Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Historische Einordnung - Entstehung des Konfliktes auf dem Balkan. 4
3. Das Dayton-Abkommen. 6
3.1 Voraussetzungen. 6
3.2 Frühere Friedenspläne 7
3.3 Inhalt. 9
3.3.1 Militärische Dimension 10
3.3.2 Politisch - Zivile Dimension 11
3.4 Umsetzung. 15
3.4.1 Militärische Umsetzung. 15
3.4.2 Zivile Umsetzung 16
3.5 Schwächen von Dayton 18
4. Lehren aus dem Konflikt 20
5. Schluss 21
6. Literaturverzeichnis. 23
2
1. Einleitung
„Die Bilanz nach fünf Jahren ist gemischt.“ 1
So beschreibt der freie Journalist Marcel Stroessel in einem Zeitungsartikel die Entwicklung Bosnien-Herzegowinas fünf Jahre nach dem Krieg in Südosteuropa; eine Ansicht, die auch heute von vielen Politikern und Fachleuten geteilt wird.
Nach dem Ende des Ost/West-Konfliktes kehrte der Krieg nach Europa zurück. Der Kontinent war darauf allerdings nicht vorbereitet und die bestehenden Sicherheitsinstitutionen haben oft zu spät reagiert. In den vier Jahren von 1989 bis 1992 hat sich das globale Gleichgewicht tief greifender gewandelt, als in den Jahrzehnten zuvor und die Staatenwelt sah sich einer völlig neuen Situation gegenüber. Die Sowjetunion zerfiel in 15 Nachfolgestaaten, der Warschauer Pakt hat sich aufgelöst, Deutschland war wieder ein geeintes Land und russische Truppen begangen sich aus Westeuropa zurückzuziehen. Das Zeitalter der Bipolarität war beendet, womit die Hoffnung auf ein friedliches Europa verbunden war. Man könnte daher annehmen, dass die Welt im Zuge der Entwicklungen sicherer geworden wäre. Doch wurden zwischen 1989 und 1992 über 82 Konflikte an sechzig verschiedenen Orten auf der Welt gezählt. Rechnet man die Kriegsopfer zusammen, kommt man auf mehr als eine Million Menschen. 2 Einer der blutigsten und längsten Kriege in Europa nach 1945 war der Konflikt in Bosnien-Herzegowina, welcher sich durch erschreckende Gräueltaten auszeichnete und erst durch das Abkommen von Dayton beendet werden konnte. Dieser Friedensvertrag schuf eine neue Staats- und Friedensordnung in Südost-Europa. Anliegen dieser Hausarbeit ist es, die Friedenskonsolidierung in Bosnien-Herzegowina zu untersuchen. Dabei steht der Vertrag von Dayton im Mittelpunkt der Ausführungen. Unter der Leitfrage:
„Das Abkommen von Dayton - ein tragfähiger Frieden? - Voraussetzungen,
1 Vgl. Stroessel, Marcel: Fünf Jahre nach dem Dayton-Abkommen: Eine ernüchternde Bilanz. In:
Neue Züricher Zeitung 24.02.2001.
2 Diese Angaben entstammen einer Studie von Wallenstein, Peter/ Axell, Karin: Armed Conflict at
the End of the Cold War. In: Journal of Peace Research 30 (1993) H.3, S.331-346.
3
wird der Vertrag von Dayton in seinen Kernbestimmungen analysiert. Nach einer Einordnung in den historisch-politischen Kontext und einen Überblick über vorangehende Friedensvorschläge erfolgt daher eine Auseinandersetzung mit dem Vertragswerk. Schließlich soll eine Würdigung des Abkommens erfolgen und mögliche Schlussfolgerungen und Lehren festgestellt werden.
2. Historische Einordnung - Entstehung des Konflik-
tes auf dem Balkan 3
Der Versuch der Gründung eines einheitlichen Jugoslawiens wurde in der Geschichte mehrfach unternommen. Nach dem Zusammenbruch der Österreichisch-Ungarischen Doppelmonarchie bildete sich aus Serbien, Montenegro und den ehemaligen österreichisch-ungarischen Gebieten Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina 1918 das “Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ unter Alexander I. Dieser Staat wurde jedoch in der Realität ein von Serben dominierter autoritärer Staat. 4 Der Autonomiegedanke hinsichtlich nichtserbischer Ethnien - Jugoslawien vereinigte mehr als zwanzig Nationalitäten auf seinem Territorium - und anderer Religionen blieb weitgehend unbeachtet, so dass ethnische und konfessionelle Spannungen erhalten blieben und sich zum Teil verschärften. Es entstand somit ein Gebilde, welches sich aus Regionen zusammensetzte, die massive kulturelle, rechtliche und sozioökonomische Disparitäten aufwiesen. 5 1929 hob Alexander I. die Verfassung auf und benannte den Staat in Königreich Jugoslawien um.
