1 Einleitung
Am 11. März 1812 wurde unter dem preußischen Kanzler Hardenberg nach langem Ringen ein Gesetz verabschiedet, das die Verbesserung der Lebensbedingungen der Juden in dem nur noch drittklassigen, unter französischer Besatzung leidenden Rumpfstaat zum Ziele hatte. An dem Zustandekommen des „Emanzipationsgesetzes“ hatte der damalige Kanzler maßgeblichen Einfluss. 1 Jenes Gesetz war Teil der Preußischen Reformen, welche nach der katastrophalen Niederlage bei Jena und Auerstedt 1806 mit dem Zwecke der Staatskonsolidierung und Abwehr einer Revolution notwendig geworden waren. Dem Edikt waren zahlreiche Diskussionen und verschiedene Entwürfe vorangegangen. Knapp 30 Jahre zuvor wurde die Debatte von Christian Wilhelm Dohm angestoßen, der mit seiner revolutionären Schrift „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ eine neue Argumentationsgrundlage geboten hatte. Diese Arbeit entzündete 1781 eine breite Diskussion, wie und ob die Juden zu nützlicheren Gliedern der Gesellschaft erzogen werden konnten. Dieser Gedankengang spielte nach 1806 naturgemäß eine gewaltige Rolle, da der König und die Regierung bei ihrem Vorhaben, das französische Joch abzuschütteln, alle Teile des Volkes mobilisieren mussten.
Es soll im Folgenden der epochale Charakter von Dohms Schrift verdeutlicht werden. Um diese herausragende Wichtigkeit allerdings fundiert darstellen zu können, ist es notwendig, sich kurz die rechtliche Stellung der Juden von ihrer förmlichen Wiederaufnahme in der Mark Brandenburg 1671 bis zum Tode Friedrich II. 1786 anzusehen. Hinzukommend sollen Dohms wichtigsten Thesen ausführlich herausgearbeitet werden, um so seine Argumentationsstruktur nachvollziehbar darstellen zu können. Viele der Gedankengänge des preußischen Beamten erscheinen uns heute sicher als Selbstverständlichkeit. Für die damalige Zeit waren sie dies eben nicht. Daher darf der historische Blick bei der Untersuchung nicht verloren gehen. Dieser ist darüber hinaus dahingehend ausschlaggebend, dass anschließend eruiert werden soll, inwieweit Dohms Schrift antijüdische Tendenzen oder gar Antijudaismus nachgewiesen werden kann. Unter Einbeziehung verschiedener Forschungsmeinungen können und dürfen der historische Kontext sowie andere zeitgenössische Auffassungen nicht unberücksichtigt bleiben.
Dohm nahm mit seinem Werk einen ganz entscheidenden Einfluss auf die gesellschaftliche und rechtliche Stellung vieler europäischer Juden. Trotzdem sollte die rechtliche Gleichstellung zwischen Juden und Christen in Gesamtdeutschland erst mit der
1 Vgl. Hermann, Ingo: Hardenberg. Der Reformkanzler, Berlin 2003, S. 300ff.
1
Reichsgründung 1871 erreicht werden. Nichtsdestotrotz blieben die alten Vorurteile, mit denen sich schon Dohm beschäftigen musste, in der Bevölkerung verwurzelt, die immer dann stärker zum Vorschein traten, wenn es wirtschaftliche und / oder soziale Probleme im Reich gab. 2 Gerade weil diese wichtige und viel rezensierte Schrift den Anfangspunkt der gesetzlichen Judenemanzipation darstellt, ist die Literatur zum Thema - vor allem in Verbindung mit dem 1812er Edikt - reichlich. Demgegenüber muss nach Literatur, die sich mit den Stereotypen über Juden in dem Werk auseinandersetzt, ausführlicher gesucht werden. Die herangezogene Sekundärliteratur wird vergleichend dazu verwendet, die Frage nach dem Vorhandensein von antijüdischen Tendenzen in Dohms Aufsatz fundiert beantworten zu können.
