Abkürzungsverzeichnis Art. -Artikel BpB -Bundeszentrale für politische Bildung EP -Europäisches Parlament EGKS -Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EURATOM -Europäische Atomgemeinschaft EWG -Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EGV -Europäischer Gemeinschaftsvertrag EU -Europäische Union G -Gymnasium HS -Hauptschule MdEP -Mitglied des Europäischen Parlaments RS -Realschule RGS -Regionale Schule Ss -Schüler und Schülerinnen UE -Unterrichtseinheit z.B. -zum Beispiel WWW -World Wide Web
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1 EINLEITUNG
Eine Exkursion ist ein geeignetes Mittel, um das Interesse der Schüler für den Lernstoff zu steigern und das im Unterricht Gelernte zu veranschaulichen. Umgekehrt aber muss einer Exkursion auch eine theoretische Einführung vorausgehen, um den Schülern die Kompetenz zu vermitteln, bei einer Führung durch das Europäische Parlament, nicht nur dem Vortrag zu folgen, sondern sich darüber hinaus in einer Diskussion mit einem EU-Angeordneten einbringen und kontextbezogene Fragen formulieren zu können. Daher soll dem geplanten Ausflug zum Europäischen Parlament eine eigene Unterrichtsreihe unter dem Titel Vorbereitung eines Besuchs beim Europäischen Parlament gewidmet werden. Das Europäische Parlament unterlag als Interessenvertretung aller europäischen Bürger und Bürgerinnen in den letzten Jahrzehnten einem bedeutenden Wandel hinsichtlich seiner politischen und rechtlichen Kompetenzen, worauf die Sachanalyse näher eingeht. Doch der Zuwachs an Kompetenzen hat nicht nur Konsequenzen innerhalb des europäischen Institutionengefüges, sondern auch Folgen für alle Europäer. Auf die hohe Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung des Europäischen Parlaments wird in der didaktischen Analyse Bezug genommen. Im Zusammenhang mit dem Thema Der Prozess der europäischen Einigung des Lehrplans Sozialkunde wird schließlich die historische und geographische Dimension als fächerübergreifende Komponente dargestellt. Die didaktischen Prinzipien geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Grundgedanken, nach denen die einzelnen Stunden umgesetzt wurden. Nach einer tabellarischen Übersicht der gesamten Unterrichtseinheit erfolgt die Darstellung der einzelnen Stunden.
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2 SACHANALYSE
Das Europäische Parlament hat sich seit seinen Gründungstagen durch zahlreiche Vertragsrevisionen, wie der „Einheitlichen Europäischen Akte“ (1986), dem „Vertrag von Maastricht“ (1993), dem „Vertrag von Amsterdam“ (1999), dem „Vertrag von Nizza“ (2001) sowie anderer außervertraglicher Regelungen von einem relativ bedeutungslosen zu einem die demokratische Legitimation verkörpernden Organ entwickelt, das in fast allen Bereichen der europäischen Politik entscheidend beteiligt ist. Ursprünglich geht es auf die „beratende Versammlung“ der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zurück, die zum ersten Mal am 10. September 1952 mit nur 78 Abgeordneten in Straßburg tagte. Die Anzahl der Abgeordneten erhöhte sich 1957 auf 142, als sie ihre beratenden Aufgaben gemäß den „Römischen Verträgen“ auf die „Europäische Atomgemeinschaft“ (EURATOM) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ausweiten konnte. 1 Schließlich beschlossen im Jahr 1962 die Abgeordneten ihre „beratende Versammlung“ in „Europäisches Parlament“ umzubenennen, wobei diese Bezeichnung aber erst 1986 mit der „Einheitlichen Europäischen Akte“ in die Verträge aufgenommen wurde. 2 Bis zu den ersten direkten Wahlen 1979 wurden die Abgeordneten noch von den Parlamenten der jeweiligen Mitgliedsstaaten entsandt. Ab diesem Zeitpunkt werden die mittlerweile 732 MdEP alle fünf Jahre durch Wahlen in allen europäischen Mitgliedsstaaten gewählt. Im beigefügten Protokoll des „Vertrags von Nizza“ über die Erweiterung der EU, wurde im Art. 190 EGV die Anzahl der Abgeordneten auf maximal 732 festgelegt, wobei die Obergrenze bis zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien vorübergehend bis zum Ende der jeweiligen Wahlperiode überschritten werden kann. 3 Die Anzahl der Abgeordneten richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Mitgliedsstaates und ist nach einem bestimmten Schlüssel festgelegt. So sendet z.B. die Bundesrepublik Deutschland die meisten Abgeordneten (99) und Malta nur fünf Abgeordnete nach Straßburg. Die Abgeordneten schließen sich im Parlament den sieben multinationalen Fraktionen an, was für die Sitzordnung bedeutet, dass diese sich nicht nach den Nationalitäten, sondern nach der
1 Europäisches Parlament: Geschichte eines einzigartigen Parlaments. http://www.europarl.de/
parlament/vorstellung/geschichte.html. (Stand 25.05.2006)
2 a.a.O, S.1.
