Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1 Allgemeine Grundlagen. 5
1.1 Historische Entwicklung 5
1.2 Voraussetzungen 6
2 Verfahrensweise vor dem Internationalen Gerichtshof 9
3 Intervention von Drittstaaten 11
4 Die Wahrung des Weltfriedens mit den Mitteln der Vereinten Nationen. 13
Zusammenfassung und Ausblick 15
Literaturverzeichnis : 17
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Einleitung
Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen legt fest, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und erklärt damit diese Angelegenheit zu ihrem obersten Ziel. Dafür hat diese Institution verschiedene Hauptorgane, wie die Generalversammlung, den Sicherheitsrat u.a., aber auch den Internationalen Gerichtshof. Dieser stellt das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen dar. Die vorliegende Arbeit möchte untersuchen, inwieweit es dem Internationalen Gerichtshof (nachfolgend IGH abgekürzt) möglich ist, dieser Aufgabe nachzukommen. Denn oft liest oder hört man die Kritik, dass die Organe der Vereinten Nationen in ihrem Handeln eingeengt sind. So schreibt Dr. Unser zum IGH: „In den fünfzig Jahren seines Bestehens ist es dem Gerichtshof nicht gelungen, bei der Regelung internationaler Streitigkeiten die Rolle zu spielen, die ihm Charta und Statut zuweisen, d.h. Effizienz und Autorität der internationalen Gerichtsbarkeit bleiben letztendlich unbefriedigt. Die größte Schwäche der Haager Gerichtsbarkeit liegt darin, dass das Gericht seine Entscheidungen nicht durchsetzen kann“ (Unser 1997: 133).
Damit stellt sich die Frage, welche Bedeutung dem IGH zur Wahrung des internationalen Friedens und dessen Sicherung in der Wirklichkeit zukommt, bzw. welchen Handlungsspielraum man den fünfzehn Richtern für diese Aufgabe einräumt? Voraussetzung ist - dies sei noch erwähnt - dass sich alle Staaten um eine friedliche Konfliktlösung bemühen sollten und müssen, besonders nach den Erfahrungen der beiden Weltkriege. Kommt es daher zu internationalen Konflikten zwischen Staaten, gibt es viele Möglichkeiten der Beilegung.
So weist die UN-Charta ihre Mitglieder an, zunächst durch friedliche Mittel in einem Konfliktfall zu einer Lösung zu kommen. Diese können sein: Verhandlungen, Untersuchungen, Vermittlungen, Vergleiche, o.ä. Die Wahl obliegt den Mitgliedsstaaten. So entstand eine breite Palette von Optionen im Laufe der Jahre, die durch Unterzeichnung von Vorschriften oder Abkommen geregelt werden. All diese Mittel sind akzeptabel und können eine immer wichtigere Rolle bei Beilegungen von Konflikten zwischen zwei oder mehreren Staaten darstellen.
Und gerade dem Völkerrecht kommt in der historischen Entwicklung zur friedlichen Konfliktlösung eine bedeutsame Funktion zu, dass in der Institution der Vereinten Nationen, speziell beim IGH, Anwendung auf internationaler Ebene findet. Daher scheint die Frage berechtigt, wie erfolgreich und sinnvoll ist eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit? Zu diesem Zweck sollen zunächst die allgemeinen Grundlagen zusammengetragen werden; hierbei ist sicherlich die historische Entwicklung hin zum IGH interessant, der ein besseres
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Verständnis vermitteln wird, welche Voraussetzungen gegeben sein mussten, um den IGH zu gründen. Aber auch, unter welchen Bedingungen der IGH seine Arbeit aufnehmen kann. Danach wird die Verfahrensweise einer Verhandlung erläutert. So erhält man einen Einblick in die Arbeit des IGH, um ein vollständigeres Bild zu erhalten. Und da es sich bei der Intervention von Drittstaaten um eine spezielle Situation in der Praxis handelt, wird diesem Thema ein eigenes Kapitel gestellt, da die Intervention ein beliebtes Mittel bei internationalen Streitigkeiten geworden ist. Mit welchen Mitteln die Vereinten Nationen den Weltfrieden zu wahren versuchen, wird im letzen inhaltlichem Kapitel untersucht. Abschließend werden die Ergebnisse der einzelnen Kapitel zusammengetragen und ein Ausblick, bzw. ein Fazit erstellt. Bevor nun gänzlich in das Thema und die damit verbundene Frage der Funktion des IGH für die Sicherung und Wahrung des Weltfriedens eingestiegen werden kann, gilt es den geschichtlichen Verlauf der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bis hin zum heutigen IGH kurz zu erläutern.
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1 Allgemeine Grundlagen
Um den IGH richtig zu verstehen, ist es sinnvoll, zunächst einmal die Entwicklung dieser Institution im Rahmen des Völkerrechts genauer zu betrachten, bevor die Voraussetzungen für eine Verhandlung erläutert werden. Auf dieser Basis ist dann eine Untersuchung im Zusammenhang mit der Wahrung des internationalen Friedens besser nachzuvollziehen.
1.1 Historische Entwicklung
Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit
„unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der mittelalterlichen: sie ist unter allen Umständen eine Streitschlichtung unter Gleichen [...] Auch ist im geltenden Völkerrecht selbstverständlich dass ein Schiedsgericht nur nach Völkerrecht zu urteilen hat [...]“ (Kimminich & Hobe 2000).
Man kann sich sicherlich vorstellen, dass der Prozess hin zu einer Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Staaten mit friedlichen Mitteln ein Prozess gewesen ist, der Zeit brauchte. Einen ersten Versuch für einen ständigen Schiedsgerichtshof gab es auf der Haager Konferenz 1899. Da wurde eine Empfehlung zur friedlichen Konfliktbeilegung durch einen Ständigen Schiedshof abgegeben. Allerdings machten eine Anzahl einschränkender Klauseln damals deutlich, dass die Teilnehmer der Konferenz nicht bedingungslos bereit waren, auf Gewalt zu verzichten, was denn auch die Statuten des Ständigen Schiedshofes widerspiegelten. Viele Staaten zögerten, einen Schiedshof mit weitgehender Befugnis anzuerkennen. Dennoch unterstützte man eine obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit, wodurch viele bilaterale Verträge geschlossen wurden, mit dem Ziel einer allgemeinen Schlichtung von Streitigkeiten.
So erarbeitete dann auch Großbritannien während der zweiten Konferenz in Den Haag einen Entwurf für einen Internationalen Gerichtshof, der aus 15 Richtern bestehen sollte, die unterschiedlichste Rechtssysteme repräsentieren sollten. Geplant war ein Gerichtshof, der sowohl die `Normen des Völkerrechts´ als auch `allgemeine Grundsätze der Gerechtigkeit und Gleichheit´ anwenden sollte. Einzigartig hieran war, dass alle unterzeichnenden Staaten der obligatorischen Rechtssprechung dieses Gerichtshofes unterworfen werden sollten. 39 Staaten erklärten sich dazu bereit und man kann sagen, dass dies ein wichtiger Schritt in der Entwicklung zur Anerkennung des Völkerrechts gewesen ist. Allerdings konnte kein Staat gezwungen werden zur Beilegung ihrer Streitigkeiten Schiedsgerichte einzusetzen. Die Erklärung, die von den teilnehmenden Staaten unterzeichnet worden war, wurde nie ratifiziert. Positiv zu vermerken ist, dass viele Staatsmänner aber erkannten, dass ein
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Arbeit zitieren:
Ingo Jacobs, 2007, Sicherung des Weltfriedens, München, GRIN Verlag GmbH
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