Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung 3
B. Das Panopticon-Konzept bei Foucault 4
B.1 Die Disziplinargesellschaft 5
B.2 Die Polizei als Disziplinierungsorgan 6
B.3 Ein außerordentlicher Umstand führt zur Formation der
Disziplinargesellschaft S. 6
C. Die heutige Informationsgesellschaft 7
C.1 Das Grundrecht aus Artikel 10 Grundgesetz und die
M öglichkeiten seiner Einschränkung 7
C.2 Telekommunikation und die Vorratsdatenspeicherung
von Verkehrsdaten 9
C.3 PCs, das Internet und die Online-Durchsuchung 10
C.4 Das BKA-Gesetz und die Grundrechte 10
D. Die Anwendbarkeit des Panopticon-Konzeptes
anhand dreier Charakteristika 11
D.1 Die Terroranschläge des 11.09.2001 als
au ßergewöhnlicher Umstand 11
D.2 Die Polizei als Disziplinierungsmacht 12
D.3 Die Formierung der Disziplinargesellschaft 13
E. Schlussbetrachtung 14
Literaturverzeichnis S. 16
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A. Einleitung
Nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 in New York und Washington D.C. wurde sich die westliche Welt der bislang wenig greifbaren und lange verdrängten Bedrohung durch den internationalen Terrorismus bewusst. Als Folge der Anschläge nahm die politische Kultur in vielen Ländern eine Wendung vor. Diese Wendung kennzeichnete sich in der Bevölkerung durch das spürbare Verschwinden von Ressentiments gegen eine sich einleitende Politik, welche durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Gesetzesinitiativen versuchte, sich den Bedrohungen des internationalen Terrorismus entgegenzustellen und für die Sicherheit des Landes und seines Volkes Vorsorge zu treffen. So auch in Deutschland. Mit dieser Politik einhergehen weit reichende Befugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden zur, auch präventiven, Verbrechensbekämpfung. Befugnisse, die ebenso weit reichende Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung mit sich bringen. Doch mit Zunehmendem zeitlichen Abstand zum letzten Terroranschlag und der in die gleiche Richtung fortschreitenden Gesetzgebung, samt den einhergehenden Ermittlungspraktiken der ‚Sicherheitsbehörden’, breitet sich in Teilen der Bevölkerung Unbehagen über die derzeitigen Entwicklungen aus. Dem Foucault’schen Konzept des Panopticons ist eine neue Aktualität verliehen. Im Kern beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage, ob und in wie weit das theoretische Konzept des Panopticons auf unsere Gesellschaft übertragbar ist, genau so wie mit der Frage, welche Prozesse die Entwicklung hin zu einer panoptischen Gesellschaft eingeleitet haben. Einhergehend mit dieser Frage bildet sich ein zweiter, in einigen Teilen dominierender, weil zur abschließenden Beantwortung der Fragestellung grundlegender, Kernpunkt der Arbeit heraus. Die staatsbezogene rechtlich-politische Realität im Umgang mit den Kommunikationsmedien in der heutigen Gesellschaft. Das Konzept der Kameraüberwachung findet, trotz ihrer Bedeutung für das Panopticon-Konzept, aufgrund ihrer bislang, im Sinne des Panopticon-Konzept als sehr lokal anzusehenden Umsetzung, keine Betrachtung in dieser Arbeit.
Zuerst wird grundlegend das Konzept des Panopticons vorgestellt. Bereits hier werden drei Merkmale dieses Konzeptes erarbeitet, welche gleichzeitig Charakteristika und Voraussetzungen für eine Panoptische Gesellschaft darstellen. Als Vorbereitung auf den dritten Schritt wird im zweiten Schritt ein Überblick über die heutige Gesellschaft der BRD als Ausprägung einer Informationsgesellschaft gegeben. Gleichzeitig werden die Hauptinformationswege, sowie einige Beispiele der Möglichkeiten zur staatlichen Einflussnahme auf diese anhand von Gesetzen erläutert, welche als Reaktion auf die veränderte Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus zu verstehen sind. Der
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dritte Schritt bildet den Versuch der Übertragung des Panopticon-Konzeptes auf die heutige Gesellschaft der BRD, bevor es abschließend zu einer relativierenden Schlussbetrachtung kommt.
In deutlicher Abgrenzung zu dem in dieser Arbeit betrachteten Thema sind Eingriffe in Grundrechte der Bürger zu sehen, welche nicht vom Staat herrühren. Diese erfahren hier keine Betrachtung.
B. Das Panopticon
Mit dem Begriff des Panopticons beschreibt Foucault einen Machttyp, welcher sich ab dem 17. Jhd. zu institutionalisieren beginnt und eine Abkehr von dem bisherigen, monarchischen Machttyp markiert (vgl. Foucault, 269).
