Von der Alhambra bis zum Flamenco - Das arabische Erbe Andalusiens
Ein Einblick in die Kulturgeschichte Spaniens sowie Konditionen und
Ergebnisse der UNESCO
Inhaltsverzeichnis
1. Das spanische und weltliche Kulturerbe. 2
2. Geschichtlicher Hintergrund: AllAndalus. 3
3. Materielles Weltkulturerbe in Andalusien. 5
3.1 UNESCOStandard: Definitionen und Konditionen. 5
3.2 Granada 7
3.2.1 Das Albaicín. 8
3.2.2 Die Alhambra 8
3.2.3 Der Generalife 10
3.3 Der Aufnahmeprozess zum Weltkulturerbe 11
3.4 Weitere Maßnahmen. 13
4. Immaterielles Weltkulturerbe Spaniens 14
4.1. Definition und Kriterien 14
4.2 Immaterielles arabisches Erbe. 15
4.2.1 Arabismen in der spanischen Sprache 15
4.2.2 Brauchtum: Tanz und Poesie. 16
4.3 Das immaterielle Erbe von AllAndalus im Blickfeld der UNESCO. 18
5. Das Problem des Eurozentrismus und die internationale Bedeutung der
sprachlichhkulturellen Symbiose von AllAndalus 20
Bilderverzeichnis. 22
Literaturverzeichnis 22
1. Das spanische und weltliche Kulturerbe
Ob das Bauhaus und seine Stätten in Weimar, Schloss und Park von Versailles in Frankreich, Stonehenge in Großbritannien, das Friedensdenkmal in Japan, die Große Mauer in China oder auch die archäologische Landschaft der ersten Kaffeeplantagen im Südosten Kubas - alle haben sie etwas gemeinsam: Sie stehen auf der insgesamt 890 Denkmäler umfassenden Liste des Welterbes der UNESCO. Die Schönheit dieser Gebäudekomplexe und natürlichen Stätten fasziniert die ganze Welt und lässt jedes Jahr tausende Touristen dorthin "pilgern".
Die UNESCO 1 - eine von 16 rechtlich selbstständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen - bietet eine umfassende Anzahl an Maßnahmen zur Bekanntgabe jener bedeutenden Kulturstätten, da sie das Ziel verfolgt, durch Zusammenarbeit zwischen den Völkern zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit auf der Welt beizutragen 2 . Seit den Sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts arbeitet die UNESCO auch mit den arabischen Emiraten zusammen, welche erst 1972 Mitgliedstaat wurden. Es fand eine zwischenstaatliche Konferenz über Kulturpolitik in den arabischen Staaten statt, die die Rolle der islamischharabischen Kultur in Vergangenheit und Gegenwart dokumentieren sollte 3 . Die arabischh islamische Welt und Europa stehen seit Jahrhunderten mit unterschiedlicher Intensität in kulturellem Austausch. Besonders Spanien ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, da fast 800 Jahre arabische Herrschaft einen großen Beitrag zur Kulturentwicklung dieser Nation leistete. Spaniens kulturelle Diversität zeichnet sich besonders durch künstlerischharchitektonischen Reichtum sowie überliefertes Brauchtum und Spracheinfluss der arabischen Kultur aus. Dadurch ist es mit 41 eingetragenen Denkmälern (nach Italien) das Land mit der zweithöchsten Anzahl von Welterbestätten auf der Welt 4 .
Die Verschmelzung jener zwei Kulturen ist längst in dem kulturellen Bewusstsein Europas verankert, so dass es sich lohnt, noch einmal einzelne Aspekte zu
1 United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur), siehe Homepage der Deutschen UNESCO Komission
2 Vgl. Homepage der Deutschen UNESCOKomission
3 Vgl. Dyroff 1979, S. 5f
4 Siehe Welterbeliste der UNESCO
2
betrachten und einen neuen Fokus darauf zu legen. Aus diesem Grund soll in vorliegender Arbeit nicht nur auf die (Kultur)Geschichte der arabischen Herrschaft Spaniens und ihr materielles Erbe, sondern auch auf die immateriellen Kulturauswirkungen aus dieser Zeit eingegangen werden.
