Marc Schweizer Kritische Würdigung der Vorschläge der
Hartz -Kommission aus AG- und A-N Sicht
Inhaltsverzeichnis
Kritische Würdigung der Vorschläge der Hartz-Kommission aus Arbeitgeber-
und Arbeitnehmersicht
1 Einleitung 1
Die Hartz-Kommission 2
2
2.1 Allgemeines zur Kommission
4
2.2 Zusammenfassende Vorstellung der Kommissionsergebnisse
3 Die dreizehn Vorschläge im Einzelnen 8
8
3.1 Erstes Innovationsmodul
Doppelter Kundenauftrag: Arbeitsuchende und Arbeitgeber -
Verbesserter Service für Kunden - JobCenter
3.1.1 Die Vorschläge der Kommission zum ersten Modul 8
3.1.2 Kritische Würdigung des ersten Moduls 11
3.1.3 Bisherige Umsetzung des ersten Moduls 13
15
3.2 Zweites Innovationsmodul
Familienfreundliche Vermittlung und Erhöhung der
Geschwindigkeit in der Vermittlung
3.2.1 Die Vorschläge der Kommission zum zweiten Modul 15
3.2.2 Kritische Würdigung des zweiten Moduls 17
3.2.3 Bisherige Umsetzung des zweiten Moduls 20
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und Arbeitnehmersicht
21
3.3 Drittes Innovationsmodul
Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
3.3.1 Die Vorschläge der Kommission zum dritten Modul 21
3.3.2 Kritische Würdigung des dritten Moduls 23
3.3.3 Bisherige Umsetzung des dritten Moduls 24
25
3.4 Viertes Innovationsmodul
Jugendliche Arbeitslose - AusbildungszeitWertpapier
3.4.1 Die Vorschläge der Kommission zum vierten Modul 25
3.4.2 Kritische Würdigung des vierten Moduls 27
3.4.3 Bisherige Umsetzung des vierten Moduls 28
29
3.5 Fünftes Innovationsmodul
F örderung älterer Arbeitnehmer und BridgeSystem
3.5.1 Die Vorschläge der Kommission zum fünften Modul 29
3.5.2 Kritische Würdigung des fünften Moduls 30
3.5.3 Bisherige Umsetzung des fünften Moduls 33
34
3.6 Sechstes Innovationsmodul
Zusammenf ührung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
3.6.1 Die Vorschläge der Kommission zum sechsten Modul 34
3.6.2 Kritische Würdigung des sechsten Moduls 36
3.6.3 Bisherige Umsetzung des sechsten Moduls 38
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und Arbeitnehmersicht
39
3.7 Siebtes Innovationsmodul
Kein Nachschub für Nürnberg -
Besch äftigungsbilanz - Bonus-System für Unternehmen
3.7.1 Die Vorschläge der Kommission zum siebten Modul 39
3.7.2 Kritische Würdigung des siebten Moduls 42
3.7.3 Bisherige Umsetzung des siebten Moduls 43
44
3.8 Achtes Innovationsmodul
Aufbau von PersonalServiceAgenturen (PSA) -
Betriebsnahe Weiterbildung - Intergration schwer Vermittelbarer
3.8.1 Die Vorschläge der Kommission zum achten Modul 44
3.8.2 Kritische Würdigung des achten Moduls 48
3.8.3 Bisherige Umsetzung des achten Moduls 52
54
3.9 Neuntes Innovationsmodul
Neue Beschäftigung und Abbau der Schwarzarbeit durch „Ich-AG“
und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung - Mini-Jobs mit
Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen
3.9.1 Die Vorschläge der Kommission zum neunten Modul 54
3.9.2 Kritische Würdigung des neunten Moduls 57
3.9.3 Bisherige Umsetzung des neunten Moduls 62
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Kritische Würdigung der Vorschläge der Hartz-Kommission aus Arbeitgeber-
und Arbeitnehmersicht
64
3.10 Zehntes Innovationsmodul
Personal - Transparentes Controlling - Effiziente IT-Unterstützung
aller Prozesse - Aufbauorganisation - Selbstverwaltung -
Arbeitsmarktforschung - Change Management
3.10.1 Die Vorschläge der Kommission zum zehnten Modul 64
3.10.2 Kritische Würdigung des zehnten Moduls 66
3.10.3 Bisherige Umsetzung des zehnten Moduls 66
66
3.11 Elftes Innovationsmodul
Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCenter für
neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung -
Start mit den neuen Bundesländern
3.11.1 Die Vorschläge der Kommission zum elften Modul 67
3.11.2 Kritische Würdigung des elften Moduls 68
3.11.3 Bisherige Umsetzung des elften Moduls 69
69
3.12 Zwölftes Innovationsmodul
Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit
3.12.1 Die Vorschläge der Kommission zum zwölften Modul 69
3.12.2 Kritische Würdigung des zwölften Moduls 71
3.12.3 Bisherige Umsetzung des zwölften Moduls 73
74
3.13 Dreizehntes Innovationsmodul
Masterplan - Beitrag der Profis der Nation
3.13.1 Die Vorschläge der Kommission zum dreizehnten Modul 74
3.13.2 Kritische Würdigung des dreizehnten Moduls 75
3.13.3 Bisherige Umsetzung des dreizehnten Moduls 76
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Kritische Würdigung der Vorschläge der Hartz-Kommission aus Arbeitgeber-
und Arbeitnehmersicht
4 Gesamtbewertungen der einzelnen Interessengruppen 76
76
4.1 Gesamtbewertung aus Arbeitnehmersicht
77
4.2 Gesamtbewertung aus Arbeitgebersicht
79
4.3 Gesamtbewertung aus Sicht der Wissenschaft
F a z i t 5 80
AA Arbeitsamt Abb. Abbildung Abs. Absatz AG Arbeitgeber (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Begriff „Ich-AG“) AGV Arbeitgeberverband ALG Arbeitslosengeld ALHi Arbeitslosenhilfe AN Arbeitnehmer Anm. Anmerkung AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AWM Aktionsgemeinschaft wirtschaftlicher Mittelstand Azubi Auszubildender AZWP AusbildungsZeit-Wertpapier BA Bundesanstalt für Arbeit BAG Bundesarbeitsgemeinschaft BDA Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände BDI Bundesverband der deutschen Industrie e.V. BGB Bürgerliches Gesetzbuch BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BSHG Bundessozialhilfegesetz DGB Deutscher Gewerkschaftsbund d.h. das heißt etc. et cetera EU Europäische Union FTD Financial Times Deutschland gem. gemäß Hg. Herausgeber IAB Institut für Arbeits- und Berufsmarktforschung IT Informationstechnologie IZA Institut zu Zukunft der Arbeit
Kap. Kapitel KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau LAA Landesarbeitsämter Mio. Million(en) Mrd. Milliarde(n) Nr. Nummer NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Kap. Kapitel p.a. per anno (pro Jahr) PSA PersonalServiceAgentur SGB Sozialgesetzbuch u.a.m. und andere mehr usw. und so weiter UStG Umsatzsteuergesetz vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
1 Einleitung
Am 16. August 2002, etwa fünf Wochen vor der Bundestagswahl und somit inmitten der „heißen“ Wahlkampfphase, legte die in der Presse nach ihrem Vorsitzenden Dr. Peter Hartz benannte „Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ihren Abschlussbericht vor. Ergebnis der sechsmonatigen Arbeit war ein 343 Seiten starkes Dokument, in dem in 13 Vorschlägen, den sogenannten Innovationsmodulen, Anregungen zur Verbesserung und Neugestaltung der Arbeitsvermittlung gemacht werden. Die Reaktionen nahezu aller Beteiligten, die sich zu den Ergebnissen unmittelbar nach deren Veröffentlichung äußerten, wurden jedoch von den bevorstehenden Wahlen stark beeinflusst. Während von der Bundesregierung mit markigen Sprüchen Stimmung gemacht wurde („Lieber mit Hartz der Arbeitslosigkeit zu Leibe rücken als zu Späth kommen“ 1 ) kritisierte die Opposition, ebenso wie einige Arbeitgebervertreter, das Konzept als nicht weitgehend genug. Die Gewerkschaften erklärten zwar, dass sie sich Reformen nicht verschließen wollen, zugleich gab es aber auch Stimmen die sich radikal gegen die Vorschläge aussprachen. So erklärte Michael Wendl, der bei ver.di als stellvertretender Leiter des Landesbezirks Bayern tätig ist: „Aus gewerkschaftlicher Sicht sind die Vorschläge der Hartz-Kommission (...) rundum abzulehnen.“ 2
