Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
1.1 Problemstellung 2
1.2 Zielsetzung 3
1.3 Methodisches Vorgehen 3
2. Die Gesundheitsreform 4
2.1 Grundlagen 5
2.1.1 Hintergrund 6
2.1.2 Entwicklungsphasen 8
2.1.3 Funktionsweise 11
2.2 Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen 14
2.2.1 Zentralisierung der gesetzlichen Krankenkassen als Konsequenz 17
2.2.2 Fusion zwischen TK und IKK-direkt als Beispiel 18
2.2.3 Die Einführung von Wahltarifen 19
2.3 Die Betroffenen der Gesundheitsreform 22
2.3.1 Versicherte und Arbeitgeber 22
2.3.2 Krankenkassen 25
2.3.3 Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte 26
3. Schluss 28
3.1 Ergebnisse 28
3.2 Kritik 29
3.3 Konsequenzen 30
Literaturverzeichnis 32
2
1. Einleitung
Der Begriff Gesundheitsreform lässt sich als einen gesetzlichen Eingriff in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung verstehen. In der Vergangenheit stabilisierte man dadurch die Beitragssätze, was meist mit Leistungskürzungen, Zuzahlungserhöhungen sowie Veränderungen der Bezahlung von den Leistungsträgern verbunden war.
Das Ziel einer Gesundheitsreform ist die Veränderung der Finanzierung von medizinischen Leistungen. Bei der Umsetzung von zurückliegenden Reformen dieser Art spielte die Förderung von präventiven Ansätzen, um krankheitsbedingte Kosten zu verhindern, nur eine untergeordnete Rolle, was darauf zurückzuführen ist, dass nennenswerte Ersparnisse erst nach mehreren Legislaturperioden einsetzen. Der Gesundheitsfonds ist ein Versuch der großen Koalition, zwei in sich sehr differenzierte Reformansätze zu vereinen: die von Seiten der SPD favorisierte „Bürgerversicherung“ und die seitens der Union angestrebte „Kopfpauschale“. Das Ergebnis dieser Ansätze sind weit reichende Änderungen im Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland.
1.1 Problemstellung
Das Jahr 2009 symbolisiert eine zeitliche Wendung in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesundheitsfonds. Dieser ist das Kernstück der Gesundheitsreform von 2007, der einschneidende Veränderungen bedeutet. Von Beginn an galt er als umstrittenes und bis heute starken Kritiken ausgesetztes Konstrukt.
Das deutsche Gesundheitssystem soll nach den Vorstellungen der Erfinder des Ge-sundheitsfonds gerechter gestaltet werden und eine Belastung von unterschiedlich „teuren“ Patienten in Zukunft möglichst gleich verteilt werden.
3
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds soll die grundsätzliche Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu geordnet werden. Ab dem 1. Januar 2009 werden alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz zahlen. Damit geltenwie bereits in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung - einheitliche Beitragssätze auch in der GKV.
1.2 Zielsetzung
Kaum ein Baustein der Gesundheitsreform gilt als so heftig umstritten -und nach wie vor noch strittig - wie die Einführung des Gesundheitsfonds. Er führt im neuen Jahr zu einem für alle Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen, für die Mehrheit zudem deutlich höheren, Beitragssatz.
Im Mittelpunkt der folgenden Analyse steht die Frage, wie dieser Fonds funktioniert, welche Reaktionen der Krankenkassen auf die neuen Wettbewerbsbedingungen er nach sich zieht sowie eine Auflistung der Veränderungen für die Beteiligten.
1.3 Methodisches Vorgehen
Anhand von aktuellen und, falls es erforderlich war, ebenfalls älteren Publikationen seitens der Politik, den Betroffenen und Kritikern betrachte ich den Gesundheitsfonds als zentrales Element der Gesundheitspolitik aus verschiedenen Perspektiven. Im ersten Schritt werden wichtige Grundlagen, die unmittelbar im Zusammenhang mit den Veränderungen stehen, erläutert. Schwerpunkt dessen wird es sein, die Hintergründe sowie die Entwicklungsphasen der Reform im zeitlichen Verlauf zu betrachten.
Im Anschluss daran erfolgt die Darstellung, in welcher Art der Gesundheitsfonds funktioniert bzw. welche Aufgaben und Neuregelungen in diesem Zusammenhang auf die Beteiligten zukommen werden.
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Im zweiten Teil dieser Analyse gehe ich gezielt auf die Konsequenzen ein, die das Handeln der gesetzlichen Krankenkassen näher beleuchten soll. Gegenstand dessen sind speziell die Fusionen verschiedener Kassen, die daraufhin anhand eines aktuellen Beispiels erklärt werden.
