Inhaltsverzeichnis III
2.3.Formen des Risikotransfers 29
2.3.1. Die True-Sale Transaktion 29
2.3.2. Die synthetische Transaktion 30
3. Risiken und Probleme der Verbriefung 31
3.1.Risiken der Verbriefung 31
3.2.Probleme der Verbriefung 35
4. Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) 36
4.1.Die Entstehung und Umsetzung von Basel II 36
4.2.Das Grundkonzept von Basel II 38
5. Die Behandlung von Verbriefungen nach dem Bankenaufsichtsrecht 41
5.1.Grundsystematik der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Verbriefungen 41
5.2.Mindestkapitalvorschriften für Verbriefungspositionen nach der
Solvabilit ätsverordnung 43
5.2.1. Die Kriterien einer Verbriefung nach der Solvabilitätsverordnung 43
5.2.1.1. Die Verbriefungseigenschaft einer Position 43
5.2.1.2. Der Grundsatz der Akzessorietät und Partial Use 44
5.2.1.3. Anforderungen an die Verwendung von externen
Bonit ätsbeurteilungen für Verbriefungen 46
5.2.2. Die Eigenkapitalentlastung aus Sicht des Originators 49
5.2.3. Die Eigenmittelunterlegung von Adressrisiken aus Investorensicht 52
5.2.3.1. Überblick über aufsichtsrechtliche Anrechnungsverfahren für
Verbriefungen 52
5.2.3.2. Der Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) für Verbriefungen 53
5.2.3.2.1. Ermittlung der KSA-Bemessungsgrundlage und des
Positionswerts 53
5.2.3.2.2. KSA-Risikogewichtsermittlung mit Hilfe externer
Ratings 55
5.2.3.2.3. Ausnahmen von der Kapitalabzugsregel für nicht geratete
Verbriefungspositionen 57
Inhaltsverzeichnis IV
5.2.3.3. Der auf interne Rating-Verfahren basierende Ansatz (IRBA) für
Verbriefungen 59
5.2.3.3.1. Ermittlung der IRBA-Bemessungsgrundlage und des
Positionswerts 59
5.2.3.3.2. Rating-Based-Approach (RBA) 61
5.2.3.3.3. Supervisory-Formula-Approach (SFA) 64
5.2.3.3.4. Internal-Assessment-Approach (IAA) 66
5.2.3.4. Gegenüberstellung von KSA und IRBA 68
5.3.Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren für Verbriefungen 69
5.4.Offenlegungsanforderungen bei Verbriefungen 71
6. Kritische Analyse bestimmter Verbriefungsarten im Kontext
bankenaufsichtsrechtlicher Regelungen und zukünftiger Änderungsvorhaben 73
7. Fazit und Ausblick 75
Anhang 78
Literaturverzeichnis 92
Abkürzungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis
A ABCP Asset-Backed Commercial Papers ABS Asset-Backed Securities Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft Art. Artikel AT Allgemeiner Teil (abgekürzt in den MaRisk) Aufl. Auflage
B BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAKred Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BANK Lehrstuhlbibliothek des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insb. Bankbetriebslehre, Uni.-Prof. Dr. Hartmut Bieg Basel II Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung BAV Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen BAWe Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel BB Betriebsberater (Die Zeitschrift) Bd. Band BGB Bürgerliches Gesetzbuch BIS Bank for International Settlements (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) BLI Lehrstuhlbibliothek des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Uni.-Prof. Dr. Karlheinz Kußmaul BP BankPraktiker (Die Zeitschrift) bspw. beispielsweise bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise
C CBO Collateralized Bond Obligations
Abkürzungsverzeichnis VI
CCF Credit Conversion Factor CDO Collateralized Debt Obligations CLO Collateralized Loan Obligations CMBS Commercial Mortgage-Backed Securities Corp. Corporation CRD Capital Requirements Directive CSO Collateralized Synthetic Obligations
D d. h. das heißt DEJ Deutsches Europäisches Juridicum der Universität des Saarlandes Diss. Dissertation DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin
E e. V. eingetragener Verein EAD Exposure at Default EG Europäische Gemeinschaft EMEA Europe-Middle East-Africa engl. englisch EU Europäische Union EWR Europäischer Wirtschaftsraum EZB Europäische Zentralbank
F FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung FB Finanzbetrieb (Die Zeitschrift) ff. fortfolgende (Seiten) FHZW Bibliothek der Fachhochschule Kaiserslautern, Standort Zweibrücken Fitch Fitch Ratings Ltd. FLF Finanzierung, Leasing, Factoring (Die Zeitschrift) FLP First Loss Piece Fn. Fußnote FR Finanz-Rundschau (Die Zeitschrift)
Abkürzungsverzeichnis VII
G ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung grds. grundsätzlich GroMiKV Großkredit- und Millionenkreditverordnung (Verordnung über die Erfas-
H hEK Haftendes Eigenkapital HGB Handelsgesetzbuch hrsg. herausgegeben HSBNÜ Bibliothek der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtlingen-Geislingen, Standort Nürtlingen HSBPFO Hochschulbibliothek Pforzheim HTW Bibliothek der Hochschule für Technik und Wirtschaft, Bereich Waldhausweg
I i. e. S. im engeren Sinne i. w. S. im weiteren Sinne i. d. R. in der Regel i. R. im Rahmen i. S. d. im Sinne de(s,r) IAA Internal-Assessment-Approach IAS International Accounting Standard(s) IASB International Accounting Standards Board ICAAP internes Kapitaladäquanzverfahren (engl.: Internal Capital Adequacy Assessment Process) IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFRS International Financial Reporting Standard(s) IRBA Internal-Rating-Based-Approach (= auf interne Rating-Verfahren basierender Ansatz) IStR Internationales Steuerrecht (Die Zeitschrift)
