Einleitung
„Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so
einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen,
auf leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals.“ Dafür wird
er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und
doch nicht anerkannt wird.“
(Bertold Brecht, Flüchtlingsgespräche 1940)
„Illegale Migration“ ist ein Begriff, der diejenigen Menschen erfasst, die sich ohne eine gültige Aufenthaltserlaubnis in einem Land aufhalten, das nicht ihr Herkunftsland ist. Seit den 1990er Jahren stand dieses globale Phänomen auch in Deutschland immer wieder auf der politischen Tagesordnung, wobei sich in der Debatte um Menschen ohne Aufenthaltsstatus ein Spannungsfeld zwischen einer ordnungspolitisch motivierten Haltung und einer menschenrechtlich orientierten Haltung abgezeichnet hat.
Studien, die aus der erstgenannten Motivation in Auftrag gegeben wurden, berufen sich eher auf Statistiken, z.B. auf die des Bundesgrenzschutzes und halten Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität, überspitzt ausgedrückt, für eine Bedrohung staatlicher Souveränität, innerer Sicherheit und den sozialen Frieden.
Der menschenrechtlich orientierte Standpunkt hingegen stützt sich vor allem auf qualitativ erhobene Studien und betont die sozial und rechtlich prekäre Lebenssituation der „Illegalen“ 1 . In dieser Arbeit sollen beiden Positionen zu Wort kommen, wenn auch die Lebenssituation der „Illegalen“ mehr Platz einnehmen wird. Aber auch auf die ökonomische Dimension der aufenthaltsrechtlichen Illegalität soll eingegangen werden.
Obwohl Illegale Migration ein Phänomen ist, dass in jedem modernen Staat auftritt, wird in dieser Arbeit ausschließlich auf die Situation in Deutschland eingegangen, da jedes Land seine eigenen, historisch gewachsenen Traditionen um Umgang mit MigrantInnen und speziell auch mit „Illegalen“ hat und sich darum ihre Lebenssituationen und die jeweilige Politik von Land zu Land in vielen Punkten unterscheiden.
Nach einer kurzen Einordnung in das Themengebiet Migration werden die Wege, wie Menschen in die Illegalität gelangen, sowie ihre rechtliche Stellung und die Datenlage behandelt. Im Anschluss sollen mit der Betrachtung von Beschäftigungsverhältnissen,
Gesundheitsversorgung und dem Alltag der „Illegalen“ Schlaglichter auf ihre allgemeine Lebenssituation geworfen werden, um letztendlich politische Optionen im Umgang mit aufenthaltsrechtlicher Illegalität und die sich daraus ergebenden Maßnahmen auf ihren Erfolg zu überprüfen.
1 Die Bezeichnung „Illegale“ wird in dieser Arbeit in Anführungszeichen gesetzt um so zu betonen, dass Menschen an sich nicht illegal sein können, sondern nur ihr rechtlicher Aufenthaltsstatus.
2
2. Politische und Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1. Einordnung und Definition
Illegale Migration ist ein Aspekt der globalen Wanderungsbewegungen unserer heutigen Zeit. Bei den Ursachen, warum Menschen ihre Heimat verlassen, unterscheidet sich die illegale bzw. irreguläre zunächst nicht von der regulären Migration. 2
Ein Grund für (Aus-)Wanderung ist die Flucht vor Krieg und Vertreibung. Aber auch materielle Bedürftigkeit und Perspektivlosigkeit, sowie Familiennachzug, Weiterbildung oder auch einfach nur Reiselust bringen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Es gibt aber durchaus auch MigrantInnen, die unfreiwillig nach Deutschland einreisen bzw. sich hier aufhalten. Dazu gehören beispielsweise Opfer des Menschenhandels. 3
So vielfältig die Migrationsmotive auch sind, so vielfältig sind auch die Faktoren, die das Migrationssystem „strukturieren“.
Wichtig ist hierbei die Zugänglichkeit des Ziellandes. Gemeint sind die geographische Distanz, die im Zeitalter der Globalisierung durch sinkende Transportkosten immer leichter überwunden werden kann, aber auch Einreise- und Arbeitsbeschränkungen. 4 Eine bloße Zugänglichkeit zum Zielland führt allerdings nicht alleine zur illegalen Einwanderung. Gerade für die illegale Zuwanderung sind auch Anschlussmöglichkeiten wichtig. 5
Die aufgezählten Faktoren tragen dazu bei, dass Deutschland seit den 1990er Jahren vor der großen Herausforderung steht, seine staatliche Autorität durch die Abschottung seiner Grenzen unter Beweis stellen zu müssen. Durch diese Abschottung aber wird Illegalität erst geschaffen. Denn diese Menschen haben ihren rechtlichen Status zwar „in der Regel nicht selbst gewählt oder gar angestrebt“ 6 , sind aber fest überzeugt davon, dass sie einreisen wollen und lassen sich deshalb nur schwer aufhalten. Dies wurde in letzter Zeit auch seitens der Politik erkannt. Das Bundesministerium des Inneren schreibt dazu in seinem 2007 erschienenen Bericht: „Zum anderen kann die Zuwanderungskontrolle in einem freiheitlichen Staat
aufenthaltsrechtliche Illegalität nicht vollständig verhindern. Sie gehört in Deutschland wie in
anderen EU-Staaten zur Lebenswirklichkeit mit der Staat und Gesellschaft umgehen
müssen.“ 7
Sobald sie aber im Land sind, werden die MigrantInnen in die Illegalität gezwungen, weil sie entweder - wie im Falle von Flüchtlingen - nur geringe Chancen auf ein erfolgreiches
2 Vgl. Schönwälder (2004), S.3
3 Vgl. Schönwälder (2004), S.33
4 Vgl. Cyrus (2004), S.12
5 „Nicht nur die Politik der Anwerbung von Gastarbeitern, der Aufnahme von Flüchtlingen und Aussiedlern hat den Boden für vielfältige soziale Anschlussmöglichkeiten bereitet. Auch ein boomender informeller Arbeitsmarkt eröffnet illegalen Zuwanderern vielfältige Einkommensmöglichkeiten. […] Die Zielländer sind somit nicht passive Opfer, sondern schaffen mit ihrer Politik Voraussetzungen und Rahmenbedingungen illegaler Einwanderung.“ (Cyrus 2004:13)
6 Drossou (2008), S. 7 7 Bundesministerium des Inneren (2007), S.6
3
Asylverfahren haben 8 oder ihnen - im Falle von ArbeitsmigrantInnen - faktisch keine legale Möglichkeit gegeben ist, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen.
