Kurzfassung
Diese Seminararbeit, die im Rahmen des Moduls „Kultur- und Reflexionskompetenz: Einführung in die Psychologie“ verfasst wird, befasst sich mit der Thematik der „forensischen Psychologie“. Im ersten der fünf Abschnitte erfolgt zunächst eine Definition des Begriffes. Im darauf folgenden Abschnitt werden zunächst die allgemeinen Grundsätze und Aufgaben des forensisch-psychologischen Gutachters erläutert. Anschliessend werden die wichtigsten Untersuchungsmethoden beschrieben, wobei unterschieden wird zwischen Gespräch und Testpsychologie. Auch auf die möglichen Fehlerquellen der einzelnen Methoden wird eingegangen. Der vierte Abschnitt dieser Arbeit befasst sich mit den Anforderungen an Gutachten sowie deren Aufbau. Im fünften Teil wird auf die Aufgabengebiete, in welchen forensische Psychologen tätig sind, eingegangen.
Abstract
This paper, which is written in the context of the module „Kultur- und Reflexionskompetenz: Einführung in die Psychologie“, covers the topic „forensic psychology“. In the first part a definition of the term will be given, followed by general principles and functions of the forensic psychologist. Afterwards the most important examination methods will be discussed which could be differentiated in conversation and psychological tests. Also possible sources of error will be a topic. The fourth part of this paper deals with the requirements and the structure of the expertise. In the fifth part the areas of activity, in which forensic psychologists are acting, will be discussed.
2
F ORENSISCHE PSYCHOLOGIE
l
Gliederung
Kurzfassung 2
Abstract 2
Gliederung 3
1 EINFÜHRUNG 4
2 AUFGABEN DES GUTACHTERS 6
3 METHODEN DES GUTACHTERS 8
GESPR ÄCH 3.1 8
3.2 TESTPSYCHOLOGIE 10
3.3 FEHLERQUELLEN 11
4 DAS GUTACHTEN 15
4.1 ANFORDERUNGEN AN GUTACHTEN 15
4.2 AUFBAU DES GUTACHTENS 17
5 AUFGABENGEBIETE 23
3
1 Einführung
Die forensische Psychologie stellt ein Teilgebiet der angewandten Psychologie dar und ist weitgefasst als die Anwendung der Psychologie auf die Rechtspflege zu verstehen. 1 Sämtliche psychologischen Fragestellungen,
die im Zusammenhang mit der Gerichtspraxis auftreten, sind Gegenstand der forensischen Psychologie.
Die theoretischen Grundlagen finden sich in den diversen Anwendungsgebieten der Psychologie, beispielsweise der Entwicklungs-, Sozial-, Persönlichkeits- und klinischen Psychologie. 2
Die Aufgaben des forensischen Gutachters liegen in der Beantwortung einer vom Gericht übertragenen Fragestellung. Darauf wird im Punkt zwei dieser Arbeit näher eingegangen.
Um seine Aufgaben zu erfüllen, wendet der forensische Psychologe verschiedene Methoden an. Hierbei spielen Gespräche, die sich in Interview, Exploration und Anamneseerhebung unterscheiden lassen, sowie die Durchführung von psychologischen Tests eine wichtige Rolle. Auf die einzelnen Methoden wird im dritten Abschnitt dieser Seminararbeit eingegangen.
Sämtliche Erkenntnisse, die der Gutachter durch seine Untersuchungen gewinnt, sollen dem Gericht mitgeteilt werden. Hierfür wird ein psychologisches Gutachten erstellt. Mit den Anforderungen an das Gutachten sowie dem Aufbau desselben befasst sich der vierte Teil dieser Arbeit.
1 Vgl. Lösel (1983), S. 143
2 Vgl. Jakob/Starke-Perschke/Staude (2002), S. 116 f.
4
Der fünfte Abschnitt gibt einen kurzen Überblick über die Aufgabengebiete des forensischen Psychologen, welche jedoch nicht im Detail behandelt werden.
5
2 Aufgaben des Gutachters
Richter sind immer wieder angehalten Urteile zu bestimmten Sachverhalten zu fällen. Oftmals sind psychologische Hintergründe zu erforschen, um ein „gerechtes“ Urteil zu fällen. Da Richter eine juristische aber in den meisten Fällen keine psychologische Ausbildung haben, können durch sie psychologische Gutachten in Auftrag gegeben werden, welche die Richter bei der Entscheidungsfindung unterstützen sollen.
Mit dem Auftragsschreiben werden bestimmte Fragen an den Gutachter gestellt. Seine Aufgabe ist es, diese Fragen durch gezielte Untersuchungen der Person zu beantworten.
Nimmt der Gutachter den Auftrag an, verliert die Schweigepflicht ihre Gültigkeit. Er verpflichtet sich, sämtliche Untersuchungsergebnisse dem Gericht mitzuteilen und fungiert somit als neutraler Gehilfe des Gerichts. 3
Sollte er mit der Person verwandt oder verschwägert sein, steht dem Gutachten jedoch das Recht auf Zeugnisverweigerung zu, er muss den Auftrag des Gerichtes also nicht annehmen. 4
Der Gutachter sollte den Sachverhalt genau kennen, um diesen aus psychologischer Sicht beurteilen zu können. Daher hat er das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Auch zusätzliche Zeugen dürfen vom Gutachter befragt werden. Im Rahmen der vollständigen Akteneinsicht dürfen auch vorhergehende psychologische Befunde sowie ärztliche Aufzeichnungen eingesehen werden. Diese dürfen jedoch - aufgrund der Schweigepflichtnicht in das Gutachten miteinbezogen werden, ausser der Begutachtete würde dies genehmigen. 5
3 Vgl. Haller (1996), S. 55
4 Vgl. Lempp/Schütze/Köhnken (1999), S. 8 ff.
5 Vgl. Haller (1996), S. 55 ff.
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Arbeit zitieren:
BBA Jeannine Dorn, 2008, Forensische Psychologie, München, GRIN Verlag GmbH
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