1 Hinweise zur Transkription und Aussprache
Die vorliegende Arbeit bedient sich der Schreibweise türkischer Begriffe und Eigennamen des offiziellen Türkischen. Folgende Hinweise sollen bei der Aussprache helfen:
C, c dsch wie in „Dschungel“
Ç, ç tsch wie in „Tscheche“
ğ dehnt den vorangehenden Vokal: dağ (Berg) sprich „daa“
İ, i wie deutsches i
I, ı dumpfer i-Laut wie e im deutschen „kommen“
J, j sch wie in „Jalousie“
Ş, ş sch wie in „Schaum“
V, v entspricht dem w im Deutschen
Y, y J wie in „Ja“
Z, z s wie in „Saal“
2 Die Krise des Osmanischen Reiches zu Beginn des
19. Jahrhunderts und die Elitenkostellation
In der langen Geschichte des Osmanischen Reiches stellt die Phase zwischen dem letzten Viertel des 18. Jahrhundert und dem ersten Drittel des 19. Jahrhundert einen Wendepunkt dar, sowohl militärisch als auch wirtschaftlich, aber auch gesellschaftlich. Noch im 16. und 17. Jahrhundert erstreckte sich das türkische Großreich über den größten Teil des Balkans bis hin zum Indischen Ozean, und von der Krim bis zu den Ursprüngen des Nils, und es galt bis ins 18. Jahrhundert hinein noch als ernstzunehmende internationale Großmacht, die selbst 1780 noch von den europäischen Staaten als ein mächtiges Gebilde mit Weltrang erachtet wurde. 1 Doch mit dem Friedensschluss von Kücük Kaynarca 2 , der einen der zahlreichen russisch-türkischen Kriege beendete, begann nicht nur das kaum aufzuhaltende Vordringen des Zarenreiches auf dem Balkan, sondern auch eine langfristige externe und - in Folge dessen - interne Krise des Reiches. Aufgrund eines - in allen Bereichen - explosionsartig expandierenden vormodernen Europas, sahen sich die Osmanen plötzlich einem Druck von außen ausgesetzt, der, wie sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts herausstellen sollte, das islamische Imperium in seiner Existenz bedrohen sollte. Die Staats- und Militärkrisen jener Zeit setzten dem einst mächtigen und erfolgsverwöhnten Reich sehr zu und einem Moment des Schocks folgte bald das schmerzhafte Eingeständnis in fast allen Belangen den „Ungläubigen“ unterlegen zu sein. Diese Einsicht war es, die - wie gezeigt werden wird - ein Umdenken der Eliten im Reich im Bezug auf Europa veranlasste und eine Transformation in Gang brachte, die sich dann über das „längste Jahrhundert“ 3 des Reiches, das 19. Jahrhundert hinziehen sollte, und erst mit dem Untergang des Osmanischen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg ein Ende nehmen sollte.
Dass dem türkischen Reich dabei nicht das gleiche Schicksal wie anderen außereuropäischen Großreichen widerfuhr, die - wie z.B. im Falle Chinas oder Indiens - den Druck des Westens nicht gewachsen waren, vollends in den Einflussbereich der europäischen Großmächte gerieten und letzten Endes ihre Unabhängigkeit verloren, ist ein Hinweis darauf, dass es im Osmanischen Reich gelang, gewisse Anpassungen in Politik, Militär und Gesellschaft herbeizuführen, die das Überleben und die Selbstständigkeit gegenüber dem Kolonialismus des Westens zu verteidigen in der Lage waren. Immerhin schaffte es das Reich über das gesamte 19. Jahrhundert bis hin zum Ersten
1 Carter Vaughn Findley, Bureaucratic Reform in the Ottoman Empire, Princeton, N.J., 1980, S. 14.
2 1774.
3 Dieser Begriff wird von vielen Historikern im Hinblick auf das 19. Jahrhundert in der Osmanischen Geschichte gebraucht, als Synonym dafür, wie langwierig und schmerzhaft, aber auch wie außerordentlich dynamisch und ereignisreich jenes Jahrhundert im Reich verlief. Siehe hierzu Suraiya Faroqhi, Geschichte des Osmanischen Reiches, Orig.-Ausg., 4. Aufl., München 2006a, S. 84ff. oder etwa Ilber Ortaylı, Imparatorluğun En Uzun Yüzyılı (Das längste Jahrhundert des Reiches), Istanbul 2009.
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Weltkrieg bei internationalen Krisen handlungsfähig zu bleiben und gar überraschend militärisch erfolgreich zu agieren.
Die folgende Arbeit widmet sich der Frage, welche internen Faktoren zu einem Anpassungsschub beitrugen. Sie widmet sich den Geschehnissen um die Jahrhundertwende und der Frage, wie es um die innenpolitische Konstellation, nämlich im Bezug auf die Eliten 4 des Reiches bestellt war. Grundlage der Arbeit ist die Annahme, dass es in jeder Gesellschaft immer eine Minderheit gibt -und auch geben muss - welche die restliche Gesellschaft beherrscht. Diese Minderheit - die sog. politische Klasse bzw. die regierende Elite 5 - setzt sich aus all denen zusammen, die die politische Kommandoposten innehaben, und, allgemeiner, denen, die direkten Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können. 6 7 So sind historische Prozesse, und insbesondere gesellschaftliche Veränderungen, auf einen Kreislauf von Eliten zurückzuführen, d.h. dass die um Machterhaltung und Machterlangung ringenden Eliten die eigentlichen Initiatoren jedweder Umwälzungen sind. 8 Es wird hier also vordergründig auf die Betrachtung der Verhältnisse innerhalb des Machtgefüges der Reichseliten ankommen, und andere - nicht minder - bedeutsame Aspekte müssen außen vor bleiben, wie z.B. der militärische Aspekt. Und so wird die beginnende Bereitschaft zur Transformation des osmanischen Staates, die ihren Anfang genau zu jener Zeit nahm, unter dem Gesichtspunkt des Strukturwandels der gesellschaftlichen, und somit auch elitesoziologischer Verhältnisse analysiert.
Dabei ist die Diskussion um Eliten im Bezug auf das Osmanische Reich nicht selbstverständlich, handelt es sich bei diesem um ein islamisches Großreich, und erhebt genau jener Islam den Anspruch eine egalitäre Religion zu sein, die Systeme der sozialen Differenzierung entschieden ablehnt. 9 Die Worte und Taten des Propheten Mohammed und die großen Beispiele der altehrwürdigen Herrscher des Islam, wie sie von der Tradition bewahrt werden, richten sich in überwältigendem Maße gegen jedes Privileg per Abstammung, Geburt, Stand, Reichtum oder gar Rasse. Doch allein durch die Eroberungen zur Zeit der osmanischen Expansion und den Aufbau
4 Der Begriff Eliten wird hier als diejenigen Führungskräfte verstanden, die Träger politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entscheidungen sind. Siehe hierzu Thomas B. Bottomore, Elite und Gesellschaft. Eine Übersicht über die Entwicklung des Eliteproblems (Beck'sche Schwarze Reihe, 40), 3. Aufl., München 1974, S. 7ff.
5 Siehe hierzu ebd., S. 12.
6 Diese Minderheit wird als politische Klasse bzw. als regierende Elite bezeichnet.
7 Diese Annahme folgt den Klassikern der soziologischen Elitetheorie, zum einen dem italienische Wirtschaftswissenschaftler und Soziologe Vilfredo Pareto (1848-1923), und zum anderen dem Rechts- und Politikwissenschaftler und Soziologe Gaetano Mosca (1858-1941).
8 Pareto versteht Geschichte als den „Friedhof von Eliten“ und stellt fest, dass das soziale System ständig im Umbau begriffen ist, weil sich die Eliten transformieren, alte Eliten verfallen und neue Eliten entstehen. Pareto nennt dies die „Zirkulation von Eliten“. Siehe hierzu Vilfredo Pareto, Ausgewählte Schriften, in: Ausgewählte Schriften (1975), S. 260. Auch Mosca stellt fest, dass die Geschichte der Menschheit auf „dem Konflikt zwischen dem Bestreben der Herrschenden nach Monopolisierung und Vererbung der politischen Macht und dem Bestreben neuer Kräfte nach Änderung der Machtverhältnisse“ beruht. Vgl. Reşat Kasaba (Hrsg.), Turkey in the modern world (The Cambridge history of Turkey, v. 4), Cambridge, UK, New York 2008, S. 64-65.
9 Der Egalitarismus des traditionellen Islam ist jedoch nicht total: Von Anfang an toleriert man bestimmte soziale Ungleichheiten, die in der tat von der heiligen Schrift gebilligt und geheiligt werden, doch selbst bei den drei grundsätzlichen Ungleichheiten zwischen Herr und Sklave, Mann und Frau, Gläubigen und Ungläubigen ist die Situation der klassischen islamischen Kultur in mancher Hinsicht besser als anderswo.