Das Phänomen Illegalität zeichnet sich durch drei Dimensionen aus, die sich oft bedingen: Die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt und die illegale Beschäftigung. In dieser Arbeit wird die Definition des Bundesministeriums des Inneren übernommen, die den fehlenden Aufenthaltstitel als maßgeblich bestimmt:
„Unter die Begriffe „Illegale“ oder „Illegalität“ in diesem Sinn fallen diejenigen Ausländer,
die sich ohne Aufenthaltstitel, ohne Duldung und ohne Kenntnis der Behörden in
Deutschland aufhalten. Nicht erfasst sind dagegen Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig und den Behörden bekannt sind.“ 9
2.2. Wege in die Illegalität
Am häufigsten tritt der Fall auf, dass MigrantInnen erst in die Illegalität gelangen, nachdem sie legal eingereist sind. Dies kann passieren wenn zwar eine legale Einreise erfolgt ist und auch gegebenenfalls eine Niederlassungserlaubnis vorliegt, der/die MigrantIn aber entweder versäumt, einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu beantragen, zu verlängern oder nach dem Ablauf eines befristeten Aufenthaltstitels trotz Aufforderung zur Ausreise in Deutschland verbleibt. 10 Es gibt auch denn Fall, dass eine legal eingereiste Person von vornherein kein Recht auf Niederlassung hat, aber dennoch im Land bleibt.
Die Möglichkeit der legalen Einreise nach Deutschland mit anschließendem Verbleib wird vor allem von Menschen wahrgenommen, die mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreisen, sowie von angehörigen aus Staaten, die von der Visumspflicht befreit sind. 11 Wer diese Chancen nicht hat, kann die Möglichkeit einer scheinlegalen Einreise mit falschen Dokumenten (Pass oder Visum) nutzen. „Vor allem Flüchtlinge und Asylbewerber, aber auch Arbeitsmigranten aus visumspflichtigen Staaten nutzen diesen Weg.“ 12
Ein weiterer Weg zur illegalen Einreise nach Deutschland sind „erschlichene Visa“. Diese werden „teilweise von in Deutschland ansässigen Briefkastenfirmen organisiert, die zum Beispiel für ukrainische Staatsangehörige fingierte Einladungsschreiben ausstellen und nach der Einreise eine illegale Beschäftigung organisieren.“ 13
8 „Nach Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR sind etwa ein Drittel der irregulären Migrantinnen und Migranten de facto Flüchtlinge, die aufgrund der niedrigen Anerkennungschancen erst gar keinen Asylantrag in den EU-Ländern stellen.“ ( Drossou 2008:7)
9 Bundesministerium des inneren (2007), S.6
10 Vgl. Alscher (2001), S.10f.
11 „Die Anzahl der Personen allein aus Polen, die eine visumsfreie Einreise nutzen, um regelmäßig oder sporadisch in Deutschland illegal zu arbeiten, wird von polnischen Experten auf etwa 200 000 Personen geschätzt. Da der Personenverkehr über die Grenze nur stichprobenartig kontrolliert wird, bildet die visumsfreie Einreise für illegale Arbeitsmigranten das wichtigste Eingangstor in die aufenthaltsrechtliche Illegalität.“ ( Cyrus 2004: 15)
12 Cyrus (2004), S.15
13 Cyrus (2004), S.15f
4
In der Öffentlichkeit am stärksten wahrgenommen wird die illegale Einreise ohne Dokumente. Sie erfolgt meistens über Schleuser. 14
Nicht zuletzt kann man in die Illegalität gelangen, wenn man als Kind statusloser Eltern in Deutschland geboren wird. 15
Soziale Netzwerke spielen bei der Ankunft in Deutschland eine große Rolle, da sie über das notwendige Wissen (z.B. über potentielle Arbeitgeber) verfügen. Sie entstehen entweder durch verwandtschaftliche Beziehungen oder auch beispielsweise durch frühere Aufenthalte in Deutschland als Studierende/r. 16 Wie bereits erwähnt gibt es häufig den Fall, dass MigrantInnen legal nach Deutschland einreisen, z.B. als Au-Pair und erst später, nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung in die Illegalität rutschen. Dies passiert aus Unkenntnis genauso wie aus Kalkül. Allgemein kann jedoch festgestellt werden, dass sich bei den „Illegalen“ in Deutschland verschiedene Arten des Aufenthaltsstatus abwechseln:
„Eine junge Chilenin lebte vier Jahre illegal in München, bis sie Geld genug für ihr Studium
zusammen verdient hatte. Danach ging sie nach Hause, bewarb sich mit dem in München
verdienten Geld um einen Studienplatz und studiert zur Zeit an der Münchner Universität.“ 17
2.3. Rechtliche Rahmenbedingungen
Grundsätzlich gilt das Völkerrecht für alle Menschen, auch für diejenigen, die sich ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Im Gegensatz zum Grundgesetz ist es allerdings nicht einklagbar.
Wie überall auf der Welt ist ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich an eine Aufenthaltserlaubnis gekoppelt. 18 Wer diese nicht vorweisen kann, hat (fast) keine Rechte, sondern wird strafrechtlich verfolgt. 19
Recht ist allerdings nicht als ein statisches Konstrukt zu verstehen, sondern gerade das Ausländerrecht hat sich im laufe der Zeit verändert. So wurde „Seit der Neufassung des Ausländergesetzes 1990 […] die Strafbarkeit der illegalen Einreise, des illegalen Aufenthalts sowie
14 „Vor allem Flüchtlinge und Asylbewerber aus visumspflichtigen Drittstaaten, die auf Grund der Angst vor Verfolgung keinen Visumsantrag stellen oder auf Grund einer restriktiven Visumserteilungspraxis kein Visum erhalten würden, sind auf die illegale Einreise ohne Dokumente und auf die Unterstützung durch Schleuser angewiesen. […]“ (Cyrus 2004:16)
15 Alscher (2001), S.11
16 Vgl. Alt (2003), S.84; S.103; S.108
17 Alt (2003), S. 112
18 „[…] wobei Ausnahmen durch Gesetze, zwischenstaatliche Abkommen und internationale Verträge definiert werden.“ (Schönwälder et al. 2004:38)
19 Vgl. Schönwälder et al. (2004), S.38
5
des Schleusens sukzessive verschärft.“ 20 Auch die Kontrollsysteme und die Durchsetzung des Rechts verändern sich und werden keinesfalls immer mit derselben Intensität durchgesetzt. 21
„Tatsächlich allerdings ist „Illegalität“ häufig kein eindeutig abgegrenzter Zustand und die Situation der Betroffenen vielfach abhängig von der Praxis der Ausländerbehörden.“ 22 Nachdem die prekäre rechtliche Situation der „Illegalen“ angedeutet wurde, soll nun geprüft werden, welche Möglichkeiten es für diese Menschen gibt, einen legalen Aufenhaltsstatus zu erlangen.