Auf die allgemeinen Zeitumstände zwischen dem Erscheinen der Schrift 1781 und dem Verkünden des „Emanzipationsgesetztes“ kann aus Platzgründen nicht eingegangen werden. Es werden diese daher als in groben Zügen bekannt vorausgesetzt. 3
2 Rechtliche Stellung der Juden in Brandenburg-Preußen 1671 -
1781
Christian Wilhelm Dohm kann durchaus als ein Freund von zeitgemäßen Reformen bezeichnet werden. Er war aufklärerisch gebildet und brachte den Staatsschriften seiner Zeit viel und reges Interesse entgegen. Doch beließ er es nicht beim Lesen und Studieren anderer Schriften. 1781 wurde er von seinem Freund Moses Mendelssohn gebeten, eine Denkschrift über die drückende Lage der elsässischen Juden an den französischen Staatsrat zu verfassen. 4 Dohm nutzte diese Gelegenheit, um seiner Schrift über die Lage der Juden im Elsass eine Reformschrift voranzustellen, in der er sich auf 154 Seiten darüber äußerte, wie seiner Meinung nach die Regierungen der europäischen Staaten die Juden zu gesellschaftlich nützlichen Bürgern erziehen könnten.
„Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ erregte großes Interesse, Aufsehen und Streit in der gebildeten Öffentlichkeit und förderte über lange Sicht die Emanzipationsbereitschaft
2 So zum Beispiel beim „Gründerkrach“ Mitte der 1870er Jahre.
3 Eine fundierte Übersicht bietet dazu: Freund, Ismar: Die Emanzipation der Juden in Preußen. Unter besonderer
Berücksichtigung des Gesetztes vom 11. März 1812, Erster Band: Darstellung, Berlin 1912.
4 In der neueren Forschung wird noch ein weiterer Faktor in die Diskussion um die Frage nach den Motiven
Dohms zum Verfassen seiner Denkschrift eingebracht. Die Josephinischen Reformen 1781, die eine leichte
Verbesserung für einige Juden in Teilen Österreichs mit sich brachten, sollen demnach auch zum Entstehen der
hier behandelten Schrift beigetragen haben. Vgl. Heinrich, Gerda: Die Debatte um „bürgerliche Verbesserung“
der Juden 1781-1786, in: Goldenbaum, Ursula (Hg.): Appell an das Publikum. Die öffentliche Debatte in der
deutschen Aufklärung 1687-1796. Teil 2, Berlin 2004, S. 813-895, hier S. 831f.
2
der deutschen Staaten. Auch der Werdegang des unter Kanzler Hardenberg verabschiedeten „Emanzipationsediktes“ vom März 1812 war von diesem Buch maßgeblich geprägt. Doch sind die Diskussionen um Dohms Werk und der weitere legislative Weg in Preußen nur verständlich, wenn die Vorgeschichte der Judengesetzgebung und die rechtliche Stellung der meisten Juden 1781 bekannt sind.
Nachdem die Juden 1573 aus der Mark vertrieben worden waren, nahm der Große Kurfürst 1671 fünfzig wohlhabende, aus Wien geflohene jüdische Familien in Brandenburg auf. Diese sollten die Wirtschaft des Landes vorantreiben und somit Geld in die Kassen des immer noch unter den Folgen des 30-jährigen Krieges leidenden Staates spülen. 5 Diese Familien genossen weitgehende Freiheiten. Die Nachfolger des Großen Kurfürsten strebten ab 1688 anderen Haupttendenzen in der Judengesetzgebung nach. Schon Friedrich III. (I.) glaubte nicht mehr an die Nützlichkeit des jüdischen Handels. Einerseits wuchsen daher die finanziellen Belastungen, andererseits wurden die rechtlichen Beschränkungen für die Juden ausgebaut. 6 1714 bestätige Friedrich Wilhelm I. die Entwicklungen seit 1671 in einem Edikt. Trotzdem blieb die Lage der preußischen Juden verhältnismäßig günstig. Über die Jahre zog unter Friedrich Wilhelm I. eine Animosität in die Gesetzgebung ein, die 1730 in seinem Hauptjudengesetz gipfelte. Der König war der Ansicht, dass die Juden ein Übel für Staat und Gesellschaft darstellten und verschärfte daher die finanziellen Belastungen erheblich, schließlich wollte er nicht auf die jüdischen Steuergelder verzichten. Begleitend wurden wieder zusätzlich die rechtlichen Restriktionen verschärft. Sein Nachfolger, Friedrich II., blieb dieser Politik treu. Er war von der Schädlichkeit der Juden überzeugt und durchdrungen. Sein „Generalreglement“ von 1750 regelte detailliert, wie sich die Juden in Preußen zu verhalten hatten und blieb im Kern bis 1812 und teilweise noch darüber hinaus in Preußen in Kraft. Es verschärfte abermals die Lebenssituation der meisten Juden in Preußen. Dieses Gesetz bildete 1781, als Dohm seine Schrift verfasste, den rechtlichen Hintergrund für die Juden. Dieser hatte sich in den 110 Jahren seit 1671 kontinuierlich verschlechtert. Der Tiefpunkt dieser Entwicklung soll im Folgenden kurz beschrieben werden, um die Wirkung von Dohms Buch besser nachvollziehen zu können.
