Abkürzungsverzeichnis
AABF alevit. Anm.: ATIB BAMF bes. bez. BfV BKM BMI BMJ BRD bspw. BVerfG BverwG Bzg. bzw. d. h. D. ders. DIB dies. DIK Diss. DMLBonn e.V. dsbzgl. ebd. ed. eggszt. eggsztn. eig. A. zf. F.A.S. F.A.Z. ff. FTD GdP gem. ggf. ggstzl. ggüb. H. i. O. H. v. m. Hg. Hgg. hingg. i. Bzg. a. i. d. H. i. ü. IAK IGD insges. IR IZ KAS LfV
Lit Litvz. m. E. MB MZ NRW NZZ PM RE REMID s. a. s. o. S. s. o. s. u. S. s. stellv. f. v. a. stellv. SZ taz u. zw. u.a. v. a. D. v. a. v.
VIKZ VSB wg. z.B. ZfT ZIIAD ZMD ZMO Zshg. zus. zw. zwzeitl.
Inhaltsverzeichnis :
A. „Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas,
er ist Teil unserer Gegenwart und er ist Teil unserer Zukunft“ 1
B. Vom „Islam in Deutschland“ zum „Deutschen Islam“:
Perspektiven auf das Projekt der Einbürgerung
einer Einbürgerung einer Religion. 4
0. Deutsche Islamkonferenz: Nationalarena
der diskursiven Weichenstellung für die Zukunft des Islam. 4
1. Bestandsaufnahme: Das Profil islamischer Präsenz
innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland 4
2. Arbeitsprogramm und Motto der Deutschen Islamkonferenz 9
3. Personelle Zusammensetzung der DIK:
Portraits im Vergleich und virtuellen Dialog 12
3.1. Auswahlkriterien? 12
3.2. Der Staat’ 12
3.2.1. Repräsentativität? 13
3.3. Der Islam’ 14
3.3.1. Die Verbände 14
3.3.1.1. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) 14
3.3.1.1.1. Alleinvertretung - Anspruch und Wirklichkeit 14
3.3.1.1.2. Türkeifokussierung - Fluch oder Segen? 17
3.3.1.1.2.1. Desintegrator „Imâm-Import“? 19
3.3.1.1.2.2. Desintegrator türkischsprachige Islamunterweisung? 21
3.3.1.1.2.3. Personelle Abhängigkeiten 24
3.3.1.1.2.4. Das mehrstimmige Echo der Türkeizentrierung 25
3.3.1.1.2.4.1. Desintegrativ aus Sicht des Staates Attraktiv für den Muslim? 27
3.3.1.1.2.4.2. Warum DITIB? Die Ambivalenz des Turko-Islams’ 27
3.3.1.1.2.4.3. Warum DITIB?
Bilaterale Öffnung und Offensive Selbstvermarktung 28
3.3.1.1.2.4.3.1. Statt sola Türkiye’: Hinwendung zu Deutschland 29
3.3.1.1.2.4.3.2. Statt Alleingang und Monopolanspruch:
Kooperationsbereitschaft 33
3.3.1.2. Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) 35
3.3.1.2.1. Verbandshistorie und Vertretungsanspruch 35
2.3.1.2.2. Supranational’ und überkonfessionell’? 37
3.3.1.2.3. Dialogbereitschaft 38
3.3.1.2.4. Körperschaftsstatus? Nicht erwünscht 40
3.3.1.2.5. Problematisches 40
3.3.1.3. Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. (IR) 43
3.3.1.3.1. Strukturelle Eckdaten im Vergleich 43
3.3.1.3.2. Positionen 45
3.3.1.3.3. Islamischen Gemeinschaft Millî Görüs e. V. (IGMG) 47
Relationierung : Islamrat ÅÆ IGMG 52
3.3.1.3.4.
3.3.1.4. Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ) 54
3.3.1.4.1. Zentralismus, Mystizismus’, Personenkult’ 54
1. Exkurs: Süleyman Hilmi TUNAHAN 55
3.3.1.4.2. Vom Desintegrator zum Dialogpartner und zurück in die Abschottung 57
3.3.1.4.3. Fremdwahrnehmung: (K)Ein Fall für den Verfassungsschutz 58
3.3.1.4.4. Selbstdarstellung versus Fremdwahrnehmung 60
3.3.2. Nicht-Organisierte Vertreter der Muslime
Vertreter der nicht organisierten Muslime? 61
3.3.2.1. Verbandsperspektive I. : Opposition verbindet 62
3.3.2.1.1. Dokument der neuen Einheit’ 62
3.3.2.2. Einzelportraits -
Was die Gästeliste über die intentio der Gastgeber verrät 63
3.3.2.2.1. Über die Repräsentativität von Extrempositionen 64
3.3.2.2.1.1. Necla KELEK: Massenwirksame Islamkritik -
subjektiv begründet I. 64
3.3.2.2.1.2. Verbandsperspektive II.: Koalition beflügelt -
Kritik wird explizit, Protest wird laut, Boykott angedroht 67
3.3.2.2.1.3. Seyran ATES: Massenwirksame Islamkritik
subjektiv begründet II. 70
3.3.2.2.2. Zwischenfazit: Islam-KritikerInnen per Staatsdekret
zu Islam-Repräsentantinnen ermächtigt? 74
3.3.2.2.3. Die gemäßigten Sieben’(?)
und die Frage nach ihrer Repräsentativität 76
3.3.2.2.3.1. Ezhar CEZAIRLI: Die Säkularisierungsbedürftigkeit des Islam 77
3.3.2.2.3.2. Navid KERMANI: Diplomat, Puffer und potentieller Vermittler 78
3.3.2.2.3.3. Feridun ZAIMOGLU: Ich vertrete niemanden’ -
Von Deutschlandliebe und der Frage nach der gläubigen Muslima 81
2. EXKURS: Religionisierung von kultureller und sozialer Differenz 84
3.3.2.2.3.4. Nassir DJAFARI: Deutsch denken, deutsch fühlen’ 85
3.3.2.2.3.5. Badr Mohammed: nEUer Deutscher’ mit großen Ambitionen 87
3.3.2.2.3.6. Walid Nakschbandi: Primat der deutschen Identität 90
3.3.2.2.3.7. Kenan KOLAT: Vom Türken zum Muslim zum Integrationsfeind 93
3. EXKURS: „Integrationsfeindlichkeit von Herrn Kolat indiskutabel“ 97
4. Kollektive Repräsentativität des muslimischen Flügels’ auf dem Prüfstand 99
4.1. Dimensionen der Kollektivrepräsentativität 100
4.1.1. Ethnodiversity’ 100
4.1.2. Die Generationenfrage’ 102
4.1.3. Bildung und sozialer Status 106
4.1.4. Gender 107
4.1.5. Konfessionsübergreifende’ Repräsentativität 108
C. Der Ist-Zustand’ von Islam und Muslimen
in Deutschland bedarf der staatlich assistierten Reform(ation) 111
1. Die Umpolung der individuellen Identität: Primärausrichtung auf ein
neues Kollektiv als Conditio sine qua non des deutschen Muslims in spe’ 111
2. Strukturelle Anpassung als Conditio sine qua non für Gleichberechtigung 113
4. EXKURS: KRM - (K)eine Religionsgemeinschaft? 116
3. Schäubles Islamo-Evolutionstheorie’ 118
3.1. Staatliche Entwicklungshilfe für den Islam nicht zum Nulltarif’ 118
3.2. Deutsch’ Europäisch’ 120
3.3. Europäisch’ Christlich geprägt’ Aufgeklärt’ ,Modern’ 120
3.3.1. Europäisch’ Christlich geprägt’ Überlegen’ 121
3.3.2. Europäisch’ Aufgeklärt’:
Suspendierung des Primates des Religiösen als Sprungbrett in die Moderne 123
3.3.2.1. Die notwendige Beschneidung 123
3.3.2.2. Überlegenheit Europas und Nachholbedarf der islamischen Welt’ 124
3.3.2.3. Rückstand des Islam’ verpflichtet zur staatlichen Entwicklungshilfe’ 125
4. Europäisierung Aufklärung des Islam:
Altruistische Entwicklungshilfe oder präventiver Selbstschutz? 127
D. Islamische Präsenz in Europa -
Reziproke identifikative Herausforderung und ihre Bewältigung 131
1. Identität’, Kultur’, kulturelle Identität’ - Dominante Narrative
und diskursiv reproduzierte Zusammenhänge auf dem Prüfstand 131
1.1. Identität’: Zwischen aktiver identificatio’ und externer ascriptio’ 131
1.2. Kultur’ Religion’ Kollektive Identität’:
„Verrat’ mir deine Kultur und ich sag’ dir, wer du bist“ 132
1.2.1. Die Problematik kulturalistischer Klassifizierung 132
1.3. Der alltagssprachliche Kulturbegriff -
Was er leistet, woran er krankt. 134
1.3. Die Kultur’ der Wissenschaft - Prozess, Dynamik, Aushandlung 172
2. Der deutsche Islamdiskurs unter der Lupe:
Worum es den Diskursparteien ‚eigentlich’ geht .................................................... 135 2.1. ‚Identität’, ‚Macht’ und beider ‚Anerkennung’ ..................................................... 135 2.1.1. Die diskursive Festigung präsupponierter Kollektividentitäten...................... 138 2.1.2. ...findet auch dort statt, wo man sie nicht vermutet:
Multukulturalistische Narrative.......................................................................... 139 2.2. ‚Öffentlichkeit’ - Gegenstand, Ort und Produkt diskursiver Aushandlung....... 141
3. Identitäten in der kollektiven Krise: Wie die Furcht vor der ‚schleichenden Islamisierung Europas’ einen ‚Kampf der Kollektividentitäten’ katalysierte...... 146
3.1. ‚Nationale / Europäische’ vs. ‚religiöse Identität’? .................................................146 3.1.1. Die ‚ethnizistische Nationalidentität’ europäischer Staaten ............................ 147 3.1.2. Der ‚blinde Fleck’ des ‚europäischen Blickes’................................................... 149 3.2. ‚Islamisierung des Selbst’ als ‚Reactio Islamica’
auf die‚actioque narratio germanica’ ................................................................. 152 3.2.1. ‚Integrationsproduktive’ Funktion der Apostrophierung der Islamität?....... 156 3.2.2. Konsequenzen für die deutsche Islampolitik .....................................................156 3.3. Was hat die ‚deutsche Identität zu bieten’? .............................................................194 3.4. Die Selbstverteidigung Europas im Medium der Erinnerung:
Revitalisierung präsäkularer Ressourcen ................................................................160 3. 5. Im Angesichte ‚schleichender Islamisierung’:
‚Christianisierung der offiziellen deutschen Selbstbeschreibung’...........................162
3.5.1. Keine Widerrede? .................................................................................................164 3.6. Resümee........................................................................................................................ 165
Literaturverzeichnis ...................................................................................................... 168
Anhang:
Johannes KANDEL, „Islamische Organisationen im Überblick“ I
Download von hier aus: http://www.bpb.de/themen/F9WKLB,0,0 Stand: 10.10.07 © Bundeszentrale für politische Bildung/bpb 2005
II Offizielle BMI-Teilnehmerliste der Islamkonferenz
Download von hier aus:
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_1018378/Internet/Content/Themen/Deutsche__Isla m__Konferenz/DatenUndFakten/Teilnehmerliste.html Stand: 01.05.07
III Pressemitteilung der DITIB, IR, VIKZ, ZMD vom 24.09.06:
Muslimische Spitzenverbände kritisieren Konzept der Deutschen Islam Konferenz http://www.islam.de/6883.php Stand: 10.10.07
IV Teilnehmerliste Integrationsgipfel
Download von hier aus:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2006/07/2006-07-14-pressekonfere nz-integrationsgipfel.html Stand: 10.10.07
A. „Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas, er ist Teil unserer Gegenwart und er ist Teil unserer Zukunft“ 1
Mit dieser im Nachhinein oft zitierten und vielerorts hoch gelobten Feststellung bloßer sozialer Tatsachen eröffnete der deutsche Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang SCHÄUBLE, die Regierungserklärung zur Deutschen Islamkonferenz (DIK). Was hier dem Deutschen Bundestag am 28. September 2006 a posteriori erklärt wurde, hatte sich am Vortag im Schloss Charlottenburg zu Berlin unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugetragen. Dass diese Rede sowohl seitens des Parlamentes, als auch von Seiten der Medien und ihrer Rezipientenschaft mit nicht geringer Spannung erwartet wurde, verwundert angesichts einer gesamtgesellschaftlich relevanten Thematik wie dieser nicht. Wäre bereits einem bloß deskriptiven Erfahrungsbericht über die Geschehnisse und etwaige erste Ergebnisse dieser konstituierenden Sitzung zweifelsohne reges Interesse zuteil geworden, so gilt dies umso mehr angesichts der Tatsache, dass hier ein wesentlich größeres Informationsdefizit zu kompensieren war: Nicht nur war die Öffentlichkeit vom Dialogprozess vor Ort ausgeschlossen worden, auch über den Gegenstand, Teilnehmer und Ziele der Verhandlungen ließ sich im Vorfeld nur Rudimentäres in Erfahrung bringen. Die Motivation hinter dieser restriktiven Informationspolitik zu eruieren stellte zwar zweifelsohne eine interessante Fragestellung dar, kann hier aber außer Acht gelassen werden. Stattdessen soll sich die vorliegende Arbeit dem ‚deutschen Weg’ der Etablierung eines
„institutionalisierten Dialoges mit dem Islam“ 2 widmen, eines Dialoges, der etwas verändern will, eines Diskurses, der Realitäten schaffen soll, die von der gegenwärtigen Situation abweichen. Etabliert werden soll, so lautet die zentrale These, die nachzuweisen sich die folgende Analyse bemühen wird, also nicht nur und nicht primär der ‚Dialog mit dem Islam’: Kreiert und dauerhaft begründet werden soll - wenn der staatlicherseits gehegte Wunsch Gestalt annähme - ein ‚neuer’, ein ‚anderer’, ein ‚besserer Islam’, dessen Fortschritt gegenüber der gegenwärtig in Deutschland vorherrschenden ‚Islamvariante’ nominell jener sein wird, dass dieser Islam ein ‚Deutscher’ sein wird. Mit welchen inhaltlich-qualitativen Konsequenzen diese Namensänderung verbunden sein könnte, an welcherlei Bedingungen die politischen Diskursteilnehmer und hier insbesondere der Bundesinnenminister, als deren islampolitischer Wortführer die ‚Einbürgerung’ von Islam und Muslimen binden und nicht zuletzt wie die ‚Muslime in
1 http://www.bundesregierung.de/nn_1514/Content/DE/Bulletin/2006/09/93-1-bmi-islamkonferenz-bt.html (Stand: 01.05.07; i. F. = RE)
2 Ebd.
1
Deutschland’ die ihnen offerierte Perspektive bewerten, zu ‚Deutschen Muslimen’ werden zu dürfen bzw. zu müssen - zu diesen komplexen Fragestellungen befriedigende Antworten zu finden ist das schwierige Unterfangen, welches sich die folgende Analyse zum Ziel gesteckt hat. Die ‚Erste Deutsche Islamkonferenz’, jenes halb-öffentliche, halb private Forum, das ‚think tank’, ,Werkstadt’ und ‚Entbindungsstation’ des ‚neuen’, des ‚deutschen Islam’ sein will, ist geradezu prädestiniert, zur diesbezüglichen ‚Hauptinformantin’ erkoren zu werden. Auf keiner anderen nationalen Bühne treffen so hochrangige Akteure beider Seiten aufeinander, um im direkten Schlagabtausch für die Interessen derer einzutreten, die zu vertreten sie beanspruchen. In der Geschichte deutscher Islam-und/oder Intgrationspolitik kamen sich die Kontrahenten bisher nicht annähernd so nah, wie sie in dieser Arena sich gegenüberstehen. Durch die Tatsache, dass eben diese Nähe zugleich Chance ist, als auch Risiken birgt, vor allem aber enthüllende Funktion innehat und mancherlei auch unbeabsichtigte Entschleierung erzwingt, dürfte die oberflächlich betrachtet vielleicht einseitig erscheinende Fokussierung vorliegender Untersuchung endgültig legitimiert sein.
Über eine rein deskriptive Betrachtung von Konzept, Programm und Zielsetzung hinaus, wird dabei vor allen Dingen darauf abgestellt, offenzulegen ‚wer hier mit wem in wessen Namen’ spricht. Konkret sollen die diversen Dialogteilnehmer also nicht nur vorgestellt, sondern insbesondere auf ihre Legitimation und Repräsentativität geprüft werden. Da sich an der Frage, ob die staatlicherseits berufenen muslimischen ‚Fürsprecher’ tatsächlich eine hinreichend große Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime zu vertreten in der Lage sind, letzten Endes Sinn und Effizienz des gesamten Dialogprojekts entscheiden, wird hier auch der analytische Schwerpunkt gesetzt.