Die „klassische“ Möglichkeit dafür ist, ein Asylantrag zu stellen. Wird ihm vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stattgegeben, wird eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Dieser Weg ist allerdings mit erheblichen Hürden ausgestattet. 23 Ein weiteres Mittel aus der Illegalität heraus einen gültigen Aufenthaltsstatus zu erlangen, ist eine Eheschließung mit einem/einer deutschen StaatsbürgerIn oder einem/einer ausländischen LebenspartnerIn mit einer längerfristigen Aufenthaltserlaubnis. Diese kann allerdings zu prekären Abhängigkeiten führen. 24 Außerdem ist eine Eheschließung in diesem Falle sehr kompliziert, weil über ihr generell der Verdacht der „Scheinehe“ steht. 25
Auch Elternschaft kann ein Weg aus der Illegalität sein. So zum Beispiel wenn ein deutscher Mann die Vaterschaft des Kindes einer ausländischen Frau ohne Aufenthaltsstatus anerkennt. 26 Die letzte Möglichkeit ist die Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen oder über Härtefallgründe. Hier liegt die Entscheidung bei der obersten Landesbehörde. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für die Mehrheit der „Illegalen“ in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beinahe unerreichbar bleibt.
2.4. Ausmaß und Datenerhebung der illegalen Migration
Die Erforschung des Phänomens Illegalität birgt einige Probleme, da „illegale“ MigrantInnen statistisch kaum erfasst werden können. Für gewöhnlich vermeiden sie ja den Umgang mit staatlichen Stellen. 27
Aktuelle Forschungen in Deutschland arbeiten deshalb oft mit qualitativen Methoden wie zum Beispiel mit Interviews. Probleme gibt es in dieser Hinsicht zum Beispiel bei der Findung von InterviewparterInnen. 28
20 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005), S.33
20 Schönwälder et al. (2004), S.38
22 Schönwälder et al. (2004), S.38
23 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005), S.36
24 „Zur Sicherung ihres aufenthaltsrechtlichen Status suchen viele der in der Prostitution arbeitenden Frauen die Heirat mit Deutschen oder legal anwesenden Ausländern, geraten dadurch aber wiederum in neue Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnisse. ( Alscher et al. 2001:29)
25 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005), S.37ff.
26 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005), S.40
27 Vogel (2008), S.2
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Aber auch Statistiken wie zum Beispiel die der Bundespolizei, Asylstatistiken und die Statistik zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit werden herangezogen, um die Anzahl der sich in Deutschland aufhaltenden „illegalen“ Bevölkerung abzuschätzen. 29 Da aber von den Statistiken nicht zwangsläufig auf den tatsächlichen Umfang illegaler Migration geschlossen werden kann 30 und die Anzahl der sich illegal in Deutschland aufhaltenden Menschen saisonbedingt schwankt 31 , sind nur Schätzungen möglich. Die Zahlen von bis zu einer Million illegal aufhältiger MigrantInnen in Deutschland basieren also auf „intelligentem Raten“ 32
3. Lebenssituation
3.1. Alltag
Es gibt zahlreiche Faktoren, die die Lebenssituation von „Illegalen“ beeinflussen. Diese können sich allerdings ständig ändern, so dass „Illegalität nicht als ein Zustand mit gleich bleibenden Bedingungen“, sondern im „Zeitverlauf Veränderungen unterworfen ist“. 33 Wie gut und wie sicher diese Menschen ihr Leben gestalten können hängt zum Beispiel davon ab, ob sie über ein starkes oder ein schwaches soziales Netz verfügen. 34 Freunde und Bekannte sowie Familie spielen eine wichtige Rolle bei der Arbeits- und Wohnraumsuche, genauso wie bei der Überbrückung finanzieller Notlagen. Aber auch Arbeitgeber können zum sozialen Netz gehören. So entstehen z.B. in den Pflegeberufen nicht selten persönliche Bindungen. 35 Der Rückhalt in diesen sozialen Netzwerken stößt aber bei gravierenden Problemen wie schweren Erkrankungen schnell an seine Grenzen. Wenn kein soziales Netzwerk vorhanden ist, steigt die Abhängigkeit der statuslosen Person von wenigen Kontaktpersonen, was sie z.B. verletzlich gegenüber Erpressung macht. 36 Ein weiterer wichtiger Faktor für die Lebenssituation der „Illegalen“ ist, ob sie aus einem nahe gelegenen Land stammen bzw. pendeln oder ob sie auf unbestimmte Zeit weit entfernt von ihrem Heimatland entfernt leben. Gerade die Situation im Herkunftsland, also wie sehr sich eine
28 „Wer MigrantInnen über Sozialarbeiter oder die Kirchen kontaktiert, wird mit größerer Wahrscheinlichkeit Menschen treffen, die besondere Probleme haben.“ (Schönwälder et al. 2004:22)
29 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005), S.46fff.
30 „Es ist [also] auf Grundlage der verfügbaren statistischen Daten nicht möglich, die Anzahl illegal aufhältiger Migranten in Deutschland exakt zu bestimmen.“ (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2005:57)
31 Schönwälder et al. (2004), S.30
32 Alt (1999), S.50
33 Vgl. Cyrus (2004), S.36
34 „Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrzahl der Menschen ohne Aufenthaltsrecht sich in der Illegalität eingerichtet hat und kleinere Probleme mit Hilfe von Verwandten, Freunden oder Unterstützern bewältigen kann. Solange keine größeren und ernsthaften Probleme auftreten, ist es möglich, dass illegale Zuwanderer sogar ein annähernd normales Leben führen.“(Cyrus 2004:34)
35 Vgl. Alt (2003), S.185
36 Dieser Fall tritt z.B. bei Prostituierten auf. Vgl Alscher et al. (2001), S.27f.
7
„illegale“ Person vor der Aufdeckung ihres Status und der eventuellen Abschiebung in ihr Heimatland fürchten muss, ist maßgeblich für das Ausmaß der psychischen Belastung. 37 Weiterhin wirken sich die Deutschkenntnisse auf die Situation eines/einer „Illegalen“ in Deutschland aus, sowie ob die Person dem Aussehen nach Deutsche/r sein könnte. 38 Vor allem für Eltern schulpflichtiger Kinder kann Statuslosigkeit in Deutschland zu Konflikten führen. Unter anderem deshalb werden zum Teil Kinder, deren Eltern keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, in die Obhut von Verwandten im Herkunftsland gegeben. Zerrissene Familien sind wiederum eine psychische Belastung für alle beteiligten. 39 Neben diesen Faktoren gibt es jedoch auch grundsätzliche Probleme, mit denen alle „Illegalen“ zu kämpfen haben. Das sind alle Situationen, in denen Papiere benötigt werden. Zum Beispiel bei Eröffnung eines Kontos, beim Mieten einer Wohnung oder auch nur dem Abschluss eines Handyvertrags. 40
Das gravierendste Problem aber ist die rechtliche Ausgrenzung. 41 Zum Beispiel können Arbeitgeber, die den Lohn nicht auszahlen, von „illegalen“ Arbeitnehmern nicht angezeigt werden, ohne dass diese ihren Status preisgeben würden. Auch bei der Bedrohung durch Kriminelle haben „Illegale“ de facto kein Rechtsmittel in der Hand. Das führt zu „rechtslosen Räumen“, die auch für die deutsche Gesellschaft Probleme mit sich bringen. Für viele „Illegale“ ist der größte „Angst- und Unsicherheitsfaktor“ die Polizei. 42 So entwickeln „illegale“ MigrantInnen in ihrer speziellen Lebenssituation „Sicherheitsstrategien“, um besser im Alltag zurechtzukommen. 43 Manche verlassen beispielsweise ihre eigene Wohnung nur für den Weg zur Arbeit und/ oder reden möglichst wenig über den eigenen Status. 44 Auch am äußeren Erscheinungsbild, sowie an Sprache und Verhalten wird gearbeitet. 45 Aufwändigere Methoden der Tarnung sind der Verleih oder Kauf von Papieren, sowie Scheinehen. 46
37 „ Flüchtlinge in der Illegalität stehen aus drei Gründen unter einem größeren Druck als Arbeitsmigranten: Zum einen, weil sie von ihrer Vorgeschichte bzw. Flucht selbst traumatisiert sind, zum anderen, weil sie besonders große Angst vor einer Enttarnung und Abschiebung haben und ein entsprechend stressbeladenes Leben führen. Darüber hinaus streben sie, aufgrund unabsehbarer fehlender Rückkehrperspektiven einen mehr oder weniger auf Dauer angelegten Aufenthalt in Deutschland an und stehen unter dem großen Druck, diesen absichern zu müssen.“ (Alt 2003:173f.)
