In den letzten Jahren hat sich das Verbraucherverhalten hinsichtlich des
Abschlusses von Verträgen wesentlich geändert. Dem Laden an der Ecke mit dem
persönlichen Gespräch, der persönlichen Beratung und der Möglichkeit vorheriger
Überlegung aufseiten des Verbrauchers ist im wesentlichen Umfang der
Kauftätigkeit außerhalb der Ladengeschäfte gewichen. Der Verbraucher meidet
den Weg in den anonymen Supermarkt und in die mangels Parkmöglichkeiten
schlecht erreichbaren Innenstadtgeschäfte. Der Verkauf per Katalog und Internet
oder über den Vertreterbesuch erspart ihm aufwendige Wege und Zeit. Der
Unternehmer hingegen benötigt hierzu kein aufwendiges Ladengeschäft inklusive
kostenträchtiger Lagerungen in teuren Verkaufszentren. Dem Unternehmer bietet
sich zudem die Möglichkeit, gezielter auf den Verbraucher zuzugehen und nicht
erst zu warten, bis dessen Überlegungen ihn in sein Ladengeschäft führen. Der
Unternehmer kann attraktiver und aggressiver vorgehen. Er kann über geschulte
Vertreter bzw. Verkäufer seinen Umsatz erhöhen und Kosten sparen.
Über die diversen Arten des Direktvertriebes werden mittlerweile auch
Versicherungsverträge an den Mann beziehungsweise die Frau gebracht. Doch
dies birgt ebenfalls Gefahren, denn auch Haustürgeschäfte, bei welchen der
Abschluss eines Versicherungsvertrages im Fokus steht, bedürfen eines
besonderen Verbraucherschutzes. Das mittlerweile im Bürgerlichen Gesetzbuch
integrierte „Gesetz über den Widerruf von Haustür- und ähnlichen Geschäften“
bietet jedoch in solchen Situationen keinen Schutz.
Wie kann man sich als Verbraucher dennoch hinreichend gegen die alltäglich
praktizierten und teilweise recht erfolgreichen Tricks der Unternehmen
ausreichend schützen?
Dieser Frage wird in der vorliegenden Ausarbeitung rund um das Thema der
„Problematik von Haustürgeschäfte im Versicherungswesen“ nachgegangen.
Hierzu muss zunächst geklärt werden, wie Verträge und insbesondere
Versicherungsverträge zustande kommen, was eigentlich Haustürgeschäfte sind
und wie deren rechtliche Handhabung per Gesetz geregelt ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeine Aussagen zum Vertragsrecht
a. Die Grundsätze des Kaufvertrages
b. Die Grundsätze des Versicherungsvertrages
3. Haustürgeschäfte als besondere Vertriebsform
a. Erläuterungen und Arten der Haustürgeschäfte
i. Verhandlungen am Arbeitsplatz
ii. Bereich der Privatwohnung
iii. Freizeitveranstaltungen
iv. Ansprechen in Verkehrsmitteln
v. Öffentlich zugängliche Verkehrswege
b. „Das Haustürwiderrufsgesetz“
i. Das Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen
ii. Die Anwendbarkeit auf Versicherungsverträge
4. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Problematik von Haustürgeschäften im Kontext des Versicherungswesens, um Verbraucher über ihre Schutzrechte beim Direktvertrieb aufzuklären.
- Grundlagen des Kauf- und Versicherungsvertragsrechts
- Definition und Arten von Haustürgeschäften
- Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes
- Besonderheiten beim Widerruf von Versicherungsverträgen
- Aktuelle Entwicklungen im europäischen Verbraucherschutz
Auszug aus dem Buch
3. a. iii. Freizeitveranstaltungen
§ 312 Abs.1 Nr.2 BGB gibt dem Verbraucher auch dann ein Widerrufsrecht, wenn er zum Abschluss des Vertrages anlässlich einer von der anderen Vertragspartei oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung zum Abschluss des Vertrages bestimmt worden ist. Unter den Begriff einer Freizeitveranstaltung fallen Situationen, die als gewerbliche oder gewerblich motivierte Veranstaltung in ihrem Gesamtbild von einem Freizeiterlebnis ausgehen, das zur Unterhaltung oder Belehrung der Teilnehmer dient.
Die enge Verknüpfung von Freizeitangebot und geschäftlichem Vertragsabschluss versetzten den Verbraucher in eine unbeschwerte Stimmung und unkritische Kaufbereitschaft. Alle Veranstaltungen bedienen sich der Verschleierung und Verdrängung des gewerblichen Charakters. Der Verbraucher konzentriert sich im Wesentlichen auf die Freizeitveranstaltung und das gebotene Erlebnis, so dass er von dem Vertragsgespräch quasi überrumpelt wird. Unter dem psychologischen Druck soll er dann Leistungen erwerben, die er eigentlich nicht wollte. Dadurch entsteht ein besonderes Schutzbedürfnis. Durch sein Interesse an der Unterhaltung wird der Verbraucher zum Besuch gewonnen und nicht wie beim Abschluss im Geschäftslokal schon mit vorherigen Vertragsvorstellungen und konkreten Wünschen in die Verhandlung eintreten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt die Änderung des Verbraucherverhaltens weg vom Ladenlokal hin zu neuen Vertriebsformen und die damit verbundenen Risiken für den Verbraucherschutz.
2. Allgemeine Aussagen zum Vertragsrecht: Erläutert die theoretischen Grundlagen von Willenserklärungen, Rechtsgeschäften sowie die spezifischen Bedingungen von Kauf- und Versicherungsverträgen.
3. Haustürgeschäfte als besondere Vertriebsform: Analysiert verschiedene Situationen des Direktvertriebs und die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht bei solchen Abschlüssen.
4. Ausblick: Diskutiert europarechtliche Bestrebungen zur Harmonisierung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen und die Position der deutschen Versicherungswirtschaft.
Schlüsselwörter
Haustürgeschäfte, Versicherungswesen, Widerrufsrecht, Verbraucherschutz, Direktvertrieb, BGB, Vertragsrecht, Willenserklärung, Versicherungsvertrag, Freizeitveranstaltungen, Haustürwiderrufsgesetz, Rechtsfolgen, Ombudsmann, Versicherungsaufsicht, Kündigungsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Herausforderungen, die sich durch den Abschluss von Versicherungsverträgen im Rahmen von Haustürgeschäften für den Verbraucher ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vertragsabschluss, die Definition von Haustürgeschäften und die spezifischen Widerrufsmöglichkeiten des Verbrauchers.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich Verbraucher gegen die „Tricks“ aggressiver Vertriebsmethoden schützen können und wie das Gesetz diese Situationen regelt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-orientierte Ausarbeitung, die auf der Analyse des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet detailliert die verschiedenen Vertriebsformen, das Haustürwiderrufsgesetz und die speziellen rechtlichen Aspekte beim Abschluss von Versicherungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Verbraucherschutz, Haustürwiderrufsrecht, Versicherungsvertrag und Direktvertrieb zusammenfassen.
Gilt das Haustürwiderrufsgesetz uneingeschränkt für alle Versicherungsverträge?
Nein, die Arbeit stellt dar, dass für Versicherungen eigene spezifische Regelungen gelten und die allgemeinen Grundsätze des Haustürgeschäfts hier oft nicht direkt anwendbar sind.
Welche Rolle spielt der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft?
Er dient als kostenlose Schlichtungsinstanz bei Streitigkeiten zwischen Versicherer und Kunde, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht erreicht werden konnte.
- Quote paper
- Alina Dorl (Author), 2003, Zur Problematik von Haustürgeschäften im Versicherungswesen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15148