Inhaltsverzeichnis:
S e i t e
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1. Einleitung
2. Definition Mindestlohn
2.1. Gesetzlicher Mindestlohn 5
2.2. Tariflöhne 5
3. Der Mindestlohn in Großbritannien
3.1. Allgemeines/ Vorbemerkungen 6
3.2. Entstehung und Anfänge des Mindestlohnes 6
3.3. Rechtliche Grundlagen 8
3.4. Entwicklungen des Mindestlohnes 10
3.5. Die Low Pay Commission 11
3.6. Tax Credit und Auswirkungen auf die Beschäftigung 12
4. Der Mindestlohn in den USA
4.1. Allgemeines / Vorbemerkungen 12
4.2. Workfare-Konzept / Begriff der Working Poor 13
4.3. Entstehung und Entwicklung - Historische Fakten 14
4.4. Für wen gilt der Mindestlohn? 16
4.5. Auswirkung auf die Beschäftigung 17
4.6. Living Wage 18
20
5 F a z i t
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6. Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Deutschland gehört in der EU mit zu den wenigen Ländern neben Österreich, Zypern, Italien, Finnland, Schweden und Dänemark, die keinen gesetzlichen Mindestlohn haben und daher vor einer großen Herausforderung stehen. 20 Mitgliedsstaaten der EU wie Spanien, Portugal, Polen, Nieder-lande, Großbritannien 1 etc. haben bereits einen Mindestlohn festgelegt. Auch die USA schließt sich der Gruppe eines geregelten Mindestlohnes an. Jedoch schwankt die Höhe des Mindestlohnes zwischen den einzelnen Ländern erheblich. 2 Die Erfahrungen in Europa und auch den USA lassen in Deutschland positive Erwartungen und Hoffnungen einer Einführung eines Mindestlohnes aufkommen. 3
Viele Menschen in Deutschland können von ihrem Arbeitslohn allein häufig nicht den Lebensunterhalt bestreiten und davon leben. „Der Lohn, das durch Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen, muss jedem und jeder abhängig Beschäftigten eine eigenständige Existenzsicherung und ein Leben in Würde und Unabhängigkeit ermöglichen. Armut trotz Vollzeiterwerbstätigkeit ist beschämend und menschenunwürdig.“ 4 Daher sprechen sich nicht nur zahlreiche Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber in der Gebäudereinigung, Zeitarbeit und Bauwirtschaft für Mindestlöhne aus. Das Institut für Arbeit und Technik in Gelsenkirchen unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Gerhard Bosch und Frau Dr. Claudia Weinkopf stellte fest, dass „17% der Vollzeitbeschäftigten einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle“ 5 erhalten. Studien und Erhebungen zeigten nachhaltig auf, dass der Mindestlohn zwar kein Allheilmittel ist, allerdings in einigen Ländern zumindest kleine Erfolge zu erkennen sind. Über die Frage, ob in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden soll, wird aktuell heftig und kontrovers in der Gesellschaft diskutiert. Gegner argumentieren, dass sich die Einführung eines Mindestlohnes negativ auf die Beschäftigung auswirken könne, weil sich bspw. die Chancen für gering Qualifizierte auf eine Beschäftigung verschlechtern können und eine Erhöhung der Jobkosten zur Folge habe. Dies führe dazu, dass Arbeitsplätze abgebaut und nicht geschaffen werden. 