Zunächst stellen sich selbstverständlich einige grundsätzliche Fragen: Wie kam die arabische Kultur nach Spanien und warum hat die Autorin sich Granada im speziellen ausgesucht? Weiterhin ist zu klären, warum Granada und ein Teil seiner Bauten zum Weltkulturerbe ernannt wurden und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um auf die Welterbeliste gesetzt zu werden. Im Anschluss daran soll untersucht werden, wie sich immaterielles Erbe definiert und welche Rolle es bezüglich der arabischen Kultureinwirkungen in Spanien spielt. Letztlich stellt sich Frage, wie die UNESCO mit diesen immateriellen Relikten Spaniens umgeht und welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben.
2. Geschichtlicher Hintergrund: AllAndalus
Warum und auf welche Weise die arabische Kultur in das heutige Spanien gelangte, lässt sich sowohl geographisch als auch geschichtlich begründen. Die Straße (oder auch Meerenge) von Gibraltar verbindet das Mittelmeer mit dem Atlantik und trennt somit Nordafrika von Europa. Auf diesem Weg gelangten im Jahr 711 n.Chr. maurische 5 Truppen von Marroko nach Spanien. Im Juli desselben Jahres gewann das Invasionsheer im Süden Spaniens die Schlacht am Rio Guadalete gegen die zuvor ansässigen christlichen Westgoten. Im Zuge der Eroberung der Iberischen Halbinsel bis zum Jahr 719 nannten die arabischen Eroberer das eingnommene Gebiet "All Andalus". Die ethymologische Bedeutung des Begriffs ist umstritten. Sicher ist aber, dass die heutige Bezeichnung Andalusiens davon abzuleiten ist. Im Jahr 756 wurde in AllAndalus das Emirat 6 von Córdoba gegründet, wodurch die Stadt zum Zentrum des selbständigen Reiches wurde. Das folgende Jahrhundert war geprägt von Fehden zwischen Christen und Muslimen sowie Streitigkeiten um zu hohe Steuern oder auch soziale und kulturelle Gleichberechtigung.
5 Berberstämme (Nomaden) aus Nordafrika, die von den Arabern islamisiert wurden
6 Provinz die durch einen arabische Prinzen (Emir) verwaltet wird
3
Trotz vieler Zerwürfnisse der einzelnen maurischen Stämme schritt die Islamisierung sowohl im Staatswesen als auch in Religion, Sprache und Wirtschaft fort. Unter Abd allRahmmn II. wurden eine Hierarchie mit einem Sultan als Zentralgewalt nach dem Vorbild in Bagdad angeordnet, Arabisch als Hochsprache eingeführt. Im folgenden konvertierten zahlreiche Christen zum Islam und es wurden Moscheen in islamischer Architekturform gebaut, deren Stil sich auf nachfolgende andalusische Bauten auswirkte. AllAndalus galt in jener Zeit als erstrangige Wirtschaftsmacht, was abgesehen von den oben genannten Aspekten als wichtiger Grund für die Blütezeit des Emirats von Córdoba Mitte des 9. Jahrhunderts genannt werden kann. Doch die Feindschaft unter einzelnen maurischen Stämmen blieb weiter bestehen. Den letzten Widerstand konnte anfang des 10. Jahrhunderts Abd alRahmmn III. niederschlagen. Im Jahre 929 nahm er den Titel eines Kalifen an, das Emirat wurde zum "Kalifat von Córdoba" umbenannt. Gegen Ende des 10. Jahrhunderts folgte eine große Anzahl von Feldzügen gegen die christlichen Reiche auf der iberischen Halbinsel. Jedoch war die Beendigung der inneren Auseinandersetzungen in All Andalus nur von kurzer Dauer. 1031 verkündeten die Adligen von Córdoba das Ende des Kalifats. Die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts zeichnet sich durch eine Zersplitterung in Kleinkönigreiche, sogenannte "taifas", aus, gefolgt von einigen Versuchen der Christen, die Kalifate zu stürzen. Von 1094 bis 1232 stand AllAndalus zunächst unter der Herrschaft der Berberdynastie der Almoraviden und nachfolgend unter der der Almohaden. Die Einheit des muslimischen Westens zerbrach Mitte des 13. Jahrhunderts. Schon davor hatten die christlichen Königreiche begonnen, ihre Position auf der Halbinsel zu stärken und drangen tief in den Süden des Landes vor. Córdoba, Jaén und Sevilla wurden von Ferdinand III. erobert. Der Sultan Muhammad Ysuf ben Nasri 'Alhamar' (von der muslimischhmaurischen Dynastie der Nasriden) bemächtigte sich im Gegenzug 1237 Granadas, um es zum Zentrum seines Königreiches zu machen. Auf einem Berg wurde der beeindruckendste Fürstenpalast jener Zeit errichtet: Die Alhambra.