38 Vgl. Vogel (2003), S. 172
39 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005), S.118
40 Vgl. Vogel (2003), S.172
41 „Illegale MigrantInnen sind auch von individuellem Schutz und Hilfe gegen Kriminalität weitgehend ausgeschlossen, und sie haben kaum Zugang zum Rechtssystem.“ (Schönwälder et al 2004:62)
42 „Dieses Ansichhalten-Müssen belastet die Leute […] sehr: Man darf nie Widerspruch leisten, man darf keinen kritisieren, erst recht nicht schlagen, aus lauter Angst, er schaltet die Polizei ein oder es kommt zu Verletzungen.“ (Alt 2003:166)
43 Vgl. Alt (2003), S.167
44 „Abschottung ist für ‚Illegale’ […] die wohl wichtigste Sicherheits- und Überlebensstrategie.“ (Alt 2003:167)
45 „Gute Sprachkenntnisse machen stets einen großen Unterschied - auch für Nichteuropäer. Ein Asiate berichtete: ‚Sobald man mit Polizisten reden kann oder anfängt, selbstbewusst mit ihm zu scherzen oder gar zu diskutieren, nehmen sie einen für voll und wagen nicht dir dumm zu kommen. Sie denken: Ein ‚Illegaler’ würde sich so was doch gar nicht trauen.’“ (Alt 2003:168)
46 Vgl. Alt (2003), S.168
8
Eine Partizipation am gesellschaftlichen und politischen Leben der BRD ist im Rahmen dieses „Katz und Maus Spiels“ für die „Illegalen“ fast unmöglich. 47 In der Literatur wird weiterhin betont, dass viele „Illegale“ eine stark ausgeprägte „unternehmerische Einstellung“ haben. D.h. sie wägen Vor- und Nachteile ihres illegalen Aufenthaltes in Deutschland ab und bleiben nur, wenn die Vorteile (also ein „guter“ Verdienst) überwiegen. 48 Dies trifft höchst wahrscheinlich mehr auf ArbeitsmigrantInnen als auf Flüchtlinge zu.
Abschließend kann also festgestellt werden, dass zwar viele „Illegale“ „mit Phantasie und Anpassungsfähigkeit aktiv Gelegenheiten zur Verbesserung ihrer Lebenslage ausschöpfen“ 49 . Sie müssen also nicht per se Menschen in Not sein, auf ihnen lasten allerdings hohe Risiken in eine Notlage zu geraten.
Dies werden die folgenden Kapitel zu Beschäftigungsverhältnissen und Gesundheitsversorgung noch genauer veranschaulichen.
3.2. Beschäftigungsverhältnisse 50
Arbeit ist ein zentraler Faktor, weshalb MigrantInnen einen illegalen Aufenthaltsstatus überhaupt auf sich nehmen.
Dabei spielt sowohl die Anziehungskraft von realen Arbeitsplätzen, als auch von vermuteten Verdienstmöglichkeiten eine Rolle. 51
So sind laut Alscher et al. der Alltag und der Aufenthalt „Illegaler“ MigrantInnen „rund um die Suche nach Arbeit, die Sicherung und Aufrechterhaltung des Einkommens organisiert“. 52 Dabei sind sie weitgehend auf den irregulären Sektor bzw. Schwarzarbeit angewiesen. 53 Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass mit der Nachfrage nach illegalen Arbeitskräften auch der Aufenthalt von „Illegalen“ in Deutschland maßgeblich durch die Arbeitgeber bestimmt wird. 54 55
Bei dem Zugang zum Arbeitsmarkt sind „Illegale“ hauptsächlich auf soziale Netzwerke angewiesen. Es gibt aber auch Möglichkeiten über kommerzielle und kriminelle Dienste, sowie über das Internet an irreguläre Arbeit zu kommen. 56
47 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005), S118
48 Vogel (2008), S.2
49 Schönwälder et al. (2004), S.61
50 Zur Haltung der Gewerkschaften zu diesem Thema vgl. Kirchner (2006), S.170ff. und DGB-Bildungswerk e.V. (2002)
51 „Die Möglichkeit und die Bedingungen einer Erwerbstätigkeit stellen gleichzeitig die zentrale Grundlage für einen Verbleib der MigrantInnen in Deutschland und ihre Lebenschancen dar.“ (Schönwälder et al. 2004:45)
52 Vgl. Alscher et al. (2001), S.22
53 Zur Definition von Schwarzarbeit vgl. Enste (2006), S.38
54 Vgl. Vogel, Dita (2008), S.2
55 „Viele Bauunternehmen kalkulieren […] mit einem Drittel deutscher unbefristeter beschäftigter Facharbeiter, einem Drittel deutscher befristeter beschäftigter und einem Drittel illegaler Arbeitskräfte“ (Nickels 2006:132)
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Allgemein erreichen „illegale“ MigrantInnen eher Zugang zu Bereichen, in denen geringe Qualifikationen erwartet werden (auch wenn sie oft über höhere Qualifikationen verfügen). 57 Weiterhin sind ihre Tätigkeiten oft zeitlich bzw. saisonal begrenzt und/oder schlecht bezahlt. 58 Das sind wiederum Gründe, warum diese Menschen trotz Strafandrohung überhaupt beschäftigt werden. Arbeitgeber können so die Kosten für die Sozialabgaben und die Aufwendungen für den Arbeitsschutz umgehen und verfügen gleichzeitig über flexibles Personal. 59 Vor allem in der Landwirtschaft und im Baugewerbe werden diese „Eigenschaften“ geschätzt. Die vermehrte Nachfrage nach Schwarzarbeit ist aber auch ein Ergebnis des Strukturwandels (im Falle der Landwirtschaft) und der Liberalisierung der Märkte in Europa (im Falle der Bauwirtschaft). 60
Der Dienstleistungssektor ist nach Jörg Alt zumindest in München der wichtigste Beschäftigungssektor. 61 Zum Beispiel wird in der Altenpflege „oft deshalb auf ‚Illegale’ zurückgegriffen, weil die von der Pflegeversicherung gezahlten Gelder nicht oder nur selten ausreichen, eine angemessene, legale, professionelle Pflege zu marktüblichen Preisen finanzieren zu können […].“ 62
Weitere private Dienstleistungen sind Krankenpflege, Kinderaufsicht und Putzen. Gewerbliche Dienstleistungen werden beispielsweise in Restaurants und Reinigungsfirmen erbracht. Die statuslosen MigrantInnen werden nicht generell schlecht bezahlt. Allerdings sind sie einem höheren Risiko ausgesetzt, von Arbeitgebern um ihre Löhne betrogen zu werden oder gar in ausbeuterische Verhältnisse zu gelangen. Ein extremes Beispiel hierfür ist die Prostitution. Schätzungen gehen von einem MigrantInnenanteil von über 50% im Prostituionsgewerbe aus. 63 Wobei „illegale“ MigrantInnen durch ihre Erpressbarkeit und Abhängigkeit und weil sie nicht krankenversichert sind, besonders ausgeliefert sind. 64
Laut Schönwälder et al. kann die Befürchtung, dass in Deutschland durch die illegale Beschäftigung reguläre Jobs verdrängt werden, wissenschaftlich nicht bestätigt werden.
