Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
1 Grundbegriffe und Definitionen 1
1.1 Kapitalerträge 1
1.2 Quellensteuer/Quellenabzugsverfahren 1
1.3 Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer 2
2 Anwendungsbereiche der Abgeltungssteuer 4
2.1 Persönlicher Anwendungsbereich 4
2.2 Sachlicher Anwendungsbereich 5
2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich 10
2.4 Ausnahmen der Abgeltungssteuer 10
3 Zusammenfassung der Problembereiche der Abgeltungssteuer 14
3.1 Steuerprogression/Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip 14
3.2 Bevorzugung von Kapitalanlagen/Gleichbehandlung unterschiedlicher
Einkommensarten 14
3.3 Doppelbelastung der Gewinne / Finanzierungsneutralität. 15
3.4 Steuersatzdifferenzierung / Einheitlicher Steuersatz 15
3.5 Konfessionsstatusoffenbarung/Datenschutz 17
3.6 Wegfall des Hausbankprinzips 17
3.7 Probleme bei Spekulationsgewinnen 18
3.7.1 Problemfelder vor der Einführung der Abgeltungssteuer. 18
3.7.2 Problemfelder nach der Einführung der Abgeltungssteuer 19
3.8 Benachteiligung ausländischer Banken 20
3.8 20
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anwendungsbereiche Abgeltungssteuer
Abbildung 2: Systeme der Gesellschafterbesteuerung
Grundbegriffe und Definitionen 1
1 Grundbegriffe und Definitionen
1.1 Kapitalerträge
In der wissenschaftlichen Literatur und in der Praxis werden die Begriffe Kapitalerträge und Kapitalvermögen häufig im gleichen Sinn verwendet. Der Begriff Kapitalvermögen ist der Oberbegriff. Der darauf bezogene Begriff Kapitalerträge bezieht sich auf das Ergebnis bzw. die Früchte des Kapitalvermögens. Den Einkünften aus Kapitalvermögen werden in erster Linie laufenden
Kapitalerträge zugerechnet. 1
Zu den laufenden Kapitalerträgen gehören Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften und auch Zertifikatserträge. Seit dem 01.01.2009 stellen die Einkünfte aus Kapitalvermögen eine eigene gesonderte Einkunftsgruppe dar. Diese Einkunftsgruppe ist seither getrennt zu betrachten von den übrigen sechs Einkunftsarten: Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie Sonstige Einkünfte.
Seit dem 01.01.2009 werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich von der Abgeltungsteuer erfasst, wenn sie dem Privatvermögen zugeordnet werden können. Der Abgeltungssteuer unterliegen auch ausländische Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Wenn die ausländischen Kapitalerträge nicht von einem inländischen Kreditinstitut verwaltet wird und/oder keine Abgeltungsteuer einbehalten und abgeführt werden, so ist der Steuerpflichtige dazu verpflichtet die
ausländischen Kapitalerträge in seiner Einkommensteuererklärung zu deklarieren. 2
1.2 Quellensteuer/Quellenabzugsverfahren
Im Rahmen des Quellenabzugsverfahrens erfolgt die Einbehaltung der Steuer direkt, unmittelbar an der Quelle der Einkommensentstehung. Damit unterscheidet sich das Quellenabzugsverfahren grundlegend vom Veranlagungsverfahren.
1 Vgl. URL: http://www.abgeltungsteuer.de/artikel/7-Sonstiges/96-Kapitalertr%C3%A4ge++%28Glossar%29_1.html - Abruf vom 23.01.2010.
2 Vgl. URL: http://www.abgeltungsteuer.de/artikel/7-Sonstiges/96- Kapitalertr%C3%A4ge++%28Glossar%29_1.html - Abruf vom 23.01.2010.
Grundbegriffe und Definitionen 2
Im Zusammenhang mit dem Quellenabzugsverfahren lässt sich exemplarisch das Lohnsteuerabzugsverfahren nennen. Dabei behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer
ein. 3
Das Quellenabzugsverfahren findet auch bei Kapitalerträgen Anwendung. Die Kapitalertragsteuer ist ebenfalls eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Im Zusammenhang mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist die Kapitalertragsteuer grundlegend reformiert worden. Die Kapitalertragsteuer gilt demnach seit dem 01.01.2009 mit abgeltender Wirkung. Die Abgeltungsteuer wird von den depotführenden Banken direkt an der Quelle einbehalten. Die einbehaltenen Steuerbeträge werden im Anschluss an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt. So gilt das Quellenabzugsverfahren analog zur Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch für die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Neu ist, mit der Einführung der Abgeltungsteuer, dass die Verpflichtung, Kapitaleinkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu deklarieren entfällt,
falls kein Fall der Pflichtveranlagung vorliegt. 4
1.3 Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist zum 1. Januar 2009 eingeführt worden. Durch sie wird die zuvor geltende Kapitalertragssteuer abgelöst.
