Universität Erfurt
Seminar: Grundlegung der Politikwissenschaft
Hausarbeit
(weiterführende schriftliche Arbeit zu Referat vom 11.02.2003 - unter anderem Themenbereich )
Das System der Bundesrepublik Deutschland - Eine Analyse der Gewalten -
Regierungssysteme im Vergleich
von
Diane Schmidt und Heiko Wulschner
Datum: 20.02.2003
Inhaltsverzeichnis
1. Das System der Bundesrepublik Deutschland ... 3
1.1. Der Bundestag ... 3
1.1.1 Organe/ Einrichtungen des BT ... 3
1.1.2 Aufgaben ... 5
1.2. Der Bundesrat ... 5
1.2.1. Aufgaben ... 6
1.3. Der Bundespräsident ... 7
1.4. Die Bundesregierung ... 7
1.5. Das Bundesverfassungsgericht ... 8
2. Systemvergleiche
2.1. Das parlamentarische Regierungssystem Großbritanniens ... 9
2.1.1 Grundstruktur ... 10
2.1.2 Gesetzgebungsprozess ... 10
2.1.3 weitere Regierungsorgane ... 11
2.2. Die parlamentarischen Regierungssysteme Italien und Deutschland ... 13
2.2.1 Grundstruktur des italienischen Regierungssystems ... 13
2.3. Das US- amerikanische Regierungssystem ... 16
2.3.1 System of Checks and Balances ... 16
2.3.2 Senat ... 17
2.4. Das Regierungssystem Frankreichs ... 21
2.4.1 Aufgaben des Präsidenten ... 21
2.4.2 Aufgaben des Premierministers ... 22
2.5. Das politische System der Schweiz ... 25
2.5.1 Merkmale der direkten Demokratie ... 25
2.6. Das politische System der DDR ... 30
2.6.1 Staatsorgane ... 31
2.7. Das politische System Kubas ... 35
2.8. Das Regierungssystem Japans ... 36
Literaturverzeichnis
1.1. Der Bundestag
Die Abgeordneten des deutschen Bundstages werden nach Artikel 38 des Grundgesetzes in " allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt." (Art. 38 GG)
Es gilt der Grundsatz des freien Mandats. Die Abgeordneten sind somit die Vertreter des gesamten Volkes.
Ein Bundestagsabgeordneter besitzt viele Rechte, wie beispielsweise die Indemnität, die Immunität oder das Zeugnisverweigerungsrecht, welche alle auch im Grundgesetz verankert sind.
Indemnität schützt die Persönlichkeit des einzelnen Abgeordneten und bedeutet, dass sie wegen ihren Äußerungen oder ihrem Abstimmungsverhalten nicht belangt oder verfolgt werden können, auch nicht nach ihrer Amtzeit.
Immunität bedeutet, dass Abgeordnete für eventuelle Straftaten nur dann belangt werden dürfen, wenn dazu die Genehmigung vom Bundestag erteilt wurde. Die Immunität besteht nicht über das Mandatsende hinaus.
Das Zeugnisverweigerungsrecht beinhaltet das Schweigerecht über Personen und deren vertraulich zu behandelnde Aussagen.
1.1.1 Organe/ Einrichtungen des deutschen Bundestages und ihre Funktionen
Diäten sind die angemessenen und berufsbezogenen Einkünfte der Bundestagsabgeordneten.
Die angemessene Entlohnung richtet sich nach der Existenzgrundlage des jeweiligen Abgeordneten und deren Familienmitgliedern und muss der "Bedeutung des Amtes und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden." (Pötzsch, S. 54) Zu dieser steuerpflichtigen Entschädigung erhalten alle Abgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale.
Fraktionen werden durch die Abgeordneten einer Partei im Parlament gebildet. Dazu ist eine Mindestzahl von fünf Prozent nötig, also etwa 34 Abgeordnete.
Ihre Aufgabe ist die Steuerung und Organisation der Arbeit im Parlament und verteilen ihre Sitze auf das Präsidium; auf den Ältestenrat und die Ausschüsse.
In den Ausschüssen wird nun die eigentliche Arbeit des Parlaments geleistet. Hier werden Gesetzesentwürfe und andere Initiativen diskutiert und formuliert, um sie dann später beim Plenum zur Beschlussfassung vorzulegen.
Es gibt zwei Arten von Ausschüssen: die ständigen und die nicht- ständigen Ausschüsse. Die ständigen bestehen über die gesamte Legislaturperiode hinweg, die nicht- ständigen nur in einem bestimmten Zeitraum, um eine besonders wichtige Aufgabe zu lösen, wie beispielsweise die Untersuchungsausschüsse.
Einige Ausschüsse sind mit bestimmten Aufgaben bestückt, die nicht an ein bestimmtes Fachressort gebunden sind. Dazu gehören der Petitionsausschuss und der Haushaltsausschuss.
Petitionen sind Bitten und Beschwerden der Bevölkerung und dürfen jederzeit der Volksvertretung vorgetragen werden. Bitten sind meistens Vorschläge zur Gesetzgebung, also Änderungen oder Aufhebungen von bestimmten Gesetzen. Der Petitionsausschuss hat das Recht, Mitglieder der Bundesregierung herbeizurufen und Einsicht in Akten von Behörden zu nehmen, sowie Sachverständige und Zeugen heranzuziehen, falls das notwendig ist. Durch sie werden dem Bundestag mögliche Fehler oder Lücken in der Gesetzgebung und/ oder in der Verwaltung aufgezeigt.
Das Bundestagsplenum allein ist wirklich in der Lage, rechtswirksame Beschlüsse zu fassen, allerdings auch nur, wenn mindestens die Hälfte aller Bundestagsmitglieder anwesend ist.
Bei wichtigen Entscheidungsfragen, wie die Wahl des Bundeskanzlers, ist eine absolute Stimmenmehrheit erforderlich, was heißt: eine Stimme mehr als die Hälfte der Abgeordneten. Um die Verfassung in ihrem Wesensgehalt zu verändern beziehungsweise zu erweitern ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Die Sitzungen des Bundestages finden unter der Leitung des/ der Bundestagspräsidenten/- tin statt. Mit ihm/ ihr werden mehrere Vizepräsidenten gewählt; alle zusammen bilden das Präsidium. Der Bundstagspräsident ist oberster Dienstvorgesetzter der Bundesverwaltung und repräsentiert den Bundestag sowohl nach außen als auch nach innen. Außerdem besteht seine Aufgabe in der Leitung der Bundestagssitzungen.
Der Ältestenrat kümmert sich um die Tagesordnungen und die Redezeiten der Plenar-sitzungen und " verständigt sich über die Besetzung der Ausschussvorsitze." (Pötzsch, S. 60). Der Ältestenrat besteht aus einem Präsidenten, dessen Vizepräsidenten und aus 23 weiteren Abgeordneten. Meistens sind diese Personen besonders erfahrene Abgeordnete.
[...]
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Diane Schmidt, Heiko Wulschner, 2003, Das System der Bundesrepublik Deutschland - Eine Analyse der Gewalten - Regierungssysteme im Vergleich, Munich, GRIN Publishing GmbH
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