Vorwort
Diese Diplomarbeit entstand im Rahmen meines Diplom-Studiums im Fach Katholische Theologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
An dieser Stelle möchte ich mich bei meinen betreuenden Dozenten des Arbeitsbereichs für Pastoraltheologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Herrn Prof. Dr. Hubert Windisch und Frau Dr. Michaela Christine Hastetter, für ihre fachliche Unterstützung während der Abfassung meiner Diplomarbeit bedanken.
Mein besonderer Dank richtet sich an meine Familie und Freunde, die mich auch während meines Studiums und der Erstellung dieser Arbeit auf vielfältige Weise unterstützt haben.
Freiburg, im Januar 2010 Nicole Kaiser
Seite III Diplomarbeit Nicole Kaiser
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort III
Inhaltsverzeichnis........................................................................................ IV
Einleitung 1
1 Bestattungs- und Trauerkultur im Wandel der Zeit 3
1.1 Der Abschied von den Verstorbenen - Damals und Heute. 3
1.2 Weltliche und Kirchliche Rahmenbedingungen 9
1.2.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Bestattung in Deutschland 9
1.2.1.1 Bestattungs- und Friedhofszwang, Bestattungspflicht
und Verantwortlichkeiten. 10
1.2.1.2 Das Verfahren bis zur Bestattung. 11
1.2.2 Kirchenrechtliche Bestimmungen zur Bestattung nach dem
CIC /1983. 12
1.2.3 Der Tod als Geschäft? - Beruf und Perspektive eines Bestatters. 13
2 Die Begriffe Ritus, Ritual und Ritualdesign 16
2.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Bedeutungsinhalte 16
2.1.1 Der Ritualbegriff. 16
2.1.2 Ritus/Riten 18
2.1.3 Riten-/Ritualdesign 18
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Inhaltsverzeichnis
2.2 Die Funktion religiöser und kirchlicher Rituale 20
2.3 Ritual und Ritualdesign in ihrer Bedeutung für den
Trauerkontext. 21
3 Der katholische Bestattungsritus: "Die kirchliche
Begr äbnisfeier" nach dem II. Vatikanischen Konzil. 25
3.1 Zur Geschichte der christlichen Sterbe- und Begräbnisliturgie. 25
3.1.1 Bestattungskultur des christlichen Altertums 25
3.1.2 Die römische Sterbe- und Begräbnisliturgie in ihrer ältesten
erhaltenen Gestalt (7./8. Jhd) 26
3.1.3 Die Sterbe- und Begräbnisliturgie nach dem Rituale
Romanum (1614) 27
3.2 „Die Kirchliche Begräbnisfeier“ von 1972/73. 28
3.3 Das neue Rituale-Faszikel „Die Kirchliche Begräbnisfeier“
ab dem 1. Advent 2009. 29
3.3.1 Liturgische Formen der kirchlichen Begräbnisfeier 30
3.3.2 Elemente der kirchlichen Begräbnisfeier. 31
3.3.2.1 Messe oder Wort-Gottes-Feier 31
3.3.2.2 Osterkerze 32
3.3.2.3 Schriftlesungen. 32
3.3.2.4 Homilie (Predigt) 33
3.3.2.5 Gesänge. 33
3.3.2.6 Gedenkworte und außerliturgische Formen der
Verabschiedung. 33
3.3.2.7 Prozessionen 34
3.3.2.8 Liturgische Kleidung. 34
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Inhaltsverzeichnis
3.3.2.9 Weihwasser Weihrauch. 34
3.3.2.10 Segnung des Grabes. 35
3.3.2.11 Absenken des Sarges 35
3.3.2.12 Nennung des Namens. 36
3.3.2.13 Ansehen der Person und äußerer Aufwand 36
3.3.2.14 Friedhof und Grab 36
3.3.3 Verschiedene Dienste bei der kirchlichen Begräbnisfeier 37
3.3.3.1 Gemeinde 37
3.3.3.2 Leitung 37
3.3.3.3 Liturgische Dienste 37
4 Symbole und außerkirchliche Rituale für den Abschied 39
4.1 Abschiedsfeiern und -rituale nach Martina Görke-Sauer 39
4.1.1 „Bianca“ 39
4.1.1.1 Offene Aufbahrung. 41
4.1.1.2 „Zeichen aus dem Leben“ 42
4.1.1.3 Kerzen 42
4.1.1.4 Symbol für die Trennung. 43
4.1.1.5 Musikauswahl 43
4.1.1.6 Leichenschmaus 43
4.1.1.7 Gemeinsames Aufräumen. 44
4.1.2 „Der alte Malermeister“ 45
4.1.2.1 Farbige Trauerkleidung. 46
4.1.2.2 Christliche Feier 46
VI
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4.1.2.3 Malerpalette und Farben als Symbol für das Leben des
Malermeisters 47
4.1.3 „Felix“ 47
4.1.3.1 Felix direkt nach dem Unfall sehen 49
4.1.3.2 Längere Aufbahrungszeit und Aussegnung. 49