Nach der Besetzung durch deutsche Truppen im Zuge des Zweiten Weltkriegs wurde eine Volksdemokratie - die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien, eine Föderation von sechs Republiken und zwei autonomen Provinzengegründet, die zentralistisch von Präsident Josip Broz-Tito geführt wurde. Obwohl Jugoslawien formal ein sozialistischer Bundesstaat war, dominierten in Partei, Wirtschaft und Armee die Serben. Es kam wiederholt zu ethnischen Spannungen, denen u. a. durch den Ausbau von Föderalismus und Selbstverwaltung in der
3 Hier kann keine umfassende Analyse der Ereignisse erfolgen. Dieser Abschnitt dient lediglich
der Einordnung markanter Entwicklungen in den historischen Kontext, so dass das Friedensab-
kommen von Dayton besser verstanden werden kann.
4 Vgl. Hummer, Waldemar: Art. Balkankonflikt. In: Woyke, Wichard (Hg.): Handwörterbuch Inter-
nationale Politik. Bonn 2004. S.11.
5 Vgl. Calic, Marie-Janine: Der Krieg in Bosnien-Hercegovina. Ursachen. Konfliktstrukturen. Inter-
nationale Lösungsversuche. Baden-Baden 1995. S.11.
4
Verfassung von 1974 entgegengewirkt werden sollte. Tito gelang es somit trotz aller nationalen Differenzen in Jugoslawien die Einheit des Landes zu erhalten. Nach dem Tod Titos, der dank seiner integrativen Persönlichkeit den Vielvölkerstaat zusammen gehalten hatte, traten die alten Rivalitäten zwischen den Ethnien wieder stärker hervor und die Bundesstaaten forderten ein stärkeres Mitspracherecht in der von Serben dominierten Zentralregierung. 1981 kam es zunächst zu Unruhen im Kosovo, welche aus heutiger Sicht als die eigentliche Lunte im Pulverfass Jugoslawien bezeichnet werden können. 6 Mit der Novellierung der Verfassung im Jahr 1989 wurden die regionalen Selbstverwaltungsrechte des Kosovo und der Vojvodina wesentlich eingeschränkt, so dass eine weitere Verschlechterung der Beziehungen zwischen den verschiedenen Ethnien zu beobachten war. Der Wandel der weltpolitischen Lage beschleunigte die Erosion der gesamtjugoslawischen Strukturen. Die Blockfreiheit konnte nicht als Säule des Staatsverständnisses dienen und die jugoslawische Wirtschaft wurde mit Absatzproblemen konfrontiert. Der Fortfall staatlicher Identität beschleunigte den Rückzug in nationale und kulturelle Selbstdefinitionen. 7
Nachdem die slowenischen und kroatischen Parlamente nach Volksabstimmungen ihre Unabhängigkeit erklärt hatten, befahl die serbische Regierung unter dem Nationalisten Slobodan Miloseviü gegen die abtrünnigen Republiken gewaltsam vorzugehen. Die Kriege in Slowenien und Kroatien endeten im Juli 1991 bzw. Januar 1992. 8
Mit der Beendigung der Kampfhandlungen verlagerte sich das Kriegsgeschehen nach Bosnien-Herzegowina, welches sich 1992 für unabhängig erklärte. Das serbische Kriegsziel bestand eindeutig darin, eine ethnische Säuberung durchzuführen und zusammenhängende Gebiete zu gewinnen. In Bosnien-Herzegowina brach ein langwieriger, mit äußerster Brutalität geführter Krieg zwischen den bosnischen, serbischen und kroatischen Teilen der Bevölkerung aus. Auf diese Entwicklungen reagierte die internationale Staatengemeinschaft mit verschieden Embargos. Im Mai 1992 verhängte die UNO Wirtschaftssanktionen und auch die Europäische Gemeinschaft folgte mit einem Handelsembargo über Serbien und Montenegro, in der Hoffnung den Krieg zum Stillstand zu bringen. Der Krieg jedoch ging unvermindert weiter. Bereits am 25. September 1991 wurde von der