Methodisch wird es angesichts der Komplexität der Fragestellung von Nöten sein auch ‚zwischen den Zeilen zu lesen’. Zu diesem Zwecke sollen implizite Erwartungen und Intentionen der verschiedenen Dialogteilnehmer herausgearbeitet, stillschweigende Vorannahmen zur Sprache gebracht und Wirkungen hintergründiger Machtkonstellationen aufgedeckt werden. Insbesondere durch systematisch angewandte Multiperspektivität, die sowohl die Position des deutschen Staates nachzuvollziehen sucht, als auch die muslimische Perspektive in den Blick nimmt, werden Inkohärenzen, Kontroversen und Konkurrenzen sichtbar, die bei einer einseitigen Auswertung offizieller Regierungsverlautbarungen nivelliert zu werden drohten. Da in einem biperspektivischen Ansatz die eine Seite der anderen als Korrektiv dienen kann, lässt sich mit dieser Methode nicht nur ein ‚kleinster gemeinsamer Nenner’ zwischen den Gesprächspositionen ausfindig
2
machen, sondern gleichzeitig eine vorsichtige Prognose über die Machbarkeit und Erfolgsaussichten des angestrebten Programms aufstellen.
Zur Rekonstruktion der offiziellen staatlichen Position in Sachen Deutsche Islamkonferenz bietet sich die Rezeption der diesbezüglichen, auf den Internetseiten von Bundesregierung und Bundesinnenministerium veröffentlichten Darstellung an. Eben diese Verlautbarungen werden der Analyse im Folgenden als Primärquelle zu Grunde gelegt. Ergänzend hierzu soll ein Rückgriff auf die oben bereits zitierte ‚Deklaration ex eventu’ des Bundesinnenministers vom 28. September 2006 erfolgen. Da in der Person SCHÄUB- LEs abernicht nur der Sprecher der Regierungserklärung gegeben ist, sondern dieser auch als Hauptinitiator der Islamkonferenz fungierte und ihr seither federführend voransteht, macht es Sinn seine subjektive Haltung zur Thematik ‚Islam in Deutschland’ genauer zu eruieren. Diesem Zwecke soll denn auch die Auswertung alternativer öffentlicher Stellungnahmen des Bundesinnenministers dienen.
Aus Pressemitteilungen, relevanten Reden und Interviews wird aber nicht nur die unionspolitisch-staatliche Perspektive extrahiert werden, sondern dieser Quellenbasis wird - mangels Alternativen - auch die muslimische Position zu entnehmen sein. Konsequenterweise wird der Zugriff auf das Gros der zu verwertenden Daten also über den Umweg medialer Vermittlung erfolgen müssen. Die sich damit zwangsläufig ergebende Problematik einer potentiellen Verzerrung, oder adressatengerechten Anpassung des je eigenen Standpunkts wird sich zwar nicht völlig ausklammern lassen. Die kontextuell-kritische Prüfung der relevanten Aussagen wird aber bemüht sein, diesen Sachverhalt im Einzelfall aufzudecken, um dererlei rezipientenorientierte Rhetorik als solche kenntlich zu machen.
3
B. Vom „Islam in Deutschland“ zum „Deutschen Islam“:
Perspektiven auf das Projekt der Einbürgerung einer Religion
0. Deutsche Islamkonferenz: Nationalarena der diskursiven Weichenstellung für die Zukunft des Islam
Der Online-Darstellung des Bundesinnenministeriums 3 lässt sich folgende Gliederung entnehmen: Nach einer allgemeinen Einführung, die sich der gegenwärtigen Präsenz von Islam, respektive Muslimen in Deutschland widmet, wird zunächst die „Aufgabe der DIK“ zusammenfassend dargestellt. Es folgen je ein Abschnitt zum „Gegenstand und Ziel“, sowie zum „Arbeitsprogramm“, bevor abschließend der intendierte „Zeit- und Arbeitsplan der DIK“ vorgestellt wird. Da die folgende Analyse ihren inhaltlichen Ausgangspunkt bei dieser Vorlage nehmen will, bietet es sich an ihr zunächst auch in struktureller Hinsicht zu folgen, weshalb nun in einem ersten Schritt das gegenwärtige Profil islamischer Präsenz innerhalb der Grenzen der BRD Betrachtung finden soll.
1. Bestandsaufnahme: Das Profil islamischer Präsenz innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
Die bundesinnenministerielle Skizzierung des aktuellen Gesichtes des Islam in Deutsch-land erfolgt nach den Kriterien der Quantität, der nationalen Herkunft, der Glaubensrichtung, sowie der Organisationsstruktur und schließt mit einer Einschätzung des hiesigen islamistischen Potenzials.
Ausdrücklich als positiv zu bewerten ist dabei die um Differenzierung bemühte Darstellungsweise, die sich darin konkretisiert, dass nicht etwa pauschal angegeben wird „in Deutschland“ lebten „zwischen 3,2 und 3,5 Millionen Muslime“, wie dies Bundesinnenminister SCHÄUBLE in seiner Regierungserklärung tut. 4
3 Wo nicht anders vermerkt beziehe ich mich auf die Seite: http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_1018358 /Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2006/Einzelseiten/Islamkonferenz__Kurzinfo.html (Stand: 01.05.07) i. F. = bmi.bund.de
4 RE; Der Vollständigkeit halber sei vermerkt, dass SCHÄUBLE sehr wohl um den Differenzierungsbedarf seiner Aussage weiß, wie er bei anderer Gelegenheit zu erkennen gibt mit dem Hinweis „dass die statistische Erfassung eine Definition voraussetzt, die schwierig ist“; Ebd. gesteht er denn auch ein: „Vermut- lichzählen wir in der Statistik auch Christen aus der Türkei als Muslime mit.“ („Was heißt Integration?“, Rede des Bundesministers Dr. Wolfgang Schäuble bei der 24. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft am 25.11.2006 in Berlin; abrufbar unter: http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_66 2956/sid_47DD25533222F30453468A98B41D2200/Internet/Content/Nachrichten/Reden/2006/11/BM __Jahrestagung__deuGesll__Piltikwiss__neu.html; Stand: 01.05.07)
4
Statt dessen wird die nämliche Population hier als „Menschen muslimischer Prägung bzw. muslimischer Abstammung“ charakterisiert und damit dem Faktor Rechnung getragen, dass „nicht alle Menschen muslimischer Abstammung bekennende Muslime im religiösen Sinn sind“. Die große Problematik, die somit in den Blick genommen wird ist jener Datenmangel, der die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ‚dem Islam in Deutschland’ ebenso erschwert, wie er es den politischen Akteueren nicht leicht macht, eine Islampolitik zu betreiben, die ihrer Zielgruppe gerecht wird. Bislang entsprach es nämlich statistischem Usus, unter der Kategorie „islamisch“ generalisierend alle Bürger zu subsumieren, die laut Staatsangehörigkeit aus Herkunftsländern mit mehreitlich isla-mischer Bevölkerung stammen. 5 Da nun die religiöse Gesinnung der Bevölkerungsmehrheit des Herkunftsstaates keinen hinreichend sicheren Indikator für die religiöse Haltung der in Deutschland lebenden Migranten darstellt, wäre die nach nationalen Kriterien gewonnene Zahl also gegebenenfalls nach unten hin zu korrigieren. Ihre Richtigkeit behält die Mengenangabe von 3,2 bis 3,5 Millionen Muslimen aber wohl dann, wenn damit nicht exklusiv ausländische Mitbürger gemeint sind, sondern die so bezifferte Population zwei weitere Personengruppen inkludiert: Einerseits die wachsende Zahl
deutscher Konvertiten 6 und anderseits jenen Bevölkerungsanteil, der ursprünglich aus islamisch dominierten Staaten stammend, mittlerweile die deutsche Staatsanghörigkeit
erlangt hat. 7
5 Nachvollziehen lässt sich das zugrunde liegende Erhebungsverfahren in seiner ganzen Problematik etwa anhand der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Wolfgang Zeitlmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU „Islam in Deutschland“ vom 08.11.2000, Drucksache 14/2301, S. 4-7; abrufbar unter: http://dip.bundestag.de/btd/14/045/1404530.pdf (Stand: 01.05.07; i.F. = Drucksache 14/2301)
6 Unter Berufung auf eine vom BMI finanzierte Studie des ‚Zentral-Instituts Islam-Archiv Deutschland’, titelte der SPIEGEL am 13.01.07: „Übertritt zum Islam: Zahl der Konvertiten hat sich vervierfacht“; Im Zeitraum „zwischen Juli 2004 und Juni 2005“ wären der Studie zufolge „in der Bundesrepublik rund 4000 Menschen konvertiert - und damit viermal so viel wie im Vorjahreszeitraum“ (http://www.spiegel.de /politik/deutschland/0,1518,459544,00.html Stand: 01.05.07); (Wie vertrauenswürdig u. objektiv Zahlenangaben gerade aus dieser Quelle sind, ist allerdings fraglich, da die Beeinflussung des ZIIAD durch den Islamrat unübersehbar ist: Muhammad Salim ABDULLAH, langjähriger Leiter u. heute noch einflussreicher ‚Senior-Direktor des ZIIAD war ehedem Vorsitzender des Islamrats; Vgl. hierzu den m.E. ‚entlarvenden’ ZEIT-Art. (19.04.07) v. Martin SPIEWAK: ‚Meinungsstark, aber ahnungslos’ (http://images.zeit.de/text/ 2007/17/B-Islam Stand: 10.10.07), sowie die Replik des dort angegriffenen Instituts: http://www.islam archiv.de/akver/in_online.html (Stand: 10.10.07); Das BMI hat i. ü. reagiert: Finanzielle Subventionierung u.. „Zusammenarbeit […]werde nicht fortgeführt“, weiß SPIEWAK aus interner Quelle.
7 REMID ermittelt für das Jahr 2006: „Muslime mit Deutschen Pass: 1.000.000. Deutschstämmige Muslime: ca. 15.000“ (http://www.remid.de/remid_info_zahlen.htm Stand: 10.10.07); Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Renate Künast, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum ‚Stand der rechtlichen Gleichstellung des Islam in Deutschland’ (18.04.2007), Drucksache 16/5033, S. 6: „...die Zahl der in Deutsch-land lebenden Muslime [kann] derzeit auf 3,1 bis 3,4 Mio. Menschen geschätzt werden, darunter etwa 1,0-1,1 Mio. mit deutscher Staatsangehörigkeit.“ (http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605033.pdf 10.10.07)
5
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass erstgenannter Personenkreis von Seiten der Gewerkschaft der Polizei 8 , wie auch des Bundesinnenministeriums 9 als tendenziell gefährlich eingestuft wird, da „Sicherheitsbehörden“ zufolge, das „Radikalisierungs- potenzial“ 10 innerhalbder Konvertitenszene als überdurchschnittlich hoch zu gelten habe. Dass diese Einschätzung bei Vertretern islamischer Verbände nicht gerade auf Zustimmung gestoßen ist 11 , mag indessen weniger verwundern, als die Art und Weise, wie diese Kontroverse ausgetragen wurde. Trotz vorgeblicher ‚Institutionalisierung des Dialoges’ in Form der DIK bedienten sich beide Seiten nämlich keineswegs dieses Forums und damit der Möglichkeit direkten Meinungsaustausches. Vielmehr wählten sowohl Staat als auch Verbände zum kommunikativen Schlagabtausch den Umweg über das Medium Presse - und das vier Monate nach der vielversprechenden Auftaktveranstaltung, die den Dialog ja etablieren und intensivieren hätte sollen.
Betreffs der Nationalität der hiesigen Muslime dominiere den Ausführungen des Bundes-
innenministeriums zufolge, bei weitem die türkische Abstammung 12 . Arabische Herkunft hingegen bilde diesbezüglich die Ausnahme. 13
Das Spektrum der vertretenen Glaubensrichtungen setze sich zu etwa 80 Prozent aus
8 GdP-Chef, K. FREIBERG, erklärte am 13.02.07 ggüb. SPIEGEL, dass es gerade unter Konvertiten solche gebe, „die sich besonders beweisen wollen“, von welchen „eine größere Gefahr“ ausgehe, „ein Potential [...] wovor wir Angst haben müssen“.(http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,466203,00.html)
9 Von Welt.de (04.02.07) nach der Anfälligkeit hiesiger Muslime für „die fundamentalistische Verführung“ befragt, antwortete SCHÄUBLE, dass „die wachsende Zahl von Menschen, die bei uns [...] zum Islam konvertieren, durchaus etwas Bedrohliches“ habe, „nicht, dass jeder Konvertit ein potenzieller Terrorist“ wäre, aber „das Phänomen des home-grown- Terrorismus“ befände sich gegenwärtig in Deutschland im Wachstum und dürfe nicht übersehen werden (http://www.welt.de/politik/article716643/Schaeuble_Viell eicht_hatten_wir_bisher_einfach_Glueck.html Stand: 01.05.07)
10 Vgl. SCHÄUBLE, „Europa in der Globalisierung: Politik nach innen und außen“, vorgetragen am Europa Institut an der Universität Zürich am 19.12.06; (http://www.bmi.bund.de/nn_662956/Internet/Content/Na chrichten/Reden/2006/12/Europa__in__der__Globalisierung.html Stand: 01.05.07)
11 Während Kritik auch vom Islamrat u. TGD geübt wurde, soll Ayyub A. KÖHLER, Vorsitzender des ZMD, zu Wort kommen: „Kürzlich sprach Schäuble wieder in der Sprache derer, die das Mißtrauen säen. Und das ohne konkreten Anlaß. Ich bin entsetzt!“ (Interview mit Welt.de vom 20.02.07; http://www.welt.de/po litik/article725812/Deutsche_Muslime_ wollen_keinen_Gottesstaat_errichten.html?r=RSS 01.05.07)
12 Von den insgesamt etwa 3,2 - 3,5Mio Muslimen in Deutschland wären etwa „1,8 Millionen Türken“ und ca. „800.000 Eingebürgerte (zumeist vormals aus der Türkei)“ (bmi.bund.de); Vgl. u. S. 132f. 139f.
13 „In Deutschland leben somit zu fast 95 Prozent Muslime aus nichtarabischen Ländern.“ (Ebd.)
6
Sunniten, zu ca. 17 Prozent aus Aleviten und zu 3 Prozent aus Schiiten zusammen. 14 Die jeweils eigenen Angaben der einzelnen Gruppierung zur Zahl ihrer Anhänger differieren in vielen Fällen, wobei auffällt, dass die eigene Schätzung regelmäßig höher ausfällt, als
die entsprechende vom BMI ermittelte Zahl. 15 Der Hinweis, dass innerhalb dieser ‚konfessionellen’ Gruppierungen „ein nicht zu unterschätzender Anteil [...] sich kaum noch oder gar nicht mehr als Muslim definiert“ 16 bezeugt zwar von Neuem das Differenzierungsbemühen der Verfasser. Die bloße Gegebenheit eines solchen Problembewusstseins vermag allerdings weder die allgemeine Schwierigkeit der statistischen Erfassbarkeit von Religiosität zu beheben. Noch ist damit das zuvor notierte Problem der Zugehörigkeit zur
islamischen Religion, die ja der Meldepflicht nicht unterliegt, 17 gelöst.
Kritisch wäre also zu resümieren, dass hier seitens des Bundesinnenministeriums mit Zahlen operiert wird, deren Fehlerhaftigkeit einerseits zwar zugestanden und offengelegt wird. Andererseits werden daraus aber keinerlei Konsequenzen für den Umgang mit dieser verfälschten Datenbasis gezogen, indem die m. E. unzulässige Simplifizierung nur als verbesserungsbedürftig angemahnt, letztlich aber doch billigend in Kauf genommen wird.
14 Zu einer anderen prozentualen Verteilung gelangt freilich, wer, wie etwa das ZIIAD (‚Frühjahrsumfrage 2005’: http://www.islamarchiv.de/index2.html Stand: 01.05.07), die Gemeinschaft der Aleviten unter die
schiitische Glaubensrichtung subsumiert. Dann stündenen den 80 % Sunniten (= 2.579.200) folglich 20 % Schiiten (= 644.800) ggüb., welche s. ihrerseits aus ca. 420.000 Aleviten, 222.900 Iranischen Imamiten u. Türkischen Schiiten zusammensetzen. In der hier manifesten Differenz spiegelt sich das Klassifizierungsproblem der alevit. Community wieder: Während das Gros der nicht-alevit. Muslime ihnen Teilhabe an der
Umma
absprechen, versteht ein Teil der so Ausgegrenzten s. selbst durchaus als ‚vollwertigen’ Muslim. Inneralevit. Konsens besteht allerdings nicht, wie die ggstzln. Positionen A. E. TOPRAKs (Generalsekretär AABF) u. C. ÖZERs (Vorsitzender AABF Bielefeld und Umgebung e.V; Vgl.:
http://www.isopl an.de/aid/index.htm?http://www.isoplan.de/aid/2005-3/notizen.htm
Stand: 01.05.07) zeigen (Vgl. u. S.17, Anm. 49u. S.100, Anm.: 453f); Vgl. zur Identitätsfrage der Aleviten vgl.: KEHL-BODROGI,
Aleviten (nicht nur) in Berlin,
S.42-44 (s. Litvz.);Vgl. ferner:SPULER-STEGEMANN,
Ist die Alevitische Gemeinde Deutsch-land e.V. eine Religionsgemeinschaft?,
online unter:
http://www.alevi-du.com/documents/spuler_stegema nn.doc
Stand: 01.05.07); Ähnlich umstritten ist i. d. H. auch der Status der
Ahmadiyya-Gemeinschaft,
die obschon zahlenmäßig BRD-intern nicht unbedeutend (eig. A. zf. aktuell bundesweit ca. 30.000 Mitglieder; Vgl.:
http://ahmadiyya.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=173&Itemid= 116&limit=1&limitstart=1
Stand: 10.10.07) weder in der BMI-Darstellung Erwähnung findet, noch an
der DIK teilnahm; (Vgl. Tabelle im Anhang [I.])