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eines Reiches entstanden zwangsläufig Eliten, die im Verlauf der historischen Ereignisse versuchten, ihren Nachfahren jene Privilegien und Macht zu erhalten, welche sie selbst sich erarbeitet haben. So ist von frühester Zeit bis zum heutigen Tag in den islamischen Staaten eine Tendenz zur Entstehung neuer Aristokratien zu beobachten, die verschieden benannt werden, und aus unterschiedlichen Gründen, zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten entstanden. 10 Im Hinblick auf die Darstellung der Eliten im Osmanischen Reich ist es wichtig zu betonen, dass solche Eliten, Kasten oder Aristokratien trotz und nicht wegen der islamischen Religion auftauchten. Immer wieder, im Laufe der islamischen Geschichte, wurde die Entstehung neuer Privilegien sowohl von den streng der Tradition verpflichteten Konservativen als auch von den orthodoxen Radikalen als unislamische oder sogar antiislamische Neuerung betrachtet. 11 Es darf nicht vergessen werden, dass die islamischen politischen Konzepte und Einstellungen, selbst zur Zeit des stärksten europäischen Einwirkens, einen beherrschenden Einfluss auf das öffentliche und gesellschaftliche Leben hatten. Doch gab es - und gibt es nach wie vor - Eliten und Aristokratisierungstendenzen auch in der islamischen Welt, und insbesondere die Geschichte des Osmanischen Reiches und dessen Herrschaftssystem legt derartige Tendenzen offen.
So wird im Folgenden zunächst eine Darstellung des klassischen Herrschaftssystems des islamischen Großreiches vorgenommen, welches bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts das Herrschaftsgefüge des Reiches bestimmt. Erst dann wird nach den Faktoren gefragt werden, welche für den allmählichen Wandel dieses Systems sorgten und für den Rückstand des Reiches gegenüber Europa verantwortlich waren und welche internen Machtkonstellationen sich daraus ergaben. Erst in einem dritten Schritt wird gefragt werden, wie die Reaktion auf diese Entwicklung ausfiel und wie dies die Elitenkonstellation innerhalb der herrschenden Klasse beeinflusste. Dabei werden insbesondere die Anstrengungen der beiden Reformsultane 12 jener Zeit, Selim III. und Mahmud II. in den Mittelpunkt der Anpassung und Modernisierung des Reiches gerückt werden, mit Rücksicht auf ihre Einstellungen bezüglich des vormodernen Europa. Schließlich sind es diese beiden Sultane, die einen Transformationsprozess in Gang bringen, der 1876 mit der Annahme der Osmanischen Verfassung bzw. dem Grundgesetzt endet, wodurch der Osmanische Staat faktisch zu einer konstitutionellen Monarchie erklärt wird. 13
10 Vgl. Bernard Lewis, Der Untergang des Morgenlandes. Warum die islamische Welt ihre Vormacht verlor (Schriftenreihe / Bundeszentrale für Politische Bildung, 391), Lizenzausg., Bonn 2002, S. 118.
11 Siehe dazu ebd., S. 119ff.
12 Der Begriff wird heute von vielen Historikern im Bezug auf die beiden Sultane in der Zeit zwischen 1789 und 1839 verwendet.
13 Klaus Kreiser (Hrsg.), Der Osmanische Staat 1300-1922 (Oldenbourg Grundriß der Geschichte, 30), München 2001, S. 43-44.
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3 Das Reich zur Wende zum 19. Jahrhundert
3.1 Das klassische osmanische Herrschaftssystem 14
Die klassische Herrschaftsordnung im Osmanischen Reich fußte auf ein inneres gesellschaftliches Gleichgewicht, welches zum einen auf der Dualität zwischen Muslimen und Nichtmuslimen basierte und zum anderen auf der Unterscheidung zwischen einer herrschenden Klasse, der sog. askeri 15 , und der restlichen Bevölkerung von Untertanen, der sog. reaya 16 . Letztere waren steuerpflichtig, hatte keine aktive Teilhabe an der politischen Macht im Reich, jedoch einen Anspruch auf Schutz, während Erstere entweder religiöse Funktionen ausübten oder als Mitglieder des sultanischen Haushaltes galten und von der Steuer befreit waren - ein Grund, warum viele reaya bemüht waren, den askeri-Status zu erlangen. Die Einteilung der Untertanen nach Religionszugehörigkeit, dem sog. millet-System, fußte auf dem islamischen Recht:
The Ottomans recognized three basic millets[Herv. d Verf.] in addition to that of the Muslims. […] [B]y far the largest millet[Herv. d Verf.] was that of the Orthodox, which included Slavic subjects as well as those Greek and Rumanian heritage[sic!]. 17
Die zwei weiteren millet bildeten die jüdische und die armenische Gemeinde im Reich. An der Spitze des Staates stand der Sultan und er verkörperte den Staat. Er war kein Primus inter pares, sondern ein absoluter Herrscher, der nach Maßgabe der Rechtsordnung über Leben und Tod entschied. In der Person des Herrschers vereinigten sich Züge römisch-byzantinischer imperialer Tradition, des islamischen Führers der Gemeinde und des türkischen Chans. 18 „Die Rolle des Sultans war so wichtig, dass die Osmanen des 16. Jahrhunderts in ihrer politischen Literatur kein Wort für ’Staat’ kannten.“ 19
Er behielt sich alle grundlegenden Entscheidungen vor, wie etwa Kriegserklärungen und Friedensschlüsse, und er konnte die höchsten Machtpositionen nach eigenem Ermessen vergeben und auch jederzeit widerrufen. Das klassische osmanische Herrschaftssystem war so angelegt, dass es der Entstehung zusätzlicher konkurrierender Machtzentren im Reich vorbeugen sollte, wie etwa einer einflussreichen Aristokratenschicht. Neben dem Sultan bzw. der osmanischen Herrscherdynastie durfte es keine erbliche Aristokratie geben, deren Angehörige ihr zur Konkurrenz hätten werden können. Das hatte nicht nur den Vorteil, dass eine innere gesellschaftliche und politische Stabilität gewährleistet war, sondern auch, dass der Sultan und die herrschende Klasse im
14 An dieser Stelle werden die wichtigsten Elemente des Herrschaftsapparats des Reiches in einer vereinfachten Form dargelegt, da eine detaillierte Darstellung den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.
15 Die türkische Bezeichnung für Soldaten bzw. Waffenträger. Vgl. ebd., S. 66.
16 Die arabisch-türkische Bezeichnung für „Herde“. Vgl. ebd.
17 Stanford Jay Shaw/Ezel Kural Shaw (Hrsg.), History of the Ottoman Empire and Modern Turkey. Empire of the Gazis: Rise and Decline of the Ottoman Empire, 1280-1808 (1), Reprinted. 1976, Cambridge 1995, S. 153.
18 Vgl. Klaus Kreiser/Christoph K. Neumann, Kleine Geschichte der Türkei, Stuttgart 2003, S. 163.
19 Ebd.
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Reich keine Rücksicht auf nicht leistungsadäquate Umstände, wie Familienzugehörigkeit, Adel oder Vermögensverhältnisse, zu nehmen brauchte. Auch wenn es auf lokaler Ebene durchaus zur Herausbildung einzelner solcher sozialer Führungsschichten kommen konnte, so wurden Positionen der Zentralmacht in erster Linie nach dem Leistungsprinzip besetzt. 20 Der Sultan unterlag bei seiner Herrschaftsausübung keiner Kontrolle anderer Institutionen und war einzig und allein an die Prinzipien des Religionsgesetzes gebunden: Da der Sultan neben seinen politischen Kompetenzen weitestgehend über das Hauptproduktionsmittel, den Boden, verfügte, kann seine Machtfülle als despotisch[Herv. D. Verf.] bezeichnet werden, wobei es allerdings unangebracht wäre, diese Bezeichnung im abwertenden Sinne zu verstehen. Jedenfalls aber übte der Sultan die Macht uneingeschränkter aus als die absolutistischen Herrscher Europas. 21
Vom Haushalt des Sultans, dessen Personal ohne Ausnahme aus unfreien Personen bestand, war die zentrale Staatsverwaltung deutlich getrennt, die sich um die Angelegenheiten des großräumigen Reiches zu kümmern hatte. Die Führung der praktischen Politik im Reich oblag dem Großwesir, der im Rahmen der vom Sultan vorgegeben Direktiven handelte. Je nach Persönlichkeit des Großwesirs variierte das Ausmaß seiner Machtfülle. Zu den hohen Bediensteten gehörten auch der Haupt- defterdar, derdie Finanzpolitik des Reiches delegierte, und der oberste Mufti des Osmanischen Reiches, der şeyhülislam. Die wichtigsten politischen Entscheidungen wurden von den hohen Bediensteten allerdings nicht im Alleingang gefällt, sondern, wie in anderen islamischen Staaten, zuvor im sog. Großherrlichen Reichsdiwan beraten. 22
Die enorme Ausdehnung des Reiches einerseits und die starke zentralistische Ausrichtung andererseits bewirkten, dass sich ein mit klaren Kompetenzen ausgestatteter bürokratischer Apparat um die Belange der Administration kümmerte.
