Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Definition des Begriffs Exklusion. 4
2.1 Die objektiven Lebensbedingungen 6
2.2 Subjektive Wahrnehmung der Lebensbedingungen (interne Ressourcen) 8
2.3 Ausschluss durch Andere 9
2.4 Inklusion/ Exklusion - eine dichotomische Unterscheidung? 12
3. Analyse der Situation türkischer Migranten in Deutschland 13
3.1 Methodische Anmerkungen 13
3.2 Sozial-strukturelle Dimension. 14
3.2.1 Die objektiven Lebensbedingungen 14
3.2.2 Die subjektive Wahrnehmung der Lebensbedingungen. 16
3.2.3 Ausschluss durch Andere 17
3.3 Institutionelle Dimension 20
3.3.1 Die objektiven politischen Partizipationsmöglichkeiten. 20
3.3.2 Die subjektive Wahrnehmung und Bewertung der Einflusschancen 21
3.3.3 Ausschluss durch Andere von politischer Partizipation. 22
3.4 Sozial-emotionale Dimension 23
3.4.1 Der objektive Grad der Einbindung 23
3.4.2 Die subjektive Wahrnehmung der Einbindung 24
3.4.3 Ausschluss durch Andere 25
3.5 Symbolische Dimension. 26
4. Zusammenfassung der Ergebnisse 28
Literaturverzeichnis. 30
2
1. Einleitung
Weniges beschäftigt derzeit den politischen Diskurs in Deutschland so sehr wie die Frage nach der Integration von Migranten, besonders die der türkischen. Jeder Anlass vermag die Diskussion neu anzuheizen, sei es der Brand eines von Türken bewohnten Hauses in Ludwigshafen mit neun Todesopfern am 3. Februar 2008 oder der Besuch des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan in der darauffolgenden Woche.
Am meisten trug aber wohl ein von Migranten zusammengeschlagener Rentner in der Münchner U-Bahn zur Polarisierung bei, der im hessischen Landtagswahlkampf der CDU instrumentalisiert wurde. In diesem Zusammenhang ist von verschiedensten Seiten auf die höhere Kriminalitätsrate ausländischer Jugendlicher verwiesen worden, sind mögliche Gründe, Präventionsmaßnahmen und Konsequenzen erörtert worden.
Dabei gilt ein besonderes Augenmerk zumeist den türkischen Jugendlichen, da sie einer verbreiteten Auffassung zufolge besonders durch ihre Kriminalität hervorstächen. Allgemein stellt Geißler über die Zuwanderergruppe der Türken fest:
„Sie verrichten besonders häufig schwere und belastende Arbeiten und erleben am intensivsten den Kultur-
konflikt zwischen der deutschen Kultur und ihrer Heimatkultur, die durch den Islam und zum Teil auch durch
agrarische und patriarchalische Strukturen geprägt ist. Ihre deutschen Sprachkenntnisse sind überdurch-
schnittlich schlecht, die Isolationstendenzen besonders hoch. Kinder aus türkischen Familien [...] sind im
deutschen Bildungssystem besonders belastet und benachteiligt, und als zum Teil äußerlich auffällige Min-
derheit ziehen die Türken die Antipathien der ausländerfeindlichen Teile der deutschen Bevölkerung in be-sonderem Maße auf sich.“ 1
Die Gruppe der türkischen Migranten scheint also in vielfacher Hinsicht benachteiligt zu sein: durch die großen Kulturunterschiede, die Ablehnung, auf die sie in der deutschen Mehrheitsgesellschaft stoßen und durch sozial-strukturelle Schlechterstellung. An diesen Eckpunkten orientiert sich daher die Suche nach den Ursachen der Kriminalität ausländischer Jugendlicher, die in den Zeitungen betrieben wird. Kelek sieht etwa die religiös geprägte archaischpatriarchalische Kultur und die autoritären Erziehungsmethoden in türkischen Familien als Auslöser von Perspektivlosigkeit und vergebenen Bildungschancen, was dann zu sozialer Deklassierung führe. 2 Jessen stellt in seinem Videoblog unter Bezugnahme auf die Schlägerei in der U-Bahn die These auf, die Ausländer hätten unter einer Kette „unzähliger Gängelungen und Ermahnungen“ spießiger Deutscher zu leiden. Der Rentner in der U-Bahn, der die beiden Migranten auf das Rauchverbot hinwies, hätte bei ihnen dann das Fass zum Überlaufen gebracht. 3 Damit hebt Jessen auf die Ablehnung und Forderung nach vollständiger Assimilation ab, die Zuwanderern aus der Mehrheitsgesellschaft oft entgegenschlägt.
