Inhaltsverzeichnis
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1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit 1
2. Begriff des Entrepreneurship 2
2.1. Unternehmer und Unternehmung 2
2.2. Innovativer Unternehmer (Schumpeter) 3
2.3. Selbstständigkeit 3
2.4. Entrepreneur und Entrepreneurship 4
3. Darstellung des Umwandlungsrechts und Umwandlungssteuerrechts. 5
3.1. Grundzüge des Umwandlungsrechts 5
3.2. Aufbau des Umwandlungsrechts vom 01.01.95 7
3.3. Grundzüge des Umwandlungssteuerrechts 8
3.4. Aufbau des Umwandlungssteuerrechts vom 01.01.95 9
4. Spaltung von Kapitalgesellschaften 10
4.1. Arten der Spaltung 10
4.1.1. Aufspaltung 12
4.1.2. Abspaltung 14
4.1.3. Ausgliederung 15
4.2. Spaltungsvertrag 16
4.3. Spaltungsbericht 17
4.4. Ablauf der Spaltung 18
4.5. Voraussetzung für die Steuerneutralität des Spaltungsvorganges 18
5. Spaltung von Kapitalgesellschaften 20
5.1. Spaltung von Kapitalgesellschaften aus Sicht des Entrepreneurs 21
5.2. Chancen und Probleme- Ordnungspolitischer Hintergrund des
Entrepreneurship 22
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:Ausgangslage vor Abspaltung………………………………..…………13 Abbildung 2:Schritte der Abspaltung……………………………………..……………13 Abbildung 3:Nach der Aufspaltung…………………………………………………….14 Abbildung 4:Ausgangslage vor der Abspaltung…………………..……………….....14 Abbildung 5: Schritte der Abspaltung………………………………………………….15 Abbildung 6: Nach der Abspaltung…………………………………………...………..15 Abbildung 7: Ausgliederung…………………………………………………………….16
Abkürzungsverzeichnis
EStG Einkommenssteuergesetz ggf. gegebenenfalls i. S. d. im Sinne des i. V. m. in Verbindung mit UmwG Umwandlungsgesetz UmwStG Umwandlungssteuergesetz z.B. zum Beispiel
III
1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit
Zu den langfristig wirksamen unternehmerischen Entscheidungen gehört die Wahl der Rechtsform. Nicht nur bei der Gründung eines Betriebes stellt sich die Frage, ob die Rechtsform die wirtschaftlich zweckmäßigste ist. Die Überprüfung der zu wählenden Rechtsform unterliegt persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder auch steuerlichen Faktoren, welche ausschlaggebend für die Entscheidung sind. 1 Dies soll bedeuten, dass die interne Umgestaltung z.B. die Zusammensetzung der Gesellschafter oder externe Änderungen, beispielsweise sich ändernde Steuergesetze dazu anregen über einen Wechsel der Rechtsform nachzudenken. 2
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist z.B., wenn die Kinder das Unternehmen fortführen sollen oder ein Einzelunternehmen auf eine Erbgemeinschaft übertragen werden soll. 3
Folgende Kriterien sind zur Entscheidungsfindung zu beachten: Haftungsverhältnisse, Leitungsbefugnisse, Beteiligung an Gewinn, Verlust und Vermögen, Steuerbelastungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Mitwirkungsbefugnisse der Arbeitnehmer und persönliche Aspekte, wie z.B. die Erbfolge, ferner die rechtsformspezifischen Aufwendungen, z.B. für Rechnungslegung, Pflichtprüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses. 4
Die Veränderung der Rechtsform eines bestehenden Betriebes kann z.B. mit dem Instrument der Umwandlung geschehen. Eine Umwandlung kommt dann zustande, wenn sich die Rahmenbedingungen verändert haben und die gegenwärtige Rechtsform nicht optimal ist. Sie eröffnet vier Möglichkeiten: die Neuausrichtung des Unternehmens (Formwechsel), die Vereinigung verschiedener Unternehmen (Verschmelzung), die Aufteilung des Unternehmens in mehrere Unternehmen (Spaltung) oder die Übertragung von Unternehmensvermögen (Vermögensübertragung). 5
Am 01.01.95 ist das überarbeitete Umwandlungsrecht bzw. das Umwandlungssteuerrecht in Kraft getreten. Durch die Novellierung dieser Gesetze sind zahlreiche Umwandlungsformen nun einheitlich normiert. Außerdem waren bis zu diesem Zeitpunkt erfolgsneutrale Veränderungen der Rechtsform, die steuerliche Auswirkungen vermeiden sollten, überwiegend ausgeschlossen. 6 Durch das neue Umwandlungssteuergesetz wird nun ein gesichertes Fundament für die steuerlichen Folgen von Umstrukturierungsmaßnahmen sichergestellt, d.h.