Entsprechend der Regelungen der Abgeltungssteuer werden seit Januar 2009 von den Depots führenden Banken die Höhe der Abgeltungssteuer von 25 Prozent aller Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt bei einheitlich 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag). Dieser soll in erster Linie der steuerlichen Gleichberechtigung dienen.
Zur Abgeltungssteuer kommen noch der Solidaritätszuschlag und eine eventuell anfallende Kirchensteuer. Hierdurch steigt die steuerliche Belastung auf 27,98 Prozent an, wobei zu bedenken ist, dass die Kirchensteuer in einigen Bundesländern nicht so hoch ist. Das löst zwar den alten Spitzensteuersatz von 45 Prozent ab, doch macht es auch die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz schwieriger.
3 Vgl. URL: http://www.abgeltungsteuer.de/artikel/7-Sonstiges/108- Quellensteuer+%2B+Quellenabzugsverfahren++%28Glossar%29_1.html - Abruf vom 24.01.2010.
Grundbegriffe und Definitionen 3
Durch die Abgeltungssteuer werden im Grunde alle Einnahmen steuerpflichtig, welche im Zusammenhang mit Geld- und Kapitalanlagen erzielet werden. Unter die Steuerpflicht fallen Zinsen, Dividenden sowie Kurs- und Währungsgewinne, welche unter dem Begriff Spekulationsgewinne
zusammengefasst werden. 5
An der Abgeltungssteuer ist neben dem einheitlichen Steuersatz vor allem neu, dass dadurch auch Spekulationsgewinne (Kursgewinne) ohne irgendwelche Ausnahmen versteuert werden müssen. Vorher bestanden Möglichkeiten in Form von Freigrenzen (summenmäßig und zeitlich), eine Versteuerung auf legale Weise zu
vermeiden. 6
Durch die Abgeltungssteuer fallen alle Erträge aus Aktien und festverzinslichen Wertpapieren unter den einheitlichen Steuersatz von 25 %. Gleichzeitig entfällt das Halbeinkünfteverfahren. Die Abgeltungsteuer stellt keine neue Steuerart dar, sondern die Bezeichnung für den neu eingeführten gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus
Kapitalvermögen. 7
4 Vgl. URL: http://www.abgeltungsteuer.de/artikel/7-Sonstiges/108-
Quellensteuer+%2B+Quellenabzugsverfahren++%28Glossar%29_1.html - Abruf vom 24.01.2010.
5 Vgl. URL: http://www.geldanlagen.de/finanzlexikon/Abgeltungssteuer.php - Abruf vom 20.01.2010.
6 Vgl. URL: http://www.geldanlagen.de/finanzlexikon/Abgeltungssteuer.php - Abruf vom 20.01.2010.
7 § 35d EStG.
Arbeit zitieren:
Ursula Wehlrin, 2010, Zusammenfassung der Problembereiche der Abgeltungssteuer, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Abgeltungsteuer und ihre Auswirkungen auf die Kapitalanlagen
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Studienarbeit, 29 Seiten
Untersuchung der Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf traditionelle un...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 106 Seiten
Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf die Kapitalanlagen von ...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Studienarbeit, 45 Seiten
Effizienz und Gerechtigkeit der deutschen Familienbesteuerung
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 76 Seiten
Verlustverrechnung und Verlustverrechnungsbeschränkung im EStG
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit, 23 Seiten
Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 109 Seiten
Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente nach IFRS unter Einbeziehun...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 102 Seiten
Arbeitsverträge und alternative Beschäftigungsformen: Befristete Arbei...
BWL - Personal und Organisation
Hausarbeit (Hauptseminar), 24 Seiten
Untersuchung der Anreizwirkungen des Ehegattensplittings
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 31 Seiten
Untersuchung der steuerlichen Auswirkungen der Einführung der Abgeltun...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Examensarbeit, 35 Seiten
Incoterms - Folgen fehlerhafter Incotermverklausulierung
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Studienarbeit, 24 Seiten
Cash Flow Hedge Accounting nach IAS 39 vor dem Hintergrund der Informa...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 27 Seiten
Exportkalkulation - Problematik der Exportkalkulation im B2B-Bereich
Hausarbeit (Hauptseminar), 33 Seiten
Aktienoptionen an der Eurex und Hebelprodukte - Vorstellung und Strate...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Studienarbeit, 39 Seiten
Internationale Konditionenpolitik
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Seminararbeit, 20 Seiten
Kompendium zur Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009
Zusammenstellung der Änderunge...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Fachbuch, 64 Seiten
Ursula Wehlrin hat einen neuen Text hochgeladen
Die Auswirkungen der neuen Abgeltungssteuer auf die Steuerbelastung vo...
Eine kritische Betrachtung mit...
Ulrich Kleining
Zusammenfassende Wiedergabe der Seminare IV-VI von Jacques Lacan
J. Pontalis, Hans-Dieter Gondek, Peter Widmer, Johanna Drobnig
Briefwechsel von Leonhard Euler: Beschreibung, Zusammenfassungen der B...
Leonhard Euler, Walter Habicht, Vladimir I. Smirnov, Adolf P. Juskevic
0 Kommentare