6 Vgl. Hummer (2004) S.11.
7 Vgl. Calic (1995) S.34.
8 Vgl. Hummer (2004) S.13.
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UNO auf Initiative Frankreichs auch ein Waffenembargo beschlossen. Dieses nahm jedoch keine Rücksicht darauf, dass die Serben mit dem Schritt begünstigt wurden, da sie als einzige Konfliktpartei über schwere Waffen verfügten und auch einen Großteil der ehemaligen jugoslawischen Panzer, Marine und Luftwaffe in ihren Händen hielten. 9 Zahllose Waffenstillstandsabkommen blieben dabei erfolglos. In der Folge eskalierte der Konflikt immer mehr und alle Kriegsparteien führten ethnische Säuberungen durch. Erfolglose Gespräche, gebrochene Waffen-stillstandsabkommen, Massaker und militärische Großangriffe wechselten sich ab. Im Juli 1995 nahmen die Serben die UN-Schutzzonen Srebrenica und Zepa ein, worauf NATO-Luftstreitkräfte Stellungen der bosnischen Serben bombardierten. 10 Unter dem Eindruck der militärischen Aktionen der NATO einigten sich die Außenminister Kroatien, Jugoslawiens und Bosnien-Herzegowina auf Grundzüge für eine Friedenslösung in Bosnien. Auf der am 26.09.1995 anberaumten Folgekonferenz einigten sich die Teilnehmer auf eine Rahmenvereinbarung zur künftigen politischen Ordnung in Bosnien. Gemäß derer soll Bosnien-Herzegowina aus zwei Einheiten - der Bosnisch-Kroatischen Föderation und der neuen Serbischen Föderation - bestehen. 11
3. Das Dayton-Abkommen
3.1 Voraussetzungen
Nach Verhandlungen der Kontaktgruppe 12 vom 1. bis 20. November auf der Wright-Patterson Air Force Base in Dayton/Ohio stimmten die Kriegsparteien dem „General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina“ - im Folgendem der Vertrag von Dayton - zu. Am 14. Dezember wurde der Friedensvertrag schließlich mit Vermittlung des damaligen US-Präsidenten Bill Clinton durch die Präsidenten der drei Konfliktparteien 13 in Paris feierlich unterzeichnet. Zu den Erfolgen des Dayton-Abkommens zählt vor allem, dass es nach vier Jah-
9 Vgl.Stark, Hans: Embargo. In: Internationale Politik 52 (1997) H.7, S.45.
10 Im Rahmen der Operation „Deliberate Force“ nahmen 300 Flugzeuge der NATO an rund 3.000
Einsätzen gegen bosnisch-serbische Stellungen teil. Vgl. Kreß, Claus: Friedenssicherung durch
Vereinte Nationen und NATO. In: ZaöRV 57 (1997), S. 213-218.
11 Vgl. Hummer (2004) S.16.
12 Großbritannien, Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, USA und Russland gehörten
der Kontaktgruppe an.
13 Es unterzeichneten die Präsidenten Bosniens (Alija Izetbegoviü), Kroatiens (Franjo Tudjman)
und Serbiens (Slobodan Miloseviü).
6
ren gewaltsamen Auseinandersetzungen mit 200.000 - 250.000 Toten und zwei Millionen Vertriebenen überhaupt zustande kam 14 , obwohl die einzelnen Konfliktparteien zunächst mit unvereinbaren Vorstellungen bezüglich der politischen und territorialen Verfassung des Vielvölkerstaates in die Verhandlungen gingen. 15 Frühere Friedenspläne wurden hingegen immer wieder abgelehnt. Im Folgenden sollen der Vance-Owen Plan 1992/93, der Owen-Stoltenberg Plan 1993 und der erste Kontaktgruppenplan 1994 daher näher beleuchtet werden.
3.2 Frühere Friedenspläne
Der von den UN- und EG-Unterhändlern Cyrus Vance 16 und David Owen 17 erarbeitete Vance-Owen-Plan sah eine Regionalisierung des bosnischen Territoriums vor. Die drei dominierenden Gruppen sollten jeweils drei eigene Regionen erhalten. Für die zehnte Region - Sarajewo und Umgebung - war ein Sonderstatus als freie Stadt vorgesehen. Damit wollte man die rivalisierenden Ethnien vonein-ander separieren, aber dennoch die Integrität Bosnien-Herzegowinas erhalten. Des Weiteren war eine Zentralregierung geplant. Der Vance-Owen-Plan wurde vor allem von den Europäern mitgetragen, während die USA diesem skeptisch gegenüberstanden. Die bosnischen Kroaten stimmten diesem zu, Serben und Moslems hingegen wiesen ihn zurück. 18
David Owen und Thorwald Stoltenberg 19 präsentierten sodann im Sommer 1993 eine konföderative Lösung, die Bosnien in eine Union von drei autonomen Republiken im Verhältnis 51% (serbisches Territorium), 31% (muslimisches Territorium) und 17% (kroatisches Territorium) aufteilte. Sarajewo hätte man in zehn Bezirke eingeteilt, wobei neun davon unter der Kontrolle der UNO und der Bezirk Pale unter serbischer Regierung gestanden hätte. Nach einer Übergangszeit sollten diese Teilstaaten unter bestimmten Bedingungen auch das Anschlussrecht an ihre Mutterstaaten haben. Es sollte außerdem eine schwache, nur für den Au- 14 Vgl.Riegler, Henriette: Einmal Dayton und zurück. Perspektiven einer Nachkriegsordnung im
ehemaligen Jugoslawien. Wien 1999. S.12.
15 Vgl. Petrisch, Wolfgang: Bosnien und Herzegowina fünf Jahre nach Dayton. Klagenfurt 2001.
S.52.
16 Cyrus Roberts Vance (1917-2002), Jurist und amerikanischer Politiker.
17 David Anthony Owen (1938-), britischer Politiker.
18 Vgl. Calic (1995) S.185.
19 Stoltenberg war norwegischer Verteidigungs- und Außenminister sowie für die UNO als Flücht-
lingskommissar tätig.
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Arbeit zitieren:
Christian Töreki, 2009, Friedenskonsolidierung in Bosnien-Herzegowina, München, GRIN Verlag GmbH
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