Abkürzungsverzeichnis VIII
K KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Kfz Kraftfahrzeug KI Kreditinstitut KPMG KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KSA Kreditrisiko-Standardansatz KSt Körperschaftsteuer KWG Kreditwesengesetz
L LBBW Landesbank Baden-Württemberg LGD Loss Given Default LiqV Liquiditätsverordnung Ltd. Limited Company
M
M Maturity MaH Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute MaIR Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision MaK Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement max. maximal MBS Mortgage-Backed Securities Mio. Million(en) Moddy`s Moody`s Investors Service Corp. Mrd. Milliarde(n)
N Nr. (engl.: No.) Nummer
O o. J. ohne Jahresangabe o. V. ohne Verfasserangabe
Abkürzungsverzeichnis IX
OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (engl.: Organisation for Economic Co-operation and Development)
P PD Probability of Default PWP Perspektiven der Wirtschaftspolitik (Die Zeitschrift)
R RBA Rating-Based-Approach rd. rund RE Resecuritization Exposure REFI Lehrstuhlbibliothek des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insb. Rechnungswesen und Finanzwirtschaft, Uni.-Prof. Dr. Gerd Waschbusch RMBS Residential Mortgage-Backed Securities Rn. Randnummer RWA Risk Weighted Asset
S S&P Standard & Poor`s Corp. S. Seite(n) SFA Supervisory-Formula-Approach SIC Standing Interpretations Committee sog. sogenannt(e, er ,en) SolvV Solvabilitätsverordnung (Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen) SPV Special Purpose Vehicle SRP Supervisory Review Process StB Steuerberater (Die Zeitschrift) SULB Saarländische Universitäts- u. Landesbibliothek
T TSI True Sale International GmbH
Abkürzungsverzeichnis X
U u. a. unter anderem oder und andere (Autoren oder Verlagsorte) u. U. unter Umständen UBDO Universitätsbibliothek Dortmund UBHAGEN Universitätsbibliothek der Fernuniversität Hagen UBHOHEN Universitätsbibliothek Hohenheim UBKA Universitätsbibliothek Karlsruhe UBMANN Universitätsbibliothek Mannheim UCB Bibliothek der Fachhochschule Trier, Standort Birkenfeld US United States (of America) USA United States of America USD US-Dollar
V vgl. vergleiche VÖB Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
W
WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Die Zeitschrift) WISU Wirtschaftsstudium (Die Zeitschrift) WIWISB Wirtschaftswissenschaftliche Seminarbibliothek der Universität des Saar-landes WM Wertpapier-Mitteilungen (Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht) WPg Die Wirtschaftsprüfung (Die Zeitschrift) WÜLB Württembergische Landesbibliothek Stuttgart WUPP Universitätsbibliothek Wuppertal
Z z. B. zum Beispiel ZBB Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft zeb zeb/rolfes.schierenbeck.associates (Managementberatung) zfbf Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung ZfgK Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen
Symbolverzeichnis XI
Symbolverzeichnis
% Prozent & und (engl.: and)
Potenz mit Basis a und Exponent n [a;b] abgeschlossenes (kompaktes) Intervall von a bis b € Euro (Währung)
Summe
größer oder gleich
Äquivalenz
§ Paragraf §§ Paragrafen † gestorben AB OR Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken C 1 Anteil der Bemessungsgrundlage der im verbrieften Portfolio enthaltenen
EAD i Summe der Positionswerte der Forderungen, deren Erfüllung von Schuldner i geschuldet wird ELGD volumengewichtete Verlustquote bei Ausfall Gesamt-AB Adress Gesamtanrechnungsbetrag für Adressenrisiken Kirb IRBA-Eigenkapitalanforderung Kirbs IRBA-Eigenkapitalanforderungsrate L Verlustpuffer für die Verbriefungstranche LGD i durchschnittlich prognostizierte Verlustquote bei Ausfall nach
max {a;b} Maximum der Menge mit den Elementen a und b min {a;b} Minimum der Menge mit den Elementen a und b mvEK modifiziert verfügbares Eigenkapital
Symbolverzeichnis XII
N Anzahl effektiver Adressenausfallrisikopositionen des verbrieften Portfolios
ermitteltes Verbriefungsrisikogewicht nach SFA RWA SFA S[x] aufsichtliche Formel des SFA T Dicke einer Verbriefungstranche
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: ABS im weiteren Sinne
Abb. 2: Gesamtdarstellung einer ABS-Transaktion
Abb. 3: Subordinationsprinzip
Abb. 4: Wesentliche Risiken einer Verbriefungstransaktion
Abb. 5: Umsetzung von Basel II in das KWG und in Verordnungen
Abb. 6: Grundkonzept von Basel II
Abb. 7: Grundsätzliche Bestimmung des RWA und der aufsichtlichen
Kapitalanforderung
Abb. 8: Konversionsfaktor für KSA-Verbriefungspositionen
Abb. 9: Bewertungshierarchie unter dem Kreditrisiko-Standardansatz
Abb. 10: Konversionsfaktor für IRBA-Verbriefungspositionen
Abb 11: Bewertungshierarchie unter dem IRB-Ansatz
Verzeichnis der Anlagen im Anhang XIV
Verzeichnis der Anlagen im Anhang
Anlage 1: Systematisierung von Instrumenten des Kreditrisikotransfers 78
Anlage 2: Zuordnung von Ratings auf Ausfallwahrscheinlichkeiten 79
Anlage 3: Solvabilitätskoeffizient nach der SolvV 80
Anlage 4: Liste anerkannter Ratingagenturen für Verbriefungspositionen 80
Anlage 5: Beispiele regulatorischer Eigenkapitalentlastungen nach Basel II 81
Anlage 6: KSA- und IRBA-Forderungsklassen nach SolvV. 84
Anlage 7: Langfristige Bonitätsbeurteilungen im KSA 85
Anlage 8: Kurzfristige Bonitätsbeurteilungen im KSA 85