15 Bes. gravierend ist die dsbzgl. Diskrepanz zw. Selbstbeschreibung und ‚offiziellen Angaben’ im Falle der AABF. Den vom BMI gezählten 500.000 Anhängern (= 17% der Muslime gesamt) (bmi.bund.de) stehen laut inner-alevit. Schätzung „ca. 700.000 - 900.000 Aleviten (ca. 25% - 30%)“ (C. ÖZER im o. Anm.: 14 genannten Leserbrief) ggüb. Die ‚Wirklichkeit’ wird wohl etwa im Mittelwert der beiden Angaben zu finden sein, da ja auch das BMI aus geschilderten Gründen auf Schätzungen angewiesen ist.
16 bmi.bund.de
17 Ein Grund dafür, dass sich sowohl die Zahl, als auch die Konfessionszugehörigkeit der in Deutschland lebenden Muslime exakter Erfassung entzieht, liegt darin, dass „bei den deutschen Meldebehörden Muslime unter dem Sachverhalt Religionszugehörigkeit als ‚verschiedene’ gezählt“ werden, während die Summe „muslimische[r] Ausländer“ deshalb nicht beziffert werden könne, „da im Ausländerzentralregister die Religionszugehörigkeit nicht gespeichert“ würde. (Drucksache 14/2301, S. 4)
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Einen entscheidenden Beitrag zu der geschilderten unsicheren Datenlage leistet sicherlich der - gemessen an deutschen, d. h. in diesem Fall kirchlichen Verhältnissen - „geringe[.]
und uneinheitliche[.] Organisationsgrad“ 18 des muslimischen Bevölkerungsanteils in Deutschland. Die strukturelle Kopplung der Religionszugehörigkeit an eine ‚Moschee-, Vereins- oder Verbandsmitgliedschaft’, wie im Falle der christlichen Kirchen üblich, ist
dem Islam ebenso fremd, wie eine hierarchisch gegliederte Organisationsstruktur. 19 Von hier aus ist es dann auch nicht weiter verwunderlich, dass nur eine deutliche Minderheit
von 10 bis 15 Prozent 20 der Muslime hierzulande als Mitglieder in einer der führenden Verbandsinstitutionen registriert sind. Die Zahl derjenigen Muslime hingegen, die zwar mit der Ideologie eines Verbandes sympathisieren, aber nur mittelbar, will heißen ohne offiziell registrierte Mitgliedschaft, an einen solchen gebunden sind, ist indessen nicht
exakt eruierbar. 21 Erschwert wird eine genaue Quantifizierung nicht zuletzt dadurch, dass - wenn überhaupt - zumeist nur das männliche Oberhaupt stellvertretend für die beliebig große Familie registriert ist.
Die bundesweit bedeutendsten, will heißen mitgliederstärksten unter den ausnahmslos in der Rechtsform des ‚eingetragenen Vereines’ organisierten, muslimischen Dachverbände sind laut BMI „DITIB, Islamrat, ZMD, VIKZ und die Alevitische Gemeinde“. Unterschlagen wird in dieser Aufzählung die zwischen 30.000 und 50.000 Mitglieder zählende
Ahmadiyya Muslim Jamaat 22 , welche im Gegensatz zu den übrigen genannten Organisationen auch in der DIK nicht vertreten war. Unabhängig davon macht die Zahl von ver-bandsübergreifend etwa nur 300.000 registrierten Mitgliedern deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime eben nicht organisiert ist. Somit
18 bmi.bund.de (H. v. m.)
19 Pointiert formuliert hierzu Y. ULUSOY, Leiter der Abteilung Modellprojekte des ZfT (Essen), dass die hiesigen Muslime sich eine „islamimmanente Organisationsstruktur“ deshalb nicht zum Vorbild nehmen könnten, da „es im sunnitischen Islam“ „eine solche vorgeschriebene "islamische" Organisationsform [...] nicht“ gebe; „Insofern“ hätten „alle muslimischen Dachverbände und Moscheevereine [als] organi-satorische Reaktionen auf die formalrechtlichen Rahmenbedingungen der Mehrheitsgesellschaft“ zu gelten. (Der m. E. in Teilen nicht unfragwürdige Art. „DITIB: Eine muslimische Organisation im Blickfeld der türkischen und deutschen Öffentlichkeit“ findet sich unter: http://www.migrationboell.de/web/integra tion/47_383.asp Stand: 10.10.07; fragwürdig deshalb, da DITIB hier allzu positiv gezeichnet wird, was aber nicht sonderlich zu verwundern braucht, gilt doch das ZfT als ‚DITIB-nahestehende’ Institution)
20 Während etwa die fachkundige Schätzung von Dr. D. REETZ (Privatdozent, ZMO, Berlin) sogar noch etwas niedriger ausfällt („...wohl nur 10 bis 12 Prozent der Muslime in Deutschland überhaupt organisiert...“ so REETZ im Interview mit Inforadio am 27.09.06, abrufbar unter: http://www.inforadio.de/static /dyn2sta_article/823/144823_article.shtml Stand: 10.03.07), setzt SCHÄUBLE selbst den formalen Organisationsgrad der Muslime in D. mit „15 bis 20 Prozent“ (RE) sichtbar höher an. Die Aufrundung verwundert, dient sie doch offenkundig der Legitimationssteigerung der Verbände, welche, wie zu zeigen sein wird, nicht gerade im Interesse des Initiators der DIK liegen dürfte.
21 Die Zahl der Moscheevereine innerhalb der BRD wird auf ca. 2500 bis 2600 geschätzt. Da die Vereinsgröße variabel ist, lassen sich zahlenmäßig keine genauen Angaben über den insgesamt von Moscheevereinen erreichten Personenkreis machen. Vgl. zur ‚Errechnung’ der Gemeindegröße u. S. 44, m. Anm.: 173
22 S. o. S. 7, Anm.: 14
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können die erwähnten Verbände auf eine nur äußerst schmale Legitimationsbasis zurückgreifen, die den zumindest von einzelnen unter ihnen artikulierten Anspruch, als Sprachrohr aller Muslime Deutschlands zu fungieren, nicht rechtfertigt. In dieser Hinsicht ist die Entscheidung des Bundesinnenministers, auch nicht-organisierte Muslime in den Dialogprozess der DIK einzubinden, angemessen. Umstritten war und ist allerdings, ob mit der Auswahl dieser verbandsfernen Vertreter des Islams in Deutschland jene legitimatorische Lücke hinreichend gefüllt werden konnte. Es stellt sich also die Frage, ob die von SCHÄUBLE persönlich zusammengestellte ‚Gästeliste’ der DIK ihrem Anspruch gerecht wird, ob die staatlicherseits geladenen Vertreter in toto also tatsächlich „die verschiedensten Facetten der muslimischen Lebenswirklichkeit in unserem Lande [zu] repräsen-
tieren“ 23 vermögen. Dass diese Fragestellung von zentraler Bedeutung ist, steht außer Zweifel, entscheidet sich doch nicht zuletzt an ihrer Beantwortung, welches Ausmaß an Akzeptanz für die in der DIK zu erarbeitenden Vereinbarungen von seiten der ‚muslimischen Basis’ zu erwarten ist. Folgerichtig wird auf die Profilierung der muslimischen Diskursteilnehmer ein analytischer Schwerpunkt dieser Arbeit zu setzen sein.
Wollte man die zu erwartende gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Institution DIK als solcher, wie auch ihres künftigen ‚Outputs’ ermessen, wäre eine Komplementäruntersuchung der parteipolitischen und persönlichen Positionierungen auch jedes Sprechers der staatlichen Diskurspartei von Nöten. Da dieses Unternehmen den Rahmen dieser Arbeit aber um ein Vielfaches sprengen würde, muss auf eine Detaillanalyse verzichtet werden. Kompensiert werden soll dieser Mangel durch eine zweite Fokussierung, die stellvertre-tend für die ‚Position des Staates’ die relevanten Äußerungen des DIK-Hauptinitiators Wolfgang SCHÄUBLE, einer umso ausführlicheren Untersuchung unterziehen wird.
2. Arbeitsprogramm und Motto der Deutschen Islamkonferenz
Conditio sine qua non der Analyse dieses ‚institutionalisierten Dialoges’ ist die Kenntnis von von dessen Arbeitsprogramm und Motto, welche beide in weitgehender Eigenregie des Bundesinnenministeriums konzipiert worden sind.
Da die Beantwortung der oben gestellten Aufgabe auf Grund ihrer vergleichsweise hohen Komplexität erwartungsgemäß viel Raum für sich beanspruchen wird, da ferner das den Konferenzteilnehmern vorgelegte Arbeitsprogramm kaum überraschendes in sich birgt und für sich selbst spricht, dürfte es legitim sein die Agenda im Wortlaut der bereits
mehrfach zitierten Internet-Darstellung des BMI wiederzugeben. 24 Während also auf eine
23 RE; Komplementär formuliert die offizielle Verlautbarung des BIM diesen Anspruch wiefolgt: „Die DIK ist nicht als ‚Elitedialog’ zwischen dem Staat und Organisationsvertretern konzipiert, sondern unternimmt den Versuch, die in Deutschland lebenden Muslime ihrer Vielfalt angemessen in den Verhandlungsprozess einzubinden.“ (bmi.bund.de)
24 Im Folgenden beziehe ich mich also wieder ausschließlich auf: bmi.bund.de
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detaillierte Auswertung der einzelnen Programmpunkte verzichtet wird, verkörpert das Gesamtprogramm nichtsdestotrotz den stets mitzudenkenden Hintergrund der vorliegenden Erörterung. Mit seiner Wiedergabe verlassen wir also den Rahmen der vom BMI vorgegebenen Gliederung, um uns stattdessen der personellen Zusammensetzung der DIK-Teilnehmer zuzuwenden. Die BMI-Online-Darstellung lautet wörtlich:
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Der Abarbeitung dieses Programms widmen sich drei ‚Arbeitsgruppen’, sowie ein ‚Gesprächskreis’. Seit November letzten Jahres tagen diese im zweimonatigen Turnus um der ‚eigentlichen Konferenz’, dem Plenum der 30, halbjährlich Bericht zu erstatten. Da die Öffentlichkeit auch von dem laufenden Verhandlungsprozesses systematisch aus-
geschlossen wird 25 und erst zur nächsten Plenumssitzung im zweiten Quartal des Jahres 2007 über etwaige erste Ergebnisse unterrichtet werden soll, war zum Erhebungszeit-
punkt der Daten vorliegender Arbeit nichts wesentliches in Erfahrung zu bringen. 26 Als gesichert kann lediglich gelten, dass das Bundesinnenministerium über Themen und personelle Zusammensetzung relativ eigenmächtig beschieden hat. Die 30 Plenumsteilnehmer der Konferenz arbeiten offensichtlich in den besagten Arbeitsgruppen mit, wobei
sich die Zuordnung von Person und Arbeitsgruppe nur im Ausnahmefall ermitteln ließ. 27
Von nicht geringer Relevanz ist schließlich die Kenntnis des offiziellen Mottos der Deutschen Islamkonferenz, dem in der Online-Präsentation die eben wiedergegebene Agenda unterstellt wird: „Muslime in Deutschland - Deutsche Muslime.“ Wie ersichtlich stellt das DIK-Motto die personalisierte Form von Titel und Themenstellung dieser Arbeit dar. Freilich mit einem nicht unerheblichen Unterschied: Die obige Losung stellt ihre beiden Parameter unverbunden nebeneinander ohne explizit eine Richtung vorzugeben. Dass sich ‚Muslime in Deutschland’ zu ‚Deutsche Muslime’ verhält, wie ‚Ist-Zustand’ zu ‚Soll-Zustand’ liegt nahe. Dieses Postulat zu begründen bzw. die Relation beider Pole zueinander näher zu beleuchten, ist eine der Hauptaufgaben, die sich die hiesige Erörterung zum Ziel gesteckt hat.
25 Ralph GHADBAN, Islamwissenschaftler und somit „einer der wenigen Teilnehmer der Deutschen Islamkonferenz, der keine islamische Organisation oder den deutschen Staat, sondern die Zivilgesellschaft repräsentiert“ gehört dem Gesprächskreis „Sicherheit und Islamismus“ an. Er bewertet die staatlich verhängte ‚Schweigepflicht’ positiv, da so „die Möglichkeit gegeben“ sei „in vertraulicher Atmosphäre[…] Probleme offen anzusprechen.“ (AiD Integration in Deutschland 4/2006, 22.Jg., 15.12.2006; abrufbar unter: http://www.isoplan.de/aid/index.htm?http://www.isoplan.de/aid/2006-4/notizen.htm Stand: 01.05.07)
26 Update: Mittlerweile (am 02.05.07) hat besagte 2. Plenumssitzung stattgefunden. Die Ergebnisse waren ernüchternd. Nicht etwa weil manifest geworden wäre, dass „der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung für ihn [sci.: den Koordinierungsrat der Muslime; s. u. S. yy m. Anm.:xxx] nicht selbstverständlich“ sei, wie es die CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Kristina KÖHLER im Anschluss an diese Veranstaltung, an der sie gar nicht partizipiert hatte, im F.A.Z.-Interview (11.05.07) proklamierte (http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E01016036B44C421C9029 3F71616657F0~ATpl~Ecommon~Scontent.html Stand: 10.10.07; Vgl. die Richtigstellung, die DIK-Mitglied Navid KERMANI im Deutschlandfunk (11.05.07) äußerte: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kultur heute/624601/ Stand: 10.10.07). Enttäuschend ist vielmehr die Tatsache, dass handfeste Ergebnisse bzw.
Fortschritte in nennenswertem Umfang bis dato offensichtl. nicht erzielt werden konnten. (Vgl. etwa den SPIEGEL-Art. vom 02.05.07:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,480484,00.html
10.10.07; die entsprechende BMI-Pressemitteilung findet s. hier:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/sid_ DEF955CC5DB3F312D2D887691273F765/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2007/05/E roeffnung__DIK.html
Stand: 10.10.07)
27 S. u. S. 91, Anm.: 427
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3. Personelle Zusammensetzung der DIK: Portraits im Vergleich und virtuellen Dialog
3.1. Auswahlkriterien?
Hinsichtlich der personellen Konstellation der DIK ist zunächst die Kenntnis ihrer Genese von Bedeutung. Die (inklusive SCHÄUBLE) insgesamt 30 Teilnehmer setzen sich zu glei-
chen Teilen aus jeweils 15 Vertretern des Staates 28 und ebenso vielen Repräsentanten des Islam zusammen. Die 29 Partizipienten der Auftaktveranstaltung vom 27.09.2006 wurden
„nach vielen intensiven Gesprächen und nach reiflicher Überlegung“ 29 vom Bundesinnenminister persönlich ausgewählt und eingeladen. Obschon auch die Besetzung der 14 staatlichen Stellen nicht unumstritten war, galt die mediale Aufmerksamkeit allein den Kontroversen um die die muslimischen Partei betreffende ‚Platzvergabe’. Um sich jedoch einen Eindruck darüber zu verschaffen, wer hier mit wem in Dialog trat, sollen zumindest die Eckkoordinaten der der nicht-muslimischen Diskurspartei nachgezeichnet werden.
3.2. ‚Der Staat’: Repräsentativität?
