Die spanische Inquisition
Das Jahr 1478, welches nach heutigen Geschichtsbewusstsein eigentlich noch zum Mittelalter gehörte, war das Jahr, in dem Papst Sixtus IV. auf Betreiben der katholischen Könige Isabella von Kastilien und Ferdinand von Aragon die Einrichtung eine Inquisition in Spanien genehmigte 1 . Anfangs ähnelte sie sehr der mittelalterlichen Inquisition. So blieben beispielsweise die päpstliche Legitimation und die kirchlichen Rechtsbefugnisse der Inquisitoren. Auch die Verfahren lehnten sich sehr am Altbewährten an. Ebenso waren es auch hier wieder Dominikaner, die mit dem Aufspüren von Ketzern beauftragt wurden. Es gab jedoch auch einige Neuerungen. So unterschieden sich die Strukturen der mittelalterlichen von der spanischen Inquisition recht deutlich. Diesmal handelte es sich um eine staatliche Einrichtung, deren höhere Amtsträger von weltlichen Herrschern ernannt wurden. Schnell entwickelte sich die Spanische Inquisition zu einer regelrechten Behörde. Sie verfügte über einen hierarchischen Aufbau, einen stringiertem Geschäftsgang und eine flächendeckende Ausbreitung im gesamten Herrschaftsgebiet der spanischen Krone.
Neue Zielgruppe
Ende des 15. Jahrhunderts hatten die Spanier ihr Land endgültig von den Moslems zurückerobert. Die letzte muslimische Bastion Granada fiel 1492 2 . Im gleichen Zuge wurden die letzten muslimischen Besatzer von spanischem Boden vertrieben. Das Land stand nun vor dem Problem der inneren Einheit. Das pragmatische Zusammenleben von Christen, Juden und Moslems hatte ein Ende. Die Koexistenz der verschiedenen Kulturen geriet immer mehr aus den Fugen, so dass Juden und Moslems zum Übertritt zum katholischen Glauben gezwungen wurden. Aufgabe der Inquisition war es, solche Juden und Moslems, so genannte "Conversos" und "Moriscos" aufzuspüren, die sich zwar nominell Christen nannten, in Wirklichkeit aber immer noch ihre alte Religion praktizierten. Von 1478 bis 1530 waren 91 % der Angeklagten "Conversos". In der Hälfte aller Fälle (ca. 900 allein in Toledo) wurden sie beim so genannten "Autodafe" zum Tode verurteilt. Auf diesen Bereich gehe ich später noch mal genauer ein. Von 1525 bis 1630 verlagerte sich das Vorgehen der Behörde gegen die Muslime. Zunächst verhielt sich die Inquisition ihnen gegenüber eher zurückhaltend. Nachdem sie jedoch 1502 zur Taufe gezwungen wurden, waren die nun "Moriscos" genannten, vielen Einschränkungen unterworfen. Sie durften keine Waffen tragen und ihre arabische Sprache wurde geächtet. Das
1 vgl.: Schwerhoff, Gerd: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit. C. H. Beck, München 2004. S. 59.
2 vgl.: ebenda S. 61.
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Zusammenleben mit den Altchristen verschlechterte sich deutlich und eskalierte 1568 in einem Bürgerkrieg in Granada. In der Folge kam es zu einer Welle von Verfahren gegen die "Moriscos". Eine dritte Zielgruppe der Inquisition bildeten die Protestanten, sie war aber vergleichsweise klein.
Verfahren
Kleinere Vergehen wurden von den Untersuchungsbeamten vor Ort erledigt, wo hingegen schwerere Delikte Konsultationen mit Kollegen erforderlich machten. In solchen Fällen wurden die Prozesse an die Sitzenden der Tribunale überführt.
Nach mittelalterlicher Tradition konnte ein Inquisitionsverfahren mit einen Gnadenedikt begonnen werden. Zuerst wurde hierbei eine Liste verschiedenster Formen der Häresie verlesen. Dies konnte bis zu einer halben Stunde dauern. Durch das Gnadenedikt konnten Sünder ihr Gewissen erleichtern und somit sich und/oder andere verschiedener Vergehen bezichtigen. Die Gnadenfrist dauerte gewöhnlich 30-40 Tage an. Dieses freiwillige Bekenntnis hatte einen Verzicht auf schwere Strafen zu Folge. Nach 1500 griff man meist auf eine andere Variante der Verfahrenseröffnung zurück, dem Edikt des Glaubens 3 Bei dieser Variante gab es keine Gnadenfrist. Dafür forderte man alle zu Denunziationen auf. Meist kamen die Bezichtigungen aus dem sozialen Umfeld der Verdächtigen. Jedoch hatte dieses Verfahren auch seine Schwächen und war somit nicht überall erfolgreich. So begab es sich, dass in manchen abgelegenen Gebieten die Solidarität der Eingesessenen siegte. Die herbei gereisten Untersuchungsbeamten stießen auf Mauer des Schweigens. Wenn es nun zu Gefangennahmen kam, wurden die Gefangenen, nach eingehenden Untersuchungen und Konsultationen, sowie eine Untersuchung des Besitzes, in eigenen Kerkern der Inquisition untergebracht. Der Aufenthalt in diesen Kerkern war, den Quellen nach, recht angenehm im Vergleich zu königlichen und städtischen Gefängnissen. Es war sauber und beheizt. Es gab sogar eine ausreichende Verköstigung, die jedoch auf eigene Kosten erfolgte. Im Vergleich zu der guten physischen Behandlung die die Gefangenen genossen, waren die psychischen Qualen. Den Verhafteten wurden die Gründe ihrer Gefangennahme Tage, Wochen, bis zu Monate lang verschwiegen. Somit wurde die Widerstandskraft des Angeklagten, ob schuldig oder nicht, geschwächt. Es wurden auch Foltermethoden eingesetzt. Dabei wurde häufig der Seilzug und die Streckbank verwendet. Dennoch kann man sagen, dass von der Folter anfangs nur selten Gebrauch gemacht wurde. Nach 1530 häuften sich die Fälle, um der Untergrundtätigkeit möglicher Judaisierer auf die
3 vgl.: Schwerhoff, Gerd: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit. C. H. Beck, München 2004. S. 86
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Schliche zu kommen. Jedoch machte sie insgesamt nur in etwa ein Zehntel der Fälle aus. Das Spektrum der Urteile glich dem der mittelalterlichen Prozesse. Es war die Möglichkeit eines Freispruchs gegeben. Dies hätte aber ein Eingeständnis der Inquisitoren bedeutet, sich bei der Verhaftung geirrt zu haben.
