Einleitung
Um sich der römischen Republik nähern zu können, ist es wichtig Nachrichten und Informationen aus vielen Perioden zusammenzutragen. Die Römer hatten keine geschriebene Verfassung, sondern diese Verfassung wurde von Gesetzen begründet. Aus heutiger Sicht ist das vergleichbar mit Großbritannien, denn auch die Briten berufen sich auf die „Magna Charta“ und auf die „Bill of Rights“ als Verfassungsgrundlage. Ganz ähnlich wie bei den Römern spielen also im politischen Geschehen Ehre und Würde eine sehr große Rolle. Antike Gesellschaften haben sich also keine Verfassung gegeben, so wie es nach modernem Verständnis üblich ist. Ein Beispiel hierfür ist die Bundesrepublik Deutschland. Hier gab man sich die Verfassung, namentlich das Grundgesetz auch selbst. Sicherlich bedurfte es aus bekannten Gründen der Zustimmung der Alliierten, doch grundlegend wurde sie von den Vertretern des Volkes ausgehandelt. Für die Römer leitete sich die Konstituierung einer Verfassung, nach dem griechischen Beispiel der „Zusammensiedlung“ (synoikismos) ab. Cicero war einer der Ersten, die die Republik (res publica) zur Sache des Volkes (populus) erklärte. Dabei bedeutete „res publica“ bis etwa 200 v. Chr. nichts anderes als „öffentliche Angelegenheit“. Erst mit dem Erreichen der Hegemonialstellung im Mittelmeerraum wurde der Begriff Republik im Staatswesen aufgegriffen. Im Gegensatz hierzu stand trotzdem die private Angelegenheit (res privata) auf die der römische Staat keinen Einfluss hatte. Der Begriff des Volkes wird dann im Kapitel 3 genauer erläutert. Der Historiker Polybios beleuchtete die römische Verfassung zu Zeiten der Bedrohung durch Hannibal genauer. Es kann also auch hier nur eine Momentaufnahme beschrieben werden. Auch im alten Rom gab es zwei verschiedene Betrachtungsweisen des Staatswesens, eine ist die Entwicklung und Aufgliederung verschiedener Institutionen und die zweite ist soziale Realität. Hierbei ist eine von aristokratischer Seite streng hierarchische Gesellschaft vorzufinden. Nur beide Strukturen zusammen verliehen dem alten Rom und dem Imperium einen so starken Zusammenhalt, dass es überhaupt möglich war diese Hegemonialstellung im Mittelmeerraum und darüber hinaus zu festigen und zu erhalten.
Im weiteren Verlauf ist es wichtig den Übergang von der Monarchie zur Republik zu beleuchten. Erst dann ist es möglich die Entwicklung dieser Republik und der Gesellschaftsstruktur zu verstehen und im Kontext zu analysieren.
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2. Der Übergang von der Monarchie zur Republik
Zu Zeiten der Monarchie war der König oberster Priester, Richter und Heerführer. Ihm allein war es möglich die Erkundung des Götterwillens (auspicium) zu betreiben. Es ist nur logisch das diese Positionen dem Herrscher zu Teil wurde, da die Götter in der römischen Gesellschaft eine sehr große Bedeutung hatten. Im römischen Reich war das Volk in drei Stämme (tribus) mit je zehn Abteilungen (curiae) und in die Masse der Bevölkerung (plebs) gegliedert. Weiterhin beschränkte sich das römische Reich auf die Italienische Halbinsel und war weit von der Größe und dem Status eines Imperiums entfernt. Die Seeschlacht von Kyme 474 v. Chr., als die Griechen Süditaliens den Etruskern in Rom eine schwere Niederlage zufügten, bildete offenbar den Auftakt vom Übergang der Monarchie zur Republik. Es folgte die Gründung des Adelsrates (senat), in dem die patrizischen Familien nun kollektiv regierten. Die Partizipation an der Politik wurde über den Besitz und der militärischen Schlagkraft der Reiterei dieser Familien begründet. Doch auch die plebejischen Fußkämpfer leisteten ihren Militärdienst ab, und verlangten somit ein Mitspracherecht im Senat. Als weiteres kam hinzu, dass sie numerisch den Patriziern deutlich überlegen waren. Dieser Anspruch auf politische Partizipation der Plebejer war der Auftakt für die Ständekämpfe im alten Rom und als Ergebnis stand die Schaffung des Volkstribunats. Die Volkstribunen (tribuni plebis) leiteten die Volksversammlungen und genossen eine religiös begründete Unverletzlichkeit (sacrosanctitas). Etwa ab dem fünften Jahrhundert v. Chr. erfolgte die zivilrechtliche Gleichstellung von Patriziern und Plebejern. Der endgültige Ständeausgleich wurde 367 v. Chr. mit der Konsulatsverfassung erzielt. Als Folge entstand eine neue Schicht, bei der das Patriziat mit reichen Plebejern verschmolz. Den letzten Schritt im Übergang von der Monarchie zur Republik bildeten die Hortensischen Gesetze aus dem Jahr 287 v. Chr., denn nun hatten die Beschlüsse der Versammlung der Plebs (concilium plebis) allgemeine Verbindlichkeit für alle Bürger, also Patrizier und Plebejer. Trotz dieser Entwicklung gab es immer noch eine Unterschicht, nämlich die überschuldeten Kleinbauern und die Besitzlosen (proletarii). Rom war eine übervölkerte Stadt und der Zustrom der proletarii war der Beginn der Eroberung Italienischen Bodens und der späteren Entwicklung zum Imperium Romanum. Ingesamt bleibt festzustellen, dass die Römer die Entwicklung von der Monarchie zur Republik in knapp 190 Jahren erreicht haben, auch wenn diese Form der Republik noch wenig mit dem heutigen Verständnis einer demokratischen Republik gemein hatte.
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Arbeit zitieren:
Alexander Reden, 2009, Das alte Rom - eine demokratische Republik?, München, GRIN Verlag GmbH
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Die römische Republik: Staatsangelegenheiten sind Volksangelegenheiten
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