1 Vgl. Wöhe (2000), S. 281ff.
2 Vgl. König/ Sureth (2001), S. 21.
3 Vgl. Schwarz (1995), S. 23.
4 Vgl. Wöhe (2000), S. 283.
5 http://www.bnot.de/Notartaetigkeiten/unternehmen_organisation.htm vom 20.03.02
6 Vgl. König/ Sureth (2001), S. 197.
1
das Unternehmen hat die Möglichkeit, Umstrukturierungen steuerneutral durchführen zu können. Mit Hilfe des Umwandlungssteuergesetzes wird entschieden, ob stille Reserven zum Zeitpunkt der Umwandlung aufgedeckt und besteuert werden müssen. Oder ob sie erfolgsneutral den übernehmenden Rechtsträgern übertragen werden sollen. 7
In der vorliegenden Arbeit, soll im zweiten Teil zunächst einige Grundbegriffe wie Entrepreneurship, Entrepreneur, Selbstständigkeit und Unternehmertum erläutert werden. Grundzüge und Aufbau des Umwandlungsrechts und Umwandlungssteuerrechts sind Gegenstand des dritten Teils.
Anschließend werden im vierten Teil die Spaltungsmöglichkeiten dargestellt. In diesem Kapitel wird zudem auf die Punkte Spaltungsvertrag, Spaltungsbericht und Ablauf einer Spaltung eingegangen.
Im letzten Abschnitt wird die Spaltung von Kapitalgesellschaften aus Sicht des Entrepreneurs zusammengeführt und es wird versucht, die Beweggründe für eine Spaltung hervorzuheben. Im Anschluss wird auch die volkswirtschaftliche Perspektive berücksichtigt.
2. Begriff des Entrepreneurship
In diesem Kapitel werden die Begriffe Unternehmer und Unternehmung, innovativer Unternehmer, Selbstständigkeit, Entrepreneur und Entrepreneurship näher erläutert.
2.1 Unternehmer und Unternehmung
„Ein Unternehmer ist jemand, der eine Möglichkeit sieht und eine Organisation schafft, um diese Möglichkeit zu verwirklichen. Der unternehmerische Prozess umfasst alle Funktionen, Aktivitäten und Handlungen, die mit dem Wahrnehmen der Möglichkeiten und dem Aufbau von Organisationen zu ihrer Verwirklichung zusammenhängen.“ 8
Unternehmungen werden als Betriebe des marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems bezeichnet. 9 Merkmale einer Unternehmung sind zum einen, dass sie
7 Vgl. König/ Sureth (2001), S. 197.
8 Bygrave (1998), S. 114.
9 Vgl. Wöhe (2000), S. 280.
2
die Möglichkeit besitzen, ihren Wirtschaftsplan selber zu bestimmen und zum anderen, dass sie versuchen den größtmöglichen Gewinn zu erzielen. 10
2.2 Innovativer Unternehmer (Schumpeter)
Der Begriff des dynamischen und innovativen Unternehmers geht auf den bedeutendsten Ökonomen des vergangenen Jahrhunderts zurück, Joseph A. Schumpeter (1883- 1950). 11
Unter dem Begriff Innovation fasste er jede denkbare Veränderung in den Methoden der Güterversorgung zusammen, d.h. sowohl die Erschließung neuer Absatz- und Beschaffungsmärkte als auch Änderungen in der Organisation von und zwischen Unternehmen. Innovation beinhaltet nicht nur eine Neuerung, sondern auch die Etablierung auf dem Markt. Gemäß den Beobachtungen greifen erfolgreiche Unternehmer auf bereits Existierendes zurück, was auch als die Haupteigenschaft des Entrepreneurs gilt. Aufgrund dessen zeichnet sich der Unternehmer nach Schumpeter durch die Durchsetzung von Innovationen aus, d.h. Vorhandenes neu entdecken und kombinieren, Geschäftsideen interdisziplinär, kreativ erkennen und ausnutzen und dadurch ein wachstumsorientiertes Unternehmen erfolgreich aufbauen. 12 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Schumpeter´sche Unternehmer kein Beruf und keine Beschäftigung ist, sondern die seltene Fähigkeit, neue Kombinationen durchsetzen zu können. 13
2.3 Selbstständigkeit
Selbstständigkeit beinhaltet im Wesentlichen Eigentum am, und leitende, eigen-verantwortliche Tätigkeit im Unternehmen. 14
„Unter „Selbstständige Arbeit“ versteht das Gesetz (§ 18 EStG) vor allem die Ausübung eines freien Berufes. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören „selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ sowie die „selbständige Berufstätigkeit“ als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt usw.“ 15