56 Vgl. Alt (2003), S.114ff.
57 Schönwälder et al. (2004), S.64
58 Vgl. Alscher et al (2001), S.23 und Vogel, Dita (2008), S.2
59 Schönwälder et al. (2004), S.49
60 „Bedeutsame Auswirkungen hatte nicht zuletzt die kürzlich erfolgte schnelle Internationalisierung der Bauindustrie und die Liberalisierung der Märkte in Europa, wobei durch den Wettbewerb mit ausländischen Firmen der ökonomische Druck vergrößert und damit auch die Motive zur Beschäftigung billiger Arbeitskräfte verstärkt wurden. […] Gerade kleinere Unternehmen - und rund 84% der Unternehmen in diesem Bereich haben weniger als 20 Beschäftigte - stehen unter einem besonderen Druck […].“ (Schönwälder et al. 2004:53)
61 Alt (2003), S.122
62 Alt (2003), S.122
63 Vgl. Schönwälder et al. (2004), S.65
64 „Die von Bordellbetreibern forcierte Hierarchisierung der Frauen nach Nationalitäten und Aufenthaltsstatus erschwert eine Solidarisierung der Prostituierten untereinander. Illegal anwesende Prostituierte stehen dabei auf der untersten Hierarchiestufe.“ (Alscher et al 2001:28)
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3.3. Gesundheitsversorgung
Die Gesundheitsversorgung ist neben Schulbildung und Wohnen der Lebensbereich, in dem sich die Statuslosigkeit der „Illegalen“ besonders prekär auswirkt. Gesundheitliche Risiken können sich vor allem aus den Arbeitsbedingungen ergeben. Oft werden körperlich belastende Arbeiten verrichtet, ohne dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden. Weiterhin ist die unsichere Aufenthaltsperspektive eine psychische Belastung, die sich negativ auf den Körper auswirken kann. 65
Eigentlich gibt es für „Illegale“ einen sich aus dem Asylbewerbergesetz ergebenden Rechtsanspruch auf Gesundheitsversorgung. 66 Diese Rechte werden aber aus Angst vor einer Statusaufdeckung und der damit verbundenen Abschiebung fast nie in Anspruch genommen. So zum Beispiel bei den Krankenscheinen vom Sozialamt, die jede/r „Illegale“ bekommen kann. Wegen der Übermittlungspflicht der öffentlichen Stellen 67 werden aber fast nie Krankenscheine beantragt, da der/die „Illegale“ so seinen Status preisgeben müsste. 68 Die Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Aufenthaltsstatus ist also nicht wegen des fehlenden Rechtsanspruchs defizitär, sondern weil der vorhandene Rechtsanspruch nicht wahrgenommen werden kann. Wenn im Falle einer Krankheit oder Schwangerschaft doch einmal ein Arzt bzw. eine Ärztin aufgesucht werden muss, gibt es für eine illegal aufhältige Person trotzdem verschiedene Möglichkeiten, sich behandeln zu lassen.
Die Übernahme der anfallenden Kosten ist die einfachste Möglichkeit, seinen Aufenthaltsstatus nicht preisgeben zu müssen. Das können sich allerdings die wenigsten „illegalen“ MigrantInnen leisten. 69 Manche haben auch eine Krankenversicherung im Heimatland, die für eine Behandlung in Deutschland aufkommen kann. 70 Wer über keine dieser beiden Behandlungsmöglichkeiten verfügt, wird zuerst einmal versuchen, eine Behandlung hinauszuzögern bzw. sich mit rezeptfreien Medikamenten selbst zu behandeln. Wer Glück hat, kennt vielleicht eine/n Arzt/Ärztin im persönlichen Umfeld oder kann sich eine Krankenversicherungskarte von jemandem ausleihen. 71
65 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005), S.115
66 „Gemäß § 1 Abs. 1 AsylbLG werden bedürftige Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus bis zu ihrem tatsächlichem Verlassen Deutschland grundsätzlich vom Asylbewerberleistungsgesetz erfasst.“ ( Cyrus 2004:48)
67 Vgl.Bommes (2007), S.64
68 Deutsches Institut für Menschenrechte (2007), S.15
69 „Verfügen die Illegalisierten über ausreichend finanzielle Mittel, ist die medizinische Versorgung noch irgendwie sicherzustellen - als Selbstzahler zum 2,3-fachen Satz werden sie auch ohne Chipkarte in Arztpraxen und Krankenhäusern behandelt.“(Misbach 2008:41)
70 Münz et al. (2007), S.83
71 „Die Verwendung der Versicherungskarte (Chip-Karte) einer anderen Person ermöglicht etlichen einen relativ risikofreien und für sie zudem kostenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung.“ (Münz et al. 2007:84)
11
PendelmigrantInnen, sowie „Illegale“ aus relativ nahe gelegenen Herkunftsländern, verschieben ihre Behandlung gegebenenfalls auf Zuhause. 72 Alle anderen „Illegalen“ sind auf karitative Einrichtungen angewiesen. 73
Besonders problematisch ist für die Betroffenen ist ein stationärer Aufenthalt. Er ist „fast immer mit der Angst vor administrativer Registrierung und damit vor Statusaufdeckung verbunden, so dass diese Form der medizinischen Behandlung kaum und nur in äußersten Notfällen oder für eine Geburt in Anspruch genommen wird.“ 74
Weil bei der Nicht-Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung selbst banale Krankheiten tödlich sein können, wird „die Sicherung sozialer Mindeststandards für illegal aufhältige Migranten und die Suche nach Lösungen für deren medizinische Versorgung […] von den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden als eine vordringliche Aufgabe der Politik angesehen.“ 75
4. Politische Optionen im Umgang mit „Illegalität“
4.1 Konventionelle Maßnahmen
War illegale Migration lange Zeit nur ein Thema der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kirchen, wird das Problem seit den 1990er Jahren auch von der Politik erkannt. In Folge dessen wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die allerdings fast immer nur ordnungsrechtlich motiviert waren.
