INHALTSVERZEICHNIS
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS II
GRUNDBEGRIFFE. III
1. EINLEITUNG 1
2. DIE EINFÜHRUNG VON DRGS. 2
2.1 DRG-DEFINITION 2
2.1.1 Wie wird eine DRG ermittelt? 3
2.1.2 DRG-Einführung. 3
2.2 KRANKENHAUSINFORMATIONSSYSTE-MDEFINITION 4
2.3 ERFAHRUNGEN IN AUSTRALIEN. 5
2.3.1 Unterschiede zwischen den Gesundheitssystemen 6
2.3.2 Auswirkungen in Australien. 7
3. ERWARTETE AUSWIRKUNGEN VON G-DRGS. 9
3.1 VERÄNDERUNGEN IM GESUNDHEITSWESEN 10
3.1.1 DRG als Prozessinnovator im Krankenhaus? 11
3.1.2 Veränderungen im Krankenhausinformationssystem 14
3.3 „BLUTIGE“ ENTLASSUNGEN? 15
3.4 WETTBEWERB UNTER DEN KRANKENHÄUSERN. 16
3.5 KRANKENKASSEN. 17
3.6 QUALITÄTSSICHERUNG 17
3.7 HOCHSCHULMEDIZIN UND INNOVATION. 18
4. LÖSUNGSVORSCHLÄGE 19
4.1 KURZ-OP-TAG 20
4.2 DIE EINFÜHRUNG VON DRG-KOORDINATOREN 21
5. FAZIT 23
LITERATURVERZEICHNIS. 25
I
Abkürzungsverzeichnis
a.O.
Ar-DRG Australian refined Diagnosis Related Groups
BSP
bspw.
ca.
d.h.
DRG
ebd.
etc. et cetera
evtl. eventuell
ff.
FPG
ggf.
G-DRG
Hg.
i.d.R.
i.e.S.
KHG
KIS
S.
Tab. Tabelle
u.a. und andere
u.a.O. und anderen Orts
u.U. unter Umständen
z.B.
z.T.
Abbildungsverzeichnis
Grundbegriffe
Ausreißer (outlier) Einer DRG zugeordneter Fall mit entweder einer signifikant höheren
Verweildauer (day-outlier) oder einem signifikant höheren Ressour-
cenverbrauch (cost-outlier)
Baserate Basisfallwert, durchschnittlicher Fallwert
Case-Mix Bewertungs- und Vergleichswert entweder bezogen auf einzelne Fäl-
le wie auch auf das in einem Krankenhaus behandelte Patienten-
spektrum
Case-Mix-Index Fallschwere-Index, durchschnittliche Fallschwere einer definierten
Patientengruppe (Summe der Relativgewichte aller Behandlungsfäl-
le, dividiert durch die Anzahl der Behandlungsfälle)
CC-exclusion list Listet unzulässige Kombinationen von Komplikationen und Komor-
biditäten für DRG´s
DRG-Creep Veränderung der durch die Kodierung von Haupt- und Nebendiagno-
sen dokumentierten Fallschwere, gemeint wird hier oftmals sowohl
die Fallschwereerhöhung durch ein umfassenderes aber korrektes
Kodieren als auch die bewusste Manipulation der Fallschweredoku-mentation
Fehler DRG Rest- oder Fehler DRG, dient der Zuordnung von fehlerhaft kodier-
ten, unzulässigen oder nicht zuzuordnenden Patientenfällen in eine
DRG, um dem Anspruch der vollständigen Zuweisung aller akutsta-tionären Fälle in DRG´s zu entsprechen
Grouper Software Programm zur Gruppierung aller Krankenhausfälle in
MDC´s und DRG´s
Komorbidität Kennzeichnet üblicherweise zwei oder mehrere parallele Krankheits-
bilder (Folge: höherer Pflegeaufwand, Veränderungen des normalen
Behandlungsprotokolls)
Komplikation Eine zusätzliche, nicht mit der ursprünglichen Erkrankung zwingend
zusammenhängende Erkrankung (Zwischenfall, Unglücksfall, Fehler,
Spätkomplikationen, Infektionen, Embolien, etc.)
Relativgewicht Relativer 'Wert' einer Fallgruppe bezogen auf einen durchschnittli-chen, üblicherweise mit 1,0 bewerteten Fall
Trimming Verfahren zur Ausgrenzung von ungewöhnlichen, auffälligen
Patientengruppen zum Zwecke verfeinerter statistischer Analysen
III
1. Einleitung
Die Einführung von DRGs, genauer gesagt G-DRGs (German Diagnosis Related Groups) auf Basis der Ar-DRGs (Australian refined Diagnosis Related Groups) ist aus Sicht der Kostenträger, d.h. der Krankenkassen und der Beitragszahler längst überfällig. Krankenhäuser sollen ihre Vergütung nicht mehr für vorgehaltene bzw. belegte Betten erhalten, sondern pauschaliert nach „Fall“ und Diagnose. Hintergrund dafür ist die Erkenntnis, dass mehr als 80% aller Krankheiten in gleicher oder vergleichbarer Art und Weise behandelt werden können, unabhängig davon, in welchem Krankenhaus die Therapie erfolgt.
