Inhaltsverzeichnis
1. Prolog 1
2. Schengener Abkommen 2
2.1. Die historische Entwicklung des Schengener Abkommens 2
2.2. Erweiterung der Schengen Mitgliedsstaaten 4
2.3. Grafik Mitgliedsstaaten Schengen 6
2.4. Grafik Nordische Passunion 7
2.5. Ausnahmeregelungen Irland und Großbritannien 7
2.6. Ausnahmeregelungen Norwegen und Island 8
2.7. Ausnahmeregelungen Schweiz und Liechtenstein 8
2.8. Ausnahmeregelungen Bulgarien, Rumänien und Zypern 10
2.9. Beziehungen zu Drittstaaten 10
2.9. 10
3. Schengener Durchführungsübereinkommen 11
3.1. Allgemeine Informationen zum Schengener Durchführungsübereinkommen 11
3.2. Grafik Schengener Durchführungsübereinkommen 12
3.2. 12
4. Schengener Informationssystem 13
4.1. Allgemeine Informationen zum Schengener Informationssystem 13
4.2. Grafik Teilnahmestaaten Schengener Informationssystem 14
4.3. Geschichte des Schengener Informationssystems 15
4.4. Rechtsgrundlage des Schengener Informationssystems 15
4.5. S I S 1 S I S 1 S I S "one4all" 16
4.6. Grafik Kriterien der personenbezogenen Dateneinspeisung 18
4.7. Grafik gespeicherte Daten im SIS 19
4.8. S I S II 19
4.9. S I R E N E 23
4.10. Technische Beschreibung des S I S 25
4.11. Grafik Technische Architektur SIS 28
4.12. Datenschutz sowie Kontrolle des Schengener Informationssystems 29
4.13. Rechtsschutz im Schengener Informationssystem 29
4.14. Kritik am Schengener Informationssystem 30
4.14. 30
5. Alternative Informationssysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts 31
5.1. E U R O D A C 31
2
2
5.2. V I S 32 5.3. T E C S 33
6. Epilog 35
7. Literaturverzeichnis 37
3
1. Prolog
Die vorliegende Seminararbeit setzt sich mit dem Schengener Informationssystem auseinander. Das Schengener Informationssystem ist im Prinzip ein elektronisches Fahndungssystem, welches der Suche nach einzelnen Personen und Sachen dient. Diese Seminararbeit soll die Fragen nach den Akteuren, dem rechtlichem Umfeld, der Geschichte der Entwicklung, dem Aufbau sowie den Funktionen des Systems beantworten.
Der Anfang der Seminararbeit stellt eine zusammenfassende Einführung in das Schengener Abkommen sowie in das Schengener Durchführungsabkommen dar, mit dem Ziel, die politische und rechtliche Basis des Schengener Abkommens darzulegen. In weiterer Folge wird ausführlich auf das Schengener Informationssystem eingegangen.
Neben der Einführung in das Schengener Informationssystem als solches wird anschließend auf die einzelnen historischen Versionen des Systems sowie die nationalen Akteure (welche sowohl für die Wartung als auch für die Bedienung des Systems zuständig sind) eingegangen. Darauf folgt eine Erläuterung des technischen Hintergrundes dieses Fahndungssystems. Zuletzt sollen andere Fahndungssysteme vorgestellt und mit den Schengener Informationssystem verglichen werden.
Während es einfach war, an Literatur über das Schengener Abkommen sowie das Schengener Durchführungsabkommen zu kommen, war es beinahe unmöglich, Informationen über das Schengener Informationssystem zu erhalten. Über
Allgemeine Informationen hinausgehende Daten sind in gedruckter Form nicht erhältlich. Das Internet bietet an sich eine Fülle an Informationen, allerdings sind die meisten entweder falsch, veraltet oder unseriös. Zu meiner persönlichen Überraschung bekam ich von Mitarbeitern des Bundesministeriums für Inneres äußerst interessante Informationen und man ging auf meine Fragen soweit möglich sehr gut ein. Zudem möchte ich die äußerst freundliche Umgangsweise erwähnen, welche ich nicht erwartet hätte. Ich hatte stets das Gefühl, dass sich die Mitarbeiter darüber freuen würden, dass sich jemand für Ihre Arbeit interessiert. Aufgrund der heiklen Materie war es aber natürlich vielmals nicht möglich, Antworten auf Fragen zu erhalten. Leider ist der Stand der Informationen auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Inneres sehr veraltet, ich hoffe, dass der Stand dieser Informationen in absehbarer Zeit überarbeitet werden wird.
1
Aus diesem Grund ist es beinahe unmöglich, tiefergreifende Fragen nach dem Fahndungssystem zu stellen. Im Vordergrund des vorliegenden Dokumentes steht dennoch meine Zielsetzung, eine ordentliche und den wissenschaftlichen Erfordernissen gerecht werdende Arbeit zu erstellen.