Im Jahr 2005 hat die EU Kommission hingegen einen „Gesamtansatz“ in der Migrationspolitik beschlossen. Dieser geht sowohl von einer notwendigen Zuwanderung in die EU aufgrund der demographischen Entwicklung aus, als auch von einem „Migrationsdruck“, der die Bekämpfung illegaler Migration notwendig macht. Betrachtet man die Verteilung der 4 Milliarden Euro, die die Europäische Union für den Zeitraum von 2007 bis 2013 aus den eigenen Haushaltsmitteln für das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ bereitstellt, fällt allerdings sofort auf, dass der Schwerpunkt der EU Migrationspolitik noch immer in der Abschottung der Außengrenzen bzw. der Bekämpfung der illegalen Migration liegt. 76 In der BRD wird versucht, unerlaubte Zuwanderung auf drei Ebenen zu verhindern. Erstens sollen MigrantInnen schon in ihren Herkunftsländern von der Planung eines
72 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005), S.115
73 „Die Malteser Migranten Medizin betreut seit Mitte 2005 im Raum Köln Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus und ohne Krankenversicherung. Ehrenamtliche Internisten und Krankenschwestern behandeln unter Zusicherung der Anonymität einmal wöchentlich für vier Stunden in Räumlichkeiten eines Kölner Krankenhauses Patienten mit den unterschiedlichsten Krankheitsbildern. Im Jahr 2006 wurden 370 Patienten behandelt, wovon 71% Migranten ohne Aufenthaltsstatus waren.“ (Bommes 2007:65)
74 Bommes (2007), S.80
75 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2005), S.116
76 „Die Prioritätensetzung spiegelt sich auch in den Finanzzuweisungen wider: der Fonds zum Schutz der Außengrenzen (1.820 Mio. EUR), der Rückkehrfonds (676 Mio. EUR), der Flüchtlingsfonds (699 Mio. EUR) und der Integrationsfonds (825 Mio. EUR).“ (Vogel 2008:5)
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Migrationsvorhabens abgeschreckt werden. Zweitens sollen Strukturen, die ihnen ihr Migrationsprojekt ermöglichen wollen, bekämpft werden. Zum Beispiel wurden die Grenzkontrollen mit Hilfe beachtlicher Steigerungen ihres Budgets ausgebaut, sowie neue Überwachungstechnologien eingeführt. 77 Drittens sollen MigrantInnen, die sich bereits illegal in Deutschland aufhalten, durch Inlandskontrollen aufgespürt und ausgewiesen werden. 78 Hier sind Arbeitsmarktkontrollen, Identitätskontrollen und Kontrollen zu den Zugängen zum Wohlfahrtsstaat zu nennen. Vor allem letztere verstärkt aber die soziale Ausgrenzung der „Illegalen“ ohne dass die Effektivität dieser, wie auch der anderen Maßnahmen belegt werden kann. 79 Alt stellt in diesem Zusammenhang fest, „wer Zugang zu Netzwerken hat, lässt sich durch staatliche Bemühungen weder von der Zuwanderung abschrecken, noch gibt er allzu leicht Ansatzpunkte, mit deren Hilfe er abgeschoben werden könnte […].“ 80
Die Durchsetzung einer restriktiven Migrationssteuerung ist auch laut Cyrus „in liberalen Staaten praktisch nicht zu realisieren.“ 81 Vielmehr können durch eine auf die Bekämpfung illegaler Migration konzentrierte Politik und die mit ihr eingehende drastische Darstellung des Problems fremdenfeindlichen Stimmungen in der Bevölkerung gefördert werden. 82
Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn eine restriktive Zuwanderungspolitik propagiert wird, diese dann aber entweder aus der Einsicht, dass diese undurchführbar ist oder aus ökonomischem Kalkül, nicht praktisch durchgeführt wird. 83 84
77 Vgl. Schönwälder et al. (2004), S.71
78 Vgl. Alt (2003), S.421
79 „Ob bzw. inwieweit Abschreckungs- und Abschottungsmaßnahmen Menschen von einem legalen oder illegalen Migrationsprojekt abhalten, kann empirisch nicht belegt werden, da zu diesem Zweck Menschen in den Herkunftsländern befragt werden müssten. Wo dies aber bereits geschehen ist, lässt sich ein solcher abschreckender Effekt nicht belegen.“ (Alt 2003:455); Vgl. auch Schönwälder et al. (2004), S.72
80 Alt (2003), S.425
81 „[…]Die Anforderungen durch internationales Menschenrecht, internationale Handelsbeziehungen und nationale Wirtschaft sowie die praktische Undurchführbarkeit lückenloser Grenzüberwachung führen dazu, dass das staatliche Migrationsmanagement eine Annäherung, aber keine vollständige Realisierung
migrationspolitischer Ziele erreicht. Eine konsequente Politik der Verhinderung illegaler Einreisen und Aufenthalte ist nach Auffassung einiger Experten nur um den Preis der Verletzung grundlegender Menschen- und Bürgerrechte möglich.“ (Cyrus 2004:44)
82 Schönwälder et al. (2004), S.75
83 „Diese Position der Heuchelei, die zurzeit die praktische Umsetzung der Migrationspolitik in der Europäischen Union und Deutschland dominiert, ist politisch fatal: Mit der politischen Zielsetzung werden Erwartungen geweckt, an denen Politik gemessen wird. Die Wahrnehmung der bestehenden Kluft zwischen dem politischen Ziel der Begrenzung und Kontrolle von Zuwanderung und der Tatsache illegaler Einwanderung unterminiert das Vertrauen in Gesetze und den Staat. Illegale Einwanderer bieten sich in dieser Konstellation als Sündenböcke an, um politische Unzufriedenheit zu kanalisieren.“(Cyrus 2004:44)
84 „Zunächst muss gesagt werden, dass eine völlige Kontrolle per se ausgeschlossen ist und auch aus menschenrechtlichen Erwägungen nicht gewollt ist. Ich hege darüber hinaus den Verdacht, dass illegale Migration in gewissem Umfang geduldet wird bzw. Schattenwirtschaft und illegale Aufenthalte zumindest billigend in Kauf genommen werden und eine völlige Kontrolle deshalb auch nicht erwünscht ist.“ (Klos 2006:149)
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4.2. Alternative Ansätze
Es kann davon ausgegangen werden, dass es „illegale Einreisen und Aufenthalte so lange geben wird, wie Mobilität und Migration durch nationalstaatliche Regelungen begrenzt und kontrolliert werden sollen.“ 85
Im Umgang mit aufenthaltsrechtlicher Illegalität ist es deshalb wichtig, die Realität anzuerkennen und ihr mit einer pragmatischen Politik zu begegnen. In der Literatur wird dazu eine Mischung aus vielen verschiedenen Maßnahmen empfohlen, die auf einen Ausgleich zwischen der Ordnungsperspektive, der Menschenrechtsperspektive und den ökonomischen Interessen abzielen. 86 Dazu gehören die Bekämpfung von Migrationsursachen und eine Zuwanderungsgestaltung durch „illegalitätsvermeidende und integrationsfördernde Aspekte“. 87 Es wird aber auch betont, dass menschenwürdige Bedingungen für in Deutschland lebende „Illegale“ gewährleistet werden müssen um keine „soziale[n] Härten im Zusammenhang mit faktisch bestehender aufenthaltsrechtlicher Illegalität aufkommen zu lassen.“ 88 Letztlich werden auch Legalisierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen.
