Bachelor Politik und Organisation, Hausarbeit zum Modul 3.3 II
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Kohärenz und Konflikt 2
3 Entwicklungs- und Agrarpolitik der EU 4
3.1 Vertragliche Grundlagen, Ziele und Instrumente 4
3.1.1 Entwicklungspolitik 4
3.1.2 Agrarpolitik 6
3.2 Zuständigkeiten, Entscheidungsfindung und finanzielle
Ausstattung 8
3.3 Wesentliche Akteure und Einflüsse 9
4 Auswirkungen der Agrarpolitik der EU 11
4.1 Überproduktion und Exporterstattungen 11
4.2 Folgen agrarischer EU-Exporte 13
5 Fazit 15
Anlagen
Anlage I: Auszüge aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft 17
Anlage II: AKP-Regionen für Wirtschaftspartnerschaftsabkommen 20
Anlage III: Preise für Agrarprodukte der EU 21
Literaturverzeichnis 22
III Bachelor Politik und Organisation, Hausarbeit zum Modul 3.3
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ausgeführte Zahlungsermächtigungen der
Europäischen Gemeinschaften in Mio € ........................................... 9 Tabelle 2: Interventions-/Stützpreise der EU für Rindfleisch,
Zucker und Getreide ...................................................................... 11 Tabelle 3: EU-Exporte in AKP-Länder in 1000 t .................................... 12
IV Bachelor Politik und Organisation, Hausarbeit zum Modul 3.3
Abkürzungsverzeichnis
AKP Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im pazifischen Ozean BIP Bruttoinlandsprodukt COPA Comité des Organisations Professionnelles Agri-
CPA Cotonou-Partnerschaftsabkommen EEF Europäischer Entwicklungsfonds EG Europäische Gemeinschaft EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EU Europäische Union GAP Gemeinsame Agrarpolitik GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GATT General Agreement on Tariffs and Trade, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen NGO Non-Governmental Organization, Nichtregie-rungsorganisation IWF Internationaler Währungsfonds ODA Official Development Assistance UN Vereinte Nationen WPA Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, engl. Economic Partnership Agreement (EPA) WTO World Trade Organisation
1 Bachelor Politik und Organisation, Hausarbeit zum Modul 3.3
1 Einleitung
Die Generaldirektion Entwicklung der Europäischen Kommission gibt Europa als weltweit größten Bereitsteller von Entwicklungshilfe an (European Commission 2008). Parallel hierzu subventioniert die EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ihre Landwirtschaft; die dabei erzeugten Überschüsse werden an Drittländer verkauft und konkurrieren dort mit agrarischen Erzeugnissen aus Entwicklungsländern. Für viele am wenigsten entwickelte Länder 1 stellt die Landwirtschaft einen bedeutenden Wirtschaftsbereich dar, „da sie einen Großteil des Volkseinkommens ausmacht, einen Großteil der Bevölkerung, teilweise über 90%, beschäftigt und einen Großteil der Wertschöpfung erwirtschaftet“ (Schwarz 2006, 13). Steht damit die Agrarpolitik der EU im Konflikt zu ihrer Entwicklungspolitik, oder berücksichtigt die Union bei ihrer Agrarpolitik die Ziele der Entwicklungspolitik (Kohärenz 2 )? Wesentliche zu beantwortende Fragen betreffen mögliche Konflikte zwischen den Zielen und Instrumenten der Entwicklungs- und der Agrarpolitik der EU sowie die Darstellung der Bedeutung der beiden genannten Politikfelder innerhalb der EU anhand der zuständigen Institutionen, ihrer finanziellen Ausstattung und der beteiligten Akteure. Zudem sollen die Auswirkungen von EU-Exportsubventionen auf lokale Produzenten in Entwicklungsländern untersucht und das Verhältnis der Agrar- zur Entwicklungspolitik der EU geklärt werden.
Zur Eingrenzung des Themas werde ich mich vorwiegend auf wirtschaftliche und finanzielle Aspekte des Cotonou-Partnerschaftsabkommens (CPA) zwischen den Staaten der EU und 79 3 Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im pazifischen Ozean (AKP) sowie hinsichtlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hauptsächlich auf die Exportförderung beziehen. Weitere Aspekte der Entwicklungs- und Agrarpolitik der EU, etwa Importregelungen im Rahmen der GAP, sowie sonstige Einflüsse auf Entwicklungsländer, etwa durch den IWF, die Weltbank oder die WTO werden aus der Analyse ausgeschlossen.