Um diesen Umstand zu umgehen wurde meist eine Prozessunterbrechung gewählt als Abschluss gewählt. Somit blieb der Angeklagte unter Verdacht und das Verfahren konnte jederzeit wieder aufgenommen werden.
Urteilspraxis der Inquisition in dreistufigem System
Die Urteile der Spanischen Inquisition waren in ein dreigliedriges System gegliedert. Zum Einem gab es die Abschwörung (abiuratio) die ein Treuebekenntnis zur Kirche, sowie andere kleinere Nebenstrafen mit sich zog. Die Zweite Urteilsmöglichkeit war die Wiederversönung (reconciatio). Diese wurde meist bei offenbaren aber reuigen Ketzern eingesetzt. Bei den Strafen handelte es sich überwiegend um Prügelstrafen, Gefängnis, Galeerendienst und Güterkonfiskationen. Diese Strafen waren jedoch zeitlich begrenzt. Als Drittes konnte man noch an den weltlichen Arm der Justiz (relaxatio ad brachium saeculare) überstellt werden. Hierbei wurde die Todesstrafe gegen Unbußwillige und Rückfällige verhängt. Die Reuigen unter ihnen wurden vor der Verbrennung, als Gnadenakt, erwürgt. Die Anderen wurden unbarmherzig bei lebendigem Leib verbrannt. Hohe Todesquoten gab es so bei der ersten Conversos-Verfolgung zwischen 1481 und 1530. Hierbei lag die Quote bei circa 20% der Verurteilten. Außerdem stieg die Quote noch mal auf 10% bei der Protestantenverfolgung um 1600 an. Außerhalb dieser Kernphasen jedoch lag die Todesquote nur zwischen 1-2%.Die Verstreckung eines Urteils geschah als öffentliches Staatstheater im „Akt des Glaubens“, der „Auto da fé“. Dies war eine Zuschaustellung der Ketzer, bei der zuerst mit einer persönlichen Urteilsverlesung und einer öffentlichen Abschwörung begonnen wurde. Es war die Inszenierung einer Vorwegnahme des Jüngsten Gerichts. Später wurde die „Auto da fé“ zum Symbol von Tyrannei und religiösem Gewissenszwang. 4
4 vgl.: Schwerhoff, Gerd: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit. C. H. Beck, München 2004. S. 90ff.
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Religiöse Disziplinierung
Fast ein Drittel aller, zwischen 1578 und 1635 vor der Inquisition in Barcelona, angeklagten Personen, waren wegen eines Verbaldeliktes angeklagt. Dies war kein Wunder in einer Epoche, in der kraftvolle Worte wie Flüche oder Segenssprüche reale Wirkung zugesprochen wurde. Ein ebenso wichtiger Bereich war die populäre Magie. Darunter fielen Segenssprechungen, Wahrsagerei, Schatzgraben, Heilmagie bis hin zur Zauberei und Hexerei. Außerdem wurden Sitten- und Sexualdelikte verfolgt. Einfache Unzucht wurde damals mit dem Glauben, dass Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten keine Sünde sei, verstanden. Bigamie war dabei ein Delikt welches im vormodernen Europa häufig auftrat. Auch Sodomie wurde geahndet. Zeitgenossen bezeichneten so jegliche Art unnatürlicher Sexualität. Das bedeutete Homosexualität, aber auch Sex mit Tieren. Zwischen 1571 und 1579 wurden über 100 Männer angeklagt. Diese waren ausnahmslos Ausländer.
Die Hinrichtungen der Sodonomie machten über die Hälfte aller, in den Archiven der Surprema überlieferten Exekutionen in Saragossa, Valencia und Barcelona aus. 5
5 vgl. ebenda S93f.
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Literatur:
- Dirnbeck, Josef: Die Inquisition. Eine Chronik des Schreckens. München. 2001.
- Schwerhoff, Gerd: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit. C. H. Beck, München 2004
Bildquelle:
1 http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Auto_da_fe2.jpg
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Arbeit zitieren:
Katharina Sagebaum, 2008, Die spanische Inquisition, München, GRIN Verlag GmbH
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