Durch die Berücksichtigung von Vertretern nicht nur des Bundes 30 , sondern auch der Länder 31 und Kommunen 32 ist der Staat in der Tat in allen seinen administrativen Ebenen repräsentiert. Auch werden neben dem Ministerium des Innern so unterschiedliche Res-sorts wie jenes des Auswärtigen Amtes, der Justiz, der Arbeit und des Sozialen, der Bildung, der Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie der Kultur und Medien berück-
28 DerStaat ist durch „Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden“ (RE) repräsentiert. Zur detaillierten Teilnehmerliste vgl. Anhang (II); (online als PDF zum Download unter: http://www.bmi.bund.de/cln_0
28/nn_1018378/Internet/Content/Themen/Deutsche__Islam__Konferenz/DatenUndFakten/Teilnehmerlis te.html Stand: 01.05.07) Diese Liste, obschon von ‚offizieller Seite’ des BMI ediert, scheint einen Fehler aufzuweisen: Während die dort als Vertreterin der ‚Nicht-organisierten Muslime’ aufgeführte Havva YA- KAR ganzoffensichtlich nicht teilgenommen hat, ist andererseits evident, dass der nicht gelistete Bekir ALBOGA sehr wohl partizipierte, und zwar nebst seinem Verbandskollegen Mehmet YILDIRIM als zweiter Vertreter der DITIB. Dies aber hat, wenn ich richtig liege, für die Zusammensetzung der Teilnehmer zur Konsequenz, dass nunmehr 6 ‚Organisierte’ 9 ‚Unorganisierten Muslimen’ gegenüberstehen - und nicht, wie geplant, und von der Presse kolportiert das Verhältnis 5:10 vorherrschte. Im Folgenden wird daher - ohne Gewähr - vom Verhältnis 6:9 ausgegangen. (Vgl. u. S. 99, Anm. 451)
29 RE; Ähnlich auch die Antwort des BMI auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Sevim Dagdelen, Dr. Hakki Keskin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE hinsichtlich der Auswahlkriterien der DIK-Teilnehmer (= Drucksache 16/2901 vom 25.10.2006):„Bundesinnenminister Dr. Schäuble hat sich nach ausführlichen Vorgesprächen und nach eingehender Beratung dafür entschieden, fünf Vertreter der mitgliederstärksten islamischen Dachverbände und zehn Persönlichkeiten aus dem breiten Spektrum der nicht organisierten Muslime in Deutschland zur Konferenz einzuladen.“ (zum Download unter: dip.bundestag.de/btd/16/030/1603088.pdf Stand: 01.05.07)
30 Bspw. BMJ Brigitte ZYPRIES (SPD), Bundesintegrationsbeauftragte Maria BÖHMER (CDU/CSU), aber auch BKM Hermann SCHÄFER (CDU/CSU)
31 Bspw. Günther BECKSTEIN (Bayerischer Staatsminister des Innern, CDU/CSU), Ute ERDSIEK-RAVE (Ministerin für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, SPD)
32 Bspw. Roland SCHÄFER (Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, SPD), Stephan ARTICUS (Leiter des Deutschen Städtetags, CDU)
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sichtigt. Trotz dieses offenkundig breitgefächerten Spektrums ist allerdings kritisch angemerkt worden, dass ein zentrales Organ der öffentlichen Meinung aus dem Diskurs weitestgehend ausgeschlossen blieb: Der deutsche Bundestag wurde weder konsultativ in die Konferenzvorbereitungen, noch personell in den laufenden Dialogprozess eingebunden. Wo aber eine Auswahl „hochrangige[r] Regierungsvertreter mit einigen wenigen Vertretern des Islam“ 33 debattiert, wo also die Mandatsträger der Volksmeinung aus dem Diskurs ausgeklammert werden, droht eben jener „Elitendialog“ 34 Einzug zu halten, der durch die umsichtige Einladungspraxis des Bundesinnenministers vorgeblich verhindert
worden sei. 35 Da sich ferner die 15 staatlichen Vertreter ausschließlich aus Angehörigen der Regierungskoalition rekrutieren, findet bei den Verhandlungen insbesondere die Stimme der Opposition nicht das geringste Gehör, weshalb etwa die FDP-Abgeordnete Sibylle LAURISCHK es auch für geboten hält, die Debatte dahingehend auszuweiten, „im Bundestag gemeinsam und überparteilich Wege aus den Fehlern der Vergangenheit zu suchen“, wozu sich ihrer Ansicht nach „eine Enquete-Kommission in hervorragender
Weise“ eignen würde. 36
Die Skizzierung des ‚staatlichen Flügels’ der Konferenzteilnehmer muss sich auf das Gesagte beschränken und endet hier.
Stattdessen gilt es nun, die Protagonisten der muslimischen Seite näher zu beleuchten. Ohne damit eine Wertung zum Ausdruck bringen zu wollen, werden zunächst die Verbände, bzw. die von den Verbänden zur DIK entsandten Vertreter, um danach die ‚Nicht-Organisierten’ Teilnehmer vorzustellen.
33 So Michael BÜRSCH (SPD) in Erwiderung der Regierungserklärung zur DIK von Wolfgang SCHÄUBLE (Plenarprotokoll 16/54 der Debatte des Deutschen Bundestags vom 28.09.2006 [zit.: 5153 C]; Download unter: http://dip.bundestag.de/btp/16/16054.pdf Stand: 01.05.07; i.F.: Plenarprotokoll 16/54)
34 Vgl. o. S. 9, Anm.: 23
35 Vgl. hierzu die Position der FDP-Abgeordneten Sibylle LAURISCHK: „Die Thematik ist zu wichtig, um die Debatte [...] auf tagespolitische Schlagzeilen zu verkürzen. Dieser Dialog gehört ins Parlament. [...] Für die FDP ist es nicht hinnehmbar, dass der notwendige Dialog über Integration und Islam ausschließlich zwischen Regierung und Verbänden, aber ohne den Deutschen Bundestag geführt wird. Integrationspolitik darf nicht als mediale Veranstaltung einiger Minister missbraucht werden.“ (Plenarprotokoll 16/54; zit.: 5161B)
36 Ebd.
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3.3. ‚Der Islam’
3.3.1. Die Verbände
3.3.1.1. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB)
3.3.1.1.1. Alleinvertretung - Anspruch und Wirklichkeit
Wenden wir uns also den oben genannten vier Organisationen zu, die der Einladung SCHÄUBLEs zur Deutschen Islamkonferenz nachkamen, so macht es Sinn, an erster Stelle
auf den „mitgliederstärkste[n]“ 37 Verband einzugehen.
DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.) integriert eigenen Angaben zufolge 870 „Ortsgemeinden“, d.h. in der Rechtsform des ‚eingetragenen Vereins (e.V.)’ organisierte lokale Moscheegemeinden. Die totale Mitgliederzahl wird zwischen 100.000 und 220.000 Personen verortet, wobei letztere Zahl angesichts der verbandsübergreifend insgesamt nur etwa 300.000 registrierten Mitglieder wohl als exageriert gelten
dürfte, zumal diese Schätzung verbandsinterner Quelle entstammt. 38 Im Laufe der letzten Jahre hat DITIB parallel zur steigenden Mitgliederzahl auch deutlich an Selbstbewusstsein zugewonnen, was sich etwa am frequentiv artikulierten Anspruch,
Vertreter aller Muslime Deutschlands zu sein, ablesen lässt. 39 Die Konsequenz dieses
37 Der Internet-Auftritt von DITIB findet sich unter: http://www.diyanet.org/ bzw. die deutsche Version unter: http://www.diyanet.org/de/startseite/index.php; Unter der „Selbstdarstellung“, der die obigen Angaben entnommen sind, behauptet DITIB von sich „mitgliederstärkste Migrantenorganisation“ der BRD zu sein, ohne jedoch eine Mitgliederzahl anzugeben. Eine Durchsicht der Lit. zum Thema ergibt zweierlei: 1. Der Anspruch, deutschlandweit ‚mitgliederstärkster’ Verband von Muslimen zu sein ist seitens der Islamforschung unbestritten. 2. Die Schätzungen zur Mitgliederzahl oszillieren zw. „220.000 (DITIB) und 100.000 (Islam-Archiv)“ (so stellv. f. v. a.: Martin RIEXINGER/Yunus ULUSOY /Levent TEZCAN im gem. online-Art.: „DITIB er hebt den Anspruch, alle Muslime in Deutschland zu vertreten. Aber wen vertritt sie wirklich?“; http://www.migration-boell.de/web/integration/47_379.asp Stand: 10.10.07)
38 Ebd. Aus welcher DITIB-internen Quelle die Angabe von 220.000 registrierten Mitgliedern stammte, wurde bedauerlicherweise von den Autoren nicht vermerkt.
39 So liest man etwa auf der Webseite, dass nicht näher bestimmten „Umfragen zufolge [...] die DITIB über 70% der in Deutschland lebenden Muslime“ vertrete (http://www.diyanet.org/de/grundung/index.php Stand: 01.05.07). Stellv. f. v. ähnliche Äußerungen sei das Statement B. ALBOGAs (Interreligiösen Dialogbeauftragter, DITIB) zitiert, das er im gem. Interview mit M.YILDIRIM (Generalsekretär, DITIB), der F.A.Z. (08.02.2005) ggüb. artikulierte: „Wir sind der größte Verband, wir repräsentieren 72 Prozent der Muslime, und wir sind bereit, alle Muslime zu vertreten.“(abrufbar unter: http://www.faz.net/s/RubF3CE0 8B362D244869BE7984590CB6 AC1/Doc~E109C5C4044B74492AA35DA5BFCAC4217~ATpl~Ecom mon~Scontent.html Stand: 01.05.07)
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ersichtlich anmaßenden 40 Alleinvertretungsanspruchs, äußert sich dann freilich in dem Selbstverständnis, ‚in Sachen Islam in Deutschland’ als einziger unter den Verbänden einen legitimierten Ansprechpartner für staatliche Stellen zu offerieren. Die prinzipielle Kooperationsbereitschaft des Staates, der auf der Suche nach einem muslimischen Gesprächspartner seit jeher eine zumindest graduelle Bevorzugung für die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. erkennen ließ, mag die DITIBschen Ansprüche noch zusätzlich verstärkt haben.
Beides aber, sowohl der Repräsentanzanspruch, als auch die auf ihm fußende Selbstempfehlung an Staat und Gesellschaft, trifft bis in die Gegenwart hinein keineswegs auf ein-
hellige Zustimmung innerhalb der ‚muslimischen Community’. 41 Im Gegenteil ließen sich noch bis in die jüngere Vergangenheit deutliche Anzeichen einer Spaltung der muslimischen Verbandslandschaft erkennen, auf deren einer Seite der Demarkationslinie ein
Zusammenschluss bundesweit 42 bedeutender, bzw. auf Landesebene 43 agierender Verbände, den selbsternannten Exklusivrepräsentanten DITIB auf der anderen Seite zu
40 Dass dieser Anspruch anmaßend ist ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass sich der vereinsmitgliedschaftlich organisierte u. registrierte Anteil der muslimischen Gesamtpopulation Deutschlands auf dem beschrieben niedrigen Niveau bewegt (s. o., S. 7f.). Auch ist angesichts der ethnischen und konfessionellen Diversität der hiesigen Muslime nicht damit zu rechnen, dass ein Verband, der namentlich bereits seine türkische, und damit türkisch-sunnitische Prägung verrät (Vgl. u. S. 25f.), allg. Akzeptanz findet. Unbestrittene Tatsache ist ja, dass es alternative Verbände gibt, die offensichtlich von deren Mitgliedern priorisiert werden. Implizit eingestanden wird dieser Umstand schließlich von ALBOGA selbst, wenn er sagt: „Nach Statistiken des Essener Zentrums für Türkeistudien vertritt die DITIB mehr als 70 % der organisierten türkischen Muslime und damit mindestens mehr [sic!]als die Hälfte der organisierten Muslime in Deutschland.“ (Ders., Vortrag auf der Fachtagung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zum Thema „Islam einbürgern - Auf dem Weg zur Anerkennung muslimischer Vertretungen in Deutschland“ am 25.04.2005 im Berliner Presse- und Informationsamt; die zugehörige Dokumentation findet sich unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/ Anlagen/islam-einbuergern,property=publicationFile.pdf Stand: 01.05.07; [i.F.: Islam einbürgern]);Wäh- renddie Zahl (70%) also aufrechterhalten bleibt, verändert sich die Bezugsgröße nicht unwesentlich: War auf der Webseite von „70% der in Deutschland lebenden Muslime“ (s. o. S. 14, Anm. 39) die Rede, so sind es hier mit einem Mal nur noch „mehr als 70% der organisierten“ -und nicht nur das, sondern sogar: „der organisierten türkischen Muslime“, welche DITIB zu vertreten beansprucht.
41 Geradezu als „Kampfschrift gegen die Legitimität DITIBscher Führungsansprüche“ könnte man die Kritik der DMLBonn e.V. an den Äußerungen YILDIRIMs und ALBOGAs im o. (s. o. S. 14, Anm. 39) zit. F.A.Z.-Interview bez.: http://muslimliga.de/dmlb_stellungnahmen/ditib2005.html Stand: 01.05.07)
42 ZMD, IR, VIKZ
43 u.a. Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V. (SCHURA Hamburg); Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V. (SCHURA Niedersachsen); Islamische Religionsgemeinschaft Hessen e.V. (IRH); Islamische Glaubensgemeinschaft Baden - Württemberg e.V. (IGBW)
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isolieren schien. 44 In dieser ‚Union’ eine Art ‚Gegenbündnis’ zum Ausdruck der Opposition zu DITIB zu vermuten, wäre zwar durchaus naheliegend. Richtig aber ist, dass die DITIB-extern faktisch vorhandenen Einheitsbestrebungen den mitgliederstärksten Dachverband sehr wohl einzuschließen suchten - so zumindest die Darstellung von Nadeem ELYAS, des ehemaligen Vorsitzender des ZMD und eines der Hauptinitiatoren des Bündnisses. Wo die angestrebte Einheit scheiterte, habe dies zu allererst am mangelnden Integrationswillen DITIBs gelegen, so der damalige Tenor. Es darf gemutmaßt werden, dass DITIB sich von ihrem Monopolanspruch abzusehen nicht bereit zeigte und
stattdessen den Weg in die vorübergehende Selbstisolation vorgezogen hat. 45 Diesem Verband, der sich der Kooperation mit anderen islamischen Organisationen verweigerte, weil er die damit einhergehende ‚De-Monopolisierung’ und ‚Machtrelativierung’ in Kauf zu nehmen nicht bereit war, eine gewisse Hybris zu unterstellen, dürfte gerechtfertigt sein.
Umso befremdlicher erscheint angesichts all dessen, dass DITIB ganz offensichtlich den staatlicherseits favorisierten Ansprechpartner (nicht nur) bei der DIK verkörpert.
Wie sonst ließe sich erklären, dass zwei der sechs geladenen Vertreter des organisierten Islam der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion angehörten, während den übrigen Großverbänden jeweils nur ein Delegierter zu entsenden genehmigt wurde? Aus
44 Greifbare Formen begannen die o. notierten Spaltungstendenzen bereits im Februar 2004 anzunehmen, als ZMD, IR und IRH zum Zwecke der Herausarbeitung einer gemeinsamen Position zu den virulenten Themen „Kopftuch, Schächten und islamischer Religionsunterricht“ eine für „für alle Organisationen“ offene „Fachtagung“ austrugen (so Nadeem ELYAS, ehem. Vorsitzender des ZMD, in seinem Vortrag auf der besagten Fachtagung am 25.04.2005 im Berliner Presse- und Informationsamt; Islam einbürgern zit.: S. 15; Vgl. PM: http://www.atib.org/deutsch/html/body_Neu_St.html Stand: 01.05.07); Wurde auch der Entschluss zur Interessenbündelung und künftiger Kooperation von den in Anmn.: 42f. genannten Verbänden „stellvertretend“ (Islam einbürgern, S.17) für „die mitwirkenden 70%“ der „organisierten Muslime“ (a.a.O., S. 18) besiegelt, so ist er doch von einer entscheidenden Instanz nicht mitgetragen worden, wie ELYAS bedauert: „Es gelang uns trotz intensiver Bemühung bis zum letzten Tag vor der Tagung nicht, DITIB zur Teilnahme zu bewegen.“ (a.a.O., S.17); Vgl. MAZYEK (Generalsekretär, ZMD): „DITIB blieb dieser Veranstaltung trotz des starken Werbens des Zentralrates im Vorfeld fern, aber auf lange Sicht dürfte[sie] sich […] dem Einheitsgedanken der Muslime nicht verschließen können.” (Online-Art. v. 16.06.2005: http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-343/i.html 01.05.07)
45 DITIB selbst begründet die Kooperationsverweigerung freilich anderweitig: Von ihr, als einem Dachver-band, der „nur auf der Basis der fundamentalen Verfassungsprinzipien des Bundes und der Länder handelt“, „[d]en Terror, von wem auch immer, verurteilt und die Tabuisierung von Gewalt gegen Frauen [...] durchbricht und sich für die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der Frau einsetzt“ (ALBOGA, Islam einbürgern, S. 106), könne man nicht erwarten, mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die „vom Verfassungsschutz beobachtet“ würden (zit.: M. YILDIRIM, F.A.Z. s.o. S. 14, Anm.:39); Zwar trifft dieses Urteil mindestens für den von Milli Görüs dominierten Islamrat in der Tat zu. Allerdings attestieren kritische Stimmen auch DITIB eine „seit Jahren fortschreitende Unterwanderung durch islamistische und radikal nationalistische Organisationen und Parteien.“ (Canan ATILGAN, Türkische politische Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland, Materialien für die Arbeit vor Ort Nr.9, hg. v. KAS e.V. am 10.01.2007, S. 10; http://www.kas.de/db_files/dokumente/materialien_fuer_die_arbeit_vor_ort/7_dokume nt_dok_pdf_3521_1.pdf Stand: 01.05.07); Es bestünden „auch personelle Querverbindungen zu islamistischen Organisationen wie die [sic!] IGMG“ (Ebd.)