Als erstes sind die Bemühungen des Königs zu nennen, die Bevölkerungszahl der Juden durch Reglementierungen immer möglichst gering zu halten. Ein ordentlicher Schutzjude durfte nur ein Kind „ansetzen“, auf das er sein Schutzprivileg übertragen konnte. Zudem war die Zahl
5 Ganz ähnlich wurde auch 1685 im Edikt von Potsdam verfahren, welches aus Frankreich vertriebenen
Hugenotten den Zugang in die Mark gestattete.
6 1700 wurde z.B. der Leibzoll für Schutzjuden eingeführt. Dieser wurde allerdings, zumindest für Schutzjuden,
nach ein paar Monaten im gleichen Jahr wieder aufgehoben.
3
der ordentlichen Schutzjuden stark begrenzt. Auch konnte nur diese Gruppe innerhalb des preußischen Judentums einen selbständigen Handel führen.
Auch im Berufsleben waren die Juden starken Einschränkungen unterworfen. So war ihnen jede Laufbahn in einem Staatsamt, in einem öffentlichen Lehramt, im Militär und anderen Berufen verwehrt. Sie waren von fast allen Handwerken ausgeschlossen und durften sich nicht in der Landwirtschaft betätigen. Hinzukommend waren sie im Handel mannigfachen Beschränkungen unterworfen. Juden mussten viele Schikanierungen und Sonderbelastungen über sich ergehen lassen. Ein relativ bekanntes und gleichsam makaber schikanierendes Beispiel dafür ist die „Porzellanjudensteuer“ 7 . Um den Absatz der königlichen Porzellanmanufaktur zu heben, war den Juden befohlen worden, Waren bei bestimmten Anlässen 8 von dort zu erwerben, um diese im Ausland zu veräußern und somit bekannt zu machen. Solche Gesetze waren 1671 noch undenkbar.
Ein anderes Beispiel für eine entwürdigende Gesetzgebung war der Leibzoll. Dieser zwang Juden bei interprovinzialen Reisen, sich selbst wie eine Ware oder wie ein Stück Vieh zu verzollen. Auch die von dieser Abgabe befreiten Juden mussten sich der Zolluntersuchung stellen und fanden dort zuweilen erniedrigende Schikanierungen seitens der Zollbeamten. Es soll noch ein Wort zu der politischen Verfassung der Juden in Preußen gesagt werden. Der Staat besteuerte nicht einzelne Juden, sondern die Gesamtheit einer Gemeinde, weil Einzelne zum Teil die drückenden Steuerlasten nicht mehr aufbringen konnten. Andere Gemeindemitglieder mussten für diese finanziell einspringen. Auch konnte die gesamte jüdische Gemeinde für das Vergehen eines Einzelnen haftbar gemacht werden. Daraus resultierend waren die Mitglieder einer jüdischen Gemeinde ständig gezwungen, aufeinander aufzupassen. So kam es, dass sich die Juden über die Jahre regelrecht zu Solidargemeinden zusammenschließen mussten, die das Ausmaß eines Staates im Staate annahmen. Die meisten Juden waren also völlig von ihrer gesellschaftlichen Umwelt ausgeschlossen und das nicht nur rechtlich. Durch Religion, Kleidung, Bartwuchs, Namen und andere Dinge hoben sie sich schon rein äußerlich von den Christen ab.
Trotz dieser Beschränkungen hatte sich jedoch die gesellschaftliche und kulturelle Stellung der Juden so verschoben, dass zwischen ihr und der politisch-rechtlichen Lage eine tiefe Kluft herrschte. 9 Außerdem hatten sich die Zeitumstände seit 1671 erheblich geändert. Es sollen hier nur ein paar Indikatoren für ein sich anbahnendes anderes Zeitalter genannt werden. 1781
7 Diese wurde dann allerdings schon 1788 unter Friedrich Wilhelm II. abgeschafft.
8 Ein solcher Anlass war etwa die „Ansetzung“ des ersten Kindes.
9 Zu erwähnen wären hier die Person Moses Mendelssohns oder die Berliner Salonkultur, die teilweise von Juden
geleitet wurde. Vgl. dazu die Ausführungen in Freund: Emanzipation (wie Anm. 3), S. 34ff.