Die vielschichtigen schriftlichen Aufgaben, z.B. die Abfassung von Verfügungen an die Lokalbehörden, die Ernennung von militärischen, religiösen und zivilen, insbesondere fiskalischen Bediensteten […] wurden durch die Staatskanzlei geregelt. Sie war dem Großherrlichen Diwan nachgeordnet. 23
Auch die Korrespondenz mit auswärtigen Mächten oblag der Staatskanzlei. Da es sich beim Osmanischen Reich um einen islamischen Staat handelte, der völlig dem Religionsgesetz unterlag, verwundert es nicht, dass es neben dieser zentralen Staatsverwaltung auch einen ausgedehnten religiösen Verwaltungsapparat gab, der völlig in den Händen der Klasse der
20 Siehe hierzu Josef Matuz, Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte, 3. unveränderte Aufl., Darmstadt 1994, S. 86ff. 21 Ebd., S. 87.
22 Zugleich fungierte der Diwan auch als oberstes Zivilgericht und Empfangsstätte für Gesandte auswärtiger - muslimischer wie christlicher - Mächte. Der oberste Geistliche des Reiches wohnte dem Diwan nicht bei, da er sich ausschließlich mit religionsgesetzlichen Problemen zu befassen hatte. Die Aufgaben des Reichsrats waren rein politischer Natur. 23 Ebd., S. 90.
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Religions- und Rechtsgelehrten, der ilmiye 24 , lag. Die Hauptaufgabenfelder dieser theologischjuristisch ausgebildeten religiösen Beamtenschaft waren das Hochschulwesen, das Gerichtswesen und ihre juristische Gutachtertätigkeit. Trotz einer rechtlichen Sonderstellung innerhalb der osmanischen Institutionen war der Stand der Rechtsgelehrten ein ausführendes Organ staatlicher Praxis. Die osmanische Führung, die sich der Loyalität dieser Männer in der Vergangenheit nicht immer sicher sein konnte, hatte es geschafft, sich diese durch ein staatlich zentralisiertes Prüfungs-und Ernennungssystem zu sichern, sodass zumindest mittel- und hochrangige Angehörige der ilmiye sich absolut loyal gegenüber der Zentralregierung und dem Sultan verhielten. Die hier vereinfachte Darstellung der Zentralverwaltung des Osmanischen Reiches darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich dabei um einen hochkomplizierten zentralen Amtsapparat handelte, dessen Mechanismus gründlich ausgebildete und gewandte Beamte voraussetzte, deren Kenntnisse weit über das rein Fachliche hinausgehen mussten: Sie hatten auch Kenntnisse in islamischer Theologie, in der arabischen bzw. persischen Sprache und Literatur, der Geschichte und der Geografie.
Grundlage effizienter Herrschaftspolitik war neben diesem komplizierten Machtapparat jedoch auch eine strikte Gesellschaftsordnung im Reich. Die Gesellschaft des Reiches war grob in vier Klassen unterteilt: In Verwaltungsangehörige, in Krieger bzw. Soldaten, in Händler und Handwerker und in die bäuerliche Bevölkerung. „Von Sklaven einmal abgesehen, waren alle arbeitenden Menschen direkte Untertanen des Sultans“ 25 , und dabei war der Zugriff des Sultans auf das osmanische Sozialgefüge absolut. Der steuerlich privilegierten Herrscherklasse gehörten alle Bediensteten der Zentralverwaltung an, die gesamten osmanischen Streitkräfte und der Haushalt des Sultanspalastes. Alle Amtsträger des Sultans standen zu ihrem Herrn in einem engen Abhängigkeitsverhältnis, das der Sklaverei nicht unähnlich war. 26 Die Klasse der Religions- und Rechtsgelehrten, die mit der Bewahrung der sittlich-moralischen Ordnung des Reiches und mit Bildungs- und Rechtssachen vertraut war, gehörte ebenfalls der herrschenden Klasse an. Although extremely privileged when compared with the mass of the people, the sultan’s servants did not yet constitute a more or less autonomous bureaucratic/military elite […]; they were instruments of imperial power, to be rotated, dismissed or executed at the sultan’s will. This was even true for the highest dignitary of all, the grand vizier (Sadrazam)[Herv. d Verf.], who was regarded as the sultan’s alter ego, and who was invested with all the powers of the ruler as long as he held his position, but at the same time was completely dependent on the latter’s whim. 27 Die Elite des Reiches übte aber nicht nur Herrschaft aus, sondern war auch gleichzeitig Hüter der türkisch-osmanischen Tradition und Kultur, die auf den Islam bzw. dessen geschriebene Quellen
24 Islamische Gelehrtenschaft, aus denen sich die religiöse Beamtenschaft des Reiches rekrutierte, die ihrerseits auf die Einhaltung der islamischen Gesetze im Reich achtete. Die Rechtssprechung im Reich teilte man sich mit den größtenteils weltlichen Richtern, den sog. Heeresrichter (kadıasker). Die Mitglieder dieser Schicht werden ulema genannt. Die Angehörigen dieser Schicht werden ulema genannt.
25 Faroqhi, Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 22.
26 Vgl. ebd., S. 23.
27 Erik Jan Zürcher, Turkey. A Modern History, Reprinted., London 2007, S. 12.
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fußte und einem säkularen Verhaltenskodex, „which was characteristic of the military/bureaucratic elite and reproduced through informal education and training“. 28 Diese tradierte Kultur, die bestimmte Werte und Meinungen beinhaltete, die einen Osmanen erst zu einem Osmanen machte, war ein starkes integratives Moment im Reich, das so unterschiedliche Elemente zu vereinen hatte. Das Hauptmerkmal der beherrschten Klasse war die Steuer- bzw. Abgabenpflicht. Zu diesen Untertanen im strengeren Sinn zählten namentlich die Bauern und die - ebenfalls steuerpflichtigen -Handwerker und Händler. Die absolute Mehrheit der Bewohner des Osmanischen Reiches lebte als Produzent von Agrarerzeugnissen auf dem Lande. Doch nicht nur lebte die Mehrheit der Bevölkerung von der Landwirtschaft, auch der Staat bezog den größten Teil seiner Einnahmen aus dem von ihr erwirtschafteten Überschuss - von Bauern bezahlte Steuern waren wichtiger als von Händlern erbrachte Zölle oder von Soldaten erkämpfte Kriegsbeute. 29 In der Regel galt das agrarisch bebaute Land des Sultans miri, d.h. de facto Staatsland, wobei das als persönlich aufgefasste Verfügungsrecht des Sultans sich auf den Anspruch auf Abgaben und die Möglichkeit der Übereignung erstreckte. Die Verwaltung des Staatslandes war eines der hauptsächlichen Aufgaben des osmanischen Staates und während der klassischen Zeit war das System der Militärpfründen gut ausgebildet und weitgehend vereinheitlicht. Dabei entschied die Effizienz dieses Pfründesystems über die Höhe der Einnahmen und die Schlagkraft der Militärs, und die Existenz des Staates hing vom regelmäßigen Zugriff auf Teile des in der Landwirtschaft erwirtschafteten Überschusses ab. Dieser Zugriff wurde nicht etwa durch Sklavenwirtschaft erreicht, sondern durch militärische und politische Machtausübung über wirtschaftlich autonome Bauernhaushalte. 30 Schlussendlich waren die osmanischen Bauern frei. Sie waren zwar nicht Eigentümer des Landes, auf dem und von dem sie lebten, aber sie hatten Besitz an ihm und konnten nicht vertrieben werden. Auf dem Land lagen Rechte und Pflichten, die sich die verschiedenen Akteure teilten: Der Eigentümer (der Sultan oder eine Stiftung), der Bauer und seine Familie, eventuell der Inhaber eines Militärlehens, eine Dorfgemeinschaft oder vorosmanische Besitzer. 31
Doch gab es eine riesige Kluft zwischen der „kultivierten“ Herrscherschicht in den Städten und Provinzen des Reiches und der einfachen, mehrheitlich analphabetischen, Landbevölkerung, deren Horizont nicht weiter reichte als bis zum nächsten Dorf oder, wenn überhaupt, bis zum nächsten Markt in einer Kleinstadt. Die strikte Zweiteilung der Gesellschaft - gemäß der osmanischen Staatsideologie - in Herrschende und Beherrschte galt als Basis allen gesellschaftlichen Lebens und Schaffens. Eine direkte Durchlässigkeit zwischen diesen beiden Klassen gab es nicht. Ein verbindendes Element zwischen der Reichselite und der einfachen Bevölkerung waren jedoch die
28 Ebd.
29 Vgl. Kreiser/Neumann, Kleine Geschichte der Türkei (Anm. 18), S. 139.
30 Dieser Autonomie ist es auch zu verdanken, dass die Geschichte des Osmanischen Reiches keine Bauernkriege kennt, wie etwa die im Mitteleuropa des 16. Jahrhunderts. Neueste Untersuchungen lassen darauf schließen, dass der osmanischen Bauernbevölkerung einfach größere Möglichkeiten des Widerstands und der Anpassung zur Verfügung stand. So wussten sich die Bauern rechtlich zu verteidigen, indem sie zum örtlichen Kadi gehen konnten und ihrem Unmut Luft verschaffen konnten, während europäische Bauern oft nur ihren Feudalherren als Richter hatten. Siehe hierzu ebd., S. 140ff. 31 Ebd., S. 141.