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welchem anderen Grund wohl durfte dann auch von diesen sechs einzig Bekir ALBOGA 46 , der Dialogbeauftragte DITIBs auf Weisung des Bundesinnenministers an der Pressekonferenz zur DIK teilnehmen? Weshalb wurde von der breiten islamischen Verbandslandschaft Deutschlands allein dieser Organisation die Partizipation an jenem von Frau BÖHMER initiierten, ‚historischen’ Integrationsgipfel gewährt? 47
Die Indizien, die für die staatliche Favorisierung der DITIB sprechen sind eindeutig, und weitere ließen sich benennen. Es wird der Frage nachzugehen sein, ob allein die Mitgliederstärke dieses Spitzenverbandes ihm seine Vorrangstellung einbringen konnte, oder ob ‚der Staat’ neben dem quantitativen Argument hier nicht auch anderweitige Qualitäten zu erkennen glaubt.
Wie dem auch sei, zeugen erst aktuellste Entwicklungen, die nicht zuletzt als Begleiterscheinung der DIK gelten dürften, von einem Paradigmenwechsel innerhalb der DITIBschen Verbandsphilosophie und -politik. Die jüngst erfolgte Formation eines „Koordinie-
rungsrates“ (KRM) 48 ,der unter seinem Dach neben den ehedem bereits kooperierenden ZMD, IR und VIKZ nun erstmals auch die DITIB vereint, belegt eindeutig diese Neu-
orientierung. 49 Allem Anschein nach hat sich nun allgemein die Einsicht durchgesetzt, dass das Konkurrieren um die ‚Gunst des Staates’ sich nur zum Schaden aller Beteiligten auswirken kann und für das Erreichen von Zielen, die der gesamten muslimischen Community zu Gute kommen sollten, höchst kontraproduktiv ist.
3.3.1.1.2. Türkeifokussierung - Fluch oder Segen?
Nach dieser relativ ausführlichen Schilderung der Situierung DITIBs innerhalb der muslimischen Verbandslandschaft der BRD, sollen nun einige Spezifika dieses Vereins herausgestrichen werden. Die Benennung eines ersten solchen Spezifikums, erfordert indessen keinerlei weitergehender Recherche, da bereits aus dem Vereinsnamen buch- 46 ALBOGAwurde 1963 im türkischen Doganhisar-Konya geboren und lebt seit 1980 in Deutschland. Er studierte Islamwissenschaften / Arabistik, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Osmanistik und Altaistik in Göttingen u. Heidelberg. Neben seinem Amt als Dialogbeauftragter DITIBs wirkte er mehrere Jahre auch als Imam in Mannheim.
47 Zur Kritik an dieser Einladungspraxis vgl. die Stellungnahme A.A. KÖHLERs (Vorsitzender ZMD) ggüb. der Tagesschau vom 24.07.06: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5712604_REF1 ,00.html Stand: 01.05.07)
48 Am 10. April 2007 wurde nach monatelanger Vorbereitungsphase die Gründung des KRM öffentlich bekanntgegeben und entsprechend zelebriert (Vgl.:http://islam.de/8258_print.php Stand: 01.05.07
49 Es fällt auf, dass die alevitische Partei nicht vertreten ist. Ob dies am eigenen Widerwillen liegt, oder an einer Ausgrenzung durch die anderen vier Verbände ließ sich aus den diversen Presseverlautbarungen nicht eindeutig extrahieren. Die erhebliche Diskrepanz des alevit. vom sonst verbandsintern mehrheitlich vorherrschenden sunnitischen Islamverständnis wird wohl eine Rolle gespielt haben. Dies bezeugt auch die einzige Stellungnahme der alevit. Seite, die ich zum Thema finden konnte: SPIEGEL-online zitiert Ali Ertan TOPRAK (Generalsekretär AABF) am 05.03.07 wiefolgt: „Wir haben eine völlig un terschiedliche Religionsauffassung.“ Auch politisch „unterscheiden wir uns von den Organisationen. Ditib ist in unserem Augen eine staatliche türkische Organisation, und im Islamrat ist Milli Görus vertreten.“ (abrufbar unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,469864,00.html Stand: 01.05.07)
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stäblich hervorgeht, dass mit DITIB ein Dachverband gegeben ist, in welchem das ‚türkische Element’ prädominiert. In welcher Weise aber die darin deklarierte ‚türkische Prägung’ konkrete Gestalt annimmt, d.h. ob damit mehr ausgesagt sein will, als nur die ethnische Zugehörigkeit der Mitgliedermehrheit, bedarf der Präzisierung. Formal lässt
sich festhalten, dass die DøYANET øùLERø TÜRK øSLAM BøRLøöø, so der türkische Name des „bundesweit“ 50 operierenden Vereins, welcher evidenter Weise als Vorlage für den Kurznamen fungierte, erst im Jahre 1984 gegründet, „de[n] jüngste[n] türkischislamische[n] Dachverband in Deutschland“ 51 verkörpert. Diese Bezeichnung verweist zugleich auf die DøYANET øùLERø BASKANLIGI (DIB), das türkische Präsidium für Religionsangelegenheiten, „eine direkt dem türkischen Ministerpräsidenten unterstellte Behörde zur Verwaltung aller Angelegenheiten der islamischen Religion und ihrer Ausübung“. 52 Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu vermerken, dass unter das breite Aufgabenspektrum der DIB auch explizit „die religiöse Betreuung der Auslandstürken“ 53 fällt. Wenn auch in dem hier gesteckten Rahmen nicht in extenso auf die diversen „reli- giösen,sozialen und kulturellen“ „Koordinierung[sleistungen]“ 54 DITIBs eingegangen werden kann, sei zumindest ein Aspekt der ‚religiösen Versorgung der Auslandstürken’ exemplifiziert: Die Entsendung von Imâmen und Lehrpersonal.
3.3.1.1.2.1. Desintegrator „Imâm-Import“?
Muslimischer Lehre zufolge sollen die Gläubigen darum bemüht sein, ihre vorgeschriebenen Gebete nach Möglichkeit in Gemeinschaft zu verrichten. 55 Insbesondere gilt diese
50 Von „bundesweiter“ Verbreitung spricht die DITIB-Selbstdarstellung (http://www.diyanet.org/de/grun dung/index.php); die Rubrik „unsere Gemeinden“ (http://www.diyanet.tv/derneklerinfo/gemeinde.php) der DITIB-homepage offeriert einen Suchdienst für Mitgliedsvereine des Dachverbands, wobei der dort einsehbaren Karte die ‚Ballungszentren’ DITIBscher Präsenz zu entnehmen sind); es fällt auf, dass die vorgeblich ‚bundesweite’ Verbreitung realiter eine relativ flächendeckende Ausdehnung über die alten Bundesländer meint.
51 So Yunus ULUSOY im o. S. 8, Anm.:19 zitierten Artikel
52 LEMMEN, Thomas, Islamische Organisationen in Deutschland, Bonn 2000, S. 34; Electronic ed. unter: http://www.fes.de/fulltext/asfo/00803toc.htm Stand: 01.05.07 (i.F.: LEMMEN mit Seitenzahl d. Druckausgabe); Vgl. hierzu Ursula SPULER-STEGEMANN, derzufolge DITIB eine „Dependance der staatlichen Religionsbehörde in Ankara“ darstelle, „deren Präsident qua Amt auch Ehren- und Beiratsvorsitzender von DITIB ist“; neben vielen anderen Autoren klassifiziert SPULER-STEGEMANN den Dachverband deshalb auch als „Ableger des türkischen Staates“ (Dies., Muslime in Deutschland. Organisationen und Gruppierungen, in: Der Bürger im Staat (4/2001), S. 221-225, zit. S. 221; abrufbar unter: http://www.buer gerimstaat.de/4_01/Islam.pdf Stand: 01.05.07; i.F.: BiS)
53 LEMMEN, S. 34
54 Vgl. Online-Selbstdarstellung: http://www.diyanet.org/de/zweck/index.php Stand: 10.10.07
55 Das Gemeinschaftsgebet ist „laut prophetischer Tradition 25-mal mehr wert als eines im stillen Kämmerlein“ resümiert etwa Prof. Dr. Jamal MALIK. Vgl. zur Thematik der „Ausbildung und Rolle der Imame in der Moschee“ den gleichnamigen Essay MALIKs, der abrufbar ist unter: http://www.anawati-stiftung.de/ seiten/100jahre-11-19.pdf Stand: 01.05.07; Zitat: S. 12 (= 2. Seite der Online-Fassung); [i.F.: MALIK]
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Empfehlung für das freitägliche 56 Mittagsgebet. Ort für diese gemeinschaftliche Gebetspraxis ist traditionell die Moschee. Spezifikum des dort kollektiv zu verrichtenden, sogenannten ‚Freitagsgebets’ ist es einerseits, dass es „im allgemeinen unter der Leitung eines Imâm“ 57 stattfindet und andererseits, „[a]nders als die anderen Gebete [...] mit einer Predigt verbunden“ ist. 58 Zwar ist prinzipiell jeder Muslim sowohl zur Rezitation des Koran, zum ‚Vorbeten’, wie auch zum Abhalten der besagten „khutbah“ (Predigt) berechtigt. Prädestiniert für diese Rolle ist aber der eigens hierzu ausgebildete, wenn man so will, ‚professionelle’ Vorbeter, der Imâm (arab. für „Führer“, „Vorsteher“), dessen „raison d´etre“ 59 eben in der Leitung des Gemeinschaftsgebetes liegt. Inhaltlich bedient die Predigt traditionell verschiedenste Bedürfnisse der Gläubigen. 60 Bereits frühislamisch erkannte man aber ihre Eignung, als breitenwirksame Plattform gerade auch für politische Einflussnahme zu fungieren. 61 Wo aber die Option zu gesellschaftspolitischer Beeinflussung gegeben ist, besteht immer auch die Gefahr der Instrumentalisierung. Wenn das Forum der Freitagspredigt einem Missbrauch zu ‚Propaganda- oder Hatzzwecken’ also generell offen steht, 62 kommt der Integrität, bzw. ‚Gesinnung’ des sie leitenden Imâms gesamtgesellschaftliche Relevanz zu. 63 Deshalb wird auch jede nach Frieden und Zusammenhalt strebende Gesellschaft, die der Institution Freitagspredigt den entsprechenden öffentlichen Raum zubilligt, gut daran tun, die zugehörigen Funktionsträger auf ihre ‚soziale Verträglichkeit’ zu prüfen. Dies um so mehr angesichts der Tatsache, dass dem Imâm zusätzlich zu den genannten Aufgaben, auch jene der religiösen Unterweisung von Kindern und Jugendlichen zukommt. Im Falle der rund 485 Imâme, 64 die derzeit hierzulande in den der DITIB angeschlossenen Moscheen wirksam sind, wurde auf eine solche ‚Kontrolle’ mindestens bis zu den Vorfällen vom 11. September weitestgehend verzichtet. Im Zuge einer weit verstandenen Toleranzpolitik übten sich die verantwortlichen deutschen Behörden in Zurückhaltung und erlegten sich eine Selbstbeschränkung auf, die ihre Interventionsmöglichkeit weitestgehend beschnitt. Der stattdessen über Jahre hinweg allseits akzeptierte Usus bestand
darin, dass DITIB seine „’Religionsbeauftragten’ (din görevlisi)“ 65 aus dem Ressort
56 Bereits die wörtliche Übersetzung des arab. Ausdrucks für „Freitag“ deutet auf diese ‚Gemeinschaftsverpflichtung’ hin: „yaum al-juma“ heißt nämlich „Tag der Versammlung“ (ELGER, Ralf (Hg.), Art. „Freitag“ in: Kleines Islam-Lexikon: Geschichte, Alltag, Kultur. Beck, München 3 2001, S.100; [i.F.: ELGER]
57 Ebd., Jamal MALIK formuliert hier allerdings schärfer, wenn er in der Präsenz eines Imâms die „conditio sine qua non für ein gemeinschaftliches rituelles Gebet“ sieht. (MALIK, S. 12 [= S. 2 der Online-Fassung])
58 ELGER, Ebd. (S.100)
59 MALIK, S. 12 (= S. 2 der Online-Fassung)
60 „Sie enthält neben verschiedenen Gebetsformeln moral[ische] Ermahnungen und Geschichten zur Erbauung.“ ELGER, Art. „Predigt“ in: Kleines Islam-Lexikon, S.247
61 Neben vielen anderen, hält ELGER (Ebd.) zur politischen Funktion der Predigt fest, dass nicht nur in frühislamischer Zeit, sondern „teilweise bis heute“ durch die Praxis der „Nennung des regierenden Herrschers [...] dessen Legitimität bestätigt wird.“ Prediger könnten sich aber auch „kritisch zu Politik und sozialen Umständen äußern“. Dass das der Predigt inhärente ‚revolutionäre Potential’ auch gesellschaftsschädliche Auswirkungen nach sich ziehen kann, wird hier verschwiegen.
62 Der innerdeutsche gesellschaftliche Diskurs verhandelt das o. beschriebene Phänomen unter dem Stich-wort des „Hasspredigers“, das in Teilen der Debatte geradezu zum Synonym des „Imâms“ zu verkommen scheint, der Klischeeisierung Tür und Tor öffnet und als punktuelle Manifestation des sog. „Generalverdachtes“ (eines noch beliebteren Schlagworts des derzeitigen Islamdiskurses ) gelten kann.
63 Richtig hier die Einschätzung MALIKs: „Der Imam verfügte so über erhebliches kulturelles und soziales Kapital.“ (MALIK, S. 13 (= S. 3 der Online-Fassung)
64 So die Angabe des vom BAMF hg. Blattes „Entscheidungen Asyl“, Ausgabe: 11/06 vom 06.11.06, S. 6 (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Asyl/Downloads/EEBriefe/2006/ea-info-11-2006,template Id=raw,property=publicationFile.pdf/ea-info-11-2006.pdf Stand: 01.05.07); i.F.: Entscheidungen Asyl
65 RIEXINGER, Martin, Online-Art. vom Nov.05: http://www.migration-boell.de/web/integration/47_384.asp Stand: 01.05.07; i. F.= RIEXINGER
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jenes in der Türkei sozialisierten und unter der Ägide der DIB ausgebildeten Imâm-kapitals rekrutierte, bzw. von dort zugewiesen bekam. Die aus diesem „Imam-Import“ 66 resultierenden Probleme sind evident und werden durch den Umstand, dass besagte Entsendung zeitlich auf ein Maximum von fünf Jahren beschränkt bleibt noch multipliziert. Diese relativ kurze Verweildauer im ‚Gastland’ wirkt sich dann nämlich geradezu als Garantie dafür aus, dass die mitgebrachten sprachlichen Defizite ebenso wenig behoben werden können, wie eine Vertrautheit „mit den kulturellen Geflogenheiten [sic!] in den jeweiligen Ländern“ 67 entwickelt werden kann. Dass dieses Personal, angesichts der eigenen Ermangelung an Sprach- und Kulturkenntnissen, der Integration hiesiger
‚Koranschüler’ und/oder Moscheegänger kaum dienlich sein kann, liegt auf der Hand. 68 Stattdessen stärken diese Repräsentanten des ehemaligen Heimatlandes die Bindung zu eben diesen Wurzeln und tragen, je nach Adressatenkreis zu zweierlei bei: Der sogenannten ersten Generation der Einwanderer offerieren sie Ressourcen der Identitätskonstruktion, die nicht mehr ihrer sozialen Realität entsprechen. Die zweite Generation hingegen binden sie an Sprache, Tradition und Sitte einer Gesellschaft, die weder mit ihrem aktuellen sozialen Umfeld korrespondieren, noch einer erinnerten Wirklichkeit der persönlichen Biographie entnommen sind.
