1. Einleitung
„Ich will mich aus eigener Kraft bewähren, ich will das Risiko selbst tragen, will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin.“ (Ludwig Erhard, 1957).
Diese Anforderung, wie sie Ludwig Erhard formuliert hat, stellt einen Staat vor eine große Herausforderung. Im Laufe der Zeit und insbesondere der unterschiedlichen politischen Entwicklungen und der damit verbundenen Gestaltung der Sozialversicherungen in den verschiedenen Ländern, haben sich um dieser Forderung nachzukommen, verschiedenste Systeme der sozialen Sicherung entwickelt. Je nach Zielsetzung des jeweiligen Staates können die Charakteristika eines Sozialstaats stark oder auch weniger stark ausgeprägt sein und von Land zu Land stark variieren. Die Frage die daher aufkommt ist zunächst jene nach den Möglichkeiten einer aussagekräftigen Typisierung einzelner Wohlfahrtsstaaten, sowie auch den Ausgestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Typen in der Realität. In der vorliegenden Arbeit sollen daher zunächst verschiedene Sozialstaatsmodelle, wie sie der dänische Politikwissenschaftler und Soziologe, Gøsta Esping-Andersens formuliert hat, erläutert werden. Des Weiteren wird ein internationaler Vergleich zwischen Deutschland, England und Schweden bezüglich der
Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung sowie der Rentenversicherung durchgeführt.
2. Begriffsdefinition: Sozialstaat
Für den in der Literatur häufig beschriebenen Sozialstaat wird oft der Terminus „Wohlfahrtsstaat“ verwendet. Dabei handelt es sich aus international vergleichender Sicht um verschiedene nationale Varianten des gleichen Typus
gesamtgesellschaftlicher Entwicklung (Kaufmann, 1997, 21). Daher wird im Folgenden der Terminus „Sozialstaat“ nicht weiter verwendet. Der vorliegenden Arbeit soll die sehr allgemein gehaltene Definition des Wohlfahrtsstaates nach Harry Girvetz zugrunde gelegt werden: „Der Wohlfahrtsstaat ist der institutionelle Ausdruck der Übernahme einer legalen und damit formalen und ausdrücklichen Verantwortung einer Gesellschaft für das Wohlergehen ihrer Mitglieder in grundlegenden Belangen.“ (Kaufmann, 1997, 21).
Der Wohlfahrtsstaat ist ebenso wie ein planwirtschaftlicher Versorgungsstaat, ein Obrigkeitsstaat oder ein „liberaler“ Rechtsstaat, ein Staatstypus. Der Wohlfahrtsstaat zeichnet sich durch die Gestaltung seiner Sozialordnung nach bestimmten sozialen Zielen im Rahmen demokratischer rechtsstaatlicher Verfassung mit Hilfe seiner Politik, Rechtsordnung und Verwaltung aus. (Der Brockhaus multimedial, 2008) Die Zielsetzung eines Wohlfahrtsstaates ist vielfältig. So zählen die Hilfe gegen Not und Armut und die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ebenso wie mehr Gleichheit durch den Abbau von Wohlstandsdifferenzen durch Umverteilung und auch die Kontrolle von Abhängigkeitsverhältnissen zu den Zielen. Des Weiteren hat ein Sozialstaat zum Ziel, die Sicherheit gegenüber Lebensrisiken zu gewähren sowie den Wohlstand anzuheben und auszubreiten (Kaufmann, 1997, 22).