1 Geißler, 2002, S. 304f
2 Kelek, 2008
3 Hier zitiert aus einer Entgegnung auf Jens Jessen durch den Herausgeber der FAZ Schirrmacher, 2008
3
Die dritte Position wird von den in der Diskussion oft erwähnten amerikanischen Bootcamps vertreten. Die Centers for Disease Control and Prevention nennen als gesellschaftliche und individuelle Risikofaktoren für Gewalt „antisoziales Verhalten, ungenügende ökonomische Aufstiegschancen, erste Lebenserfahrungen in einer gewaltbereiten Umgebung und in einem engbegrenzten Kreis mittelloser Bezugspersonen.” 4 Daraus spricht eine starke Betonung sozial-struktureller Lebensbedingungen. Wer ökonomisch schlecht gestellt ist und auch keine Aussicht auf Besserung hat, wird vermutlich einerseits das Interesse an der Gesellschaft und an Integration verlieren, andererseits auch aus finanziellen Gründen gezwungen sein, sich räumlich abzusondern und an Orten zu wohnen, an denen er überwiegend auf Menschen in ähnlich schlechter Lebenslage trifft. Damit werden sie praktisch als von der Gesellschaft nicht gebraucht ausgeschlossen und sich selbst überlassen. Die deutsche Sozialwissenschaft hat in diesem Kontext das ursprünglich französische Konzept der Exklusion in die Ungleichheitsforschung übernommen.
Diese Arbeit versucht nun der Frage nachzugehen, ob im Hinblick auf türkische Migranten in Deutschland von Exklusion gesprochen werden kann, was im positiven Fall als eine plausible Ursache von Kriminalität gelten könnte. Dazu wird im ersten Teil recht ausführlich versucht, unter Berücksichtigung verschiedener Bedeutungen des Exklusionsbegriffs zu einem Analyseraster zu gelangen. Dabei werden drei Dimensionen unterschieden: sozial-strukturell, institutionell und sozial-emotional.
Der zweite Teil widmet sich dann gemäß des Schemas der Untersuchung der Lage der türkischen Migranten in Deutschland. Dabei wird jede Dimension noch einmal nach objektiven Lebensbedingungen, subjektiver Wahrnehmung der Lebensbedingungen und nach dem faktischen Ausschluss durch Andere analytisch getrennt. Da die Datenlage bundesweit recht schlecht ist, muss zumeist auf Daten aus einer Studie zurückgegriffen werden, die lediglich die türkeistämmigen Zuwanderer in Nordrhein-Westfalen abbildet.
2. Definition des Begriffs Exklusion
Exklusion, so ist im Lexikon zur Soziologie vermerkt, „bezeichnet einen Entzug von Lebenschancen, der die Betroffenen unter die Armutsgrenze drückt oder ihre Eignung für unbefangene Kommunikation aufhebt.“ 5 Nun stellt sich die Frage, warum dafür der in der Soziologie neue Begriff der Exklusion notwendig ist und warum die herkömmliche soziologische Fachterminologie der Ungleichheitsforschung nicht ausreichend sein sollte.