Dass die Logik eines weitgehenden ‚laissez-faire’ als Paradigma deutscher Migrationspolitik nicht nur im Hinblick auf den beschriebenen ‚Imam-Import’ denkbar ungeeignet war, sollte sich im öffentlichen Bewußtsein nur langsam durchsetzen. Eine allmähliche Sensibilisierung des öffentlichen Diskurses für integrationsspezifische Themen vollzog sich erst in den 90er Jahren, als sich der allgemein verbreitete Glaube an die Rückkehr der einst mehrheitlich zu Arbeitszwecken angeworbenen ‚Ausländer’ definitiv nicht mehr halten ließ. Schlagworte wie „Multi-Kulti“, „Einwanderungsgesellschaft“, „Zuwanderungssteuerung“, Forderungen nach einer „Leitkultur“ (sei es europäischer, sei es dezidiert deutscher Prägung) bestimmten die kontrovers geführte Debatte um das „Wie?“ einer gelingenden Integration der vermeintlichen Gastarbeiter. Der hier einsetzende Paradigmenwechsel weg von einer defizitären, weil passiven Ausländerpolitik, und hin zu
66 Mit ‚Anführungszeichen’ dem Interview von „Freitag - Die Ost-West-Wochenzeitung“ (Ausgabe 39 vom 29.09.2006) mit Islamwissenschaftler Michael KIEFER entnommen; abrufbar unter: http://www.freitag.de/ 2006/39/06390501.php Stand: 01.05.07; i.F.= KIEFER)
67 Levent TEZCAN (Institut für Interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung / Universität Bielefeld) im Online-Artikel „Die DITIB ist eine Institution zwischen allen Stühlen“ vom November 2005 (abrufbar unter: http://www.migration-boell.de/web/integration/47_385.asp Stand: 01.05.07) [i.F.: TEZCAN]
68 Vgl. hierzu MALIK, S. 1 (=11), 5 (=15), 8 (=18); ALTINER, Islam einbürgern, 46f.; Zuzustimmen ist KIEFER: „Erst wenn das Personal in den Moscheen auch mit der Umgebung kommunizieren kann, gibt es eine Grundlage für einen Dialog im Umfeld der Moscheegemeinden.“
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einer aktiven Migrations- und Integrationspolitik sollte sich auch auf die Imâmrekrutierungspraxis niederschlagen. Das latent desintegrative Potential bisheriger Handhabung wurde erkannt, erste Gegenmaßnahmen ergriffen. Konkret heißt das für die aktuelle Sachlage, dass die Bewerber für einen Imâmposten in der BRD dazu verpflichtet werden, noch vor ihrer Entsendung, d.h. auf türkischem Boden, sich Grundkenntnisse nicht nur der deutschen Sprache, sondern auch des deutschen ‚way of life’ anzueignen.
Von den prinzipiellen Zweifeln an der Möglichkeit sich mit ‚den deutschen Lebensverhältnissen’ auf theoretischem Wege vertraut machen zu können einmal abgesehen, ist es meiner Ansicht nach mehr als fraglich, ob die zu absolvierenden „380 Stunden Deutschkurs sowie 20 Stunden Landeskunde“ 69 wesentliches zum Abbau der integrativen Defizite der Vergangenheit beizutragen in der Lage sind. Bestätigung erfahren diese Bedenken jedenfalls angesichts der Tatsache,dass nicht nur die Aufenthaltsdauer der Imâme auf vier Jahre beschränkt geblieben ist, sondern auch die exklusiven Entscheidungskompetenzen der DIYANET - wenn überhaupt - so nur marginal restringiert geworden zu sein scheinen. 70 Nach wie vor liegt es nämlich allein in der Hand des türkischen Präsidiums für Religionsangelegenheiten die „Entsendung [...], Ausbildung und Auswahl“ des künftigen ‚deutschen Moscheepersonals’ zu koordinieren. Bedenklich ist dies vor allen Dingen insofern, als auch die diesbezüglich zu erfüllenden Eignungskriterien 71 der ‚Imâme in spe’ offenkundig in Eigenregie der DIYANET definiert werden, wie denn auch die ‚Tauglichkeitsprüfung’ selbst von eben dieser Behörde im Alleingang durchgeführt wird.
3.3.1.1.2.2. Desintegrator türkischsprachige Islamunterweisung?
Ob eine sprachunterrichtlich fundierte, nachhaltige Pflege der türkischen Muttersprache per se bereits als integrationshemmender Faktor zu gelten hat, ist disputabel. Zum Problem wird die Förderung der türkischen Sprachkenntnisse aber dort, wo sie einseitig und zu Lasten von Erwerb und Ausbau der entsprechenden Kenntnisse der deutschen Sprache geht. In diesem Zusammenhang ist eine weitere ‚Dienstleistung’ der DITIB, bzw. - wie sich bei näherem Hinsehen zeigt - eigentlich der DIB, zu besehen. Im Zuge
der von ihr vorgesehenen „religiöse[n] Betreuung der Auslandstürken“ 72 entsendet die türkische DøYANET neben dem Apparat an Imâmen, noch eine weitere Klasse des staatlich beamteten Personals, nämlich Lehrkörper zur religiösen Unterweisung türkischmuslimischer Schüler im Ausland.
69 Hier u. i. F.: Entscheidungen Asyl, S. 6f.; Vgl. Drucksache 16/5033, S. 8 (s. o. S. 5, Anm.: 7)
70 Kritisch sieht auch SPULER-STEGEMANN den integrationspolitischen Zugewinn der genannten ‚Reform’: „Die Imame lernen neuerdings Deutsch, aber nicht um die Integration zu fördern, sondern um auch die deutschsprachigen Türken betreuen zu können“ (BiS)
71 Entscheidungen Asyl (S. 6f.) benennt als Kriterien u.a.: „mindestens eine dreijährige religiöse Ausbildung bei einer der DIYANET unterstellten Ausbildungsstätten“; „seit mindestens 2 Jahren bei der DIYANET beschäftigt“; „keine Vorstrafen“; „Wehrdienst abgeleistet“; „geistig und körperlich geeignet“ und „aus Sicht des Aufnahmestaates kein Sicherheitsrisiko“ - Allein in der letztgenannten Anforderung ist ein Mitspracherecht des jeweiligen Aufnahmelandes expliziert.
72 LEMMEN, S. 34
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Dass ein flächendeckender, bekenntnisorientierter 73 islamischer Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 6 des Grundgesetzes derzeit in Deutschland noch ein unerfülltes Desiderat darstellt, ist allgemein bekannt. Aus staatlicher Sicht scheiterte die bundesweite Einführung eines solchen bislang vor allen Dingen am Fehlen eines einheitlichen und von möglichst allen Muslimen des Landes autorisierten Ansprechpartners, so die klassische Argumentationsfigur. 74 Rein rechtlich gesprochen zielt diese Forderung nach einem diskursiven Gegenüber auf folgenden Sachverhalt ab: Conditio sine qua non für die Einrichtung eines Religionsunterrichts ist der Erwerb des Status einer Religionsgemeinschaft (- nicht, wie irrtümlicherweise oft angenommen, der einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts’.) Da ja in Deutschland für die Rechtsetzung im religiösen Bereich die Länder (und nicht der Bund) zuständig sind, liegt auch die Entscheidungskompetenz in Fragen der Anerkennung islamischer Vereine als Religionsgemeinschaften (und/oder öffentlichrechtliche Körperschaften) bei ihnen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass auf Länderebene seit einigen Jahren verschiedene und teilweise durchaus zukunftsträchtige Modellprojekte 75 im Gange sind, welche versprechen, die bestehenden Mängel künftig auch in bundesweiter Dimension zu beheben. Die oben erwähnten jüngsten Anzeichen für eine gemeinsame Willensbildung der ehemals konkurrienden muslimischen Organe weisen in dieselbe Richtung. Da eine der Thematik angemessene Verhandlung dieser diversen Initiativen und ihrer je spezifischen Begleitproblematik aber genügend Stoff für eine eigene Untersuchung darstellten, kann im Rahmen dieser Arbeit darauf nicht näher eingegangen werden. 76 Es ist allerdings mit Spannung zu erwarten, wie sich der Staat in dieser Frage positionieren wird, nun da das Fundament seiner bisherigen Abwehrhaltung brüchig geworden ist und sich die Einheitsbestrebungen der muslimischen Seite in Form des verbandsübergreifenden Koordinierungsrates konkretisieren. 77
Die ebenso wie die Imâme von der DIB in der Türkei ausgebildeten und vom türkischen Staat finanzierten, delegierten Lehrkräfte unterrichteten in der Vergangenheit während ihres ebenso zeitlich begrenzten Deutschlandaufenthalts ausnahmslos in türkischer Spra-
73 Vgl.hierzu das Informationsangebot der Internetplattform des BMI: „Nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes ist der Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach“ und als solches „grund- sätzlichPflichtfach“. Dieser vom GG verbriefte Unterricht, müsse nun aber notwendig als „Bekenntnisun- terricht“ konzipiertsein,“d.h. er soll die Werte und Glaubenslehren der jeweiligen Religionsgemeinschaft vermitteln“ und nicht „lediglich neutral über eine oder mehrere Religionen informieren“, wie dies etwa ein „religionskundlicher Unterricht“ leiste, der seinerseits „kein[en] Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes“ darstelle (http://www.bmi.bund.de/nn_121560/Internet/Content/Themen/Kirchen__und _ _Religionsgemeinschaften/DatenundFakten/Staat__und__Religionsgemeinschaften.html Stand: 01.05.07)
74 Stellv. f. v. a. sei Dr. Ulrich SEISER (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus) zitiert, der die Problematik wiefolgt zusammenfasst: Zur bundesweiten Einrichtung eines „Religionsunterricht[s] für Muslime an öffentlichen Schulen“ benötige der Staat laut Art. 7 Abs. 3 GG „einen Ansprechpartner“ in Form einer „ Religionsgemeinschaft, die sich der allseitigen Erfüllung der durch das Bekenntnis gesetzten religiösen Aufgaben widmet und von ihren Mitgliedern legitimiert ist, verbindliche Aussagen über Glaubensinhalte zu treffen.“ (Ders., „Islam einbürgern“, S. 56) Im April 2005 sei allerdings „[i]nnerhalb des Spektrums der muslimschen Vereine [...] ein solcher Partner von landesweiter Bedeutung [...] nicht in Sicht“ (Ebd.) gewesen. Dass sich dies derzeit zu ändern scheint, wurde o. notiert (Vgl. o., S. 17).
75 Einen eingehenden Vergleich aktueller (Stand: 01.09.2004) Modellprojekte und der ihnen zugrunde liegenden Curricula bietet die Diss. von Harry BEHR: „Curriculum Islamunterricht. Analyse von Lehrplanentwürfen für islamischen Religionsunterricht an der Grundschule. Ein Beitrag zur Lehrplantheorie des Islamunterrichts im Kontext der praxeologischen Dimension islamisch-theologischen Denkens.“ (online: unter:www.izir.uni-erlangen.de/docs/IZIR_H.Behr_Dissertation_Curriculum_Islam.pdf Stand:01.05.07)
76 Verwiesen sei auf Tagungsdokumentation „Islam einbürgern“ (s. o. S. 15, Anm.: 40), welche jeweils sowohl aus Perspektive der Entscheidungsträger staatl. Seite, als auch aus Sicht entscheidender muslim. Repräsentanten die entsprechenden Modellprojekte eines islam. Religionsunterrichts vorstellen, wie sie in Niedersachsen (Ebd., S. 41-54), Bayern (S. 55-65) u. NRW (S. 67-78) derzeit (Stand: 25.04.05) erprobt werden. Vgl. Drucksache 16/5033, S. 48f. (s. o. S. 5, Anm.: 7)
77 S. u. S. 116: EXKURS: KRM - (K)eine Religionsgemeinschaft?
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che. Wichtig hierbei ist, die ursprüngliche Entscheidung für das Türkische als Unterrichtssprache nicht als ‚Einknicken’ deutscher Behörden etwa vor allzu offensiv vorgetragenen Forderungen der DITIB, oder DIYANET misszuverstehen. Die Länder ließen sich dieses Konzept nicht gleichsam ‚gegen ihren Willen’ aufzwängen, sondern befürworteten und förderten es mitunter sogar. Verständlich wird diese Haltung der (etwa bayerischen) Kultusbehörden, wenn man sie in den damaligen situativen Kontext einbettet. Gegen Ende der 70er Jahre, als die arbeitsmigrationsbedingt wachsende Zahl auch schulpflichtiger, primär türkischer Muslime die Debatte um deren religiöse Versorgung im Rahmen des deutschen Schulwesens lancierte, wurde diese Thematik noch nahezu ausnahmslos unter dem Paradigma des ‚Gastarbeitertums’ verhandelt. Entsprechend kurzsichtig und unzulänglich waren denn auch die staatlicherseits gewählten Strategien, wie mit diesen ‚Gästen auf Zeit’ zu verfahren sei. ‚Integration’ jedenfalls stand in den 70er und auch noch 80er Jahren auf kaum einer Agenda politischer Entscheidungsträger. Im Gegenteil ließ sich damals das Phänomen beobachten, dass ‚der Staat’ geradezu des- integrativeMaßnahmen ergriff, war ihm doch daran gelegen, die „Rückkehrbereitschaft“ der türkischen, italienischen, jugoslawischen und sonstigen ‚Gäste’ so vital, wie möglich
zu erhalten. 78 Mit der Förderung von „’muttersprachliche[m]’ Unterricht“ im allgemeinen und seiner Verknüpfung „mit religiöser Unterweisung“ im besonderen, glaubte man nicht nur in eine solide Heimatbindung der vermeintlich temporär Zugewanderten zu in-
vestieren. 79 Zusätzlich erhoffte man sich, auf diese Weise einen Vehikel für die künftige Rückwanderung im ‚kollektiven Willen dieser Ausländer’ zu implementieren. Während eine solche Praxis aus damaliger Perspektive vielleicht noch nachvollziehbar war, lässt sich ihre Beibehaltung bis in unsere Tage hinein m. E. kaum plausibilisieren. Jedoch, soviel sei zur Verteidigung der so verfahrenden Bundesländer gesagt, scheint man mit wachsender Virulenz der Integrationsproblematik, bzw. ihrer zunehmenden Bedeutung im öffentlichen Bewusstsein ‚dazugelernt’ zu haben. Für den Freistaat Bayern belegen dies die Ausführungen des Ministerialrates des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Dr. Ulrich SEISER. Neben der Entwicklung alternativer Versor-
78 Vgl.die kritische Würdigung der Aussagen Bekir ALBOGAs, welche dieser im WDR-Format „Hart aber fair“ zum Thema „Sind wir Toleranz-Trottel? Deutschlands Umgang mit Muslimen“ (am ‚Vorabend’ der DIK, 20.09.06) artikulierte, durch Wolf-Dietrich BUKOW. In einem „Faktencheck“ zu besagter Sendung ließ die Redaktion „einige Aussagen der Talkgäste von Experten überprüfen“. Einer dieser sogenannten Experten war Wolf-Dietrich BUKOW. Die Sendung vom 20.09.2006 findet sich als „Web-Tv“ unter: http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtv.phtml?p=4&b=131 ; Der „Faktencheck“ ist abrufbar unter: http://www.wdr.de/themen/politik/1/hart_aber_fair/faktencheck_060927/index.jhtml Stand: 01.05.07
79 Ebd.
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gungsprogramme 80 für die „rund 70.000 muslimischen Schüler in Bayern“ 81 , hat die Bayerische Landesregierung offenkundig auch ihren Interventionsspielraum in Sachen „Religiöser Unterweisung türkischer Schüler muslimischen Glaubens in türkischer Sprache“ um den Faktor multipler Kontrollmaßnahmen erweitert. SEISER zufolge 82 biete der Freistaat
„seit fast zwanzig Jahren an den Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Grund- und Hauptschulen in staatlicher Verantwortung das Fach ‚Religiöse Unterweisung türkischer Schüler muslimischen Glaubens’ in türkischer Sprache an“ wobei dieses „Angebot [...] von einem knappen Drittel der Kinder türkischer Herkunft angenommen“ werde, während „die restlichen muslimischen Schülerinnen und Schüler [...] den Ethikunterricht“ besuchten. „Die Unterrichtsinhalte“ gingen zwar „auf die türkischen Richtlinien für den Religions-und Ethikunterricht zurück“, seien aber „vollständig überarbeitet und durch Lerninhalte aus der Lebenssituation und der religiösen Umwelt türkischer Schüler in Westeuropa ergänzt“ worden. Um einem ‚türkischen laissez-faire’ entgegenzuwirken, werden außerdem „sprachkundige bayerische Fachbetreuer eingesetzt“, welche ihrerseits mit umfangreichen Interventionsbefugnissen ausgestattet seien. Die Realisierung der Forderung, „[d]ie knapp 150 türkischen Lehrkräfte“ müssten „der bayerischen Schulaufsicht“ unterstellt werden, werde zudem dadurch gewährleistet, dass ihre Ausbildung und Auswahl zwar nach wie vor in Ankara, dort aber „unter Beteiligung bayerischer Beamter“ erfolge. Auch während ihres vierjährigen Lehrauftrags in Bayern werde für „sprachlich[e] und fachlich[e]“ Fortbildungsmaßnahmen Sorge getragen.