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unterschiedlichen islamisch-mystischen Orden und Bruderschaften, sog. tarikat, deren Netzwerke große Teile des Reiches umfassten. 32 Mitgliedern dieser Vereinigungen war die Möglichkeit des sozialen Aufstiegs gegeben, und die Anführer der tarikat, die Scheichs, genossen großes Ansehen auch in den höchsten gesellschaftlichen Kreisen des Reiches, bis hin zum Sultan. Eine weitere Verbindung zwischen Herrschaftsschicht und dem einfachen Volk stellten auch wohlhabende Händler in den Metropolen und Städten des Reiches dar. Zwar waren diese keine Angehörige der askeri, erwiesen dieser jedoch wertvolle Dienste und konnten ihre Beziehungen nutzen, um Einfluss auf die Oberschicht auszuüben. Für die muslimische Bevölkerung des Reiches stand zudem der Einstieg in die ilmiye offen, dessen Institution den einfachen kadı 33 in einem Provinzstädtchen bis zu den höchsten religiösen Würdenträgern in Istanbul umfasste.
An important category among the ulema[Herv. d Verf.] was formed by the müftüs[Herv. d Verf.]. These were legal experts who upon request and against payment gave legal opinions (based on Islamic canon law). Although these legal opinions (called fetva)[Herv. d Verf.] were not binding (they were not verdicts), the müftüs[Herv. d Verf.] enjoyed great respect. […] Chief among the müftüs[Herv. d Verf.] was the Şeyhülislam[Herv. d Verf.], who was regularly asked to legitimize the actions of the ruler. 34
Die höchste Pflicht des Sultans und seiner Diener, gemäß der offiziellen Weltanschauung, war es die islamische Gesellschaft gegen äußere Feinde zu schützen, Gerechtigkeit innerhalb des Reiches walten zu lassen und die Ordnung der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. 35 Diese Aufrechterhaltung des inneren Friedens und des gerechten Zusammenlebens seitens der Herrschaft war das Schlüsselelement im Verständnis der Osmanen von Gesellschaft. Die Herrschenden standen somit für Stabilität der Verhältnisse und für Harmonie innerhalb der osmanischen Gesellschaft, in der theoretisch jeder Einzelne seinen und jede Gruppe ihren Platz hatte und in diesem verweilen sollte, ohne andere in ihrem Recht zu behindern. 36 Dies galt auch und insbesondere für die herrschende Klasse bis hin zum Sultan:
The emphasis on the value of stability entailed a basically conservative political outlook in which any change in the social order had negative connotations. Ottoman writers were quick to label any social or religious protest fitne[Herv. d Verf.] (mischief, disorder). 37 38 Diese religiöse und gesellschaftspolitische Pflicht war aber auch Legitimationsgrundlage für den Sultan und die Herrscherklasse. Im Sinne Moscas war sie die „politische Formel“, die gleichzeitig die
32 Auch das Alltagsleben des muslimischen Bevölkerungsteils verlief völlig nach den Normen des Religionsgesetzes, das auch die gesamte Privatsphäre einschließlich des Familienlebens regelte. Die bekanntesten Orden im Reich, die einen großen Beitrag zum tief religiösen Charakter der Gesellschaft leisteten, waren diese Orden, deren berühmteste die mevlevi, nakşibendi, rifa oder die bektaşi waren.
33 Muslimischer Richter und Vorsteher eines kaza, eines Gerichtsbezirks. 34 Zürcher, Turkey (Anm. 26), S. 12-13.
35 Der türkische Sultan galt als Verteidiger des sunnitischen Islam. Siehe dazu Faroqhi, Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 45ff.
36 Für die innere Strukturierung und Stabilität spielte ebenfalls die Tatsache eine Rolle, dass das Osmanische Reich - an damaligen Maßstäben gemessen - ein Rechtsstaat war. Es gab eine feste gesetzliche Ordnung, der sich jedermann, auch der Sultan, zu unterwerfen hatte. Die Grundlage dieser Ordnung bildete das Religionsgesetz. Siehe hierzu Matuz, Das Osmanische Reich (Anm. 19), S. 85ff.
37 Zürcher, Turkey (Anm. 26), S. 13.
38 Insbesondere im Hinblick auf die Quellen des 18. und 19. Jahrhunderts entwickelten osmanische Religionsgelehrte der ilmiye eine sehr konservative und zuweilen finstere und feindselige Einstellung gegenüber allen soziopolitischen Veränderungen im Reich.
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moralische Überlegenheit lieferte, mit der sich die Herrschaft der osmanischen Elite gegenüber der Bevölkerungsmasse rechtfertigte. 39 Der Sultan - der Statthalter des Propheten - war geistiger und politischer Führer eines theokratischen Staatswesens, und die Rechtfertigung seiner Macht fußte auf den Glaubens- und Lehrformeln des Islam. Dabei hob die Staatsideologie des Osmanischen Reiches stets die besondere Beziehung zwischen dem Herrscher bzw. seinen Stellvertretern und den Untertanen hervor. Der Sultan war der absolute Herrscher, seine Stellvertreter jedoch waren, seien sie noch so privilegiert und mächtig, im Prinzip, seine Sklaven. Um die osmanische Herrschaftsform wenigstens nach ihrer Intention und ihrem Selbstbild zu beschreiben, hat sich die Verwendung des von Max Weber entwickelten Begriffs des „Patrimonialismus“ als sinnvoll erwiesen: Der osmanische Sultan als nur durch Brauch und Tradition beschränkter Herrscher mit sonst absolutem Gehorsamsanspruch, die Rechte der Untertanen durch ihre Beziehung zu ihm definiert. Aus osmanischer Sicht war das ganze Land im Grunde eine sich in wachsenden Kreisen fortsetzende und abschwächende Form des großherrlichen Haushaltes. Je näher einer dem Sultan stand, etwa dadurch, dass er sein persönlicher Diener im Palast war, desto mehr Teilnahme an der Macht hatte er, desto ausgelieferter aber war er dem Herrscher auch. 40 So wundert es nicht, dass Angehörige der Eliten, die nicht zu den ulema gehörten, in der Regel nicht nur den Status eines askeri, sondern auch den eines kul hatten. Ein kul war Sklave des Sultans und Angehöriger seines Haushaltes, ganz ähnlich wie ein Mamluke anderer islamischer Staaten. Nach islamischem Recht wurde er aber auch als ein freier Mann betrachtet, mit einer - allerdings sehr wichtigen - Ausnahme, dass ein kul dem Sultan gegenüber formal keine Reichte beanspruchen konnte. Jedoch bedeutete es auch, zum sultanischen Haushalt zu gehören, wenn man jenen Status innehatte. Für tausende Personen, die im Sultanspalast lebten und dienten, aber auch Soldaten, wie die Janitscharen oder andere Angehörige der Palaststreitkräfte war dies der Fall. Doch auch alle höheren Würdenträger, wie Großwesire und andere höhere Beamte, gehörten dieser Gruppe an. Das ganze System hatte den Zweck, eine Klasse von verlässlichen Staatsdienern zu schaffen, die nicht, wie etwa der europäische Adel, über eine vom Dynasten unabhängige Machtbasis verfügten. 41 Die besonderen osmanischen Bodenverhältnisse - das sog. timar-System - waren ein wesentlicher Grund dafür, dass dies auch so blieb: Es handelte sich dabei um ein spezielles osmanisches System der Landzuweisung, welches ursprünglich zur Entlohnung der Bediensteten der Streitmacht und der Staatsverwaltung diente. Viele Inhaber ziviler und militärischer Ämter wurden dabei ursprünglich nicht mit einem Gehalt entlohnt, sondern man wies ihnen für ihre Dienste ein Land, meist in dörflicher Umgebung, ein sog. timar zu, aus denen sie ihren Lebensunterhalt bestritten.
39 Vgl. dazu Gaetano Mosca, Die herrschende Klasse, München 1950, S. 68ff. 40 Kreiser/Neumann, Kleine Geschichte der Türkei (Anm. 18), S. 164.
41 Mit dem Begriff „europäischer Adel“ ist jene „adelige Elite“ gemeint, die als ein hierarchisierter sozialer und politischer „Stand“ mit besonderen Ehrbegriffen, Verhaltensweisen, Idealen, familiären Normen, relativem Reichtum und entsprechendem standesgemäßem Aufwand in den europäischen Staaten herrschte. Vgl. dazu Walter Demel, Spezifika des europäischen Adels. Erste Überlegungen zu einem globalhistorischen Thema, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 3, [02.20.2010],
http://www.zeitenblicke.de/2005/3/Demel/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-2440.