Anlage 9: Beispiel zur Durchschau-Methode mit Risikokonzentrationsrate 86
Anlage 10: Langfristige Bonitätsbeurteilungen im IRBA 87
Anlage 11: Kurzfristige Bonitätsbeurteilungen im IRBA 88
Anlage 12: Verbriefungsrisikogewichte langfristiger Ratings unter dem KSA 89
Anlage 13: Verbriefungsrisikogewichte kurzfristiger Ratings unter dem KSA 89
Anlage 14: Verbriefungsrisikogewichte langfristiger Ratings unter dem IRBA 90
Anlage 15: Verbriefungsrisikogewichte kurzfristiger Ratings unter dem IRBA 91
Einleitung 1
1. Einleitung
1.1. Problemstellung vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise
Die Bankenlandschaft befindet sich weltweit seit Mitte 2007 in einer Krise, deren Ausmaß und Dauer von vielen anfangs unterschätzt wurde. 1 Als Auslöser gelten strukturelle Mängel und Risiken des US-amerikanischen Immobilienmarkts, die zum Teil schon sehr lange zurück liegen. So wurde in den USA aus politischer Sicht eine möglichst hohe Wohneigentumsquote bei gleichzeitig erheblicher Verschuldung der Immobilienkäufer, angestrebt. Vor allem mittellose oder zumindest nahezu mittellose Personen profitierten von den zu dieser Zeit in immer stärkerem Maße ansteigenden Immobilienpreisen, welche auch durch das anhaltend niedrige Niveau des amerikanischen Leitzinses beflügelt wurden. Die Folge war ein regelrechter Boom beim Erwerb von Immobilien. Baufinanzierer agierten nicht mehr risikoorientiert, sondern
volumenorientiert in ihren Geschäften. 2 Konjunkturelle Rückgänge forderten allerdings in den letzten Jahren erhebliche Zinserhöhungen. Darlehen konnten nicht mehr getilgt werden, die Arbeitslosenzahlen stiegen an und folglich brach der Immobilienmarkt dramatisch ein. Als unmittelbar Betroffene galten die Baufinanzierer, die jedoch ihre Forderungen meist direkt nach der Kreditvergabe an anderen Banken verkauften. Diese anderen Gesellschaften refinanzierten sich durch Ausgabe verbriefter Wertpapiere. Da nun Zins- und Tilgungszahlungen ausblieben, konnten die Investoren solcher Papiere nicht mehr befriedigt werden und verloren ihr Vertrauen in den Verbriefungsmarkt. Dieser zuvor weltweit rasant gewachsene Markt
brach als letzte Konsequenz zusammen. 3
In diesem Zusammenhang hat die Finanzmarktkrise zu Recht zu kritischen Fragen an die Bankenaufsicht und das Bankenaufsichtsrecht geführt, da Finanzmärkte grundsätzlich als hoch reguliert gelten. 4 Das bis dahin relativ unbekannte Finanzinstrument der Verbriefung rückte plötzlich in den Blickpunkt der Medien.
1 Nach ersten auftretenden Schwierigkeiten im Frühjahr 2007 in den USA, erreichte die Krise im Juli 2007 in Form immenser finanzieller Probleme der Mittelstandsbank IKB das deutsche Finanzsystem. Vgl. Hartmann-Wendels (Subprime-Krise 2008), S. 252.
2 Bspw. wurden zweijährige Zins- und Tilgungsfreistellungen bei Vertragsabschluss angeboten. Auf das Einbringen von Eigenkapital wurde teilweise gänzlich verzichtet.
3 Vgl. zu diesem Absatz Bieg, Hartmut (Finanzmarktkrise 2009), S. 66-67; o. V. (Finanzmarktkrise 2008), S. 1 und Erber, Georg (Verbriefungen 2008), S. 668.
4 Vgl. Zeitler, Franz-Christoph (Bankenaufsicht 2010), S. 4. Die Bankenaufsicht verkörpert die Staatsaufsicht über einen bestimmten Bereich der Wirtschaft (vgl. hierzu Bieg, Hartmut (Bankbilanzen 1983), S. 68). Im Verlauf dieser Arbeit wird auf verschiedene bankenaufsichtliche Gremien noch detailliert einge- gangen.
Klassifizierung von Verbriefungen 2
1.2. Aufbau und Zielsetzung der Arbeit
Die vorliegende Arbeit analysiert das umstrittene Finanzinstrument der Verbriefung hinsichtlich ihrer Behandlung und Bewertung unter dem derzeitigen Bankenaufsichtsrecht. Außerdem zeigt sie bankenaufsichtsrechtliche Änderungsvorhaben im Umgang mit Verbriefungen auf, welche der Gesetzgeber als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise zukünftig vorsieht. Das nachfolgende Kapitel 2 fungiert in diesem Zusammenhang als Grundlagenkapitel. Aufbauend auf der Grundstruktur von Verbriefungen werden anschließend die einzelnen Beteiligten einer Transaktion vorgestellt. Zusätzlich werden Besonderheiten wichtigster Verbriefungsarten in Bezug auf strukturellen Aufbau und Form des Risikotransfers erläutert. Kapitel 3 umfasst Risiken und Probleme von Verbriefungsvorgängen. Als eine Überleitung hin zur bankenaufsichtsrechtlichen Behandlung von Verbriefungen wird das vierte Kapitel dieser Arbeit gesehen. Es weist einen historischen Abriss zur Entstehung des derzeitigen internationalen Bankenaufsichtsrechts auf. Ebenfalls werden die Stufen der Umsetzung dieses Regelwerks in den europäischen und deutschen Rechtsrahmen sowie das Grundkonzept dieser Vereinbarungen dargelegt. Kapitel 5 richtet den Fokus explizit auf den bankenaufsichtlichen Umgang mit Verbriefungstransaktionen, wobei vor allem das deutsche Bankenrecht dahin gehend analysiert wird. Das sechste Kapitel hebt geplante rechtliche Änderungen durch den Gesetzgeber als Reaktion auf die Finanzmarktkrise für bestimmte Verbriefungsarten hervor und hinterfragt diese kritisch. Abschließend fasst Kapitel 7 die Ergebnisse dieser Arbeit zusammen, weist auf zusätzlich geplante Änderungen der Aufsicht hin und wägt Vor- und Nachteile dieses Finanzinstruments ab. Darüber hinaus wird prognostiziert, welche Rolle Verbriefungen für den gegenwärtigen und zukünftigen Kapitalmarkt spielen können.
