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Gliederung
1. Einleitung Seite 3
2. Begriffe Seite 4
2.1. Fundamentalismus Seite 4
2.2. Scharia Seite 4
3. Die Problematik Seite 5
3.1. Toleranz kontra Integration Seite 5
3.2. Religionsfreiheit als Grundrecht Seite 6
3.3. Preis der Meinungsfreiheit Seite 6
3.4. Kultur (oder Religion) anstelle Entwicklungschancen Seite 7
3.5. Männliche oder Familienehre kontra Unversehrtheit Seite 8
4. Gegenbewegungen Seite 10
4.1. Sabatina James Seite 10
4.2. Ayaan Hirsi Ali Seite 11
4.3. Necla Kelek Seite 11
5. Schluss Seite 12
6. Quellenverzeichnis Seite 13
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1. Einleitung
Deutsche Gerichte tun sich schwer mit den Problemen der deutschen Einwanderungsgesellschaft. Eine ganze Reihe Urteile der letzten Jahre haben Islam-Fundamentalisten Möglichkeiten der Etablierung gegeben. Der jüngste bekannt gewordene Urteilsspruch beim Frankfurter Amtsgericht Anfang 2007 versetzte die Öffentlichkeit in Aufregung. Eine in Trennung lebende muslimische Frau, eine 26-jährige Deutsche marokkanischer Herkunft, wollte ihre Ehe noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres scheiden lassen. Sie hatte Angst vor ihrem gewalttätigen marokkanischen Ehemann. Er hatte sie geschlagen und soll gesagt haben, er wolle sie notfalls töten. Trotz behördlicher Kontaktsperre hatte er sie fortwährend weiter bedroht. Die Frankfurter Familienrichterin Christa D. entschied jedoch nicht im Sinne der bedrängten Frau. „Eine unzumutbare Härte“, die eine sofortige Auflösung der Ehe nötig mache, liege „nicht vor“. Die Frau habe vielmehr damit „rechnen“ müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Land aufgewachsener Mann sein religiös verbrieftes „Züchtigungsrecht“ auch ausübe. In einer dienstlichen Erklärung sagte sie zudem: In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran „neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau.“ (Bartsch u. a. 2007, S. 22f.).
Die Frage, die sich für mich stellt, ist die, wie viel unserer Rechtstaatlichkeit, gemessen an unserem Grundgesetz, wir für Toleranz im Zusammenleben mit anderen Kulturen und Religionen in die Waagschale werfen, um bei einer wachsenden Globalisierung in Frieden miteinander zu leben. Zunächst möchte ich einige Begriffe erläutern, anschließend die Problematik anhand einiger Beispiele in der deutschen Rechtsprechung in bestimmten Themengebieten entfalten, um schließlich Gegenbewegungen, sprich Alternativen aufzuzeigen.
Als Untersuchungsmethode habe ich die Internetrecherche gewählt, bietet sie mir doch die Möglichkeit, insbesondere das aktuelle Geschehen bezüglich meiner Thematik in meine Hausarbeit einzubeziehen. Aber auch Zeitschriften, die mein Thema behandeln, kamen in die engere Auswahl.
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Anlass, mich näher mit der umschriebenen Problematik zu befassen, war ein Artikel aus der Medienzeitschrift PRO über Fundamentalismus, in welchem aus einen Aufsatz aus DER SPIEGEL zitiert wurde, auf den ich in meiner Hausarbeit noch mehrfach eingehen werde.
Mir ist klar, dass ich im Rahmen dieser kurzen Hausarbeit das Thema nur anreißen kann, da es sehr vielschichtig ist. Daraus folgt, dass ich auch die o. g. Fragestellung nicht umfassend beantworten können werde. Aber vielleicht können meine Überlegungen ein Anstoß zum weiteren Nachdenken sein.
2. Begriffe
Um nachfolgender Darstellung besser folgen zu können, möchte ich zunächst zwei mir wichtig erscheinende Begriffe erläutern.
2.1. Fundamentalismus
Fundamentalismus bezeichnet nach Meyers Lexikon ein allgemein kompromissloses Festhalten an (politischen, religiösen) Grundsätzen. Für den Fundamentalismus kennzeichnend ist, dass er jeglichen Dialog über seine Geltungsansprüche verweigert. Fundamentalismus bedeutet die Handhabung bestimmter Erkenntnisansprüche als allem Zweifel entzogen und daher außerhalb jedes Dialogs angesiedelt (Fundamentalismus o. J.).
2.2. Scharia
Der Begriff Scharia (arab. sharîaa) wird, so die Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung, im heutigen Sprachgebrauch für "islamisches Recht" verwendet, bedeutet im engeren Sinne jedoch die von Gott gesetzte Ordnung im Sinne einer islamischen Normativität. ... Vordergründiger Ausdruck einer islamischen Rechtsordnung ist die Anwendung koranischer Körperstrafen, was jedoch nur einen kleinen Teil des islamischen Rechtssystems umfasst (Scharia 2002).
Einen großen Teil umfasst jedoch das Ehe- u. Familienrecht und Anweisungen zum religiösen Leben. Grundsätze der Scharia basieren nicht nur auf dem Koran, sondern auch auf der Überlieferung und deren normativer Auslegung durch frühislamische Juristen und Theologen. (Schirrmacher o. J.)
Arbeit zitieren:
Friedemann Göppel, 2008, Die deutsche Einwanderungsgesellschaft zwischen Integration und Parallelgesellschaft in der Rechtsprechung der Bundesrepublik, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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DOI
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