6 Die Befürchtungen von Experten, dass die Einführung zu Arbeitsplatzverlusten führen könne, bewies bspw. in Großbritannien - Hier ging die Arbeitslosigkeit um 25% zurück - das Gegenteil. „Eindeutige Belege für negative Beschäftigungseffekte können aus den Studien nicht abgeleitet werden.“ 7 Zudem argumentieren sie, dass ein Mindestlohn nicht nur die Schwarzarbeit fördere, sondern Unternehmen gezwungen werden, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Des Weiteren halten sie fest, dass das Arbeitslosengeld II bereits so etwas wie ein Min- 1 Vgl.Sterkel, Gabriele/Schulten, Thorsten/ Wiedemuth, Jörg: Mindestlöhne gegen Lohndumping, 2006, S.233
2 Vgl. Bosch, Gerhard und Weinkopf, Claudia: Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland?, 2006, S. 4
3 Vgl. Bosch, Gerhard und Weinkopf, Claudia: Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland?, 2006, S. 6, 8
4 Vgl. Sterkel, Gabriele/Schulten, Thorsten/ Wiedemuth, Jörg: Mindestlöhne gegen Lohndumping, 2006, S.13
5 Vgl. Bosch, Gerhard und Weinkopf, Claudia: Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland?, 2006, S. 4
6 Vgl. Bosch, Gerhard und Weinkopf, Claudia: Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland?, 2006, S. 48-49
7 Vgl. Bosch, Gerhard und Weinkopf, Claudia: Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland?, 2006, S. 4
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destlohn sei und Arbeitsverträge Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer seien. 8 Befürworter des Mindestlohnes entgegnen dem allerdings, dass trotz Lohnsenkungen die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren gestiegen sei. Nicht zuletzt erhalten die Menschen durch einen geregelten Lohn mehr Geld für ihren privaten Konsum, wodurch die Konsumnachfrage angekurbelt werden könne. Auf diese Weise können neue Arbeitsplätze geschaffen werden. 9 Ein Mindestlohn verhindere ein weiteres Auseinanderdriften zwischen Arm und Reich in der Gesellschaft. Des Weiteren haben höhere Löhne höhere Steuereinnahmen zur Folge. Das bedeutet, dass der Staat durch Steuereinnahmen mehr Geld in seine kulturellen und sozialen Aufgaben (z.B. Umweltschutz, Bildung, Verkehr) investieren kann. Zudem schütze der Mindestlohn Unternehmen vor so genannter „Schmutzkonkurrenz“ und Lohndumping. Alle Unternehmen zahlen somit einen geregelten Lohn. Auf diese Weise werden „ruinöse Unterbietungswettläufe“ unterbunden. 10
Vor diesem Hintergrund möchte ich mich mit der Frage beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen und damaligen Lebensbedingungen in Großbritannien und den USA der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde. Dabei lege ich meinen Schwerpunkt auf die Geschichte der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes, weil mir diese in diesem Zusammenhang besonders interessant scheint. Anhand dieser beiden Länder kann man gut den langen Prozess der Entstehung und Entwicklung des Mindestlohnes bis zur tatsächlichen Einführung zurückverfolgen. Diese Betrachtungsweise zeigt die Bedeutsamkeit dieser doch sehr kontroversen Thematik, die auch schon auf damalige intensive Auseinandersetzungen in der Gesellschaft bezüglich dieses Themas schließen lässt.
