Dieser Essay soll der Frage nachgehen, inwieweit der Autor Frehsee und seine Forschungsmitarbeiter bei ihren Studien zur Wirkung und Steuerung von Recht im Kontext familialer Gewalt die Erkenntnisse des Hamburger Modells zur Rechtswirkungsforschung von Giese/Runde berücksichtigen. Der Einfachkeit halber ist im Weiteren immer von Frehsee die Rede; seine Mitwirkenden sind dabei ebenfalls gemeint. Es soll herausgestellt werden, welche Teile bzw. Variablen des Modells Frehsee einbezogen hat und welche fehlen. Aus dem Ergebnis dieser Zusammenschau kann abgeleitet werden, welche Tragweite die Erkenntnisse der empirischen Arbeiten von Frehsee haben bzw. welche nicht untersuchten Bereiche Anlass zu Einschränkungen geben.
Zunächst wird das Modell von Giese/Runde grob skizziert. Sodann wird der Bezug zu den empirischen Arbeiten von Frehsee hergestellt. Hier gehe ich auf die einzelnen Punkte des Modells, besonders die in den Arbeiten von Frehsee fehlenden Teile, detaillierter ein. Zum Abschluss ziehe ich ein Fazit des Vergleichs.
Das Hamburger Modell der Rechtswirkungsforschung von Giese/Runde Das Modell basiert auf einem Mehrebenen-Ansatz, der das Handeln von Rechtsadressaten in einem rechtlichen Handlungsfeld aus mehreren Perspektiven erklären kann. Das Modell wird damit der Komplexität und Multifaktoralität der Wirkung von Recht in der Alltagswelt von Rechtsadressaten gerecht.
Im Zentrum des Modells steht das Verhalten von Rechtsadressaten in einem definierten Handlungsbereich. Um dieses Verhalten zu erklären, werden die nicht-rechtlichen Wirkfaktoren in Augenschein genommen. Diese Faktoren sind unterteilt in zwei Ebenen, die Makro- und die Mikro-Ebene. Die Makro-Ebene unterteilt sich in den Kommunikationskontext und den Möglichkeiten- bzw. Restriktionskontext, die Mikroebene stellt die Situationsdefinitionen, die Präferenzen, die Alternativenbewertung und daraus resultierend das letztendliche Verhalten der Adressaten dar.
Die Makroebene wirkt über Kontexteffekte auf die genannten Teile der Mikroebene ein, das Verhalten der Rechtsadressaten beeinflusst über Rückwirkungseffekte wiederum die Makroebene (vgl. Giese/Runde 1999: 30).
Dieses Modell ermöglicht es, Wirkungen und Einflusssphären von Recht zu identifizieren, für empirische Untersuchungen Dimensionen zu formen und diese zum Zwecke der Messbarkeit zu operationalisieren.
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Beurteilung der empirischen Arbeiten von Frehsee u. a.:
1. Die Studie: Jugendliche als Rechtssubjekte. Die Bedeutung und der Gebrauch von Recht im Kontext innerfamilialer Gewalt.
Frehsee nimmt bei seinen Forschungen grundsätzlich an, dass Rechtswirkung bereits mit der Thematisierung von Recht eintritt. So genannte Thematisierungsschwellen können dabei entgegenstehen. Er beruft sich rechtssoziologisch auf die Systemtheorie von Luhmann, die besagt, dass Recht über seine normative Präsenz wirkt und entscheidende Orientierungsmuster für den sozialen Kontakt bereithält (vgl. Drücker/Frehsee, In: H. Hof/G. Lübbe-Wolff (Hrsg.) 1999: 331).
Frehsee berücksichtigt von der Makro-Ebene her weder den Kommunikationskontext noch den Möglichkeiten- bzw. Restriktionskontext in seiner Studie. In der Befragung gibt er den Jugendlichen Situationsbeschreibungen vor, um zu erfahren, ob die Jugendlichen in so einer Situation ihre Rechte thematisieren, also wie sie sich verhalten bzw. handeln würden (vgl. Drücker/Frehsee, In: H. Hof/G. Lübbe-Wolff (Hrsg.) 1999: 332 ff.). Die Einbeziehung der Makro-Ebene mit ihren Kontextarten wäre aber mit Sicherheit von einiger Wichtigkeit, um das Antwortverhalten der Jugendlichen näher zu beleuchten. In Bezug auf den Möglichkeiten/Restriktionskontext wäre u. a. zu hinterfragen, ob die befragten Jugendlichen etwaigen sozialen, infrastrukturellen, normativen oder Wissensrestriktionen unterliegen. So wäre es beispielsweise möglich, dass einige Jugendliche um ihre Rechte gar nicht Bescheid wissen oder keine geeigneten Ansprechpartner kennen. Dies würde ihre Möglichkeiten zur Thematisierung von Recht erheblich schmälern. In Bezug auf den Kommunikationskontext wäre es z. B. wichtig zu erfahren, welcher Sozialschicht die Jugendlichen angehören, welche Werte und Normen sie vertreten und welche Persönlichkeitseigenschaften sie besitzen (vgl. Giese/Runde 1999: 20-22). Vielleicht ließen sich hier signifikante neue Erkenntnisse erzielen. Frehsee verbleibt mit seinen Überlegungen und damit auch seinem Untersuchungsdesign ausdrücklich nur auf der Mikro-Ebene, und geht hier nur auf das Verhalten der Jugendlichen ein, also das Ergebnis des Handlungs- bzw. Entscheidungsprozesses (vgl. Drücker/Frehsee, In: H. Hof/G. Lübbe-Wolff (Hrsg.) 1999: 332 u. 336). Die Situationsdefinitionen, die Präferenzen und die Alternativenbewertung des Mehrebenenansatzes spielen in der Studie keine Rolle, bleiben vollkommen im Dunkeln.