Im dritten Teil dieser Ausarbeitung stehen die Betroffenen selbst - verknüpft mit den jeweils wichtigsten und einschneidenden Veränderungen - diesen Schrittes der Ge-sundheitsreform im Mittelpunkt. Da es eine Vielzahl von Beteiligten gibt, beschränke ich mich aufgrund dessen darauf, diese in nahezu drei Gruppen einzuteilen: als erstes die Versicherten gemeinsam mit den Arbeitgebern, zweitens die Krankenkassen und letztlich die Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzte. Abschließend werde ich meine persönliche Kritik äußern und mich mit den Ergebnissen dieser Analyse zusammenfassend beschäftigen.
2. Die Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform aus dem Jahr 2007 legte den Grundstein zur neuen Gesundheitsversicherung. Das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ enthält vielfältige neue Maßnahmen, die etappenweise seit diesem Zeitpunkt eingeführt wurden bzw. noch werden.
Der Gesundheitsfonds ist ein zentrales Element dieser Gesundheitsreform. Er gilt als Kompromiss zwischen der „Kopfpauschale“, die ursprünglich von der Union favorisiert wurde, und die von der SPD angestrebten „Bürgerversicherung“. Erstmalig sind ab Januar 2009 alle Einwohnerinnen und Einwohner dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dadurch soll eine Gesundheitsversorgung für alle 82 Millionen Bürger der Bundesrepublik gewährleistet werden. Aufgrund der verschiedenen Strukturreformen möchte man eine Qualitätsverbesserung in der Versorgung erreichen und die Wirtschaftlichkeit verbessern sowie unnöti-
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ge Bürokratien abbauen. Des Weiteren sollen die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der einzelnen Versicherten grundsätzlich erweitert werden.
2.1 Grundlagen
Die Gesundheitsreform von 2007 setzt sich aus folgenden einzelnen vier Strukturbausteinen zusammen:
• Einführung eines Versicherungsschutzes für alle Bürger
• Verbesserung der medizinischen Versorgung
• Modernisierung der gesetzlichen und privaten Kassen
• Reform der Finanzierungsordnung bzw. der Gesundheitsfonds ab Januar 2009 Der Fond wird aus allen Beiträgen, die bei den Krankenkassen eingehen, gebildet. Mit der Einführung dieses Gesundheitsfonds am 1. Januar müssen alle Versicherungsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz von 14,6 Prozent ihres Bruttoverdienstes zahlen. Der sich daraus ergebende Betrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen geteilt. Arbeitnehmer haben außerdem seit dem Jahr 2005 noch einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 Prozent zu bezahlen, der nicht anteilig, sondern allein durch den Versicherten getragen wird. In der Summe entspricht es dem am 29. Oktober 2008 vom Kabinett festgelegten Einheitsbeitragssatzes von 15,5 Prozent. Die Bundesregierung beschloss die bundeseinheitlichen Beitragssätze auf der Basis einer Empfehlung des Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamtes für alle gesetzlich Versicherten. 1 „Mit diesem Wert
1
Bundesministerium für Gesundheit (2008): Kabinett beschließt Beitragssatz für die Krankenversicherung 2009, Pressemitteilung vom 29.08.2008, in: http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1169108/SharedDocs/ Pressemit-
teilungen/ DE/2008/Presse-4-2008/pm-29- 10-08.html?__nnn=true
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läge der Satz deutlich unter dem Bedarf des Gesundheitswesens“ kritisierte der Chef der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) 2 .
Zum anstehenden Jahreswechsel müssen sich etwa 72 Millionen gesetzlich Versicherte, wovon 51 Millionen zahlende Mitglieder von Krankenkassen sind, auf erhöhte Beiträge einstellen.
2.1.1 Hintergrund
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit soll vor allem der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen verstärkt werden. So sollen die Kassen zukünftig viel stärker als bisher ihre eigenen Möglichkeiten für die Vertrags- und Tarifgestaltung ausnutzen können, um die Kosten zugunsten ihrer Versicherten einzusparen. Ziel ist es, den Versicherten entsprechend den unterschiedlichen Präferenzen unterschiedliche und qualitative Angebote zu machen.
In Zukunft werden Versicherte, die sich gesundheitsbewusst verhalten oder eine im Krankheitsfall optimierte Versorgung wählen, von der eigenen Krankenkasse besser gestellt werden als diejenigen, die keine Verantwortung für sich selbst übernehmen. Um diese Kriterien zu beurteilen, soll es in naher Zukunft Bonushefte geben, wie man es heute bereits von der zahnärztlichen Behandlung kennt.