4.1.3.3 Sarg- und Grabbeigaben. 49
4.1.3.4 Aufstellen eines Kreuzes an der Unfallstelle 50
4.1.3.5 Symbol des Regenbogens 50
4.1.4 „Der Herr Professor“ 51
4.1.4.1 Auswahl der Trauergäste. 52
4.1.4.2 Sitzordnung 52
4.1.4.3 Mitgebrachte Texte und Gedichte. 52
4.1.4.4 Sarg ohne Schmuck 53
4.1.4.5 Rosen. 53
4.2 Weitere Symbole des Abschieds. 54
4.2.1 Symbolik der Farben. 54
4.2.2 Sprache der Blumen, Fertigung von Kränzen und Gestecken 55
4.2.3 Fertigen, Bemalen und Schmücken des Sarges/der Urne 57
4.2.4 Traueranzeige gestalten 57
4.2.5 (Mit-)Gestaltung der Trauerfeier 58
4.2.6 Totengedenken im Internet 58
VII
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4.3 Bestattungsarten 59
4.3.1 Erdbestattung 59
4.3.2 Feuerbestattung 60
4.3.3 Seebestattung 60
4.3.4 Baum- oder Waldbestattung im FriedWald oder RuheForst 60
4.3.5 Anonyme Bestattung. 61
4.3.6 Naturbestattungen 61
4.3.7 Weltraumbestattung 62
4.3.8 Luftbestattung 62
4.3.9 Diamantenbestattung 63
4.3.10 Körperspende für wissenschaftliche Zwecke 64
4.3.11 Zusammenfassung 64
5 Chancen und Grenzen außerkirchlichen Ritualdesigns und
kirchlicher Begräbnisfeier. 65
5.1 Innovativität und Individualität außerkirchlichen
Ritualdesigns ? 65
5.2 Grenzen der christlichen Begräbnisliturgie gegenüber
au ßerkirchlichen Riten 66
5.2.1 Eucharistie als Höhepunkt der Begräbnisliturgie 66
5.2.2 „Priestermangel“ und Laienbeauftragung zum Begräbnisdienst 67
5.2.3 Alternative Bestattungsformen 68
5.2.4 Verständnis und Wirkung von Symbolen und Ritualen 69
VIII
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Inhaltsverzeichnis
5.3 (Bestehende und bleibende) Seelsorgliche Stärken und Chancen der
Kirchlichen Begräbnisfeier als wesentliches Element kirchlicher
Trauerbegleitung 70
5.3.1 Die kirchliche Begräbnisfeier als wesentliches Element kirchlicher
Trauerbegleitung 70
5.3.2 Stärken und Chancen der kirchlichen Begräbnisfeier. 71
5.3.2.1 Das kirchliche Begräbnis ist Dienst am Verstorbenen 72
5.3.2.2 Ritualkontingent der Kirche. 72
5.3.2.3 Vergegenwärtigung der Realität des Todes und
Anerkennung des neuen Status. 73
5.3.2.4 Sterben und begraben werden in der Gemeinschaft der
Kirche. 74
5.3.2.5 Individualität und Persönlichkeit des christlichen
Begr äbnisses 74
5.3.2.6 Gleichbehandlung aller Verstorbener 75
5.3.2.7 Missionarische Dimension der Begräbnisfeier. 76
5.3.2.8 Vernetzung kirchlicher Angebote im Trauerfall 76
5.3.2.9 Den kirchlichen Verkündigungsauftrag wahrnehmen 77
6 Resümee und Ausblick. 79
7 Verzeichnisse. 80
7.1 Literatur 80
7.2 Internet-Quellen 84
7.3 Abbildungen. 86
IX
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Inhaltsverzeichnis
Anhang A:Statistische Daten 2007 zu den kirchlichen Kasualien A-1
A.1 Katholische Taufen ab 1960. A-1
A.2 Erstkommunion ab 1977 A-1
A.3 Katholische Trauungen ab 1960. A-2
A.4 Katholische Bestattungen ab 1960 A-2
Anhang B:Bestattungsverfügungen B-1
B.1 „Vorsorgliche“ Bestattungsverfügung B-1
B.2 Vorlage für eine Kremationsverfügung B-4
Anhang C:Überblick Bestattungskosten C-1
Anhang :DMustervorlagen für Todesanzeigen D-1
X
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Einleitung
Discountaktionen, die mit zwei Bestattungen zum Preis von einer locken, eine „StarTrek-Beerdigung“ mit Special Effects oder eine Event-Bestattung in Stil einer Broadway-Show - mit derartigen, scheinbar skurrilen Angebote wartet Bestatter Frank Featherbed in der britischen Komödie „Grabgeflüster“ auf. Auf mich, als „Kind vom Land“, wirkte diese Art von Begräbnis-Inszenierung zunächst eher befremdlich, war doch für mich von klein auf das kirchliche Begräbnis die „normale“ Form des letzten Abschieds von einem Verstorbenen. Dennoch war dadurch mein Interesse geweckt, herauszufinden, was den Anstoß gab, dass derartige alternative Angebote entstanden und was diese scheinbar so attraktiv gegenüber der kirchlichen Begräbnisfeier macht.