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The timar[Herv. d Verf.] system and its control of state lands indeed seems to have played a capital role not only in providing the major economic foundation for the state but also in enabling the government to control the largest section of the population, the peasantry. […]. 42 Das System war wesentliches Element der gesellschaftlichen Struktur, der staatlichen Ordnung und Heeresorganisation im Reich. 43
Auf den ersten Blick ähnelt das timar[Herv. d Verf.] dem mittelalterlichen europäischen Lehen; und tatsächlich weisen beide Einrichtungen gewisse Gemeinsamkeiten auf. In beiden Fällen kamen die Steuern von einer Dorfbevölkerung, die Familienhöfe selbstständig bewirtschaftete; die Eigenwirtschaft des timar-Inhabers[Herv. d Verf.], die es bis ins späte 16. Jahrhundert hinein durchaus gab, spielte immer nur eine Nebenrolle. Auch die Tatsache, daß[sic!] in beiden Fällen eine geringe Menge von Bargeld im Umlauf war, haben beide Gesellschaftssysteme gemeinsam. Aber von einer Naturalwirtschaft sollte man trotzdem nicht sprechen. Selbst im 15. Jahrhundert […] konnten all diese Regelungen nur funktionieren, wenn es einen Markt in erreichbarer Nähe gab, auf dem der timar-Inhaber[Herv. d Verf.] sich mit Pferden und Waffen versorgen konnte. Handwerker, die auf einem Gut dienten, wie wir sie für einige Zeiten und Orte der europäischen Geschichte durchaus kennen, sind für den osmanischen Bereich nicht belegt. 44
Dieses Landvergabesystem kannte weder Erblichkeit noch Standesprivilegien und die Pfründe konnten weder verkauft, verschenkt noch vererbt, dafür aber jederzeit - seitens der Zentralregierung oder dem Sultan persönlich - widerrufen werden. Diejenigen zivilen und militärischen Würdenträger, die ein timar zugewiesen bekamen, waren zwar von der Steuer befreit und erhielten von ihren Bauern eine festgesetzte Rente, jedoch waren sie im Grunde besitzlos und völlig vom Sultan abhängig. Das System war somit zum einen Garant gegen die Aristokratisierungstendenzen und zum anderen für das Prinzip der Meritokratie, das innerhalb der herrschenden Elite vorherrschte, und typisch für die klassische Zeit des Osmanischen Reiches war. Der Sultan, als uneingeschränkter Führer und Machthaber, war die Spitze eines Herrschaftssystems, das auf dem Prinzip Leistung aufgebaut war. Bei aller Absolutheit des Herrschers wies das System des Osmanischen Reiches eine „vergleichsweise hohe vertikale Mobilität“ 45 innerhalb der herrschenden Elite auf, die sich nicht an ererbten Titeln orientierte. 46 Diesem osmanischen System in der klassischen Phase war es geschuldet, dass es zu keiner Bildung einer in Landbesitz verankerten oder gar militärisch mächtigen Aristokratie im Reich kam.
Insgesamt war die Stabilität des osmanischen Zentralstaates der Geschicklichkeit geschuldet, mit der die askeri-Elite in Gruppen aufgesplittert war, die zum Teil eigene Interessen verfolgten, aber alle
42 Kemal H. Karpat (Hrsg.), Studies on Ottoman social and political history. Selected articles and essays (Social, economic, and political studies of the Middle East and Asia, 81), Leiden 2002, S. 333-334.
43 Die Angehörigen des Reiterheers, welches in der Kriegsführung des 14. und 15. Jahrhunderts eine zentrale Rolle in der osmanischen Streitmacht spielte, wurden durch diese timare finanziert. Der Inhaber eines timars war verpflichtet, beritten zu Feldzügen zu erscheinen, und wenn sein timar groß genug war, eine entsprechende Zahl von Bewaffneten mitzubringen. Für Pferd und Waffen hatte er selbst aufzukommen.
44 Faroqhi, Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 21-22.
45 Jürgen Osterhammel, Die Entzauberung Asiens (C.-H.-Beck-Kulturwissenschaft), München 1998, S. 331.
46 Zahlreiche Biographien hoher Würdenträger in der klassischen Zeit belegen die Aufstiegschancen Einzelner innerhalb der herrschenden Klasse, wie z.B. die des Großwesirs Ibrahim Pascha. Aufgrund einer Knabenlese auf dem Balkan in jungen Jahren nach Istanbul gebracht, wurde schon bald sein politisches Talent entdeckt und in der Palastschule gefördert. Ihm gelang der Aufstieg bis zum Großwesir. Siehe dazu Stanford Jay Shaw/Ezel Kural Shaw (Hrsg.), History of the Ottoman Empire and Modern Turkey. Empire of the Gazis: Rise and Decline of the Ottoman Empire, 1280-1808 (1), Reprinted. 1976, Cambridge 1995, S. 90ff.
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vom Sultan abhängig waren. Dabei wurde auch scharf auf die Trennung der Karrierepfade innerhalb der politischen Klasse geachtet: Wer Soldat war, hatte nichts in der Finanzverwaltung zu suchen, und die zentrale Bürokratie wurde von den Geschäften der ulema säuberlich getrennt. Und „[d]er Wechsel von einem Zweig der Reichsverwaltung in einen anderen wurde sehr ungern gesehen.“ 47 Dieser arbeitsteilige Aufbau des Staatsapparats passte in die auf Gruppentrennung basierende osmanische Sozialstruktur.
3.2 Ende der klassischen Ordnung
3.2.1 Ökonomischer Rückstand im 18. Jahrhundert
In der Welt des 18. Jahrhunderts waren politische Macht und religiöse sowie kulturelle Autorität zwar vielfältig und auf komplexe Weise miteinander verflochten. Die Ökonomie, ob nun in Europa oder anderswo auf der Welt, war dagegen relativ einfach, gemessen an der Komplexität der Ökonomien der ebenso komplexen Gesellschaften des späten 19. Jahrhunderts in denjenigen Staaten, die die frühe Industrialisierung hinter sich hatten. Noch war die Wirtschaft überwiegend landwirtschaftlich geprägt und abhängig von den Jahreszeiten, dies galt auch und insbesondere für die osmanische Wirtschaft. Doch war das Reich auch ein Transitland, durch dessen Gebiet zahlreiche Handelsrouten von Europa nach Asien verliefen. Davon profitierte z.B. das anatolische Inland, das sich vor allem auf die Verarbeitung von Rohseide zu wertvollem Gewebe spezialisiert hatte. Seide und Gewürze waren die wichtigsten Fernhandelsgüter. Die osmanische Ökonomie war grundsätzlich ein vorkapitalistisches und agrarisch geprägtes Wirtschaftsystem. Die Wirtschaftspolitik des Reiches - wenn man von einer aktiv agierenden Wirtschaftspolitik vor dem 19. Jahrhundert überhaupt sprechen kann- war darauf angelegt, die Versorgung der Bevölkerung und der kleineren und größeren Städte zu gewährleisten und Steuern einzutreiben. 48 Grundsätzlich war die Versorgung des heimischen Marktes Zweck ökonomischen Handelns, d.h. dass ihr höchste Priorität zukam. 49 Ergänzt wurde dieses Prinzip des Provisionismus durch einen zentralstaatlich gesteuerten Fiskalismus, d.h. die fortwährende Tendenz, Markaktivitäten so zu steuern, dass möglichst hohe Staatseinnahmen aus ihnen gezogen werden konnten. Haupteinnahmequelle des Staates waren dabei Steuern aus der Landwirtschaftsproduktion. Die Steuereintreibung wurde Steuerpächtern überlassen, die ihrerseits, z.T. mit Krediten, eine einmalige Zahlung oder laufende Zahlungen in bestimmten Abständen an den Staat entrichteten. Der Staat sicherte sich dadurch seine Einnahmen ohne sich abhängig vom Erfolg der Ernte zu machen, und erhielt seine Steuern in