1462 besetzte das Königreich Kastilien Gibraltar; nur sieben Jahre danach erfolgte die Heirat von Isabella I. von Kastilien und Ferdinand II. von Aragón, um die christliche Macht zu bündeln 7 . 1485 begann das nun vereinigte Spanien mit der
7 Vgl. Guichard, 2002
4
Eroberung des Sultanats, während die Muslime ihre Kräfte in einem Bürgerkrieg erschöpften. 1492 musste Granada kapitulieren und die Ära der "Reconquista" 8 der katholischen Könige ging zu Ende. Die kulturellen Auswirkungen jener Zeit gelten jedoch bis heute. Die künstlerischharchitektonische Vielfältigkeit dieser Nation ist bemerkenswert.
3. Materielles Weltkulturerbe in Andalusien
Auch wenn im Zusammenhang mit dem arabischen Einfluss auf die spanische Geschichte schon der Begriff "Weltkulturerbe" gefallen ist, so ist zunächst zu klären, was jene Bezeichnung (in materieller Hinsicht) bedeutet. Geprägt und definiert wurde der Terminus von der UNESCO.
3.1 UNESCOStandard: Definitionen und Konditionen
Im Oktober 1972 kam die Generalkonferenz der UNESCO zu ihrer 17. Tagung in Paris zusammen, um das Übereinkommen zum Schutz des Kultur und Naturerbes der Welt zu beschließen. In jenem Übereinkommen in Artikel 1 des Punkt 1 vereinbarte man die Begriffsbestimmung des Kultur und Naturerbes: "Im Sinne dieses Übereinkommens gelten als "Kulturerbe"
Denkmäler: Werke der Architektur, Großplastik und Monumentalmalerei, Objekte oder Überreste archäologischer Art, Inschriften, Höhlen und Verbindungen solcher Erscheinungsformen, die aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem universellem Wert sind;
Ensembles: Gruppen einzelner oder miteinander verbundener Gebäude, die wegen ihrer Architektur, ihrer Geschlossenheit oder ihrer Stellung in der Landschaft aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem universellem Wert sind;
Stätten: Werke von Menschenhand oder gemeinsame Werke von Natur und Mensch sowie Gebiete einschließlich archäologischer Stätten, die aus geschichtlichen, ästhetischen, ethnologischen oder anthropologischen Gründen von außergewöhnlichem universellem Wert
sind." 9
Im Zuge dieses Übereinkommens wurde formuliert, dass jeder Vertragsstaat die Aufgabe hat, Erfassung, Schutz und Erhaltung seines Natur und Kulturerbes und die
8 Rückeroberung
9 Übereinkommen der Welterbekonvention 1972 der UNESCO
5
Weitergabe dessen an künftige Generationen sicherzustellen 10 . Um diese Bedingungen erfüllen zu können, solle jeder Vertragsstaat das Ziel verfolgen, sowohl eine entsprechende Politik zu betreiben, als auch Dienststellen für etwaige Tätigkeiten einzurichten. Ferner sollen wissenschaftliche und technische Methoden entwickelt und auch Verwaltungss und Finanzmaßnahmen für den Erhalt des Kultur und Naturerbes getroffen werden 11 . Neben einem zwischenstaatlichen Komitee für den Schutz des Kultur und Naturerbes der Welt stehen den Staaten auch Fonds, bestehend aus Beiträgen der Vertragsstaaten und Spenden, zur Verfügung 12 . Der Artikel 29 des Übereinkommens besagt, dass die Vertragsstaaten "in den Berichten, die sie der Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur [...] Angaben über die von ihnen erlassenen Rechtss und Verwaltungsvorschriften und über sonstige Maßnahmen, die sie zur Anwendung dieses Übereinkommens getroffen haben, sowie über 13 machen.