Allen diesen Beurteilungen gemein war eine überaus oberflächliche Bewertung; tiefergehende Betrachtungen waren kaum zu finden oder wurden im allgemeinen Wahlkampfgetöse überhört. Dabei ist es gerade angesichts der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt von hoher Wichtigkeit, die Vorschläge der Kommission kritisch zu prüfen und objektiv zu beurteilen. Die vorliegende Arbeit versucht diesem Ansatz gerecht zu werden. Der Schwerpunkt wird dabei, wie aus dem Titel bereits hervorgeht, auf den betrieblichen, weniger auf den BA-internen, aufbauorganisatorischen Aspekten liegen und nach der Vorstellung der Kommissionsempfehlungen die Meinungen
1 Überschrift einer Pressemitteilung der Grünen im August 2002; Lothar Späth war in Edmund Stoi-
bers „Kompetenzteam“ für Wirtschaft und Arbeit zuständig und als Minister für diese beiden Ämter im
Gespräch
2 vgl.: Wendl, Michael: „Wahlkampfklamauk - eine erste Bewertung der Vorschläge der Hartz-
Kommission“; erschienen in Gerntke, Klute, Troost, Trube (Hg.): „Hart(z) am Rande der Seriosität“,
S. 137 - 140
1
und Sichtweisen von Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch der Wissenschaft zu den Vorschlägen im Einzelnen verdeutlichen. Darüber hinaus wird der Verfasser gegebenenfalls auch seine eigene Meinung wiedergeben. Die Kapitel zu den einzelnen Modulen werden abgeschlossen durch eine Beschreibung der bisherigen Umsetzung der Vorschläge; dabei wird der Stand bis 15. Juni 2003 berücksichtigt. Beendet wird die Arbeit durch verschiedene Gesamtbetrachtungen, jeweils aus der Sichtweise der einzelnen Interessengruppen heraus, und einem abschließenden Fazit.
2 Die Hartz-Kommission
2.1 Allgemeines zur Kommission
Im Januar 2002 wurden durch den Bundesrechnungshof gravierende Fehler in der Vermittlungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit (BA) aufgedeckt. Lediglich ein Drittel aller ausgewiesenen Vermittlungen wurde tatsächlich aufgrund aktiver Mitarbeit der Berater des Arbeitsamtes durchgeführt, ein weiteres Drittel befand sich in der Grauzone des Interpretationsspielraumes und war wenigstens unter Mitwirkung des Arbeitsamtes zustande gekommen, das letzte Drittel der Statistik war jedoch fingiert. Diese als Vermittlungsskandal bekannt gewordenen Umstände wurden von der Bundesregierung genutzt, um eine umfassende Neugestaltung der Arbeitsvermittlung in die Wege zu leiten, die zum einen dazu führte, dass der bisherige Präsident der BA, Bernhard Jagoda, aus dem Amt entlassen und durch Florian Gerster ersetzt wurde, bis dato Arbeitsminister von Rheinland-Pfalz. Zum anderen gab die Regierung am 22. Februar 2002 die Einsetzung der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bekannt, deren Aufgabe es war, Vorschläge zu unterbreiten, wie der Arbeitsvermittlungsprozess reformiert werden könnte.
2
Der konkrete Arbeitsauftrag umfasste vier Teile: 3
1. Aufgabenkonzentration auf Kernbereiche
Es sollte geprüft werden, ob alle nicht unmittelbar zur BA gehörenden Aufgaben wie beispielsweise die Kindergeldauszahlung oder die Bekämpfung illegaler Beschäftigung ausgelagert werden können, so dass sich die Arbeit der BA auf die Bereiche Arbeitsvermittlung, Ausbildungsstellenvermittlung, Auszahlung von Lohnersatzleistungen und aktive Arbeitsmarktpolitik beschränkt.