3. Varianten des Wohlfahrtsstaats
Im Folgenden wird nun eine Typisierung der Wohlfahrtsstaaten durchgeführt. Dies erfolgt anhand der Einteilung der einzelnen Charakteristika der verschiedenen Wohlfahrtsstaaten in Typen. 3.1 Hintergrund der Typisierung Esping-Andersens
Gøsta Esping-Andersens „drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus“ beruhen auf einem früheren Entwurf einer differenzierten Typologie von Richard Titmuss. Bereits in dem 1974 erschienen Werk „Social Policy. An Introduction“ von Titmuss hat dieser zwischen drei grundlegenden Wohlfahrtsstaatsmodellen unterschieden (Titmuss, 1974, 23ff). Seine Untergliederung erfolgte in die residualen Wohlfahrtsstaaten, welche sich lediglich durch bereitgestellte Basisleistungen vom Staat für Bedürftige auszeichnen und des Weiteren nicht in das Marktgeschehen eingreifen. Ein weiterer Typ nach Titmuss bildet den leistungsbasierten (meritokratischen) Wohlfahrtsstaat. Hier sind Sozialversicherungen die bestimmende Absicherungsform und die Leistungsansprüche an Erwerbsarbeit gekoppelt. Der dritte Typ hat er als institutionellen Wohlfahrtsstaat bezeichnet, welcher sich durch starke Eingriffe in das Marktgeschehen, starke Umverteilungspolitik und universalen Rechten auszeichnet. Ausgehend davon hat Esping-Andersen die von Titmuss vorgeschlagenen, jedoch nie empirisch wie auch theoretisch fundierte Typologie ausgearbeitet und die Ergebnisse in seinem Buch „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ festgehalten. Esping-Andersen hat bei der Entwicklung seiner Typologie jedoch nicht nur an die von Titmuss angeknüpft sondern auch an die geteilte Wahrnehmung von Unterschieden zwischen skandinavischen und kontinentaleuropäischen Wohlfahrtsstaaten, sowie auch den
Unterschieden zwischen europäischen und weniger entwickelten Staaten im Sinne von sozialen Sicherungssystemen wie beispielsweise den USA. Esping-Andersens Entwurf liegt für die Wohlfahrtsproduktion die Aufgabenteilung zwischen Staat, Markt und Familie zugrunde. Daraus begründet sich, dass die einzelnen Typen auch als Wohlfahrtsstaatsregime bezeichnet werden (Ullrich, 2005, 43). Gøsta Esping-Andersen ist unter den Wohlfahrtsstaatsforschern nicht allein mit seiner Meinung, dass die Höhe der Sozialausgaben (Sozialleistungsquote) kein ausreichender Indikator für Wohlfahrtsstaatlichkeit ist (Esping-Andersen, 1990, 19). Zur „Respezifizierung“ des Wohlfahrtsstaatskonzepts schlägt Esping-Andersen daher drei Kriterien vor (Esping-Andersen, 1990, 21ff): Die Dekommodifizierungswirkung, die Stratifizierungswirkung sowie die Verknüpfung des Wohlfahrtsstaates mit dem Markt und der Familie bei der Wohlfahrtsstaatsproduktion. Wobei die ersten beiden im Vergleich mit letzterem eine wichtigere Rolle einnehmen.
3.1.1 De-Kommodifizierung
Der Begriff der Dekommodifizierung leitet sich von der Kommodifizierung her, welche für das „zur Ware machen“ (commodity = Ware) von menschlicher Arbeit steht. Die Dekommodifizierung (Esping-Andersen, 1990, 21ff) beschreibt dann das Ausmaß, in dem der Wohlfahrtsstaat dem Einzelnen ein Leben unabhängig vom Markt und hier dann insbesondere unabhängig von Erwerbsarbeit, ermöglicht. Wobei nur die Existenz von Sozialleistungen nicht ausreicht, um von einer dekommodifizierenden Wirkung zu sprechen. Genauso wenig ist es möglich, rein am Ausgabenniveau den Grad der Dekommodifizierung zu messen. Nach Esping-Andersen sind für den Grad der Dekommodifizierung vielmehr drei Aspekte (Esping-Andersen, 1990, 47) ausschlaggebend:
1. die Regeln, nach denen Leistungen vergeben werden 2. die Höhe der Einkommensersatzleistungen 3. Umfang der sozialen Rechte
Folglich beruht ein Anstieg der dekommodifizierenden Wirkung eines Sicherungssystems auf steigender Höhe der Einkommensersatzleistungen, auf steigender Bezugsdauer von Leistungen und auf abnehmender Restriktivität des Zugangs zu Leistungen.
3.1.2 Stratifizierung
Mit der Stratifizierung (Esping-Andersen, 1990, 23ff) soll die Wirkung des Wohlfahrtsstaates auf die soziale Ungleichheit beschrieben werden. In diesem
Zusammenhang betont Esping-Andersen, dass der Wohlfahrtsstaat nicht nur auf bestehende Ungleichheit reagiert und sie verringert, sondern noch vielmehr ein eigenes System der Stratifizierung sei (Esping-Andersen, 1990, 23). Somit haben unterschiedliche Sicherungssysteme auch jeweils andere Wirkungen auf die sozialen Ungleichheiten. Bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistungen haben beispielsweise eine verstärkende Wirkung auf bestehende Unterschiede, wohingegen
Sozialversicherungsmodelle auf den Erhalt bestehender Statusunterschiede ausgerichtet sind. Lediglich universalistische Systeme, was bedeutet, dass alle Staatsbürger gleichermaßen leistungsberechtigt sind, haben Statusgleichheit und eine klassenübergreifende Solidarität zum Ziel (Esping-Andersen, 1990, 25). Je nach Ausgestaltung des sozialen Sicherungssystems kann eine unterschiedliche Wirkung auf soziale Stratifizierung erwartet werden (Ullrich, 2005, 43ff). Esping-Andersen hat anhand der Dekommodifizierung und der Stratifizierung drei Typen herausgearbeitet, welcher er als den liberalen, konservativen und sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaatstyp bezeichnet. Wichtig dabei ist jedoch, dass diese Typen trotz empirischer Nachweisbarkeit, nur theoretische Konstrukte darstellen, welche lediglich als Annäherung an reale Wohlfahrtsstaatstypen angesehen werden sollten (Ullrich, 2005, 46).