So beschloss ich, mich in meiner Diplomarbeit näher mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen. Unter dem Titel Seelsorgliche Chancen und Grenzen katholischer Bestattungsriten (als wesentliches Element kirchlicher Trauerbegleitung) gegenüber außerkirchlichem „Ritualdesign“ verfolge ich in dieser Arbeit das Ziel, zu klären: Warum braucht der Mensch (in Zeiten der Trauer) Rituale? Welche außerkirchlichen Angebote gibt es und worin liegt die Attraktivität außerkirchlicher Rituale? Welche Stärken hat demgegenüber das kirchliche Begräbnis vorzuweisen, was ist sein Proprium und Ziel? Welche Chancen kann die Kirche nutzen?
Die Arbeit beginnt im ersten Kapitel mit einem Überblick über dem Umgang mit Tod und Bestattung in der Geschichte, um davon ausgehend die gegenwärtigen gesetzlichen und kirchenrechtlichen Bestimmungen zu Tod und Bestattung darzustellen. Auch das zweite Kapitel dient als Grundlage für die weitere Arbeit. Neben der Begriffsbestimmung von Ritual, Ritus/Riten und Riten-/Ritualdesign, wird die allgemeine Funktion religiöser und kirchlicher Rituale, sowie die spezielle Funktion von Ritualen und Ritualdesign für den Trauerkontext erläutert. Das dritte Kapitel skizziert den kirchlichen Bestattungsritus in seiner Form nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Ausgehend von einer kurzen Entstehungsgeschichte der christlichen Sterbe- und Begräbnisliturgie, werden anhand der Rituale-Ausgaben von 1972/73 und von 2009 die Formen, Elemente und Dienste der „Kirchlichen Begräbnisfeier“ dargestellt. Im vierten Kapitel werden auf Grundlage des Buches „Im Land der Trauer“ von Martina Görke-
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Sauer im ersten Abschnitt vier Beispiele für alternative Abschiedsfeiern und die dabei verwendeten Rituale und Symbole vorgestellt. Neben weiteren Symbolen des Abschieds im zweiten Abschnitt, gibt der dritte Abschnitt einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsformen. Nachdem in den ersten vier Kapiteln die Diskussionsgrundlagen für das fünfte Kapitel zusammengetragen wurden, kann schließlich der Frage nachgegangen werden, wo die Grenzen, aber auch die Chancen der kirchlichen Begräbnisfeier gegenüber außerkirchlichen Formen des Abschieds liegen: der erste Abschnitt dieses Kapitels klärt, wie innovativ und individuell das außerkirchliche Ritualdesign tatsächlich ist. Wo demgegenüber die christliche Begräbnisliturgie an ihre Grenzen stößt, erläutert der zweite Abschnitt. Im dritten Abschnitt wird sich zeigen, dass die Kirchliche Begräbnisfeier nach wie vor über seelsorgliche Stärken verfügt und weitere Chancen nutzen kann. Die gewonnenen Erkenntnisse werden schließlich im sechsten Kapitel resümiert und zusammengefasst.