1 Die Entwicklungsländer wurden von Internationalen Organisationen in verschiedene Untergruppen eingeteilt, die „am wenigsten entwickelten Länder“ sehen die UN als „besonders benachteiligt“ (vgl. Andersen 2000: 81).
2 Vgl. Vertrag über die Europäische Union (1992): Art. 130 u.
3 Vgl. Europa 2008b, Stand 07.08.08.
2 Bachelor Politik und Organisation, Hausarbeit zum Modul 3.3
Als Vorgehensweise wurde die Folgende gewählt: Nach der Einleitung erfolgt die Begriffsbestimmung von Kohärenz und Konflikt, das dritte Kapitel befasst sich mit den Zielen, Maßnahmen, Institutionen und Akteuren der Entwicklungs- und Agrarpolitik der EU. Im folgenden Kapitel werden die Auswirkungen der Agrar-Exporte auf Entwicklungsländer analysiert. Schließlich wird eine Bewertung des Verhältnisses der beiden genannten Politikfelder erfolgen.
2 Kohärenz und Konflikt
Die im „Vertrag über die Europäische Union“ 1992 erstmals verbindlich hinterlegte Forderung nach Kohärenz verlangt, die entwicklungspolitischen Ziele in den unionsinternen (Einzel)Politiken zu berücksichtigen.
„Policy coherence particularly concerns the effects of the Union’s internal policies on the southern countries and how these policies contribute to development.” (European Commission 2007, 3).
Widersprüchliche politische Prioritäten einzelner Politikfelder oder unterschiedliche Interessen sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Entwicklungsländer stellen gemäß der Europäischen Kommission die größte Barriere für eine Kohärenz der Politiken hinsichtlich der Entwicklungspolitik dar (vgl. European Commission 2007, 10). Sind die Handlungspläne der einzelnen Politikfelder gegensätzlich oder die Interessen unvereinbar und wird dies von den Beteiligten wahrgenommen, handelt es sich um einen Konflikt (Regnet 1996, 16). Bezogen auf die Agrar- und Entwicklungspolitik der EU hieße dies, dass die Interessen, Ziele oder Instrumente der Agrarpolitik im Widerspruch zu jenen der Entwicklungspolitik stehen. Zusätzlich müsste dies den Beteiligten bewusst sein. Ob das der Fall ist, soll im weiteren Verlauf untersucht werden.
Die relative Bedeutung der Agrar- und Entwicklungspolitik innerhalb der EU gibt Hinweise zu den Ursachen von Kohärenz oder Konflikt zwischen den beiden Bereichen: Dominiert etwa ein Politikfeld deutlich, ist es nicht auf die Kooperation mit einem verhältnismäßig marginalen Politikfeld angewiesen und verfolgt seine eigenen Ziele ohne Berücksichtigung der Ziele anderer. Anhaltspunkte zur Bedeutung eines Politikfeldes ergeben sich aus dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Verträge der EG/EU 4 und
4 EG: seit 1967, ab 1992 wurde die EG in die EU integriert.
3 Bachelor Politik und Organisation, Hausarbeit zum Modul 3.3
der historischen Entwicklung, aus der finanziellen Ausstattung sowie aus den Zuständigkeiten und den beteiligten Akteuren. Die EU ist ein „nicht-hierarchisch[es], dynamisch[es] Mehrebenensystem“ (Dialer 2007, 27) mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten auf nationaler Ebene und EU-Ebene, die je nach Politikfeld variieren. Je früher ein Politikfeld supranational integriert wurde, desto bedeutender erschien den beteiligten Nationalstaaten die gemeinsame Regelung dieses Bereiches. Aufgrund der gestiegenen Anzahl der Mitglieder der EG/EU wird jedoch die Modifikation des einmal eingeschlagenen historischen Weges erschwert, da wesentlich mehr unterschiedliche nationale Interessen auf einen Nenner gebracht werden müssen. Dies impliziert, dass die ursprüngliche Bedeutung eines Politikfeldes lange anhält, da sie sich nur langsam veränderten Rahmenbedingungen anpassen kann 5 . Die Anzahl der beteiligten Ebenen und Institutionen erlaubt ferner Rückschlüsse auf die Handlungsfähigkeit eines Bereiches. Zudem muss die jeweilige Macht der Beteiligten berücksichtigt werden. Macht bedeutet hierbei in Anlehnung an Max Weber „die Chance […], seinen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen.“ (Piazolo 2006, 9). Da „der politische Prozess […] im wesentlichen als ein Prozeß der Interessenvermittlung [erscheint]“ (Massing 1995, 222), haben mächtige Interessen bessere Einflussmöglichkeiten als Interessen ohne starke Fürsprecher. 6 Ein weiterer wichtiger Aspekt bezüglich Kohärenz oder Konflikt verschiedener Politiken ist die Abhängigkeit eines Politikbereiches von den Entscheidungen anderer Bereiche. Während die Agrarpolitik im Wesentlichen Finanz-, Handels-, Umwelt- und Entwicklungsfragen betrifft, werden entwicklungspolitische Belange von vielen Politikfeldern beeinflusst. Hier besteht unter anderem Abstimmungsbedarf mit der Außen-, Sicherheits-, Handels-, Finanz-, Umwelt- und Agrarpolitik. Wegen der vielen potentiellen Zielkonflikte ist die Kohärenzproblematik in der Entwicklungspolitik viel ausgeprägter als in anderen Bereichen (vgl. Dialer 2007, 40).