2. Klassifizierung von Verbriefungen
2.1. Grundsätzliches
2.1.1. Begriffsdefinition
Eine universale Definition des Begriffs Verbriefung existiert nicht. 5 Vielmehr wird versucht mittels Aufgabe und Bedeutung des Finanzinstrumentes eine Beschreibung herzuleiten. Beispielsweise definiert Kothari die Verbriefung im weitesten Sinne wie folgt: „Securitizati-on…implies every process that converts a financial relation into a transaction“ 6 . Diese Aussa-
5 Vgl. auch Bär, Hans Peter (Securitisation 2000), S. 34.
6 Kothari, Vinod (Securitization 2006), S. 4.
Klassifizierung von Verbriefungen 3
ge trifft die Intension einer Verbriefung - eine Wechselbeziehung auf finanzieller Ebene in etwas Handelbares umzuwandeln. Dabei beruhen diese Relationen auf Vermögensgegenständen wie Kredit-, Handelsforderungen oder Rechten. Ob in diesem Zusammenhang die Ansprüche gegenüber jemand Anderen schon bestehen oder erst zukünftig Geltung finden, spielt keine Rolle. Der für die Verbriefung im angelsächsischen Bereich verwendete Kunstbegriff
Securitization leitet sich von der englischen Bezeichnung „Securities“ für Wertpapiere ab. 7 Klassisch versteht man unter der Verbriefung von Vermögensgegenständen - auch als Asset
Securitization bezeichnet - die Umwandlung von Cash-Flow 8 generierenden meist illiquiden Aktiva (Assets) in handelbare 9 Wertpapiere. 10 Denn Zahlungsansprüche, resultierend aus finanziellen Gläubiger-Schuldner-Beziehungen, stellen illiquide Buchforderungen dar. 11 Sie lassen sich kurzfristig nur schwer in Geld umwandeln. Eine Ursache dieser erschwerten Weiterveräußerbarkeit der Kredite ist die fehlende Transparenz der Kreditverträge. Für potenzielle Käufer lassen sich ihre meist individuell vereinbarten Kreditkonditionen nur schwer offenlegen. Weiterhin ist die Übertragung einer Forderung nur durch Einigung und Abtretung (Zession) möglich. 12
Werden diese „traditionellen“ Bankkredite aber durch Kreditforderungen, „die mit handelbaren Wertpapieren unterlegt sind“, abgelöst, können diese einem breiteren, auch internationa-len Publikum angeboten werden 13 ; ihre Shiftability erhöht sich. 14 Die verbrieften Kreditforderungen können nun von Kapitalsammelstellen oder Nichtbanken erworben werden. Teilweise wurde schon von einer Substitution der herkömmlichen (Hausbank-)Kredite durch Verbrie-fungen gesprochen. 15 So assoziiert die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) mit der Verbriefung die Entwicklung von Märkten für handelbare Kreditsubstitute, mit Hilfe derer
7 Vgl. hierzu Hastenpflug, Wolfgang (Securitizationsphänomen 1991), S. 32 und David, Simone (Securitisation 2001), S. 18.
8 Unter dem Begriff Cash-Flow (Finanzüberschuss) versteht man den Nettozugang an flüssigen Mitteln aus der Umsatztätigkeit und anderen laufenden Operationen innerhalb eines Zeitraums. Mittels direkter Methode ergibt sich der Finanzüberschuss aus der Differenz zw. den Betriebseinnahmen (zahlungswirksame Erträge) und den Betriebsausgaben (zahlungswirksame Aufwendungen) (vgl. Achleitner, Paul u. a. (Lexikon 2002), S. 271).
9 Das Adjektiv „handelbar“ impliziert in diesem Kontext die Möglichkeit der Emission von Wertpapieren an einem freien Markt.
10 Vgl. Braun, Hendryk (Asset-Backed-Securities 2005), S. 63.
11 Vgl. Heldt, Cordula (Kreditportfolios 2009), S. 1.
12 Vgl. zu diesem Absatz Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz (Finanzierung 2009), S. 161.
13 Vgl. Bieg, Hartmut u. a. (Handbuch der Rechnungslegung nach IFRS), S.1.
14 Vgl. Hastenpflug, Wolfgang (Securitizationsphänomen 1991), S. 32 und Hartmann-Wendels, Thomas; Pfingsten, Andreas; Weber, Martin (Bankbetriebslehre 2007), S. 418-419; die Shiftability gibt die Geldnähe eines Aktivums an. Sie bezieht sich auf die Möglichkeit, Vermögensgegenstände auch vorzeitig in Zahlungsmittel umzuwandeln. Aktiva mit einer hohen (niedrigen) Shiftability besitzen eine große (geringe) Liquidität (vgl. Achleitner, Paul u. a. (Lexikon 2002), S. 880).
15 Vgl. Heldt, Cordula (Kreditportfolios 2009), S. 1.
Klassifizierung von Verbriefungen 4
durch direkte Kreditbeziehungen zwischen Investoren und Kapitalnachfragern die Kreditinsti-
tute und ihre Transformationsfunktionen 16 umgangen werden. Dieser Vorgang einer Ersetzung bankvermittelter, indirekter Finanzierung durch eine direkte, marktvermittelte Bezie-hung zwischen Anleger und Unternehmen wird als Disintermediation bezeichnet. 17
2.1.2. Grundstruktur und Beteiligte einer Verbriefung
Trotz der Heterogenität des Marktes für Asset Securitization 18 und einer Vielzahl beteiligter Parteien lässt sich das Grundkonzept einer Verbriefung immer wieder auf eine Grundform zurückführen, die im Folgenden genauer betrachtet wird. 19
Dabei verkauft eine Bank oder ein Unternehmen (Originator 20 ) Vermögenspositionen, die aus Vertragsbeziehungen mit ihren Kunden (Obligatoren) resultieren, an einen Käufer. 21 Diese Forderungen stellen für gewöhnlich nicht handelbare Aktiva dar, die mit bestehenden oder zukünftigen Zahlungsansprüchen gegen die Obligatoren behaftet sind (zum Beispiel Kredite,
Hypotheken). 22 Solche Vermögenswerte werden i. R. einer Verbriefungstransaktion allerdings nicht einzeln auf den Käufer übertragen, sondern zuerst mit anderen Forderungen zu einem sog. Forderungspool gebündelt.
Der Käufer ist dabei in aller Regel 23 eine speziell für diesen Zweck gegründete Gesellschaft (Special Purpose Vehicle (SPV)). Dieses SPV ist in einer möglichst restriktionsfreien und steuerneutralen Rechtsordnung 24 gegründet und lediglich mit einem Minimalkapital ausgestattet. Um sich den Kauf der Vermögenswerte refinanzieren zu können, strukturiert die Zweck- 16 Zu den von Kreditinstituten erbrachten Transformationsfunktionen zählen vor allem die Informations-, die Losgrößen-, die Fristen-, die Risikotransformationsfunktion sowie die räumliche und die zeitpunktbezogene Transformationsfunktion (vgl. hierzu Krämer, Gregor (Ziele 2000), S. 82-92).