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1 Bestattungs- und Trauerkultur im Wandel der Zeit
1.1 Der Abschied von den Verstorbenen - Damals und Heute
„Das älteste und facettenreichste Erbe vergangener Zeiten und Kulturen bilden die Beerdigungszeugnisse“ 1 . Von frühesten Zeiten an galt es als heilige Pflicht, den Verstorbenen eine würdige Bestattung zu bereiten und so wurden die Toten auf vielfältige Art und Weise geehrt. „Mannigfach sind die Arten der Bestattung: Aussetzen der Toten, Höhlen-, Wasser- oder Hausbegräbnis, Erdbegräbnis, Verbrennung.“ 2
Im Alten Israel wurde das Sterben als natürlicher, zum Leben gehörender Vorgang und der natürliche Tod als Ende eines erfüllten Lebens angesehen. 3 Die dominante Grabform dieser Zeit war das Felsengrab mit mehreren Liegeplätzen. Wohlhabende Familien besaßen ein Familiengrab, die Bestattung darin galt als Zeichen eines gotterfüllten Lebens, die die Sozialform der Lebenden fortführt. Nicht im Grab der Vorfahren bestattet zu werden, ein ‚Eselsbegräbnis’, die Bestattung in der Fremde oder überhaupt kein Begräbnis zu bekommen galt als Zeichen des Fluches. In ritualisierter Form brachten die Hinterbliebenen ihre Beziehung zum Verstorbenen in ‚Selbstminderungsriten’ zum Ausdruck, wie Scheren der Haare, Hauteinritzungen, Streuen von Asche auf das Haupt und Zerreißen der Kleider. Die Trauer wurde durch lautes Klagen und Schreien zum Ausdruck gebracht. Mit der Aufkommenden Vorstellung, dass Jahwe ein Oberwelt Gott sei, der allein verehrt werden darf, kam es zu einer Tabuisierung des Bereichs des Todes. Aber „wo es nur einen Gott gibt, lässt sich dieser nicht aus einem Bereich des Kosmos ausschließen. Auch die Unterwelt kann nicht gott-los sein“. Der ursprüngliche Herrschaftsbereich Jahwes wurde von der Oberwelt auf die Unterwelt ausgeweitet. Ab dem babylonischen Exil wurde „die
1 Schiller, Gisela: Der organisierte Tod. Beobachtungen zum modernen Bestattungswesen, Düsseldorf
1991, 15.
2 Gaedke, Jürgen: Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, Köln, Berlin, Bonn, München 8 1999,
1.
3 Vgl. dazu und im Folgenden: Kessler, Rainer: Sterben, Tod und Trauer im alten Israel, in: Elsas,
Christoph (Hg.): Sterben, Tod und Trauer in den Religionen und Kulturen der Welt. Gemeinsamkeiten
und Besonderheiten in Theorie und Praxis, Bd. 1, Hamburg ²2008, 200.
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Forderung der Alleinverehrung Jahwes zum Gedanken weiterentwickelt, dass er der einzige Gott überhaupt ist. Mit einem neuzeitlichen Begriff nennt man das Monotheismus“ 4 . Unter diesem Verständnis Jahwes als alleiniger Gott, stellte sich jedoch eine neue, nämlich die Theodizee-Frage im Zusammenhang des aufkommenden Phänomens der Märtyrer, die um ihres Glaubens willen sterben. Kann ihr Tod das letzte Wort sein kann, während ihre Mörder weiterleben? Gibt es für die Märtyrer ein Weiterleben nach dem Tod und ein Gericht über die Mörder? Aus diesen Gedanken entstand die Hoffnung, dass in der Endzeit der Tod selbst vernichtet wird. 5
„Von der so im Alten Testament formulierten Hoffnung auf Auferstehung der Toten, der Erwartung eines Endgerichts und dem Glauben an eine letztendliche Vernichtung des Todes führt eine direkte Linie zu den Vorstellungen in Judentum, Christentum und Islam.“ 6
In der Vorstellungswelt des antiken Griechenlands des 8. - 4. Jahrhunderts vor Christus, bestimmte der Umgang mit den Toten, welche unmittelbar in den Bereich der Lebenden hineinwirken, das pflichtgemäße Handeln der Menschen. Die Totenfürsorge war bestimmt einerseits von der Sorge um die Toten, andererseits von der Angst vor den Toten, sowie der Angst um das Wohlergehen der eigenen Seele nach dem Tod. Das Wissen um das eigene Sterben war allgegenwärtig. 7
Homers Epen Ilias und Odyssee spiegeln die Totenbräuche der damaligen Zeit wider. 8 Den Toten standen Ehren zu und es war das Allerwichtigste, sie nach den überkommenen Bräuchen zu bestatten Die schlimmste Angstvorstellung der Antike war es, die gefallenen Krieger unbestattet auf dem Schlachtfeld liegen lassen zu müssen. Diese konnten nicht in den Hades eingehen und brachten als Ruhelose Unglück über die Lebenden. Im Augenblick des Todes trennte sich nach der damaligen Vorstellung die
4 Kessler: Sterben, Tod und Trauer, 201.
5 Vgl. Kessler: Sterben, Tod und Trauer, 194-202.
6 Kessler: Sterben, Tod und Trauer, 202.
7 Vgl. dazu und im Folgenden: Froning, Heide: Jenseitsvorstellungen, Tod und Trauer im antiken
Griechenland, in: Elsas, Christoph (Hg.): Sterben, Tod und Trauer in den Religionen und Kulturen
der Welt. Gemeinsamkeiten und Besonderheiten in Theorie und Praxis (Band 1), Hamburg ²2008, 203.