3.2 Typologien des Wohlfahrtsstaats nach Esping-Andersen
3.2.1 Der liberale Wohlfahrtsstaat
Charakteristisch für den liberalen Wohlfahrtsstaatstyp ist sein hoher Anteil an bedürftigkeitsgeprüften Leistungen mit zwar universalen, das heißt für die gesamte Bevölkerung zugänglich, jedoch geringen Transfers die lediglich eine Mindestsicherung gewähren, sowie ein niedriges Niveau an Sozialversicherungsleistungen (Esping-Andersen, 1990, 26). Diese Eigenschaften haben einen starken Grad der Privatisierung zur Folge, worunter der Anteil privater Ausgaben für Alter sowie Gesundheit an den jeweiligen Gesamtausgaben zu verstehen ist. Im liberalen Regime fällt der Dekommodifizierungs-Effekt eher gering aus und somit gewinnt die Rolle des freien Marktes und der Familie an Wichtigkeit. Durch den geringen Progressionsgrad des Steuersystems wird eine Umverteilung weitestgehend vermieden. Bezüglich der Stratifizierung im liberalen Wohlfahrtsstaat ist die Stigmatisierung der Bedürftigen, beispielsweise durch Verteilung von Lebensmittelmarken, zu nennen. Desweiteren ist dieser Typ des Wohlfahrtsstaates durch geringe Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik gekennzeichnet und einer niedrigen Anzahl von nach Berufsgruppen differenzierten Sicherungssystemen (Kohl, 1994, 71). Länder wie Kanada, die Vereinigten Staaten, Australien und Großbritannien können hier als
Beispiel für einen liberalen Wohlfahrtsstaat aufgeführt werden (Esping-Andersen, 1990, 27).
3.2.2 Der konservative Wohlfahrtsstaat
Nach Esping-Andersen werden Österreich, Frankreich und Deutschland dem konservativen Wohlfahrtsstaatstyp zugerechnet. Im Gegensatz zum liberalen Typ wird hier Wert auf die Gewährung sozialer Sicherheit und Statuserhalt gelegt. Dieser Statuserhalt hat ein geringes Maß an Umverteilungspolitik zur Folge, jedoch wird für eine Existenzsicherung durch den Staat im Rahmen der Umverteilung gesorgt. Konservative Wohlfahrtsstaaten folgen dem Solidaritäts-, Äquivalenz- und dem Subsidiaritätsprinzip und sind durch den Einfluss der Kirche sowie christlichen Parteien geprägt. Sie finanzieren sich größtenteils durch Beitragszahlungen, wobei Fürsorge-und Versorgungsleistungen hauptsächlich steuerfinanziert werden. Die
Dekommodifizierung fällt in diesem Regime moderat aus. Hinsichtlich der Stratifizierung ist das Äquivalenzprinzip zu erwähnen, welches für eine berufsspezifische Segregation und somit für Statusdifferenzen sorgt (Augustin-Dittmann, 2009, 4). Anders als beim liberalen Modell, ist der Grad der privaten Absicherung niedrig und die Sozialleistungen dienen als Einkommensersatz, welche sich am Arbeitsverhältnis orientieren (Ullrich, 2005, 46).
3.2.3 Der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat
Im Unterschied zu den beiden bereits beschriebenen Typen, weist der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat universalistische Programme auf. Es wird hier Gleichheit auf höchster Ebene angestrebt, was ein großes Maß an Sozialausgaben erfordert (Esping-Andersen, 1990, 27). Das hohe Leistungsniveau der Sozialversicherungen hat die Gewährung einer Lebensstandardsicherung zum Ziel. Das sozialdemokratische Regime finanziert sich durch Steuern sowie Beiträge, jedoch mit einem weniger ausgeprägten Äquivalenzprinzip als beim konservativen Typ (Augustin-Dittmann, 2009, 4f). Ein weiteres Ziel liegt hier in der Schaffung maximaler individueller Unabhängigkeit, sowohl von der Familie als auch dem Markt. Im Vergleich mit dem liberalen und dem konservativen Wohlfahrtsstaat findet hier eine starke Dekommodifizierung, sowie eine starke Umverteilung statt (Kohl, 1994, 71). Bei der Stratifizierung lautet das Schlagwort „Universalismus“, da hier die sozialen Rechte als Bürgerrechte angesehen werden. Hauptsächlich die skandinavischen Staaten, wie Schweden, Dänemark und Norwegen folgen diesem Typus des Wohlfahrtsstaats.
Arbeit zitieren:
Kant Tatjana, 2010, Typisierungen des Sozialstaats, München, GRIN Verlag GmbH
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