4 Mejias, 2008
5 Lautmann, 2007, S. 185
4
Hierzu ist zunächst einmal auf die spezifisch französische Herkunft des Begriffs zu verweisen. Das französische Verständnis von Exklusion fußt auf der Auffassung der Gesellschaft als Kollektiv, das für die Lebensbedingungen der Mitglieder Verantwortung trägt. Die französische Sozialgesetzgebung hat nicht die Verteilung notwendiger materieller Mittel an die Bedürftigen zum obersten Ziel, sondern deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft, 6 wofür ersteres nichtsdestotrotz eine notwendige Bedingung ist. „Gesellschaftliche Risiken werden nach diesem Verständnis nicht primär in unzureichenden Mitteln des Lebensunterhalts gesehen, sondern in einem Ausschluss bzw. Herausfallen von Individuen aus den gesellschaftlichen Systemen insgesamt.“ 7
Davon ausgehend hat der Begriff Eingang in die politische Sprache der EU und deren Sozialberichterstattung gefunden. So definiert die Europäische Kommission „Exklusion“ als einen
„Prozess, durch den bestimmte Personen an den Rand der Gesellschaft gedrängt und durch ihre Armut bzw.
wegen unzureichender Grundfertigkeiten oder fehlender Angebote für lebenslanges Lernen oder aber infolge
von Diskriminierungen an der vollwertigen Teilhabe gehindert werden.“ 8 In Kontext des wohlfahrtsstaatlichen Begriffsverständnisses machen Bude und Willisch drei Komponenten des Begriffs aus. 9 Mit Agency bezeichnen sie die vom Wohlfahrtsstaat erzwungene Forderung nach Eigentätigkeit und Aktivität des Antragstellers. Zweitens meint Kohäsion die Gefahr für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt, die durch Exklusionsprozesse hervorgerufen werden kann. Schließlich wird mit Anschluss das Vorkommen von Mehrfachbetroffenheit benannt, bei der einzelne nach und nach aus verschiedenen Bereichen ausgeschlossen werden und sich schließlich auch selbst als im sozialen Abseits stehend wahrnehmen. Folgt man ihrer Argumentation, dann ist die neue Qualität sozialer Ungleichheit, die den neuen Begriff der Exklusion erfordert, gerade durch die Funktionsweise des modernen Wohlfahrtsstaats verursacht, der Befähigen und Aktivieren statt Schützen und Sorgen zum Ziel hat. 10
Diese Antwort auf die oben gestellte Frage nach der Spezifik des Exklusionsbegriffs allein erscheint jedoch als zu eng und nicht weitreichend genug, um einen neuen Begriff - auch in die soziologische Forschung - einzuführen. Versucht man einen Überblick über die verschiedenen Definitionen von Exklusion in der Literatur, so scheinen drei Aspekte eine Rolle zu spielen, die im Folgenden näher erläutert werden sollen. Zum einen die messbaren, objektiven
6 Engels, 2006, S. 11
7 Ebd., S. 10
8 Hier zitiert nach: Bude/ Willisch, 2006, S. 8
9 Bude/ Willisch, 2006, S. 14ff
10 Ebd., S. 11f und S. 17
5
Lebensbedingungen, des weiteren die subjektive Wahrnehmung dieser Lebensbedingungen und schließlich der - bewusste oder unbewusste - Ausschluss durch andere.
2.1 Die objektiven Lebensbedingungen
Für das Konzept der Exklusion spielen die objektiven Lebensbedingungen eine zentrale Rolle. Die Idee der „meritokratischen Triade“, derzufolge ausschließlich vorhandenes gutes Einkommen, hohe Bildung oder Berufskarriere über die Frage nach Inklusion/ Exklusion entscheidet, wird aber als empirisch nicht mehr hinreichend erachtet. Daneben haben, wie noch gezeigt wird, die subjektive Wahrnehmung, die internen Ressourcen und die Anerkennung durch Andere erheblichen Einfluss auf die reale oder wahrgenommene Stellung in der Gesellschaft.