8 Vgl. dazu und im Folgenden: Froning: Jenseitsvorstellungen, Tod und Trauer, 204-210.
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Seele vom Körper und verweilte im Hades, um einst Ruhe zu finden. Dies war aber nur möglich, wenn der Leichnam den Bräuchen entsprechend bestattet und der Totenkult geehrt wurde. Andernfalls musste die Seele am Rande der Unterwelt Qualen erleiden und über die Angehörigen kommt Unheil. Verantwortlich für die Totenfürsorge waren die nächsten Angehörigen, vor allem die legitimen - ehelichen - männlichen Nachkommen. Sie waren gesetzlich verpflichtet im Alter für ihre Eltern und gegebenenfalls auch Großeltern zu sorgen und deren nicht immer billiges Begräbnis und den Grabkult durchzuführen und sie hatten dafür zu sorgen, dass der familiäre Besitz nicht in fremde Hände überging. Diese Regelungen machen verständlich, welch hartes Los es sein musste, ehelos und ohne legitime Nachkommen zu sterben. 9
War es noch bis ins zweite Jahrhundert nach Christus üblich, die Toten zu verbrennen und deren Asche in verschiedensten Arten von Gefäßen zu bestatten, 10 ging man ab dieser Zeit, wahrscheinlich bedingt durch die christliche Vorstellung der leiblichen Auferstehung, zur Beisetzung der Leichen über, vorzugsweise in einem Sarg, bzw. Sarkophag. Diese bestanden aus Ton, Holz, Blei, Stein oder begehrterweise aus Marmor und waren in den meisten Fällen mit figürlichem oder dekorativem Relief geschmückt. 11 Auch die ersten Christen hatten dieselben Bestattungs-Sitten, wie ihr Umfeld, wonach die Bestattung im Anschluss an die Gedankenwelt der griechischrömischen Antike Aufgabe der Familie ist. Erst um 200 n. Chr., als die Bestattung im Laufe der Zeit als Gemeindesache angesehen wird, gab es Bemühungen der Christen, in eigenen Grab-Bezirken bestattet zu werden. Dieser geistige Wandel ist darauf zurückzuführen, „dass der römische Familienbegriff unter dem Postulat der
9 Vgl. Froning: Jenseitsvorstellungen, Tod und Trauer, 210.
10 Allerdings war auch hier vorausgesetzt, dass die Angehörigen sich das für die Verbrennung
erforderliche Holz und folglich solch eine aufwendigere Bestattungsform leisten konnten. Die Armen
hingegen wurden nämlich, lediglich in ein Tuch gehüllt, anonym in den Friedhofs-Bezirken in der
Erde beigesetzt.
11 Die schmückenden Darstellungen waren von Region zu Region ganz unterschiedlich. Girlanden, Szenen
aus griechischen Sagen, Abbildung der Verkörperungen der vier Jahreszeiten oder Jagd- und
Hirtenszenen. Des Weiteren gab es auch Darstellungen, die sich auf das Leben des Verstorbenen
bezogen, wie seinen Beruf, die Tugenden und die Hoffnung auf ein angenehmes Leben nach dem Tod.
Je nach Region waren große Flächen für das Anbringen von Inschriften vorgesehen in anderen
Regionen hingegen wurde davon überhaupt kein Gebrauch gemacht. „Den Römern war es wichtig,
dass die Toten mit Porträts auf dem Sarkophag abgebildet werden konnten.“
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Christokratie, also der Bruderschaft in Christo, eine Ausweitung erfährt. Wenn danach allein durch das Christ-Sein eine verwandtschaftsähnliche Beziehung zum Toten besteht, ist die christliche Gemeinde als solche schon auf Grund der alten, in der Familie begründeten Forderung der pietas zur Bestattung der Toten verpflichtet“ 12 .
Das starke Anwachsen der christlichen Gemeinde, führte zur Notwendigkeit ein „Coemetrium“ - einen Friedhof - für die christliche Gemeinde zu organisieren. Da es für die Gemeinde finanziell wohl nicht möglich war, ein größeres Gelände zu erwerben, entstand die erste Katakombe. So konnten sie mit einer kleinen Grundfläche auskommen und in die Tiefe gehen. 13
Im Frühchristentum verbreitete sich außerdem die Sitte, die Reliquien der Märtyrer beizusetzen und durch ein kleines Monument hervorzuheben. Durch das Pilgern zu deren Gräbern und Reliquien erhofften sich die Menschen Fürsprache beim Jüngsten Gericht. 14 Viele Christen waren überzeugt, „daß am Jüngsten Tage nur die auferstehen würden, die ein angemessenes und unversehrtes Grab erhalten hatten“ 15 und man erhoffte sich, dass „die Märtyrer, die einzigen Heiligen (d.h. Gläubigen), die sofort ihres Platzes im Himmel sicher waren, über die Leiber wachten und die Grabschänder bannten“ 16 .