2. Schengener Abkommen
2.1. Die historische Entwicklung des Schengener Abkommens
Der Abbau der Grenzkontrollen zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften war bereits vor der Unterzeichnung des Schengener Abkommens im Jahre 1985 sowohl ein politisches als auch ein rechtliches Thema. Bereits im Jahre 1974 setzte sich der Europäische Rat für die Schaffung einer "Passunion" ein, welche den Bürgern der Europäischen Gemeinschaften durch den Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Teilnehmerstaaten das Leben erleichtern sollte. Durch den faktischen Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen würde es jedoch zu einer Situation kommen, welche zu einer wesentlich stärkere Kontrolle der Außengrenzen führen sollte. So kam es zu einer Lösung, bei welcher die Europäische Kommission eine Erleichterung bei den Grenzkontrollen schaffte und eine Aufhebung dieser erst für einen späteren Zeitpunkt vorsah. 1
Die Bemühungen der Europäischen Kommission konnten allerdings nicht vollständig durchgesetzt werden, da es bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften zu Bedenken bezüglich der Sicherheit gekommen war. So konnte man sich lediglich auf die Einführung kürzerer Kontrollzeiten an den Grenzposten sowie einheitliche Reisepässe einigen. Die Ablehnung der ursprünglichen Pläne der Europäischen Kommission sind darin begründet, dass der Wegfall der Binnengrenzkontrollen einen Zustand für die einzelnen Mitgliedstaaten erschaffen hätte, in welchem sie für die verstärkte Kontrolle ihrer Außengrenzen nicht nur gegenüber sich selber sondern auch gegenüber allen anderen Mitgliedsstaaten verantwortlich wären. 2
Aufgrund dieser Schwierigkeiten, die sich aus den Bestrebungen der Europäischen Kommission ergaben, kam es im Jahre 1984 zu einer bilateralen Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland betreffend der gemeinsamen Grenzkontrollen.
1 Haas 2001, Die Schengener Abkommen und ihre strafprozessualen Implikationen, S. 29 - 30.
2 Haas 2001, Die Schengener Abkommen und ihre strafprozessualen Implikationen, S. 30. 2
Diese Vereinbarung wurde sowohl durch den damaligen französischen Staatspräsidenten Francois Mitterand sowie des damaligen deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl forciert. Dieses Abkommen wird nach dem Unterzeichnungsort als "Saarbrückener Abkommen" bezeichnet. Das Saarbrückener Abkommen bestand in wesentlichen Teilen aus der Vereinbarung auf Erleichterungen bei den Personenkontrollen zwischen Frankreich und Deutschland. 3
Bedingt durch das Abkommen von Saarbrücken kam es seitens der Europäischen Kommission im Jahre 1985 zur Verfassung des sogenannten "Weißbuches", welches eine Vollendung des Binnenmarktes als Zielsetzung vorsah. Das Weißbuch sah eine Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen bis zum Jahr 1992 vor. Um eventuellen Sicherheitsbedrohungen durch Abschaffung der Grenzkontrollen entgegenzuwirken, einigte man sich auf vielfältige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Ganzen drei Punkte enthielten. Zum Ersten eine wesentlich verbesserte Amtshilfe zwischen den Polizei- und Sicherheitsbehörden, zum Zweiten eine gemeinsame Koordinierung der Vorschriften bezüglich des Status von Drittstaatsangehörigen sowie als Dritten Punkt eine gemeinsame Koordinierung der Vorschriften bezüglich Asyl, Visa und Auslieferungen. Aus diesen Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen entstanden in Folge auch die sicherheitspolitischen Maßnahmen wie Schleierfahndung im grenznahen Gebiet, verstärkte Kontrolle der Außengrenzen und als wichtigster Punkt die Entwicklung des gemeinsamen Fahndungssystems, des Schengener Informationssystems. 4
Die durch die Europäische Kommission im Weißbuch geforderten Maßnahmen wurden im Jahre 1986 mittels der einheitlichen Europäischen Akte in den Vertrag über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft übernommen. Somit wurde der Vorsatz der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes auf eine Basis aus vier Grundpfeilern gestellt. Diese Grundpfeiler sind der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. 5