Doch selbst in Australien, das sich bei der Einführung von Fallpauschalen Anfang der neunziger Jahre an den USA orientierte, wird nicht komplett über Fallpauschalen abgerechnet. 70% des Budgets werden dort über Fallpauschalen abgerechnet. 30% aber über andere finanzielle Leistungen. In Deutschland soll allerdings das Abrechnungssystem nicht wie in Australien über einen Verlauf von nahezu einem Jahrzehnt, sondern nach einer Übergangsfrist von nur einem Jahr (2003 optional, ab 2004 verbindlich) eingeführt werden. Das würde eine Einführung in Rekordzeit bedeuten.
Dabei muss jedoch angemerkt werden, dass das neue Abrechnungssystem so neu doch nicht ist, u.a.O. auch noch genauer auf eine Diskussion in Deutschland über die Einführung von DRGs nach amerikanischem Vorbild eingegangen werden wird, die in den 80er Jahren geführt wurde.
Angst macht vielen bei dem Gedanken an die Einführung des DRG-Systems aber bestimmte Aussagen, wie zum Beispiel es würde unter den Krankenhäusern Gewinner und Verlierer geben oder Patienten müssten wohl mit „Blutigen Entlassungen“ rechnen. Es scheinen also nicht nur Mitarbeiter und Angestellte in Krankenhäusern durch Arbeitsplatzverlust bedroht zu sein, sondern auch Patienten in Krankenhäusern müssten wohl laut dieser Aussagen zumindest mit Qualitätseinbußen bei der Behandlung rechnen. Ein Teil dieser Arbeit wird sich auch mit dem vermutlichen Wahrheitsgehalt dieser Äußerungen befassen.
Sicher ist, dass die knapp 2000 deutschen Krankenhäuser unter Druck stehen. 2003 ist eine Nullrunde für die Einnahmen vorgesehen. Gleichzeitig fordert Verdi 3% mehr Lohn für die ungefähr 1 Million im Krankenhaussektor Beschäftigten. Das neue Abrechnungsmodell erhöht den Druck auf die Kliniken weiter.
Die Veränderungen, die sich im Krankenhausinformationssystem und pauschal gesagt bei der „Abrechnung“ ergeben, werden ebenfalls beleuchtet.
Zuletzt wird behandelt inwiefern Krankenhäuser innovativ auf die neuen Anforderungen reagieren können, um weiterhin zu bestehen.
1
2. Die Einführung von DRGs
2.1 DRG-Definition
DRG ist die Abkürzung für Diagnosis Related Group. Also eine Fallpauschale für ein neues Patientenklassifikationssystem, das in Deutschland eingeführt werden wird. Eine Fallpauschale steht dabei für eine Klassifikation eines Patienten anhand bestimmter Merkmale wie bspw. Haupt- und Nebendiagnosen, Komorbidität oder Beatmungsstunden. Als Basis der G-DRGs, also des deutschen Fallpauschalensystems, dienen die Ar-DRGs. Die Ar-DRGs sind deshalb als Basis genommen worden, weil sie als das weltweit modernste und am weitesten entwickelte Fallpauschalensystem gelten. Dadurch soll auch sichergestellt sein, dass die Anpassung über Relativgewichte an die Erfordernisse im deutschen Gesundheitssystem reibungslos verläuft. 1
DRGs sind zuerst in den USA entwickelt worden und seit den 90igern wie aus nachstehender Abbildung ersichtlich in nahezu allen Ländern der westlichen Welt implementiert und kontinuierlich weiterentwickelt worden.