Dabei wären gerade die Situationsdefinitionen von großem Interesse zur Einordnung des Verhaltens der Jugendlichen.
An diesem Punkt kommt es für sie nämlich zur kognitiven Entscheidung, ob und wie sie handeln. Hier gibt es nach dem Mehrebenenansatz zwei wesentliche Unterscheidungen.
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Besitzen die Jugendlichen durch habituelle Einflüsse oder durch restriktive Kontexte eine gewisse Vorprägung, so kommt es zu einer Handlungsentscheidung der Jugendlichen, deren Hintergründe und mögliche Folgen diese nicht wirklich antizipieren. Besitzen die Jugendlichen dagegen nur einen gewissen allgemeinen sozialisierten Entscheidungsrahmen (frame) oder sind sie sogar ganz frei in ihrer Entscheidungsfindung, so durchlaufen sie zwei weitere Phasen im Entscheidungsprozess, eine motivationale und eine kognitive. In der motivationalen Phase geht es um die Präferenzen der Jugendlichen, also welche Werte und Bedarfe sie bei einer Entscheidung dieser Art grundsätzlich bevorzugen. In der kognitiven Phase führt der Jugendliche eine Alternativenbewertung durch. Das bedeutet, dass Handlungsalternativen und -folgen miteinander abgeglichen werden und der Jugendliche dann eine für ihn attraktive Handlungsoption auswählt, nach der er sich verhalten wird (vgl. Giese/Runde 1999: 22 ff.). Diese vorgeschalteten Entscheidungsprozesse bleiben bei Frehsee theoretisch wie nachfolgend auch in der Erhebung im Dunkeln.
Frehsee bemerkt bei der Auswertung seiner Ergebnisse erstaunt, dass Jugendliche selbst bei starker körperlicher Gewalt nur zu einem geringen Prozentsatz Recht als Hilfsmittel heranziehen und thematisieren würden, obgleich sich die Mehrheit gegen Gewalt in der Erziehung ausspricht und Recht sonst bei Gewalt von weitaus mehr Menschen thematisiert werden würde (vgl. Drücker/Frehsee, In: H. Hof/G. Lübbe-Wolff (Hrsg.) 1999: 338). Dies veranlasst ihn zu der zweiten Befragung, wo er den Jugendlichen als konstruierte Situation einen nicht-körperlichen Gewaltakt der Eltern aufzeigt. Hier sind wesentlich mehr Jugendliche zu einer Rechtsthematisierung bereit. Frehsee zeigt sich weiterhin erstaunt; er vermutet, dass die rechtliche Abgeschlossenheit, der intime Zirkel des Systems Familie eine Thematisierungsschwelle für die Jugendlichen bedeuten würde (vgl. Drücker/Frehsee, In: H. Hof/G. Lübbe-Wolff (Hrsg.) 1999: 338).
Als logische Schlussfolgerung schlägt er rekurrierend auf seinen Theoriegeber Luhmann allgemein vor, die familiären Beziehungen noch weiter zu verrechtlichen und die Rechte der Jugendlichen klarer zu fassen, um dem Recht im „rechtsfreien“ Raum Familie weitergehende Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. Drücker/Frehsee, In: H. Hof/G. Lübbe-Wolff (Hrsg.) 1999: 339).
Frehsee kann aufgrund seiner Untersuchung nur Vermutungen über dieses für ihn verwunderliche Ergebnis anstellen.
Hätte er seine Studie nach dem Mehrebenenmodell von Runde/Giese aufgebaut, so hätte er über seine Befragungen Einblick in den Prozess erhalten, der das Antwortverhalten seiner Untersuchungsteilnehmer gesteuert hat.
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Arbeit zitieren:
Diplom-Pädagoge Falk Arians, 2008, Das Hamburger Modell zur Rechtswirkungsforschung von Giese/Runde und die empirischen Arbeiten von Frehsee u. a. zur Wirkung von Recht im Kontext familialer Gewalt - Ein Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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