17 Vgl. Bank for International Settlements (Innovations 1986), S. 266-267; Krahnen, Jan Pieter (Kreditrisiken 2005), S. 499-500 und vgl. zu diesem Absatz Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz (Finanzierung 2009), S. 161-162.
18 Nachfolgend wird Asset Securitization vereinfacht als Verbriefung oder Securitization bezeichnet, da sie als Überbegriff für jede Art der Verbriefung von Vermögen gebraucht wird (vgl. Franke, Ulrich (Gesundheitswesen 2008), S. 8).
19 Vgl. Franke, Ulrich (Gesundheitswesen 2008), S. 15.
20 Der Terminus Originator verdeutlicht, wer die zu verbriefenden Vermögenswerte generiert hat (vgl. Rinze, Jens Peter; Klüwer, Arne Cornelius (Securitisation 1998), S. 1697).
21 Vgl. Erber, Georg (Verbriefungen 2008), S. 670.
22 Vgl. Bloss, Michael u. a. (Subprime-Krise 2009), S. 69 und Franke, Ulrich (Gesundheitswesen 2008), S. 16.
23 Bei synthetischen Transaktionen ist die Einschaltung einer Zweckgesellschaft nicht zwingend erforderlich (Vgl. Emse, Cordula (Kreditinstitute 2005), S. 8). Siehe ebenfalls detailierte Ausführungen in Abschnitt 2.3.2 dieser Arbeit.
24 Um eine nachteilige Besteuerung in Deutschland zu vermeiden, haben SPV ihren Sitz regelmäßig in sog. Offshore-Gebieten (z.B. Jersey oder den Cayman Islands), mit einem minimalen KSt-Satz, einer Befreiung der Substanzbesteuerung und der Dauerschuldbelastung bei der Gewerbesteuer (vgl. ausführlich Häusel- mann, Holger; Hechler, Judith (Besteuerung 1999), S. 34).
Klassifizierung von Verbriefungen 5
gesellschaft wiederum die Risiken und ggf. Zahlungen, 25 um sie entweder über die Emission von Wertpapieren (vgl. hierzu die umfassenden Ausführungen in Abschnitt 2.3.1) oder die Aufnahme eines syndizierten Kredites (vgl. Abschnitt 2.3.2 der Arbeit) an Investoren weiter-
zugeben. 26 Diese Abgrenzung ist bedingt durch einen unterschiedlichen Risikotransfer und wird in Abschnitt 2.3 vertieft behandelt. Die Ansprüche der Investoren werden mittels des weitergeleiteten Cash-Flows, der an die Zweckgesellschaft verkauften Forderungen, befriedigt. 27
Aufgrund steigender Anforderungen an die beteiligten Personengruppen einer Securitization, die vorrangig durch komplexere Strukturen begründet werden, erhöht sich die Anzahl an integrierten Parteien. Diese können bspw. Ratingagenturen oder Versicherungen sein, welche in erster Linie zur Qualitätsverbesserung des Investment beitragen sollen. 28 Bei welchen speziellen Verbriefungsformen weitere Parteien erforderlich sind und welche zusätzlichen Aufgabenbereiche diese Beteiligten im Verbriefungsprozess einnehmen, hängt von den, der Verbriefung zugrunde liegenden, Asset-Klassen ab. In Abschnitt 2.2 dieser Arbeit wird detailliert auf die Bedeutung und Motive einzelner Parteien eingegangen.
2.1.3. Abgrenzung einer Verbriefungstransaktion zu anderen Finanzinstrumenten
Da in der Literatur oftmals die Verbriefung mit weiteren Instrumenten der Innenfinanzierung 29 - speziell dem Factoring und dem Forfaiting- gleichgesetzt wird, werden diese Modelle im Folgenden voneinander abgegrenzt.
Das Factoring dient zur Stundung von Forderungsbeständen. Hierbei erwirbt ein Finanzierungsinstitut (der Factor) Forderungen, die bei seinen Kontrahenten aus dem Verkauf von Waren entstehen. Als Gegenleistung zahlt der Kontrahent dem Factor eine Vergütung. 30 Entsprechend der Risikoverteilung zwischen Factor und Factoring-Kunde unterscheidet man zwischen echtem und unechtem Factoring. 31 Bei dem echten Factoring haftet der Kontrahent weiterhin für das rechtliche Bestehen der Forderung. Gleichzeitig übernimmt das Institut aber
25 Vgl. Braun, Hendryk (Asset-Backed-Securities 2005), S. 64.
26 Vgl. zu diesem Absatz Wulfken, Jörg; Weller, Michael (Finanzierungsform 1992), S. 644 und Tolkschmitt, Volker (Bankbetriebslehre 2007), S. 224.
27 Vgl. zu diesem Absatz Bund, Stefan (Securitisation 2000), S. 10 und Pfingsten, Andreas (Bankensektor 2007), S. 637-638.
28 Vgl. Wulfken, Jörg; Weller, Michael (Finanzierungsform 1992), S. 644.
29 Die Finanzierung von Betrieben lässt sich differenzieren in Außen- und Innenfinanzierung. Bei der Innenfinanzierung fließen dem Betrieb die Finanzmittel im Gegensatz zur Außenfinanzierung nicht über die Finanzmärkte zu, sondern werden vom Betrieb selbst über Umsatzprozesse erwirtschaftet (vgl. Wöhe, Günter (Betriebswirtschaftslehre 2008), S. 520 und Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz (Finanzierung 2009), S. 357.