4
verabschiedete Joseph II. die „Toleranzedikte“ 10 in Österreich, 1779 veröffentlichte Lessing sein berühmtes Werk der Aufklärung „Nathan der Weise“. 1748 hatte bereits Montesquieu auf die Nachteile der Juden hingewiesen. 11
3 Dohms Kernthesen
Christian Wilhelm Dohm ordnet sich in diese Reihe 1781 mit seinem Buch „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ ein. Im folgenden Text soll der Gang der Argumentation seiner Schrift geschildert und die Kernaussagen Dohms aufgezeigt werden. In der „Vorerinnerung“ benennt Dohm seine Absichten. Er will seine Gedanken offen legen, „wie die Juden nützlichere Glieder der bürgerlichen Gesellschaft werden können“, damit die Staaten „die Zahl ihrer guten Bürger“ vermehren können. 12 Nach dieser „Vorerinnerung“ beginnt Dohm mit dem eigentlichen Text und beschreibt einleitend das seiner Meinung nach grundsätzliche Ziel einer jeden europäischen Regierung, nämlich „immer fortschreitende Zunahme der Bevölkerung“. 13 Dies sei die Vorbedingung, den Wohlstand des Volkes fortlaufend zu mehren. Umso unverständlicher ist es für Dohm, dass die Regierungen versuchten, die Juden aus diesem Prozess herauszuhalten und teilweise ihre Vermehrung und freie Entfaltung massiv zu behindern. Die ganzen Maßregeln, die genauer aufgelistet werden, seien nicht gerechtfertigt. Das seien sie nur, wenn in der jüdischen Religion „ungesellige Grundsätze“ 14 nachgewiesen werden könnten, was aber nicht der Fall sei. Das Religions- und Sittengesetz der Juden vertrage sich vollkommen mit den bürgerlichen Pflichten. Daher stehe diese gesetzliche Unterdrückung der Juden im Widerspruch zur Menschenliebe und Gerechtigkeit und sei daher „ein Überbleibsel der Barbaren der verflosnen Jahrhunderte“ 15 . Die Tatsache, dass die Juden ursprünglich aus Asien stammen, sich durch Bart, Beschneidung und Religion von den Christen unterscheiden würden, rechtfertige nicht, dass sie nicht zum Wohl des Ganzen beitragen könnten. 16 Ein paar Seiten weiter unten fordert Dohm für die Juden daher die Religionsfreiheit, da alles andere „ein Eingriff in die natürlichen Rechte des
10 Zu finden in: Höxter, Julius: Quellenbuch zur jüdischen Geschichte und Literatur. IV. Teil. Europäische
Länder in der Neuzeit, Frankfurt am Main 1928, S. 163-166.
11 Zum Beispiel in seinem Buch „L’esprit des lois“.
12 Christian Wilhelm Dohm: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. Band I, Nachdruck Hildesheim/New
York 1973, Vorerinnerung, Seite 3ff. Wenn sich im fortlaufenden Text auf das Werk bezogen wird, soll die
Seitenzahl genügen.
13 Dohm I, S. 3.
14 S. 16.
15 S. 39.
16 Vgl. S. 15f.
5
Arbeit zitieren:
Daniel Sosna, 2007, Christian Wilhelm Dohm - ein Antijudaist?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Daniel Sosna hat einen neuen Text hochgeladen
Networks of Innovation: Vaccine Development at Merck, Sharp and Dohme,...
Louis Galambos, Jane Eliot Sewell, Jane Eliot Sewell
Gradiva: Delusion and Dream in Wilhelm Jensen's Gradiva
Wilhelm Jensen, Sigmund Freud, Helen M. Downey
The Memoirs of Field-Marshal Wilhelm Keitel
Wilhelm Keitel, Earl Frederick Ziemke, Walter Gorlitz
Understanding the "I Ching": The Wilhelm Lectures on the Book of Chang...
Hellmut Wilhelm, Irene Eber, C. F. Baynes
Wilhelm Reich Selected Writings: An Introduction to Orgonomy
Wilhelm Reich, Mary Boyd Higgins
Wilhelm Dilthey: Selected Works, Volume III: The Formation of the Hist...
Wilhelm Dilthey, Rudolf A. Makkreel, Frithjof Rodi
Wilhelm Dilthey: Selected Works, Volume V: Poetry and Experience
Rudolf A. Makreel, Wilhelm Dilthey, Frithjof Rodi
Building Your Dream Horse: Charles Wilhelm's Ultimate Foundation Train...
Charles Wilhelm, Allison Houston
0 Kommentare