2. Im Zentrum: Vermittlung und Beratung
Der Fokus der operativen Tätigkeiten sollte mittels moderner Managementkonzepte und durch verstärkten Einsatz von Informationstechnologien stärker als bisher auf Dienstleistungen wie Vermittlung und Beratung von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern liegen und zu einer Entbürokratisierung der Verwaltung führen.
3. Organisatorischer Umbau
Um Verantwortung und Entscheidungsspielraum vor Ort zu stärken, sollten im Zuge der dazu notwendigen stärkeren Regionalisierung und Dezentralisierung Vorschläge gemacht werden, wie Aufgaben, Struktur und Zusammensetzung der Selbstverwaltung neu geregelt werden können.
4. Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Bereits im Februar 2002 erklärte die Bundesregierung, dass sie für die nächste Legislaturperiode die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe plane. Aufgabe der Kommission war es, Organisationsmodelle vorzulegen, die dieses Vorhaben unterstützen.
Zum Vorsitzenden wurde Dr. Peter Hartz benannt, der dadurch zugleich als Namensgeber der Kommission fungierte. Der Personalvorstand von Volkswagen war durch die Umsetzung innovativer Beschäftigungsmodelle (wie beispielsweise dem 5000 x 5000 - Modell) bereits im Vorfeld als Experte im personalwirtschaftlichen Bereich anerkannt und somit für die Aufgabe prädestiniert. Ihm zur Seite standen 14 weitere
3 vgl.: Bericht der Kommission, S.15 - 16
3
Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und von den Gewerkschaften, die über den Zeitraum von knapp sechs Monaten gemeinsam die Vorschläge erarbeiteten.
Die Mitglieder der Kommission: 4
Tabelle 1: Zusammensetzung der Hartz-Kommission
2.2 Zusammenfassende Vorstellung der Kommissionser-
gebnisse
Der Bericht der Kommission führt insgesamt 13 Vorschläge auf, die sogenannten „Innovationsmodule“, mit deren Hilfe es gelingen soll, die Arbeitslosigkeit in den nächsten drei Jahren um 2 Millionen zu reduzieren. 5 Die Vorschläge im Einzelnen
4 vgl.: http://www.bundesregierung.de/emagazine_entw,-432237/Die-Mitglieder-der-Hartz-
Kommi.htm (11.06.2003)
5 vgl.: Bericht der Kommission S. 5, Vorwort
4
werden später in der Arbeit vorgestellt und bewertet. Es soll daher in diesem Abschnitt lediglich ein Überblick darüber gegeben werden, wo die Schwerpunkte der Kommissionsvorschläge liegen.
Das Gremium selbst beschreibt seine Ergebnisse als „Konzepte zur schnelleren Besetzung vorhandener Stellen und zur Modernisierung der Bundesanstalt für Arbeit“ 6 und hält sich somit weitgehend an die Vorgabe der Bundesregierung. Dennoch erwarten die Mitglieder der Kommission davon auch eine stimulierende Wirkung auf den gesamten Arbeitsmarkt, denn im Zentrum stehen die Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit verbunden die Erschließung von zusätzlichen Beschäftigungspotentialen. 7
Die Vorschläge selbst können in drei Gruppen eingeteilt werden: 8
1. Chancen für mehr Arbeit
2. Neue Wege in die Arbeit (Dynamisierung des Arbeitsangebots) 3. Die neue BA
1.) Chancen für mehr Arbeit
Chancen für mehr Arbeit ergeben sich durch die gezielte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, die bei den Überlegungen der Kommission aufgrund ihrer Wichtigkeit (70 % aller Arbeitnehmer werden im Mittelstand beschäftigt und 80 % aller Lehrlinge dort ausgebildet) besonders berücksichtigt wurden. Firmengründungen sollen erleichtert („Ich- und Familien-AG“ vgl. hierzu Kap. 3.9.1) und mittels Personal-ServiceAgenturen (vgl. hierzu Kap. 3.8.1) ein flexibles Instrument zur personellen Kapazitätserweiterung zur Verfügung gestellt werden.