3.3.1.1.2.3. Personelle Abhängigkeiten
‚Imâm-Import’ auf der einen, ‚Lehrer-Import’ auf der anderen Seite, und in beiden Fällen Türkisch als bevorzugte und bis in die Gegenwart hinein auch vielfach noch übliche Verkehrssprache. Diese Indizien allein reichten bereits aus, um DITIB nicht nur als eine von der Basis Türkei aus transnational operierende Institution zu entlarven, sondern zugleich auch den frequentiv geäußerten Kritikpunkt einer über das gebotene Maß hinausgehenden ‚geistigen’ und organisatorischen Abhängigkeit DITIBs von der türkischen Regierung, zu untermauern. Bekräftigung erfährt dieses Urteil zudem durch die diversen und im Einzel-
80 Infolgeeiner erhöhten „Sensibilität für die Notwendigkeit der sprachlichen und kulturellen Integration von Kindern muslimischer Migranten“ und der Einsicht, dass die „Vertretungsbefugnis der türkischen Konsulate im Rückgang begriffen ist“, biete „Bayern seit dem Schuljahr 2001 / 2002 die ‚Religiöse Unterweisung muslimischen Glaubens’ [...] auch in deutscher Sprache an“, so SEISER („Islam einbürgern“, S. 57) Diese Unterweisung, welche „von ihrer rechtlichen Einordnung her eher dem weltanschaulich neutralen Fach Ethik zuzuordnen“ sei, da sie eine „Erziehung zum Glauben“ nicht vorsehe (a.a.O., S.58), stehe „muslimischen Schülerinnen und Schülern aller Herkunftsnationen offen“ (S. 57). Lehrbefugt seien neben „Lehrkräften, die für vier Jahre von der Türkei gestellt sind, [...] voll ausgebildete bayerische“ LehrerInnen „mit Migrationshintergrund“ (S. 58). Noch jüngeren Datums ist indessen die bayerische Spielart des Modellversuchs ‚Islamunterricht’, wie er seit dem Schuljahr 2003/04 lokal auf eine Grundschule in Erlangen begrenzt, testweise angeboten wird (Vgl. hierzu S. 58 - 61)
81 So Joachim HERMANN, Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion gegenüber dem MÜNCHNER MERKUR (24.07.2006) (abrufbar unter: http://www.merkur-online.de/nachrichten/vermischtes/blickpkt/art281,69 3197.html?fCMS=2ef176d9767d4f902a2dc9c287d875db Stand: 01.05.07)
82 SEISER, „Islam einbürgern“, S. 56f.
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nen undurchsichtigen personellen Verzahnungen, wie sie sich etwa in der satzungsmäßig verbrieften Doppelrolle des Präsidenten der DIB niederschlagen. Dieser sei nämlich laut „Satzung der DITIB vom 5. Juli 1984 [...]von Amts wegen [zugleich auch] Ehrenvorsitzender und Beiratsvorsitzender der DITIB“ und habe „das Recht, an Mitgliederversam-mlungen und Vorstandssitzungen teilzunehmen“, wovon etwa der frühere „Amtsinhaber, Mehmet Nuri Yilmaz, [...] wiederholt Gebrauch gemacht“ habe. 83 Da der „Botschaftsrat für religiöse Angelegenheiten der Republik Türkei traditionell zum Vorsitzenden der DITIB gewählt wird“ 84 und auch weitere „Angehörige der diplomatischen Vertretungen der Türkei“ zu den „Beiratsmit- gliedern“ vonDITIB zählen, 85 liegt die Vermutung nahe, dass dieser Dachverband in seine „vorrangig religiöse Arbeit [...] auch tuerkisch-nationale Elemente einfliessen laesst“ 86 und somit die Durchsetzung der „Interessen und die Politik des semi-säkularen türkischen Staates“ aktiv vertritt. 87
3.3.1.1.2.4. Das mehrstimmige Echo der Türkeizentrierung
3.3.1.1.2.4.1. Desintegrativ aus Sicht des Staates = Attraktiv für den Muslim?
Angesichts dieser nicht ungewichtigen Kritik mag die ungebrochene Attraktivität, welche DITIB offensichtlich sowohl auf die Mehrheit der in Deutschland lebenden türkischen Muslime, als auch auf den um einen repräsentativen muslimischen Ansprechpartner ‚ringenden’ deutschen Staat nach wie vor ausstrahlt, verwundern. Was die anhaltende Beliebtheit dieser Organisation bei der türkisch-muslimischen ‚Basis’ anbelangt, muss man sich vergegenwärtigen, wessen Sicht die oben angeführten ‚Mängel’ widerspiegeln. Waren es doch Vertreter von Wissenschaft und Politik, sowie Repräsentanten anderer (konkret: konkurrierender) Verbände, deren Mitgliederstamm nicht ‚reintürkischer’ Herkunft ist, welche ihre Beanstandungen artikulierten. Tatsächlich ist es nämlich so, dass nicht wenige der genannten Kritikpunkte aus Perspektive ‚des in Deutschland lebenden türkischen Muslim’, gerade zu jenen ‚Pluspunkten’ zählen, deretwegen er DITIB zum Verein seiner Wahl machte. Einen solchen kontrovers bewerteten Fall erlebte Bayern, als es intendierte die türkische Unterrichtssprache gegen das Deutsche einzutauschen: Die
83 LEMMEN (S. 37) unter Verweis auf die Paragraphen §10 u. §11 der mir nicht vorliegenden Satzung
84 Yunus ULUSOY im o. S. 8 Anm.: 19 benannten Online-Artikel
85 LEMMEN (S. 37); vgl. die Stellungnahme der DMLBonn e.V. (s. o. S. 15, Anm.: 41), derzufolge „einzelne Mitarbeiter der DITIB-Zentrale in Koeln“ von der DIYANET bezahlt würden, wobei auch solche DITIBler, die „nicht Angehörige des DIYANET“ sind, zu weiten Teilen Repräsentanten der „tuerkischen Staatsverwaltung“ wären.
86 Aus der Stellungnahme der DMLBonn e.V.; Belegt wird dieses Urteil in der folgenden Fußnote (3), die ich aufgrund ihrer schlagenden Beweiskraft wörtlich zitiere: „Im Einzugsbereich der Konsulate wurden aus den dort ansaessigen Moscheevereinen sog. Koordinierungsraete gebildet. In der Satzung des Dues-seldorfer Koordinierungsrates heisst es z.B., dass auch die Pflege nationaltuerkischer Interessen wie die Wahrung der Reformen Atatuerks (§ 2 Abs. a), die Beobachtung von gegen die Tuerkei gerichteten Aktivitaeten (§ 2 Abs. b) und der Schutz der nationalen Einheit und der kulturellen Werte der Tuerkei (§ 2 Abs. d) zu den Aufgaben der DITIB-Moscheevereine gehoeren.“ (s. o. S. 15, Anm.: 41)
87 SPULER-STEGEMANN, BiS
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staatlicherseits zunehmend als integrationshinderlich desavouierte türkische Sprachführung islamischer Unterweisung wurde von der diesbezüglich relevanten muslimischen Elternschaft, unter Boykottandrohung gegenüber dem deutschsprachigen Pendant, ener-
gisch eingefordert. 88 Es liegt nahe von hier aus auf eine ähnliche Favorisierung genuin türkischen Personals auch im Hinblick auf die Imâme zu schließen. Das Bestehen auf einen türkischen Imâm muss indessen nicht notwendig auch nur das geringste mit etwaigen überzogenen Patriotismen, gar Nationalismen oder Segmentationsbestrebungen zu tun haben. Den Gottesdienst bevorzugt in seiner Muttersprache abzuhalten, Suren und Gebete lieber in der ‚Originalversion’ zu hören und zu sprechen, ihre Auslegung und darauf fußende Predigt in einer ‚Zunge’ zu vernehmen, in der man auch emotional heimisch ist, ist m. E. eine ganz natürliche Präferenz und sollte weder unter Fundamentalismusverdacht gestellt, noch als Indiz mangelnden Integrationswillens missverstanden werden.
Die seitens einiger staatlicher Entscheidungsträger wiederholt geforderte „Deutschpflicht in Moscheen“ lässt sich aus sicherheitspolitischer Perspektive zwar nachvollziehen. Sie ist m. E. aber nicht nur impraktikabel und in ihrer ausschließlich problemzentrierten Sichtweise einseitig, reduktionistisch, intolerant und unsensibel. Mit Blick auf das Grundrecht der Religionsfreiheit, ebenso wie hinsichtlich der staatlichen Neutralitätspflicht in Weltanschauungsfragen und dem daraus resultierenden Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, widerspricht diese Forderung jenen Werten, die zu schützen sie eigentlich artikuliert wurde. Wer sich als Rechtsstaat versteht und als Verfassungsstaat rühmt, muss andere Wege finden die zweifelsohne notwendige und bedrohte Sicherheit zu garantieren als jenen, seine Bürger in solch illegitimer Weise in ihren fundamentalen Freiheiten zu beschneiden. 89
Summa summarum scheint DITIB ihre große Anziehungskraft auf weite Teile der türkisch-muslimischen Community in Deutschland also nicht trotz ihrer multidimensional manifesten Türkeizentrierung aufrechterhalten zu können, sondern ihre Attraktivität scheint sich gerade aus dieser Schwerpunktsetzung zu speisen. Ganz offensichtlich bedient dieser Dachverband mit seiner durch und durch turkophilen Vereinsphilosophie und -politik zentrale Bedürfnisse der hiesigen türkischstämmigen Bevölkerung. War er einst angetreten, die Auslandstürken stärker an das Mutterland rückzubinden, und stellte seither „die Pflege der nationalen Identität unter den türkischen Einwanderern, eins der
88 Transskript zur NDR-Sendung „PANORAMA“ Nr. 647 vom 25.11.2004 (http://daserste.ndr.de/container /file/t_cid-2859946_.pdf Stand: 01.05.07)
89 Ausdrücklich anschließen möchte ich mich der diesbezügl. Stellungnahme Omid NOURIPOURs (Bundes-tagsabgeordneter, Bündnis 90/Die Grünen) zur Ankündigung der Landesregierung NRWs, eine Deutschpflicht in Moscheen verhängen zu wollen http://www.nouripour.de/presse/303221.html Stand: 01.05.07)
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erklärten Ziele“ 90 dar, so mag diese „Verquickung mit den politischen Interessen des türkischen Staates“ „nach europäischem Verständnis“ zwar kritikabel sein 91 . Aus der Sicht derjenigen, an welche dieses Konzept adressiert ist, wird es „vielfach als normal wenn nicht gar legitim empfunden“. 92
3.3.1.1.2.4.2. Warum DITIB? Die Ambivalenz des ‚Turko-Islams’
Konnte die Türkeiausrichtung der DITIB den anhaltende Zustrom muslimischer Türken annäherungsweise plausibilisieren, so hat dies zur Beantwortung der anderen Frage, nämlich jener nach dem ‚Warum?’ staatlicher Präferierung ausgerechnet dieses Dachverbands kaum einen Beitrag leisten können. Eher stellt sich diese Frage unter Berücksichtigung des just dargelegten Erklärungsansatzes, nun noch in größerer Dringlichkeit. Wie kann ein Staat, der sich die Bekämpfung von Parallelgesellschaften, Segmentierungstendenzen und Ghettobildung ebenso auf die Fahnen geschrieben hat, wie er andererseits - und das zu recht - in der Beherrschung der deutschen Sprache die unverzichtbare Schlüsselkompetenz für alle darauf aufzubauende Integration sieht, gerade einen so deutlich ‚turkisierenden’ Verein zum privilegierten Ansprech- und Kooperationspartner erheben?
Paradoxer Weise bringt dieselbe Betonung des „TÜRK“ im Vereinsnamen und Konzept
der DøYANET øùLERø TÜRK øSLAM BøRLøöø, die zu den geschilderten Reklamationen Anlass gab, der so benannten Organisation zugleich auch ihren Vertrauensvorschuss vor allen anderen Verbänden ein. Und das in zweifacher Hinsicht: Honoriert wird der - wenn man so will - ‚türkische Islam’ einerseits für das, was er ist (bzw. wie zu sein er geglaubt wird): Nicht zuletzt aufgrund der in der Türkei fest etablierten Laizität gilt die in ihr praktizierte und aus ihr exportierte ‚Variante des Islam’ als transparent, tolerant, gemäßigt, für Fundamentalismen kaum anfällig und deshalb mit der deutschen Rechts- und Werteordnung kompatibel. Andererseits und komplementär hierzu erfährt diese angenommene türkische Spielart des Islam Aufwertung durch das, was sie offenkundig nicht ist, nämlich ‚arabisch’, samt aller, dieser Denomination zu Lasten gelegten, negativen Konnotationen.
Dem ‚türkischen Islam’ wird also per definitionem - in Relation zu ‚Islamvarianten’ anderer Provenienz - eine höhere Kompatibilität mit ‚westlichen Standards’ und damit ein geringeres Gefährdungspotenzial unterstellt. In der daraus abgeleiteten vergleichsweise geringen ‚Integrationsresistenz’ dieses europaphilen ‚Turko-Islams’ wurzelt denn auch
90 TEZCAN im o. S. 20, Anm.: 67 genannten Artikel; Ähnlich die Einschätzung von Hildegard BECKER in ihrem Vortrag auf der vom BAMF ausgetragenen Fachtagung „Integration und Islam“ (21./22.06.05 in Nürnberg): „Allzu lange war es freilich ein erklärtes Ziel der Religionsbehörde, die sogenannten ‚Aus-landstürken’ für das Türkentum zu erhalten und deren Loyalität zur Türkei zu befördern.“ (BAMF [Hg.], „Integration und Islam“, Schriftenreihe Band 14, Selbstverlag, 1 2006, S. 62-85, zit. S.80); i.F.: „Integration und Islam“
91 RIEXINGER (s. o. S. 20, Anm.: 65)
92 Ebd.
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der Vertrauensvorschuss, welcher seinen Repräsentanten staatlicherseits entgegenge-bracht wird. 93 Dass der mitgliederstärkste unter den Verbänden, also DITIB, zum bevorzugten Ansprechpartner der deutschen Seite gekürt wurde, erklärt sich somit zumindest partiell aus dem Glauben hier ein integrationswilliges Gegenüber gefunden zu haben, mit
dem ein Mindestmaß an Konsens bereits besteht und nicht erst erstritten werden muss. 94 Die Hoffnung von dieser gemeinsamen Basis aus zu einem ‚echten’ partnerschaftlichen Miteinander zu gelangen, dürfte für die Kür DITIBs ebenso entscheidend gewesen sein, wie die Intention, die dort vereinsintern vermuteten gemäßigten Kräfte zu stärken und zu fördern. Schließlich erfährt eine Organisation, welche zum offiziellen Partner des Staates avancieren darf, enormen Machtzuwachs, weshalb letzterer darauf bedacht sein wird gründlich zu prüfen, wem er da künftig ‚Subventionen’ zukommen lassen will. Im Falle DITIBs wusste man ‚seine Investitionen offenbar gut angelegt’.
3.3.1.1.2.4.3. Warum DITIB? Bilaterale Öffnung und Offensive Selbstvermarktung
Dass der Dachverband auch einen Eigenbeitrag zu seiner ‚Erwählung’ abgeleistet hat -und hierin ist die zweite Antwort auf die Frage: ‚Warum DITIB?’ zu sehen - liegt auf der Hand. Welcherlei Strategien und Initiativen wurden und werden aber zu diesem Zwecke ergriffen? Dieser Frage widmet sich schließlich und letztlich der nun folgende Abschnitt. Um die Charakterisierung der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. zu komplettieren bedarf es, über das hierzu bereits gesagte hinaus nämlich noch der schärferen Konturierung ihrer Selbstdarstellung und - wie zu zeigen sein wird - offensiv vorangetriebenen Selbstempfehlung im öffentlichen Diskursgeschehen. Dass DITIB-intern in der jüngeren Vergangenheit ein ‚vereinsphilosophischer’ Kurswechsel von Statten ging, wurde bereits notiert. Die bislang gesammelten konkreten Indizien für ein solches Umdenken ließen sich unter dem Stichwort einer ‚bilateralen Öffnung’ zusammenfassen.
93 Ob dieser Glaube mehr Euphemismus und Klischee denn soziale Tatsache ist, wäre der näheren Analyse wert, steht in unserem Zusammenhang aber nicht primär zur Debatte und muss deshalb hier übergangen werden. Entscheidend ist, dass dieses Bild eines ‚fundamentalismusresistenten türkischen Islam’ existiert, den öffentlichen Diskurs besetzt hat und dass mit ihm ‚Politik betrieben wird’; Bundesinnenminister SCHÄUBLE gab indessen jüngst zu erkennen, dass er diese dualistische Sicht des Islam, welche tendenziell ‚türkisch’ mit ‚gemäßigt’ identifiziert, allen anderen ‚Varianten’ aber Radikalisierungsanfälligkeit attestiert, zwar prinzipiell zu teilen scheint. Mit dem Hinweis allerdings, dass „sich bei einzelnen Türkischstämmigen eine gefährliche Neigung zum radikalen Islamismus“ entwickele (Interview, Welt.de vom 04.02.07; s.o. S. 6, Anm.: 9), suspendiert er zugleich allzu naive Generalisierungen. Vgl. zur Sache die Gegenwartsdiagnose L. TEZCANs, der festhält, dass die „Haltung zur Säkularität als der Lackmustest für die öffentliche Anschlussfähigkeit islamischer Gruppen auch in Deutschland“ gelte. I. Bzg. a. DITIB würde die „laizistische Ausrichtung des türkischen Staates“ hierbei als „gewichtige Bürgschaft“ beanschlagt werden, „während Organisationen wie Milli Görüs aufgrund ihrer ideologischen Ausrichtung weiterhin als bedenklich bis verfassungsfeindlich bewertet“ würden. (Online-Art.; s. o. S. 20, Anm.:67)
94 Vgl. hierzu: u. S. 38, Anm.: 149
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Einerseits scheint der Dachverband allmählich ‚in Deutschland angekommen zu sein’, sich also gegenüber der deutschen Gesellschaft, dem deutschen Staat, sowie der von beiden vertretenen Werteordnung zu öffnen. Andererseits ließ sich in jüngster Vergangenheit eine stetig zunehmende Kooperationsbereitschaft DITIBs mit anderen in Deutschland etablierten Verbänden konstatieren, welche heute bereits im Begriff ist konkrete Formen anzunehmen.