Ebenso durch die Sorge um das Wohl der eigenen Seele nach dem Tod motiviert, war es ab dem 5. bis zum 7. Jh. für wohlhabendere Menschen üblich, die Kirchen durch Schenkungen von kostbaren liturgischen Geräten zu unterstützen oder Kirchen oder
12 Feickert, Arne: Rechtsfragen der kirchlichen Bestattung. Mitgliedschaftsanspruch und
Totenfürsorgerecht dargestellt für die katholische Kirche und die Evangelische Landeskirche in Baden
(Schriften zum Staatskirchenrecht 37), Frankfurt 2007, 31.
13 Vgl. Koch, Guntram: Sterben, Tod und Trauer in der Kunst der römischen Kaiserzeit und der
frühchristlichen Zeit, in: Elsas, Christoph (Hg.): Sterben, Tod und Trauer in den Religionen und
Kulturen der Welt. Gemeinsamkeiten und Besonderheiten in Theorie und Praxis (Band 1), Hamburg
²2008, 241-248.
14 Vgl. Koch: Sterben, Tod und Trauer, 266.
15 Ariès, Philippe: Geschichte des Todes, München 6 1993, 46.
16 Ariès: Geschichte des Todes, 47.
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Teile ihrer Ausstattung zu stiften, „in der Hoffnung und Erwartung, damit die Rettung ihrer Seelen erwirkt zu haben“ 17 .
„Die allermeisten [Toten des Mittelalters] verschwanden in schlicht markierten Einzel-oder anonymen Massengräbern.“ 18 Die bereits in frühchristlicher Zeit herausgebildete, allerdings noch nicht allgemein gültig formulierte Vorstellung vom Fegefeuer, ließ im Hoch- und Spätmittelalter die Anzahl der Seelenmessen stark ansteigen, die als notwendig betrachtet wurden, „um den Seelen der Verstorbenen die Zeit im Fegefeuer zu verkürzen“ 19 , die Messstiftungen wurden dabei als Vertrag mit Gott angesehen. 20
Im Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit „ist der Anspruch auf eine kirchliche Bestattung voll ausgebildet.“ Die Bestattung soll durch die Kirche, unter Durchführung eines Bestattungsrituals, auf einem Kirchhof erfolgen, diese Haltung zeigt sich auch darin, dass in dieser Zeit eine verbindliche Bestattungsordnung, das Rituale Romanum, ausgebildet wird. „Blickt man auf die christlich-abendländische Tradition, so gehörten Tod und Bestattung Jahrhunderte lang zur Domäne der Kirchen. Bis in die Neuzeit hinein waren die Muster der Trauerkultur vom christlichen Glauben und kirchlichen Institutionen geprägt“ 21 , sie legen die Voraussetzungen und Bedingungen für eine kirchliche Bestattung fest. 22 Doch bereits zur Zeit der Reformation bahnen sich in Deutschland Veränderungen an, die in den folgenden Jahrhunderten, in der Zeit der Aufklärung und dann vor allem im 19. und 20. Jahrhundert, weiter zunehmen. 23 ‚Individualisierung’, ‚Technisierung’ und ‚Säkularisierung’ charakterisieren diese Zeit.
17 Koch: Sterben, Tod und Trauer, 271.
18 Fehrmann, Antje: Grabmal und Totengedächtnis um westlichen Mittelalter, in: Elsas, Christoph (Hg.):
Sterben, Tod und Trauer in den Religionen und Kulturen der Welt. Gemeinsamkeiten und
Besonderheiten in Theorie und Praxis (Band 1), Hamburg ²2008, 281.
19 Fehrmann: Grabmal und Totengedächtnis, 291.
20 Vgl.: Fehrmann: Grabmal und Totengedächtnis, 294.
21 Fischer, Norbert: Zur Geschichte weltlicher Bestattungskultur. Vortrag auf dem Kolloquium „Weltliche
Bestattungskultur in Berlin“ am 25. Mai 2002 im Krematorium Berlin-Baumschulenweg, in: www.bfg-
bayern.de/ethik/download/Bestattung.pdf (28.12.2009).
22 Vgl. Feickert: Rechtsfragen, 34.
23 Vgl. dazu und im Folgenden: Fischer: Geschichte weltlicher Bestattungskultur.
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So entstanden vor allem in den Städten neue Orte der Trauer: außerstädtische Friedhöfe, Leichenhallen, Krematorien.