Im Wesentlichen scheint die Frage nach den externen Ressourcen dem Lebenslagenmodell der soziologischen Ungleichheitsforschung zu entsprechen. Nach Hradil richtet sich „Lebenslage“ auf „die unmittelbar erfahrbaren Lebensbedingungen eines Menschen (auf die jeweilige Kombination seines Einkommens, seines Bildungsabschlusses, seiner Wohnbedingungen usw.).“ 11 Engels argumentiert jedoch, dass das Konzept der Exklusion dem der Lebenslagen in der Sozialberichterstattung überlegen ist. Er hebt dabei ausschließlich auf die empirisch objektiven Lebensbedingungen ab, wie etwa Bildung, Gesundheit, Beschäftigung, wodurch auf den ersten Blick unklar scheint, wo denn die Vorteile des Exklusionskonzeptes liegen. Schließlich distanziert er sich sogar von einer angenommenen Dichotomie von Inklusion und Exklusion, 12 die einen wesentlichen Unterschied zum Lebensklagenkonzept ausmachen könnte. Engels Auffassung zufolge liegen die spezifischen Vorteile des weitgehend systemtheoretischen Exklusionskonzeptes in seiner Multidimensionalität, die der funktional differenzierten Gesellschaft gerechter wird, in seiner Sensibilität für die strukturelle Kopplung der Teilsysteme und in der Flexibilität, mit der sich bestimmte Lebenslage-Dimensionen als für die Analyse zentral bestimmen lassen. 13
In diesem Zusammenhang ist auf die systemtheoretische Konzeption der Exklusion hinzuweisen. Im Rahmen der Systemtheorie ist Exklusion keineswegs eine negative Erscheinung, sondern die logische Folge der Ausdifferenzierung funktionaler Teilsysteme. Inkludiert bzw. exkludiert ist, wer im Kommunikationszusammenhang für relevant bzw. irrelevant gehalten wird. „Wie bei jeder Art der Differenzierung wird die Regelung der Inklusion den Teilsyste- 11 Hradil,2005, S. 374
12 Zur Dichotomie der Inklusions-/Exklusionsunterscheidung siehe Gliederungspunkt 2.4
13 Engels, 2006, S. 20
6
men überlassen.“ 14 Dabei ist Exklusion ein normaler Vorgang, eine Person ist mehrfach inkludiert und mehrfach exkludiert. 15 Eine zentrale Instanz, die über die Inklusion oder die Exklusion entschiede, gibt es nicht. Nichtsdestotrotz kann es auch hier infolge struktureller Kopplung mehrerer Teilsysteme zu dramatischen Folgeausschlüssen aus einer Reihe essentieller Systeme kommen. Problematisch ist dies - aus Sicht Luhmanns - vor allem deshalb, weil es dem Postulat der Vollinklusion widerspricht, dem sich der moderne Staat, etwa durch die Anerkennung der Menschenrechte, verschrieben hat. 16 So sieht Luhmann auch extreme Ungleichheit an öffentlichen und privaten Gütern dann als tolerierbar an, wenn sie nur temporär bestehen und Interdependenzunterbrechungen zwischen ihnen bestehen. 17 Als beachtenswert ist hier festzuhalten, dass es sich dabei wohl um zwei verschiedene Bedeutungen von Exklusion handelt. Zum einen ist es die in der systemtheoretischen Gesellschaftsdeskription zunächst unproblematische Erscheinung fehlender Relevanz von Individuen für die Kommunikation in verschiedenen Teilsystemen. Fällt das Individuum aber nach und nach (etwa aus strukturellen Gründen) aus immer mehr Teilsystemen heraus, so wird es sozial ausgegrenzt und seine Lebensbedingungen werden negativ beeinflusst. Kronauer sieht diesen Widerspruch durch den Zeitfaktor begründet: Dauert die Exklusion länger, so liegt eine grundlegende Ausgrenzung vor. 18 Jedoch ist hierzu anzumerken, dass im Rahmen der Systemtheorie ein völliges Herausfallen aus der Gesellschaft definitionsgemäß unmöglich ist, so dass der Faktor Zeit allein den Gegensatz nicht aufzulösen vermag. 19 Andere Autoren, etwa Bartelheimer, plädieren aufgrund der unterschiedlichen Erkenntnisinteressen der Systemtheorie und der Ungleich-heitsforschung für eine Trennung der beiden Begriffe oder gar eine gänzliche Vermeidung desselben. 20 Mit letzterem aber wäre wohl das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Die jeweilige Bedeutung des Begriffs lässt sich in der Regel am Zusammenhang erkennen, zumal in der Systemtheorie ohnehin eine recht spezifische Terminologie gepflegt wird. Soweit nicht anders gekennzeichnet, bezieht sich diese Arbeit auf den allgemeineren Exklusionsbegriff der sozialen Ungleichheitsforschung.