3.3.1.1.2.4.3.1. Statt ‚sola Türkiye’: Hinwendung zu Deutschland
Ersteres, die zumindest graduelle Umorientierung weg von einer ‚sola Türkiye’-Ausrichtung manifestiert sich etwa im Fallenlassen des ehemals mit Nachdruck eingeforderten Anspruchs, die unter der Regie der DIYANET durchgeführte ‚religiöse Unterweisung’ der jüngeren Auslandstürken zwingend in der Unterrichtssprache türkisch zu verrichten. Heute präsentiert sich DITIB nämlich als ein geradezu glühender Verfechter des deutsch- sprachigenIslamunterrichts. 95 Islamischer Religionsunterricht, sofern unter DITIBscher Ägide, garantierte, wenn er denn zustande käme ,dreierlei: „[G]emäßigte Inhalte, [...] deutsche[.] Bücher, [und] Lehrer aus Deutschland“, welche „ausschließlich einen Islam vertreten, wie wir [sci.: DITIB] ihn praktizieren.“ 96
Dieser Islam DITIBscher Prägung nun stellte in keinster Weise eine Bedrohung für den seine schulische Vermittlung gewährenden Staat dar, zeichne er sich doch, wie die Institution DITIB als solche, durch „besondere Tugenden [aus], die die anderen [Verbände] nicht nachweisen“ könnten. 97 In vereinsleistungspraktischer Hinsicht bestünden diese exklusiven Tugenden in der „intensiv[en] - auch finanziell[en]“ Förderung einerseits des „interreligiö- senDialog[s]“, andererseits der „Integrationsarbeit“, welche DITIB in einer „Quantität und Qualität“ offeriere und vorantreibe, wie sie „keine andere Organisation leisten“ könne.
Wenn angesichts der „gegenwärtigen brisanten weltgeschichtlichen Lage [...] die Haltung [sci: islamischer Gruppen] zur Säkularität als der Lackmustest für [ihre] öffentliche Anschlussfähigkeit“ 98 gelten kann, verlören die genannten praktischen Initiativen an Wert und Wertschätzung, würde ihnen nicht ein europakonformes Islamverständnis zugrunde liegen. Dass DITIB gleichsam Personifikation und Garant eines solchen Religionsverständnisses sei, wird in vielfacher Variation unterstrichen. Die Selbstdarstellungen reichen dabei von dem Bild der ‚Hüterin’ eines „moderaten Islam“, hin bis zur aktiven Verteidigerin „der
95 Engagiert vorgetragen wurde die Forderung nach einem islamischen Religionsunterricht in dezidiert ‚deutscher’ Sprache von ALBOGA etwa in der o. S. 23, Anm.: 78 genannten WDR-Sendung „Hart aber fair“ (Vgl. bes. den Ausschnitt: http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getfaktencheck.pht ml?p=4&b=131&seq=4 Stand: 01.05.07); Angesichts der bisherigen Haltung DITIB verwundert es, wie „selbstverständlich“ ALBOGA heute für den dt.-sprachigen Unterricht plädiert u. sogar fordert, dass auch die „Lehrer[.] [...] auf Deutsch ausgebildet“ werden müssten („Zusammenleben-ZiO.de“ am 01.01.06; http://zusammenleben-zio.de/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topic_id=29&page _id=432 Stand: 01.05.07); Vgl. zu besagtem Kurswechsel: Ders., „Islam einbürgern“ (S. 104)
96
Rıdvan ÇAKIR, ehemals Vorsitzender der DITIB, im Interview mit der ZEIT vom 03.06.2004 (abrufbar unter:
http://zeus.zeit.de/text/2004/24/ditib-interview
Stand: 10.10.07)
97 Hier u. i. F. wo nicht anders vermerkt: ALBOGA, F.A.Z.-Interview vom 08.02.05 (Vgl. o. S. 14, Anm.: 39)
98 So die treffliche Formulierung Levent TEZCANs (s.o. S. 28, Anm.: 93)
29
fundamentalen Verfassungsprinzipien des Bundes und der Länder“ 99 , welche offensiv gegen Terror und für die „Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der Frau“ 100 eintrete. Ein Islam, wie DITIB ihn verstehe, lebe und verteidige, sei ferner einer, der „dem Wesen der Religion“ 101 entspräche, indem er „fern von Volks- und Aberglauben [...] die Liebe zu Menschen stärke“, „dem demokratischen Staatssystem dieses Landes respektvoll gegenüber[stehe] und sich in dieses einglieder[e]“ 102 . Eben hierin liege, laut dem DITIB-Vorsitzenden Ridvan ÇAKIR, auch die Attraktivität begründet, die von seiner „demokratische[n] [...] Zivil-Organisation“ 103 auf die multiethnische muslimische Basis ausstrahle: Eine wachsende Zahl auch „nichttürkische[r] Muslime fühlen sich bei der Ditib heimisch, weil wir keine radikale Strömung vertreten. Niemand aus unseren Reihen beteiligt sich an Freudenfeiern nach Terroranschlägen“, 104 so ÇAKIR gegenüber der ZEIT.
Zu demselben Islam und den nämlichen Werten, welche der DITIB-Vorstand vertrete, würden sich auch ausnahmslos alle Mitgliedsvereine, sowie die dort wirkenden Imâme bekennen. Was letztere und damit die bisherige Praxis des ‚Imâm-Imports’ betrifft, trägt man indessen neuerdings wiederholt den dezidierten Wunsch vor, „dass die Vorbeter aus
Deutschland kommen und - ganz wichtig - Deutsch können“ 105 sollten. Die Verwirklichung derartiger Pläne scheitere nicht etwa am mangelnden Willen DITIBs, als vielmehr an der bislang defizitären Infrastruktur zur Ausbildung des hierfür benötigten Personals. Diesen Mangel wiederum habe der deutsche Staat
„bedauerlicherweise“ allein zu verantworten, da er „bis heute, was die Erfüllung der religiösen Bedürfnisse“ der Musli-me anginge, „wie Ausbildung von Imamen und Religionslehrern usw., keinen unmittelbaren Beitrag geleistet“ habe. Und dies obschon etliche Betroffene „[s]eit ca. 50 Jahren [hier] arbeiten“ und „diesem Staat ihre Steuern“ entrichten würden. 106
99 ALBOGA („Islam einbürgern“, S. 106) erinnert im Kontext dieses Zitates an die Großdemonstration vom 21.11.04 in Köln, zu der DITIB aus Anlass der Ermordung des niederländischen Regisseurs Theo van Gogh aufgerufen hatte. Etwa 25.000 folgten dem Aufruf schließlich und bekannten sich öffentlich zu dem bilingual formulierten Motto der Veranstaltung: „Baris için teröre karsi elele! - Gemeinsam für Frieden und gegen Terror!“; Staatlicherseits erntete diese Initiative durchweg Anerkennung, ja sogar Dankbarkeit (Vgl. G. BECKSTEIN, Innenminister BY, in der o. S. 26, Anm.: 88 genannten NDR-Sendung PANORAMA: „Wir sind dankbar, dass DITIB diese Demonstration veranstaltet. Wir wissen, dass DITIB gegen Fanatismus steht.“); bemängelt wurde lediglich, dass größtenteils ‚auf türkisch’ demonstriert wurde, was sich in der Sprache der Reden u. in der Überzahl türkischer Flaggen manifestierte (PANORAMA)
100 ALBOGA, „Islam einbürgern“, S. 106
101 Dass DITIB ein Islamverständnis zugrundelege, welches „dem Wesen der Religion Islam“ entspräche äußert ALBOGA in seinem nur kurzen Beitrag zur Fachtagung „Islam einbürgern“ ganze vier Mal (S.
103, 104, 105, 106); Wenn er gleichzeitig jedwede abweichende Interpretation als wesensfremd disqualifiziert (Vgl. S. 103) u. hinsichtl. der Kooperation mit Vereinen, welche ein alternatives Islamverständnis verfolgen seine „ernsthafte[n] Bedenken“(Ebd.) artikuliert, gibt sich ALBOGA hier m.E. als ‚Islamzensor’ zu erkennen: Er beanschlagt de facto die Definitionshoheit, über wahren und falschen Islam zu entscheiden, wobei er ersteren exklusiv bei DITIB realisiert sieht
102 ALBOGA, „Islam einbürgern“, S. 104
103 Ridvan ÇAKIR in der o. S. 26, Anm.: 88 genannten NDR-Sendung „PANORAMA“
104 Rıdvan ÇAKIR (ZEIT; s. o. S. 29, Anm.: 96); DITIB-extern trifft diese Behauptung sowohl auf Zustimmung (Vgl. ULUSOY [s. o. S. 8, Anm.: 19]; positiv auch die Bewertung L. TEZCANs: „Was die Art der Religiosität betrifft, gilt die DITIB als gemäßigt. Sie ist eine Art ‚Volkskirche’ mit einer‚weltfreundlichen Moral’“ [s.o. S. 20, Anm.:67]), als auch auf Kritik (Vgl. z.B. Bassam TIBIs Kommentar ggüb. der FTD vom 19.12.2006: „DITIB ist die Vertretung der äußerlich säkularen, doch islamisch-orthodox orientierten Diyanet-Behörde des türkischen Staates“[http://www.ftd.de/meinung/kommentare/143324.html Stand: 01.05.07]; Kritisch auch Hildegard BECKER [Vgl. Dies. „Integration und Islam“, S. 80])
105 Rıdvan ÇAKIR (ZEIT; s. o. S. 29, Anm.: 96)
106 Hier u. i. F. wo nicht anders vermerkt: ALBOGA, „Islam einbürgern“, S. 105
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Die Bringschuld wurde zum Zeitpunkt dieser Aussagen (25.04.05) also eindeutig auf seiten des Staates verortet, der aus Sicht Bekir ALBOGAs nicht nur in Inaktivität verharrte, sondern zusätzlich auch noch die in Eigeninitiative entwickelten Projekte DITIBs, die zu
einer Verbesserung der unhaltbaren Zustände hätten führen können, boykottierte. 107 „Weil dies so ist“, wäre der DITIB gar keine andere Wahl geblieben, als jene, ihre „Ima- mebzw. [...] Religionsbeauftragten aus der Türkei“ zu importieren. Würde der deutsche Staat Alternativen anbieten, wäre man auf die ‚Aushilfe’ des von der DIYANET entsandten Personals nicht länger angewiesen und bereit auf dieses zu verzichten. Aus dem Umstand, dass DITIB „hinsichtlich [dieses] einen Anliegens“ zu „eng[er] [Z]usammen[arbeit]“ 108 mit den Behörden in Ankara gezwungen ist, zu schließen sie sei „ein verlängerter Arm des türkischen Staatsislams in Deutschland“ 109 , entbehre folglich jeder Berechtigung. Dass dieser „falsche[.] Eindruck“ und dieses „falsches Image“ im öffentlichen Bewusstsein dennoch entstehen und sich teilweise halten konnte, sei primär auf den mangelhaften Informationsstand der Gesellschaft über das „Wesen DITIBs“,
sowie den „wahren Inhalt dieser Kooperation“ 110 zurückzuführen. Dieses Defizit zu beheben habe man aber eine offensive „Aufklärungs- und Informationsarbeit“ in die Wege geleitet, die zeigen werde, dass
„die Zusammenarbeit zwischen DITIB in Köln und dem Amt für Religionsangelegenheiten in Ankara sich lediglich bzw. mehrheitlich auf die Entsendung der Imame beschränkt und die 111 Lenkung der DITIB nur vom Vorstand in Köln stattfindet.“
Eine Addition aller genannten Charakteristika, Leistungen und Zielsetzungen, für welche die Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. als mitgliederstärkste muslimische Vereinigung Deutschlands stehe und eintrete, ließe in summa nur einen Schluss zu:
„Die Dachorganisation DITIB, die eine langjährige Tradition von Trennung von Staat und Religion kennt und nach diesem Prinzip handelt, verdient die Anerkennung als Religionsgemeinschaft mit dem Status der Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die integrierenden Kollektive, die Mehrheitsgesellschaft, der Staat und die Politik werden eine Zusammenarbeit mit ihr für die Einbürgerung des Islams in Deutschland nicht bereuen. Ganz im Gegenteil werden sie dankbar sein dafür, dass sich ein solider Ansprech- und Kooperationspart- 112 ner bereit erklärt, auf der Basis der Verfassung diese Arbeit zu unterstützen.“
107 Noch im April 2005 beklagte ALBOGA: „Wir werden mit und bei unseren Planungen und Anstrengungen allein gelassen. Bis jetzt haben wir keinerlei Unterstützung erfahren und erfahren sie jetzt auch nicht. Weder intellektuelle noch finanzielle Unterstützung.“ („Islam einbürgern“, S. 106.)
108 YILDIRIM im Interview mit der FAZ (s. o. S. 14, Anm.: 39) [H. v. m.]
109 Hier u. i. F. wo nicht anders vermerkt: ALBOGA, „Islam einbürgern“, S. 103
110 A.a.O., S. 104 111 Ebd.
112 So das Schlussappell von ALBOGAs Rede zur Fachtagung „Islam einbürgern“ (S. 107)
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Das ‚tugendhafte’ „Wesen der DITIB“ 113 mache sie also zum „einwandfreie[n] Ansprech-und Kooperationspartner“ 114 für den Staat. Aufgrund ihrer nicht zuletzt moralischen Überlegenheit gegenüber anderen Verbänden würden alle Beteiligten davon profitieren, wenn DITIB „die Repräsentanz der Muslime in der BRD“, die zu übernehmen sie „in
jeder Hinsicht im Stande und bereit“ ist, auch offiziell zugestanden werden würde. 115 „Der Wille und die Fähigkeit auf unserer Seite sind da“ erklärte ALBOGA und fügte, die Lage im Jahr 2005 beschreibend hinzu: „Aber der klare Wille und eine eindeutige Stellung seitens des Staates werden vermisst.“ 116 Wenige Monate später sollte ALBOGAs Appell wenigstens graduell Gehör finden, Innenminister Schäuble ihn zur DIK einladen
und der Öffentlichkeit als ‚Mustermuslim’ präsentieren. 117
Zusammenfassend stellt sich die eine Hälfte des oben mit dem Stichwort der ‚bilateralen Öffnung’ bezeichneten Kurswechsels der DITIB wiefolgt dar: Zum staatlicherseits privilegierten Gesprächspartner konnte die Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. nicht zuletzt deshalb avancieren, weil sie spätestens seit dem internen Führungswechsel, der im Jahre 2004 Ridvan ÇAKIR den Vorsitz erbrachte, offensiv eine multimedial inszenierte Selbstvermarktungskampagne vorantrieb. Zum Erfolg dieser Strategie wesentlich beigetragen hat die Wahl des ‚Fundus’, aus welchem man die Leitlinien der künftigen Vereinspolitik entlieh. Neben den in Deutschland geltenden Grundrechten, -pflichten und -werten, deren Verteidigung man sich auf das Banner schrieb, knüpfte die Selbstbeschreibung direkt an den von staatlicher Seite explizierten Forderungen an. Letztere suchte man dabei nicht nur zu erfüllen, sondern ‚internalisierte’ sie in einem so umfassenden Maße, dass sie fortan als die eigenen ausgegeben und als solche an die übrigen Verbände gerichtet werden konnten. Dass so der Eindruck einer fortschrittlichen DITIB und nachhinkender restlicher Vereinslandschaft entstand, ist nur die logische Konsequenz des beschriebenen Waltens - den Nachweis seiner Berechtigung wird DITIB allerdings noch erbringen müssen.
113 ALBOGA, „Islam einbürgern“, S.103.104
114 A.a.O., S. 106
115 A.A.O., S.102
116 Ebd.
117 Ich spiele auf das Faktum an, dass die Ehre der Teilnahme an der DIK-Pressekonferenz einzig ALBOGA zuteil wurde. Im Bewusstsein der öffentlichen Aufmerksamkeit wird der Bundesinnenminister die Wahl, wem er dieses Forum zu bieten bereit ist, mit Bedacht getroffen haben.
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Arbeit zitieren:
M.A. Andrea Mesicek, 2007, Vom ‚Islam in Deutschland’ zum ‚Deutschen Islam’, München, GRIN Verlag GmbH
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