Migrationsursachen können selbstverständlich am besten mit einer guten Krisenprävention und einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Herkunftsländern bekämpft werden. Ein langfristiges Ziel muss in diesem Zusammenhang auch ein gerechteres Welthandelssystem sein. 89
Insgesamt sollten Migrationsbewegungen - soweit möglich - besser reguliert werden, wobei sich die Maßnahmen stärker am Verhalten von Personen, Organisationen und Netzwerken ausrichten und Regulative ausgenützt werden sollten, die bereits „am Werk“ sind. 90 Der nächste Schritt, mit der aufenthaltsrechtliche Illegalität vermieden werden kann, ist eine aktive Zuwanderungsgestaltung. Es sollten Möglichkeiten für MigrantInnen geschaffen werden, legal nach Deutschland einzureisen und hier einer Beschäftigung nachzugehen. So könnte man den nationalen Zuwanderungsbedarf mit einer „humanitären Zuwanderung“ verknüpfen. 91 In die Diskussion um legale Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen, die in Deutschland arbeiten wollen, werden auch immer wieder Gastarbeitermodelle eingebracht. 92 Die Erfahrungen aus den 1960er und 1970er Jahren haben hingegen gezeigt, dass eine Rückkehr eingelernter
85 Cyrus (2004), S.45
86 Vgl. Cyrus (2004), S.45
87 Alt (2003), S.464
88 Cyrus (2004), S.46
89 Vgl. Alt (2003), S.464
90 Vgl. Alt (2003), S.464
91 „Illegalität kann im nationalen Kontext zum einen verringert werden, indem Möglichkeiten, die vor allem bei der Zuwanderung von Flüchtlingen und Familienangehörigen aufgrund internationaler Konventionen und grundrechtlicher Garantien bestehen, großzügiger ausgestaltet und angewendet werden. Sie kann darüber hinaus verringert werden, wenn diese beiden Migrationskontexte mit dem wachsenden Bedarf an Zuwanderung aus wirtschaftlich-demographischen Gründen verzahnt werden.“ (Alt 2003:475)
92 Zu den entsprechenden Plänen von Innenminister Schäuble, vgl. Schwenken (2008), S.18
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Fachkräfte weder den Wünschen der Arbeitgeber entspricht, noch eine attraktive Option für viele MigrantInnen ist.
Damit für illegal aufhältige MigrantInnen in Deutschland ein menschenwürdiges Leben gewährleistet werden kann gilt es auch, bestehende Rechtsansprüche durchsetzbar zu machen. Ein pragmatischer Lösungsansatz für die Gesundheitsversorgung ist z.B. die Schaffung von Möglichkeiten zur anonymen medizinischen Hilfe.
Bei den illegalen Beschäftigungsverhältnissen sollten die Arbeitgeber mehr in das Blickfeld genommen werden. 93
„Ob ein illegales Beschäftigungsverhältnis Zustande kommt, wird nicht von dem sich
anbietenden ausländischen illegalen Wanderarbeiter, sondern von Arbeitgebern und Auftraggebern entschieden, die eine solche Beschäftigung organisieren bzw. zulassen.“ 94 Eine Maßnahme könnte in diesem Bereich die Verknüpfung von Arbeitnehmerrechten mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit sein. Ein rechtlicher Schutz vor Ausbeutung, der auch praktisch wahrgenommen werden kann, verringert für den Arbeitgeber die Attraktivität der Schwarzarbeit, da er mit hohen Strafen zu rechnen hat. 95 Im Moment ist eher das Gegenteil der Fall. Da „illegale“ MigrantInnen in der Regel abgeschoben werden, wenn ihr Beschäftigungsverhältnis aufgedeckt wird, haben sie ein Interesse an der Verschleierung ihres Arbeitsverhältnisses. Auch wenn sie ausgebeutet werden.