30 Vgl. zu diesem Absatz Wöhe, Günter (Betriebswirtschaftslehre 2008), S. 612-613.
31 Vgl. Ballwieser, Wolfgang (Vollständigkeit 2008),S. 78-79, Rn. 57-58.
Klassifizierung von Verbriefungen 6
das Ausfallrisiko der Forderungen - das sog. Delkredere-Risiko. Durch diesen Übergang wird das echte Factoring allgemein als Forderungskauf eingeordnet. Zwar handelt es sich hierbei auch um einen Verkauf von Forderungen, allerdings werden diese bei der Verbriefung nicht
nur verkauft sondern am Kapitalmarkt platziert. 32 Ein weiterer Unterschied zwischen der Verbriefung und dem echten Factoring ist bei der Zweckgesellschaft zu verzeichnen. Während beim echten Factoring eine bereits bestehende Finanzierungsgesellschaft als Factor fungiert, wird diese insolvenzfeste Zweckgesellschaft in der Regel erst bei einer Verbriefung gegründet. Hingegen unterbleibt beim unechten Factoring eine Übertragung des Ausfallrisikos zum Factor. D. h. bei bestehender Uneinbringlichkeit der Forderung überträgt der Factor diese an den Kunden zurück. Somit liegt im Gegensatz zur Securitization beim unechten Factoring kein Verkauf der Forderungen vor. Auch die Art der Forderungsabtretung differiert bei beiden Instrumenten. Meist gehen mittels stiller Zession die Forderungen im Rahmen einer Verbriefungstransaktion über, so dass der Originator weiterhin die Einziehung der Forderungen übernimmt. Beim unechten Factoring wird dem Schuldner dagegen die Abtretung mitgeteilt und der Factor zieht die Forderungen ein. 33 Obwohl bspw. der Forderungsverkauf als Bestandteil des Factorings folglich auch ein Element der Verbriefung darstellt, gilt die Securitization dennoch als ein selbstständig weiterentwickeltes Rechtsprodukt. 34
Weiterhin soll nun die Securitization vom Forfaiting - auch als Forfaitierung oder Forfaitingvertrag bezeichnet - abgegrenzt werden. Unter Forfaiting versteht man den regresslosen Ankauf bzw. Verkauf einer Wechsel- oder Leasingforderung. 35 Dabei ist die Haftung des Verkäufers (Forfaitist) gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 Satz 1, 453 Abs. 1 BGB auf die Verität 36 beschränkt. 37 Das Erfordernis eines echten Forderungskaufs, welches demnach durch den Übergang des Delkredere-Risikos auf den Käufer (Forfaiteur) gegeben ist, besteht auch für das echte Factoring und die Verbriefung. Allerdings wird beim Forfaiting nur eine einzige Forderung an den Forfaiteur verkauft, wohingegen bei der Securitization ein definierter Pool an Forderungen übertragen wird. 38 Weiterhin werden spezielle Anforderungen an die zu verbriefenden Forderungen bei der Forfaitierung gestellt, welche bei der Verbriefung keine An-
32 Vgl. Knops, Kai-Oliver (Anlegerschutz 2008), S. 2535.
33 Vgl. zu diesem Absatz Alte, Timo (Forderungsabtretung 2006), S. 16-18.
34 Vgl. Rinze, Jens Peter; Klüwer, Arne Cornelius (Securitisation 1998), S. 1697.
35 Allerdings kann dieser Ausschluss des Rückgriffs (vgl. Hakenberg, Michael (Forfaitinggeschäft 2009), Rn. V36) mit Hilfe verschiedener Möglichkeiten umgangen werden. In diesen Fällen spricht man dann von unechten Forfaitierungsgeschäften (Vgl. Deuber, Andreas (Forfaitierung 1993), S. 126 ff.).
36 Verität steht für den rechtlichen Bestand und die Einredefreiheit der Forderung (vgl. hierzu Martinek, Michael; Oechsler, Jürgen (Forfaitinggeschäft 2007), Rn. 1 und Hakenberg, Michael (Forfaitinggeschäft 2009), Rn. V36).
37 Vgl. Martinek, Michael; Oechsler, Jürgen (Forfaitinggeschäft 2007), Rn. 1.
38 Vgl. Braun, Hendryk (Asset-Backed-Securities 2005), S. 64.
Klassifizierung von Verbriefungen 7
wendung finden. Zum Einen muss die Forderung aus einem grenzüberschreitenden Geschäft
stammen. Zum Anderen muss sie zusätzliche Sicherheiten 39 bieten. 40
2.2. Klassifizierung durch Asset-Klassen
2.2.1. Die Verbriefung von Forderungen
2.2.1.1. Überblick
Als Instrument für den Transfer von Kreditrisiken lässt sich die Verbriefung unter die kapi-talmarktorientierten Produkte subsumieren. Dabei gelten True-Sale-Verbriefungen (vgl. Abschnitt 2.3.1) und Kreditderivate als die modernen Instrumente des Risikotransfers, wobei in neuerer Zeit hybride Instrumente - Kombinationen von Kreditderivaten mit traditionellen
Schuldverschreibungen - an besonderer Bedeutung gewonnen haben. 41 Eine Klassifikation der einzelnen Verbriefungstransaktionen ist nach der Art der zugrunde
liegenden Forderungen (Assets) möglich. 42 In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mehrfach Begriffe parallel verwendet werden, die jedoch unterschiedliche Bedeutungen haben. So stellen die bereits in Abschnitt 2.1.1 erwähnten Ausdrücke Securitization, Asset Securitization oder Verbriefung immer einen Finanzierungsprozess dar bzw. können jede Art der Verbriefung bezeichnen. Demgegenüber intendieren die Begriffe Asset-Backed Securities (ABS) oder Mortgage-Backed Securities (MBS), welche nachfolgend ausführlich
behandelt werden, zu den für die Verbriefung verwandten Finanzprodukten. 43 Die Bezeichnung Asset-Backed Securities bedeutet wörtlich übersetzt „forderungsgedeckte
Wertpapiere“. 44 Anknüpfend daran definiert das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) 45 diesen Begriff als Wertpapiere oder Schuldscheine, „die Zahlungsansprüche gegen eine ausschließlich dem Zweck der ABS-Transaktion dienende Zweckgesellschaft zum Gegenstand haben. Die Zahlungsansprüche werden durch einen Bestand unverbriefter Forde-
39 Forfaitiert werden insbesondere Forderungen, die durch Wechsel unterlegt sind (vgl. hierzu Babett, Gehring (Asset-Backed Securities 1999), S.39).
40 Vgl. zu diesem Absatz Alte, Timo (Forderungsabtretung 2006), S. 19.
41 Vgl. zu diesem Absatz Rudolph, Bernd u. a. (Kreditrisikotransfer 2007), S. 37. Ein Überblick über die Systematisierung von Instrumenten des Kreditrisikotransfers beinhaltet Anlage 1 (auf Seite 78) im Anhang dieser Arbeit.
42 Vgl. Struffert, Ralf (Asset Backed Securities-Transaktionen 2006), S. 10.
43 Vgl. Franke, Ulrich (Gesundheitswesen 2008), S. 8-9.
44 Vgl. Heinrich, Markus; Grützemacher, Thomas (Kreditpooling 2005), S. 386; ABS zählen zu den kollateralisierten Anleihen, bei denen ein verpfändetes Aktivum der Kreditverbesserung dient (vgl. insbesondere Krämer, Werner (Investments 2005), S. 199).