47 Klaus Kreiser/Christoph K. Neumann, Kleine Geschichte der Türkei, Stuttgart 2003, S. 156.
48 Vgl. Zürcher, Turkey (Anm. 26), S. 16.
49 Vgl. Kreiser/Neumann, Kleine Geschichte der Türkei (Anm. 18), S. 280.
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Voraus. Dazu kam ein ausgeprägter Traditionalismus innerhalb des Wirtschaftslebens im Reich, der sich im Schutz von erworbenen Rechten und etablierten Praktiken zeigte. Die Zeichen im europäischen Handels- und Wirtschaftsleben standen dagegen im 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts auf Veränderung, und Vorboten neuer politischer Formationen, speziell in Nordwesteuropa, deuteten bereits auf den Aufstieg einiger Handelsstaaten hin, deren ländliche und städtische Bevölkerung sehr viel stärker spezialisiert waren, als etwa die Handelszentren in anderen Teilen der Welt. 50 Zugleich waren bereits ab dem 17. Jahrhundert Finanz- und Kreditinstrumente jener europäischen Staaten gut entwickelt, sodass dem Kapital zunehmend ein transnationaler Charakter zukam. 51 Eine „frühneuzeitliche Globalisierung“ 52 , ausgehend vom Atlantik, breitete sich auf große Teile der restlichen Welt aus, auch wenn sie dabei ungleichmäßig verlief. Bereits bestehende Verbindungen von Vorstellungen, Glaubenssystemen und materiellem Gewinnstreben im westeuropäischen Raum, durchaus auch mit Blick auf außereuropäische Gebiete, bereiteten den Boden für eine Konjunktur eines in Ansätzen globalen Handels, von der allerdings nicht alle Teile der Welt gleichermaßen profitierten. Eine zunehmende Divergenz zwischen der ökonomischen Leistungsfähigkeit verschiedener Gesellschaften auf der Welt, speziell zwischen Westeuropa und dem Rest der Welt, war für das allmähliche Auseinanderlaufen ökonomischer und sozialer Entwicklungen verantwortlich. 53 Dagegen benachteiligten Provisionismus, Fiskalismus und Traditionalismus des osmanischen Wirtschaftslebens das islamische Reich gegenüber der europäischen Wirtschaft. Während der Provisionismus die osmanische Regierung veranlasste, Importe zu fördern, schlossen europäische Staaten ihre Märkte nach Möglichkeit für ausländische Waren. Und auch wenn der ausgeprägte Fiskalismus im Allgemeinen zu Haushaltsüberschüssen führte, hielt vielerorts der Steuerdruck Produzenten von Handelsgütern davon ab, ihre Produktion auszuweiten. Erstickend wirkte der Traditionalismus, der die Handwerker der Städte und Dörfer davon abhielt, über die Transformation ihrer Produkte oder deren Herstellungsweise nachzudenken. 54 Die Situation zur Zeit der europäischen Expansion verschlechterte sich indes für das türkische Großreich intern aber auch extern, denn die europäischen Mächte machten nicht nur militärisch Boden gut und boten seit dem 15. Jahrhundert den türkischen Heeren auf dem Balkan Paroli, sondern gleichzeitig zeichnete sich seit dem 17. Jahrhundert eine wachsende wirtschaftliche Vorherrschaft des Okzidents ab, die, angetrieben vom wachsenden Einfluss des Kommunikations-und Handelsraums im Atlantik und dem Indischen Ozean, das Osmanische Reich auf europäischem, afrikanischem und asiatischem Boden handelstechnisch in die Defensive trieb. Konkurrierte man
50 Vgl. Christopher A. Bayly, Die Geburt der modernen Welt. Eine Globalgeschichte 1780 - 1914, Studienausg., Frankfurt, M. 2008, S. 57-58.
51 Vgl. ebd., S. 58.
52 Ebd., S. 63.
53 Vgl. ebd., S. 67.
54 Vgl. Kreiser/Neumann, Kleine Geschichte der Türkei (Anm. 18), S. 281.
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noch im 16. Jahrhundert mit den Portugiesen um die Kontrolle des Indischen Ozeans, so wurden beide im 17. und 18. Jahrhundert von den Niederländern und den Briten in diesen Gewässern verdrängt, wodurch auch die Kontrolle über den lukrativen Handel zwischen Asien und Europa verloren ging. Das Schwarze Meer als wichtiges Binnenmeer und wichtiger Wirtschaftsraum ging ebenfalls verloren und geriet unter die Kontrolle des Zarenreiches. 55 Der starke Einfluss der Europäer machte sich auch im Mittelmeerhandel bemerkbar, der zwar weniger lukrativ erschien, im Vergleich zum Asienhandel, jedoch trotzdem im 17. und 18. Jahrhundert zu einem regelrechten Handelwettstreit zwischen französischen, englischen, italienischen und niederländischen Handelsflotten um Handelsmonopole ausartete.
Das Osmanische Reich war dabei jedoch nicht notwendiger Weise immer auf der Verliererseite, „some regions suffered while others prospered“. 56 Doch zeigte sich, dass das Reich, ob es nun wollte oder nicht, sich dem immer mehr ausbreitenden europäisch dominierten
Weltwirtschaftssystem spätestens ab der Mitte des 18. Jahrhunderts unterzuordnen hatte. 57 „[C]learly the balance of trade was shifting.” 58
Der wirtschaftliche Wandel entging sicher auch nicht der Hohen Pforte 59 in Istanbul, doch verhinderten die Streitigkeiten zwischen regionalen Potentaten bzw. Städten und den zentralen Behörden des Reiches, die sich um eine strenge Verwaltung der Vorräte und der Belieferung ihrer städtischen Zentren bemühten, konkrete Maßnahmen seitens der Zentralgewalt, die zu wesentlichen ökonomischen Verbesserungen hätten führen können. 60
Provincial governors, soldiers, and others seized local power. Judicial and financial administrators gained exceptional importance […] and transformed fiscal and administrative institutions in their interests. They converted tax farms into life tenures […] and ultimately into private properties, usurped revenues, and built up private armies recruited among former janissaries, demobilized soldiers, and bandits. Janissaries serving in the retinue of provincial governors, assigned to garrison small towns, soon formed an exploitative class living off illegal tax revenues. Rival groups of janissaries, irregular soldiers, rebels, and bandits imposed their own illegal taxes. 61 Der Druck von Außen fand ihren Ausdruck in den sog. „Kapitulationen“, die die Pforte mit den führenden europäischen Handelsmächten bereits ab dem 16. Jahrhundert vereinbarte. Waren die früheren Abmachungen dieser Art nichts weiter als der Versuch, ausländischen Händlern gewisse Privilegien einzuräumen, ihren Handelsaktivitäten zu einem gewissen Rechtsstatus zu verhelfen und
55 Die Verluste der jeweiligen Handelsräume und die damit zusammenhängenden finanziellen Einbussen wurden z.T. durch den wachsenden Handel mit Kaffee kompensiert, welcher vom osmanisch kontrollierten Yemen über Ägypten und Istanbul nach Europa gelang, und so noch in osmanischer Hand war. Vgl. Ira M. Lapidus, A History of Islamic Societies, Repr., New York 1995, S. 335-336.
56 Ebd., S. 336.
57 Die Integration in den europäisch dominierten Weltmarkt scheint nach neuester Kenntnis erst sehr spät in vollem Umfang erfolgt zu sein: Erst die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts gilt als entscheidende Periode des Umbruchs. „Doch scheint seit etwa 1750 zumindest die weltwirtschaftliche Integration küstennaher Regionen, wie etwa des Ägäisgebietes, rasch vorangegangen zu sein. […] Produzenten und Händler [des Osmanischen Reiches waren] den Schwankungen des Bedarfs in weit entfernten Wirtschaftszentren ausgesetzt, auf die sie nicht den geringsten Einfluß[sic!] hatten.“ Faroqhi, Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 81.
58 Lapidus, A History of Islamic Societies (Anm. 46), S. 336.
59 Begriff, der als Synonym für den Sultanspalast und auch für die osmanische Regierung gebraucht wird. Die Hohe Pforte war ursprünglich im arabischen Sprachraum die allgemeine Bezeichnung der Eingangspforte zu Städten und königlichen Palästen.
60 Vgl. Bayly, Die Geburt der modernen Welt (Anm. 41), S. 79. 61 Lapidus, A History of Islamic Societies (Anm. 46), S. 336.
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den Umgang mit ihnen in einen rechtlichen Rahmen zu integrieren, so waren die Kapitulationen des 18. Jahrhunderts Zugeständnisse an den wachsenden machtpolitischen und wirtschaftlichen Einfluss des Westens bzw. an die merkantilistischen Bestrebungen der Europäer. 62 Diesen gelang es, ihren Händlern Privilegien im osmanischen Wirtschaftssystem zu verschaffen, die durch örtliche Gesandte und Diplomaten eingefordert und durchgesetzt werden konnten. 63
The impact of this changing of power was best felt in the domain of the relations between foreign and local traders. As foreign traders secured the support of the Ottoman bureaucracy through the capitulations, Ottoman traders lost much of the leverage they had so far enjoyed. Under the combined pressure of European mercantilism, on the one hand, and of Ottoman ‘liberalism’, on the other, they were gradually forced to abandon their competitive - and even aggressive - policy, and to opt for more cooperation stand altogether. 64
Eindeutig waren diese Veränderungen mitverantwortlich dafür, dass der äußere wirtschaftliche und militärische Druck sich noch belastender auf die wirtschaftliche Lage im Inneren auswirkte. Doch weniger eindeutig scheint die Annahme, dass dadurch ein Automatismus eintrat, der die osmanische Wirtschaft und den osmanischen Handel als Ganzes im Hinblick auf den Welthandel völlig marginalisierte. Auch wenn das Osmanische Reich unter dem harten wirtschaftlichen Druck und dem Monopolstreben des europäischen Handels litt, so behielt der osmanische Handel eine gewisse Substanz, die den Hauptakteuren der osmanischen Wirtschaft einen gewissen Spielraum gab. The Ottoman economy and its major actors, even if they occasionally felt threatened by the growing presence of Western traders, had, until the nineteenth century, enough leeway to navigate between a multitude of actions and reactions, ranging from outright resistance to temporary collaboration. European traders were partly fooled by their relative success into believing that they had achieved some degree of domination over this foreign environment, but their own pre-industrial economies were not yet equipped with the tools that would allow them to transform their advantages into victory. 65
Das Reich profitierte dabei auch vom Fortbestehen der Land- bzw. Land-See-Routen, wie z.B. diejenige zwischen Aleppo und Indien. 66 Überlandrouten wie diese sicherten dem Reich weiterhin Handelseinnahmen.