Einzelheiten der auf diesem Gebiet gesammelten Erfahrungen" In den Richtlinien für die Durchführung dieses Übereinkommens ist das Verfahren für die Eintragung in die Liste des Welterbes erläutert. Das Welterbezentrum des Sekretariats der UNESCO in Paris fordert die Vertragsstaaten jeweils bis zum 1. Februar für das darauf folgende Jahr auf, Vorschlagslisten zu den zur Eintragung erwünschten Stätten - sogenannte "tentative lists" - einzureichen. In dieser Anmeldung müssen unter anderem sowohl eine Bezeichnung als auch Beschreibung des Gutes vorhanden sein, versehen mit einer Begründung für die Eintragung sowie seinem Erhaltungszustand. Ebenfalls müssen Abschnitte über Schutzz, Verwaltungss und Überwachungsvorkehrungen aufgelistet sein 14 . Der Beschlussprozess nach der Einreichung der Anträge dauert circa eineinhalb Jahre. Währendessen führen Experten im Auftrag des Welterbezentrums eine eingehende Beurteilung durch, auf deren Grundlage das Welterbekomitee dann über die Aufnahme entscheidet. Im Falle des Kulturerbes ist die nichtstaatliche Organisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) für die Evaluation durch wissenschaftliche Methoden und
10 Vgl. Artikel 4 Welterbekonvention 1972, UNESCO
11 Vgl. Artikel 5 Welterbekonvention 1972, UNESCO
12 Siehe Artikel 15 Welterbekonvention 1972, UNESCO 13 Artikel 29 Welterbekonvention 1972, UNESCO
14 Siehe Punkt 1300132 der Richtlinien der UNESCO
6
Arbeit zitieren:
Ida Blick, 2010, Von der Alhambra bis zum Flamenco – Das arabische Erbe Andalusiens, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Der erhabene Verbrecher - Friedrich Schillers Erzählung "Der Verb...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 24 Seiten
Unterrichtseinheit: Einführung Sturm und Drang - Prometheus (großer St...
Deutsch - Pädagogik, Didaktik, Sprachwissenschaft
Unterrichtsentwurf, 14 Seiten
Unterrichtsstunde: Die Symbolik in Max Frischs Homo Faber
Unterrichtsentwurf, 15 Seiten
Ethnologie / Volkskunde: neuer Titel erschienen: Von der Alhambra bis zum Flamenco – Das arabische Erbe Andalusiens
Ida Blick hat einen neuen Text hochgeladen
Usrati - Lexikon gebrochener Plurale im Arabischen
Für Anfänger und Fortgeschritt...
Nabil Osman
Einführung in die Volkskunde / Europäische Ethnologie
Eine Wissenschaftsgeschichte
Siegfried Becker, Andreas C. Bimmer, Ingeborg Weber-Kellermann
0 Kommentare