Beginnen möchte ich mit einer Definition des gesetzlichen und tariflichen Mindestlohnes. Im zweiten Kapitel folgt meine Betrachtung der gesetzlichen Mindestlohnregelungen in Großbritannien, dem so genannten National Minimum Wage (NMW). Nach einer kurzen Vorbemerkung erläutere ich die Geschichte des NMW und zeige erste Ansätze und Kampagnen auf. Anschließend beleuchte ich diesbezüglich den Mindestlohn im Allgemeinen. Dazu zählen die rechtlichen Grundlagen und die Entwicklung des Mindestlohnes im Laufe der Jahre seit der Einführung. Anschließend scheint die nähere Auseinandersetzung mit der Low Pay Commission, einer Institution, die eine wichtige Rolle für die Funktion des NMW einnimmt, sinnvoll. Zuletzt setze ich mich mit dem Tax Credit auseinander, einer negativen Einkommenssteuer, die mit dem NMW eingeführt wurde und der Erläuterung einiger positiver Auswirkungen des NMW auf die Beschäftigung. Im vierten Kapitel behandle ich die gesetzlichen Mindestlohnregelungen in den USA. Zuerst veranschauliche ich die USA als Sozialstaat im Allgemeinen. In diesem Zusammenhang folgt die Vorstellung des
8 Vgl. Bosch, Gerhard und Weinkopf, Claudia: Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland?, 2006, S. 48-49
9 Vgl. Sterkel, Gabriele/ Schulten, Thorsten/ Wiedemuth, Jörg: Mindestlöhne gegen Lohndumping, 2006, S.23
10 Siehe: http://www.red-file.de/texte/wasg/mindestlohn2.pdf - download am 17.03.2010; S.1
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Workfare-Konzeptes und dessen Effekte auf die in den USA wachsende Gruppe der Working Poor. Anschließend befasse ich mich mit der historischen Entstehung und Entwicklung des Mindestlohnes sowie einer Betrachtung des Mindestlohnes überhaupt, u.a. für wen der Mindestlohn gilt und welche Auswirkungen er auf die Beschäftigung hat. Zuletzt erläutere ich den Living Wage, eine weitere Maßnahme neben dem gesetzlich Mindestlohn, der ebenfalls zu einer Verbesserung der Einkommenssituation hilfebedürftiger und einkommensschwacher Menschen beitragen soll. In einem abschließenden Fazit fasse ich noch einmal alle bedeutenden Ergebnisse zusammen. Zudem erläutere ich noch in einem Abschnitt, was Deutschland von den Erfahrungen in Großbritannien und USA bezüglich des Mindestlohnes lernen kann und runde somit meine Gesamtbetrachtung ab.
2. Definition Mindestlohn
2.1. Gesetzlicher Mindestlohn
Ein gesetzlicher Mindestlohn setzt eine Untergrenze fest, die kein Lohn unterschreiten darf. „Er ist das Mindest-Entgelt für geleistete Arbeit.“ 11 Der Mindestlohn hilft einkommensschwachen Menschen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Auf diesem Weg wird verhindert, dass Menschen zu niedrigen Hungerlöhnen arbeiten müssen und trotz alledem ihre Existenz nicht sichern können. In Deutschland arbeiten 36% der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor: „24% bekommen prekäre Löhne und 12% erhalten gar Armutslöhne. Prekäre Löhne bedeuten weniger als 2.163 Euro monatlicher Bruttolohn (Vollzeit), was 75% des Durchschnittlohns entspricht. Von Armutslöhnen spricht man, wenn ein Mensch weniger als 50% des Durchschnittlohns verdient. Das sind derzeit 1.470 Euro brutto im Monat für eine Vollzeitarbeit.“ 12
2.2. Tariflöhne
„Der Tariflohn ist ein Mindestlohn, der in individuellen Verträgen über-, nicht aber unterschritten werden darf. Er wird regelmäßig als Zeitlohn vereinbart; häufig ermöglicht der Tarifvertrag aber auch eine Leistungsentlohnung.“ 13 Das bedeutet, dass Tariflöhne Mindestlöhne sind, die in bestimmten Berufszweigen ausgezahlt werden. Somit ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Tariflohn in der jeweiligen Branche zu zahlen, dieser jedoch auch überschritten werden kann. Der Tariflohn ist das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers, das im Tarifvertrag geregelt ist. Allerdings kann jede Branche auch ihren eigenen Mindestlohn haben. Das heißt, dass die Höhe des Mindestlohnes sich an der zu verrichteten Arbeit und der Größe und Macht des Unternehmens orientiert. 14
11 Siehe: http://www.red-file.de/texte/wasg/mindestlohn2.pdf - download am 17.03.2010; S.1
12 Siehe: http://www.red-file.de/texte/wasg/mindestlohn2.pdf - download am 17.03.2010; S.1
13 Siehe: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/tariflohn/tariflohn.htm - download am 17.03.2010
14 Siehe: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/tariflohn/tariflohn.htm - download am 17.03.2010
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3. Der Mindestlohn in Großbritannien
3.1. Allgemeines/ Vorbemerkungen
„Die Einführung des NMW wird heute in Großbritannien als ein Erfolg angesehen und findet breite Unterstützung bei Arbeitgebern, Gewerkschaften und in allen politischen Parteien.“ 15 Der gesetzliche Mindestlohn National Minimum Wage (NMW) in Großbritannien kann als eine Art „Vorreiter“ in diesem Bereich gesehen werden. Ausschlaggebend war die Labour-Regierung unter Premierminister Tony Blair im Jahre 1999. Die Einführung kann als eine damalige Reaktion „auf eine sich zum Teil dramatisch verändernde soziale und tarifpolitische Landschaft“ 16 verstanden werden.