45 Seit Mai 2002 vereint die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe) (vgl. www.bafin.de und Käufer, Anke (Übertragung 2009), S. 29).
Klassifizierung von Verbriefungen 8
rungen („assets“) gedeckt („backed“), die auf die Zweckgesellschaft übertragen werden und im Wesentlichen den Inhabern der Asset-Backed Securities (Investoren) als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen.“ 46 Diese zugrunde liegenden Assets waren vor einigen Jahren noch auf klassische Handelsforderungen und Leasingforderungen beschränkt. 47 Allerdings kann mit heutigen (finanzmathematischen) Methoden fast jede Vermögensart in ABS gewandelt wer-
den. „Solange das Portfolio ausreichend sicher prognostizierbare Cash-Flows generiert“ 48 , kennt die Palette an Assets theoretisch keine Grenzen. Neben den Eigenschaften der Cash-Flow-Generierung und einer guten Prognostizierbarkeit sind für eine erfolgreiche Verbriefung noch andere grundlegende Ansprüche an Assets zu stellen. Bspw. sollten die ursprünglichen Forderungen eine gewisse Qualität aufweisen, ihre Laufzeiten überschaubar und die Forderungspools gut segmentierbar sein. Es muss außerdem eine Separationsmöglichkeit für die zu
verkaufenden Assets bestehen. 49 Auch das Volumen der Verbriefung selbst sollte für effiziente Transaktionen ausreichen. 50
Diese Vermögenswerte, welche als Bestandteile im Kontext einer Securitization auch als Underlying 51 bezeichnet werden, können bspw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Kredit- und Leasingverträgen 52 , aus Franchise- und sonstigen Lizenzvereinbarungen, aus Konsumentenkrediten, aus Unternehmensdarlehen, aus Hypotheken- und Woh-
nungsbaukrediten, aber auch Mietforderungen oder Film- und Musikrechte sein. 53 Der Forde-rungsbestand selbst kann in seiner Zusammensetzung statisch oder revolvierend ausgestaltet sein, wobei im letzteren Fall die Auswahl der in den Pool aufgenommenen Forderungen auf
vorab definierten Kriterien (Eligibility Criteria 54 ) basiert. 55 Im Wesentlichen unterscheidet
46 BAKred (Rundschreiben 1997), S.1.
47 Vgl. Rosenfeld, Klaus; Ziese, Stefan (Mittelstandsfinanzierung 2006), S. 1058.
48 Rother, Sandra (Mittelstands-CDOs 2006), S. 1061.
49 Die Möglichkeit zur Trennung der Assets vom übrigen Forderungsbestand ist einerseits technischer Natur (bspw. mittels besonderer Kennzeichnungen); andererseits auch juristisch möglich. Vgl. Arbeitskreis Finanzierung der Schmalenbach-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (Asset Backed Securities 1992), S. 509-510.
50 Vgl. hierzu Stenner, Frank (Autoindustrie 2009), S. 957 und insbesondere zu weiteren basic attributes der Assets Kothari, Vinod (Securitization 2006), S. 65-69.
51 Vgl. hierzu Braun, Hendryk (Asset-Backed-Securities 2005), S. 65 und Kern, Marco (Kreditderivate 2003), S. 6-7; in Theorie und Praxis ebenfalls gebräuchliche Begriffe sind z. B. Basisinstrument, Referenzinstrument, Referenzaktivum oder Referenzasset (vgl. Struffert, Ralf (Asset Backed Securities-Transaktionen 2006), S. 15).
52 Zur Vorteilhaftigkeit von Forderungen aus Kredit- und Leasingverträgen siehe insbesondere Stenner, Frank (Autoindustrie 2009), S. 956-959.
53 Vgl. Heldt, Cordula (Kreditportfolios 2009), S. 1; Teille, Karl; Heeren, Georg (Effizienz 2009), S. 30 und Rosenfeld, Klaus; Ziese, Stefan (Mittelstandsfinanzierung 2006), S. 1058.
54 Die Kriterien im Falle eines im Zeitverlauf revolvierenden Einbringens der Forderungen verbieten bspw. das Überschreiten bestimmter Obergrenzen für einzelne Schuldner, einzelne Branchen oder bestimmte Re- gionen (vgl. Rudolph, Bernd u. a. (Kreditrisikotransfer 2007), S. 41).
Klassifizierung von Verbriefungen 9
man aber drei Kategorien von ABS, die sich aus den zugrunde liegenden Assets ableiten lassen und in der nachfolgenden Abbildung 1 veranschaulicht werden.
Die erste Gruppe stellen die Mortgage-Backed Securities (MBS) dar, welche durch einen Pool verschiedener Hypothekenkredite besichert sind (siehe hierzu detailliertere Ausführungen in Abschnitt 2.2.2.1). Die zweite Gruppe - die sog. Asset-Backed Securities i. e. S. - umfassen Wertpapiere, die mit Unternehmensforderungen gedeckt sind (vgl. hierzu Abschnitt 2.2.2.2 der Arbeit). Collateralised Debt Obligations (CDOs), welche als dritte Gruppe die Asset-Klassen vervollständigen, sind Wertpapiere, die entweder durch Anleihen, Kredite, verbriefte Forderungen, ABS oder Tranchen 57 anderer CDOs besichert sind. Sie werden in Abschnitt
55 Vgl. Auerbach, Dirk; Roth, Tilmann (Credit-Linked-Notes 2003), S. 231 und Rudolph, Bernd u. a. (Kreditrisikotransfer 2007), S. 41. Bei revolvierenden Forderungsankäufen erfolgen die Kaufangebote des Origi-nators auf der Basis des zugrunde liegenden Vertrages standardisiert unter Verwendung eines bestimmten Rasters (vgl. insbesondere Häuselmann, Holger; Hechler, Judith (Besteuerung 1999), S. 37).
56 Eigene Darstellung angelehnt an Braun, Hendryk (Asset-Backed-Securities 2005), S. 67 und Rother, Sandra (Mittelstands-CDOs 2006), S. 1063.
