1 Einleitung
Am 11. März 1812 wurde unter dem preußischen Kanzler Hardenberg nach langem Ringen ein Gesetz verabschiedet, das die Verbesserung der Lebensbedingungen der Juden in dem nur noch drittklassigen, unter französischer Besatzung leidenden Rumpfstaat zum Ziele hatte. An dem Zustandekommen des „Emanzipationsgesetzes“ hatte der damalige Kanzler maßgeblichen Einfluss. 1 Jenes Gesetz war Teil der preußischen Reformen, welche nach der katastrophalen Niederlage bei Jena und Auerstedt 1806 mit dem Zwecke der Staatskonsolidierung und Abwehr einer Revolution notwendig geworden waren. Dem Edikt waren zahlreiche Diskussionen und verschiedene Entwürfe vorangegangen. Knapp 30 Jahre zuvor wurde die Debatte von Christian Wilhelm Dohm angestoßen, der mit seiner revolutionären Schrift „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ eine neue Argumentationsgrundlage geboten hatte. Diese Arbeit entzündete 1781 eine breite Diskussion, wie und ob die Juden zu nützlicheren Gliedern der Gesellschaft erzogen werden konnten. Dieser Gedankengang spielte nach 1806 naturgemäß eine gewaltige Rolle, da der König und die Regierung bei ihrem Vorhaben, das französische Joch abzuschütteln, alle Teile des Volkes mobilisieren mussten.
Es soll im Folgenden der epochale Charakter von Dohms Schrift verdeutlicht werden. Um diese herausragende Wichtigkeit allerdings fundiert darstellen zu können, ist es notwendig, sich kurz die rechtliche Stellung der Juden von ihrer förmlichen Wiederaufnahme in der Mark Brandenburg 1671 bis zum Tode Friedrich II. 1786 anzusehen. Hinzukommend sollen Dohms wichtigsten Thesen herausgearbeitet werden, um so seine Argumentationsweise nachvollziehbar darstellen zu können. Viele der Gedankengänge des preußischen Beamten erscheinen uns heute sicher als Selbstverständlichkeit. Für die damalige Zeit waren sie dies eben nicht. Daher darf der historische Blick bei der Untersuchung nicht verloren gehen. Zuletzt soll in einer kurzen Schilderung der Ereignisse die Wirksamkeit des Buches bis zum Jahr 1812 verdeutlicht werden, um wiederum die Stellung der Schrift als Ausgangspunkt der gesetzlichen Judenemanzipation in Preußen zu unterstreichen.
Dohm nahm mit seinem Werk einen ganz entscheidenden Einfluss auf die gesellschaftliche und rechtliche Stellung vieler europäischer Juden. Trotzdem sollte die rechtliche Gleichstellung zwischen Juden und Christen in Gesamtdeutschland erst mit der Reichsgründung 1871 erreicht werden. Nichtsdestotrotz blieben die alten Vorurteile, mit denen sich schon Dohm beschäftigen musste, in der Bevölkerung verwurzelt, die immer dann
1 Vgl. Hermann, Ingo: Hardenberg. Der Reformkanzler, Berlin 2003, S. 300ff.
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stärker zum Vorschein traten, wenn es wirtschaftliche oder soziale Probleme im Reich gab. 2 Gerade weil diese wichtige und viel rezensierte Schrift den Anfangspunkt der gesetzlichen Judenemanzipation darstellt, ist die Literatur zum Thema - vor allem in Verbindung mit dem 1812er Edikt - reichlich.
Auf die allgemeinen Zeitumstände zwischen dem Erscheinen des Buches 1781 und dem Verkünden des „Emanzipationsgesetztes“ kann aus Platzgründen nicht eingegangen werden. Es werden diese daher als in groben Zügen bekannt vorausgesetzt.
2 So zum Beispiel beim „Gründerkrach“ Mitte der 1870er Jahre.
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2 Rechtliche Stellung der Juden 1671 - 1786
Christian Wilhelm Dohm kann durchaus als ein Freund von zeitgemäßen Reformen bezeichnet werden. Er war aufklärerisch gebildet und brachte den Staatsschriften seiner Zeit viel und reges Interesse entgegen. Doch beließ er es nicht beim Lesen und Studieren anderer Schriften. 1781 wurde er von seinem Freund Moses Mendelssohn gebeten, eine Denkschrift über die drückende Lage der elsässischen Juden an den französischen Staatsrat zu verfassen. 3 Dohm nutzte diese Gelegenheit, um seiner Schrift über die Lage der Juden im Elsass eine Reform-Schrift voranzustellen, in der er sich auf 154 Seiten darüber äußerte, wie seiner Meinung nach die Regierungen der europäischen Staaten die Juden zu gesellschaftlich nützlichen Bürgern erziehen könnten.
„Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ erregte großes Interesse, Aufsehen und Streit in der gebildeten Öffentlichkeit und förderte über lange Sicht die Emanzipationsbereitschaft der deutschen Staaten. Auch der Werdegang des unter Kanzler Hardenberg verabschiedeten „Emanzipationsediktes“ vom März 1812 war von diesem Buch maßgeblich geprägt. Doch sind die Diskussionen um Dohms Werk und der weitere legislative Weg in Preußen nur verständlich, wenn die Vorgeschichte der Judengesetzgebung und die rechtliche Stellung der meisten Juden 1781 bekannt sind.
