Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung (Problemstellung) 3
2. Vereinbarkeit von Karriere und Familie in Deutschland 4
2.1. Familienpolitische Rahmenbedingungen 4
2.2. Familienfreundliche Personalpolitik in Unternehmen 7
2.2.1. Work Life Balance 7
2.2.2. Familienfreundliche Maßnahmen und ihre Anwendung 9
3. Internationaler Vergleich zur Vereinbarkeit von Karriere und Familie 11
3.1. Vergleich mit Schweden 11
3.2. Vergleich mit Frankreich 14
4. Schlussbetrachtung 15
Anhang S. 17
Literaturverzeichnis S. 22
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1. Einleitung (Problemstellung)
Vereinbarkeit von Karriere und Familie - ein wichtiges Thema vor allem für berufstätige Frauen mit Kinderwunsch. Wie sieht die Situation in Deutschland aus? Was unternehmen andere Länder zur Förderung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie? Und als Schlussfra- ge:„Was kann Deutschland vom Ausland lernen?“
Um diese Fragen beantworten zu können, beginnt diese Arbeit mit der Betrachtung der deutschen Familienpolitik sowie familienfreundliche Personalpolitik der Unternehmen. Es wird dabei aufgezeigt welche Rahmenbedingungen der deutsche Staat zur Vereinbarkeit schafft und wie förderlich diese sind und/oder welche Probleme sie eventuell mit sich bringen. Bei der Betrachtung der unternehmerischen Tätigkeiten, wird vor allem Augenmerk auf die allgemein nützlichen familienfreundlichen Maßnahmen für Betriebe gelegt. Im weiteren Kapitel wird dann betrachtet was andere Länder zu Förderung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie tun. Es werden die Länder Schweden und Frankreich aufgezeigt, da sie oft als vorbildlich bezüglich der Thematik bezeichnet werden. Die Betrachtung beginnt mit der Situation in Schweden, es werden wieder die politischen Rahmenbedingungen und unternehmerische Tätigkeiten betrachtet. Nach dem Abschluss dieser Schilderungen wir ein Vergleich mit Deutschland vorgenommen.
In Folge darauf kommt es zur Erläuterung der französischen Familienpolitik und eventueller familienfreundlicher Personalpolitiken der Unternehmen. Auch hier wird im Anschluss ein Vergleich zu Deutschland erstellt.
In der Schlussbetrachtung werden dann die gröbsten/ wichtigsten Unterschiede nochmals auf- gezeigt.Es wird die Frage: „Was kann Deutschland vom Ausland lernen?“ beantwortet.
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2. Vereinbarkeit von Karriere und Familie in Deutschland
Um einen internationalen Vergleich zur Vereinbarkeit von Karriere und Familie vornehmen zu können, muss zunächst erörtert werden wie die Situation diesbezüglich in Deutschland ist. Wie sind die politischen Rahmenbedingungen? Was können Unternehmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie tun? 2.1 Familienpolitische Rahmenbedingungen
In diesem Kapitel wird diskutiert in wie fern der Staat Rahmenbedingungen setzt, um die Vereinbarkeit von Karriere und Familie zu fördern.
Es hat in den letzten Jahren ein starken Wandel in unserer Gesellschaft stattgefunden. Frauen mit einer hohen qualifizierten Ausbildung sind heutzutage keine Minderheit mehr. Die Berufstätigkeit stellt für viele Frauen eine Form der Selbstverwirklichung und Unabhängigkeit dar, die sie nicht aufgeben wollen. Jedoch bleiben auch der Wunsch nach Familie und Kinder weiter bestehen. (Hamacher, H./Klamroth, K., 1997, S. 104) Die Vereinbarkeit ist nicht nur allein aus diesem Grund ein ernst zu nehmendes Thema in der Politik, sondern auch bezüglich der Rückläufigkeit der Geburtenrate in Deutschland. Die Gründung einer Familie steht im direkten Konflikt zur beruflichen Karriere. Stellt sich die Frage Kind oder Karriere, fällt das Urteil häufig gegen die Familiengründung. (BMI, 2007) Zudem ist im Einigungsvertrag in Artikel 31 folgendes festgelegt: „Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, ange- sichtsunterschiedlicher rechtlicher und institutioneller Ausgangssituationen bei der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern die Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten.“ (Deutscher Bundestag, 1990) Angesichts dieser Problematik und Gesetzmäßigkeit, gibt es mehrere Regelungen vom Staat bezüglich der Vereinbarkeit.