3 Würz 1997, Das Schengener Durchführungsübereinkommen - Einführung, S. 28.
4 Haas 2001, Das Schengener Abkommen und ihre strafprozessualen Implikationen, S. 31 - 32.
5 Haas 2001, Das Schengener Abkommen und ihre strafprozessualen Implikationen, S. 32. 3
Das Abkommen von Saarbrücken war allerdings nicht das einzige Abkommen vor dem Schengener Abkommen. So gab es zwischen den Benelux-Staaten ebenfalls eine Art Benelux-Passunion zwischen den drei aneinander grenzenden Staaten Belgien, Luxemburg sowie den Niederlanden. Diese Benelux-Passunion bestand in dieser Form bereits seit dem Jahre 1960. 6
Das Schengener Abkommen wurde am 14. Juni 1985 unterzeichnet und führte schließlich zu einer Vereinigung der Benelux-Passunion mit dem Saarbrückener Abkommen. Der Vorschlag zu diesem Schritt kam seitens der Benelux-Staaten. Dem Schengener Abkommen gehörten nun fünf Mitgliedstaaten an: Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Belgien und Luxemburg. 7
Bei diesem sogenannten "Fünferabkommen" konzentrierte man sich thematisch auf die Punkte Polizei und Sicherheit, Transportwesen, Personenverkehr sowie Zoll- und Güterverkehr. 8
2.2. Erweiterung der Schengen Mitgliedsstaaten
Als das Schengener Abkommen von 1985 durch die Unterzeichnung des Schengener Durchführungsübereinkommens durch die fünf Gründungsmitglieder vollzogen war, kam es zur faktischen Umsetzung des Schengener Abkommens. In den Jahren 1990 bis 1992 kam es zu einer ersten Erweiterung der Schengen Mitgliedsstaaten durch den Beitritt von Griechenland, Italien, Spanien sowie Portugal. Österreich wurde im Jahre 1995 Mitglied des Schengener Raumes. Der tatsächliche Wegfall der Grenzkontrollen fand allerdings erst im Jahre 1997 statt, also zwei Jahre nach der Unterzeichnung des Vertrages. 9
Dieser Umstand, dass der jeweilige neue Mitgliedsstaat erst nach einer gewissen Zeit nach Unterzeichnung des Vertrages tatsächliches Mitglied wird, hängt mit einem komplexen zweiteiligen Prozess zusammen. So muss zuallererst der unterzeichnete Vertrag Inkraft treten - weiters wird Zeit benötigt, um die technischen Voraussetzungen zu erfüllen und die entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. 10
6 Haas 2001, Das Schengener Abkommen und ihre strafprozessualen Implikationen, S. 33.
7 Famira 2004, Der freie Personenverkehr in Europa, Schengen nach Amsterdam, S. 49.
8 Würz 1997, Das Schengener Durchführungsübereinkommen - Einführung, S. 29.
9 Europa 2009, http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33020.htm, Zugriff: 08.04.2009.
10 Europa 2009, http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33020.htm, Zugriff: 08.04.2009. 4
In weiteren Schritten wurden zuerst die Mitgliedstaaten der Nordischen Passunion Schengen Mitglieder und im Jahre 2004 neun der zehn Osterweiterungsstaaten der Europäischen Union. 11
Die Nordische Passunion ist eine Vereinbarung aus dem Jahre 1954, welche im Rahmen eines Arbeitsmarktabkommens zwischen den Königreichen Dänemark, Schweden, Norwegen sowie der Republik Finnland vereinbart wurde. Ziel dieser Vereinbarung war, es den Arbeitskräften aus den Mitgliedsstaaten zu ermöglichen, ihren Lebensmittelpunkt zwischen den Mitgliedsstaaten zu wechseln - um Personalengpässen und Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Die Republik Island trat im Jahre 1965 bei, die Färoer Inseln erst im Jahre 1966. Die Abschaffung der Reisepässe begann im Jahre 1952, wobei die Grenzkontrollen erst im Jahre 1958 abgeschafft wurden. Dies war ein wirkungsvolles Instrumentarium, bestehend aus Arbeitsmarktabkommen, Nordischer Passunion sowie einem Sozialabkommen, welches den Bürgern ein einfacheres und flexibleres Leben im skandinavischen sowie finnischen Raum ermöglichte und möglicherweise der erste Ansatz von Mobilität im Arbeitsleben darstellte. Ab dem Jahre 1981 war es den Bürgern anderer Mitgliedsstaaten der Nordischen Passunion sogar möglich, an kommunalen Wahlen teilzunehmen. Grönland, Svalbard sowie die Jan Mayen Inseln haben an diesen Instrumenten niemals teilgenommen. 12
Mit der Teilnahme Dänemarks, Schwedens sowie Finnlands am Schengener Abkommen kam es verständlicherweise zu den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Problemen für Norwegen und Island. Um diese problematischen Bereiche wie die möglichen Grenzkontrollen zwischen Schweden und Norwegen zu vermeiden, unterzeichneten im Jahre 1999 sowohl Norwegen als auch Island das Schengener Abkommen - obwohl sie nicht Mitglieder der Europäischen Union waren. Durch ein Kooperationsabkommen sind sowohl die Färoer Inseln als auch Grönland von Grenzkontrollen befreit. 13
11 Europainfo 2009, http://www.europainfo.at/hm_a/detail.asp?show=27, Zugriff: 08.04.2009.
12 The Finnish Presidency of the European Union 2009, http://presidency.finland.fi/doc/eu-de/de-
nor_1noco.htm, Zugriff: 08.04.2009.
13 The Finnish Presidency of the European Union 2009, http://presidency.finland.fi/doc/eu-de/de-
nor_1noco.htm, Zugriff: 08.04.2009. 5
Arbeit zitieren:
BA Miroslav Spremo, 2009, Das Schengener Informationssystem, München, GRIN Verlag GmbH
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