14 Luhmann, 1997, S. 624
15 Luhmann, 1995a, S. 241
16 Luhmann, 1995b, S. 142; Luhmann, 1997, S. 628f
17 Vgl. Luhmann, 1995a, S. 249
18 Engels, 2006, S. 14
19 Für Kronauer stellt das insofern kein Problem dar, als er Exklusion ebenfalls nicht als ein eine Ausgrenzung
aus der Gesellschaft versteht, sondern „als Ausgrenzung in der Gesellschaft“. (Kronauer, 2006, S. 29; Hervorhe-
bung im Original)
20 Engels, 2006, S. 14
7
2.2 Subjektive Wahrnehmung der Lebensbedingungen (interne Ressourcen)
Einkommen, Bildung und Beruf allein determinieren das Maß der Teilhabe eines Individuums nicht, wie oben schon erwähnt. Daneben spielen auch Faktoren wie familiäre Einbindung, sozialer Kontakt und institutionelle Erreichbarkeit eine Rolle. Aber selbst starke Benachteiligungen in vielen Bereichen müssen nicht zwangsläufig zu sozialem Ausschluss führen. „Als entscheidend erweist sich die subjektive Auffassung der eigenen Chancenlage,“ 21 wie Bude und Lantermann in einer Untersuchung unter Erwerbstätigen feststellten. Zwar beobachteten die Autoren einen geringen direkten Effekt der Prekarität der Lebenslage auf das Exklusionsempfinden, die indirekten Wirkungen erweisen sich aber als weit entscheidender. 22 Prekaritäten erfassten sie in fünf Lebenssegmenten: in der finanziellen Situation, in der Erwerbssituation, in der sozialen Vernetzung, im Institutionenvertrauen und schließlich im Ge-sundheitszustand. Diese Prekaritäten werden sowohl durch externe als auch interne Ressourcen bestimmt.
„Die Faktoren berufliche Position, Einkommen, Partnerschaft und Geschlecht als externe Ressourcen tragen
ebenso wie die internen Ressourcen ‚Unbestimmtheitsorientierung’ und ‚Kohärenzsinn’ zu der beobachteten
Varianz bei.“ 23
Dabei meint Kohärenzsinn den Umfang, indem der einzelne in der Lage ist, in den Geschehnissen und Ereignissen einen Sinn zu erkennen. Die Unbestimmtheitsorientierung drückt aus, wie risikofreudig ein Mensch ist: bei stärkerer Ausprägung ist er eher bereit, neue und unvertraute Lebenssituationen aufzusuchen. Es zeigt sich, dass höhere Werte in den beiden Konstrukten dazu führen, dass die Gefahr von Prekaritäten gering bleibt, selbst bei mangelhaften externen Ressourcen. Die internen Ressourcen sind jedoch selbst von den externen Ressourcen beeinflusst. Schulbildung und berufliche Position beeinflussen beispielsweise die Unbestimmtheitsorientierung positiv, das Alter negativ. Die Autoren vermuten, dass die internen Ressourcen dazu dienten, „potentiell verfügbare externe Ressourcen wie Einkommen, Bildung, Wissen, Berufsstatus auch tatsächlich nutzbar machen zu können für die Gestaltung des eigenen Lebens.“ 24 Wer im Hinblick auf seine externen Ressourcen objektiv privilegiert erscheint, kann folglich objektiv und erst recht subjektiv exkludiert sein. Anders herum muss sich ein objektiv Minderprivilegierter nicht zwangsläufig als Ausgeschlossener fühlen. Reddig spricht im Zusammenhang der Ursachen für Terrorismus von Deprivation und der dadurch erzeugten Frustration. Interessant erscheint vor allem das Konzept der „relativen Deprivation“, das sie in Anlehnung an Gurr definiert: Individuen entwickeln Frustration, „wenn
21 Bude/ Lantermann, 2006, S. 234
22 Ebd., S. 242
23 Ebd., S. 243
24 Ebd., S. 244
8
Arbeit zitieren:
Sebastian Fischer, 2008, Ein Fall von Exklusion?, München, GRIN Verlag GmbH
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