57 Detaillierten Ausführungen zum Instrument der Tranchierung i. R. von Verbriefungstransaktionen widmet sich Abschnitt 2.2.1.4.
Klassifizierung von Verbriefungen 10
2.2.2.3 ausführlich behandelt. Da alle Finanzprodukte auf dem gleichen strukturellen Prinzip 58 aufbauen, lassen sich diese Varianten auch unter dem gemeinsamen Ausdruck ABS bzw. ABS i. w. S. zusammenfassen. 59
Bausteine einer ABS-Transaktion 60 2.2.1.2.
Aufgrund der individuellen Ausgestaltungsmöglichkeit dieses Finanzierungsinstruments sind in der Praxis meist mehrere Personengruppen in eine Verbriefungstransaktion involviert. Dennoch steht im Mittelpunkt einer konventionellen ABS-Struktur das Beziehungsgeflecht zwischen Originator, SPV und Investoren, wie es eine Verbriefung in ihrer Grundstruktur
aufweist. 61 Abbildung 2 (auf Seite 11) stellt eine ABS-Struktur mit den wesentlichen beteiligten Gruppen dar.
58 Alle Produkte stellen „durch einen Bestand von unverbrieften Forderungen (Assets) gedeckte (backed) und gesicherte Wertpapiere“ dar (vgl. Büschgen, Hans (Börsenlexikon 2006), S. 41 und Bieg, Hartmut u. a. (IFRS 2009), S. 319).
59 Vgl. zu diesem Absatz Heinrich, Markus; Grützemacher, Thomas (Kreditpooling 2005), S. 386, Rudolph, Bernd; Scholz, Julia (Pooling 2007), S. 539 und Bloss, Michael u. a. (Subprime-Krise 2009), S. 72-75.
60 Vgl. zu diesem Abschnitt ausführlich Waschbusch, Gerd (Unternehmungsfinanzierung 1998), S. 408-419.
61 Vgl. hierzu Ausführungen in Abschnitt 2.1.2, sowie Bieg, Hartmut u. a. (IFRS 2009), S. 321 ff.
Klassifizierung von Verbriefungen 11
Der Kern eines Verbriefungsvorgangs, bestehend aus Originator, SPV und Investor, wird bei einer ABS-Transaktion von zusätzlichen Beteiligten umschlossen. Diese anderen Akteure werden im Weiteren erläutert. Dabei erheben die nachfolgend genannten Parteien keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Meist ist für die Strukturierung der gesamten ABS-Verbriefung ein Arrangeur, in der Regel eine arrangierende Bank, zuständig. Diese arrangierende Bank erfüllt eine Schlüsselfunktion
62 Modifiziert entnommen aus Bund, Stefan (Securitisation 2000), S. 11.
Klassifizierung von Verbriefungen 12
aus Sicht des Forderungsverkäufers. Sie fungiert als Ansprechpartner des Forderungsverkäufers für alle Angelegenheiten bezüglich der geplanten Transaktion. Mittels gut ausgebauter Netzwerke zu potenziellen Zweckgesellschaften stellt sie für den Originator Kontakte her, berät sie bei der Auswahl des zu verkaufenden Portfolios und führt die statistische Analyse des Portfolios durch. 63
Die Gründung des SPV übernimmt ein Sponsor, der i. d. R. die Mehrheit der Gesellschaftsanteile hält. Dieser kann entweder der Originator selbst oder ein unabhängiger Dritter 64 sein, der über das notwendige Know-How zur Konzeption und Durchführung einer ABS-Transaktion verfügt. 65 In der Praxis wird allerdings die Konstellation einen unabhängigen Dritten als Sponsor zu beauftragen, präferiert, um die gebündelten Forderungen auch der mittelbaren Einflussnahme des Forderungsverkäufers entziehen zu können. Ziel ist es die Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis (§ 10a Abs. 1 bis 5 KWG) des Originators zu verhindern. 66
Weiterhin ist bei den meisten ABS-Transaktionen ein Treuhänder (Trustee) mit eingeschaltet. Dieser - in der Regel in Form eines Kreditinstitutes oder einer Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft 67 - verwaltet treuhänderisch für die Investoren das Forderungsportfolio. Damit soll bei einer Insolvenz des SPV sichergestellt sein, dass die Forderungen vor anderen Gläubigerans-
prüchen geschützt sind. 68 In diesem Zusammenhang übernimmt der Treuhänder somit auch die Verwertung der Forderungen mit den dazugehörigen Sicherheiten. Als „Sachwalter der Inhaber der Asset-Backed Securities“ 69 hat er auch die laufende Kontrolle und Überwachung der SPV sowie des Serviceagenten 70 inne.
Damit u. a. die Zahlungseingänge ordnungsgemäß und termingerecht vom Schuldner an den Treuhänder weitergeleitet werden, überträgt man die technische Abwicklung einer ABS-Transaktion einem sog. Servicer bzw. Service Agent. 71 Die Auslagerung dieser Tätigkeit, dem sog. Servicing, ist dadurch zu begründen, dass eine SPV lediglich als ein Finanzierungsvehikel konstruiert wird und weder über ausreichende personelle noch sachliche Ressourcen ver-
63 Vgl. zu weiteren Einzelheiten Rittinghaus, Hans-Rudolf; Makowka, Thomas; Hellmann, Ursula (Transaktionen 1997), S. 136-137.
64 Der Sponsor kann z. B. der Arrangeur oder der Treuhänder sein (vgl. Bieg, Hartmut u. a. (IFRS 2009), S. 323).
65 Vgl. auch Struffert, Ralf (Asset Backed Securities-Transaktionen 2006), S. 12.
66 Vgl. insbesondere die strukturellen Anforderungen an eine SPV in Abschnitt 2.2.1.3.
67 Vgl. hierzu Bund, Stefan (Securitisation 2000), S. 32.
68 Vgl. auch Bieg, Hartmut u. a. (IFRS 2009), S. 324.
69 Waschbusch, Gerd (Unternehmungsfinanzierung 1998), S. 412.
70 Zum Serviceagenten siehe insbesondere nachfolgende Absätze dieses Abschnitts.
71 Vgl. auch Rudolph, Bernd u. a. (Kreditrisikotransfer 2007), S. 42-43.
Arbeit zitieren:
Thomas Jakobs, 2010, Die bankenaufsichtsrechtliche Behandlung von Verbriefungen, München, GRIN Verlag GmbH
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