The transportation of goods from the Far East to Europe continued to be undertaken via the Near East and the Mediterranean, and in addition, trade in eastern Mediterranean goods also maintained their profitability for European merchants. 67
62 Diese Abmachungen mit führenden europäischen Handelsstaaten waren Ausdruck des Prinzips des Provisionismus im Osmanischen Reich, das, entgegen modernem wirtschaftlichem Denken, Einfuhren mit niedrigeren Zöllen belegte als Ausfuhren. Aufgrund dieser klassischen, auf Versorgungssicherheit und Bewahrung gerichteten, Wirtschaftspolitik des Osmanischen Reiches zwang der Staat in Kriegs- und Krisenzeiten das Handwerk, seine Waren unter Wert zu verkaufen. Dadurch wurden die Untertanen nicht nur davon abgehalten, die Produktion auszuweiten oder sich an neue Produkte zu wagen, sondern sorgte auch für ein Ungleichgewicht zwischen dem europäischen und osmanischen Handel. Langfristig sorgte dieses Ungleichgewicht zu echten Belastungen der osmanischen Wirtschaft. Siehe hierzu Kreiser/Neumann, Kleine Geschichte der Türkei (Anm. 18), S. 132ff.
63 Vgl. Edhem Eldem, Capitulations and Western trade, in: The Later Ottoman Empire, 1603 - 1839, hrsg. v. Suraiya N. Faroqhi/Ibrahim Metin Kunt (The Cambridge history of Turkey, Vol. 3), Cambridge 2006, 283-335, S. 320. 64 Ebd. 65 Ebd., S. 324.
66 Vgl. Suraiya N. Faroqhi, Introduction, in: The Later Ottoman Empire, 1603 - 1839, hrsg. v. Suraiya N. Faroqhi/Ibrahim Metin Kunt (The Cambridge history of Turkey, Vol. 3), Cambridge 2006b, 3-17, S. 5.
67 Mübahat Kütükoğlu, The Structure of the Ottoman Economy, in: History of the Ottoman state, society & civilisation, hrsg. v. Ekmeleddin Ihsanoglu (Ottomans state and its civilization series, 1), Istanbul 2001, 559-686, S. 613-614.
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Diejenigen Regionen, die sich mit dem wirtschaftlichen Einfluss des Westens direkt konfrontiert sahen, waren dagegen der harten Konkurrenz nicht gewachsen, es sein denn, es gelang ihnen, sich in das neue Handelssystem zu integrieren und gar davon zu profitieren. Dies gelang auch einigen, wenn auch wenigen türkischen Regionen. Ein Beispiel dafür war der Aufstieg der einst unbedeutenden Stadt Izmir, die im 17. und 18. Jahrhundert zu einer Handelsmetropole avancierte. Die Stadt an der Ägäis profitierte dabei sowohl vom asiatisch-europäischen Transithandel, wie vom Export einiger Konsumwaren nach Europa. 68 Der Balkanregion, die mehrheitlich von Christen bewohnt war, gelang ebenfalls die schnelle Integration in das Handels- und Wirtschaftssystem des Westens. Auch blieben Handelsbeziehungen mit den östlichen Nachbarn weitestgehend bestehen und verhalfen Händlern in den osmanischen Handelmetropolen zu lukrativen Einkünften. 69 Die Einnahmen aus derartigen Handelsverbindungen und die - noch in osmanischer Hand befindlichen -Überlandverbindungen verhinderten, dass der Stellenwert der osmanischen Wirtschaft völlig an den Rand gedrängt wurde. Diejenigen Gebiete des Reiches, die über einfachen Zugang zu Handelsrouten verfügten, integrierten sich sogar sehr erfolgreich in die marktwirtschaftlichen Verhältnisse. Der Export von Wolle und Reis nahm deutlich zu und Waren wie Tabak und Mais wurden importiert und in den regionalen und überregionalen Markt integriert. 70 Insgesamt jedoch ließ sich eine Erstarrung des Wirtschaftssystems im Osmanischen Reich feststellen, in dem aufgrund eigener, im weitesten Sinne kultureller Präferenzen gehandelt wurde. Diese Präferenzen machten das Reich verwundbar und auch den westeuropäischen Mächten gegenüber unterlegen. Andererseits konnte aber von einem wirtschaftlichen Zusammenbruch nicht die Rede sein.
3.2.2 Dezentralisierung und Aufstieg der ayan 71
Das Osmanische Reich entsprach der politischen Struktur nach dem „Feudalstaat“ nach Mosca, da die Mitglieder der politischen Klasse alle ökonomische, juristische, administrative und militärische Kompetenz auf sich vereinten. 72 Moscas Feststellung, dass „feudale“ Staaten sich durch politische Delegation auszeichneten und regionaler Zersplitterung und konfliktreichen Sezessionsbestrebungen mächtiger Regionaleliten zur Folge hätten, erscheint wie eine Prophezeiung angesichts der Ereignisse im Osmanischen Reich ab dem Ende des 16. Jahrhunderts. Denn bereits kurz nach der Etablierung der klassischen Staats- und Gesellschaftsordnung seitens Süleyman I. im 16. Jahrhundert drohten unterschiedliche Faktoren im Inneren das Macht- und Gesellschaftsgefüge im Reich aus
68 Vgl. hierzu Faroqhi, Introduction b (Anm. 57), S. 5-6.
69 Siehe dazu ebd., S. 6ff.
70 Vgl. Wolf-Dieter Hüttenroth, Ecology of the Ottoman lands, in: The Later Ottoman Empire, 1603 - 1839, hrsg. v. Suraiya N. Faroqhi/Ibrahim Metin Kunt (The Cambridge history of Turkey, Vol. 3), Cambridge 2006, 18-43, S. 43.
71 Der Begriff bezeichnet Provinzmachthaber im Osmanischen Reich.
72 Mosca, 1950 (Anm. 39), S. 68ff.
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dem Gleichgewicht zu bringen: Im 17. und 18. Jahrhundert geriet die klassische zentralistische Ordnung ins Wanken und eine Dezentralisierung von Herrschaft und Macht fand statt. Mit dem Ende der Phase der Expansion des Reiches verloren dabei die staatlichen Institutionen an administrativer und militärischer Handlungsfähigkeit und Effizienz. Die osmanischen Streitkräfte im 17. und 18. Jahrhundert hatten kaum noch nennenswerte militärische Erfolge zu verzeichnen. Gleichzeitig führte die Stagnation der wirtschaftlichen Bedingungen zu Unruhe in der Bevölkerung und sogar zu Aufständen in verschiedenen Reichsprovinzen. Die Folge dieser krisenhaften Entwicklung war, dass der schwelende Konkurrenzkampf zwischen den Machteliten der Zentralregierung und den Provinzeliten um die Steuereinnahmen im Lande offen zu Tage trat, und Janitscharen, die ulema und etablierte osmanische Familien aus den Provinzen immer mehr Einfluss auf die Zentralgewalt geltend machten. Zeitgenössische osmanische Schriftsteller führten die politische und militärische Stagnation auf eine Führungsschwäche des Sultans, dem Eintritt unfähiger Männer in hohe Verwaltungs- und Regierungspositionen, dem Verfall der Klasse der Janitscharen und deren Umfeld und den schwindenden Finanzen der Reichs zurück. 73 „From the point of view of the provincial chieftains, officials, and merchants, it was a reduction of the exploitative capacities of the center and a gain in local autonomy.” 74 Diese politischen Veränderungen waren eng verknüpft mit einem Wandel der ökonomischen Verhältnisse innerhalb und außerhalb des Reiches: Mit dem wachsenden Einfluss der europäischen Mächte auf dem Weltmarkt stellte sich die Frage nach der Stellung des Osmanischen Reiches in einem nunmehr weltumspannenden Handel, den eben jene Europäer immer weiter zu ihrem eigenen Vorteil vorantrieben. Dazu kam, dass die Bevölkerungszahl im Reich rapide anstieg und eine gewisse Kommerzialisierung der osmanischen Wirtschaft aufgrund dieses demographischen Wandels unumgänglich wurde. Zusammen mit der Machtverschiebung im Reich zugunsten der Provinzeliten und dem Druck der expandierenden ausländischen Wirtschaft auf die des Reiches führten diese Veränderungen dazu, dass dem Reich die Kontrolle über einen gewissen Teil des Handels im Reich zeitweise entglitt, und schlussendlich dazu, dass die politische und wirtschaftliche Kontrolle seitens der Zentralgewalt in den Reichsprovinzen auf die Provinzeliten selbst überging. 75 Diese Veränderungen hatten ihren Ursprung hauptsächlich darin, dass der Machtapparat der Zentralgewalt ab dem 16. Jahrhundert stetig schwächer wurde.