Eine andere Möglichkeit für mehr Beschäftigung besteht im Dienstleistungssektor. Die Ausweitung der Einkommensgrenze bei Mini-Jobs und die Möglichkeit der Gründung von Ich- und Familien-AG’s (beide: vgl. Kap. 3.9.1) sollen nicht nur neue, zusätzliche Arbeitsplätze generieren, sondern dienen auch dazu, bisher in der Schwarzarbeit liegende Beschäftigungsverhältnisse zu legalisieren. Insbesondere im
6 vgl.: Bericht der Kommission S. 38
7 vgl.: Bericht der Kommission S. 38
8 vgl.: Bericht der Kommission S. 40 - 44
5
Bereich der privaten Haushaltshilfen, wo 40.000 gemeldete etwa 3,3 Mio. tatsächlichen Stellen gegenüberstehen, wird hierfür ein großes Potenzial gesehen.
Als dritter Unterpunkt werden neue Wege in der Finanzierung aufgezeigt. Hierbei soll der JobFloater zum Tragen kommen, der es kleinen Unternehmen bei Einstellung eines Arbeitslosen ermöglicht, ein dem Eigenkapital ähnliches Darlehen zu bekommen (vgl. Kap. 3.12.1). Außerdem sollen Unternehmen mittels Rabattabschlägen auf Sozialversicherungsbeiträge dazu animiert werden, mehr Beschäftigte einzustellen (vgl. Kap. 3.7.1).
2.) Neue Wege in der Arbeit (Dynamisierung des Arbeitsangebotes) Durch die Umwandlung der Arbeitsämter in service-orientierte JobCenter und die damit verbundene Betreuung von allen Erwerbsfähigen über bisherige Behördengrenzen hinweg soll die Arbeitsvermittlung optimiert werden, besonders auch deshalb, weil zukünftig sowohl Unternehmen als auch Arbeitslose als Kunden angesehen werden und damit der Dienstleistungsgedanke gestärkt werden soll (vgl. Kap. 3.1.1).
Durch das Modul der Quick-Vermittlung wird die individuelle Familiensituation der einzelnen Bewerber berücksichtigt. Das hat zur Folge, dass verheiratete oder alleinerziehende Arbeitslose mit Kindern bevorzugt behandelt werden (vgl. Kap. 3.2.1), aber andererseits Alleinstehende deutlich verschärfte Zumutbarkeitsregelungen akzeptieren müssen (vgl. Kap. 3.3.1).
Jugendliche erhalten über das AusbildungsZeit-Wertpapier leichteren Zugang zu Ausbildungsstellen (vgl. Kap. 3.4.1), während gleichzeitig älteren Arbeitnehmern ab 55 Jahren über das BridgeSystem die Möglichkeit gegeben wird, aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden (vgl. Kap. 3.5.1).
Besonders große Möglichkeiten verspricht man sich von den PersonalServiceAgenturen und den damit verbundenen Chancen der Zeitarbeit, insbesondere auch deshalb, weil dieser Sektor im europäischen Vergleich deutlich unterentwickelt ist. Während in Großbritannien und Frankreich die Zeitarbeitsquote bei 2,5 %, in den Niederlanden
6
gar bei 4,1 % liegt, sind in Deutschland lediglich 0,7 % der Beschäftigten über Zeitarbeitsfirmen tätig. Dabei wird jedoch weiterhin unter den Bedingungen von Tarifverträgen gearbeitet.
Die bereits mehrfach erwähnte Ich- und Familien-AG soll auch für Arbeitslose leicht umsetzbar sein, so dass eine Firmengründung aus der Arbeitslosigkeit heraus eine interessante und attraktive Alternative zur regulären Arbeitsvermittlung darstellt.
3.) Die neue BA
Dritter Schwerpunkt der Empfehlungen ist der grundlegende Umbau der Bundesanstalt für Arbeit. Hierbei sollen die lokalen Einheiten künftig mehr Spielraum und Ei-genverantwortung zugesprochen bekommen als bisher. Aufgabe der Zentrale ist die Unterstützung der lokalen Einheiten durch moderne Steuerungsinstrumente, transparentes Controlling und effiziente IT-Systeme (vgl. Kap.3.10.1).