Nachdem die Juden 1573 aus der Mark vertrieben worden waren, nahm der Große Kurfürst 1671 50 wohlhabende, aus Wien geflohene jüdische Familien in Brandenburg auf. Diese sollten die Wirtschaft des Landes vorantreiben und somit Geld in die Kassen des immer noch unter den Folgen des 30-jährigen Krieges leidenden Staates spülen. 4 Diese Familien genossen weitgehende Freiheiten. Die Nachfolger des Großen Kurfürsten strebten ab 1688 anderen Haupttendenzen in der Judengesetzgebung nach. Schon Friedrich III. (I.) glaubte nicht mehr an die Nützlichkeit des jüdischen Handels. Einerseits wuchsen daher die finanziellen Belastungen, andererseits wurden die rechtlichen Beschränkungen für die Juden ausgebaut. 5 1714 bestätige Friedrich Wilhelm I. die Entwicklungen seit 1671 in einem Edikt. Trotzdem blieb die Lage der preußischen Juden verhältnismäßig günstig. Über die Jahre zog unter
3 In der neueren Forschung wird noch ein weiterer Faktor in die Diskussion um die Frage nach den Motiven
Dohms zum Verfassen seiner Denkschrift eingebracht. Die Josephinischen Reformen 1781, die eine leichte
Verbesserung für einige Juden in Teilen Österreichs mit sich brachten, sollen demnach auch zum Entstehen der
hier behandelten Schrift beigetragen haben. Vgl. Heinrich, Gerda: Die Debatte um „bürgerliche Verbesserung“
der Juden 1781-1786, in: Goldenbaum, Ursula (Hg.): Appell an das Publikum. Die öffentliche Debatte in der
deutschen Aufklärung 1687-1796. Teil 2, Berlin 2004, S. 813-895, hier S. 831f.
4 Ganz ähnlich wurde auch 1685 im Edikt von Potsdam verfahren, welches aus Frankreich vertriebenen
Hugenotten den Zugang in die Mark gestattete.
5 1700 wurde z.B. der Leibzoll für Schutzjuden eingeführt. Dieser wurde allerdings, zumindest für Schutzjuden,
nach ein paar Monaten im gleichen Jahr wieder aufgehoben.
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Friedrich Wilhelm I. eine Animosität in die Gesetzgebung ein, die 1730 in seinem Hauptjudengesetz gipfelte. Der König war der Ansicht, dass die Juden ein Übel für Staat und Gesellschaft darstellten und verschärfte daher die finanziellen Belastungen erheblich, schließlich wollte er nicht auf die jüdischen Steuergelder verzichten. Begleitend wurden wieder zusätzlich die rechtlichen Restriktionen verschärft. Sein Nachfolger, Friedrich II., blieb dieser Politik treu. Er war von der Schädlichkeit der Juden überzeugt und durchdrungen. Sein „Generalreglement“ von 1750 regelte detailliert, wie sich die Juden in Preußen zu verhalten hatten und blieb im Kern bis 1812 und teilweise noch darüber hinaus in Preußen in Kraft. Es verschärfte abermals die Lebenssituation der meisten Juden in Preußen. Dieses Gesetz bildete 1781, als Dohm seine Schrift verfasste, den rechtlichen Hintergrund für die Juden. Dieser hatte sich in den 110 Jahren seit 1671 kontinuierlich verschlechtert. Der Tiefpunkt dieser Entwicklung soll im Folgenden kurz beschrieben werden, um die Wirkung von Dohms Buch besser nachvollziehbar zu gestalten.
Als erstes sind die Bemühungen des Königs zu nennen, die Bevölkerungszahl der Juden durch Reglementierungen immer möglichst gering zu halten. Ein ordentlicher Schutzjude durfte nur ein Kind „ansetzen“, auf das er sein Schutzprivileg übertragen konnte. Zudem war die Zahl der ordentlichen Schutzjuden stark begrenzt. Auch konnte nur diese Gruppe innerhalb des preußischen Judentums einen selbständigen Handel führen.
Auch im Berufsleben waren die Juden starken Einschränkungen unterworfen. So war ihnen jede Laufbahn in einem Staatsamt, in einem öffentlichen Lehramt, im Militär und anderen Berufen verwehrt. Sie waren von fast allen Handwerken ausgeschlossen und durften sich nicht in der Landwirtschaft betätigen. Hinzukommend waren sie im Handel mannigfachen Beschränkungen unterworfen. Juden mussten viele Schikanierungen und Sonderbelastungen über sich ergehen lassen. Ein relativ bekanntes und gleichsam makaber schikanierendes Beispiel dafür ist die „Porzellanjudensteuer“ 6 . Um den Absatz der königlichen Porzellanmanufaktur zu heben, war den Juden befohlen worden, Waren bei bestimmten Anlässen 7 von dort zu erwerben, um diese im Ausland zu veräußern und somit bekannt zu machen. Solche Gesetze waren 1671 noch undenkbar.
Ein anderes Beispiel für eine entwürdigende Gesetzgebung war der Leibzoll. Dieser zwang Juden bei interprovinzialen Reisen sich selbst wie eine Ware oder wie in Stück Vieh zu verzollen. Auch die von dieser Abgabe befreiten Juden mussten sich der Zolluntersuchung stellen und fanden dort zuweilen erniedrigende Schikanierungen seitens der Zollbeamten. Es soll noch ein Wort zu der politischen Verfassung der Juden in Preußen gesagt werden.
6 Diese wurde dann allerdings schon 1788 unter Friedrich Wilhelm II. abgeschafft.
7 Ein solcher Anlass war etwa die „Ansetzung“ des ersten Kindes.
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Arbeit zitieren:
Daniel Sosna, 2005, Christian Wilhelm Dohm und "Die bürgerliche Verbesserung der Juden", München, GRIN Verlag GmbH
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