Begonnen wird nun die Betrachtung mit der finanziellen Unterstützung durch den Staat. In Deutschland bekommen Eltern, wenn sie den Wohnsitz in Deutschland haben, oder trotz Aus-landswohnsitz unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, das so genannte Kindergeld. Dieses Kindergeld kann lediglich von einem Elternteil bezogen werden. (BAföG, 2007) Bei getrennt lebenden Paaren, kommt es darauf an bei welchem Elternteil das Kind lebt. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Das Kindergeld beträgt für die ersten drei Kinder jeweils 154€ und ab dem vierten Kind je 179€. Der Anspruch darauf endet im Allgemeinen mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Kinder, die nach der Vollendung des 18. Lebensjahres eine Ausbildung, oder ein Studium beginnen bekommen bis zum 27. Lebensjahr
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Kindergeld. Eine weitere Ausnahme stellen arbeitslose Kinder dar, sie bekommen Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr. Jedoch muss beachtet werden, dass ein Kind über 18 Jahren nicht mehr als 7.680€ pro Jahr verdienen darf, sonst wird das Kindergeld gestrichen. (Bmfsfj, 2007) Eine weitere finanzielle Unterstützung vom Staat ist das Erziehungsgeld. Es wird Eltern, deren Kind vor dem 01.01.2007 geboren wurde, gewährt. (Bmfsfj, März 2007) Weitere Bedingungen sind, dass ein Elternteil sein Kind selbst betreut und weniger als 30 Stunden in der Woche arbeitet. Bei der Höhe und Bezugsdauer des Erziehungsgeldes gibt es Wahlmöglich- keiten.Entweder bekommen Eltern den Regelbetrag von 300 € monatlich bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes, oder sie wählen das Budget-Angebot und bekommen monat- lich450 € bis zum Ende des 1. Lebensjahres ausbezahlt. Jedoch gibt es für diese Auszahlungen Einkommensgrenzen siehe Abbildung 1 und Abbildung 2 im Anhang. (Bmfsfj, 2007) Für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren wurden, gibt es an Stelle des Erziehungsgeldes das neu eingeführte Elterngeld. (Bmfsfj, März 2007) Es existieren dieselben Bedingungen, wie beim Erziehungsgeld. Ein entscheidender Unterschied ist, es richtet sich nach dem Erwerbseinkommen. Als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes gilt dabei das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate. Es werden 67% dieses wegfallenden Einkommens ge- währt,wobei die Untergrenze 300€ und die Obergrenze 1.800€ monatlich beträgt. Die Untergrenze betrifft vor allem Nichterwerbstätige. Grundsätzlich steht dem betreuenden Elternteil eine Bezugsdauer von 12 Monaten zu, jedoch gibt es auch hier Wahlmöglichkeiten. Eine davon ist, sich monatlich nur die Hälfte auszahlen zu lassen und dafür die Bezugsdauer zu verdoppeln. Bleibt außerdem in den ersten 14. Lebensmonaten zusätzlich auch der andere Elternteil zu Hause, kann ergänzend zu den 12 Monaten 2 Monate Elterngeld bezogen werden. (von der Leyen, Ursula, Febuar 2007, S. 8 ff)
Nicht nur die finanzielle Unterstützung vom Staat ist notwendig zur Vereinbarkeit von Karriere und Familie, wie es auch in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung steht: „Mit Geld allein ist den Familien nicht geholfen“. (Berth, Felix, 2007) Auch zeitliche Regelungen sind von Bedeutung, wie unter anderem die Elternzeit. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zum 3. Geburtstag des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit.“ (Bmfsfj, 2007) Beide Elternteile besitzen diesen Rechtsanspruch, das heißt es gibt mehrere Möglichkeiten die Elternzeit zu nutzen. Es kann ausschließlich ein Elternteil für drei Jahre Elternzeit nehmen oder es wird eine Aufteilung vorgenommen. Eltern können sich dafür entscheiden die drei Jahre Elternzeit gemeinsam zu nehmen, oder aber auch
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hintereinander. (von der Leyen, Ursula, 2006, S.50) Außerdem: „Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein beliebiger Anteil der dreijährigen Elternzeit von bis zu 12 Monaten angespart und bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden.“ (ebenda, S. 53) Doch um das Thema der Vereinbarkeit von Karriere und Familie nochmals aufzugreifen, muss erwähnt werden, dass man trotz Elternzeit berechtigt ist, einer Teilzeitarbeit mit bis zu 30 Wochen-stunden nachzugehen. Allgemein besteht jedoch keine Pflicht für Arbeitgeber, Eltern im Erziehungsurlaub eine Teilzeitstelle anzubieten, oder der Nachfrage gerecht zu werden. Jedoch: „In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeiterwerbstä- tigkeitmit 15 bis 30 Wochenstunden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen- stehen.“ (ebenda,S. 57)