Pragmatische Lösungsansätze zur Verbesserung der Lebensumstände „Illegaler“ sind vor allem für die Kommunen wichtig, denn sie sind in dieser Hinsicht „einem beträchtlichen Problemdruck ausgesetzt“. 96
So ergreifen sie in letzter Zeit immer mehr Initiative, indem sie z.B. Studien über die Situation der „Illegalen“ in ihrer Stadt in Auftrag geben oder, wie im Falle der Stadt Freiburg, Hearings veranstalten. 9798
Im Mittelpunkt der Bemühungen auf lokaler Ebene stehen der Zugang zu Gesundheitsversorgung und die Schulbildung für Kinder. 99 In Freiburg wurde im Rahmen des Hearings z.B. ein „runder Tisch“ vorgeschlagen, sowie eine „einvernehmliche Verständigung“ mit dem staatlichen Schulamt erzielt, wonach „eine Erfassung des ausländerrechtlichen Status“ seitens der Schule „unerheblich ist“. Und somit „auch keine
93 „[…] Umstellung des Beschäftigungsregimes hin zu einer stärkeren Fokussierung auf die Arbeitgeber illegal Beschäftigter. Personen, die andere illegal beschäftigen, sollten für alle Lohnnebenkosten sowie die Rückführungskosten aufkommen. Dadurch würde die wirtschaftliche Attraktivität illegaler Beschäftigung erheblich gemindert.“ (Klos 2006:152)
94 Cyrus (2004), S.65
95 “Die Stärkung der Rechtssicherheit und Konfliktfähigkeit von Arbeitnehmern unabhängig vom Aufenthaltsstatus würde interne Mechanismen der sozialen Kontrolle in der Wirtschaft stärken, die Ausbeutung illegaler, aber auch legaler Arbeitsmigranten erschweren und das Risiko der Bestrafung erhöhen.“ (Cyrus 2004:68)
96 Cyrus (2004), S.46f. 97 Vgl. Bommes (2007)
98 Vgl. Rechtsamt der Stadt Feiburg im Breisgau (2003)
99 Buckel (2008), S.36
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Mitteilungspflicht der Schulleiter/-innen oder der Schulämter an die
Ausländerbehörde“ besteht. 100
Ein pragmatischer Ausweg aus der Rechtlosigkeit der „Illegalen“ sind kommunale Personalausweise. Sie sind eine „lokale Form der Legalisierung“. 101 102
Periodische Legalisierungen sind eine Chance für die „Illegalen“, werden aber auch kritisiert. Wie Legalisierungsmaßnahmen in verschiedenen Ländern 103 gezeigt haben, rücken an die Stelle der Legalisierten nämlich schnell neue „Illegale“ nach. 104
In Deutschland werden aus diesem Grund und weil Amnestien generell unter Verdacht der „Magnetwirkung“ stehen, keine (Stichtags-) Legalisierungen in Betracht gezogen. 105 Es gibt allerdings „versteckte Legalisierungen“ wie die EU-Osterweiterung, die den Menschen aus den Beitrittsländern ein Aufenthaltsrecht (allerdings noch keine Arbeitserlaubnis) beschert hat. 106 Auch die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz 2006 war faktisch eine Legalisierung. 107
Abschließend sei die Feststellung von Schönwälder et al. erwähnt, dass „die systematische Untersuchung der Formen, Motive und Ergebnisse politischer und gesellschaftlicher Reaktionen“ auf das Phänomen der Illegalität in Deutschland „gravierendste[…] Forschungsdefizite[…]“ aufweist und Politik damit heute „auf einer Basis großer Ungewissheit“ operiert. 108
Dieser Befund ist vor dem Hintergrund der hohen Kosten, die zur Bekämpfung der aufenthaltsrechtlichen Illegalität getätigt werden, brisant.
100 Rechtsamt der Stadt Feiburg im Breisgau (2003), S.5
101 Vgl. Schwenken (2008), S.20
102 Für weitere Beispiele pragmatischer Lösungen auf kommunaler Ebene, vgl. Alscher et al. (2001), S.45-49.
103 Vgl. Alt (2003), S.490
104 „In vielen Staaten der Welt sind mehr oder weniger regelmäßige Legalisierungen an der Tagesordnung: Argentinien, Australien, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Portugal, Südkorea, Spanien, Großbritannien, Venezuela oder die USA.“ (Schwenken 2008:20f.)
105 Vgl. Schönwälder et al. (2004), S.74
106 Vgl. Schwenken (2008), S.21
107 „Von über 100.000 Personen mit Duldung erhielten bisher knapp 20.000 Antragsteller(innen) eine Aufenthaltserlaubnis. Weitere 100.000 Personen mit Duldung waren nicht antragsberechtigt, da sie noch keine sechs Jahre im Land lebten, 30.000 werden weiterhin geduldet, knapp 20.000 warten noch auf einen Bescheid, 8.000 wurden - oft wegen fehlender Passpapiere - abgelehnt (Stand, Oktober 2007).“ (John 2008:89)
108 Schönwälder et al. (2004), S.71
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5. Schluss
Illegale Migration ist zu einer der zentralen Herausforderungen für die staatliche Souveränität im 21. Jahrhundert geworden. 109 An der Eigensinnigkeit 110 der MigrantInnen, die es schaffen, ihre Migrationsprojekte auch in die sichersten „Festungen“, z.B. in die Grenzen Europas hinein, zu verwirklichen, beißt sich die Politik die Zähne aus. Aber warum scheitern die Kontrollpolitiken? Wie in dieser Arbeit deutlicht wurde, ist illegale Migration ein komplexes Phänomen. Einmal in Gang gesetzt, lassen sich „Migrationstraditionen“ nicht einfach abstellen, schon gar nicht in Zeiten freien Kapitals, freier Waren und großer globaler Ungleichheit. Den sich „frei“ bewegenden Menschen steht zwar ein Staat gegenüber, der durch Grenzen und interne Kontrollen das Phänomen „Illegalität“ erst erzeugt, 111 aber bei der Frage, warum ein Staat Illegalität als Ausdruck des Scheiterns seiner Migrationskontrolle bzw. seiner Souveränität, zulässt, muss der Blick auf ökonomische Mechanismen erweitert werden.
Eine Ursache des Scheiterns der staatlichen Migrationskontrolle könnte ein fehlender politischer Wille sein, der wiederum seinen Ursprung im Interesse am Fortbestehen billiger und flexibler Arbeitskräfte, haben könnte.
Grund für diese Annahme ist ein Blick in die Geschichte der BRD, der zeigt, dass die Verknüpfung von Migration und Beschäftigung in Deutschland Tradition hat. Auch das Gastarbeitermodell stellte flexible Arbeitskräfte zur Verfügung, wobei ihnen allerdings eine soziale Sicherung gewährt wurde. Diese Vorzüge genießen „Illegale“ zwar heute nicht mehr, doch wie die „Gastarbeiter“ in den 60er und 70er Jahren sind sie eine „Reservearmee“ 112 flexibler und billiger Arbeitskräfte. Schwenken vermutet in diesem Zusammenhang, dass Migrationsbewegungen in Deutschland generell nicht unterbunden werden sollen, sondern dass MigrantInnen „funktional hierarchisiert“ werden, wobei eben ein Teil von ihnen illegalisiert wird. 113
Es liegt also nahe, dass dem Vorhandensein von „illegalen“ MigrantInnen in Deutschland, wenn auch nicht ausschließlich, ein ökonomischer Zweck zu Grunde liegt und Illegale Migration nicht nur keinesfalls verhindert werden kann, sondern auch nicht vollständig verhindert werden soll. 114
109 Vgl. Benz (2005), S.363
110 „Die Subjekte handeln und bewegen sich nicht unabhängig von der Geschichte, den Strukturen und den damit verbundenen ‚eingeübten’ Wegen, dennoch entsteht etwas Neues, etwas Eigen-Sinniges. Dieses Eigensinnige ist weder von einer Autonomie noch von Determinismen bestimmt, vielmehr nicht-linear, aber auch nicht beliebig.“ (Benz 2005:374)
111 Vgl. Karakayali (2005), S.45
112 Die „Illegalen“ sind keine „Industrielle Reservearmee“ mehr wie die Gastarbeiter, sondern eine „Reservearmee“ für den Dienstleistungssektor.
113 Vg. Schwenken (2008), S.21
114 „Migrantische Arbeit ist und war ein zentraler Faktor der kapitalistischen Entwicklung. In der aktuellen Phase ist gerade die illegalisierte Arbeit von MigrantInnen in allen Industrieländern ein entscheidender Wirtschaftsfaktor.“ (Benz 2005:369)
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