The removal of the Sultans from direct control of affairs of state, and the practice of confining young princes to the harem and preventing them from assuming active military and administrative positions deprived successive generations of Ottoman princes of adequate education and worldly
73 Vgl. Feridun Emecen, From the Founding to Kücük Kaynarca, in: History of the Ottoman state, society & civilisation, hrsg. v. Ekmeleddin Ihsanoglu (Ottomans state and its civilization series, 1), Istanbul 2001, 3-60, S. 43.
74 Vgl. Lapidus, A History of Islamic Societies (Anm. 46), S. 334.
75 Vgl. ebd.
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experience. Seventeenth-century Ottoman Sultans had no exposure to the realities of the political world beyond harem intrigues. 76
Die machtpolitische Unfähigkeit zahlreicher Herrscher in Istanbul erklärt zwar nicht ausschließlich den Niedergang des klassischen Systems, doch war deren Inkompetenz und Führungsschwäche verantwortlich für ein verhängnisvolles Machtvakuum an der Spitze des Reiches, die wiederum von anderen Schichten und Machteliten des Reiches ausgenutzt wurden.
Eine wesentliche Folge der internen und externen wirtschaftlichen Turbulenzen, ausgelöst durch den ökonomischen Aufstieg der Europäer, war eine militärische Krise, die sich im 17. Jahrhundert kaum noch verhehlen lies. Zahlreiche Angehörige der regulären Armee suchten sich, aufgrund der schlechten Bezahlung vor dem Waffendienst zu drücken oder wurden durch wirtschaftliche Not gezwungen, sich Banden anzuschließen, die plündernd umherzogen. 77 Noch ernster gestalteten sich die militärischen Folgen, die sich aus der Degenerierung der einstigen Elitetruppe, der Janitscharen ergaben. Verheerend für die machtpolitische Ordnung innerhalb des Reichs war nicht nur der Umstand, dass die militärische Schlagkraft der Truppe verloren ging, sondern auch, dass die einst zahlenmäßig eher kleine, aber schlagkräftige militärische Eliteeinheit der Janitscharen im 17. Jahrhundert zunehmend politisch aktiv wurde. 78 Die Truppe der Janitscharen stellten ursprünglich das Fundament der Gewaltfähigkeit der Zentralregierung und die wichtigste militärische Gruppe zur Unterstützung und Untermauerung der Sultansherrschaft dar. Sie stellten nicht nur die Leibwache des Sultans und ein stehendes Heer in der Hauptstadt dar - welches direkt auf die Person des Sultans eingeschworen war, und über welches der Herrscher frei verfügen konnte -, sondern sie stellten auch die notwendigen Garnisonen in den wichtigsten Festungen, Stützpunkten und Zentren in den meisten Provinzen des Reiches. Mit der Aufgrund der Notwendigkeit immer größerer Streitkräfte auf den Schlachtfeldern - dies betraf auch die Janitscharen -, stieß der osmanische Staat an seine finanziellen Grenzen. Es fehlte schlichtweg an Geld, ein großes stehendes Heer regelmäßig zu bezahlen. 79
Münzverschlechterung gehörte zu den geläufigen Mitteln, bei mehr oder weniger leeren Staatskassen dennoch Ausgaben zu tätigen. Infolgedessen sank der Realsold der Militärs. Diese versuchten wiederum, sich durch Rebellion, in denen […] öfter Großwesire ihren Kopf und Sultane ihren Thron verloren, schadlos zu halten. Aber solche Mittel wirkten nur zeitweise; auf Dauer bleib den Soldaten wenig anderes übrig, als sich in den Städten, in denen sie stationiert waren, einen zusätzlichen Verdienst zu suchen. 80
76 Ebd.
77 Vgl. Udo Steinbach, Geschichte der Türkei (Beck'sche Reihe C. H. Beck Wissen, 2143), Orig.-Ausg., 4., durchges. und aktualisierte Ausg., München 2007, S. 15.
78 Politisch aktiv wurden nicht nur die Janitscharen, sondern auch andere Gruppen der sog. kapıkulu, derjenigen Soldaten, die direkt an der Pforte stationiert waren und der auch die Infanterie der Janitscharen ursprünglich entstammte. Die kapıkulu setzte sich zudem zusammen aus der höfischen Kavallerie, der Artillerie, den Waffenschmieden u.a. Doch nie erreichten diese Truppenteile auch nur einen ähnlichen Status wie die Janitscharen.
79 Vgl. Faroqhi, Geschichte des Osmanischen Reiches a (Anm. 3), S. 59. 80 Ebd.
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Die Phase der Schwäche der Zentralregierung nutzten die Janitscharen dazu, um von einer einst rein militärischen Eliteeinheit - einem militärischen Mittel der herrschenden Klasse - zu einer politisch ausschlaggebenden eigenen Klasse in der Hauptstadt aufzusteigen. Einst zur Enthaltsamkeit angehalten, heirateten sie nun, gründeten Familien und verschafften ihren eigenen Söhnen Zugang zum Korps. Enge Bande wurden geknüpft zu den Handwerkern und Händlern in den jeweiligen Städten, zu denen sich die Janitscharen nun sehr oft dazugesellten, auf der Suche nach alternativen Einnahmequellen. Wohl noch viel bedeutsamer war, dass sie sich zu „Beschützern“ der Handwerker und Händler erklärten. Und dass sich die Janitscharen als Handwerker oder Händler betätigten und einen Verbund mit diesen bildeten, bot muslimischen Handwerkern die Möglichkeit, sich als Mitglieder des Militärkorps eintragen zu lassen. Anwärter aller Bevölkerungsschichten, insbesondere Angehörige der Handeltreibenden und Handwerker im Reich, trachteten danach, in die nach wie vor lukrative Truppe einzutreten, ohne die Härte des Dienstes in Kauf zu nehmen. Langfristig hatte dies zur Folge, dass der Zustrom militärisch nicht ausgebildeter Personen die Disziplin der Einheit schwächte und dass die einst so gefürchtete Einheit im Laufe der Zeit zu einer Miliz heruntergestuft werden musste. 81 Für die Loyalität gegenüber dem Sultan bzw. gegenüber dem Staat waren diese Entwicklungen natürlich pures Gift, denn immer stärker drängten die Einzelinteressen bzw. das Interesse der Gruppe bzw. eigenen Klasse in den Vordergrund. Die Kontrolle über die Soldaten wurde immer schwieriger und verstärkt wurde dies durch die politische Koalition mit dem ilmiye-Stand, die die Janitscharen bereitwillig mit dieser einflussreichen Beamtenschaft eingingen. 82 Noch viel verheerender jedoch sollte sich diese Janitscharen-ulema-Allianz auf jegliche Versuche einer Strukturreform in Staat und Gesellschaft auswirken. 83 Beide Gruppen hatten großes Interesse daran, das bestehende System am Leben zu halten und somit Reformen zu behindern, die eine Konsolidierung zur Folge gehabt hätte und die Durchsetzung eigener Interessen verhindert hätte. Die Janitscharen entwickelten sich zu einer Macht, die mit tatkräftiger Unterstützung führender und einflussreicher Religions- und Rechtsgelehrten in die Politik des Reiches eingriff, bis sie schließlich auch vor der Person der Sultane nicht mehr haltmachte, diese vielmehr gelegentlich abzusetzen und in die Nachfolge einzugreifen suchte. 84 Die Aufhebung des devşirme-Verfahrens, der Knabenlese, auf der die Rekrutierung des Janitscharenkorps beruhte, wurde 1637 konsequenterweise abgeschafft, aufgrund der relativen militärischen Nutzlosigkeit des Korps. Militärisch bedeutete dies, dass die osmanische Regierung in militärische
81 „Da Steuerfreiheiten zu den Privilegien eines Milizionärs gehörten, sprachen, vom Gesichtswinkel eines Handwerkers aus gesehen, wirtschaftliche Gründe durchaus für den Beitritt.“ ebd., S. 60.
82 Ideologisch waren die Janitscharen seit ihrer Gründung dem islamischen bektaşi-Orden unterstellt, was eine prinzipielle Nähe des Korps zum ilmiye-Stand erklärt.
83 Vgl. Feroz Ahmad (Hrsg.), Geschichte der Türkei, Essen 2005, S. 38.
84 Vgl. Steinbach, Geschichte der Türkei (Anm. 67), S. 15.
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