3.2. Entstehung und Anfänge des Mindestlohnes
Bereits in frühen Jahren setzte man sich mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Großbritannien auseinander. Dieser sollte anfangs gerade in schwach organisierten Branchen zum Tragen kommen. Aus diesem Grund wurden im Jahre 1909 sogenannte Wage Boards ins Leben gerufen, die für einen geregelten Arbeitslohn in einkommensschwachen Branchen zuständig waren. 17 „1945 wurden diese Boards durch die sogenannten Wages Councils (Lohnausschüsse) ersetzt. Diese bestanden aus einer gleichen Zahl von Arbeitgebern - bzw. Gewerkschaftsvertretern sowie einigen >unabhängigen< Personen.“ 18 Diese Lohnausschüsse zeigten sich bis etwa zu den 80er Jahren als erfolgreich. Anschließend verloren sie zunehmend an Bedeutung. Ein Grund dafür war u.a., weil die vorgesehenen Lohnempfänger nicht in das festgesetzte Muster hineinpassten. 19 Gewissermaßen „[…] blieben die meisten Niedriglohnempfänger im Rahmen dieses Systems unberücksichtigt, weil sie nicht in den Branchen arbeiteten, die üblicherweise an die Lohnsätze gebunden waren. 1993 wurden die Lohnausschüsse in allen Sektoren mit Ausnahme der Landwirtschaft - zum Teil gegen den Widerstand einiger sektoraler Arbeitgeberverbände - abgeschafft.“ 20 Als die Lohnausschüsse nicht mehr existierten, kam erneut das Interesse für einen nationalen Mindestlohn in der Gesellschaft auf. Sogar einige Gewerkschaften konnten sich für einen neuen Ansatz im Niedriglohnbereich begeistern. Zudem bekam der Mindestlohn durch den Rückgang der Tarifbindung zusätzliche Aufmerksamkeit. „Der Rückgang der Tarifbindung war ein entscheidender Faktor für die Einsicht seitens der Gewerkschaften, dass gesetzliche Eingriffe notwendig sind.“ 21 Prinzipiell waren der Ansatz und die Idee einer Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes bereits in frühen Jahren vorhanden, allerdings zeigte sich die tatsächliche Umsetzung und
15 Vgl. Burgess: Gesetzliche Mindestlöhne in Großbritannien, 2006, S.31
16 Vgl. Burgess: Gesetzliche Mindestlöhne in Großbritannien, 2006, S.31
17 Vgl. Bosch, Gerhard und Weinkopf, Claudia: Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland?, 2006, S. 30
18 Vgl. Burgess: Gesetzliche Mindestlöhne in Großbritannien, 2006, S.32
19 Vgl. Bosch, Gerhard und Weinkopf, Claudia: Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland?, 2006, S. 30-32
20 Vgl. Burgess: Gesetzliche Mindestlöhne in Großbritannien, 2006, S.33
21 Vgl. Burgess: Gesetzliche Mindestlöhne in Großbritannien, 2006, S.34
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Arbeit zitieren:
Katharina Hilberg, 2010, Mindestlöhne auch in Deutschland?, München, GRIN Verlag GmbH
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