„Der durch die neuzeitliche Entwicklung bedingten räumlichen Trennung des Begräbnisplatzes von der Kirche entsprach eine geistige Loslösung von dem Grundgedanken des Kirchhofs. Die Bestattung menschlicher Leichen wurde mehr und mehr ihres Charakters als rein kirchliche Angelegenheit entkleidet und ging als öffentliche Aufgabe immer mehr in die Hände des Staates und der Gemeinden über.“ 24 „Kirchen- und kultusfeindliche Gedanken führen zu einer Schwächung der kirchlichen Position und zur Stärkung des Anspruchs des Staates, über die bürgerliche Ehre des Toten selbst zu wachen.“ 25
Die Leichenhallen, die ursprünglich dazu dienten die Angst vor dem Scheintod auszuräumen, lösten nach und nach die hygienisch bedenklichen Hausaufbahrungen ab, wurden teilweise sogar zwingend vorgeschrieben. 26 Die Technisierung der Bestattung durch die Entstehung von Krematorien ermöglichte eine hygienische, platzsparendere und preisgünstigere Bestattung. Dies entsprach ganz dem Sinn des aufgeklärten Denkens der Säkularisierung und dem Bevölkerungswachstum zur Zeit der Industrialisierung. Das 1886 erlassene Feuerbestattungsverbot der Kirche, hatte die Möglichkeit und ebenso die Notwendigkeit zur Folge, dass nicht-kirchliche, alternative, weltliche Feierlichkeiten entstanden.
„Das Erleben von Sterben und Tod gehörte noch vor wenigen Generationen zu den grundlegenden Erfahrungen, die selbst Kinder daheim natürlicherweise machten. Nicht nur bei bedeutenden Persönlichkeiten versammelten sich die Angehörigen am Sterbebett, vielmehr war es in Stadt und Land selbstverständlich, das Leben im Schoße der Familie zu beschließen. Aber wie heute der Tod an die Grenze eines langen Lebens verdrängt wird, so ist auch das Sterben, vor allem in den Städten, aus den Wohnungen in die isolierten Randzonen der Gesellschaft, in die Krankenhäuser, die Alten- und
24 Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrecht, 7.
25 Feickert: Rechtsfragen der kirchlichen Bestattung., 38.
26 Vgl. dazu und im Folgenden: Fischer, Norbert: Zur Geschichte der Trauerkultur in der Neuzeit, in:
Herzog, Markwart (Hg.): Totengedenken und Trauerkultur. Geschichte und Zukunft des Umgangs mit
Verstorbenen, Stuttgart 2001, 47-49.
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Pflegeheime verbannt und die Betreuung der alten Menschen, Kranken und Sterbenden einem Fachpersonal überlassen. Dabei soll nicht verkannt werden, dass die durch Krieg und die Nachkriegszeit bedingten Änderungen unserer Gesellschaftsstruktur, die Entwicklung zur modernen Industriegesellschaft mit ihrer Mobilität und den damit verbundenen ‚Änderungen der Familien-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit ursächlich dafür sind, dass sich unsere Einstellung zum Tode so „neutralisiert“ hat.“ 27 Die Versorgung der Verstorbenen ist längst nicht mehr (alleinige) Aufgabe der Familie, Bestatter regeln heute nicht nur die Vorbereitung, Ausgestaltung und Durchführung der Bestattung, sondern sind zugleich Berater und Helfer in der Krisensituation der Trauer. 28
1.2 Weltliche und Kirchliche Rahmenbedingungen
1.2.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Bestattung in Deutschland
Bis Ende des 18. Jahrhunderts war die Totenbestattung selbstverständlich kirchliche Angelegenheit. 29 Die neue Situation während und nach der Reformation erforderte, dass der Staat in das Bestattungswesen eingriff. Bedingt durch wirtschaftliche und soziale Entwicklungen des 19. Jahrhunderts, hatte die Monopolstellung der Kirchen in Bestattungsangelegenheiten weitere Einbrüche zu verzeichnen. Aufgrund gesundheitlicher und hygienischer Gründe, sahen es die politischen Gemeinden als ihre Aufgabe an, eigene kommunale Friedhöfe anzulegen und mit rechtlichen Bestimmungen auch diesen Teil der öffentlichen Verwaltung zu regeln.
27 Gaedke, Jürgen: Zwischen Tod und Bestattung. Das Recht der Totenfürsorge, in: Richter, Klemens
(Hg.): Der Umgang mit der Toten. Tod und Bestattung in der christlichen Gemeinde, Freiburg, Basel,
Wien 1990, 171-172.