5 Dies entspricht den Annahmen der Pfadabhängigkeit, wonach „eine historische Entscheidung die Bedingungen für die nachfolgende Entscheidung ändert und somit eine Weichenstellung darstellt.“ (Schneider/Janning 2005, 29).
6 In Anlehnung an die Theorie der Machtressourcen werden „Machtmittel und Machtpo- sitionen von gesellschaftlichen Gruppen betont.“ (Schneider/Janning 2005, 73).
4 Bachelor Politik und Organisation, Hausarbeit zum Modul 3.3
3 Entwicklungs- und Agrarpolitik der EU
Im Folgenden werden die Entwicklungs- und Agrarpolitik der EU näher erläutert. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem CPA und der GAP ab der Agenda 2000.
3.1 Vertragliche Grundlagen, Ziele und Instrumente
Die vertraglichen Grundlagen markieren die historische Entwicklung der untersuchten Politikfelder, die Ziele und Instrumente geben Hinweise zu Übereinstimmungen und möglichen Konflikten.
3.1.1 Entwicklungspolitik
Im EWG-Vertrag von 1957 wird die Entwicklungspolitik nicht explizit erwähnt. Nur die überseeischen Gebiete, zu welchen Frankreich, Italien, Belgien und die Niederlande angesichts ihres kolonialen Hintergrundes besondere Beziehungen pflegen, wurden der Gemeinschaft assoziiert:
„[…] Ziel der Assoziierung ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Länder und Hoheitsgebiete und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihnen und der gesamten Gemeinschaft […].“ (Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957, Art. 131 bzw. 182). Durch den Beitritt Großbritanniens 1973 erhöhte sich die Zahl der Anwärter auf eine Assoziierung „um die ehemaligen britischen Kolonien in Afrika, in der Karibik und im Südpazifik (A+K+P)“ (Nuscheler 2006, 527). Ab 1975 wurden den nun zu den AKP-Staaten zusammengefassten Ländern im Rahmen der Lomé-Abkommen 7 „allgemein[e] Handelspräferenzen [gewährt,] die Marktzugangskonditionen verbessert, Preisstabilisierungsmechanismen eingeführt und wirtschaftliche und technische Hilfeleistungen gestellt.“ (Tannous 2007, 117). Damit sollte der Wohlstand dieser Länder gefördert werden. Die Landwirtschaft wurde erst im zweiten Lomé-Abkommen einbezogen, jedoch blieben viele Produkte, bei welchen EG-Produzenten die AKP-Konkurrenz fürchteten, von der Zollfreiheit ausgenommen (vgl. Schwarz 2004, 67f). Erst mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde eine vertragliche Basis für die EU-Entwicklungspolitik mit den Leitprinzipien Komplementarität, Koordination und Kohärenz geschaffen. 8 Als Ziele werden genannt:
7 Insgesamt wurden vier Lomé-Abkommen zwischen EG und AKP-Staaten geschlossen: 1975, 1980, 1985 und 1990 (vgl. Tannous 2007, 117).
8 vgl. Art. 130 u - 130 x, Anlage I.
Arbeit zitieren:
Andrea Zeller, 2008, Entwicklungs- und Agrarpolitik der EU, München, GRIN Verlag GmbH
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