Wie bereits erwähnt, werden die Arbeitsämter zu JobCenter mit doppeltem Kundenauftrag umgebaut. Damit einher geht eine Standardisierung der Prozesse und als Folge davon eine Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit (vgl. Kap. 3.1.1). Gleichzeitig soll die Kooperation mit privaten Arbeitsmarktdienstleistern (also Zeitarbeitsfirmen und private Arbeitsvermittler) erhöht werden. 9
Die Landesarbeitsämter sollen zu KompetenzCenter umgestaltet werden. Diese sind Ansprechpartner für Großunternehmen, deren personalpolitische Entscheidungen einen bedeutenden Einfluss auf die Beschäftigungssituation einer Region haben. Daneben sollen durch eine Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik Regionalstrategien erarbeitet werden, die eine höhere Wachstumsdynamik ermöglichen (vgl. Kap. 3.11.1).
Der Kommissionsbericht ist geprägt von der neuen Leitidee „Eigeninitiative auslösen - Sicherheit einlösen“. Dieser Grundgedanke, der sich in den einzelnen Modulen widerspiegelt, stellt eine Ergänzung zu den bisherigen Grundsätzen „Fördern und Fordern“ und „keine Leistung ohne Gegenleistung“ dar. Dem Arbeitslosen sollen zu-
9 vgl.:Bericht der Kommission S. 62
7
künftig Handlungsoptionen zur Verfügung stehen, die ihn in die Lage versetzen sollen, sich aktiv an Wiedereingliederungsmaßnahmen zu beteiligen. Dazu zählen neben der Teilnahme an Weiterqualifizierungen auch die Übernahme einer Zeitarbeit oder von Beschäftigungen, die eine erhöhte Mobilität verlangen. Im Gegenzug sollen Beratung und Betreuung bei auftretenden Problemen und individuelle Lösungsansätze zum Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess durch eine verbesserte Kunden- und Marktorientierung der dann in JobCenter umgewandelten Arbeitsämter gewährleistet und materielle Sicherheit abgedeckt werden. 10
3 Die 13 Vorschläge im Einzelnen
3.1 Erstes Innovationsmodul:
Doppelter Kundenauftrag: Arbeitssuchende und Arbeitgeber
- Verbesserter Service für Kunden - JobCenter
3.1.1 Die Vorschläge der Kommission zum ersten Modul 11
Das erste Innovationsmodul beschäftigt sich mit der Aufbauorganisation und dem Prozessablauf in den einzelnen Arbeitsämtern. Diese sollen unter dem (vorläufigen) Begriff „[AA neu]“ umgebaut werden, wobei die einzelnen Zweigstellen fortan unter dem Namen JobCenter firmieren. Dadurch ergibt sich eine „grundlegende, Institutionen übergreifende Neugestaltung arbeitsmarktrelevanter Prozesse.“ 12 Neben den klassischen Dienstleistungen der Arbeitsvermittlung werden zusätzliche Beratungs- und Betreuungsleistungen (z.B. von Sozialamt, Jugendamt, Wohnungsamt, Suchtberatung, usw.) an das JobCenter angeschlossen und durch ein gemeinsames Schnittstellenmanagement verknüpft. Dadurch wird die doppelte Zuständigkeit, die sich beispielsweise bei erwerbslosen Sozialhilfeempfängern zwischen Arbeits- und Sozialamt
10 vgl.: Bericht der Kommission, S. 45 - 60
11 vgl.: Bericht der Kommission, S. 65 - 78
12 vgl.: Bericht der Kommission, S. 68
8
ergibt, mitsamt der dadurch auftretenden Abgrenzungsschwierigkeiten aufgehoben, oder, wie es der Bericht formuliert, „kein Kunde geht verloren“. Gleiches gilt auch für die Arbeitsaufteilung zwischen Jugendamt, Wohnungsamt, Drogen- Sucht-, Schuldnerberatung und dem jeweiligen JobCenter, wie die Abbildung 1 verdeutlicht.