Doch nicht nur während der ersten drei Lebensjahre des Kindes ist es wichtig an die zeitliche Perspektive zu denken. Wollen Eltern nach der Elternzeit oder auch währenddessen einer Berufstätigkeit nachgehen, ist es wichtig eine Unterbringung beziehungsweise Aufsichtsperson für seine Kinder zu haben. Deshalb wird im Weiteren das Kinderbetreuungsangebot in Deutschland betrachtet. Es gibt je nach Alter verschieden Arten von Betreuungsstätten, von 0 bis 3 Jahren Kindergrippen, für 3 bis 6 jährige die weit verbreiteten Kindergärten und von 6 bis 12 Jahren so genannte Kinderhorte. (Bmfsfj, Februar 2007, S. 19) Nach dem §24 im 8. Buch des Sozialgesetzbuches 2. Kapitel 3. Abschnitt gilt: „ Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung.[…]“ Weiter besagt der nächste Paragraph §24a: „Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtun- genund in Kindertagespflege vorzuhalten.“ (Sozialgesetzbuch zit. in: Bmfsfj, Februar 2007, S. 80) In der Praxis jedoch zeigte sich in Deutschland ein klares Problem auf. Nach dem Sta- tistischenBundesamt, ergab sich im Jahre 2002 folgende Situation: „Für Westdeutschland lag die Platz-Kind-Relation für Kinderkartenkinder Ende 2002 bei 89,9%. […] Nur für 2,8% der Kinder im Krippenalter standen Plätze zur Verfügung und nur für knapp jedes zwanzigste Schulkind im Alter zwischen 6,5 und 11 Jahren war ein Hortplatz vorhanden (4,6%).“ (Kolvenbach, F., 2004, S.7) Anders sah dagegen die Situation in Ostdeutschland aus: „Die Platz-Kind-Relation lag in Ostdeutschland für Kindergartenkinder Ende 2002 bei 105%. […] Für 37% der Kinder im Krippenalter standen Plätze zur Verfügung und für 4 von 10 Schulkindern im Alter zwischen 6,5 und 11 Jahren war ein Hortplatz vorhanden (41%).“ (ebenda, S. 8) Diese Daten zeigen, dass in Westdeutschland eindeutig ein Unterangebot an freien Betreuungsplätzen vorhanden ist. In einem Interview mit der Bundesministerin für Familie, Se-nioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt äußerte sie sich wie folgt zu dieser Angelegen-
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heit: „[…] wir sind in Westdeutschland bei der Kinderbetreuung mit am Schluss in Europa, vor allem was die Betreuung der Kleinsten, der unter Dreijährigen angeht.“ (Bovenberg, K./Knecht, C./Gaitanides, M., 2004, S. 150) Nicht nur das geringere Angebot von Betreuungsplätzen stellt ein Problem für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar, sondern auch die relativ unflexiblen Öffnungszeiten. (Hank K./Kreyenfeld M./Spieß C., 2003, S. 3) Eine Befragung von Kindertagesstätten hat ergeben: „Die Konsequenz dieser stark reglementierten Betreuungszeit ist häufig die Nicht-Erwerbstätigkeit eines Elternteils - und das eben oftmals unfreiwillig.“ (DIHK, 2005, S. 5) Auch während der Schulferien oder Samstag ist das Angebot sehr rar, denn lediglich 1% der Betreuungsstätten haben Samstag geöffnet und in den Schulferien schließen beinahe 60% ganz oder teilweise. Zudem haben Kindertagesstätten selten lange Öffnungszeiten, gerade mal 5% bis 18 Uhr. (ebenda, S. 2)
2.2 Familienfreundliche Personalpolitik in Unternehmen
Nachdem die politischen Rahmenbedingungen dargestellt wurden, wird im Weiteren die unternehmerische Unterstützung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie beschrieben. Es wird geklärt welche Anreize Unternehmen zur Förderung haben, was schon getan wird und welche familienfreundlichen personalpolitischen Maßnahmen es allgemein gibt. 2.2.1 Work Life Balance
Work Life Balance ist ein relativ neuer Begriff, der die Situation der Vereinbarkeit von Karriere und Familie aufzeigt und vor allem betriebliche Maßnahmen beinhaltet. (Bmfsfj, August 2005, S. 4)
Familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen waren noch bis vor ein paar Jahren weniger verbreitet, da viele Unternehmen den Nutzen daraus nicht erkannten und gehemmt waren dies einzuführen. Grund dafür ist der starre Blick auf die Kosten solcher Maßnahmen. So heißt es in einem Zeitungsartikel: „Natürlich ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Aber eigene Angebote können wir uns in der derzeitig wirtschaftlich schlechten Lage nicht leisten! - Dies ist die Meinung vieler Unternehmer. Die Bereitschaft der Wirtschaft vereinbarkeitsfördernde Maßnahmen stärker als bisher anzubieten, ist gering.“ (Becker, S. J., 2003, S. 32) Jedoch ist nicht nur der Kostenfaktor ein Grund für diese Einstellung, hinzu kommt das gesellschaftliche Denken. Die Meinung vieler Führungskräfte bezüglich des Privatlebens und des Beruflebens ist, dass man Prioritäten setzen muss. Hat man eine verantwortungsvolle Position, oder arbeitet darauf hin, muss man im privaten Bereich eindeutig zurück stecken und den Fokus auf die Arbeit legen. (Hunziger, A., 2003, S.
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Arbeit zitieren:
Stefanie David, 2008, Vereinbarkeit von Karriere und Familie, München, GRIN Verlag GmbH
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