3 Weidenfeld, Werner/Wessels Wolfgang (Hrsg): Europa von A bis Z. Taschenbuch der Europäischen
Integration. Band 393. Bonn: Nomos Verlagsgesellschaft 2006. S. 231.
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Fraktionszugehörigkeit der Parlamentarier zusammensetzt. Die größten Fraktionen sind die „Europäische Volkspartei und europäische Demokraten“ mit 286 Parlamentariern, gefolgt von den Sozialdemokraten mit 201 und der „Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa“ mit 88 Abgeordneten. Zu den kleineren Fraktionen gehören „Die Grünen/ Freie Europäische Allianz“ (42 Abgeordnete), die Fraktion „Unabhängigkeit und Demokratie“ (36), die „Vereinigte Europäische Linke/ Nordisch Grüne Linke“ (41 Abgeordnete), und die „Union für das Europa der Nationen“ (27 Abgeordnete). Interessant ist, dass auch die parteilosen Abgeordneten (29) eine Fraktion bilden. Das Parlament gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte ein Präsidium und einen Präsidenten. Die Abgeordneten treffen sich für die monatlichen Sitzungen und die Haushaltsberatungen in Straßburg. Für zusätzliche Plenartagungen und die Tagungen der Ausschüsse trifft man sich in Brüssel, die Verwaltung des Parlaments befindet sich in Luxemburg. 4 Die Arbeit der Abgeordneten ist vielfältig, aber auch anstrengend, da sie zwischen drei Arbeitsorten pendeln müssen und einen gut gefüllten Terminkalender mit Sitzungen, Gesprächen und Abstimmungen haben. Die Arbeitsweise des Parlaments regelt der EG-Vertrag. Normalerweise stimmt es mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen ab. Die absolute Mehrheit ist bei Änderungsanträgen im Zusammenarbeits- und im Mitentscheidungsverfahren sowie bei den meisten Beschlüssen im Zustimmungsverfahren notwendig. Darüber hinaus stimmt das EP bei einem Misstrauensantrag oder bei den wichtigen Haushaltsentscheidungen nach genau festgelegten Quoren ab. Viele Entscheidungen werden aber schon in den 20 Ausschüssen vorbereitet. 5 Zu den wesentlichen Aufgaben des Parlaments gehört u. a. die Gesetzgebung, die es sich mit dem Europäischen Rat teilt. Das EP besitzt außerdem noch eine Kontrollfunktion gegenüber allen EU-Organen, insbesondere aber gegenüber der Kommission, deren Mitglieder sie benennen oder ablehnen kann. Außerdem hat nur das EP die Möglichkeit, gegen die EU-Kommission einen Misstrauensantrag zu stellen. 6
4 Bröckelmann, Sebastian/ Busse Sabine/Schley, Nicole: Knaurs Handbuch Europa. Daten-Länder-
Perspektiven. Aktuell: Die neuen EU Länder. München: Knaur Taschenbuchverlag 2004. S 106.
5 Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A bis Z. S.232.
6 Europäische Kommission: Wie funktioniert die Europäische Union? Ihr Wegweiser zu den Organen
und Einrichtungen der EU. Luxemburg, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
Gemeinschaften 2006. S. 11.