Abbildung 1: Das Konzept des JobCenter 13
Diese neue Organisationsstruktur soll dabei helfen, Arbeitslose besser und den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu betreuen. Arbeitsuchende (die nun, ebenso wie Arbeitgeber, als Kunden angesehen werden) unterteilen sich fortan in drei Gruppen:
N „Informationskunden“, die in der Lage sind, die Stellensuche in Eigeninitiative erfolgreich zu gestalten und sich mittels Selbstbedienungseinrichtungen weiterhelfen ohne zusätzliche Beratung einzufordern und zu benötigen. N „Beratungskunden“, bei denen das Erkennen und Beheben persönlicher Vermittlungshemmnisse im Vordergrund steht, und
13 vgl.: Bericht der Kommission, S. 68
9
Marc Schweizer Kritische Würdigung der Vorschläge der
Hartz -Kommission aus AG- und A-N Sicht
N „Betreuungskunden“ bei denen erhebliche Schwierigkeiten bei der Wiederein-
gliederung in das Arbeitsleben bestehen und die daher intensive Betreuung benö-
tigen.
An den unterschiedlichen Bedürfnissen dieser drei Kundengruppen orientiert sich nun
der Vermittlungsprozess. Dieser steht künftig im Zentrum der Tätigkeiten des neuen
Arbeitsamtes , Bürokratie und Verwaltungsaufgaben werden reduziert.
Der Ablauf im JobCenter sieht nach dem Hartz-Konzept folgendermaßen aus:
Ein Erwerbsloser wird zunächst von einer Clearingstelle in Empfang genommen, wo
seine Daten erfasst und Unterlagen entgegen genommen und aufbereitet werden. Da-
neben erfolgt durch ein erstes Gespräch auch die Einstufung in eine der beschriebe-
nen Kundengruppen. Je nach Zuordnung wird der Arbeitsuchende dann an die Selbst-
bedienungsterminals verwiesen (Informationskunden), an einen Vermittler weiterge-
leitet (Beratungskunden) oder, in den schwierigeren Fällen, einem Fallmanager zur
intensiveren Betreuung übergeben (Beratungskunden)
Der Fallmanager analysiert im sogenannten „Tiefenprofiling“ zunächst den berufli-
chen und persönlichen Hintergrund der ihm zugeordneten Kunden. Vor dem indivi-
duellen Background jedes Einzelnen organisiert er dann in Abstimmung mit den an-
gegliederten Betreuungseinheiten alle erforderlichen Maßnahmen, um die jeweiligen
Einstellungshemmnisse zu überwinden.
Aufgabe des Vermittlers ist es, offene Stellen in Unternehmen zu akquirieren und
diese mit Bewerbern zu besetzen. Dies geschieht durch eine deutlich verbesserte Be-
treuung von Arbeitsuchenden, die beispielsweise auch das Vorbereiten auf Einstel-
lungsgespr äche oder das gemeinsame Durchsprechen von in Frage kommenden Stel-
lenangeboten umfasst. Daneben soll jedoch auch Arbeitgebern mehr Aufmerksamkeit
entgegengebracht werden. Dazu sollen größeren Unternehmen feste Ansprechpartner
zur Verfügung stehen, die durch Betriebsbesichtigungen und Gespräche in der Firma
das Unternehmen kennen. Kleinere Arbeitgeber werden branchenspezifisch zusam-
mengefasst und von Teams des JobCenters betreut.
10
Um diesen Arbeiten intensiver als bisher nachgehen zu können, werden die Vermittler von Verwaltungs- und Nebenaufgaben befreit, zusätzlich werden auch Vorschriften vereinfacht.
Abbildung 2: Ablauf im JobCenter 14
Der Umbau von Arbeitsämtern in JobCenter ist nach Ansicht der Kommission einer der wichtigsten Schritte, da viele der folgenden Module daran anknüpfen, und genießt deshalb höchste Priorität. Mehrfach wird ausdrücklich im Kommissionsbericht auf die neue Qualität von Service und Dienstleistungen hingewiesen. Unmittelbar durch die Umsetzung des JobCenter Konzepts kann nach Ansicht des Expertengremiums die Arbeitslosigkeit um 120.000 bis 230.000 Personen gesenkt werden.
3.1.2 Kritische Würdigung des ersten Moduls
Das erste Modul gehört zu den wenigen Vorschlägen, die sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite grundsätzlich Zustimmung finden. Beide Seiten begrüßen
14 vgl.: Bericht der Kommission, S. 73
11
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Marc Schweizer, 2003, Kritische Würdigung der Vorschläge der Hartz-Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht, München, GRIN Verlag GmbH
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