Das erklärte Ziel der Koalition war nicht nur der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern auch zwischen den gesetzlichen und privaten. Kritikern zufolge behindert der bundeseinheitliche Beitragssatz jedoch den hoch angepriesenen Wettbewerb.
Neben einer Ausweitung des Wettbewerbs soll gleichermaßen der Abbau von unnötiger Bürokratie mit der Einführung des Fonds eingeleitet werden. Dadurch könnte lt.
2 Kowalski. M./Schuster J. (2008): Es reicht ihnen nicht…, in Focus Nr. 41 vom 06. Oktober 2008, S. 173
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Bundesregierung auch der medizinische Fortschritt den Versicherten zeitnäher zur Verfügung stehen. 3
Erreicht werden soll dies u. a. durch die Bündelung von Verbandsstrukturen der Krankenkassen. Statt wie bisher sieben Spitzenverbände vertritt künftig nur noch ein einheitlicher Spitzenverband die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene, der sogenannte „Spitzenverband Bund“.
Des Weiteren soll der Gemeinsame Bundesaussschuss (G-BA) straffer organisiert werden, wodurch Entscheidungen beschleunigt werden sollen. Dieser ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. In Form von Richtlinien gibt er den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung für über 70 Millionen Versicherte vor. Dadurch wird festgelegt, welche Leistungen medizinischer Versorgung von den Kassen erstattet werden. Weiterhin beschließt er qualitätssichernde Maßnahmen der stationären und ambulanten Bereiche im Gesundheitswesen.
Kritik hagelt es diesbezüglich von Seiten der Krankenkassen. Aufgrund dessen, dass diese künftig die Möglichkeit eingeräumt bekommen, von den Mitgliedern Zusatzbeiträge abzuverlangen bzw. umgekehrt Überschüsse zurückzuerstatten, müssen etwa 50 Millionen Einzelkonten eingerichtet und verwaltet werden. Dieser Mehraufwand wird laut Berechnungen der Allgemeinen Ortskrankenkassen mit circa 2,50 Euro monatlich pro Mitglied angegeben, was insgesamt ein Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro ergibt. 4
3 Bundesministerium für Gesundheit (2008): Ratgeber zur neuen Gesundheitsversicherung, 4. Auflage, Berlin
4 Gesellensetter, Catrin (2008): Was Ulla Schmidt bislang verschwiegen hat, in: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-12330/gesundheitsfonds-was-ulla-
schmidt-bislang-verschwiegen-hat_aid_344109.html (15.11.2008)
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2.1.2 Entwicklungsphasen
Der Ursprung des Gesundheitsfonds liegt bereits im November 2005. Damals einigten sich die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD auf eine Reform der Krankenversicherung mit dem Ziel, den steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung durch den medizinischen Fortschritt und dem demografischen Wandel gerecht zu werden. Es sollte ein Kompromiss ausformuliert werden zwischen den im Wahlkampf zum Bundestag 2005 entstandenen Modellen der Gesundheitsprämie der Unionsparteien und der Solidarischen Bürgerversicherung der SPD. Das Gesundheitssystem sollte eine verstärkt wettbewerbliche Ausrichtung erhalten bezüglich dem Zusammenwirken von den öffentlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen. Bereits im April des Jahres 2006 erläutert die Union zum ersten Mal den Gedanken vom Gesundheitsfonds und eines Einheitsbeitrages. Die Grundidee bestand darin, dass kostengünstige Kassen Geld zurückerstatten können und umgekehrt die Möglichkeit eines Zusatzbeitrages haben.
Am 3. Juli desselben Jahres einigten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD bereits auf die Eckpunkte der Gesundheitsreform. Schließlich lag im bald darauffolgenden Oktober der Entwurf zur Gesundheitsreform vom Gesundheitsministerium fertig vor.
Im April 2007, drei Monate später als ursprünglich geplant, trat die aktuelle Gesund-heitsreform in Kraft. Die Koalitionspartner schafften einen einheitlichen Verband der Krankenkassen und stellten neue Regeln im Fall von Kassenpleiten auf bzw. erleichterten die Möglichkeit zum Fusionieren von Versicherungen, wodurch gleichzeitig deren Anzahl sinken soll.
Erweitert wurden die Leistungen der Kassen lediglich bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für ältere Menschen sowie bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Diejenigen, die Vorsorgeuntersuchungen versäumen und später erkranken, müssen nun höhere Zuzahlungen leisten. Die Behandlungskosten infolge Komplikationen nach Piercings wird nicht mehr übernommen.
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Arbeit zitieren:
2009, Die Gesundheitsreform, München, GRIN Verlag GmbH
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