Abb. 1
1 Vgl. Rochell, Bernhard; u.a.: Einigung auf australisch, S. 605.
2
2.1.1 Wie wird eine DRG ermittelt?
Es gibt eine bestimmte Anzahl Diagnosen, die für die Gruppierung benutzt werden. In Australien werden derzeit 12.678 Diagnosen benutzt. Diese Gruppierungen haben immer einen bestimmten CC-Wert, der von 0 (keine Komplikationen) bis 4 (katastrophale Begleiterkrankungen) reicht. 2
In Deutschland sollen zwischen 600 und 800 verschiedene DRGs benutzt werden. Grundsätzlich sind DRGs wie die ICD-Schlüssel in etwa organisch aufgebaut. Zwischen 01 und 39 chirurgische DRGs. 40-59 sonstige DRGs (Prozeduren außerhalb des OP) und 60-99 für medizinische DRGs. 3
Für jeden Patienten muss nach einer komplizierten Rechenformel der Schweregrad der Erkrankung bestimmt werden, der zwischen 0 und 4 liegen kann. Hierbei ist der Einsatz von EDV zur Verschlüsselung und Dokumentation aber auch zur Kontrolle nötig. Der Wert kann aber auch nur dann genau bestimmt werden, wenn alle Nebendiagnosen genau dokumentiert wurden. 4
2.1.2 DRG-Einführung
Mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. Dezember 1999 hat der Gesetzgeber den Selbstverwaltungsparteien auf Bundesebene im neuen § 17 b KHG den Auftrag gegeben, ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalisierendes Vergütungssystem, „das sich an einem international bereits eingesetzten Vergütungssystem auf der Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRG) orientiert“, zum 01. Januar 2003 in Deutsch-land einzuführen. 5
Am 01. März 2002 wurde im Deutschen Bundesrat vom Gesetzgeber das Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser verabschiedet. Danach ist die Einführung des neuen Vergütungssystem mit Hilfe einer zweijährigen budgetneutralen Phase in 2003 und 2004 und einer dreijährigen Konvergenzphase von 2005 bis 2007 durchzuführen, in der sich die krankenhausindividuellen Budgets in drei Schritten mittels individueller Basisfallwerte auf das neue Vergütungssystem „einstellen“ sollen. Ab dem 01. Januar 2007 wird damit für alle Krankenhäuser ein landesweit einheitlicher Basisfallwert und damit ein einheitliches Entgeltniveau gelten. 6
2 Vgl. Fehrenbacher, Erich: Neue Anforderungen an die EDV im Rahmen der DRG-Einführung, S. 63.
3 Vgl. Fehrenbacher, Erich: Neue Anforderungen an die EDV im Rahmen der DRG-Einführung, S. 63.
4 Vgl. Fehrenbacher, Erich: Neue Anforderungen an die EDV im Rahmen der DRG-Einführung, S. 64.
5 Vgl. Schmidt, Michael: DRG-Einführung in Deutschland, S. 521.
6 Vgl. Schmidt, Michael: DRG-Einführung in Deutschland, S. 521.
3
Ende Oktober 2002 hatten sich bereits 530 Kliniken gemeldet, die ab Januar 2003 mit dem neuen Abrechnungsmodell arbeiten wollten. Diese Krankenhäuser werden dafür von der Null-runde 2003 ausgenommen und werden für ihre Vorreiterrolle mit eine Ausweitung ihres Budgets um 0,8 % „belohnt“. 7
Besonders folgende Bereiche stellen eine besondere Herausforderung für ein leistungsgerechte Vergütungsmodell dar 8 :
• hohe Kostenvariabilität bei Medikamenten z.B. bei Chemo-, Immun- oder Schmerztherapien
• die Vergütung der Intensivbehandlung
• Geriatrie
• unterschiedliche Länderregelungen wie z.B. bei der neurologischen Frührehabilitation,
• chronische Krankheiten mit langer Behandlungsdauer, bspw. Mukoviszidose oder rheumatologische Erkrankungen
• Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Momentan (Anfang 2003) sind die Krankenkassen zumeist aber noch gar nicht in der Lage, Leistungen nach dem neuen Modell abzurechnen. Entweder weil ihnen dazu qualifiziertes Personal fehlt oder sie noch kein darauf ausgerichtetes Abrechnungsprogramm haben.
2.2 Krankenhausinformationssystem-Definition
In der Vergangenheit wurden Informationen schriftlich in Akten, Büchern, Formularen, Karteikarten etc. aufgezeichnet und entsprechend der Organisationsabläufe im Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Der Transport von Informationen war, auch wenn durch technische Hilfsmittel unterstützt, sehr zeitaufwändig und fehlerbehaftet. Viele Informationen mussten persönlich überbracht oder telefonisch abgeklärt werden. 9
Mittlerweile ist zur wirtschaftlichen Führung eines Krankenhauses und zur Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patienten aber ein immer höherer Bedarf an mehr und detaillierteren Informationen zu verzeichnen, die schnell und nach unterschiedlichen Kriterien auswertbar sein müssen. Diese gestiegenen Anforderungen können nur mittels
7 Vgl. Ruess, Annette: Operation mit Garantie, S. 91.
8 Schmidt, Michael: DRG-Einführung in Deutschland, S. 523.
9 Vgl. Köhler-Frost, Wilfried (Hg.): Unternehmen Krankenhaus, S. 61.
4
Arbeit zitieren:
Martin Wienand, 2003, Die Einführung von DRG als innovatives Abrechnungssystem im Krankenhaus unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen, München, GRIN Verlag GmbH
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