10 Vgl. Wöhe (2000), S. 280.
11 Vgl. http://www.bundestag.de/aktuell vom 12.04.02
12 Vgl. http://www.bundestag.de/aktuell vom 12.04.02
13 Vgl. http://www.uni-karlsruhe.de~iep/Institutsseite_d/wahlfach2.html vom 12.04.02
14 Vgl. Saßmannshausen (2001), S. 126.
15 Saßmannshausen (2001), S. 122.
3
Im § 134 EStG werden zwei bedeutsame Kriterien, welche die Selbstständigkeit ausmachen, wiedergegeben. Dem Gesetz nach spricht man von selbstständiger Tätigkeit, wenn man auf eigene Rechnung (Unternehmensrisiko) und auf eigene Verantwortung (Unternehmensinitiative) gearbeitet wird. Nicht jeder Freiberufler ist auch nach dem Gesetz Selbstständiger, sondern nur derjenige, der auch auf eigene Rechnung und Initiative arbeitet. 16
2.4 Entrepreneur und Entrepreneurship
Bereits im 17. Jahrhundert wurde der Begriff Entrepreneur zum ersten Mal in der französischen Militärgeschichte verwendet und im 18. Jahrhundert von Richard Cantillon in einen wissenschaftlichen Kontext gebracht. So definiert er unter einem Entrepreneur einen Akteur, der Güter und Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis einkauft, um sie dann später zu einem noch nicht festgelegten Preis zu verkaufen. 17
Dieser Begriff wurde von Jean Baptiste Say erweitert, da nach seiner Auffassung ein Unternehmer die Produktionsfaktoren effizient einsetzt, den Kombinationsprozess steuert und das mit den Handlungen einhergehende Risiko tragen soll. 18 Eine gleichwertige deutsche Entsprechungen der Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship sind nicht vorhanden. Die Assoziationen Unternehmer und Unternehmertum geben nicht denselben Sinn wieder, da mit dem Wort Unternehmer in Deutschland i. d. R. der Eigentümer einer Firma verstanden wird. Gründer bzw. Gründung sind eher Bezeichnungen, die dem Entrepreneur und Entrepreneurship entsprechen. 19
Der Unterschied zwischen den Begriffen Entrepreneur und Entrepreneurship ist der, dass sich der Begriff Entrepreneur auf eine Person konzentriert, wobei sich der Begriff Entrepreneurship auf einen ökonomischen Prozess bezieht, welche mit der Gründung oder Übernahme einer Unternehmung einhergeht. 20 Der Entrepreneur beschäftigt sich damit, dass er aus bekannten Produkten, Rohstoffen oder Dienstleistungen ein völlig neues Produkt entwickelt, damit Erfolg und dabei Strategie und Ziele seines Unternehmens vor Augen hat. Ein Entrepreneur, ist ein Risikoträger, da er ein neues Produkt, neue Produktionstechniken oder neue Formen der Unternehmensführung einführt und dabei
16 Vgl. Saßmannshausen (2001), S. 122.
17 Vgl. Kolshorn/ Tomecko (1998), S.171.
18 Vgl. http://www.uni-karlsruhe.de/~iep/Institutsseite_d/whlfach2.html vom 12.04.02
19 Vgl. http://www.bundestag.de/aktuell vom 12.04.02
20 Vgl. Tröger (2001), S. 52.
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Arbeit zitieren:
Sara Ebru Kisioglu, 2002, Chancen und Probleme der Spaltung von Kapitalgesellschaften- Eine kritische Analyse aus Sicht des Entrepreneurs, München, GRIN Verlag GmbH
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