Der Panoptismus bei Foucault gründet auf der Erfindung des Panopticons durch Jeremy Bentham. Das Grundkonzept des Panopticons bei Bentham besteht in einer neuartigen Raumaufteilung - nicht nur für Gefängnisse, doch im Folgenden an diesem Beispiel erläutertwelche die Kontrolle der Insassen durch visuelle Überwachung ermöglicht, ohne dass der Überwachende dabei gesehen werden kann. Der Entwurf Benthams für ein Gefängnis nach diesem Prinzip sieht ein kreisförmiges Gebäude vor, in dessen Wänden die Zellen der Häftlinge schachtelartig sowohl nebeneinander als auch übereinander angeordnet sind. Die Zellen reichen in ihrer Tiefe sowohl zur Innen- als auch zur Außenwand des Gebäudes und haben zwei Fenster. Eines zu Innenhof hin gerichtet, das andere nach außen. So sind die Zellen lichtdurchflutet. In der Mitte des Innenhofes steht ein Überwachungsturm, von wo aus die Wachmannschaften jede Zelle einsehen können. Von diesem ab gehen grelle Scheinwerfer in Richtung der Zellen, sodass für die Gefangenen nicht sichtbar ist, ob sie gerade unter Beobachtung stehen, oder nicht. Wichtig ist, dass sie in jedem Moment unter Beobachtung stehen könnten (vgl. Foucault, 256ff). Diese „Maschine zur Scheidung des Paares Sehen/Gesehenwerden“ (Foucault, 259) führe durch die Internalisierung des aufgebauten Machtverhältnisses bei den Insassen zu einem ständig regelkonformen Verhalten, ohne dass physische Gewalt, welche über den Zwang der Inhaftierung hinaus geht, zur Aufrechterhaltung der aufgestellten Regeln notwendig sei. Aus diesem Umstand heraus wird die ausgeübte Macht unkörperlich und kann sich von einer physischen Anwesenheit im überwachten Raum lösen (vgl. Prantl, 91). Die Anwendung der Macht wird automatisiert und entindividualisiert. Durch die nicht länger notwendige physische Anwesenheit der Macht im überwachten Raum verschiebt sich das Machtverhältnis zwischen Überwacher und Überwachtem zugunsten des Überwachers derart, dass der gleiche Erfolg wie zuvor mit
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weniger Aufwand erreicht werden kann. So folgt ein Machtzuwachs des Überwachers sowohl in quantitativen, als auch in qualitativen Dimensionen (vgl. Foucault, 258ff). Foucault sieht in diesem Konzept „ein Ei des Kolumbus im Bereich der Politik“ (Foucault, 265), einen idealisierten Machtmechanismus, welcher von seiner ursprünglichen Verwendung losgelöst werden kann und als politisches Machtinstrument auf die gesamte Gesellschaft anwendbar sei. „Wann immer man es mit einer Vielfalt von Individuen zu tun hat, denen eine Aufgabe oder ein Verhalten aufzuzwingen ist, kann das panoptische Schema Verwendung finden.“ (Foucault, 264) .
B.1 Die Disziplinargesellschaft
Um die Übertragung des Konzeptes des Panopticons als System Alles durchdringender und verallgemeinerter Überwachung durch Sichtbarmachung aller gesellschaftlichen Vorgänge auf die gesamte Gesellschaft zu ermöglichen, müsse nach Foucault die ‚Disziplinargesellschaft’ geformt werden. Die Disziplinargesellschaft fußt auf institutionalisierten Verhaltensregeln und Normen, den Disziplinen, welche als Techniken verstanden werden können, „die das Ordnen menschlicher Vielfältigkeiten sicherstellen sollen.“(Foucault, 279). Dabei umfasst die ‚Disziplinargesellschaft’ sowohl rechtlichpolitische als auch ökonomische und wissenschaftliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Für diese Betrachtung ist jedoch nur der erstgenannte der drei Bereiche von Interesse. Im Okzident sind die Disziplinen seit den hochmittelalterlichen Klöstern existent. Hier wurde der Tagesablauf der Ordensbrüder durch die Klosterdisziplin klar strukturiert und bestimmten Regeln unterworfen (vgl. Sarasin, 134f). Im 17. und 18. Jhd. wurden die Disziplinen verweltlicht und zuerst auf andere, von dem Rest der Gesellschaft noch recht abgeschlossene Orte wie Kasernen, Manufakturen und Schulen ausgeweitet (vgl. Foucault, 268). Die Ausweitung dieser Disziplinarsysteme auf die ganze Gesellschaft und alle Lebensbereiche, in Addition zu ihrer lückenlosen Vernetzung untereinander, bedeutet die Formierung der Disziplinargesellschaft (vgl. Foucault, 268). Ist die Präsenz der Macht „ohne Unterbrechung bis in die elementarsten und feinsten Bestandteile der Gesellschaft“ (Foucault, 267) gegeben, dann sei die Disziplinargesellschaft errichtet. Hier beginnt ein Spannungsfeld, welches nicht nur weit reichende Einschnitte in die Freiheit der Menschen durch die allgegenwärtige, auch gegenseitige, Kontrolle und Überwachung mit sich bringt. Durch die Verinnerlichung des Grundsatzes „Strafbar ist alles, was nicht konform ist“ (Foucault, 231), lässt es sich im Extrem durch belohntes Denunziantentum zum Terror steigern (vgl. Rouff, 149).
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Arbeit zitieren:
2010, Die neue Aktualität des Foucault'schen Panopticons und ein Versuch der Anwendung auf die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2010, München, GRIN Verlag GmbH
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