konflikten innerhalb von Pressebetrieben, die nicht zuletzt aus diesen unterschiedlichen Gesetzesinterpretation resultieren. Abschließend werden die verschiedenen Lösungsansätze zur inneren Pressefreiheit vorgestellt und ihre Vor- und Nachteile diskutiert, so dass am Ende dieser Arbeit die zentrale Frage, ob eine Regelung der inneren Pressefreiheit möglich und sinnvoll ist oder nicht, beantwortet werden kann.
2. Begriffsgeschichte und Definition von innerer Pressefreiheit
2.1 Vom Aufkommen erster presseinterner Konflikte ....
Die Diskussion um innere Pressefreiheit ist älter als der Begriff an sich. Bereits in der Weimarer Republik wurden bei der Konzeption eines Journalistengesetzes Problemstellungen diskutiert, die heute unter dem Begriff innere Pressefreiheit erörtert werden. So wurden schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts Forderungen nach einer Aufspaltung der journalistischen und verlegerischen Kompetenzen zum Schutz der Journalisten gegen privatwirtschaftliche Interessen und „Verlegerwillkür“ 6 laut. Friedrich Naumann schrieb 1905 über die Macht des Pressekonzern-Eigentümers Scherl:
„Beispielsweise wünscht Herr Scherl nicht, daß etwas gegen die Jesuiten gesagt wird. Der Wunsch genügt. Die Politik der Zeitungsgroßmächte wird sich zunächst in Ausschaltung von gewissen Fragen äußern. (...) Am Anfang sträubt sich der Redakteur, aber je größer der Betrieb wird, desto mehr werden die Redakteure zu Beamten des Unternehmens, das nun einmal Disziplin braucht. Im gewöhnlichen Gang der Dinge läßt es [das Riesenliteraturgeschäft] das Zeitungswasser fließen, wie es nach Tradition und Neigung fließen soll, aber wenn dann ein großer Ehrgeiz, ein großes Geldinteresse oder sonst etwas in Frage steht, so wird auf einmal der Geschäftsmann, der an der Spitze der Literatur steht, zum Willensmenschen und verordnet, daß von morgen ab sein ganzer Leserkreis mit einer bestimmten Idee gefüllt werde (...) - wo ist dann die freie Meinung? Es ist anzunehmen, daß die gewaltige Macht der zukünftigen papiernen Dynastie sparsam verwendet werden wird, aber daß sie entsteht, ist nicht zu leugnen.“ 7
Das Problem eines innerbetrieblichen Machtkampfes zwischen Verlag und Redaktion ist also keineswegs ein Produkt neuester Entwicklungen. Die Basis des Problems liegt vielmehr im Wandel von der Gesinnungs- zur Geschäftspresse, der mit der Revolution von 1848 seinen Ausgang fand. Vor allem mit dem Entstehen erster Zeitungskonzerne im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts nahm die ehemals „profilierte Stellung des Redakteurs“ 8 ab, der als Herausgeber und Verfasser in Personalunion mit am Gewinn beteiligt war und in keinem Angestelltenverhältnis zum Verleger stand. Die kapitalistische Orientierung des Pressewesens und somit auch die personelle Trennung von Redakteur und Verleger trat zunehmend in den Vordergrund, so dass in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts aus Sicht der Journalisten vereinzelt bereits von
6 Ronneberger (1986), S. 365.
7 Zitiert in: Skriver (1970), S. 13f.
8 Funke (1972), S. 13.
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„geistiger Prostitution“ 9 eines „geistigen Proletariats“ 10 gesprochen wurde. Zu der Bevormundung durch den Verleger trat das zum Teil schlechte Bild der Journalisten in der Öffentlichkeit, was gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu ersten Gründungen berufsständischer Organisation führte. 11 Die organisierte Diskussion um die Rechte der Journalisten konnte also beginnen.
2.2 .... bis zur Prägung des Begriffs
Naumann geht 1905 noch davon aus, dass sich die verlegerische Übermacht in natürlichen Grenzen halten wird. Doch bereits in den zwanziger Jahren schreitet die von Naumann angekündigte Verbeamtungstendenz der Journalisten so weit voran, dass der Begriff innere Pressefreiheit geprägt wird. Zum ersten Mal verwendet wurde der Begriff 1924 bei den Beratungen zum Referentenentwurf eines Journalistengesetzes und ist heute aus der kommunikations- und medienpolitischen Diskussion nicht mehr wegzudenken. 12 Doch hatte der Begriff bis zu den 50er Jahren noch eine weiter gefasste Bedeutung als heute. Damals verstand man unter innerer Pressefreiheit das Verhältnis der Pressebetriebe untereinander sowie zu ihren Inserenten und kämpfte dementsprechend in dieser ersten Phase um die „Abwehr von Druck durch Inserenten und politischen Interessengruppen auf die Redaktion“ 13 . Durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes und das darin enthaltene Recht der Pressefreiheit, hatte die Abwehr nach außen an ihrer Brisanz verloren. Ende der 50er Jahre wurde somit die zweite Phase des Kampfes um innere Pressefreiheit, die sich mit der „Einwirkung des Verlegers auf die Arbeit der Redaktion“ 14 beschäftigte, eingeleitet. Voll eröffnet wurde der „Machtkampf zweier verfeindeten Armeen“ 15 im Zuge der Pressekonzentration Ende der 60er Jahre. Elisabeth Noelle-Neumann überschreibt diese dritte Phase mit den Schlagworten „Der Verleger als Gegner“ 16 , was bereits einiges über die Schärfe des Konflikts zwischen Verleger und Redaktion in dieser Zeit aussagt. Seit Beginn der Pressekonzentration bis in die heutige Zeit wurde zu den Forderungen auf publizistischer Ebene immer mehr der Ruf nach personeller und wirtschaftlicher Mitbestimmung laut. Bei der inneren Pressefreiheit wie wir sie heute verstehen geht es also „um die rechtliche Sicherung bestimmter Strukturprinzipien im Verhältnis zwischen Verleger und Chefredakteur und den übrigen redaktionellen Mitarbeitern eines Presseunternehmens“ 17 auf zwei verschiedenen Ebenen.
9 Funke (1972), S. 14.
10 Ebd.
11 Vgl. Funke (1972), S. 14f.
12 Vgl. Funke (1972), S. 118.
13 Noelle-Neumann (1984), S. 468.
14 Noelle-Neumann (1984), S. 472.
15 Ronneberger (1980), S. 102.
16 Noelle-Neumann (1984), S. 477.
17 Noelle-Neumann (1997), S. 250.
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Arbeit zitieren:
Marion Kaufmann, 2000, Das Problem der inneren Pressefreiheit, München, GRIN Verlag GmbH
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