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Schließlich besitzt das EP noch die Befugnis, den EU-Gesamthaushalt in letzter Instanz zu bestätigen oder abzulehnen. 7
3 DIDAKTISCHE ANALYSE
3.1 Inhaltliche Auswahl und fächerübergreifende Aspekte
Die Auswahl des Themas fiel aus mehreren Gründen auf die „Vorbereitung eines Besuchs beim Europäischen Parlament“: Zunächst einmal bietet die Art und Weise der Auseinandersetzung mit dem Europäischen Parlament die Möglichkeit, auch andere wichtige Sachverhalte der Europäischen Union mit einzubeziehen (z. B. historische und geographische Aspekte). Darüber hinaus bietet der Besuch eine direkte, reale Auseinandersetzung mit dem Lernstoff (affektiver Bezug zum Lernstoff). Dadurch wird sie auch dem Bedürfnis nach breit gefächerten Informationen über die EU gerecht. Außerdem leben die Schüler in einem vereinten und friedlichen Europa dessen Entwicklung auch zukünftig voranschreiten wird. Dadurch wird mit der UE so weit wie möglich an die Erlebnisse der Schüler angeknüpft, da sich in den Klassen Schüler der unterschiedlichsten Nationalitäten befinden und einige von ihnen den Urlaub im europäischen Ausland verbringen. Somit ist Europa Teil ihrer Lebens- und Erfahrenswelt und sollte daher vertieft werden, um die Schüler verstehen zu lassen „ […] dass in vielen Bereichen unseres Lebens europäische Bezüge wirksam werden […].“ 8
3.2 Fächerübergreifende Aspekte
Neben seiner fachspezifischen Verankerung im Lehrplan zielt dieses Thema aber auch auf eine fächerübergreifende Kooperation ab: „Politische Bildung im Fach Sozialkunde erfordert eine sorgfältig abgestimmte Zusammenarbeit mit den Fächern Erdkunde und Geschichte.“ 9 So wurden mit den Kollegen von Erdkunde und Geschichte schon frühzeitig Absprachen getroffen, um durch geschichtliche und geographische Komponenten didaktische Synergieeffekte zu erzielen. Dies stellte sich als äußerst sinnvoll heraus.
7 Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung. Europäische
Union (279). Bonn: Franzis’ print &media GmbH 2005. S.22.
8 a.a.O. S. 69.
9 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung (Rheinland-Pfalz): Lernbereich
Gesellschaftswissenschaften. Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde. Hauptschule, Realschule,
Gymnasium, Regionale Schule (Klassen7 - 9/10). Mainz: Sommer Druck Verlag 1998. S.242.
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3.3 Lehrplanbezug
Die Europäische Union bzw. der Prozess der europäischen Einigung ist im Lehrplan - neben der politischen Ordnung der BRD und der Friedenssicherung als Aufgabe internationaler Politik - als Schwerpunktthema in der 9. Klasse vorgesehen. Es wird zusätzlich im schulartübergreifenden Grundkonzept im Zusammenhang mit den aktuellen Gegenwartsproblemen und Zukunftsaufgaben genannt. 10 Insgesamt sollen diesem Thema sechs Unterrichtsstunden gewidmet werden. Neben einem Einblick in den europäischen Einigungsprozess und seinen Auswirkungen auf die persönliche Lebenssituation der Menschen, wird das EP explizit für den Einblick in die Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnisse europäischer Institutionen genannt. Als sehr positiv bei der Themenauswahl lässt sich hervorheben, dass die anderen Schwerpunkte der Unterrichtsreihe sehr gut eingebunden werden können, da sich das Parlament parallel zum dualen Prozess der Erweiterung und Integration entwickelt hat.
3.4 Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung
Das Europäische Parlament hat für die Schüler eine hohe Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung, denn nur wenn Europa als Herausforderung und Teil ihrer Gegenwart und Zukunft thematisiert wird, kann bei ihnen eine zustimmende Grundhaltung zu einem europäischen Staatenbund evoziert werden. Das EP ist überdies das einzig direkt gewählte Organ der EU und dadurch die Interessenvertretung aller europäischen Bürger. Seine Entscheidungen sind folgenreich für das alltägliche Leben, auch wenn sich viele der „Europäisierung der Entscheidungen“ nicht immer im vollen Maße bewusst sind. Außerdem ist das EP neben seiner Legitimation auch das den Bürgern nächste Organ der EU, denn es hat: „ […] einen hierzu bislang unbeachteten Vorsprung in seiner Eigenschaft als öffentliches Forum zur transeuropäischen Kommunikation und Interaktion jenseits der Grenzen des klassischen Nationalstaates.“ 11 Zusätzlich ist es laut Art. 255 des EG-Vertrages verpflichtet, jedem Bürger Zugang zu allen Dokumenten zu gewähren. Daher ist es stets bemüht, die Entscheidungsabläufe so transparent wie möglich zu gestalten: Zum Beispiel werden die Sitzungen via Livestream online übertragen und Audio-Dokumente sind im Internet zum Anhören hinterlegt. Sämtliche Dossiers sind in einem Register aufgestellt und können ebenfalls
10 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung (Rheinland-Pfalz): Lehrpläne
Gesellschaftswissenschaften. S. 242f.
11 Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A bis Z . S.238.
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Arbeit zitieren:
M.A. Tanja Geminn, 2006, Vorbereitung eines Besuches beim Europäischen Parlament , München, GRIN Verlag GmbH
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