28 Vgl. Baumgartner, Konrad: Bestattungswesen, in: LThK³ 2, Freiburg 1994, 327-328.
29 Vgl. dazu und im Folgenden: Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrechts, 5-7.
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Grundsätzlich besteht in Deutschland Bestattungs- bzw. Beisetzungszwang 30 für alle menschlichen Leichen oder Aschereste. Erd- und Feuerbestattung stehen als gleichberechtigte Bestattungsarten nebeneinander. Grundsätzlich hat die Bestattung oder Beisetzung auf einem öffentlichen Bestattungsplatz, also einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof zu erfolgen, wobei die Entscheidung für einen bestimmten Friedhof nicht weiter festgelegt ist. Diesem Friedhofszwang steht ein Rechtsanspruch jedes Gemeindeeinwohners auf Benutzung der Friedhöfe gegenüber: Jedem Gemeindeeinwohner steht die Gewährung einer Grabstelle und einer Bestattung unter für alle gleichen Voraussetzungen und Bedingungen zu.
Die Bestattungspflicht umfasst die gesamte Totenfürsorge vom Zeitpunkt des Todes bis zum Abschluss der Bestattung und obliegt an erster Stelle den Ehegatten, Eltern und Kindern. Die Festlegung von Art und Ort der Bestattung kann schon vor dem eigenen Tod durch eine letztwillige Verfügung festgelegt werden, in der Regel wird aber auf das Pietätsgefühl der Angehörigen vertraut. Diese sind, wenn vorab keine Festlegungen getroffen wurden, dazu berechtigt und verpflichtet - im Interesse des Verstorbenenüber die letzte Ruhestätte zu entscheiden und die Einzelheiten der Bestattung zu regeln. 31
Mit der Bestattungspflicht, die in erster Linie den Angehörigen obliegt, ist nicht gleichzeitig die Kostentragungspflicht verbunden. Zur Tragung der Kosten sind die Erben verpflichtet und von ihnen kann jeder Dritte Ersatz für die Bestattungskosten fordern. Diese Verpflichtung endet mit der Schaffung der Grabstätte in dauerhafter Form, folgende anfallende Unterhaltungskosten fallen nicht mehr unter die Kostentragungspflicht der Erben.
30 Dem Bestattungszwang eines menschlichen Leichnams entspricht der Beisetzungszwang für Aschereste,
die durch Kremation eines menschlichen Leichnams entstanden sind.
Vgl. dazu und im Folgenden: Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrecht , 113-115, 152-153, 167.
31 Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrechts, 121-125.
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1.2.1.2 Das Verfahren bis zur Bestattung
In Deutschland ist es allgemein vorgeschrieben, nach Eintritt des Todes eines Menschen, einen Arzt zur Leichenschau zu bestellen. 32 Die Leichenschau dient der einwandfreien Feststellung des Todes und ist Grundlage personenstandsrechtlicher Beurkundungen. Todesart und -zeitpunkt können außerdem wichtig sein für eventuelle Organtransplantationen. Die Feststellung der Todesursache dient des weiteren der Ermittlung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und geht in die Todesursachenstatistik mit ein.
Spätestens am folgenden Werktag sind die Hinterbliebenen verpflichtet den Todesfall beim Standesbeamten des Bezirks anzuzeigen, in welchem der Todesfall sich ereignet hat. Daraufhin erfolgt die Eintragung ins Sterbebuch. 33
Durch die Angehörigen, oder heutzutage meist durch spezialisierte Leichenbesorger oder Bestattungsunternehmen, hat vor der Bestattung die Leichenbesorgung zu erfolgen. Dazu zählen Reinigung, Ankleiden, ggf. Aufbahrung und Einsargung der Leiche. 34
Die Bestattung darf grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden, muss aber nach maximal 96 Stunden stattgefunden haben. 35 Allerdings darf die Bestattung keinesfalls vor der Leichenschau, der Anzeige beim zuständigen Standesbeamten und der damit verbundenen Eintragung ins Sterbebuch stattfinden. Zu beachten ist außerdem, dass entsprechend jeweiliger Friedhofssatzungen an bestimmten Tagen keine Bestattungen oder diese allgemein nur zu bestimmten Tageszeiten stattfinden. 36
32 Vgl. dazu und im Folgenden: Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrecht , 134-140.
33 Vgl. Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrecht, 132-133, Zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet ist
das Familienoberhaupt, ggf. der Anstaltsleiter, Wohnungsinhaber oder sonstige über den Todesfall
unterrichtete Personen, Vgl. ebd.
34 Vgl. Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrecht, 140-144.
35 bzw. nach 96 Stunden muss die Überführung in die Leichenhalle stattgefunden oder die Überführung in
einem anderen Ort auf den Weg gebracht worden sein.
36 Vgl. Gaedke: Friedhofs- und Bestattungsrechts, 150-151.
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Arbeit zitieren:
cand. Dipl. Theol. Nicole Kaiser, 2010, Seelsorgliche Chancen und Grenzen katholischer Bestattungsriten gegenüber außerkirchlichem Ritualdesign, München, GRIN Verlag GmbH
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